Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T"

Transkript

1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 49. Sitzung des Marktgemeinderates vom im Großen Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Garmisch-Partenkirchen TAGESORDNUNG öffentlich 1. Bekanntgaben I 2. Jahresbericht des Seniorenbeirats I 3. Antrag der SPD-Fraktion; Resolution über die Aufstockung der Polizeibeamten bei der Polizeiinspektion in Garmisch-Partenkirchen 4. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des Sportclub Riessersee e.v. (Hauptverein) 5. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) B B B 6. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des Turnverein Garmisch 1868 e.v. B 7. Förderprojekt "Nachhaltiges Garmisch-Partenkirchen"; Bekanntgabe der Festsetzung der Zinsen durch das Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Abgeltungsbetrages der Versicherungskammer Bayern; I 8. Bauprojekte aus den Abteilungen 60.3 und Sachentscheidungen - B 9. Ausbau der Gehfeldstraße; Sachentscheidung und Vergabe von Straßenbauarbeiten 10. Ausbau der Loisachstraße; Sachentscheidung und Vergabe von Straßenbauarbeiten B B

2 Seite Olympiastützpunkt: Neubau einer Mehrzweckhalle mit Übungshalle, Kraftraum und Nebenräumen am Kainzenbad B 12. Einführung Taktfahrplan im Öffentlichen Personennahverkehr ab I/B

3 Seite 3 Tagesordnungspunkt 1: Bekanntgaben Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt aktuell nichts vor. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 2: Jahresbericht des Seniorenbeirats Horst Demmelmayr, Vorsitzender des Seniorenbeirats, informiert die Mitglieder des Marktgemeinderats anhand einer PowerPointPräsentation über den Jahresbericht des Seniorenbeirats. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 3: Antrag der SPD-Fraktion; Resolution über die Aufstockung der Polizeibeamten bei der Polizeiinspektion in Garmisch-Partenkirchen 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Mit Eingang am hat die SPD-Fraktion im Marktgemeinderat nachfolgenden Antrag gestellt: An die 1. Bürgermeisterin der Marktgemeinde Frau Dr. Sigrid Meierhofer Rathausplatz Garmisch-Partenkirchen 11. Februar 2018 Sehr geehrte 1. Frau Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, die SPD-Fraktion legt Ihnen hiermit die folgende Resolution vor und beantragt die Verabschiedung in der nächsten Gemeinderatssitzung. Antrag zur Resolution über die Aufstockung der Polizeibeamten bei der Polizeiinspektion in Garmisch-Partenkirchen Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Zahl der dauerhaft eingesetzten Beamten der hiesigen Polizeidienststelle so zu berechnen, dass die besonderen Aufgaben, die am Ort von der Polizei zu bewältigen sind, wie - Einsätze bei Bergunfällen, - sehr häufige Einsätze im Zusammenhang mit der psychiatrischen Abteilung am Kreiskrankenhaus und

4 Seite 4 - Einsätze im Zusammenhang mit der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende berücksichtigt werden. Nach unserer Einschätzung ist personelle Situation der Polizei in GarmischPartenkirchen für die Bewältigung des gesamten Aufgabenspektrums ungenügend und soll zwingend verbessert werden. Mit herzlichem Dank für die Bearbeitung und freundlichen Grüßen Robert Allmann, im Auftrag der SPD-Fraktion Stellungnahme der Verwaltung: Wie in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen, in denen der Marktgemeinderat Resolutionen beschlossen und an übergeordnete Stellen gesendet hat, weist die Verwaltung auch hier erneut daraufhin, dass eine originäre rechtliche Zuständigkeit, die sich aus Art. 83 BV (Kommunale Selbstverwaltung) und den Art. 57 und 58 GO ergeben müsste, im vorliegenden Fall für eine Entscheidung des Marktgemeinderates fehlt. Die Besetzung der örtlichen Polizeidienststelle oder die Festlegung der hier erforderlichen Anzahl an Polizeikräften und Personalstellen fällt ausschließlich in die übergeordnete Zuständigkeit der Exekutive auf Landesebene. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltung hier insbesondere zur Untermauerung der Einschätzung und auch der Forderung einer Aufstockung an Personalstellen keine belegbaren Unterlagen oder schriftlichen Aussagen von Verantwortlichen der PI Garmisch-Partenkirchen vorliegen, nach denen die hiesige Polizeidienststelle für die Bewältigung der polizeilichen Aufgaben vor Ort nicht mit einer ausreichenden Anzahl an Polizeikräften besetzt wäre. Der Marktgemeinderat lehnt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Martin Schröter ab: Diesen Tagesordnungspunkt verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt behandeln. Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Daniela Bittner: In den Beschlussvorschlag sollen häufig stattfindende Großveranstaltungen aufgenommen werden. Beschlussvorschlag: Der Marktgemeinderat fasst folgende Resolution und sendet diese an das Bayerische Staatsministerium des Innern sowie an das Polizeipräsidium Oberbayern Süd: Der Markt Garmisch-Partenkirchen fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Zahl der dauerhaft eingesetzten Beamten der hiesigen Polizeidienststelle so zu berechnen, dass die besonderen Aufgaben, die am Ort von der Polizei zu bewältigen sind, wie

