Umweltbericht. zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 der Stadt Geseke

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1 Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 der Stadt Geseke

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3 Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 der Stadt Geseke Auftraggeber: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Ann-Katrin Gockel M. Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr Warstein-Hirschberg, Juli 2017

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5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Vorhabensbeschreibung Bestandssituation Wirkfaktoren Grundstruktur des Untersuchungsraumes Untersuchungsgebiet Geografische und politische Lage Fachplanungen und Schutzgebiete Regionalplan Landschaftsplan Flächennutzungsplan Naturschutzfachliche Planungen Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Methodik Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Schall- und Schadstoffemission Erholung Schutzgut Tiere Schutzgut Pflanzen Schutzgut Fläche Geschützte Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Teilschutzgut Grundwasser Teilschutzgut Oberflächengewässer Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Störfallschutz Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Schall- und Schadstoffemissionen Erholung Schutzgut Tiere Schutzgut Pflanzen Schutzgut Fläche Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima und Luft... 29

6 Inhaltsverzeichnis Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kompensationsmaßnahmen Monitoring Allgemein verständliche Zusammenfassung Literaturverzeichnis

7 Veranlassung und Aufgabenstellung 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wurde am die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 der Stadt Geseke beschlossen. Der Bebauungsplan SO 1 wurde 1993 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Erweiterung des Gastronomie- und Hotelbetriebes Feldschlösschen zu ermöglichen. Die Eigentümerin hat eine Fläche von ca m² an den Boule- und Pétanque-Club Geseke 2015 e.v. verpachtet. Der Bouleclub möchte auf der gepachteten Fläche eine Boule-Anlage mit insgesamt 15 Boulebahnen anlegen. Gleichzeitig soll auch ein Vereinsheim auf dieser Fläche errichtet werden (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A). Darüber hinaus möchte die Eigentümerin des Gastronomie- und Hotelbetriebes Feldschlösschen ein durch die 1. Änderung des Bebauungsplans ausgewiesenes Baufenster für die Errichtung ihrer Betriebsleiterwohnung um 10 m in Richtung Westen verschieben. Hierdurch kann der Erhalt der vorhandenen Bäume gewährleistet werden. Dem Vorhaben steht das öffentliche Interesse nicht entgegen, daher sollen mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben geschaffen werden (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A). Abb. 1 Lage des Plangebiets der 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 (rote Markierung) in Geseke auf Basis der Topografischen Karte 1:

8 Veranlassung und Aufgabenstellung Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist im Zuge der Bauleitplanung eine Umweltprüfung im Sinne des 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die zu erwartenden Umweltwirkungen des Vorhabens darzustellen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung für 2. Änderung des Bebauungsplans werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß 2a BauGB einen Teil der Planbegründung und ist bei der Abwägung dementsprechend zu berücksichtigen. Untersuchungsinhalte Die Methodik der Umweltprüfung folgt den Vorgaben der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a Baugesetzbuch (BauGB). Der Umweltbericht wird wie folgt gegliedert: Beschreibung der Veranlassung und der Aufgabenstellung Analyse der Grundstruktur des Untersuchungsraumes Bestandsanalyse durch schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation Konfliktanalyse des Vorhabens Darstellung von Maßnahmen zur Minderung und Kompensation von Beeinträchtigungen Allgemein verständliche Zusammenfassung - 2 -

9 Vorhabensbeschreibung 2.0 Vorhabensbeschreibung Der räumliche Änderungsbereich des Bebauungsplans SO 2 befindet sich im Osten des Ortsteils Geseke im Bereich des Gastronomie- und Hotelbetriebes Feldschlösschen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Anlage von einer Boule-Anlage mit insgesamt 15 Boulebahnen sowie die Errichtung eines Vereinsheims auf dieser Fläche. Darüber hinaus soll durch die 1. Änderung des Bebauungsplans ein ausgewiesenes Baufenster für die Errichtung ihrer Betriebsleiterwohnung um 10 m in Richtung Westen verschoben werden, wodurch der Erhalt der vorhandenen Bäume gewährleistet werden kann. Lage des Plangebiets Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 553 tlw., 555 tlw., 746 und 747 in der Flur 15 der Gemarkung Geseke. Bebauungsplan Art und Maß der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird im südöstlichen Teil des Änderungsbereichs gemäß der angestrebten Planung der Bouleanlagen als Sonstiges Sondergebiet SO 1b gem. 11 (1) BauNVO festgesetzt. Zuvor war diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt. Zulässig sind in diesem Sondergebiet Sport- und Freizeitanlagen, hier: Bouleanlagen inklusive Nebenanlagen wie Clubheim und Stellplätze. Das Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet SO 1b wird wie folgt bestimmt: Die Gebäudehöhe darf maximal 5,00m über vorhandenem Gelände betragen. Maßgebend ist der oberste Punkt der Dachkonstruktion. Für Nebenanlagen wie Lüftungen, Kamine, Antennen etc. kann eine größere Höhe zugelassen werden. Bezugspunkt ist die Gebäudeecke, die am höchsten über dem vorhandenen Gelände liegt. Außerdem wird die maximal zulässige Grundfläche des Clubhauses im SO 1b einschließlich Überdachungen auf maximal 150 m² beschränkt. An den anderen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung ändert sich nichts (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A). Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche Das Baufeld des SO 1a wird lediglich um 10 m nach Westen verschoben, so dass die vorhandenen Bäume erhalten werden können. Die Dimension des Baufensters bleibt hingegen bestehen (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A)

