Strom-Marktöffnung per Massnahmenkatalog und Checkliste für Verteilnetzbetreiber (VNB)
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- Gundi Hummel
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1 Strom-Marktöffnung per Massnahmenkatalog und Checkliste für Verteilnetzbetreiber (VNB) Massnahmen und Vorkehrungen deren Ausführung im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung per empfohlen wird bzw. die gesetzliche Pflicht sind. Dokument Checkliste für Verteilnetzbetreiber.doc Version 03 Datum Februar 2008 Autor Messpunkt, H.P. Lang
2 Terminliste (gesetzliche Plichtaufgaben) Datum Nr. Checkliste Was Geplantes Inkrafttreten der StromVV Netznutzungsentgelte festlegen und publizieren (Art.10 StromVV) u.a. im Internet Netzanschlussvertrag für Endkunden >100 MWh und vor gelagerter 1.11 Netznutzungsvertrag für Endkunden >100 MWh und vor gelagerter 8.02 Identifikation der Markakteure (EIC-Code) für Unternehmen bei Swissgrid beantragen. Für jede Rolle (Netz, Vertrieb, Produktion etc.) muss ein Code beantragt werden Marktöffnung für Kunden mit Jahresverbrauch von >100'000 kwh pro Bezugsstelle 1.04 Kostenrechnung (Buchhalterisches Unbundling) 1, Überprüfung der Messinfrastruktur, d.h. Lastgangmessung für Kunden > 100MWh sowie für Kunden mit Belieferung durch Dritte (Pflicht) 2.03 Alle Bezugsstellen im Kundeninformations- und Abrechnungssystem mit dem Metering Code auszeichnen 2 (siehe auch 6.02). Unterscheiden Sie zwischen Messpunkten gegenüber Endkunden und solchen an Netzübergabestellen. Bei Messpunkten gegenüber Endkunden müssen Sie für zwei entgegen gesetzte Energierichtungen zwei Messpunktbezeichnungen vergeben. Grund: Produktion und Verbrauch müssen nicht der selben Bilanzgruppe zugeordnet sein Vertrag mit Energielieferant(en) abstimmen 4.03 Energieliefervertrag mit Endkunden, primär freie Kunden 5.01 Beschaffung EDM-System oder Lösung über EDM-Service 5.02 Koppelung EDM-System mit Verbrauchsabrechnung und Messdatenerfassung (Schnittstellen) 6.01 Getrennter Ausweis von Netz (Netznutzung pro Netzebene) und Energie und Systemdienstleistungen auf der Stromrechnung und Abgaben an dass Gemeinwesen Leistungen an das Gemeinwesen prüfen und transparent machen (siehe auch 6.01) Öffentliche Beleuchtung auslagern an Strasseneigentümer Jahresrechnung Netz, Jahressumme Netzentgelte, Stromtarife publizieren 5 erledigt 1 StromVV Art. 8 2 MA II: Metering Code, Dokument MC, Ausgabe 2007 bzw. VSE-Richtlinie Vergabe Messpunktbezeichnung 3 StromVG, Art. 12; StromVV, Art. 8 4 StromVV, Art. 8 5 StromVG, Art. 11/ Messpunkt Informatik-Dienstleistungen, 9302 Kronbühl 2 / 5
3 1 Netzbetrieb 1.01 Anlageninventar erstellen 1.02 Anlagenbewertung 1.03 Anlagenbuchhaltung 1.04 Kostenrechnung (Buchhalterisches Unbundling) 6, Kostenwälzung 1.06 Netznutzungsentgelte festlegen und publizieren (Art.10 StromVV) u.a. im Internet 1.07 Jahresrechnung Netz, Jahressumme Netzentgelte, Stromtarife publizieren Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) für Endkunden definieren bzw. anpassen 1.09 Allgemeine Anschlussbedingungen (AAB) für Endkunden überarbeiten 1.10 Netzanschlussvertrag für Endkunden >100 MWh und vor gelagerter 1.11 Netznutzungsvertrag für Endkunden >100 MWh und vor gelagerter Messdatenmanagement 2.01 Überprüfung der Messinfrastruktur, d.h. Lastgangmessung für Kunden > 100MWh sowie für Kunden mit Belieferung durch Dritte (Pflicht) 2.02 Mögliche Kommunikationsarten zur Messdatenerfassung prüfen und auswählen (GSM, GPRS, TCP/IP, PLC etc.) 2.03 Alle Bezugsstellen im Kundeninformations- und Abrechnungssystem mit dem Metering Code auszeichnen 8 (siehe auch 6.02). Unterscheiden Sie zwischen Messpunkten gegenüber Endkunden und solchen an Netzübergabestellen. Bei Messpunkten gegenüber Endkunden müssen Sie für zwei entgegen gesetzte Energierichtungen zwei Messpunktbezeichnungen vergeben. Grund: Produktion und Verbrauch müssen nicht der selben Bilanzgruppe zugeordnet sein Kennzeichnung/Identifikation eines gemessenen Energiewertes überprüfen OBIS-Code 2.05 Einführung der ZFA (Zählerfernauslesung) prüfen. Event. Kooperation mit anderen EVUs 2.06 Messdatenmanagement via Web Portal StromVV Art. 8 7 StromVG, Art. 11/12 8 MA II: Metering Code, Dokument MC, Ausgabe 2007 bzw. VSE-Richtlinie Vergabe Messpunktbezeichnung 2008 Messpunkt Informatik-Dienstleistungen, 9302 Kronbühl 3 / 5