5 Seite 5 - Einsätze bei Bergunfällen, - sehr häufige Einsätze im Zusammenhang mit der KBO Lech-Mangfall-Klinik (Psychiatrie) - Einsätze im Zusammenhang mit der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende - häufige Großveranstaltungen berücksichtigt werden. Nach unserer Einschätzung ist die personelle Situation der Polizeidienststelle in GarmischPartenkirchen für die Bewältigung des gesamten Aufgabenspektrums ungenügend und soll zwingend verbessert werden. Aus diesem Grund fordern wir die derzeit 17 vakanten Stellen zeitnah zu besetzen. Tagesordnungspunkt 4: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des Sportclub Riessersee e.v. (Hauptverein) 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Sportclub Riessersee e.v. (Hauptverein) mit Eingang vom einen Sonderförderantrag mit einer beantragten Gesamtsumme von ,- Euro nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Mit vom wurde nach Einigung und Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Abteilung Curling und der Werksleitung der Gemeindewerke über eine weitere Beeisung der Curlinghalle in der Wintersaison 2018/2019 (von ) die ursprüngliche Antragssumme und hier im speziellen die Antragssumme für eine kostenfreie Nutzung der Eisflächen im Eisstadion für die Abteilung Curling um Euro reduziert. Gemäß der Vereinbarung hat der Verein einen pauschalen Betrag von Euro zu bezahlen. Dafür dürfen im Gegenzug die Vereinsmitglieder in der Saison 2018/2019 ohne Eintrittsgeld die Patchzeiten nutzen. (Der eingereichte Antrag und die nachgereichte können der Anlage entnommen werden.) Der Verein begehrt aus den Sonderfördermitteln nun einen Betrag von gesamt Euro zu erhalten, welcher - einerseits zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung des Olympia- Eissportzentrums für Training und geplante Veranstaltungen in Höhe von (nun) Euro (je Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling), - als weiteren Zuschuss für die Jugendarbeit der Abteilungen Rennrodel (1.000,- Euro) und Eiskunstlauf (8.000 Euro) / Gesamt 9000 Euro, - als Zuschuss zur Durchführung der jährlichen Eisgala in Höhe von Euro, - sowie als Zuschuss zur Beschaffung von Trainings- und Sportgeräten in Höhe von Gesamt Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden soll. Daneben beantragt der Verein weiterhin - Unterstützungsleistungen des Bauhofs für die Abteilung Rennrodeln im Wert von Euro.

6 Seite 6 Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der Verein einen Kassenbericht des Schatzmeisters aus 2016 vor. In der dort aufgeführten Einnahmen und - Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr, mit Gesamteinnahmen von ,00 Euro und Gesamtausgaben von ,00 Euro, wird ein Vereinsüberschuss von allen Abteilungen in Höhe von ,00 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus konnten Zahlen für das Vereinsjahr 2017 noch nicht vorgelegt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Sportclub Riessersee e.v. unterhält die Abteilungen Eiskunstlauf, Eisschiessen, Bob, Curling, Rennrodel und Tennis und trägt damit zu einem vielfältigen Sportangebot u.a. im Bereich der Wintersportarten in Garmisch-Partenkirchen bei. Aufgrund der Historie und der als Wintersportort engen Verbundenheit Garmisch-Partenkirchens wurden dem Verein in der Vergangenheit jährlich diverse finanzielle Unterstützungen gewährt. In 2017 hat der Verein insgesamt ,20 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Allg. Vereinsförderung 2017: Jugendzuschuss: Übungsleiterzuschuss: allg. Vereinszuschuss: Sonderzuschüsse 2017: Eiskostenzuschuss OEZ für Curling und Eiskunstlauf: Zuschuss zur Eisgala: Zuschuss für Beschaffung von Sport- und Trainingsgeräten: Investitionskostenzuschuss für Sanierung Tennisclubheim: Investitionskostenzuschuss für neuen Anschubbock d. Rodler: 1.380,00 Euro 1.666,33 Euro 1.555,87 Euro ,00 Euro 5.000,00 Euro 2.500,00 Euro ,00 Euro 2.000,00 Euro Mit Eingang vom hat der Verein die Verwendung der in 2017 gewährten Sonderfördermittel in Höhe von gesamt Euro, welche zweckbestimmt wie oben angegeben zu verwenden waren, durch Vorlage entsprechender Rechnungen vollumfänglich nachgewiesen. Gemäß den vorgelegten Kontenausdrucken der Gemeindewerke wurden für die Eisbelegungen und Mietkosten der Abteilungen Eiskunstlauf (gesamt ,79 Euro) und Curling (gesamt Euro) für das gesamte Jahr 2017 im Eisstadion insgesamt ,79 Euro mit dem SCR Hauptverein abgerechnet. Daneben weist der Verein unter Vorlage von Rechnungsbelegen in Höhe von Gesamt 6.780,27 Euro auch die zweckgebundene Verwendung der vom Markt Garmisch- Partenkirchen gewährten Mittel (5.000 Euro) für die Durchführung der jährlichen Eisgala nach. Die Verwendung der Fördermittel für die Beschaffung von Sport und Trainingsgeräten wurde ebenfalls durch Vorlage entsprechender Rechnungskopien in voller Höhe belegt. Für die gewährten Investitionskostenzuschüsse (Dachsanierung Euro - und Beschaffung/Bau Anschubbock Euro) wurden div. Rechnungen mit Gesamtkosten in Höhe von ,49 Euro (Sanierung Tennisclubheim) sowie 5.651,38 Euro (Anschubbock) vorgelegt und hier ebenfalls die zweckgebundene Verwendung der gewährten Fördermittel nachgewiesen.

