1. LAGE IM RAUM UND BESCHREIBUNG DER PLANUNGSFLÄCHE

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1 MARKT PYRBAUM LANDKREIS NEUMARKT I. D. OPF REG. BEZIRK OBERPFALZ BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG FÜR DAS ALLGEMEINE WOHNGEBIET WÜLLENRICHT 2. BAUABSCHNITT IN SELIGENPORTEN BEGRÜNDUNG ( 9 Abs. 8 BauGB) 1. LAGE IM RAUM UND BESCHREIBUNG DER PLANUNGSFLÄCHE Die Marktgemeinde Pyrbaum liegt im äußersten westlichen Bereich des Landkreises Neumarkt i. d. Opf. unmittelbar an der Grenze zum Regierungsbezirk Mittelfranken und gehört zur Region Regensburg (Region 11), aber auch zum Einzugsbereich des Verdichtungsraums Nürnberg- Fürth-Erlangen und zum Einzugsbereich des möglichen Oberzentrums Neumarkt i. d. Opf. Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (Maynen & Schmidhüsen) wird das Marktgemeindegebiet dem Naturraum Mittelfränkisches Becken zugerechnet und gehört in weiten Teilen zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nürnberger Reichswald. Die Anbindung der Marktgemeinde Pyrbaum an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgt im Wesentlichen über die Kreisstraße NM 6 bzw. die Unterferriedener Straße zur Bundesstraße B 8 Neumarkt i. d. Opf. - Nürnberg und über die Kreisstraße NM 17 und die Staatsstraße St 2402 bzw. über die Kreisstraße NM 6 und die Staatsstraße St 2225 zur Bundesautobahn BAB 9 München - Nürnberg. Die Entfernung zur Kreisstadt Neumarkt i. d. Opf. beträgt ca. 15 km, nach Nürnberg ca. 25 km und zur Bundesautobahn A 9 München - Nürnberg ca. 8 km. Der ehemals eigenständige Ortsteil Seligenporten, nach dem Kernort Pyrbaum zweiter Siedlungs- und Gewerbeschwerpunkt im Marktgemeindegebiet, liegt im südöstlichen Bereich des Marktgemeindegebietes ca. 5 km südlich von Pyrbaum und ist u. a. ausgestattet mit den wesentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindergarten mit Kinderkrippe, Grundschule und Sportanlagen (Sportzentrum SV Seligenporten mit Schützenheim) sowie mit Geschäften für den täglichen Bedarf. Die Anbindung des Ortsteils Seligenporten an den Kernort Pyrbaum erfolgt über die Kreisstraße NM 17, die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgt über die den Ort durchquerende Staatsstraße St 2402 über Postbauer-Heng zur Bundesstraße B 8 und über Allersberg zur Bundesautobahn A 9. Die Planungsfläche liegt im westlichen Bereich von Seligenporten und grenzt im Norden an den bestehenden ersten Bauabschnitt der Wohnsiedlungsfläche Wüllenricht, im Westen an den Damm der ehemaligen Bahnlinie, nunmehr amtlich kartierte Biotopfläche (Biotop-Nr ), im Süden an einen landwirtschaftlichen Weg, der auch als Fuß- und Radweg zu Naherholungszwecken genutzt wird und anschließend an die Grünfläche des Weiherholzgrabens 1

2 sowie im Osten an eine landwirtschaftliche Fläche in Form einer Grünfläche, genutzt als Weidefläche bzw. Pferdekoppel. Das Gelände des Planungsgebietes fällt im Wesentlichen leicht von Nordwesten nach Südosten hin ab und wurde bisher noch als Grünland/Ackerland landwirtschaftlich genutzt. Die Höhenlage der Planungsfläche beträgt ca. 420 m ü NN. Hoch- und tiefbauliche Anlagen sind mit Ausnahme des bereits vorhandenen Regenrückhalteteiches im südöstlichen Bereich in der Planungsfläche nicht vorhanden wie auch Vegetationsbestände nicht vorhanden sind. Die straßenmäßige Erschließung erfolgt von der nördlich vorbeiführenden, den Ortsteil Seligenporten durchquerende Staatsstraße St 2402 über die bestehende Siedlungsstraße Am Schlagfeld durch verkehrsberuhigte Wohn- und Spielstraßen mit Anbindungen an den nördlich angrenzenden 1. Bauabschnitt der Wohnbaufläche Wüllenricht. 