Rentenreduzierungen ( )
|
|
- Liane Hartmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rentenreduzierungen ( ) Zusammengestellt von Alfred Barta, Ortsverwaltung Halle (Saale) Redaktionelle Mitarbeit: Klaus Groskopf, Ortsverwaltung Engelsdorf Endbearbeitung: Dr. Dieter Hertzsch, OV Leipzig Herausgeber: Ortsverwaltung Leipzig Arbeitsgemeinschaft Rente Rosa-Luxemburg-Str Leipzig Stand: Juli 2006
2 2 Vorbemerkung: Kursiv geschriebene Begriffe werden am Ende erläutert (Definitionen aus der Broschüre: Fremdwort Rente. 250 Begriffe verständlich gemacht. Herausgeber: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und Landesversicherungsanstalten im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Auflage Januar 2003 Die Broschüre kann bei den Auskunfts- und Beratungsstellen (Leipzig: Nordstraße 17) beschafft werden Kürzung von Anrechnungszeiten Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten von maximal 13 Jahre auf 7 Jahre und Reduzierung der Entgeltpunkte (EP) von 0,96 max. EP /Jahre auf 0,75 EP/Jahre. Erläuterung: Bis zum wurden bis zu 13 Jahre anerkannt (mancher hat eben so lange studiert). Ab 1992 wurden die anrechenbaren Monate von maximal 13 Jahren in 1/12.Schritten auf 7 Jahre reduziert. In gleicher weise wurden die Entgeltpunkte von max.0,96 EP auf 0,75 gemindert (in 2/10 Schritten ab 1992) Beispiel: % max. 0,082 EP/Mon % max. 0,0808 EP/Mon % max.. 0,0625 EP/Mon. Bis 1992 konnten 2/3 der durchschnittlichen persönlichen Entgeltpunkte (PEP) je Jahr angerechnet werden, jedoch begrenzt auf 0,96 EP/Jahr. Diese Werte wurden jedoch bereits 1996 nochmals reduziert (siehe 1996) Krankheit und Zeiten von Arbeitslosigkeit Bei 35 rentenrechtlichen Jahren mit 100 % des durchschnittlichen Entgeltpunktwertes bewertet, erfolgte ab 1992 eine Reduzierung auf 80 % (des Durchschnitts der Entgeltpunkte) bis zum Jahr 1998
3 3 Pauschalzeiten (sind Zeiten des Ausgleichs von Lücken und Ü- bergangszeiten). Sie wurden bisher mit 36 % der Durchschnittsentgeltpunkte bewertet. Sie werden bis 2004 um jährlich 3% reduziert (also auf den Wert 0) Kürzung von Schul-, Fach- und Hochschulzeiten Die Anrechnung dieser Zeiten wird von 7 Jahren auf 3 Jahre reduziert (Bei weniger als 1 EP im Durchschnitt der Versicherungszeiten ergibt sich auch eine Reduzierung sogar unter 0,75 EP/Jahr). 2.2 Zeiten der Berufsausbildung Hier erfolgte eine Reduzierung von 0,9 EP auf 0,75 EP/Jahr. Als Ausbildungszeiten werden an Stelle von max.4 Jahren neu nur noch max. 3 Jahre angerechnet. 2.3 Anhebung der Altersgrenze wegen Arbeitslosigkeit Bedeutet: Wer vor dem 65. Lebensjahr Rente wegen Arbeitslosigkeit beziehen muss, muss einen Abschlag von 0,3 % je Monat oder 3,6 % je Jahr bei der Rente hinnehmen. Also 18 % Abzug bei 5 Jahren. 2.4 Anhebung der Altersgrenze für Frauen Wird von. 60 Jahren auf 65 Jahre (bis 2001) beschlossen (dies bedeutet: Frauen müssen ebenfalls für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente eine Abschlag von 0,3% hinnehmen, max. 18 %. 2.5 Fremdrentenrecht wird auf max. 25 EP je Einzelperson und max. 40 EP für Verheiratete abgesenkt. (Betrifft: deutschstämmige, die z.b. aus Russland, Polen und anderen Ländern ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegten). 2.6 Altersrente für Schwerbehinderte Der Rentenzugang ohne Abschläge wird von 60 Jahren auf 63 Jahre angehoben. Ab 60 Jahre ist Rentenbezug möglich, aber die Minderung von 0,3 % je Monat. (max. Minderung 10,8 % ab 2001) 2.7 Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente (Trifft für alle ab Geborenen zu)