10 Vorhabensbeschreibung Für das geplante Clubhaus des Boulevereins wird ebenfalls ein Baufenster mit einer Größe von 10 x 15 m festgesetzt. Dies entspricht der maximal zulässigen Grundfläche von 150 m² für das Clubhaus (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A). Abb. 2 Rechtskräftiger Bebauungsplan (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017B). Abb. 3 Geplante 2. Änderung des Bebauungsplans (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017B). Stellplätze / Erschließung Östlich des Hotel- und Gastronomiekomplexes sind im derzeitigen noch rechtskräftigen Bebauungsplan Stellplatzflächen und Grünflächen sowie ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. Die tatsächliche private Zuwegung verläuft etwas weiter nördlich und läuft schräg auf die Salzkottener Straße zu. Auch die in diesem Bereich nördlich festgesetzte Grünfläche ist nicht real als solche vorhanden, sondern wird ebenfalls als Parkplatz genutzt (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A). Mit der 2. Änderung dieses Bebauungsplans werden daher die Festsetzungen gem. der Realnutzung angepasst. Die private Zuwegung wird dabei als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung als solche festgelegt und die Grünfläche wird in eine Stellplatzfläche geändert (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A). Grünordnung An der südöstlichen Grenze des Änderungsbereichs befinden sich einige Bäume, die als erhaltenswert gesichert werden. Die vorhandenen Gehölze sind zu erhalten und dauerhaft zu pflegen. Abgängige Gehölze sind durch gleichwertige zu ersetzen (HOFF- MANN & STAKEMEIER 2017A)

11 Vorhabensbeschreibung 2.1 Bestandssituation Der ca. 1,2 ha große Änderungsbereich des Bebauungsplan SO 1 liegt am östlichen Stadtrand von Geseke im Kreis Soest, südlich der Bundesstraße B 1 Salzkottener Straße. Es nimmt den östlichen und südlichen Bereich des Betriebsgeländes des Gastronomie- und Hotelbetriebes Feldschlösschen ein. Im Norden des Plangebiets, an die Bundesstraße 1 grenzend, befindet sich eine Intensivwiese, welche mit einzelnen Gehölzen bestanden ist. Durch einen befestigten Weg wird die Intensivwiese von einer weiteren Intensivwiese (südöstlicher Bereich des Plangebiets) getrennt. Auf der Wiese befinden sich zwei Boulespielfelder. Eine Laubbaumreihe verläuft entlang der östlichen Grenze der Intensivwiese und trennt diese von dem angrenzenden Wirtschaftsweg. Abb. 4 Das Plangebiet (rote Strichlinie) und Untersuchungsgebiet (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. In der Mitte des Plangebiets, an seinem westlichen Rand, liegt ein Teil der Parkplatzfläche des Gastronomie- und Hotelbetriebes mit Begleitvegetation und Ziergehölzen. Das Plangebiet zeichnet sich im Südwesten momentan durch einen Intensivwiesenbereich aus, welcher derzeit als Mähwiese genutzt wird. Am südlichen Rand der Fläche befindet sich eine Baumreihe aus unterschiedlichen Gehölzen, wie Buche, Erle und Ahorn. Ein Bankettstreifen trennt die Baumreihe vom Tudorfer Weg

12 Vorhabensbeschreibung Östlich von diesem Bereich verläuft ein Schotterweg, der als Zufahrt vom Tudorfer Weg zum Parkplatz des Gastronomie- und Hotelbetriebes Feldschlößchen genutzt. Westlich des Weges stehen drei Platanen mit einem Stammdurchmesser von ca cm, östlich davon befinden sich ehemalige Zier- und Nutzgartenbereiche. Hier liegt eine Schotterrasenfläche mit einer Feuerstelle. Außerdem stehen auf der Schotterrasenfläche verteilt fünf Platanen und eine Scheinzypresse. Entlang der östlichen Grenze befindet sich zusätzlich ein Randstreifen aus einzelnen Gehölzen und bodendeckender Vegetation. Weiter Richtung Süden erstreckt sich eine ehemalige großflächige Teichanlage mit Wasserlauf. Dieser Folienteich ist mit Kies und Steinen ausgelegt, aber schon seit längerer Zeit trocken gefallen. In Teilbereichen sind die ehemaligen Teich- und Wasserlaufflächen durch die umgebende Vegetation bereits verlandet. Die Umgebung des ehemaligen Teiches und des Wasserlaufes ist von vielen unterschiedlichen Gehölzen, wie zum Beispiel Schlitz-Ahorn, Birke, Kiefer, Erle, Eibe, Weißdorn, Schneeball, Zypresse, Flieder, Rose und Brombeere, geprägt. Ein großer Bereich wird von Stauden eingenommen. Im südlichen Übergangsbereich zum Tudorfer Weg steht eine Bruchsteinmauer, welche zum größten Teil von Efeu und verschiedenen Gehölzen überwachsen ist. Nördlich an das Plangebiet angrenzend liegt der Gastronomie- und Hotelbetrieb Feldschlößchen mit seinen Parkplatz- und Grünflächen sowie die Bundesstraße B 1. Abb. 5 Blick nach Nordwesten auf die Intensivwiese im Plangebiet. Bereits im Bau befindliches Betriebsleiterhaus im Hintergrund. Am linken Bildrand, einer der Platanen entlang des Schotterweges

13 Vorhabensbeschreibung Abb. 6 Ehemalige Teichfläche im Plangebiet. Abb. 7 Blickrichtung Westen entlang der angrenzenden Straße Tudorfer Weg. Im Vordergrund die überwachsene Bruchsteinmauer, im Hintergrund die Gehölze entlang der Straße

