Zeitwertkonten nach Flexi II Wie Mitarbeiter und Unternehmen Zeit zu Geld machen können

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1 Zeitwertkonten nach Flexi II Wie Mitarbeiter und Unternehmen Zeit zu Geld machen können ein Beitrag von Rainer Billmaier und Ingo vom Feld Die letzten zwei Jahre haben wirkungsvoll gezeigt, dass viele Unternehmer angesichts der sich immer dramatischer abzeichnenden Folgen der demographischen Entwicklung bemüht sind, ihre Mitarbeiter auch in kritischen Zeiten an ihr Unternehmen zu binden. Die deutliche Verlängerung der gesetzlichen Kurzarbeit hat zwar in arbeitsrechtlicher Hinsicht den Spielraum dazu erweitert, ist jedoch nach Ansicht aller Beteiligten nur eine kurzfristig wirksame Lösung. Auf lange Sicht würde dieses Modell die Sozialkassen in erheblichem Maße belasten und letztlich auch für den Arbeitnehmer deutliche finanzielle Einschränkungen bedeuten. Zeitwertkonten bieten vor diesem Hintergrund einen interessanten, nachhaltigen und vor allem zukunftsweisenden Lösungsansatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Erfahrung zeigt, dass Zeitwertkonten bis heute nur von wenigen Unternehmen eingesetzt werden. Organisatorische Aspekte, wie die kurzen Ausgleichsfristen bei den Überstundenkonten oder die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates spielen dabei vermutlich eine nicht ganz unerhebliche Rolle (die Mitbestimmungsrechte sind keine organisatorischen Aspekte, sondern rechtliche, betriebsrechtliche oder ähnliche). Schwerwiegender ist jedoch aus unserer Erfahrung heraus die latente Unsicherheit bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Umgang mit dem Thema Zeitwertkonto. Dieser Unsicherheit möchten wir mit unserem Beitrag begegnen, indem wir die grundsätzlichen unternehmerischen und finanzierungstechnischen Aspekte von Zeitwertkonten betrachten. 1 / 8

2 Die Grundidee der Zeitwertkonten ist einfach. Arbeitnehmer können durch die Einbringung von Zeit, zum Beispiel durch Mehrarbeit (innerhalb der geltenden Arbeitzeitregelungen) oder Geld, in Form von Entgeltverzichten (z.b. aus dem regelmäßigen Entgelt, Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Boni, u.ä.), ihr Zeitwertkonto durch den Aufbau von sogenannten Wertguthaben auffüllen. Welche Entgeltbestandteile genau eingebracht werden können, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist im Rahmen einer Betriebsvereinbarung und unter Berücksichtigung evtl. Vorgaben aus einem Tarifvertrag geregelt. Die aufgebauten Wertguthaben dienen in der Folge zur Finanzierung des Gehaltes während einer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexibel zu vereinbarenden Freistellung. Das könnten zum Beispiel ein Sabbatical, ein besonderer Urlaub, die eigene Weiterbildungsmaßnahmen oder eine Auszeit für die Kindererziehung sein. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Attraktivität von Zeitwertkonten aus Arbeitnehmersicht dürfte auch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von derzeit 65 auf künftig 67 Jahre sein. Zeitwertkonten ermöglichen nämlich auch die Finanzierung eines individuellen Vorruhestandes und somit das Ausscheiden aus der aktiven Phase des Erwerbslebens vor der Regelaltersgrenze ohne finanzielle Nachteile. Von Bedeutung ist außerdem, dass der Aufbau von Wertguthaben für den Arbeitnehmer zunächst steuer- und abgabenfrei erfolgt. Diese Abzüge erfolgen erst bei Zufluss, d.h. beispielsweise während der Auszahlung in einer Freistellungsphase. 2 / 8

3 Rechtliche Rahmenbedingungen Der Umgang mit Zeitwertkonten wurde bereits 1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexigesetz") sozialversicherungsrechtlich geregelt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi II"), vom 1. Januar 2009 sowie den flankierenden Schreiben der Sozialversicherungsträger und des BMF wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter konkretisiert und bilden somit den aktuellen Rahmen für den Einsatz von Zeitwertkonten. Eine wesentliche Änderung ist beispielsweise, dass Wertguthaben aus Zeitwertkonten seit der Einführung von Flexi II nicht mehr in Zeit, sondern nur noch in Geld geführt werden dürfen. Auch die Anforderungen an die Insolvenzsicherung wurden mit Blick auf eine nachhaltige Sicherung der Wertguthaben der Arbeitnehmer deutlich verschärft. Zudem wird deren Einhaltung künftig regelmäßig durch Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund überprüft. Für Unternehmen ist der Einsatz von Zeitwertkonten mit erheblichen Vorteilen verbunden. Langfristig gesehen bieten Zeitwertkonten eine kostengünstige Möglichkeit, eine attraktive und planbare Alternative zu deutlich teurer gewordenen Altersteilzeitregelungen aufzubauen und damit einen individuell gestaltbaren und weiterhin bezahlbaren Ausgleich für das angehobene gesetzliche Renteneintrittsalter zu schaffen. Außerdem binden Zeitwertkonten Mitarbeiter an das Unternehmen (durch Vertrauen und Wertbeständigkeit) und erhöhen dadurch das Wohlfühlgefühl im Unternehmen bzw. die Motivation der Mitarbeiter. 3 / 8