4 / Witwen-/Witwerrente (für alle, die ab Jahre alt werden) statt 60 % nur 55 % kein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht, wenn Ehe weniger als 1 Jahr gedauert hat. Gilt nicht für Unfall mit Todesfolge 3.2 Aussetzung der Rentenanhebung (Nullrunde) -bei Inflationsrate von 0,6 % - im Jahr Kleine Witwenrente wird reduziert auf Übergangszeit von 2 Jahren 3.4. Abschlag von 0,3 % je Monat von der Witwenrente für Hinterbliebene, wenn der Versicherte vor dem 63. Lebensjahr verstirbt (max. 10,8 % für 3 Jahre) ,5 % Abzug von jeweils geplanter Erhöhung je Jahr über 8 Erhöhungsjahre (entspricht insgesamt 4 % Minderung; Begründung: Gleichmäßige Belastung Rentner und Beitragszahler) 4.2. Nicht wirkende Steuererleichterungen Bestimmte Steuererleichterungen, Kindergelderhöhungen u. ä. wirken nicht mehr erhöhend auf die Rente Pflegeversicherung Ab ist die Pflegeversicherung von 1,7 % in voller Höhe selbst zu tragen (bis waren es nur 0,85 %).
5 5.2. Aussetzung der Rentenanhebung (Nullrunde) 5 Die Rentenanpassung wird ausgesetzt (ohne Erhöhung entspricht die Nullrunde einem Wert um ca. 22,- /Mon. bei Eckrente von 1175,- (exakt 1175,85 West und 1033,65 Ost) 5.3. Rentenauszahlung Verschiebung der Rentenbauszahlung auf das Monatsende für Neuzugänge 5.4. Schwankungsreserve (50 %) einer Monatsrente wird auf 20 % gesenkt Ausbildungszeiten Anrechnungsjahre für schulische Ausbildungszeiten entfallen (bisher seit Jahre), bis (Sie werden aber als nicht Renten steigernde Anrechnungszeiten berücksich-tigt) Witwen-/Witwerrente Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden, erhalten nur noch 55 % Witwenrente 5.7. Nachhaltigkeitsfaktor zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung wird in die Rentenformel ein Nachhaltigkeitsfaktor eingefügt Erhöhung des Rentenzuganges ab 2006 (auch Anhebung der Altersgrenze genannt) [ohne Vertrauensschutz]) je Jahr um 12 Monate, also ab 2009 Rente erst mit 63 möglich (mit Abschlag von 0,3% je Monat) 5.9. Rentenbesteuerung (neu ab ) 50 % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab % der Rente zu versteuern ab 2040 Freibetrag 7664,-
6 6 Rentenbesteuerung gab es auch bisher, aber mit relativ hohen Freibeträgen, so dass kaum einer zahlen musste! Steuer war bis 2004 nur auf den Ertragsanteil zu entrichten. So wurden bei einem mit 65 Jahren in Rente gehenden nur 27% seiner Rente versteuert. Bei Rentenbeginn mit 60 Jahren war der zu versteuernde Anteil 32%. Damit blieben die Rentner meist unter dem Grundfreibetrag ( Werbungspauschale ) Für 2005 bedeutet dies (nach den neu festgelegten Rentenfreibeträgen), dass der Fiskus zu Kasse bittet, wenn - Alleinstehende /Monat ( /Jahr) - Ehepaare /Monat ( /Jahr) diese Rentenbeträge überschreiten. Für alle, die 2005 bereits Rentner waren oder in Rente gehen gelten diese Werte. Ab 2006 sind 52% zu versteuern, damit mindert sich der Freibetrag um /Mon für Ledige /Mon für Verheiratete. Der steuerfreie Betrag wird nur einmal ermittelt und verbleibt dann