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION Regionalplan Der Markt Pyrbaum ist im Regionalplan der Region 11 hinsichtlich der Zielsetzung der Raumordnung und Landesplanung als bevorzugt zu entwickelndes Kleinzentrum eingestuft und liegt im Randbereich des großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen sowie im Mittelbereich des möglichen Oberzentrums Neumarkt i. d. Opf. Hinsichtlich der ökologisch-funktionellen Raumgliederung liegt der Ortsteil Seligenporten in einem Gebiet mit kleinräumiger und sich überlagender Nutzungsstruktur (Bereich II). Die Wohnbaufläche Wüllenricht grenzt unmittelbar südlich an eine bereits im Regionalplan dargestellte Siedlungsfläche. Die Planungsfläche liegt laut Darstellung im Regionalplan am Rand, jedoch bereits außerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes Teile des Nürnberger Reichswaldes. Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze werden durch die Planungsfläche nicht tangiert. Lt. Regionalplan für die Region Regensburg soll für den ländlichen Raum sowie in den Randbereichen des großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen u.a. auch in verkehrsgünstigen Lagen wie z. B. in dem als Kleinzentrum mit Mittelpunktsfunktion eingestuften Markt Pyrbaum eine verstärkte Siedlungsentwicklung angestrebt werden. Zudem soll in den Randbereichen des großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen u. a. auch das Siedlungswesen unter Bewahrung der ländlichen Siedlungsformen wie z.b. freistehende Einzelhausbebauung im Einklang mit ökologischen Erfordernissen weiterentwickelt werden. Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan des Marktes Pyrbaum ist der Planungsbereich bereits als geplante Baufläche und zwar als Wohnbaufläche gemäß 1 BauNVO dargestellt, so dass der Bebauungsplan mit der vorgesehenen Ausweisung der Planungsfläche als Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) gemäß 4 BauNVO aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. 2

3 Bebauungsplan Die Planungsfläche grenzt ohne Überschneidungen unmittelbar südlich an den Geltungsbereich des rechtskräftigen 1. Bauabschnitts des Bebauungsplanes für das Gebiet Wüllenricht an; ein bereits rechtskräftiger Bebauungsplan für den Bereich des vorliegenden Planungsgebietes (2. Bauabschnitt) ist nicht vorhanden. 3. ERFORDERNIS DER PLANAUFSTELLUNG UND PLANUNGSKONZEPTION Durch die vorliegende Wohnbaufläche soll einerseits die angestrebte Zielsetzung für den Markt Pyrbaum als bevorzugt zu entwickelndes Kleinzentrum und als Siedlungsschwerpunkt im westlichen Landkreis planmäßig fortgesetzt werden, andererseits soll aber insbesondere auch der Ortsteil Seligenporten als wichtiger zweiter Siedlungsschwerpunkt im Marktgemeindegebiet schon hinsichtlich seiner guten verkehrlichen Anbindungen an das übergeordnete Verkehrsnetz sowie an das Oberzentrum Nürnberg und das mögliche Oberzentrum Neumarkt i. d. Opf. gestärkt und weiterentwickelt werden. Der Markt Pyrbaum ist dabei auch weiterhin bestrebt, den örtlichen Umfang an Wohnbauflächen in den Ortsteilen an der sog. organischen Entwicklung zu bemessen. Eine aktive und vorausschauende Bodenpolitik der Marktgemeinde trägt zudem dazu bei, Probleme der Bodenverfügbarkeit und überhöhter Baulandpreise zu entschärfen. Dabei soll die vorliegende, ortsplanerisch günstig im Anschluss an eine bereits bestehende Baufläche liegende wohnbauliche Abrundungsfläche, die sich, wie bereits o.a., mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung deckt, in dem westlichen Bereich von Seligenporten nunmehr auch den endgültigen südlichen Ortsrand bilden und sich dabei auch hinsichtlich des zukünftigen Orts- und Landschaftsbildes in die Ortsbebauung und Landschaft einfügen. Der konkrete Anlass für die vorliegende Ausweisung des 2. Bauabschnittes des Baugebietes Wüllenricht ist - die erhebliche und rege Nachfrage nach Wohnbauflächen mit Eigenheimgrundstücken, auch von Seiten der einheimischen Bevölkerung, - die Tatsache, dass in Seligenporten Grundstücke für Bauwillige in den vorhandenen Baugebieten wie z.b. im nördlich angrenzenden 1. Bauabschnitt kaum mehr zur Verfügung stehen, - die Marktgemeinde Pyrbaum als westlichen Siedlungsschwerpunkt des Landkreises Neumarkt i. d. Opf. zu stärken und auszubauen, um somit - vorhandene Infrastruktureinrichtungen zu erhalten bzw. neue zu schaffen und insbesondere auch - der Abwanderung der einheimischen Bevölkerung entgegenzuwirken. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll innerhalb des Geltungsbereiches eine geordnete bauliche Entwicklung, eine wirtschaftliche und sinnvolle Erschließung der Baugrundstücke und die Grundlage für die erforderliche Erschließungsbeitragssatzung sichergestellt werden. Wie bereits o.a. soll lt. Regionalplan für den ländlichen Raum sowie in den Randbereichen des großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen u.a. auch in verkehrsgünstigen Lagen wie z. B. auch im Ortsteil Seligenporten eine verstärkte Siedlungsentwicklung unter Bewahrung der ländlichen Siedlungsformen wie z.b. freistehende Einzelhausbebauung angestrebt werden. Auch die vorhandenen Siedlungsstrukturen zeigen, dass in Seligenporten im Wesentlichen lediglich eine Nachfrage nach freistehender Einzelhausbebauung allenfalls mit eingestreuter Doppelhausbebauung gegeben ist. 3

4 Durch den vorliegenden Bebauungsplan wird dem zukünftigen Bedarf an diesen Bauformen in vernünftigen, dem heutigen Standard entsprechenden Grundstücksgrößen in ländlichen Gebieten Rechnung getragen. Die Ausweisung des Baugebietes erfolgt dem baulichen Umfeld und der Darstellung im Flächennutzungsplan entsprechend, als Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) gemäß 4 BauNVO und beinhaltet dabei wie bereits o.a. dem Siedlungsumfeld und der Nachfrage entsprechend, traditionelle freistehende Einzelhausparzellen aber auch 4 Doppelhausparzellen jeweils mit Doppelgaragen oder Carports in offener Bauweise gemäß 22 Abs. 2 BauNVO sowie gemäß dem Wunsch vieler Bauherrn in mittleren Grundstücksgrößen. Um sowohl einer landschaftstypischen Bauweise im ländlichen Raum wie auch dem Wunsch der Bauherrn nach verschiedenen Bautypen Rechnung zu tragen, wurde das vorliegende Baugebiet im Bereich der Einzelhausbebauung in zwei gestalterische Bereiche unterteilt. So soll die ortstypische, traditionelle E+D- Satteldach- Bauweise mit einer steileren Dachneigung am westlichen Rand des Baugebietes als baulicher Übergang in die angrenzende Landschaft entstehen, während im restlichen Bereich, neben dieser Bauweise wahlweise auch Gebäude in E+1- Bauweise mit Satteldach, Walmdach, versetztem Pultdach, Zeltdach, und Pultdach jedoch mit niedrigeren Dachneigungen sowie nunmehr hinsichtlich der vermehrten Nachfrage auch Gebäude mit Flachdach zugelassen werden. Die Wohngebäude sollen dabei im Hinblick der relativ flachen Hanglage im Rahmen einer höchstens zulässigen Bebauung mit zwei Vollgeschossen, am östlichen Rand wie bereits o.a. als E+D- Bautypen (Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschosse) entsprechend der gewählten Dachneigung mit einem max. zulässigen Kniestock von 1,25 m bei steileren Dächern bzw. 0,75 m bei flacherer Dachneigung ausgeführt werden, während im restlichen Bereich neben dem auch zulässigen o.a. E+D- Bautyp, die Wohngebäude in einer E+1- Bauweise (Erdgeschoss und ein Obergeschoss als Vollgeschosse) mit einem lediglich konstruktiven Kniestock von max. 0,25 m ausgeführt werden sollen. Sämtliche Bauparzellen im Planungsgebiet wurden mit Doppelgaragen bzw. -carports versehen, so dass auch dem erforderlichen Stellplatzbedarf Rechnung getragen wurde. In den Parzellen 15 und 16 wurden dabei alternative Garagen- oder Carportstandorte festgesetzt. Ergänzend hierzu wurden in den