Sehr geehrter Herr Heinisch, sehr geehrte Frau Hauptmann, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kunze, meine sehr verehrten Damen und Herren!

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1 Punktation zu einer Rede von Herrn Dr. Veit Steinle zum Thema Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr auf der Veranstaltung Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. am / in Berlin Sehr geehrter Herr Heinisch, sehr geehrte Frau Hauptmann, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kunze, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge behandelt mit seiner Veranstaltung ein sehr grundsätzliches und für unsere Gesellschaft bedeutsames Thema. Für Ihre Einladung, zum Thema Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr sprechen zu können, möchte ich zunächst Ihnen, sehr geehrter Herr Heinisch, danken! Ich bin gerne gekommen, um Ihnen die Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu erläutern. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung. In Deutschland sind es fast zehn Millionen, also rund 12 % der Bürgerinnen und Bürger. Davon hat mit gut sieben Millionen die Mehrzahl eine schwere Behinderung; 2,5 Millionen leben mit einer leichteren Behinderung. Die Gestaltung von Mobilität und Wohnen für Menschen mit Behinderung hat für die Bundesregierung eine hohe Bedeutung. Das gilt ebenso für das Mobilitätsbedürfnis älterer Menschen, die in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind, und für ihre Ansprüche an die Wohnumgebung. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels findet das Thema Barrierefreiheit völlig zu Recht immer mehr Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung reagiert auf diese Entwicklung. Im April 2012 hat das Bundeskabinett die Demografiestrategie beschlossen. Der erste Demografiegipfel zur Vorstellung der unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit Bundeskanzlerin Dr. Merkel hat Anfang Oktober 2012 stattgefunden. Die Ergebnisse zur Strategie sollen im Frühsommer 2013 auf einem weiteren Gipfel vorgestellt werden. Politische Entscheidungen, die Menschen mit Behinderung direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen messen

2 - 2 - lassen, die für Deutschland seit 2009 verbindlich ist. Zur Umsetzung der Konvention hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und mit Beteiligung der Verbände behinderter Menschen einen Nationalen Aktionsplan entwickelt. Auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat daran intensiv mitgewirkt. Die Handlungsfelder Mobilität sowie Bauen und Wohnen haben dort eigene Abschnitte. Das Bundeskabinett hat diesen Aktionsplan im Juni 2011 beschlossen. Er wird laufend fortentwickelt. Für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die Herstellung von Barrierefreiheit beim Personenverkehr ein bedeutsamer Faktor. Das gilt für den Nah- und Fernverkehr. Barrierefreiheit muss deshalb ein wichtiges Kriterium bei allen Neu- und Umbauten von Verkehrsanlagen und bei Investitionen im öffentlichen Personenverkehr sein. Das Konzept Design für Alle auch universelles Design genannt liefert dazu einen wichtigen Kompass. Es ist auch in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen definiert und bedeutet ein Design von Produkten und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder eine besondere Gestaltung genutzt werden können. Kurz gesagt: Barrierefreiheit muss ganzheitlich gedacht werden, und sie kommt allen zu Gute, auch Menschen ohne Behinderung. Zu bedenken ist jedoch auch Folgendes: Die Herstellung von Barrierefreiheit kostet Zeit und Geld. Sie ist ein dynamischer Prozess, der nur schrittweise und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vollzogen werden kann. Auf Grund der langen Lebensdauer vorhandener Infrastruktureinrichtungen und von Fahrzeugen, die noch nicht barrierefrei konzipiert waren, kann der Nachholbedarf nur nach und nach erfüllt werden. Bauliche Anlagen, Verkehrsmittel sowie Informationsund Kommunikationssysteme müssen sukzessive so gestaltet werden, dass sie für ältere, behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Der Bundesgesetzgeber hat für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, das vor zehn Jahren in Kraft getreten ist, die rechtlichen Grundlagen geschaffen. In der Folge ist im Bereich Verkehr bereits wichtiges Bundesrecht zur Herstellung einer möglichst weit reichenden Barrierefreiheit geändert