für die weitere Bezugsdauer auf gleicher Höhe. Es ändert sich also während des weiteren Rentenbezugs nicht mehr. Aber: auch bei 100% Versteuerung der Rente muss ein Rentner nicht wirklich auf 100% seiner Rente Steuern zahlen, da der Grundfreibetrag (für die Steuer) in Höhe von auch für ihn gilt. Die 50% (-100%) Steuer gilt auf alle Einkünfte, wie 1. eigene Rente 2. Witwenrente 3. Betriebsrente 4. Riesterrente usw. 5. Sonstige Einkünfte, z. B. - Vermietungen - Arbeit als Rentner (d.h. auf Lohn, Gehalt) - Kapitalerträge usw. Kapitalerträge haben gesonderte Freibeträge: /Jahr für Ledige /Jahr für Verheiratete Freibeträge gelten auch für Kinder Krankengeld
7 7 Ab 2006 sind 0,5 % von der Rente für Krankengeld zu bezahlen (obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten) Differenz-EP-Wert Dieser Wert beträgt z. Z. 3,16 zwischen aktuellem Rentenwert Ost West FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) für die FZR erfolgt eine Berechnung nur bis zur Bemessungsgrenze (obwohl sie in der DDR eine private Versicherung war, d.h. die Einzahlungen wurden bei der Staatlichen Versicherung der DDR getätigt).versicherte Einkommen über die Bemessungsgrenze sind ersatzlos gestrichen. Auszahlung also nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze des SGB VI 6.1. Aussetzung der Rentenanhebung (Nullrunde) keine Rentenanpassung 6.2. Krankenkasse Beitragserhöhung von 0,45% zum Höherbewertung von Einkommen bleibt nur bei den ersten 36 Monaten erfolgter Berufsausbildung (0,75 EP/Jahr). Nicht so für andere Zeiten und Tätigkeiten (gilt auch in den 3 ersten Arbeitsjahren). Bisher konnten Arbeitszeiten mit sehr geringem Einkommen um bis zu 1/3 aufgewertet werden, höchstens jedoch auf 0,75 PEP/Jahre Stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters Das Renteneintrittsalter wird von 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter jährlich um einen Monat nach hinten verschoben, zwölf Jahre. Danach sechs Jahre lang um jeweils 2 Monate pro Jahr bis Ausnahme: Versicherte mit 45 Jahren Beitragszahlung können weiter mit 65 Jahren in Rente gehen.
8 8 Der früheste Renteneintritt bei vollen Bezügen ergibt sich wie folgt: Geburts- Geburtsjahrgang Jahre Monate jahrgang Jahre Monate Bis Aussetzung der Rentenanhebung (Nullrunde) keine Rentenpassung Nachwort Erstens: In dieser Zusammenstellung werden die Rentenreduzierungen aufgelistet. Daneben sind bei der Vereinigung der beiden Rentensysteme a- ber noch zahlreiche Lücken (noch nicht überführte DDR-Reglungen, wie z. B. die Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn um nur eine zu nennen) offen. Die verschiedenen Bundesregierungen haben in den 16 Jahren mit fadenscheinigen Begründungen die Überführung immer wieder abgelehnt und wir kämpfen nach wie vor um die Anerkennung Sollten Sie auch einer der betroffenen Personengruppen angehören, dann müssen Sie um die gerechte Regelung kämpfen im Alleingang wird es keine Verbesserung geben! Zweitens:
9 9 Die Haushaltlage (die schon seit Jahrzehnten die Regierungen in Schieflage gebracht haben) ist der Anlass, dass die Regierung immer weitere Änderungen vornehmen wird. Es ist also zu erwarten, dass der Abwärtstrend weiter gehen wird das Heft wird sicherlich in Abständen ergänzt werden müssen. Leider.
