Europäische Union H. Gottweis VO Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft WS 03/04
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- Eva Fischer
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1 Europäische Union
2 Europäische Union (EG) KOMMISSION 20Kommissare auf 5 Jahre berufen, Wiederberufung möglich Hüterin der Verträge, Motor der Integration Hearing der einzelnen Kommissionsmitglieder vor Amtsantritt, Bestätigung des Kollektivs, Mißtrauensvotum gegen Kollektiv Initiativrecht Je nach Materie, Anhörung, Zusammenarbeit Mitentscheidung, Zustimmung des EPs. EUROPÄISCHER GERICHTSHOF 15 Richter (1 je Mitgliedsstaat) für 6 Jahre ernannt Wahrung des Gem.rechts, Einheitliche Auslegung, Sicherung der Durchführungsvorschriften Bestellung, pro Land 1 Kommissar, D,F,GB,I,E je 2 RAT D. EU besteht aus den jeweils zuständigen nationalen Ministern EUROPÄISCHES PARLAMENT 626 Abgeordnete Ernennung der Richter NATIONALE REGIERUNGEN Wahl auf 5 Jahre WAHLBERECHTIGE BEVÖLKERUNG DER MITGLIEDSSTAATEN
3 Beschlussfassung auf EU-Ebene 1/2 Beteiligt sind insbesondere Die Europäische Kommission, Das Europäische Parlament Der Rat der Europäischen Union Die Europäische Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Rat und vom Parlament. Auch andere Einrichtungen und Gremien wirken mit.
4 Beschlussfassung auf EU-Ebene 2/2 Die Regeln und Verfahren für die Beschlussfassung in der EU sind in den Verträgen festgelegt. Jede europäische Rechtsvorschrift stützt sich auf einen bestimmten Vertragsartikel, der als ihre "Rechtsgrundlage" bezeichnet wird Die drei wichtigsten Verfahren: (1) Mitentscheidungsverfahren (co-decision) (2) Anhörungsverfahren (consultation) (3) Kooperation (cooperation)
5 (1) Das Mitentscheidungsverfahren (co-decision) Parlament und der Rat teilen die Legislativgewalt Anwendung in u.a. folgenden Bereichen: Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit Recht auf Einreise, Aufenthalt und Verbleib in anderen Mitgliedstaaten Niederlassungsrecht Verkehr Binnenmarkt Beschäftigung Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Durchführungsbeschlüsse in Bezug auf den Europäischen Sozialfonds Bildung
6 Mitentscheidung 1/2 Vorschlag der KOMMISSION Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT zur Stellungnahme (1.Lesung) Weiterleitung an den RAT Verabschiedung des gem. Standpunktes mit qualifizierter Mehrheit Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT (2.Lesung) Billigung des gem.standpunktes Keine Stellungnahme EP macht Änderungsvorschläge EP äußert die Absicht den gem. Standpunkt abzulehnen Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen Stanspunkt mit qualifizierter Mehrheit RAT kann VERMITTLUNGSAUSSCHUSS einberufen EP macht Änderungsvorschläge EP lehnt gem. Standpunkt mit absoluter Mehrheit ab Rechtsakt ist erlassen Weiterleitung an die KOMMISSION zur Stellungnahme Rechtsakt ist gescheitert
7 Mitentscheidung 2/2 Weiterleitung an die KOMMISSION zur Stellungnahme Billigung d. Änderung Weiterleitung an den RAT Ablehnung d. Änderung Billigung d. Änderungen mit qual. Mehrheit Nichterlass Billigung d. Änderungen mit Einstimmigkeit Rechtsakt ist erlassen Einberufung des VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES Rechtsakt ist gescheitert Gem. Entwurf binnen 6 Wochen Keine Einigung Weiterleitung an das EP (3.Lesung) Weiterleitung an RAT RAT billigt seinen ursp. Gem. Standpunkt, ggf. mit Abänderungen binnen 6 Wochen mit qual. Mehrheit Ablehnung Zustimmung mit absol. Mehrheit Zustimmung mit qual. Mehrheit Ablehnung EP lehnt gem. Standpunkt binnen 6 Wochen mit absol. Mehrheit ab EP lehnt gem. Standpunkt nicht ab Rechtsakt gescheitert Rechtsakt ist erlassen Rechtsakt gescheitert Rechtsakt ist gescheitert Rechtsakt ist erlassen
8 (2) Das Anhörungsverfahren (consultation) der Rat ersucht das Parlament sowie andere Einrichtungen wie den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen um Stellungnahmen Anhörung je nach Causa obligatorisch oder optional Anwendung in u. a. folgenden Bereichen: polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Änderung der Verträge Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung Landwirtschaft Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politikfelder im Zusammenhang mit der Freizügigkeit
9 Anhörung Vorschlag der KOMMISSION Weiterleitung an das EP zur Stellungnahme Weiterleitung an den RAT Verabschiedung des Rechtsaktes mit d. vorgeschriebenen Mehrheit Rechtsakt ist erlassen
