SGB II. Teil 3 - Bedarfsermittlung. von Prof. Dr Klaus Schneider-Danwitz
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- Arthur Kurzmann
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1 SGB II Teil 3 - Bedarfsermittlung von Prof. Dr Klaus Schneider-Danwitz 1
2 Prüfungsreihenfolge für die Berechnung von ALG 2 Bedarfsgemeinschaft Bedarfsermittlung Einkommensanrechung Vermögensanrechnung Hilfebedarf errechnen Leistungskürzungen Aufrechnung Einmalige Leistungen
3 Hilfebedürftigkeit ( 9 SGB 2) Hilfebedürftigkeit = Bedarfe - Eigenmittel Der ALG2-Anspruch entspricht in seiner Höhe der Hilfebedürftigkeit. Regelbedarf +Mehrbedarf +KdU von allen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft anrechenbares Einkommen einschließlich Selbsthilfemöglichkeiten +anrechenbares Vermögen ( 11 ff. SGB 2) ( 19 ff. SGB 2) von allen Angehörigen der Bedarfs- Gemeinschaft ( 9 SGB 2) 3
4 1. Bedarfsermittlung für die laufende Leistung 19 ff. 1. Regelbedarfe Für das Arbeitslosengeld 2 ist der Regelbedarf in 20 SGB 2 geregelt, für das Sozialgeld in 23 geregelt Mehrbedarfe Unterkunftskosten Krankenversicherungsbedarf Bildungsbedarf Summe der Bedarfe Nach 21 Abs. 2-5 SGB 2 steht Schwangeren, Alleinerziehenden, Behinderten und Kranken ein Mehrbedarf zu. Nach 21 Absatz 6 ist ein zusätzlicher Bedarf zu berücksichtigen, wenn er unabweisbar ist, erheblich vom Regelbedarf abweicht und nicht aus dem Regelbedarf gedeckt werden kann. Nach 22 gehören Unterkunft und Heizung zum Bedarf. Angemessen ist ein Wohnraum von m 2 und 15 m 2 für jede weitere Person. Für nicht pflichtversicherte Personen kann der Bedarf nach einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung nach 26 zu berücksichtigen sein. Der nach 28 Absatz 3 und 4 definierte Bildungsbedarf wird nach 29 Absatz 1 in Geld gewährt und erhöht den monatlichen Bedarf. Für die Hilfebedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft ist die Summe der Bedarfe aller anspruchsberechtigten Personen zu berücksichtigen.
5 1. Die Höhe der Regelbedarfe ab Alleinstehende Für Alleinstehende oder Alleinerziehende oder Personen mit minderjährigem Partner beträgt nach 20 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 5 SGB 2 der Regelbedarf Partner Personen von 18 bis 25 Kinder von 15 bis 17 Kinder mit 14 Jahren Kinder von 6 bis 13 Kinder von 0 bis 5 Nach 20 Absatz 4 und 5 stehen volljährigen Partner einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 368 zu. Nach 20 Absatz 2 Nr. 2 ivm Abs. 5 SGB 2 beträgt der Regelbedarf von Kindern zwischen 18 und 24 oder einem minderjährigen Partner 327. Nach 20 Absatz 2 Satz 2 SGB 2 beträgt der Bedarf für ein Kind zwischen 15 und 17 Jahren 311. Nach 23 Nummer 1 ivm 20 Abs. 5 SGB 2 beträgt der Sozialgeldbedarf für ein Kind mit 14 Jahren derzeit ebenfalls 311. Einem Kind von 6 bis 13 Jahren steht nach 23 Nummer 1 und 20 Absatz 5 SGB 2 ein Bedarf von 291 zu. Einem Kind von 0 bis 5 Jahren steht nach 23 Nummer 1 und 20 Absatz 5 SGB 2 ein Bedarf von 237 zu.