14 Vorhabensbeschreibung Abb. 8 Intensivwiese, Blick Richtung Süden, im Osten des Plangebiets, auf welcher weitere Bouleflächen angelegt werden sollen. Abb. 9 Blick Richtung Norden über die Intensivwiese. Im Hintergrund die bereits vorhandenen Bouleflächen. Am rechten Bildrand die zu erhaltende Baumreihe

15 Vorhabensbeschreibung 2.2 Wirkfaktoren Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Anlage von einer Boule-Anlage mit insgesamt 15 Boulebahnen sowie die Errichtung eines Vereinsheims auf dieser Fläche. Darüber hinaus soll ein durch die 1. Änderung des Bebauungsplans ausgewiesenes Baufenster für die Errichtung ihrer Betriebsleiterwohnung um 10 m in Richtung Westen verschoben werden, wodurch der Erhalt der vorhandenen Bäume gewährleistet werden kann. Von dem Vorhaben oder durch einzelne Vorhabensbestandteile gehen unterschiedliche Wirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter aus. Die dabei entstehenden Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art sein und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter mit sich bringen. Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Baufeldfreimachung/Bauphase Mit der Baufeldfreimachung findet eine Flächeninanspruchnahme mit dauerhafter Entfernung der vorhandenen Biotopstrukturen statt. In der Bauphase können Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen. Biotopstrukturen können im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Nutzung von Lager- und Abstellflächen oder beim Rangieren von Baufahrzeugen und -maschinen beansprucht werden. Baustellenbetrieb Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie das Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebiets beschränkt und können zu einer temporären Störung der Umwelt führen. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 werden die anstehenden Biotopstrukturen im Plangebiet, vorwiegend Intensivgrünland, dauerhaft beansprucht. Durch die Nutzung des Vereinsheims und der Bouleflächen kann es zu einer Erhöhung des Pkw- und Personenverkehrs im Bereich des Plangebiets und in der näheren Umgebung kommen

16 Vorhabensbeschreibung Schallemissionen Zu den betriebsbedingten Wirkfaktoren im Zusammenhang mit dem geplanten Vereinsheims und der Bouleflächen zählen Schallemissionen. Der geringfügige Anstieg der Schallemission wird zu keinen nachteiligen und erheblichen Auswirkungen führen. Außerdem besteht eine Vorbelastung des Plangebiets durch den angrenzenden Hotelbetrieb. In der folgenden Tabelle werden alle denkbaren Wirkungen durch die 2. Änderung des Bebauungsplans als potenzielle Wirkfaktoren zusammengestellt. Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 2. Änderung des Bebauungsplans So 1 der Stadt Geseke. Maßnahme Wirkfaktor Auswirkung Baubedingt Bauarbeiten zur Baufeldvorbereitung für den Neubau des Vereinsheims und der Bouleflächen Anlagebedingt Errichtung des Vereinsheims und der Bouleflächen Betriebsbedingt Emissionen aus Kraftfahrzeugen Zusätzlicher Kfz- Verkehr, Nutzung der Bouleflächen Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus. Ggf. Baumaßnahmen im geologischen Untergrund Entfernung von krautiger Vegetation Versiegelung und nachhaltiger Lebensraumverlust Belastung der Atmosphäre geringfügige Lärmemissionen durch zusätzlichen Fahrzeugverkehr; Personenbewegungen Lebensraumverlust/ -degeneration Bodendegeneration und Verdichtung/Veränderung Lebensraumverlust/ -degeneration Lebensraumverlust, Veränderung der Standortverhältnisse, Zerschneidung von Lebensräumen Bodenverlust Verringerung der Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss Ggf. Veränderung von Klimatopen Zusätzliche Belastung der Atmosphäre insbesondere durch CO 2 -Ausstoß Zusätzliche Belastung der Umgebung Betroffene Schutzgüter Tiere Pflanzen Boden Pflanzen Tiere Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima Menschen Gesundheit Luft Menschen Gesundheit Tiere

17 Grundstruktur des Untersuchungsraumes 3.0 Grundstruktur des Untersuchungsraumes 3.1 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst den im Folgenden als Plangebiet bezeichneten Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 und die planungsrelevante Umgebung. Weiterhin werden die angrenzenden Flächen schutzgutspezifisch in die Betrachtung einbezogen, sofern diese für die Aspekte der Umweltprüfung relevant sind. 3.2 Geografische und politische Lage Das Plangebiet liegt am östlichen Stadtrand von Geseke im Kreis Soest, südlich der Bundesstraße B 1 Salzkottener Straße im Regierungsbezirk Arnsberg. 3.3 Fachplanungen und Schutzgebiete Regionalplan Der Regionalplan Arnsberg Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, Blatt 3 stellt den Änderungsbereich als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar (BEZ.- REG ARNSBERG 2012) (vgl. Abb. 10). Abb. 10 Auszug aus dem rechtskräftigen Regionalplan. Der Änderungsbereich ist mit einem schwarzen Oval markiert (BEZ.-REG. ARNSBERG 2012)

