Axel Priebs Verbindliche Rahmensetzung für den großflächigen Einzelhandel Regionales Einzelhandelskonzept für die Region Hannover
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- Norbert Christoph Beyer
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1 17-JUN =51 REGION HflNNOUER DEZ III S.01 Axel Priebs Verbindliche Rahmensetzung für den großflächigen Einzelhandel Regionales Einzelhandelskonzept für die Region Hannover Für die Region Hannover liegt seit Oktober 2001 ein Einzelhandelskonzept vor, das sich al$ Rahmen für die Standortentwieklung des großflächigen Einzelhandels versteht. Das Konzept wurde in einem rund dreijährigen Prozess gemeinsam von Kommunen und fagionatplanung entwickelt und anschließend über die Vierte Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) mit rechtlicher Verbindlichkeit ausgestattet. Die wesentliche Steuerungswirkung der Ausweisungen für neue Ansiedlun- ' gen liegt in der klaren Festlegung von Positivbereichen" und Jabuzonen". Mit dem vorliegenden Beitrag sollen neben Anlass und Inhalt auch die ersten Erfahrungen mit diesem Konzept vorgestellt werden. In unseren Städten vollzieht sich seit einigen Jahren eine l tiefgreifende Veränderung der Eihzelhandelsstruktur, die inzwischen auch die klassischen Funktionen der Innenstädte in Frage stellt. Das Motto Der Handel braucht die Stadt - die. Stadt braucht den Handel" gilt offenbar nur noch eingeschränkt, da die Entstehung stadtähnlicher Maus an verkehrsorientierten Standorten eine weitgehende Verselbstständigung der Handelsfunktion zeigt Aber nicht nur die neuen Handelsagglomerationen an den Ausfallstraßen und Autobahnkreuzen stellen die Innenstädte in Frage. Gerade in kleineren Städten und Gemeinden sind es derzeit die dort für den Branchenmix und die Kundenbindung wichtigen Discounter und Filialisten, die den integrierten Standorten den Rücken kehren und die Bemühungen zur Stärkung der Innenstädte kbnterkarieren. Nicht selten werden die kommunalen Entscheidungsträger unter Druck gesetzt - wenn diese keine Flächen in verkehrsorientierter Lage bereitstellen; droht die Abwanderung in benachbarte Kommunen. Einzelhandels- und Zentrenstruktur in der Region Hannover Auch die Städte und Gemeinden in der Regton Hannover sind seit Mitte der 1990er Jahre einem wieder deutlich gestiegenen Ansiedlungs- und Expansionsdruck im Bereich des großflächigen Einzelhandels ausgesetzt. Nach einigen Jahren relativer Ruhe, in denen sich die Projektentwickler vorrangig den neuen Bundesländern widmeten, ist ein deutlich verstärktes Interesse für nicht integrierte Standorte in völlig neuen Größenordnungen festzustellen. So sind bei den Bau- und Gartenmärkten Objekte zwischen 12,000 und qm Verkaufsfläche (VKF) entstanden; unter dem Markenzeichen Bauboulevard" wurde sogar ein Objekt mit ca qm VKF forciert. Bei den Möbelmärkten reichen die Expansionspläne bis zu qm VKF (zum Vergleich: das IKEA-Haus in Großburgwedel hat ca qm VKF). Die bei dieser Größenordnung realisierbaren erheblichen Angebotsausweitungen gehen insbesondere bei innenstadtrelevanten Sortimenten zu Lasten des dortigen Einzelhandels. Im Bereich der Vollsortimenter konzentrieren sich die Planungen auf Selbstbedienung s-waren ha user und Fachmarktzentren mit einer Verkaufsfläche von B.QGO bis qm. Ein besonders umstrittenes Vorhaben mag die Relationen derartiger Vorhaben illustrieren: Ein Super-Store" des US-Konzerns Wal-Mart mit mehr als qm VKF wurde im Jahr 2001 am Rande einer Kleinstadt realisiert, deren Einzelhandelsverkaufsfläche