3 - 3 - worden, namentlich das Personenbeförderungsgesetz, das Luftverkehrsgesetz und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Die Umsetzung im Detail obliegt nun den jeweils Verantwortlichen, insbesondere den Verkehrsunternehmen; hierzu gehört der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Verbänden behinderter Menschen. Zu diesem Instrument hat heute bereits Herr Kruse gesprochen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung plant für das Jahr 2014, die Wirksamkeit der Änderungen der genannten Fachgesetze in einem Forschungsvorhaben zu prüfen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang den europäischen Rechtsrahmen zu Fahrgastrechten. Es gibt mittlerweile für alle Verkehrsträger eigene Fahrgastrechteverordnungen der EU, die auch besondere Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität vorsehen. Die jüngsten Verordnungen sind zum Schiffsund Busverkehr verabschiedet worden und sind seit Dezember 2012 unmittelbar verbindlich bzw. werden dies ab März 2013 sein. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in den vergangenen Monaten die zur Anpassung des deutschen Rechts notwendigen Grundlagen geschaffen. Auch die Länder sind in der Pflicht. Sie sind grundsätzlich für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Der Bund kann die Länder und ebenso die Gemeinden und Verkehrsunternehmen insoweit zum Beispiel durch Forschungsprojekte unterstützen. Ein wichtiges, vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finanziertes Forschungsprojekt möchte ich erwähnen. Es trägt den Titel Barrierefreier ÖPNV in Deutschland und ist vor kurzem mit einer Buchveröffentlichung in deutscher und englischer Sprache abgeschlossen worden, die ich Ihnen allen ans Herz legen möchte. Ziel des Vorhabens war es, den hohen Entwicklungsstand von Maßnahmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit im ÖPNV in Deutschland umfassend zu ermitteln, zu bewerten und anschaulich darzustellen. Ebenfalls berücksichtigt wurden hierbei die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einschließlich der wirtschaftlichen Auswirkungen entsprechender Maßnahmen. Mit dem Buch liegt nun ein Kompendium vorbildlicher Lösungen vor, das allen, die für den ÖPNV politisch, administrativ oder technisch Verantwortung tragen, zur Verfügung steht. In dem politischen und rechtlichen Umfeld, das ich kurz umrissen habe, spielt auch die Deutsche Bahn AG eine herausgehobene Rolle. Sie ist für uns ein wichtiger und

4 - 4 - verlässlicher Partner, wenn es um die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes geht. Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung müssen Eisenbahnunternehmen Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen erstellen, die das Ziel einer möglichst weit reichenden Barrierefreiheit für die Nutzerinnen und Nutzer verfolgen. Sowohl die Bilanz des ersten Programms der Deutschen Bahn AG zur Barrierefreiheit aus dem Jahr 2005, also auch die Vorhaben des zweiten Programms, das im April 2012 vorgestellt wurde, unterstreichen die Initiative der Bahn, die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen umzusetzen. Das erste Programm sah u. a. die Herstellung von Barrierefreiheit bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Bahnhöfen ab Reisenden pro Tag vor, insbesondere den Bau von Aufzügen oder längeren Rampen. Jährlich rund 100 barrierefrei gestaltete Bahnhöfe sind eine sehr gute Bilanz. Bei rund Bahnhöfen, die von der DB Station & Service AG betrieben werden, ist jedoch klar, dass die baulichen und finanziellen Anstrengungen weiter gehen müssen. Auch die behindertengerechte Modernisierung der ICE 1- und ICE 2-Flotte, die noch nicht abgeschlossen ist, gehört zu den wichtigen Maßnahmen, die ich hervorheben möchte. Im Schienenpersonennahverkehr hat die DB Regio AG eine Vielzahl moderner, barrierefreier Fahrzeuge neu angeschafft. Das alles kann sich sehen lassen! Im Mittelpunkt des zweiten Programms der Deutschen Bahn AG zur Barrierefreiheit stehen vielfältige Verbesserungen bei den für die Zukunft geplanten neuen Zuggenerationen. Es ist vorbildlich, dass die Deutsche Bahn AG mit der Begleitenden Arbeitsgruppe, deren Mitglieder insbesondere vom Deutschen Behindertenrat benannt werden, seit vielen Jahren den Sachverstand der Betroffenen im Dialog einbezieht. Auch im Bereich des Straßenpersonenverkehrs gibt es Neuerungen zu berichten. Mit dem Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften, der sog. PBefG-Novelle, werden einerseits die bundesrechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im ÖPNV angehoben. Andererseits werden für Omnibusse, die im Fernlinienverkehr eingesetzt werden, neue Standards eingeführt. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Im Einzelnen:

5 - 5 - Im ÖPNV haben die Aufgabenträger zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit notwendig sind. Diese Maßnahmen sind in der Regel in einem Nahverkehrsplan darzulegen. Während es nach bisherigem Recht genügte, eine weitgehende Barrierefreiheit herzustellen, werden die Aufgabenträger durch die Gesetzesnovelle verpflichtet, bis zum auf eine vollständige Barrierefreiheit hinzuwirken. Ausnahmen sind konkret zu benennen und zu begründen. Außerdem können die Länder den genannten Zeitpunkt abweichend festlegen oder Ausnahmetatbestände bestimmen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist. Verbessert wurde auch die verfahrensrechtliche Stellung der behinderten Menschen. Künftig sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans neben den Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten auch die Verbände der behinderten Menschen zu beteiligen. Im Fernverkehr werden mit der PBefG-Novelle die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig Fernbuslinienverkehre unter erheblich leichteren Voraussetzungen genehmigt werden dürfen. So entfällt im Fernverkehr der Konkurrenzschutz, auch der Eisenbahnen. Zum Schutz des Nahverkehrs gibt es Ausnahmen. Damit das neue Angebot auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar ist, müssen ab dem alle Fernlinienbusse mit mindestens zwei Plätzen für Rollstuhlnutzer und den entsprechenden Einstiegshilfen (Hubliften) ausgestattet werden. Für neue Busse gilt dies schon ab dem Für Omnibusse, die im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU eingesetzt werden, gelten diese Vorgaben nicht, da vorrangiges Gemeinschaftsrecht besteht. Der Deutsche Bundestag hat daher die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob auf EU-Ebene Regelungen geschaffen oder verbessert werden sollen, die einen europaweit einheitlichen barrierefreien Fernbuslinienverkehr gewährleisten. Die Bundesregierung soll hierüber erstmalig im September 2014 und dann in jeder Legislaturperiode berichten. Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Themen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung möchte ich noch anschneiden. Im Bereich des Bauens können öffentlich zugängliche Gebäude, namentlich solche der öffentlichen Hand, eine wichtige Vorbildwirkung entfalten. Grundlage sind die Regelungen der DIN zum barrierefreien Bauen. Hier sind wichtige Fortschritte zu verzeichnen: Die Bestimmungen der DIN , die als solche nicht verbindlich sind, wurden in den vergangenen Jahren von der Mehrheit der Länder

6 - 6 - bauaufsichtlich eingeführt. Damit müssen öffentlich zugängliche Bauten in diesen Ländern barrierefrei ausgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk verdient neben Neubauten aber vor allem der riesige Gebäudebestand in Deutschland. Ältere und selbstverständlich auch behinderte Menschen sollen möglichst selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung wohnen können. Doch bislang ist nur ein sehr geringer Teil der rund 40 Millionen Wohnungen in Deutschland barrierefrei oder barrierearm umgebaut (rd. 1,2 %). Die Bundesregierung hat von 2009 bis 2011 mit dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen durch zinsverbilligte Darlehen und Investitionszuschüsse Investitionsanreize für den Barriereabbau im Bestand gesetzt. Damit hat sie bis Ende 2011 den altersgerechten Umbau von Wohneinheiten gefördert und Investitionen von etwa 1,4 Milliarden Euro angestoßen, die vor allem der mittelständischen Bauwirtschaft und dem Handwerk zugutekamen. Das im Rahmen des Konjunkturpakets I aufgelegte Programm war von vornherein bis Ende 2011 befristet. Deshalb sind 2012 und 2013 keine Bundesmittel für das Programm vorgesehen. Die KfW-Bankengruppe schließt allerdings die so entstandene Förderlücke seit 2012 in der Darlehensvariante aus Eigenmitteln. Dazu und auch zum Eigenmittelprogramm Barrierearme Stadt, das die KfW im September 2012 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegt hat, werden Sie sicherlich gleich Details von Frau Hauptmann hören. Wir müssen auch weiterhin die Eigentümer von Wohngebäuden sowie die Vertreter der bauplanenden und bauausführenden Berufe Architekten, Ingenieure, Handwerker für das Thema Barrierefreiheit sensibilisieren und hierzu beraten. Dazu tragen Modellvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum altersgerechten Umbau von Wohnungsbestand und Infrastruktur bei. Sie wurden 2010 gestartet und haben bis Ende 2012 äußerst erfolgreich die Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzbarkeit des Barriereabbaus erprobt. Die vom Fachpublikum sehr gut besuchte Abschlussveranstaltung zu den Modellvorhaben fand im November 2012 in Berlin statt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, Sie konnten einen Eindruck davon gewinnen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

7 - 7 - Barrierefreiheit als Querschnittsthema bei der Vielzahl der in unserem Ressort angesiedelten Aufgaben ernst nimmt. Die hier versammelten Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft die Menschen mit Behinderung, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die privat und in Unternehmen Verantwortung tragen möchte ich ermutigen, die Themen Inklusion und Barrierefreiheit fest im Blick zu behalten. Wir haben noch Einiges zu tun. Staat und Gesellschaft können die anstehenden Aufgaben aber gemeinsam schultern.

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