10 10 Anrechnungszeiten Berufsunfähigkeitsrente Entgeltpunkte Anrechnungszeiten sind Zelten, in denen der Versicherte aus hauptsächlich persönlichen schutzwürdigen Gründen keine Beiträge gezahlt hat (sog. beitragsfreie Zeiten) _ die aber dennoch für die Wartezelt von 35 Jahren und für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anrechnungszeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen z. B. Zeiten, in denen eine versicherte Berufstätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit. Schwangerschaft, Mutterschaft. Arbeitslosigkeit oder einer Ausbildungssuche unterbrochen ist bzw. unterbleibt, ferner Krankheitszeiten zwischen dem 17. und 25 Lebensjahr oder schulische Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr ( 58 SGB VI), Auch Arbeitsausfalltage gehören zu den Anrechnungszeiten ( 252 a SGB VI). Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit kann nur noch bei einem Rentenbeginn vor 2001 bestehen. Neben dem Vorliegen von Berufsunfähigkeit (entsprechend dem Recht bis ) mussten in den letzten fünf Jahren vor der Berufsunfähigkeit für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und außerdem die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt worden sein. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wird. abhängig Vom Hinzuverdienst, entweder in voller Höhe/in Höhe von zwei Dritteln oder in Höhe von einem Drittel geleistet, längstens jedoch bis zum 65. Lebensjahr. Anschließend besteht Anspruch auf Regelaltersrente. Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenberechnung ( 66 SGB VI), Sie spiegeln das Arbeitsleben des Versicherten wider. Sie setzen sich zusammen aus: - Entgeltpunkten für Beitragszeiten - Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten und Zuschlägen für beitragsgeminderte Zeiten - Zuschlägen oder Abschlägen aus einem Versorgungs-Ausgleich oder Rentensplitting unter Ehegatten - Zuschlägen- aus Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente oder bei Abfindung von Anwartschaften auf Betriebsrente - Zuschlägen aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung - Entgeltpunkten aus nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben Durch Vervielfältigung mit dem Zugangsfaktor ergeben sich persönliche Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt (das entspricht dem allgemeinen Durchschnittsverdienst eines Jahres) aus Zeiten in den alten Bundesländern ergibt eine monatliche Rentensteigerung von 25,86 EUR (Stand bis Juni 2003). Sind diese Zeiten in den neuen Bundesländern zurückgelegt, sind es 22,70 EUR. Die unterschiedlichen Beträge ergeben, sich aufgrund des gegenwärtig noch unterschiedlichen Lohnniveaus in beiden Landesteilen.
11 11 Persönliche Entgeltpunkte Fremdrentenrecht Nachhaltigkeitsfaktor Für die persönlichen Entgeltpunkte sind zu berücksichtigen ( 66 SGB VI): Entgeltpunkte für Beitragszeiten Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten Zuschläge oder Abschläge aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting unter Ehegatten Zuschläge aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente oder bei Abfindung von Anwartschaften auf Betriebsrente Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Entgeltpunkte für Arbeitsentgelt aus nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem Zugangsfaktor zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte. Sie sind ein Faktor der Rentenformel und beeinflussen entscheidend die Rentenhöhe. Nach dem Fremdrentengesetz (FRG) werden bestimmte Personen bei der Rentenberechnung so gestellt, als hätten sie ihr Arbeitsleben Im Bundesgebiet zurückgelegt. Zu diesen Personen gehören insbesondere Vertriebene und Spätaussiedler. Die von diesen Personen bei einem nicht.deutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegten Beitrags- und' Beschäftigungszeiten werden bei der Rentenberechnung mit Bruttoarbeitsentgelten nach den Tabellen des FRG berücksichtigt Für die Höhe der Tabellenwerte (Leistungsgruppe) und damit die Höhe der Bruttoarbeitsentgelte für die Rentenberechnung ist u. a. die Art der Beschäftigung des/versicherten von entscheidender Bedeutung. Aus diesen nach dem FRG zu berücksichtigenden Bruttoarbeitsentgelten werden dann Entgeltpunkte für die Ermittlung der Rentenhöhe bestimmt. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein im Jahr 2004 zusätzlich eingeführter Regulator in der Rentenanpassungsformel zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll mit dazu beitragen, die Finanzen der Rentenversicherung zu stabilisieren, indem ein^ nachhaltige Belastungsbegrenzung der Beitragszahler erfolgt. Bei künftigen Rentenanpassungen wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor in der Weise, dass hei Neubestimmungen des aktuellen Rentenwerts zusätzlich ein Rentnerquotient einbezogen ist. der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Ein Anstieg der Rentner bzw. eine Verringerung der Beitragszahler bewirken eine reduzierte Rentenanpassung und damit eine gleichmäßigere Belastung beider Personengruppen ( e SGB VI ). Dieser Begriff wurde entnommen: Vom aktuellen Rentenwert bis zur Zurechnungszeit. Berlin 2006: Deutsche Rentenversicherung Bund