sich damit etwa verdreifachte. Das größte Projekt in der Region jedoch - ein 1998 diskutiertes Kaufhaus der Zukunft" mit 55,000 qm VKF als Nachnutzung für das Ostgelände der Weltausstellung EXPO scheiterte an der Ablehnung sowohl der städtischen als auch der regionalen Politik. Neben diesen Großprojekten ist in der gesamten Region Bewegung zu erkennen, weil der verschärfte Wettbewerb mit zunehmenden Verdrängungstendenzen auch an den vorhandenen Standorten zu Umstrukturierungs- und Erweiterungsplänen führte. Den tatsächlichen oder vermeintlichen Wünschen der Verbraucher/innen soll durch großzügigere Präsentation, erweiterte Randsortimente und vergrößerte Parkplätze Rechnung getragen werden, wobei wiederum Unterstützung durch die Kommunen als Planungsträger erwartet wird. Seit einigen Jahren sind viele Kommunen in der Region Hannover nicht mehr uneingeschränkt bereit, sich von Konzernen und Projektentwicklern in einen Wettlauf um die Realisierung der autogerechtesten Handelsstandorte drängen zu lassen. Die damals in der Hand des Kommunalverbandes Großraum Hannover liegende Regionalplanung wurde deswegen schon 1998 von den Kommunen aufgefordert, Fehlentwicklungen durch das Vordringen immer größerer Handelsagglomerationen wirksamer zu begrenzen. Glücklicherweise war die Regionalplanung in der 78
2 17-JUN =52 REGION HflNNOUER DEZ III S.02 Priebs - Regional«Elnzilhandelskonzept Hannover günstigen Situation, die Ansiedlungs- und Umstrukturierungsvorhaben auf der Grundtage eines aktuellen Regionalen Raumordnungsprograrnrns (RROP) mit klaren Zielaussagen zur Zentren- und Einzelhandelsstruktur beurteilen zu können. Dort war festgelegt, dass der Umstrukturierungsprozess im Einzelhandel die wohnungsnahe Grundversorgung sowie -die städtebaulich integrierte Versorgungsfunktion der Grund- und Mittelzentren und die regionale und überregionale Einzelhandelsfunktion Hannovers nicht gefährden, dürfe. Außerdem enthielt das RROP das klare Ziel, dass die räumliche Konzentration von überwiegend auf den motorisierten Individual verkehr ausgerichteten Fachmärkten (so genannten Fachmarktagglomerationen") mit innenstadtrelevanten Sortimentsbereichen außerhalb der zentralörtlichen Versorgungsbereiche zu verhindern sei. Jedes einzelne Ansiedlungs- und Umstrukturierungsvorhaben erforderte trotz dieser vergleichsweise präzisen Ziele weiterhin eine detaillierte regionalplanerische Beurteilung. Insbesondere wegen der zeitlich parallel verlaufenden Planungen führten die ständigen Elnzelfallbeurteilungen zu großem Unbehagen bei den Kommunen. Ebenso problematisch war das weitgehende Fehlen standörtlicher Festlegungen, das die Frage der eindeutigen Zuordnung eines Objekts zu einem zentralörtlichen Standortbereich erschwerte, tn diesen Problemen sowie dem wachsenden Unmut über das lediglich reaktive Vorgehen der Regionalplanung liegt die Begründung dafür, dass die Kommunen klare Spielregeln" für die Entwicklung des großflächigen Einzelhandels in der gesamten Region anmahnten. Entstehung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes In der dargestellten Situation führte ein konkreter Konflikt zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der nördlich angrenzenden Stadt Langenhagen um neue Fachmarktansiediungen auf Hannoveraner Gebiet im Jahre 1997 dazu, dass die Regionalplanung um eine Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Positionen gebeten wurde. Im Rahmen dieses Moderationsprozesses wurde ein Fachmarkt- und Zentrenkonzept für die gesamte nördliche Kernrandzone des