straßenbegleitenden Grünflächen noch öffentliche Parkplatzflächen insbesondere auch für Besucher eingeplant. Um den zukünftigen Bauwerbern zudem die größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung ihrer Bauvorhaben einzuräumen, wurden in der Planung, neben der o.a. freien Wahl der Dachform, lediglich noch die notwendigen planungsrechtlichen und die wesentlichen, für die Gesamtgestaltung des Baugebietes wichtigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen getroffen. Hinsichtlich der auch in der Marktgemeinde Pyrbaum schon relativ erhöhten Grundstückspreise kann insbesondere durch die mittleren Grundstücksgrößen sichergestellt werden, dass sich auch kindereiche Familien Wohneigentum in Form von Wohnhausbauten schaffen können. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes konnte zudem durch die vorgesehene Anzahl der Parzellen in Verbindung mit den Grundstücksgrößen auch dem allgemeinen Ziel eines sparsamen Umgangs mit dem zur Verfügung stehenden Grund und Boden Rechnung getragen werden. Neben der öffentlichen Eingrünungsfläche des Regenrückhalteteiches und der südlichen Ortsrandeingrünungsfläche mit dem vorhandenen Entwässerungsgraben wurde zusätzlich noch am westlichen Rand der Planungsfläche auf dem Pflegeweg entlang des ehemaligen Bahndamms 4

5 wie bereits im 1. Bauabschnitt vorgegeben, eine öffentliche Grünfläche als Abstandsgrün zwischen den privaten Grundstücksflächen und der amtlich kartierte Biotopfläche des Bahndamms eingeplant. Als grünordnerische Maßnahmen im Baugebiet sind neben der Bepflanzung der großzügig bemessenen straßenbegleitenden Grünflächen und der öffentlichen Grünflächen (G) mit standortgerechten heimischen Großbäumen 1. Ordnung und mittelgroßen Laubbäumen 2. Ordnung sowie mit Kleinbäumen (Bäume 3. Ordnung) und Sträuchern, auch eine Bepflanzung in den privaten Grundstücksflächen mit standortgerechten heimischen Laubbäumen 2. Ordnung oder Hochstamm- Obstbäumen mit Sorten aus der Kreissortenliste (Empfehlenswerte Sorten für den Hausgarten) des Landkreises Neumarkt i. d. Opf. als Hausbäume festgesetzt sowie zusätzlich noch ergänzenden Gehölzpflanzungen vorgesehen. Das bereits bestehende Regenrückhaltebecken soll nachträglich durch geeignete Maßnahmen wie z.b. durch Bepflanzungen noch naturnah gestaltet werden. Zur Begründung der Grünordnung wird ergänzend hierzu auch auf die entsprechenden Erläuterungen in der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hingewiesen. Ein eigener Kinderspielplatz für die vorliegende Erweiterungsfläche wurde nicht geplant. Für den Gesamtbereich Wüllenricht ist im Bauabschnitt 1 ein öffentlicher Kinderspielplatz im zentralen Bereich des Baugebietes vorhanden, der insbesondere auch als Kommunikationstreffpunkt für das gesamte Baugebiet dienen soll. 4. BODENVERHÄLTNISSE Hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen im Umweltbericht verwiesen. 5. ERSCHLIESSUNG DER PLANUNGSFLÄCHE Straßenerschließung Die straßenmäßige Erschließung erfolgt von der nördlich vorbeiführenden, den Ortsteil Seligenporten durchquerenden Staatsstraße St 2402 über die bestehende Siedlungsstraße Am Schlagfeld, die im Bereich der Planungsfläche, wie bereits im 1. Bauabschnitt vorgegeben, noch u.a. mit einer Pflasterfläche als befahrbarer Gehweg ausgebaut wird (Planstraße 2) und weiter über eine gemischt genutzte, verkehrsberuhigte Baugebietsspange (Planstraße 1), konzipiert als Spielstraße, in einer Fahrbahn- Regelbreite von 5,0 m (mit Aufweitungen bis 6,0 m) und mit beidseitigen, großzügig bemessenen begleitenden Grünflächen (Mehrzweckstreifen verschiedener Breiten mit Parkplätzen und Bepflanzungsflächen) mit einer Anbindung an den bestehenden Bauabschnitt 1 des Planungsgebiets Wüllenricht. Ergänzt wird die innere Erschließung noch durch einen 1,5 m breiten Fußweg im südwestlichen Bereich der Planungsfläche von der Baugebietsstraße zum südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Weg, der auch als Fuß- und Radweg der Naherholung dient. Sofern dieser Weg nicht realisiert wird, soll die betreffende Fläche der Parzelle 17 zuorientiert werden. Wasserversorgung Die Versorgung der Planungsfläche mit mengenmäßig ausreichendem Trink- und Brauchwasser ist durch Anschluss an die Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Möninger Gruppe gewährleistet und erfolgt von bestehenden Leitungen aus. 5