4 3 Energiebeschaffung 3.01 Strategie für die Energiebeschaffung festlegen (Teil-, Vollversorgung, Produkte etc.) 3.02 Zusammenarbeit mit Beschaffungsplattform (-pool) prüfen 3.03 Vertrag mit Energielieferant(en) abstimmen Sortenreine Produkte einführen (Strom aus Kernkraft, Strom aus Wasserkraft, Strom aus erneuerbaren Energien, Strom aus Rezyklierung etc.) 3.05 Alle Endkunden (inkl. virtueller Kundenpool), egal ob gewechselt oder nicht, müssen Bilanzgruppen zugeordnet werden. 4 Energievertrieb 4.01 Kundensegmentierung, Bildung neuer Bezugsgruppen < 100 MWh (feste Kunden); > 100 MWH (frei werdende Kunden etc Konzept für die Markbearbeitung 4.03 Energieliefervertrag mit Endkunden, primär freie Kunden Energiedatenmanagement 5.01 Beschaffung EDM-System oder Lösung über EDM-Service Koppelung EDM-System mit Verbrauchsabrechnung und Messdatenerfassung (Schnittstellen) 5.03 Relevante Prozesse aufgrund der relevanten Rollen definieren 5.04 Definition, wer bekommt welche Informationen Verrechnung 6.01 Getrennter Ausweis von Netz (Netznutzung pro Netzebene) und Energie und Systemdienstleistungen auf der Stromrechnung und Abgaben an dass Gemeinwesen Messpunktbezeichnung (Metering Code) auf Rechnung ausdrucken (siehe auch 2.03) 6.03 Auswertungen/Statistiken anpassen 6.04 Zugangsberechtigung (Benutzerverwaltung) an die Trennung von Netz und Energie anpassen 6.05 Schnittstelle vom Verrechnungssystem zum eingesetzten EDM- System einrichten (eigenes System bzw. EDM-Service) 6.06 Umstellung von Ein- auf Zweivertragsmodell 6.07 Kundengruppen neu definieren (Energiekunden, Netzkunden etc.) StromVG, Art. 12; StromVV, Art Messpunkt Informatik-Dienstleistungen, 9302 Kronbühl 4 / 5
5 7 Marketing/Verkauf/Kundenberatung 7.01 Anforderungen an CRM-System festlegen 7.02 Kundengruppen neu definieren (Energiekunden, Netzkunden etc.) 7.03 CRM (Kundenbeziehungsmanagement, d.h. Kunden, Beziehungen, Verträge und Vertragsbeziehungen, Aktivitäten etc.) 7.04 Marketing- u. Verkaufsstrategie formulieren 7.05 Marketingplan für die verschiedenen Kundengruppen 7.06 Produkte und Zertifikate definieren 7.07 (Verkaufs-) Schulung des eigenen Personals 8 Verschiedenes 8.01 Kooperationsmöglichkeiten evaluieren für Beschaffung/Vertrieb und Energielogistik (Supportprozesse, IT), z.b. für Mess- u. Energiedatenmanagement 8.02 Identifikation der Markakteure (EIC-Code) für Unternehmen bei Swissgrid beantragen. Für jede Rolle (Netz, Vertrieb, Produktion etc.) muss ein Code beantragt werden Prüfung BPO (Business Process Outsourcing), d.h. Auslagerung ganzer Geschäftsprozesse, z.b. Betriebsführung, Energiedatenmanagement etc Leistungen an das Gemeinwesen prüfen und transparent machen (siehe auch 6.01) Öffentliche Beleuchtung auslagern an Strasseneigentümer Gemeindewerke: Schnittstelle Fibu-Bebu definieren (Wechsel auf KMU-Kontoplan für Werksbetriebe) 8.07 Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) zur Sicherstellung der korrekten Ausführung der Prozesse / Prozessschritte / Aufgaben ( Risikomanagement) 8.08 Merkblatt für Kunden zur Erläuterung der neuen Stromrechnung entwerfen und der ersten, neu gestalteten (Schlussabrechnung) Abrechnung (siehe auch 6.01, 6.02) beilegen bzw. auf Homepage verfügbar machen. Notizen: 10 StromVV, Art Messpunkt Informatik-Dienstleistungen, 9302 Kronbühl 5 / 5
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