Großraums Hannover erarbeitet Dieses so genannte Nördraum-Gutachten" (vgl. Kommunalverband 1998) wurde im weiteren Verfahren von beiden Konfliktpartnern als Abstimmungsgrundlage anerkannt und weckte bei den anderen Kommunen den Wunsch nach einem Konzept für die gesamte Region. Auf der Grundlage des zentralörtlichen Systems soll dieses Konzept zum einen die gewachsenen Innenstädte bzw. Stadtteilzentren in ihrer herausgehobenen Funktion sichern, zum anderen aber auch eine kontrollierte - das heißt; innenstadtverträgliche - Entwicklung großflächiger Vertriebsformen ermöglichen. Die Federführung für die Konzepterarbeitung sollte bei der Regionalplanung, das heißt beim Kommunal verband Großraum Hannover, liegen. Im März 1998 wurde in einer Arbeitsgruppe von Regionatplanung und Kommunen mit den Arbeiten an dem Konzept begonnen. In der Folgezeit wurden alle wichtigen Schritte dort diskutiert und abgestimmt, wobei sich der hohe Stellenwert des gemeinsamen Vorgehens auch darin zeigte, dass die Kommunen zur Mitfinanzierung bereit waren. Auch die Arbeitsgemeinschaft CONVENT/GESA/Prof. v. Rohr als externes Beraterteam wurde gemeinsam ausgewählt. Die umfangreiche Bestandsaufnahme sowie die Entwicklung der konzeptionellen Ansätze erfolgte in intensiver Zusammenarbeit, wobei zusätzlich die Industrie- und Handelskammer (l H K) und der Einzelhandelsverband einbezogen wurden. Im Mai 2000 lag das umfangreiche Gutachten vor und stieß in der Öffentlichkeit auf reges Interesse {vgl. Kommunalverband 2000), Dass bei diesem Gutachten neue und unkonventionelle Wege beschriften wurden, zeigen nicht zuletzt die dort ermittelten Ansiedlungssplelräume. Hierbei handelt es sich um einen planerischen Orientierungsrahmen zur Beurteilung künftiger Ansiedlungen und Erweiterungen des großflächigen Einzelhandels, der sich zum einen aus absatzwirtschaftlichen Kriterien und zum anderen aus der Standorteignung ableitet (vgl. Koschny/Mensing/von Rohr 1998). In den Arbeitsgruppensitzungen wurde schon während der Abstimmung des Gutachtens damit begonnen, das raumlich konkrete Einzelhandelskonzept zu entwickeln, dessen Inhalt weiter unten vorgestellt wird. Dabei zeigte es sich bald, dass die meisten Kommunen auch rechtlich verbindliche Festlegungen erwarteten, weswegen als Ergebnis der Arbeit weder eine freiwillige Selbstverpflichtung noch ein Raumordnerischer Vertrag als ausreichend angesehen wurde. Bei einer Integration des Konzepts in das RROP war den Beteiligten zwar klar, dass ein Teil der angestrebten Regelungsinhalte deutlich über die übliche.regionalplanerische Körnigkeit hinausgehen würde, doch wurde es als Vorteil gesehen, dass über die Ziele der Regionalplanung sämtliche Kommunen an das gemeinsame Konzept gebunden werden konnten. Als das einvernehmlich entwickelte gesamträumliche Konzept in abgestimmter Form vorlag, führte der Kommunalverband zur Integration dieses Konzepts in das RROP ein förmliches Änderungsverfahren durch, das im Juni 2001 mit einem einstimmigen Satzungsfaeschluss abgeschlossen werden konnte. Da die Bezirksregierung Hannover bereits frühzeitig einbezogen worden war, konnte auch das Genehmigungsverfahren sehr zügig erfolgen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung trat die Änderung des RROP im Oktober 2001 und damit noch vor Bildung der Regton Hannover als Rechtsnachfolgerin des Kommunalverbands in Kraft (vgl. Köm m u na l verband 2001). RaumPlanuny l13 79