12 12 Witwenrente Grundsätzlich hat die Witwe nach dem Tod des versicherten Ehemannes einen Anspruch auf Witwenrente, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren durch den Verstorbenen erfüllt ist ( 46 SGB VI), Im Allgemeinen wird eigenes Einkommen der Witwe auf die Witwenrente zu 40 % angerechnet, sofern der maßgebende Freibetrag überschritten ist (Einkommensanrechnung). Das gilt nicht für die Sterbeübergangszeit. Sofern das neue Hinterbliebenenrentenrecht vom an maßgebend ist. entsteht bei reinen Versorgungsehen, die nicht mindestens ein Jahr gedauert haben, i. d. R, kein Anspruch auf Witwenrente. Ebenso entsteht kein Witwenanspruch, wenn eine bestandskräftige Entscheidung über das Rentensplitting unter Ehegatten getroffen wurde. Sollte nur ein Anspruch auf kleine Witwenrente bestehen (weil die unter 45 Jahre alte Witwe weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht), ist der Rentenanspruch - falls das neue Recht gilt - auf längstens 24 Kalendermonate nach dem Todesmonat befristet. Eine Witwenrente, die wegen Wiederheirat weggefallen ist, kann erneut gezahlt werden, wenn die neue Ehe aufgelöst wird (z. B. durch Tod oder.scheidung). Die Rente wird dann als Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten bezeichnet. Gelegentlich nennt man sie auch Wiederauflebensrente". Unterhalts- und Versorgungsansprüche, die aus der neuen Ehe entstehen, sind auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten anzurechnen. Die Aussagen zur Witwenrente gelten entsprechend für die Witwerrente.
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrDass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.
Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrInhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
MehrDas Rentensplitting Theorie und Beratung
Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrRentenzugang nach Rentenarten (RV*)
Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die
MehrRentensplitting und Versorgungsausgleich
Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente? Versorgungsausgleich und Mütterrente Arbeitstagung der AhV am 27. und 28. Mai 2014 in Gelnhausen Joachim
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrVersichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
Mehr- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax
MehrAlter bei Rentenbeginn (RV*)
Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994
MehrWerkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht
Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrService. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch
MehrService. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t
Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrRentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz
Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz (Stand: 24.1.2007) Folie 1 Sozialpolitik / Zeitplan RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große
MehrVI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4.
Inhalt A. Einleitung... 13 I. Rechtsgrundlagen... 13 II. Organisation... 14 III. Hilfsmittel... 15 1. Gesetzestexte... 15 2. Fachliche Erläuterungen... 16 3. Fachzeitschrift... 16 4. Internetangebote...
MehrAlter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag
Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige
MehrViele Wege führen zur Rente vor 67
27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Susanne Remmers Robert Fuhrbach Deutsche Rentenversicherung Rheinland Lungengasse 35 50676 Köln 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014
Aktualisierung des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014, Stand: Juli 2014 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014 Das
MehrDeutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ
Deutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ 2 Einleitung... 3 Die neue Rentenanpassungsformel...3 Wie funktioniert der neue Nachhaltigkeitsfaktor?...4 Welche Folgen hat
MehrKausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge:
Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge: Versicherte Tätigkeit Unfallbringendes Verhalten Unfallgeschehen Gesundheitsschaden zeitlicher/örtlicher/sachlicher Zusammenhang Unfallkausalität: Wesentliche
MehrRegelaltersrente DEZ 2009 203,53. FRÜHESTMÖGLICHE ALTERSRENTE Regelaltersrente DEZ 2009 203,53
****************************************************************** * * * Computergestützte Berechnung * * * * von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung * * * * Berechnungsstichtag 01.08.2004
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrBerufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko
Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Düsseldorf, Juli 2003 Berufsunfähigkeit heute 1 Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch
MehrRentenversicherung. Alter und Armut oder Reichtum und Rente? Hartmut Vöhringer. Fachwirt Gesundheit und Sozial Hartmut Vöhringer.