18 Grundstruktur des Untersuchungsraumes Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Landschaftsplans Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Sonderbaufläche dar, sodass die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann Naturschutzfachliche Planungen Natura 2000-Gebiete Es befinden sich keine FFH-Gebiete in der Umgebung des Plangebiets. Ca. 30 m südöstlich des Plangebiets liegt das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde (DE ) (LANUV 2017A). Da die Planung durch eine Baumreihe und Gehölzstreifen vom Vogelschutzgebiet abgeschirmt wird, gehen mit dem geplanten Vorhaben keine Beeinträchtigungen des VSG Hellwegbörde sowie dort vorkommender Tierarten einher. Naturschutzgebiete In etwa 300 m Entfernung nordwestlich des Plangebiets befindet sich das Naturschutzgebiet SO-069 Völmeder Quellen für die Erhaltung und Entwicklung eines landschaftsraumtypischen Quellgebiets am Stadtrand von Geseke (LANUV 2017A, vgl. Abb. 11). Landschaftsschutzgebiete Es befinden sich keine Landschaftsschutzgebiete in der näheren Umgebung des Plangebiets. Gesetzlich geschützte Biotope Nach 30 BNatSchG sowie nach 42 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten. Innerhalb des Naturschutzgebiets SO-069 Völmeder Quellen befindet sich auch das gesetzlich geschützte Biotop GB Schutzgegenstand sind Fließgewässerbereiche (natürlich oder naturnah, unverbaut)

19 Grundstruktur des Untersuchungsraumes Biotopkatasterflächen Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalens ist eine Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen, die für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Die Gebiete werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt, in Karten erfasst und im Gelände überprüft sowie dokumentiert. Nördlich und Nordwestlich des Plangebiets befindet sich außerdem die Biotopkatasterfläche Völmeder Bach zwischen B1 und K58 (Verner Straße) mit angrenzenden Grünlandparzellen (BK ). Biotopverbundflächen Nach 21 BNatSchG dient der Biotopverbund der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll außerdem zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 beitragen. Ca. 20 m nördlich des Plangebiets befindet sich die Verbundfläche Völmeder Bach zwischen B 1 und K 58 (Verner Straße) mit angrenzenden Grünlandparzellen (VB-A ). Abb. 11 Lage der Schutzgebiete in der Umgebung des Plangebiets (rote Strichlinie)

20 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse 4.0 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse 4.1 Methodik Im Rahmen einer Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Untersuchungsgebiet ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Eine Ortsbegehung des Plangebiets und der Umgebung erfolgte am 06. Juni 2015 und 22. Juni Gemäß den Vorgaben des 1 Abs. 6 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen: Menschen und menschliche Gesundheit Tiere Pflanzen Fläche Boden Wasser Klima und Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Ziel der Konfliktanalyse ist es, die mit den geplanten Maßnahmen verbundenen unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter aufzuzeigen. Dazu werden für jedes Schutzgut, in dem potenzielle Beeinträchtigungen zu erwarten sind, zunächst die relevanten Wirkfaktoren beschrieben und die geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation der Schutzgüter, werden abschließend die verbleibenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen abgeleitet. Gegenstand einer qualifizierten Umweltprüfung ist die Betrachtung der Nullvariante und anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Mit dem Vorhaben können Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden sein. Diese Eingriffe werden gemäß 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) analysiert, quantifiziert und, sofern erforderlich, durch geeignete Maßnahmen kompensiert. Die artenschutzrechtlichen Aspekte für einen Teilbereich des Plangebiets wurden bereits im Rahmen eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (MESTERMANN LAND- SCHAFTSPLANUNG 2015) betrachtet. Und es werden für das aktuelle Plangebiet ergänzende Aussagen getroffen

21 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Die folgende Konfliktanalyse bezieht sich auf das Plangebiet der Bebauungsplanänderung. 4.2 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten Das Baugesetzbuch (Anlage 1 zu 2 Abs. 4 und 2a) fordert die Betrachtung der Null- Variante sowie anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind. Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Anlage von einer Boule-Anlage mit insgesamt 15 Boulebahnen sowie die Errichtung eines Vereinsheims auf dieser Fläche. Darüber hinaus soll ein durch die 1. Änderung des Bebauungsplans ausgewiesenes Baufenster für die Errichtung ihrer Betriebsleiterwohnung um 10 m in Richtung Westen verschoben werden, wodurch der Erhalt der vorhandenen Bäume gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund der genannten Zielsetzung und unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen im Plangebiet und der Umgebung wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielsetzung der Vorhabensträger nicht gerecht. Bei einem Vorhabensverzicht könnte die aktuelle Bestandssituation mittelfristig erhalten werden. 4.3 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Schall- und Schadstoffemission Bestandsanalyse Das Plangebiet ist geprägt durch den Hotel- und Gastronomiebetrieb Feldschlösschen sowie die bereits vorhandenen Boulefelder im Südosten des Plangebiets. Diese Nutzung und die angrenzende Bundesstraße 1 Salzkottener Straße führen durch Schallemissionen zu einer gewissen Vorbelastung des Plangebiets. Konfliktanalyse Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 ist aufgrund der bereits bestehenden Nutzung kein Anstieg von Schall- und Schadstoffemissionen zu erwarten, es kommt zu keinen erheblichen zusätzlichen Schallbelastungen. Ein Bedarf an Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ergibt sich somit nicht Erholung Der südöstliche von der Planung betroffene Bereich des Plangebiets ist bereits durch den Boule- und Pétanque-Club Geseke 2015 e. V. gepachtet und wird für Bouleveranstaltungen genutzt. Die Grünanlagen bzw. Parkplätze des Hotel- und Gastronomiebe