3 17-JUN =52 REGION HflNNOUER DEZ III S.03 Regional«Einxelhandelslumzept Hannover - Inhalte und Steuerungswirkungen des Einzelhandelskonzepts Das Einzelhandelskonzept präzisiert die eingangs genannten Zielaussagen des Regionalen Raumordnungsprogramms aus dem Jahr 1996 zum großflächigen Einzelhandel im Sinne einer standörtlichen Konkretisierung. Für die Handlungsmöglichkeiten der Regionalplanung erwies es sich dabei als hilfreich, dass seit dem Inkrafttreten des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) 1994 die Zentralen Orte nicht mehr gemeindeweise, sondern standortbezogen definiert werden, sodass nicht mehr das gesamte Gemeindegebiet pauschal als zentraler Ort gilt. Die räumlich konkrete Abgrenzung der zentralärtllchen Standortbereiche wird in der Erläuterung zürn LROP zwar als Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung genannt, ist von diesen jedoch nur in seltenen Fällen vollzogen worden. Im Rahmen der gemeinsamen Arbeit am Regionalen Einzelhandelskonzept wurde dann - in enger Abstimmung zwischen der jeweiligen Standortkommune, den Nachbarkommunen und der Regionatplanung - in allen Kommunen eine räumlich-konkrete Abgrenzung solcher zentralörtlichen Standortbereiche vorgenommen, in denen die über die Nahversorgung hinausgehenden Versorgungsfunktionen erfüllt werden sollen. Diese Abgrenzungen wurden in die zeichnerische Darstellung des RROP übernommen. Entsprechend der Zentrenhierarchie des LROP wird Im Einzelhandelskonzept differenziert zwischen den Standortbereichen des Oberzentrums, der Mittelzentren sowie der Grundzentren. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Einzelhandelskonzept grundsätzlich nicht mehr zwischen Standorten innerhalb und außerhalb der Landeshauptstadt Hannover differenziert, was als wesentlicher Fortschritt gegenüber früheren Diskussionen zwischen Landeshauptstadt und Regionalpfanung zu werten ist. Es werden deswegen auch im Stadtgebiet Hannovers neben dem oberzentralen zusätzlich mittelzentrale Standortbereiche dargestellt, die jedoch abweichend als oberzentraje Ergänzungsbereiche" bezeichnet werden und auch bei den textlichen Festlegungen geringfügige Abweichungen aufweisen. In die zentralörtlichen Standort- bzw. Ergänzungsberetche, in denen, neben dem Einzelhandel andere strukturprägende zentralörtliche Funktionen konzentriert sind, wurden meist auch die angrenzenden Wohngebiete einbezdgen, sodass das Weichbild der betreffenden Stadtteile Abb. l: Herausgthabtntr fachtnarktstandort Garb$en/B6 (Stadt Garbsen). [Quelle: Regionales RaumQrdnungfprogramrn Großraunt Hannover 1996, Vierte Änderung 2001] in der Regel als zentralörtlicher Standortbereich anerkannt wird. Innerhalb dieser zentralörttichen Standortbereiche gelten Einzelhandelsstandorte unter bestimmten Bedingungen als integriert", das heißt als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. In der Regel ausgenommen sind allerdings die innerhalb der zentralörtlichen Standortbereiche gelegenen Gewerbegebiete, weil diese grundsätzlich nicht als Einzelhandelsstandorte in Frage kommen sollen. Innerhalb der zentralörtlichen Standortbereiche werden Versorgungskerne zeichnerisch gesondert dargestellt, wobei es sich meist um den Bereich der eigentlichen Innenstädte bzw. der Ortszentren handelt. Zum Versorgungskern zählen in der Regel die Hauptgeschäftsstraßen, Fußgängerzonen und andere durch Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen geprägte Kernbereiche, deren herausgehobene Position Innerhalb der Kommunen besonders gestärkt werden soll. In der Regel wird innerhalb einer Kommune nur ein Versorgungskern dargestellt, bei Kommunen mit einer