10 (3) Kooperation (cooperation) Initiiert durch die Kommission dem Rat und dem EP vorgelegt Gemeinsame Position wird gesucht
11 Kooperation Vorschlag der KOMMISSION Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT zur Stellungnahme (1.Lesung) Weiterleitung an den RAT Verabschiedung des gemeinsamen Standpunktes mit qualifizierter Mehrheit Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT (2.Lesung) Billigung des gemeinsamen Standpunktes binnen 3 Monaten Abänderungsvorschläge zum gemeinsamen Standpunkt mit absoluter Mehrheit der Mitglieder binnen 3 Monaten Ablehnung des gemeinsamen Standpunktes mit absoluter Mehrheit der Mitglieder Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen Stanspunkt mit qualifizierter Mehrheit Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen Stanspunkt mit Einstimmigkeit Rechtsakt ist erlassen Billigung der Änderungsvorschläge Weiterleitung an die KOMMISSION zur Überprüfung und Stellungnahme innerhalb eines Monats Rechtsakt ist erlassen Ablehnung der Änderungsvorschläge Verabschiedung des überprüften Vorschlags mit qual. Mehrheit Verabsch. m. Einstimmigkeit, wenn überpr. Vorschl. Weiterleitung an den RAT Verabsch. d. überpr.vorschlags mit qual. Mehrheit Verabschiedung mit Einstimmigkeit, wenn überpr. Vorschl. geändert wird Rechtsakt ist erlassen geändert wird
12 MOVEMENT OF A DOSSIER THROUGH THE COUNCIL HIERARCHY Amendment of Council Directive 64/433 EEC on health problems affecting intra-community trade in fresh meat: consultation procedure Agricultural Council 13-14/12/82 Discussion of COREPER Report 18/1/83 Discussion of COREPER and ad hoc WG reports 7-8/2/83 Adoption of Directive as an A point COREPER I 10/12/82 12/1/82 2/2/83 Initial discussion of draft directive Discussion of problem areas Final decission Ad Hoc working group of agricultural attachés of the permanent representations 17/1/83 Discussion on date of implementation of annexes Working Group of agricultural and veterinary experts Late January Discussion of Specific points of disagreement
13 EU-Konvent eröffnet am Mitglieder Präsident Valéry Giscard d'estaing (Frankreich) Vizepräsident Giuliano Amato (Italien) PRÄSIDIUM Vizepräsident Jean-Luc Dehaene (Belgien) 15 Regierungsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten 30 Mitglieder der nat. Parlamente der EU- Mitgliedsstaaten 13 Regierungsvertreter der Beitrittskandidaten (beratend) 26 Mitglieder der nat. Parlamente der Beitrittskandidaten (beratend) 16 Mitglieder des Europ. Parlaments 2 Vertreter der Europ. Kommission 13 Beobachter Wirtschafts- und Sozialausschuss (3), Ausschuss der Regionen (6), europ. Sozialpartner (3), Europäischer Bürgerbeauftragter
14 Ziele Vereinfachung Demokratie Transparenz Effektivität Legitimität
15 wählt auf 2 ½ Jahre mit qual. Mehrheit Präsident des Europ. Rates koordiniert EU-NEU (nach dem Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents, 18.Juli 2003) schlägt vor EU-KOMMISSION 5 Jahre Präsident der Europ. Kommission bestimmt 13 Kommissare mit Stimmrecht (Rotationsprinzip der Mtgl.staaten) 10 Kommissare ohne Str. (Auswahl durch Präs. D. Kommission) Vizepräsident = Außenminister Wählt Präsidenten aus Kandidatenliste des Europ. Rates Kann Misstrauensantrag gegen gesamte Kommission stellen EUROPÄISCHER RAT 25. Staats- und Regierungschefs, Präsident der EU-Kommission (1/4 jährlich) Ab 1. Mai 2004 EU-AUSSENMINISTER (Vizepräsident/Kom.) Nimmt an Beratungen des Europ. Rates teil EUROP. GERICHTSHOF 1 Richter je Mtgl.staat, von nat. Regierungen im ggs. Einvernehmen auf 6 Jahre ernannt EU-PARLAMENT Legislative max. 736 Abgeordnete (proportionale Vertretung, aber mind. 4 je Mtgl.staat) EU-BÜRGER 25 Mitgliedsstaaten Wahlen (alle 5 Jahre) wählt mit qual. Mehrheit und mit Zustimmung d. Präs. d. EU-Kommission Prüft Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit EU-MINISTERRAT Legislative, außenpol. Kompetenz Gesetze, Haushalt beschließt formuliert die Leitlinien der EU- Politik beschließt
16 Der Weg zur Verfassung Laeken Nationale Debatten Europäischer Konvent (28. Feb Juli 03) MACHTSTREIT EU-Verfassungskonferenz in Neapel (28. und 29. November 03) EU-Erweiterung (1.Mai 2004)
Der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie einem Ausschuss der Regionen mit beratender Aufgabe unterstützt.
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