Rentenversicherung Alter und Armut oder Reichtum und Rente? Hartmut Vöhringer Rente Fachwirt Gesundheit und Sozial Hartmut Vöhringer 1 Rentengeschichte 1891: Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
MehrAltersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrMusterberechnung. 1. Auswahl des Berechnungsverfahrens
Musterberechnung 1. Auswahl des Berechnungsverfahrens Für die Musterberechnung haben wir das Näherungsverfahren ausgewählt. Anhand des heutigen Gehalts wird einem Arbeitnehmer die zu erwartende Rente aus
MehrRente für Schwerbehinderte
Rente für Schwerbehinderte Deutsche Rentenversicherung Heike Peters Rentenrechtliche Zeiten und Wartzeit Beitragszeiten Ersatzzeiten Monate aus: Versorgungsausgleich, Rentensplitting geringfügiger vers.freier
MehrHerzlich Willkommen zur
Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung Kathrin Bohr Wer sind wir - Ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - Seit dem 01.10.2005 Deutsche Rentenversicherung Westfalen (Hauptverwaltung in Münster)
MehrDie Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de
MehrMindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben
Januar 2008 Rente und Hinzuverdienst Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben Im Januar 2008 hat der Bundestag eine wichtige Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Rentner verabschiedet:
MehrRente. Rentensplitting unter Ehegatten. Wir sichern Generationen! Die gesetzliche Rentenversicherung
Rente 7a Rentensplitting unter Ehegatten Wir sichern Generationen! Die gesetzliche Rentenversicherung (13590/03-50) Herausgegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Abteilung Grundsatz
MehrHinterbliebenenrente oder Rentensplitting?
Hinterbliebenenrente Rentensplitting? Manuela Bock Mitarbeiterin im Referat Grundsatz Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Die gesetzliche Rentenversicherung versorgt im Falle des Todes eines Ehepartners
MehrAktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte. Heike Peters
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte Heike Peters 0 13720191 Rente für schwerbehinderte Menschen 1 ISV03i00 Rente für schwerbehinderte Menschen Welche Möglichkeiten gibt
MehrDas Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten
Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in
MehrRentenund. Versorgungslücke
Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend
MehrDie Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes
Heribert Lassner Die Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes Fünfte, aktualisierte Auflage Courier Verlag Einleitung 11 1. Die Pflichtversicherung 13 1 Voraussetzungen
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit
MehrAuf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner
STAATLICHE ALTERSVERSORGUNG Rentenkürzung Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner Ein 2005 geborenes Mädchen wird voraussichtlich 103 Jahre alt, ein Junge immerhin rund 98. Somit
MehrAlters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule
Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für
MehrHerrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin
Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrSOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung
SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrSozialversicherung. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung
Sozialversicherung Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung aktueller Rentenwert 28,14 25,74 jährl. 71.400,00 mtl. 5.950,00
MehrVersicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)
Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrDaimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert.
Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wie Ihr Kranken-
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrVersicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung
RE RENTE Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung Frauen seltener als Männer sozialversicherungspflichtig rentenversichert Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt
MehrBetriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche
Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente. Informationen für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung. Januar 2016 2
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrFakten zur gesetzlichen Rentenversicherung
2 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung Wie wird die Altersrente ermittelt? Die gesetzliche Altersrente wird errechnet
MehrInformationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1
Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrAlles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll
Alles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll 20. 22. Oktober 2010 Juan Victor Coseriu Pisani Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Projekt Neubau Tel.: 0711 / 848 10 331 Fax:
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrNordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013. Ihr Ansprechpartner fürs Alter
Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013 Nordrheinische Ärzteversorgung Ihr Ansprechpartner fürs Alter berufsständische Versorgung seit 1959 Aktuelles zur Alters, Berufsunfähigkeits und Hinterbliebenenversorgung
MehrArgumente zum Rentenpaket der Bundesregierung
Argumente zum Rentenpaket der Bundesregierung Rente ab 63 Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, mit 63 ohne
MehrIngenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrFragen & Antworten zum Rentenpaket
Fragen & Antworten zum Rentenpaket Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das
MehrLebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrNachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029
Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Auswertung: Wirkung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel von 2003-2029 Nachhaltigkeitsfaktor
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrReferent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel
Referent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel Wesentliche Eckpunkte -Änderungen Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Ausweitung von Kindererziehungszeiten
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
MehrEntwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014)
Anlage 1 zu Info Nr. 31/2014 Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014) Der am 23.5.2014 vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier
MehrMatthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE
Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente
MehrLeistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014
Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014 der Rechtsanwaltskammer für Kärnten in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Plenarversammlung vom 29.03.2012 Gültigkeitsbeginn: 01. Jänner
MehrFragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente,
Mehr