polyzentrischen Struktur (neben Hannover auch Garbsen und Seelze) jedoch mehrere. An den Innenstadtkern angrenzende Bereiche, die seitens der jeweiligen Standortkommunen für eine Erweiterung des Versorgungskerns vorgesehen sind, wurden einbezogen, sofern eine realistische Umsetzungsmöglichkeit im Gültigkeitszeitraum des RROP erkennbar war. Wie bereits erwähnt beziehen sich die Festlegungen des RROP auf den großflächigen Einzelhandel, weswegen Einrichtungen der Nahversorgung unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit gemäß 11 (3) BauNVO nicht erfasst werden. Für die dezentrale Bündelung der Nahversorgung werden jedoch außerhalb der zentralörtlichen Versorgungsbereiche herausgehobene Nahversorg u ngsstandorte" festgelegt, die ergänzende Funktionen zum Versorgungskern wahrnehmen, allerdings für den großflächigen Einzelhandel nur begrenzt in Betracht kommen. In der Rege! sollen diese herausgehobenen Nah- Versorgungsstandorte nicht mehr als qm VKF aufweisen, weil bei ihnen eine Stadtteil- bzw. ortsteil bezogene Nahversorgung im Vordergrund steht. Für den großflächigen Einzelhandel außerhalb der zentralörtlichen Versorgungsbereiche - also Fachmarktzentren, Verbraucher-, Bau-, Möbel- und sonstige Fachmärkte - werden vorhandene und geplante Standorte räumlich konkret festgelegt. Sofern die geplanten Standorte noch nicht als raumordnerlsch abgestimmt gelten, werden sie nur nachrichtlich dargestellt und haben ausdrücklich nicht die 80 nttimpfcuung 113
4 17-JUN =53 REGION HflNNOUER DEZ III S.04 Pfiebs - Regional«Einzelhandelskonzept Hannover Qualität von Zielen der Raumordnung. Eine Besonderheit stellen die fünf herausgehobenen Fachmarktstandorte dar. Diese bedurften aufgrund ihrer übergemeindlichen Ausstrahlung, der Standortgröße und des Branchenangebotes einer besonderen Regelung. Für diese Standorte werden detaillierte räumliche Festlegungen (in Text und Karte; vgl. Abb. l für den Standort Garbsen/ß6) sowie Entwicklungsmöglichkeiten festgelegt. Beispielsweise ist in den Bereichen Garbsen/Bundesstraße 6 und Laatzen-Rethen, die sich zu herausgehobenen Fach marktstand orten in den Branchen Bauen und Wohnen entwickelt haben, die Erweiterung über den in der zeichnerischen Darstellung festgelegten Bereich hinaus ebenso unzulässig wie die Umstrukturierung der angrenzenden Gewerbegebiete für Zwecke des Handels, Innerhalb der festgelegten Standortbereiche ist die Ausweitung der Verkaufsflächen in den Granchen Bauen und Wohnen grundsätzlich möglich, wobei jedoch die Ausweitung des Verkaufsflächenanteils innenstadtrelevanter Sortimentsbereiche (auch als Rand Sortimente) unzulässig ist. Für den sich besonders dynamisch entwickelnden Bereich Garbsen/Bundesstraße 6 wird zusätzlich die Obergrenze des Verkaufsflächenzuwachses auf qm festgelegt. Die wesentliche Steuerungsfunktion der dargestellten textlichen und zeichnerischen Festlegungen besteht darin, dass außerhalb der Positivbereiche" - also der zentralen Standortbereiche, der Fachmarktstandorte und der herausgehobenen Fachmarktstandorte - großflächige Einzelansiedlungen stets unzulässig sind { Tabubereiche"); vgl. Abb. 2. Hier erfolgte im rechtlichen Sinne eine analoge Übertragung des Konzentrationsprinzips mit Ausschlusswirkung, wie es beim Bodenabbau sowie in der Festlegung von Vorrang Standorten für Windkraftanlagen üblich ist. Umgekehrt gelten Vorhaben innerhalb der zentral örtliche n Standortbereiche, die der jeweiligen zentralörtlichen Funktion entsprechen, grundsätzlich als unbedenklich. Als Beurteilungsgrundlage