22 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse triebes Feldschlösschen bleiben in der aktuellen Ausprägung erhalten. Die umgebenden Wege bleiben ebenfalls erhalten. 4.4 Schutzgut Tiere Im Rahmen der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans SO 1 (Feldschlösschen) wurden durch das Büro Mestermann Landschaftsplanung (MESTERMANN LAND- SCHAFTSPLANUNG 2015) für den südwestlichen Teil des Plangebiets bereits die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens betrachtet. Nachfolgend werden die Ergebnisse aus dem Jahr 2015 zusammenfassend dargestellt und eine Aussage zu den noch nicht betrachteten Flächen ergänzt. Im Rahmen der am 8. Juni 2015 erfolgten Ortsbegehung sind die Lebensraumtypen erfasst und als Lebensraum für planungsrelevante Tierarten eingeschätzt worden. Die Artenrecherche ergab [2015] Hinweise zum Vorkommen von insgesamt 36 betrachtungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsgebiet, davon 3 Säugetierarten, 30 Vogelarten und 3 Amphibienarten. Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Im Rahmen der Konfliktanalyse (Stufe I) konnte eine Betroffenheit der häufigen und verbreiteten Vogelarten, unter Einhaltung der formulierten Vermeidungsmaßnahmen zur Bauzeitenregelung und zum Schutz von angrenzenden Gehölz- und Vegetationsbeständen, ausgeschlossen werden. Planungsrelevante Arten sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen, da die anstehenden Lebensraumtypen nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie als essenzieller Teillebensraum für die im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten geeignet sind (MESTERMANN LANDSCHAFTS- PLANUNG 2015). Die Intensivwiese im Bereich des geplanten Vereinsheims sowie der Bouleflächen und die Umgebung wurden am 22. Juni 2017 erneut durch das Büro Mestermann Landschaftsplanung begangen. Grünlandflächen stellen grundsätzlich potenzielle Lebensräume für Offenlandarten dar. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch, bedingt durch die bereits vorhandene Nutzung der Intensivwiese durch den Bouleverein, der Nähe zum Hotel- und Restaurantbereich und der damit einhergehenden Störwirkung, stark eingeschränkt. So können diese Wiesenbereiche keine Lebensraumfunktion für störungsempfindliche Bodenbrüter übernehmen. Die vorhandenen Bäume an der südöstlichen Grenze des Änderungsbereichs sind von der Planung nicht betroffen und bleiben weiterhin erhalten. Eine mögliche Quartiersnutzung durch Vögel oder Fledermäuse ist weiterhin möglich

23 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse 4.5 Schutzgut Pflanzen Bestandsanalyse Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 sowie die angrenzenden Bereiche wurden am 8.Juni 2015 und am 22. Juni 2017 begangen und deren Biotoptypen erfasst. Die angetroffenen Biotoptypen sind nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV 2008) klassifiziert. Im Plangebiet finden sich die folgenden Biotoptypen: Tab. 2 Biotoptypen im Änderungsbereich des Bebauungsplans SO1 und der näheren Umgebung. Nr. Biotoptyp 1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.) Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen (wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-, Sandflächen), Rasengitterstein, 1.3 Rasenfugenpflaster 2.1 Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd) 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand 2.3 Straßenbegleitgrün, Straßenböschung mit Gehölzbestand 2.4 Wegraine, Säume ohne Gehölze 3.1 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 3.4 Intensivwiese, -weide, artenarm 4.3 Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen Gehölzen 4.4 Zier- und Nutzgarten ohne mit 50 % heimischen Gehölzen 4.5 Intensivrasen (z. B. in Industrie- und Gewerbegebieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker 7.2 Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen 50 % 7.4 Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch Der Landschaftsraum weist entsprechend der vorkommenden Habitatstrukturen eine naturraumtypische Lebensraumeignung für Tierarten auf. Als relevante Habitatstruktur kommen primär die Gartenbereiche und die Gehölze im Plangebiet vor. Aufgrund der Nutzung sowie der Lage und der damit einhergehenden Störwirkungen ist das Vorkommen von störungsempfindlichen Tierarten nicht zu erwarten. Bedingt durch die anthropogene Überprägung und der daraus resultierenden Strukturarmut ist im sonstigen Plangebiet lediglich mit dem Vorkommen von anpassungsfähigen Tierarten zu rechnen. Es sind keine planungsrelevanten Pflanzen für das Plangebiet bekannt

24 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Abb. 12 Bestandssituation der Biotoptypen im Plangebiet (rote Strichlinie) und in einem Radius von 25 m (schwarze Strichlinie). Konfliktanalyse Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 kommt es im Bereich der Intensivwiese zu einem Verlust der Biotopstrukturen. Ansonsten bleiben die anstehenden Biotoptypen in ihrer derzeitigen Ausprägung erhalten. Die Baumreihe an der östlichen Grenze des Plangebiets wird außerdem zum Erhalt festgesetzt. 4.6 Schutzgut Fläche Bestandsanalyse Die Flächennutzungen können in unterschiedlichen Eingriffstypen dauerhaft versiegelt, dauerhaft teilversiegelt und temporär teilversiegelt unterteilt werden. Unabhängig von der Bestandssituation umfasst die Flächeninanspruchnahme für den Betrachtungsrelevanten Bereich (SO 1b) insgesamt m². Bei den in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um Intensivgrünland