4 Unternehmen können den Personalbestand langfristig besser planen und auf diese Art eine wirksame Know-How-Sicherung betreiben. Die Personalentwicklung kann weitreichende Konzepte mit und für die Mitarbeiter entwickeln. Die bessere Planbarkeit, zum Beispiel. bei Investitionsentscheidungen in Personal und die damit indirekt verbundene Senkung der Fluktuation im Allgemeinen, tragen zu einem optimierten Einsatz der Mitarbeiter und damit zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bei. Vorteile für den Mitarbeiter Auch den Arbeitnehmern eröffnen sich durch die Nutzung eines Zeitwertkontos erhebliche Vorteile: Möglichkeit der Berücksichtigung individueller Wünsche an die Arbeitszeitgestaltung o Finanzierung einer möglichen Auszeit (Kinder, Reisen) o Zeitliche Flexibilität (work-life-balance) o Unterschiedliche Arbeitszeitintensität in unterschiedlichen Lebensphasen Möglichkeit zum individuellen Vorruhestand ohne Abschläge in der gesetzlichen Altersrente Vererben des Wertguthabens Mitnahme des Wertguthabens zu einem neuem Arbeitgeber Wechsel des Arbeitsgebers (Portabilität) Zeitwertkonten sind langfristig angelegt. Somit stellt sich die Frage, was passiert bei vorzeitigem Arbeitgeberwechsel: Der Arbeitnehmer kann sein Zeitwertkonto auflösen und sich den Geldwert auszahlen lassen Er kann das Arbeitszeitkonto mitnehmen, wenn der zukünftige Arbeitgeber das akzeptiert 4 / 8

5 Er hat einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Übertragung seines Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, sofern es mindestens dem Sechsfachen der Bezugsgröße in der Sozialversicherung entspricht (in 2010: West; Ost). Finanzierung von Zeitwertkonten - Entscheidungsparameter bei der Auswahl einer geeigneten Kapitalanlage Mit den neuen Bestimmungen und Anlagerestriktionen zur Rückdeckung von Wertguthaben hat der Gesetzgeber hohe Hürden hinsichtlich Flexi IIkonformer Produkt- und Kapitalanlagemodelle errichtet, die die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung, insbesondere von bereits nach altem Recht eingerichteten Zeitwertkonten erforderlich machen. Dabei stellt die erforderliche Werterhaltungsgarantie zum Zeitpunkt der geplanten Inanspruchnahme in Verbindung mit dem permanent einzuhaltenden Gebot der sicheren Anlage eine besondere Herausforderung für neue Kapitalanlageprodukte dar; denn es gilt der Grundsatz: Garantien gehen zu Lasten der Rendite. Vor diesem Hintergrund gilt es, die unternehmensspezifischen Zielsetzungen, Langzeitkonten mit flexiblen Freistellungen (Sabbatical) und/oder Lebensarbeitszeitkonten mit einer festen ruhestandsnahen Freistellung zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit (Vorruhestand), in Verbindung mit der damit einhergehenden anzunehmenden durchschnittlichen Anlagedauer sowie die Risikoneigung sorgfältig zu analysieren und eine geeignete Kapitalanlagestrategie mit den zugehörigen Produkten zu entwickeln. 5 / 8

6 Kapitalanlagemodelle nach Flexi II - Verschiedene Ansätze aus der Praxis Die unterschiedlichen, inzwischen am Markt für Zeitwertkonten angebotenen Kapitalanlagekonzepte bzw. produkte lassen sich in die Kategorien Versicherungs-, Fonds- und Hybridmodelle sowie Banksparpläne einteilen und hinsichtlich der Werterhaltungsgarantie danach unterscheiden, ob diese durch den Arbeitgeber oder den Produktgeber bzw. das Anlageprodukt gegeben werden. Versicherungsmodelle sind explizit als geeignetes Sicherungsmittel im 7e, Abs. 2 SGB IV genannt. Da es sich bei Versicherungen grundsätzlich um Garantieprodukte mit einem festen Garantiezins in Höhe von derzeit (2010) 2,25% sowie einer nicht garantierten und vom jeweiligen Versicherungsunternehmen abhängigen Überschussbeteiligung handelt, ist eine Garantieübernahme durch den Arbeitgeber nicht erforderlich. Zudem werden alle gesetzlichen Anforderungen des Flexi II hinsichtlich der Werterhaltungsgarantie und dem Gebot der sicheren Anlage erfüllt oder sogar übererfüllt. Fondsmodelle lassen sich im Wesentlichen danach unterscheiden, ob der Werterhalt durch den Arbeitgeber oder das Fondskonzept bzw. -produkt sichergestellt wird. Bei Garantiefonds handelt es sich um Investmentfonds, die mit einer formalen Garantie versehen sind. Bei den am Markt derzeit angebotenen Garantiefonds erfolgt die Sicherung des jeweiligen Anteilpreises zu bestimmten Garantieterminen (Stichtagen) und meist unter Berücksichtigung eines monatlich festgestellten Höchstpreises des Fonds. Dabei sorgen mathematische Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Restlaufzeit der einzelnen Garantiefonds für die Allokation eines optimalen Anlageportfolios. 6 / 8