für eventuell erforderliche Einzelfallprüfungen gelten die Ergebnisse der Bestandsanalyse einschließlich der regelmäßig vorgesehenen Aktualisierungen. Im Versorgungskern sind Neuansiedlungen und Erweiterungen, die der jeweiligen zentralörtlichen Stufe entsprechen, sogar ohne weitere raumordnerische Prüfung zulässig. Erste Erfahrungen mit dem Regionalen Einzelhandelskonzept Nachdem nunmehr gut zwei Jahre Erfahrung in der praktischen Anwendung des Regionalen Einzelhandelskonzepts als Teil des RRÜP vorliegen, soll im Folgenden eine erste Bilanz versucht werden. Grundsätzlich ist dabei festzustellen, dass mit dem verbindlichen Regionalen Einzelhandelskonsept deutlich konkretere Beurteilungsgrundlagen für großflächige Handelsprojekte als in den meisten anderen Regionen in Deutschland vorliegen. So definiert das Programm räumlich konkret die Positivbereiche", die überhaupt für großflächigen Einzelhandel in Frage kommen. Raum- und Slandortkategorien dar zanuulan Orut ESS3 SlanöorUiorolch (Dberzonlrüm) ZuiUMlüiilleMr E!njXniung»haroich (Qöorzontrum) hw. SlonWrtOorolch (Mlttfllzentrum] Stan Fach- und Verbrauehernnarkte [ F k! J! ] Abgrenzung lur tioniuügghabane In dai nlttfil in ZMbhkjPD IML dl nuntvonvrlich nach Q Abb. 2; Raum- und Standartkattgorltn für Fach- und Verbrauchertntirkte In der Region Hannover. [Quelle: Regionales Großraum Hannover 1996, vierte Änderung 20Q1]
5 17-JUN =54 REGION HflNNOUER DEZ III G1G210G0 S.05 Regional» Einzelhandelskonzept Hannover - Prlebs Entsprechend Ist eindeutig festgelegt, welche Bereiche Tabuflächen" für neue Großprojekte sind. Damit kann zum einen die Regionalplanung zügig und fundiert über Ansiedlungswünsche entscheiden, zum anderen können aber auch Projektentwickler und Investoren selbst die Chancen einer Neuansiedlung an einem bestimmten Standort in der Region Hannover besser abschätzen. Aus Sicht der Regionalplanung hat sich die Neuregelung uneingeschränkt bewährt: In den Fällen, wo ein Projekt innerhalb der ausgewiesenen Bereiche bzw. Standorte liegt, ist eine positive Beurteilung möglich, in den Tabubereichen"' können Projekte unmittelbar als nicht mit den Zielen vereinbar abgelehnt werden. In den Fällen jedoch, wo die Kommunen trotzdem einen neuen Standort realisieren wollen, können sie eine Änderung des RROP für den betroffenen Bereich beantragen. Der Fortschritt liegt darin, dass über diese Anträge politisch von der Regionsversammlung unter Berücksichtigung der überörtlichen Belange zu entscheiden ist. Hierzu gibt die Regionalplanung eine fachliche Bewertung ab. Da in der Region kein Mangel an Verkaufsflächen besteht, kann die Frage, ob und an welchen Orten neue Handelsprojekte entstehen sollen, ohnehin nur politisch entschieden werden* Die wesentlichen Vorteile in der Region Hannover gegenüber Regionen ohne ein derartiges Konzept und ohne eine starke regionale Institution wie die im Jahr 2001 gebildete kommunal verfasste Gebietskörperschaft Region Hannover" liegen darin, dass eine konsensual erarbeitete regionsweite Grundstruktur der Handelsstandorte vorliegt und dass über Änderungen nicht mehr allein die örtliche Politik entscheidet, sondern abschließend die regionale politische Ebene. Inzwischen ist auch die gewünschte Steuerungswirkung des Konzepts zu erkennen. So sind Anfragen 82 bezüglich neuer Handelsprojekte an nicht zielkonformen Standorten deutlich zu Gunsten solcher für positive" Bereiche zurückgegangen. Während die Steuerungswirkung des Konzepts im Vorfeld förmlicher Anfragen naturgemäß schwer zu quantifizieren