6 Hinsichtlich der Löschwasserversorgung wird auf die Hinweise des Brand- und Katastrophenschutz in den textlichen Hinweisen verwiesen; Oberflurhydranten sind bereits im nördlich angrenzenden 1. Bauabschnitt vorhanden. Stromversorgung Die Stromversorgung der Planungsfläche erfolgt durch die Bayernwerk AG von der nördlich im 1. Bauabschnitt gelegenen Trafostation an der Siedlungsstraße Am Schlagfeld aus über bestehende bzw. neu zu verlegende Erdleitungen. Gasversorgung Die Versorgung der Planungsfläche mit Gas kann durch die Bayernwerk AG von bestehenden Anlagen und Leitungen aus gewährleistet werden. Telekommunikationsversorgung Die Telekommunikationsversorgung der Planungsfläche erfolgt durch die Deutsche Telekom AG von bereits bestehenden Anlagen und Leitungen aus. Es wird darauf hingewiesen, dass im Baugebiet für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen in den geplanten Verkehrsflächen geeignete und ausreichende Trassen vorzusehen sind. Abwasserbeseitigung Das Planungsgebiet soll über ein Trennsystem entwässert werden, wobei der Schmutzwasseranteil über eine im Bereich der Grünfläche des Regenrückhalteteiches geplante Abwasserpumpstation und dann über eine geplante Druckleitung zum bestehenden Kanal in der Siedlungsstraße Am Schlagfeld und weiter über bestehende Abwasserleitungen an die Kläranlage des Ortsteils Seligenporten angeschlossen wird. Der Regenwasseranteil im Baugebiet soll nach Ausschöpfung der alternativen Regenwassernutzung (Festsetzung Allgemeine Wasserwirtschaft ) über den im südöstlichen Bereich der Planungsfläche bereits vorhandenen Regenrückhalteteich und weiter als Überlauf verrohrt in den südlich gelegenen Weiherholzgraben als Vorfluter abgeleitet werden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis hierfür ist, sofern noch nicht erteilt, erforderlich. Da die Baugebietskanaltrasse hinsichtlich der Höhenlage des Baugebietes durch eine private Grundstückfläche verläuft, wurde hierfür eine beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechtes in der betreffenden Parzelle 11 zugunsten des Marktes Pyrbaum festgesetzt. Der im Süden vorhandene Entwässerungsgraben wird in seiner Funktion erhalten und in die öffentliche Eingrünungsfläche integriert. Der Markt Pyrbaum weist darauf hin, dass die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pyrbaum in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten ist. Müllbeseitigung Die Beseitigung der festen Abfallstoffe erfolgt durch den für die Müllbeseitigung zuständigen Landkreis Neumarkt i. d. Opf. zur zentralen Deponie Blomenhof bzw. zur Müllverbrennungsanlage Schwandorf; die wieder verwertbaren Materialien werden über das Duale System Deutschland (DSD) entsorgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abfallentsorgung entsprechend der Art und Menge der anfallenden Abfälle zur Beseitigung und der Art und Menge der Abfälle zur Verwertung gemäß 6

