Die steuerliche Gewinnermittlung am Wendepunkt?
|
|
- Max Grosse
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die steuerliche Gewinnermittlung am Wendepunkt? Prof. Dr. Wolfram Scheffler Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
2 Inhaltsübersicht 1. Interpretation des Maßgeblichkeitsprinzips nach dem 2. Entwicklungen des Verhältnisses zwischen Handels- und durch das 3. Möglichkeiten und Grenzen einer Einheitsbilanz nach dem 3.1. Umfang der Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Handels- und 3.2. Auswirkungen auf die Rechnungslegungspolitik 4. Denkbare Entwicklungen der steuerlichen Gewinnermittlung 4.1. Schwierigkeiten bei der Suche nach der richtigen Gewinnermittlung 4.2. Vorschlag: Kodifizierung eines eigenständigen rechts Bedeutung von Konventionen Beibehaltung der traditionellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Stärkere Objektivierung der Gewinnermittlung Vorteile und denkbare Folgewirkungen des Vorschlags 2
3 1 1. Interpretation des Maßgeblichkeitsprinzips nach dem } Ausgangspunkt: 5 Abs. 1 Satz 1 EStG Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. } Finanzverwaltung: Übergang zur materiellen Maßgeblichkeit } Modifikation der Maßgeblichkeit abweichende steuerliche Regelung handelsrechtliches Bilanzierungswahlrecht bei fehlender steuerlicher Regelung steuerliches Wahlrecht 3
4 2 2. Entwicklungen des Verhältnisses zwischen Handels- und durch das } Zielkonflikt zwischen Zahlungsbemessungsfunktion (Teilhabergedanken) und Informationsfunktion } Zielkonflikt des es Annäherung des HGB an die IFRS (kostengünstige Alternative zu den IFRS) Handelsbilanz als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung ( Einheitsbilanz ) } Auswirkungen des es auf das Verhältnis zwischen der Handelsbilanz und der Annäherung der Handelsbilanz an die grundsätzlich weder in der Handelsbilanz noch in der Veränderung Aufhebung von Vorschriften des Handelsgesetzbuches mit steuerlichem Hintergrund Neuinterpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 4
5 2 2. Entwicklungen des Verhältnisses zwischen Handels- und durch das } Der Zielkonflikt wird voraussichtlich immer größer werden Übernahme der steuerlichen Regelungen zu den GWG in die Handelsbilanz Passivierungspflicht für Altzusagen und / oder für Verpflichtungen aus mittelbaren Versorgungszusagen Einführung der Umsatz- und Gewinnrealisierung nach Auftragsfortschritt ( percentage of completion-method ) Aktivierung zukünftiger Ausgaben für Rekultivierung, Entsorgungs- und ähnliche Verpflichtungen mit ihrem Barwert und korrespondierender Bildung einer Rückstellung 5
6 3 3. Möglichkeiten und Grenzen einer Einheitsbilanz nach dem 3.1 Umfang der Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Handels- und } Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften Handelsbilanz: zwingende Vorschrift (Pflicht, Verbot), Wahlrecht oder Ermessensspielraum : keine zwingende Norm, zwingende Vorschrift (Pflicht oder Verbot), Wahlrecht, Ermessensspielraum } Dreiteilung zum Verhältnis zwischen Handels- und Einheitsbilanz aufstellbar Einheitsbilanz nicht möglich trotz unterschiedlicher Regelungen Einheitsbilanz möglich 6
7 3 3. Möglichkeiten und Grenzen einer Einheitsbilanz nach dem 3.1 Umfang der Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Handels- und } Einheitsbilanz aufstellbar Handelsbilanz verbindliche Vorschrift verbindliche Vorschrift Bewertungswahlrecht Ermessensspielraum Ermessensspielraum keine Regelung übereinstimmende verbindliche Vorschrift keine Regelung keine Regelung übereinstimmender Ermessensspielraum 7
8 3 3. Möglichkeiten und Grenzen einer Einheitsbilanz nach dem 3.1 Umfang der Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Handels- und } Einheitsbilanz nicht möglich Handelsbilanz verbindliche Vorschrift keine vergleichbare Regelung abweichende verbindliche Vorschrift spezielle steuerliche Grundsätze 8
9 3 3. Möglichkeiten und Grenzen einer Einheitsbilanz nach dem 3.1 Umfang der Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Handels- und } trotz unterschiedlicher Regelungen Einheitsbilanz möglich a) Gestaltungsspielraum in der Handelsbilanz größer Handelsbilanz Wahlrecht Bilanzierungswahlrecht Ermessensspielraum verbindliche Vorschrift keine Regelung engerer Ermessensspielraum / verbindliche Vorschrift 9