und zu bewerten ist, zeigen die aktuellen offiziellen Verfahren durchaus, dass das Konzept greift". Bei neuen Projekten wird zuerst versucht, Interessenten für einen der Positivbereiche" zu interessieren. Gelingt dies nicht - wie im Falle des aktuell diskutierten zweiten IKEA-Standorts im Süden der Region - muss ein RRQP- Änderungsverfahren eingeleitet werden, an dessen Ende eine regionalpolitische Entscheidung steht. In Kürze steht auch eine erste gerichtliche Überprüfung einer regionalplanerischen Entscheidung bevor, weil eine Nachbarstadt Hannovers gegen die förmliche Versagung einer Planung klagt Diese Planung zielte auf die Schaffung eines Discounterstandorts neben einem vorhandenen Einkaufszentrum ab, der nicht nur im Widerspruch zu den Vereinbarungen aus der Zelt vor dem Einzelhandelskonzept steht, sondern auch zu den einvernehmlich vorgenommenen Festlegungen im Konzept selbst. Da der geplante Standort außerhalb des zentralörtlichen Standortbereichs liegt, verstößt die Stadt nach Überzeugung der Regionalplanung eindeutig gegen die rechtsverbindlichen Ziele des RROP. Nachdem die Regionspolitik eine Änderung des RROP abgelehnt hat, muss jetzt das Verwaltungsgericht entscheiden. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig auch bei einvernehmlichen Festlegungen deren Rechtsverbindlichkeit ist - dass Akteure sich nicht mehr an frühere Vereinbarungen halten wollen, ist bekanntlich kein Einzelfall, Die Region Hannover in ihrer Eigenschaft als Trägerin der Regionalplanung und gleichzeitig untere Landesplanungsbehörde musste gegen diese Planungen nicht nur wegen deren Unverträglichkeit einschreiten, sondern auch, um den Anfängen zu wehren - schließlich haben sich die anderen Kommunen bislang an das Konzept gehalten. Im Übrigen zeigt dieser Fall auch, dass die regionale Politik durchaus bereit ist, im Interesse des Gesamtraums unpopuläre Entscheidungen zu fällen. Fazit Abschließend bleibt festzuhalten, dass mit der Vierten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms in der Region Hannover der Versuch unternommen wurde, einen stabilen Rahmen für die künftige Entwicklung des großflächigen Einzelhandels zu schaffen. Inzwischen ist das Konzept als Beurteilungsgrundlage akzeptiert und anerkannt. Als wesentlicher Mehrwert ist neben der Transparenz die Steuerungswirkung in der Frühphase von Projektüberlegungen zu betonen. Insbesondere aber wird die Verantwortung der regionalen Politikebene bei Standortentscheidungen des großflächigen Einzelhandels und gleichzeitig die regionale Sichtweise gegenüber f etnzetgemeindlichen Egoismen gestärkt. Literatur Kommunalverbond Großraum Hannover (Hg.): Teilräumliches Konzept zur Steuerung der Fachmarkt- und Zentrenentwicklung im nordlichen Großraum Hannover. Beiträge zur regionalen Entwicklung, Heft 65, Hannover 1998 Kommunalverband Großraum Hannover (Hg.): Regionales Einzelhandelskonzept für den Großraum Hannover (Gutachten), Beiträge zur regionalen Entwicklung, Heft. Nr. 82, Hannover 2000 Kommunalverband Großraum Hannover (Hg.): Regionales Einzelhandelskonzept für den Großraum Hannover (Verbindliche Festlegungen), Beitröge zur regionalen Entwicklung, Heft. Nr. 95, Hannover 2001 Koschny, R.-PJMensing t K./von Rohr, G. H.-G. (1998): Weiterentwicklung der Zentrenstruktur In Verdichtungsräumen. In: STAND- ORT 2/1998, S Prof. Dr. Axel Prlebs, DIpl.-Geograf, ist Erster Regionsrat und Dezernent für Ökologie und Planung der Region Hannover. H GESflMT SEITEN 05
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