6 Die Begründung des Regelbedarfs Die Regelbedarfe müssen jährlich überprüft und anhand eines Mischindexes neu berechnet werden. Dieser orientiert sich zu 70 Prozent an der Nettolohnentwicklung und zu 30 Prozent an der Preisentwicklung. 6
7 Die Begründung des Regelbedarfs Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber eine nachvollziehbare Begründung der Regelbedarfe. Der Bundestag hat inzwischen dazu ein Gesetz verabschiedet. Darin wird der Regelbedarf für Alleinstehende Arbeitslosengeld 2-Empfänger wie folgt begründet: Alkohol und Zigaretten haben 2009 noch zum Regelbedarf gezählt, 2011 aber nicht mehr. Abt. Regelbedarfsrelevante Bedarfsposition Bedarf 2009 Bedarf Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 132,38 128,46 3 Bekleidung und Schuhe 35,90 30,40 4 Wohnen, Energie und Instandhaltung 28,72 30,24 5 Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände 25,13 27,41 6 Gesundheitspflege 14,36 15,55 7 Verkehr 14,36 22,78 8 Nachrichtenübermittlung 32,31 31,96 9 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,49 39,96 10 Bildung 0,00 1,39 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,18 7,16 12 andere Waren und Dienstleistungen; insb. Hygiene 28,72 26,50 Summe (gerundet) 359,00 364,00 7
8 Die Höhe der Mehrbedarfe 21 SGB 2 1. Schwangere 17% Alleinerziehende 36% Alleinerziehende 12% Behinderte 35% Kranke Unabweisbarer Bedarf Kappungsgrenze Ab der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung ( 21 Abs. 2). Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach 21 Abs.3 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende mit mehr als 3 Kindern erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. Behinderten, die Eingliederungshilfe in Arbeit in Form einer Ausbildung erhalten, steht idr ein Mehrbedarf nach 21 Absatz 4 SGB 2 zu. Erwebsunfähige Sozialgeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach 28 Abs. 1 Nr. 4 17%. Wer infolge einer Krankheit eine kostenaufwendige Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür nach 21 Absatz 5 als Mehrbedarf zugestanden. Ist ein laufender unabweisbarer erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar, gilt er als Mehrbedarf (Abs. 6 ). Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.b. Alleinerziehende Behinderte wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf nach 21 Abs. 8 SGB 2 die Regelleistung nicht übersteigen.
9 Unabweisbarer Mehrbedarf 21 Abs. 6 SGB 2 Voraussetzungen: Unabweisbarer laufender nicht aus dem Regelbedarf zu deckender erheblicher Sonderbedarf Unabweisbar ist der Bedarf, wenn die Verweigerung der Leistung mit dem Recht auf ein menschenwürdiges Leben nicht vereinbar wäre (Art. 2 Absatz 2 Satz 1 und Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG). Einmalige unabweisbare Bedarfe werden nach 24 SGB 2 durch die Gewährung eines Darlehens gedeckt. Kann der Bedarf durch Zuwendungen Dritter, aus dem eigenen anrechnungsfreien Vermögen oder durch Einsparungen bei der Verwendung des Regelbedarfs gedeckt werden, darf der Leistungsträger keinen Mehrbedarf anerkennen. Nur Bedarfe, die in ihrer Höhe erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichen, können einen Mehrbedarf begründen. 9
10 Kaltmiete Heizung Wasser Umzugsaufforderung Angemessenheit Quadratmeterzahl Quadratmeterpreis Unterkunftskosten 22 einschließlich der Betriebskosten abzüglich etwaiger Mietminderungen. Betriebskostennachforderungen erhöhen die Miete für einen Monat. Rückerstattungen sind Einkommen. Übernommen werden die angemessenen Heizkosten einschließlichwarmwasseraufbereitung. Haushaltsenergie gehört mit Ausnahme der Warmwasseraufbereitung zum Regelbedarf, die Zahlungen für Leitungswasser an den Vermieter nicht. Wassergeld gehört zu den Unterkunftkosten. Vor einer Kostensenkungsaufforderung durch die ARGE sind idr die tatsächlichen Kosten zu erstatten, danach idr nur noch die angemessenen. Die angemessenen Kosten errechnen sich aus dem Produkt der zulässigen Quadratmeterzahl und dem zulässigen Quadratmeterpreis. Zulässig sind 45-50m 2 und 15m 2 für jeder weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Blinde, Rollstuhlfahrer und ähnlich Behinderte bekommen 15m 2 mehr. Der zulässige Quadratmeterpreis richtet sich nach dem regionalen Mietspiegel.