10 3 3. Möglichkeiten und Grenzen einer Einheitsbilanz nach dem 3.1 Umfang der Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Handels- und b) Gestaltungsspielraum in der größer Handelsbilanz verbindliche Vorschrift Wahlrecht keine vergleichbare Regelung Wahlrecht Wahlrecht spezielles steuerliches Wahlrecht 10
11 3 3. Möglichkeiten und Grenzen einer Einheitsbilanz nach dem 3.2 Auswirkungen auf die Rechnungslegungspolitik } bei zahlreichen Regelungen Übereinstimmung zwischen Handelsund } häufig Übereinstimmung durch Orientierung der Handelsbilanz am Bilanzsteuerrecht erreichbar } Schwierigkeiten bei der Aufstellung einer Einheitsbilanz spezifische Regelungen für die Besteuerung von Unternehmen Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen Reichweite des Imparitätsprinzips spezielle steuerliche Wahlrechte 11
12 4 4. Denkbare Entwicklungen der steuerlichen Gewinnermittlung 4.1 Schwierigkeiten bei der Suche nach der richtigen Gewinnermittlung } Notwendigkeit einer Leitlinie } Verfassungsrecht zu allgemein } Ziele Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bzw. Abschaffung von Ausnahmen zu unbestimmt } Forderung nach Erfassung des vollen Gewinns nicht prüfbar Gewinn ist kein empirisch beobachtbarer Sachverhalt, sondern ein modellmäßiger Begriff erster Schritt: Bilanzierungs- und Bewertungsregeln vorgeben zweiter Schritt: anhand dieser Regeln den Gewinn ermitteln } durch Rechtsprechung nicht lösbar } Entscheidungsneutralität nicht verwirklichbar Besteuerung des kapitaltheoretischen ( ökonomischen ) Gewinns nicht rechtssicher umsetzbar Cash-Flow-Besteuerung, sparbereinigte Einkommensteuer und zinsbereinigte Einkommensteuer politisch nicht durchsetzbar (Nichtsteuerbarkeit von Zinsen) 12
13 4 4. Denkbare Entwicklungen der steuerlichen Gewinnermittlung 4.2 Vorschlag: Kodifizierung eines eigenständigen rechts Bedeutung von Konventionen } Vorschlag: Kodifizierung eines eigenständigen rechts } Kernfrage: Wie weit geht die Periodisierung von Einzahlungen in Erträge bzw. von Auszahlungen in Aufwendungen? } Notwendigkeit von Konventionen Wilhelm Rieger die Bilanz als Mischung zwischen Dichtung und Wahrheit à theoretische Unmöglichkeit den richtigen Jahresgewinn zu ermitteln } Grundüberlegungen Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip bleiben erhalten Grundsatz einer Objektivierung hohe Bedeutung einräumen 13
14 4 4. Denkbare Entwicklungen der steuerlichen Gewinnermittlung 4.2 Vorschlag: Kodifizierung eines eigenständigen rechts Beibehaltung der traditionellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung } die meisten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind allgemein anerkannt } Zeitpunkt der Erfassung von Vermögensmehrungen Realisationsprinzip keine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert Stichtagsprinzip: zu erwartende Preissteigerungen (noch) nicht berücksichtigen Abzinsung nur, wenn ein Kreditverhältnis vorliegt } Zeitpunkt der Erfassung von Vermögensminderungen Verlustverrechnung gewährleistet: Imparitätsprinzip nicht notwendig Verlustverrechnung nicht gewährleistet: Imparitätsprinzip notwendig 14
15 4 4. Denkbare Entwicklungen der steuerlichen Gewinnermittlung 4.2 Vorschlag: Kodifizierung eines eigenständigen rechts Stärkere Objektivierung der Gewinnermittlung } Bedeutung des Objektivierungsgedankens } Konsequenz für Wahlrechte Einschränkung auf Vereinfachungswahlrechte und Übergangsregelungen Steuererleichterungen zur Anregung von Investitionen nicht an der Bemessungsgrundlage ansetzen (Sonderstellung: UmwStG, 6b EStG, R 6.6 EStR) } Konsequenz für Ermessensspielräume Pflicht zur Angabe der Bewertungsannahmen strenge Interpretation des Stetigkeitsgebots 15
16 4 4. Denkbare Entwicklungen der steuerlichen Gewinnermittlung 4.2 Vorschlag: Kodifizierung eines eigenständigen rechts Vorteile und denkbare Folgewirkungen des Vorschlags } Orientierung der steuerlichen Gewinnermittlung an den traditionellen handelsrechtlichen Rechnungslegungsprinzipien } kein Zielkonflikt zwischen Handels- und in der Praxis weitgehend anerkannte Leitlinie langjährige Verwaltungspraxis und gefestigte Rechtsprechung } kein nationaler Alleingang, sondern Blick über die Grenze } keine entscheidungsneutrale Besteuerung, sondern nur Kompromiss zwischen dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und dem Grundsatz der Rechtssicherheit 16