7 den gesetzlichen Vorgaben und insbesondere der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Neumarkt i. d. Opf. zu erfolgen hat. 6. BODENORDNENDE MASSNAHMEN Die den Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreffenden Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der 3 Parzellen in östlichen Bereich bereits im Besitz des Marktes Pyrbaum, so dass bodenordnende Maßnahmen nach 45 ff BauGB nicht erforderlich sind. 7. IMMISSIONSEINFLÜSSE UND VORKEHRUNGEN Unzulässige Immissionseinflüsse auf das zukünftige Baugebiet sind nicht zu erwarten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Bewirtschaftung der im Umfeld befindlichen landwirtschaftlichen Flächen und im Osten durch die Grünlandnutzung als Pferdekoppel sowie der noch vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ortsüblich Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen auftreten können, die der Bauwerber im ländlichen Raum jedoch zu tolerieren hat. 8. GRÖSSE UND ZUKÜNFTIGE DICHTE DES BAUGEBIETES Die Fläche des Bruttobaulandes (= Geltungsbereich des Bebauungsplanes) beträgt ca. 1,576 ha, unterteilt in Bauflächen - Wohnbauflächen (Fläche aller Baugrundstücke) ca. 1,045 ha (66,31%) Öffentliche Verkehrsflächen - Gemischt genutzte Verkehrsflächen ca. 0,273 ha (17,32%) davon - Straßenflächen (einschl. Grundstückszufahrten) ca. 0,164 ha - Straßenbegleitende Grünflächen (einschl. Zufahrten und Parkplätze) ca. 0,100 ha - Befahrbare Gehwegfläche (Am Schlagweg) ca. 0,009 ha - Fußweg ca. 0,005 ha ( 0,32 %) Öffentliche Grünflächen - Eingrünungsflächen (G) ca. 0,253 ha (16,05%) davon - westliche und südliche Ortsrandeingrünungsflächen ca. 0,114 ha - Grünfläche für Regenrückhalteteich (einschl. Regenrückhalteteich (Fläche ca. 0,046 ha)) ca. 0,139 ha und umfasst die Flurstücksnummern bzw. Teilflächen der Flurstücksnummer (TF) 92 (TF), 539/1 (TF), 553, 554 (TF) und 556 (TF) der Gemarkung Seligenporten. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind 20 Wohnbauparzellen, davon 16 Einzelhausparzellen und 4 Doppelhausparzellen (2 Doppelhäuser) vorgesehen. 7

8 Die Grundstücksgrößen liegen dabei bei den Einzelhausparzellen (Parzellen 1-4, 7-11 und 14-20) zwischen rund 430 m² (Parzelle 14) und rund 758 m² (Parzelle 16) und bei den Doppelhausparzellen (Parzellen 5/6 und 12/13) zwischen rund 347 m² (Parzelle 12 und 13) und rund 429 m² (Parzelle 5). Die durchschnittliche Grundstücksgröße beträgt rund 523 m². Ermittlung der Einwohnerzahl und Dichte im Baugebiet Einwohnerzahl: 20 Bauparzellen x 1,25 Wohneinheiten (WE) = ca. 25 Wohneinheiten Angenommene Einwohnerzahl = 3,5 Personen/Wohneinheit 25 Wohneinheiten x 3,5 Personen = ca. 88 Einwohner Wohndichte (= Einwohner pro ha Bruttobauland): 88 Einwohner : 1,576 ha = ca. 56 Einwohner/ha 9. ÜBERSCHLÄGIGE ERMITTLUNG DER ERSCHLIESSUNGSKOSTEN (ohne Grunderwerb und MwSt.) - Geplante Straßenflächen im Baugebiet einschl. begleitende Grünstreifen, (einschl. Zufahrten und Parkplätze) und Pflasterfläche ca m² á 100,-- Euro = ,-- Euro - Geplanter Fußweg ca. 50 m² á 50,-- Euro = 2.500,-- Euro - Öffentliche Grünflächen (G) ca m² á 1,-- Euro = 2.000,-- Euro (ohne Regenrückhalteteich) - Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns und der öffentlichen Grünflächen (G) pauschal ,-- Euro - Wasserleitung ca. 270 m á 150,-- Euro = ,-- Euro - Kanalleitung (Trennsystem und Druckleitung) ca. 330 m á 500,-- Euro = ,-- Euro - Pumpstation pauschal ,-- Euro - Straßenbeleuchtung ca. 275 m á 120,-- Euro = ,-- Euro - Zur Abrundung 4.500,-- Euro Überschlägige Erschließungskosten ca ,-- Euro Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen: Die Erschließungskosten werden im Rahmen bestehender Satzungen bzw. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches berechnet und auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Die auf den Markt Pyrbaum entfallenden Kosten werden in die entsprechenden Haushalte eingebracht. 8

9 10. DURCHFÜHRUNG DES BEBAUUNGSPLANES Die Realisierung des Bebauungsplanes erfolgt in einem Bauabschnitt. Aufgestellt: 04. März 2014 Fassung: 22. Januar

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