11 Ausnahme: Übernahme nicht angemessener KdU Voraussetzungen: Unzumutbarer Umzug Unzumutbare Untervermietung oder Absehen von der Kostensenkungsaufforderung Nach 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 erfolgt bei Unzumutbarkeit eines Umzugs (z.b. wegen eine aktuellen schweren Erkrankung oder eines Schulwechsels der Kinder) eine Übernahme der tatsächlichen Kosten aber idr nur für 6Monate. Nach 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 erfolgt bei Unzumutbarkeit der Untervermietung aber idr nur für 6 Monate eine Übernahme der tatsächlichen Kosten. Nach 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2 soll davon abgesehen werden, wenn die Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten höher sind als die Einsparungen bei den Unterkunftskosten 11
12 Umzug von ALG2-Empfängern in eine neue Wohnung Angebot zum Abschluss eines neuen Mietvertrages beim neuen Vermieter einholen. Der Leistungsempfänger muss die Zusicherung des bisher zuständigen Leistungsträgers einholen ( 22 Abs. 4 S. 1 SGB 2) Personen unter 25 Jahren müssen nach 22 Abs. 5 S. 1 SGB 2 die Zusicherung des in Zukunft zuständigen kommunalen Trägers der Grundsicherung einholen. Antrag auf Wohnungsbeschaffungs- u. Umzugskosten beim bisherigen Leistungsträger und Antrag auf Übernahme der Kaution beim neuen stellen ( 22 Abs. 6 S. 1 SGB 2). Falls Anträge abgelehnt werden, die abgelehnte Zusicherung mit Widerspruch, Klage und einstweiliger Anordnung erstreiten. Kündigung des alten u. Abschluss des neuen Mietvertrages, Umzug bei Vertragsbeginn. 12
13 Anspruch auf die Zusicherung nach 22 Abs. 4 S. 2 SGB 2 Anspruchsvoraussetzungen Erforderlichkeit des Auszugs Angemessenheit der neuen Unterkunft Bisherige KdU uangemessen hoch oder bisherige, Wohnfläche zu klein oder Gesundheitsgefährdung (zb. Schimmel) oder Eintritt einer Behinderung. Umzug notwendig zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder im Hinblick auf eine Partnerschaft. Soziale Schwierigkeiten mit anderen Mitgliedern der bisherigen Bedarfsgemeinsch aft (vgl. Abs. 5), Kündigung durch den Hauptmieter oder Trennung vom Partner. Anhand der Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft ist der maximal zulässige Wohnraum zu ermitteln und mit dem nach dem Mietspiegel angemessenen Quadratmeterpreis zu multiplizieren. Die tatsächliche Kaltmiete darf das errechnete Produkt nicht übersteigen. Die zu erwartenden Heizkosten bleiben bei dieser Berechnung außer Betracht. 13
14 Auszug von Kindern unter 25 aus dem elterlichen Haushalt Umzugsgenehmigung dass dieser die Kosten der Unterkunft übernimmt. Anspruch auf die Genehmigung Wer unter 25 ist, benötigt nach 22 Abs. 5 SGB 2 vor dem Umzug eine Zusicherung des Leistungsträgers, 2. werden die Kosten für Unterkunft und Fehlt die Genehmigung Heizung nach 22 Abs. 5 SGB 2 bis zum 25. Geburtstag nicht übernommen. Außerdem wird die Regelleistung nur in Höhe von 80% oder 291 bewilligt ( 20 Abs.3) und es besteht kein Anspruch auf Erstausstattung ( 24 Abs. 6) oder Wohnkostenzuschuss ( 27 Abs. 3 S.2). Die Kosten der Unterkunft müssen nach 22 Abs.5 S. 2 zugesagt werden, wenn 1. die neue Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, 2. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann (Missbrauch, Gewalt, Beleidigung), oder 3. ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