17 4 4. Denkbare Entwicklungen der steuerlichen Gewinnermittlung 4.2 Vorschlag: Kodifizierung eines eigenständigen rechts Vorteile und denkbare Folgewirkungen des Vorschlags } Nebenbedingungen Aufhebung der Normen des EStG, die mit den traditionellen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nicht vereinbar sind Ablehnung einer zu starken Betonung des Grundsatzes der Bewertungsvorsicht } Ausgestaltung der Rechnungslegung nach der Kapitalmarktorientierung des Unternehmens nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen als Handelsbilanz übernehmen kapitalmarktorientierte Unternehmen nebeneinander von und IFRS-Rechnungslegung 17
18 Was ist Ihre Meinung? Ich freue mich auf die Diskussion! 18
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrI. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung. 1. Anwendung des 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße
MehrMitarbeiterbeteiligungen in der Krise
Mitarbeiterbeteiligungen in der Krise Die bilanzielle Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen nach nationalen (UGB) und internationalen (IAS/IFRS) Vorschriften Salzburg, am 22. Jänner 2010 ao. Univ.-Prof.
MehrBilanzierung latenter Steuern
Bilanzierung latenter Steuern Relevanz der Thematik Latente Steuern sind das Resultat von Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz In der jüngeren Vergangenheit sind die Differenzen deutlich
MehrWesen der Liquidation
Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrDie Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB
Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB Erläuterung der Bilanz nach IFRS Die IFRS Rechnungslegung dient der fair-presentation : Vermögenswerte und Schulden können generell zu Marktwerten
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrWhite Paper WINLine "BilMoG"
White Paper WINLine "BilMoG" Copyright 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine "BilMoG"...3 1.1. Einführung...3 1.2. Formale Änderungen der Bilanzerstellung durch BilMoG...3 1.3. Wesentliche Änderungen
MehrLatente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1
Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrRechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen
MehrNicht-abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter
MehrBilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten
Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung 266 Abs. 3 C. -8 HGB Bewertung gem. 253 Abs. S. 2 HGB Erfüllungsbetrag, das ist in der Regel der Rückzahlungsbetrag Gem. 6 Abs. Nr. 3 EStG
MehrCertified Junior Accountant
Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
MehrBremer Wandplatten GmbH Bremen
Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008
15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrIAS. Übung 7. ) Seite 1
IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12
MehrPANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A
PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00
MehrFACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich IV Seite:
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrE-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
E-RIC 3 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Dr. Stefan Schreiber München, 25. November 2005-1- DRSC e.v / 25.11.2005 Hintergrund Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte,
MehrJahresabschluss und Bewertung
Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel
MehrMandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011
Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:
MehrHerausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung
20110181-0 Erste Erfahrungen mit der neuen Rechnungslegung und Bilanzierung Herausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung durch BilMoG Teil I von WP StB Gerald Schwamberger, Göttingen Das
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur
MehrBewertung der Schulden
1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
Mehrzur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne des Erlasses des Bundesministeriums
Fachgutachten-RL.qxd 23.01.2007 20:36 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision zur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne des Erlasses des
MehrWie erstellen Sie eine einfache Planungsrechnung von Liquidität, Erfolg und Bilanz?