7 Da, wie erwähnt formale Garantien zu Lasten der Rendite gehen, bietet sich für Arbeitgeber mit höherer Renditeerwartung und entsprechendem Risikoprofil an, die Werterhaltungsgarantie selbst zu übernehmen und dafür auf ein Fondskonzept mit der Chance auf eine bessere Wertentwicklung zurückzugreifen. Gleiches gilt für Unternehmen, die Zeitwertkonten nur zum Zwecke eines Vorruhestandes anbieten. Zudem trägt die in diesen Fällen durchschnittlich längere Kapitalanlagedauer auch zum Ausgleich möglicher Wertschwankungen während der Ansparphase bei. Vor diesem Hintergrund gibt es am Markt eine Reihe spezieller Fondsprodukte, z.b. Absolute- Return-Fonds, spezielle Mischfonds oder Multi-Asset-Fonds, die einzeln oder kombiniert, auch unter Beimischung von Geldmarkt- oder Rentenfonds, ausgewählt werden können. Alternativ dazu können auch speziell für die Rückdeckung von Zeitwertkonten entwickelte Fondskonzepte, z.b. Lebenszyklusmodelle oder Wertsicherungsmodelle mit oder ohne Garantie, selektiert werden. Fazit Zeitwertkonten sind ein wertvolles Hilfsmittel der modernen Personalarbeit. Sie schaffen Flexibilität und erhöhen die Attraktivität des Arbeitgebers. Professionell ausgerichtet und insolvenzgesichert leisten Zeitwertkonten einen wichtigen Beitrag zur Motivation der Mitarbeiter und können so zu einer längerfristigen Bindung an das Unternehmen beitragen und Fluktuationskosten senken. Zudem bieten Zeitwertkonten Möglichkeiten zur Optimierung der betrieblichen Altersstruktur und helfen somit demographiebedingte Kosten, z.b. altersbedingte Krankheitskosten, in Zukunft gering zu halten. Auch der Gesetzgeber hat die wachsende Bedeutung von Zeitwertkonten erkannt. Mit den jüngst geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der verbesserten Insolvenzsicherung und Portabilität, beabsichtigt er einen größeren Verbreitungsgrad sowie eine Erhöhung der Transparenz beim Einsatz von Zeitwertkonten. 7 / 8

8 Wichtig für die Einführung von Zeitwertkonten im eigenen Unternehmen ist allerdings die richtige Auswahl eines geeigneten Partners für die Umsetzung. Darüber hinaus sollten bei der Implementierung nicht nur die unternehmensinternen Aspekte betrachtet, sondern auch eine solide und flexibel anpassbare Gesamtlösung gewählt werden. Nur eine ganzheitliche Personalführung von der Beschaffung bis zur Entwicklung und Entlohung schafft Vertrauen und sichert den Unternehmen in einer Zeit immer knapper werdender Ressourcen den nötigen Wettbewerbsvorteil um Arbeitkräfte und Marktanteile. Autoren Rainer Billmaier ist Seniorberater der EVOLOG Beratersozietät und beschäftigt sich mit dem Beratungsfeld Personalmanagement. Schwerpunkt seiner aktuellen Projekte sind Leitbild- und Führungskräfteentwicklung, Personalmarketing und Personalentwicklung sowie die Revision von Personalbereichen. Ingo vom Feld leitet den Bereich Business Development / VorsorgeManagement bei der Generali Deutschland SicherungsManagement GmbH in Köln und ist Mitglied des Vorstandes des Generali Treuhand e.v. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt/Main und Autor zahlreicher Veröffentlichungen rund um das Thema Zeitwertkonten. Zudem ist er Mitglied des Ausschusses für Altersvorsorge des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.v. (BVI) sowie Mitglied in Arbeits- /Fachkreisen der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) EVOLOG Beratersozietät Else-Lang-Str Köln Tel.: 0221 / , Fax 0221 / r.billmaier.@evolog.de EVOLOG/ /RB/VR 8 / 8

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