25 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Konfliktanalyse Von den m² beanspruchter Fläche werden durch die Errichtung des Vereinsheims (150 m²) und der Bouleflächen (756 m²) dauerhaft beansprucht, wobei die 756 m² der Bouleflächen dauerhaft teilversiegelt werden. Die verbleibenden m² werden als Intensivrasen wieder hergestellt. 4.7 Geschützte Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Die Aspekte des Artenschutzes für die 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans SO 1 (Feldschlösschen) wurden im Rahmen eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (ASF) betrachtet (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG 2015) und nach einer weiteren Begehung des Plangebiets im Juni 2017 um eine ergänzende Aussage erweitert. Die Ergebnisse sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Im vorliegenden Fall wurden zur Ermittlung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten im Rahmen der Artenschutzprüfung die folgenden Datenquellen ausgewertet: Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen (Naturschutzgebiete, Geschützte Biotope, Flächen des Biotopkatasters) Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS Auswertung des Fachinformationssystems Geschütze Arten in Nordrhein- Westfalen (FIS) Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4317 Geseke (Quadrant 3). Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt. Gärten Äcker Fettwiesen und -weiden Kleingehölze, Bäume, Gebüsche, Hecken Säume, Hochstaudenflur Für das Messtischblatt 4317 Geseke (Quadrant 3) werden im FIS für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 3 Fledermausarten, 30 Vogelarten und drei Amphibien als planungsrelevante Arten genannt [Stand 2015]. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht genannt. Die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LINFOS) weist für das Plangebiet keine planungsrelevanten Arten

26 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse aus. In der Umgebung südwestlich des Plangebiets sind in den Jahren Nahrungsflächen der Rohrweihe dokumentiert worden (MESTERMANN LANDSCHAFTS- PLANUNG 2015). Im Rahmen der Konfliktanalyse (Stufe I) (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG 2015) konnte eine Betroffenheit der häufigen und verbreiteten Vogelarten und der vorhandenen Gehölz- und Vegetationsbestände unter Einhaltung der nachfolgend formulierten Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände sollte eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums kann durch eine umweltfachliche Baubegleitung sichergestellt werden, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind. Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung etc.) sollen auf vorhandene befestigte Flächen oder auf zukünftig überbaute Bereiche beschränkt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass zu erhaltende Gehölzbestände und Vegetationsbestände der näheren Umgebung vor Beeinträchtigung geschützt sind und auch weiterhin eine Funktion als Lebensraum übernehmen können. Im Rahmen der Vorprüfung sowie nach der erneuten Begehung des Plangebiets konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen aller genannten Arten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Zusammenfassend wird deutlich, dass das geplante Vorhaben, unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen, keine Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 BNatSchG auslöst. 4.8 Schutzgut Boden Bestandsanalyse Gemäß der Bodenkarte (BK50) wird das Plangebiet von einer Gley-Parabraunerde eingenommen. Diese gilt aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion sowie der natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdiger Boden (WMS-FEATURE 2017)

27 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Abb. 13 Auszug aus der Bodenkarte mit Lage des Plangebiets (rote Strichlinie) und des Untersuchungsgebiets (schwarze Strichlinie) auf Basis der Deutschen Grundkarte (WMS-FEATURE 2017). Altlasten Es sind keine Altlasten bekannt. Dennoch wird im Bebauungsplan folgender Hinweis aufgenommen: Sollten bei Erdarbeiten Abfallablagerungen oder Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist die Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Kreises Soest umgehend zu benachrichtigen. Die vorgefundenen Abfälle bzw. verunreinigter Boden sind bis zur Klärung des weiteren Vorgehens gesichert zu lagern (HOFFMANN & STAKEMEIER 2017A). Konfliktanalyse Für Böden gilt gemäß 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der folgende Vorsorgegrundsatz: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die Bodenfunktionen nach 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen ( 12 Abs. 8 Satz 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 findet eine Bodenversiegelung im Bereich des Vereinsheims sowie der Bouleflächen statt

28 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse In 4 Abs. 2 LBodSchG NRW wird die folgende, generelle Prüfverpflichtung formuliert: Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Der im Plangebiet anstehende Boden wird im Zuge des geplanten Vorhabens überbaut und dauerhaft versiegelt. Die Baumaßnahmen bedingen den Funktionsverlust dieses Bodens. 4.9 Schutzgut Wasser Teilschutzgut Grundwasser Bestandsanalyse Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Grundwasserkörpers Boker Heide (278_26). Die hydrologischen Besonderheiten werden wie folgt beschrieben: Bei den quartären Lockergesteinen aus Fein- bis Mittelsanden handelt es sich um Ablagerungen der Saale- und Weichsel-Kaltzeit. Dabei bildeten sich Eintiefungen der Gewässer, in denen durch Aufschotterungen die Niederterrassen der Lippe und Pader entstanden. Die Basis des Aquifers wird durch die grundwasserstauenden Tonmergelsteine der Oberkreide gebildet. Die unterlagernden, bis zu 800 m mächtigen Tonmergelsteine der Oberkreide trennen den quartären Grundwasserleiter von den Cenoman/Turon-Kalken. Dieses Grundwasser ist artesisch gespannt und zum Beckeninneren hin hoch mineralisiert. Entlang von tiefreichenden Störungen kann Salzwasser in die Tonmergelsteine aufsteigen. Die Mächtigkeit der Schichten liegt meist zwischen 10 und 30 m. Die Flurabstände liegen zwischen 1 und 3 m. Das oberflächennahe Grundwasser ist dadurch nur gering gegen Verunreinigungen geschützt. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Südwest gerichtet und verläuft im Wesentlichen parallel zur Lippe. Wasserwirtschaftlich bedeutend sind vor allem die Rinnenbereiche wo die Wassergewinnung in Konkurrenz zum Kiesabbau steht (MKULNV 2017). Konfliktanalyse Durch das geplante Vorhaben wird nicht in das Grundwasser eingegriffen. Weder von dem geplanten Vereinsheim noch von den Bouleflächen gehen stoffliche Einträge in das Grundwasser aus. Es kann in Abhängigkeit von der Art der Oberflächenentwässerung durch die Überbauung derzeitiger Freiflächen zu einer flächenspezifischen Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommen

29 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Eine Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers wird aufgrund der geringen Größe der Vorhabenscharakteristik nicht erwartet. Die 2. Änderung des Bebauungsplans So 1 wird zu keinen erheblichen Veränderungen des Grundwassers führen, nachhaltige Wirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser ergeben sich daher nicht Teilschutzgut Oberflächengewässer Bestandsanalyse Innerhalb des Plangebiets verlaufen keine Oberflächengewässer. Der Völmeder Bach verläuft südlich des Plangebiets und ist durch die Planung nicht betroffen. Konfliktanalyse Eine Betroffenheit des Schutzgutes Wasser Teilschutzgut Oberflächengewässer ergibt sich daher nicht Schutzgut Klima und Luft Bestandsanalyse Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage und der landwirtschaftlichen Nutzung in der Umgebung sowie hinsichtlich der klimatischen Funktion als Freiflächen-Klimatop einzustufen. Dieser Klimatop ist durch einen starken Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte kennzeichnet und stellt im Zusammenhang mit den umgebenden Freiflächen wichtige (nächtliche) Kaltbildungsflächen dar. Konfliktanalyse Während der Bauphase kann es ggf. geringfügig zu temporären Belastungseffekten durch Schadstoffemissionen (Staub, Emissionen der Baufahrzeuge) kommen. Vorhabensbedingt wird durch die Beanspruchung der Intensivwiese eine kleine Freifläche überbaut. Durch die Versiegelung von Freiflächen kann es im Bereich des Plangebiets zu geringfügigen Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Versiegelte und bebaute Flächen sind durch ein höheres Wärmespeichervermögen und geringe Verdunstungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der zusätzlichen Versiegelung ergeben sich allenfalls nur lokal klimatische Wirkungen Schutzgut Landschaft Bestandsanalyse Das Plangebiet liegt im Osten des Ortsteils Geseke im Bereich des Gastronomie- und Hotelbetriebes Feldschlösschen. Die Umgebung ist durch die Bundesstraße 1 und landwirtschaftliche Flächen geprägt

30 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Die flachwellige, offene Geseker Oberbörde - Anröchter Kalkhochfläche ist trotz der geringmächtigen Lössbedeckung ein fast reines Ackerbaugebiet. Grünland tritt im wasserarmen Gebiet stark zurück. Ausschließlich siedlungsnahe Flächen und die Bachtäler besitzen örtlich zusammenhängende Grünlandflächen. [Z] Bei Geseke prägen Zementwerke und ausgedehnte Kalksteinbrüche das Landschaftsbild negativ. [Z] Ausgedehnte Bereiche im westlichen und mittleren Landschaftsraum gehören zum Vogelschutzgebiet Hellwegbörde und weisen einen besonderen Naturerlebniswert auf (LA- NUV 2017A). Konfliktanalyse Das geplante Vereinsheim hat eine sehr geringe Größe und wird sich in die Umgebung einpassen. Die Boulefelder werden aus der Umgebung nicht sichtbar sein. Vorhabensspezifische Wirkungen auf die Landschaft bzw. das Landschaftsbild sind daher nicht zu erwarten Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Bereich des Plangebiets sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich damit nicht Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Biologische Vielfalt Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den Ökosystemen. Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch Nutzung des angrenzenden Hotel- und Gastronomiebetriebes Feldschlösschen sowie die Nutzung der bereits vorhandenen Bouleflächen durch den Boule- und Pétanque-Club Geseke 2015 e. V. Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen. Im Folgenden werden die relevanten Wechselwirkungen aufgezeigt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst. Eine Zusammenfassung dieser möglichen schutzgutbezogenen Wechselwirkungen zeigt die nachstehende Tabelle. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 wird es geringfügig zum Verlust von Intensivgrünland kommen. Es sind lediglich lokale, geringfügig begrenzte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten. Von diesen Belastungen gehen jedoch

31 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse wegen ihrer Kleinräumigkeit keine zusätzlichen Belastungen der Umwelt durch Wechselwirkungen aus. Tab. 3 Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen. Schutzgut/Schutzgutfunktion Natura 2000-Gebiete - FFH-Gebiete - Vogelschutzgebiete Menschen und menschliche Gesundheit - Immissionsschutz - Erholung Pflanzen - Biotopfunktion - Biotopkomplexfunktion Tiere - Lebensraumfunktion Fläche - Erholung - Biotopfunktion - Lebensraumfunktion - Biotopentwicklungspotenzial - Wasserhaushalt - Regional- und Geländeklima - Landschaftsbild Boden - Biotopentwicklungspotenzial - Landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit - Schutzwürdigkeit von Böden, abgebildet über die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern - Wiederherstellung der biologischen Vielfalt - Schutz von Lebensraumtypen - Artenschutz - Der Mensch greift über seine Nutzungsansprüche bzw. die Wohn-, Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion in ökosystemare Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller Schutzgüter. - Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser, Menschen - Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere - Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser) - Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen - Betroffenheit von Mensch, Pflanzen, Tiere, Klima, Boden, Wasser und Landschaft bei Nutzungsumwandlung, Versiegelung und Zerschneidung der Fläche - Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig von den geologischen, geomorphologischen, hydrogeologischen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen - Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen - Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf Wirkpfade Boden-Pflanzen, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere - Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz)