15 Kosten der Warmwasseraufbereitung 22 Die Warmwassererhitzung gehört nach 20 Absatz 1 SGB 2 nicht zu den im Regelsatz enthaltenen Energiekosten und damit zu den Kosten für Heizung nach 22 SGB 2. Wenn der Vermieter das Warmwasser über die Zentralheizungsanlage bereitstellt, sind daher die vollen Heizungskosten zu übernehmen. Wenn ALG2- Empfänger sich das Warmwasser auf eigene Kosten erhitzen (Boiler, Durchlauferhitzer), stehen ihnen gem. 21 Absatz 7 SGB 2 Pauschalen als Mehrbedarf zu. Die Beträge sind nach 77 Abs. 5 SGB 2 zu runden. Alter des Bewohners Erwerbsfähiger oder Partner Regelbedarf 391 oder 353 Mehrbedarf pro Kopf in % Mehrbedarf pro Kopf in Euro Mehrbedarf für eigene Warmwasseraufbereitung Kinder Kinder 15 bis 17 Kinder 6 bis 14 Kinder 1 bis ,3 % 2,3 % 1,4 % 1,2 % 0,8 % 9 oder Alle Prozentsätze beziehen sich auf den konkreten Regelbedarf des Bewohners. Wird der Warmwasserverbrauch mit einem Zähler gemessen, abgelesen und abgerechnet, erhöhen die tatsächlichen Kosten den Bedarf, soweit der Verbrauch angemessen ist. 15
16 1. Ungenehmigter Umzug von Kindern unter Genehmigungspflicht Nach 22 Abs. 5 müssen Personen unter 25 Jahren zuvor die Genehmigung des Leistungsträgers einholen. Die Vorschrift regelt auch, wann die Genehmigung erteilt werden muss und wann von der Genehmigung abgesehen werden darf Anspruchsverlust Keine Erstausstattung Abgesenkte Regelleistung Kein Umzugskostenzuschuss Keine Leistungen für Azubi Ziehen Personen unter 25 ohne Genehmigung um, verlieren sie bis 25 den Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Erstaustattung wird nach 24 Abs. 6 SGB 2 nur bezahlt, wenn der Leistungsträger die Übernahme der KdU zugesichert hatte oder von der Zusicherung abgesehen werden durfte. Nach 20 Abs. 3 SGB 2 wird die Regelleistung für unter 25 jährige abgesenkt, wenn sie ohne Genehmigung umziehen. Nach 22 Abs. 6 SGB 2 werden Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nicht übernommen. Nach 27 Abs. 3 Satz 2 SGB 2 entfallen auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung an Auszubildende.
17 Bildungsbedarf 28 und 29 SGB 2 17
18
19 Schulmaterialien Klassenfahrten Bildungsbedarf ( 28) 70 werden für Schüler jeweils am 01. August und weitere 30 werden am 01. Februar gezahlt. ( 28 Abs. 3 SGB 2). Ein- und mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge mit Schule und Kita werden in höhe der tatsächlichen Kosten übernommen ( 28 Abs. 3 SGB 2) Schülerbeförderung Lernförderung Mahlzeiten in der Schule Sport und Freizeit Wenn es unzumutbar ist, die tatsächlichen Kosten aus dem Regelbedarf des Kindes zu bestreiten ( 28 Abs. 4 SGB 2). Soweit sie geeignet und zur Erreichung der schulrechtlich festgelegten Lernziele zusätzlich erforderlich ist, sind die tatsächlichen Kosten zu bestreiten ( 28 Abs. 5 SGB 2). Für Schüler und Kindergartenkinder ist nach 28 Absatz 6 die dort angebotene Mittagsverpflegung zu übernehmen. Nach 28 Absatz 7 haben minderjährige Kinder für Sport, Spiel, Kultur oder Musik einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 10, der nach 29 Abs. 1 S. 1 idr durch Gutscheine oder Direktzahlungen an den Anbieter gedeckt wird.
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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