Wie erstellen Sie eine einfache Planungsrechnung von Liquidität, Erfolg und Bilanz? 0 Einführung 0.1 Wie unterstützen Sie Ihren Mandanten dabei, eine gute Liquidität und ein gutes Ergebnis anzusteuern?
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrDie Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder
Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Telefonische Befragung bei 151 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren Präsentation der Ergebnisse Mai 2009 EYE research GmbH, Neuer Weg 14, 71111 Waldenbuch, Tel.
MehrSKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG
16/10/03 www.tmmy-tdeskante.cm Page 1 f 5 SKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundsätze rdnungsgemäßer Buchführung... S.2 5 1.1 Allgemeines... S.1 1.2 Grundsatz der Bilanzklarheit
MehrErgebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften
Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1114 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 1.1. Vor Ergebnisverwendung 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung 2 2 4 1.2.1.
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrÜbung zur Rechnungslegung nach IFRS
Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrUmwandlung von Unternehmen
INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft
MehrWiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)
Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht
MehrTätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG
Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend
MehrJahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014
Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.
MehrDie steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften
Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften Sebastian Bergmann Wiener Bilanzrechtstage 2013 Rechtsgrundlage 23 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: 1.... 2. Gewinnanteile der Gesellschafter
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrParadigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung
Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen
MehrTeil I: Jahresabschlussrecht
Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 1: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stichwortartig Stellung (,, kurze Begründung/ Ergänzung der Aussage, Hinweis auf gesetzliche Vorschrift): a) Der Jahresabschluss
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg
JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Bl LANZ zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg AKTIVA 30.09.2013
MehrUlrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE
Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)
MehrÜbersicht Rechnungswesen
Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrInhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...
Mehr3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.3 Seite 1 3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Zielsetzung Die wesentliche Änderung in der Neufassung
MehrVeräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert
MehrE-Bilanz Die Einführung des elektronischen Jahresabschlusses aus Sicht der Finanzverwaltung. Hagen, 26. Oktober 2010 Ministerialrat Christoph Schmitz
E-Bilanz Die Einführung des elektronischen Jahresabschlusses aus Sicht der Finanzverwaltung Hagen, 26. Oktober 2010 Ministerialrat Christoph Schmitz Überschrift 1. Das Veranlagungsverfahren bedarf dringend
MehrWTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrI. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
LESEPROBE I. Einführung 32 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Latente Steuern waren im handelsrechtlichen Einzelabschluss bislang lediglich von eher untergeordneter Bedeutung. Mit dem Grundsatz
MehrSPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN
SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder Buchführung was ist das? = laufende, planmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsfälle Kriterien: vollständig chronologisch
MehrIFRIC Draft Interpretations D12 D14
IFRIC Draft Interpretations D12 D14 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model Service Concession Arrangements - The Financial Asset Model Service Concession Arrangements - The
MehrTag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné
Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise
MehrFragebogen für Franchise-Interessenten
Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen
MehrIFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S. (Leasingverhältnisse)
IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S (Leasingverhältnisse) Überblick A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Klassifizierung Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim Leasinggeber - I Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. März 2010 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen
MehrSaldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen
Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrLandes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.
Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v. Wer sind wir? Wir sind ein Verein. Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein. Menschen mit Behinderung sollen überall
MehrFachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS
Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision WU Wirtschaftsuniversität Wien Vienna University of Economics and Business Althanstraße 39-45, Stiege
MehrFebruar 2006. Stellungnahme. Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Werner Fleischer
Februar 2006 Stellungnahme Bilanzierung von CO 2 -Emissionszertifikaten gemäß österreichischem HGB der Arbeitsgruppe CO 2 -Emissionszertifikate Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Werner Fleischer Mitglieder
MehrDie Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.
Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer
MehrSevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011
I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57
MehrHerbert Brunner. nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG. Kompaktwissen für Berater. GmbH-Jahresabschluss 2009
Herbert Brunner GmbH-Jahresabschluss 2009 nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht,
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrTeilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
MehrBesonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen IDW RS HFA 21
Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen IDW RS HFA 21 Berlin 27. April 2010 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Gliederung I. Einführung II. Einzelfragen zur Rechungslegung Spenden
MehrRechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie
Mehr6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften
Besonderheiten bei der Taxonomie 6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften Werden für Personengesellschaften Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen aufgestellt, muss für jede Bilanz
Mehr