32 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse Fortsetzung Tab. 3 Schutzgut/Schutzgutfunktion Wasser - Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt - Lebensraumfunktion der Gewässer und Quellen - Potenzielle Gefährdung gegenüber Verschmutzung - Potenzielle Gefährdung gegenüber einer Absenkung Klima und Luft - Regionalklima - Geländeklima - Klimatische Ausgleichsfunktion - Lufthygienische Ausgleichsfunktion Landschaft - Landschaftsgestalt - Landschaftsbild Kultur- und sonstige Sachgüter - Kulturelemente - Kulturlandschaften Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern - Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren - Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der Bodenentwicklung und als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen und Tiere - Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch - Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologischen Zustand - Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen - Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den Menschen - Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt - Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung - Lufthygienische Situation für den Menschen - Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion - Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge Luft-Pflanze, Luft-Mensch - Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Leit- und Orientierungsfunktion für Tiere - Historischer Zeugniswert als wertgebender Faktor der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes Die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 wird primär zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Boden führen, da mit dem geplanten Vorhaben der Verlust der vorhandenen Biotopstrukturen sowie die dauerhafte Inanspruchnahme von natürlichen Böden einhergeht. Durch die zusätzliche Versiegelung kann es ggf. zu geringfügigen Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Diese Auswirkungen besitzen jedoch wegen ihrer Kleinflächigkeit für die Bewertung der Wechselwirkungen keine Relevanz. Auch wird der Verlust anstehender Biotopstrukturen keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere nach sich ziehen Störfallschutz Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans ist nicht mit störenden Immissionen auf die Nachbarnutzungen (Landwirtschaft; Hotel und Gastronomie) zu rechnen

33 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Schall- und Schadstoffemissionen Relevante Beeinträchtigungen durch Schall- oder Schadstoffemissionen sind durch die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 nicht zu erwarten, weshalb sich kein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt Erholung Durch das Vorhaben sind keine relevanten Beeinträchtigungen des Teilschutzgutes Erholung zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht Schutzgut Tiere Zur Vermeidung der Verbotstatbestände sollte eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums kann durch eine umweltfachliche Baubegleitung sichergestellt werden, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind. Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung etc.) sollen auf vorhandene befestigte Flächen oder auf zukünftig überbaute Bereiche beschränkt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass zu erhaltende Gehölzbestände und Vegetationsbestände der näheren Umgebung vor Beeinträchtigung geschützt sind und auch weiterhin eine Funktion als Lebensraum übernehmen können (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG 2015). Die 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 löst unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG aus

34 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Schutzgut Pflanzen Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung) sollten auf das Plangebiet und die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt bleiben. Die an das Plangebiet angrenzenden Gehölze sind während der Baumaßnahmen zu schützen. Weiterhin ist die DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu beachten. Im Besonderen ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl. 1,50 m keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden nichts gelagert wird keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden Schutzgut Fläche Mit dem geplanten Vorhaben finden auf 906 m² dauerhafte Flächeninanspruchnahmen statt. Gesonderte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen müssen unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für die Schutzgüter Vegetation und Boden nicht erbracht werden Schutzgut Boden Für die im Plangebiet anstehenden Böden kann im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben keine Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahme formuliert werden. Bei Realisierung des Vorhabens ist ein Verlust bzw. eine nachhaltige Veränderung der anstehenden Bodentypen nicht zu vermeiden. Eine Beeinträchtigung nicht direkt überbauter Böden (natürlicher oder auch anthropogen geprägter Böden) in den Randbereichen wird zuverlässig verhindert, indem im Rahmen der Bautätigkeit die begleitenden Maßnahmen im Umfeld (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport) auf die Vorhabensfläche und die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt werden. Es gelten die DIN (Erdarbeiten) sowie die DIN (Bodenarbeiten)

35 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Schutzgut Wasser Durch das Vorhaben wird nicht in das Grundwasser eingegriffen. Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht tangiert. Die folgenden Maßnahmen sind dennoch bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten: Vermeidung der Lagerung Wasser gefährdender Stoffe (Schmier-, Treibstoffe, Reinigungsmittel, Farben, Lösungsmittel, Dichtungsmaterialien etc.) außerhalb versiegelter Flächen Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit Wasser gefährdenden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen ggf. Versickerung von anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung Schutzgut Klima und Luft Mit dem geplanten Vorhaben sind keine signifikanten lokal- oder regionalklimatischen Veränderungen verbunden. Ein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht Schutzgut Landschaft Mit dem geplanten Vorhaben sind keine maßgeblichen Veränderungen der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes verbunden. Ein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Eine Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern findet nicht statt. Ein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht. 5.2 Kompensationsmaßnahmen Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens Der Bestand im Plangebiet sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter wurden in den vorangegangenen Abschnitten detailliert beschrieben. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der ebenfalls beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und

36 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können ( 14 Abs. 1 BNatSchG). Methodik Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes Nordrhein- Westfalen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Arbeitshilfe für die Bauleitplanung (MSWKS O. J.) und der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV 2008). Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans, mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei nicht der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme sondern der rechtskräftige Bebauungsplan. Es wird zunächst der Biotopwert vor der Bebauung ermittelt (Bestandswert). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes auf Basis des Vorentwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1, dabei wird nur ein Teilbereich (SO 1b) berechnet, da es sich bei den anderen Änderungen nur an eine Anpassung an die aktuelle Situation handelt. Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basiert auf der folgenden Formel: Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind

37 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Abb. 14 Darstellung des Bestands im rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich SO 1b (lila Strichlinie). Der komplette Änderungsbereich ist mit einer roten Strichlinie gekennzeichnet. Abb. 15 Darstellung der Planung der 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 im Bereich SO 1b (lila Strichlinie). Der komplette Änderungsbereich ist mit einer roten Strichlinie gekennzeichnet

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