7 Seite 7 Der Sportclub Riessersee e.v. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu-schusses beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2018 in etwa der Höhe aus 2017 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2018 wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca ,- Euro überwiesen werden können. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, bis auf den weiteren Jugendzuschuss (9.000 Euro), dem Sonderförderbegehren in der jeweils beantragten Höhe stattzugeben. Dies scheint unter Einrechnung der in Aussicht stehenden Zuschüsse der allg. Vereinsförderung sowie nach den durchschnittlichen zusätzlichen Förderungen der Vorjahre als auch der vorgelegten Abrechnungen für 2017, als möglich und für den Verein zumutbar. In Ausführung des Vorschlags auf Ablehnung des zusätzlich beantragten Jugendzuschusses in Höhe von Euro darf angeführt werden, dass der Markt im Bereich der allg. Vereinsförderung hier gerade mit dem nun angebotenen Jugendzuschuss versucht, die Belange des Jugendsports allgemein unter Bezug auf die Mitgliederzahlen gleichberechtigt zu fördern. Eine darüber hinausgehende höhere Förderung eines einzelnen Vereins würde hier diesem Grundgedanken grundsätzlich widersprechen. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für Sonderförderungen gemäß dem Antrag des SC Riessersee e.v. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel in diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am vorberatend mit dem Antrag befasst und empfiehlt dabei einstimmig dem Marktgemeinderat wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses vom : Der Sportclub Riessersee e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung 2018 (Verwaltungshaushaltes HhSt ) einen Gesamtbetrag von Euro. Sämtliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen - in Höhe von Euro nur für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling zur Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Veranstaltungen, - in Höhe von Euro zur Durchführung der jährlichen Eisgala, sowie - in Höhe von Euro für die Beschaffung von kleineren Sport- und Trainingsgeräten der Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden.

8 Seite 8 Zudem unterstützt der Markt Garmisch-Partenkirchen den SC Riessersee e.v. bei Ausbesserungsarbeiten an der Rodelstrecke am Kainzenbad durch kostenfreie Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen des Bauhofs in Höhe von Gesamt bis zu Euro. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt vorbehaltlich einer möglichen Verfügbarkeit von Personal und Arbeitsgeräten nach enger Absprache, Einteilung und Genehmigung mit der Bauhofleitung. Nach Jahresabschluss, ist im Januar 2019 für alle Förderungen, ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. Der Förderbetrag für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums in Höhe von Euro ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen zu überweisen. Diese gewähren dem Verein in gleicher Höhe ein Budget an kostenfreier Nutzung der Eisflächen und Einrichtungen. Sollte das Budget widererwartend nicht ausgeschöpft werden, ist der Differenzbetrag von den Gemeindewerken an den Markt zurückzuerstatten. Tagesordnungspunkt 5: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des SC Riessersee Eishockey Garmisch- Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der SC Riessersee Eishockey Garmisch- Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) am fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln wie im Vorjahr einen Betrag in Höhe von ,- Euro zu erhalten, welcher für die Begleichung von Rechnungen der Gemeindewerke für die Nutzung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele verwendet werden soll. (Der dieser Beschlussvorlage anliegenden Kopie des Antrags kann die vom Verein angeführte Begründung entnommen werden.) Dem Verein wurde auf Antrag im Jahr 2017 ein Sonderförderbetrag für gleiche Zwecke in Höhe von Euro gewährt. Mit Vorlage eines Kontenausdrucks der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für das gesamte Jahr 2017 hat der SCR Nachwuchs e.v. nun fristgerecht die vollumfängliche Verwendung der gewährten Sonderfördermittel in voller Höhe nachgewiesen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen beliefen sich die Kosten für die Eisbelegung des Trainings- und Spielbetriebs im Olympia-Eissportzentrum auf Gesamt ,34 Euro ,59 Euro wurden über das gewährte Budget abgerechnet. Die Restsumme musste vom Verein selbst beglichen werden. Die Gesamtsumme entspricht etwa 600 Eisstunden. 190 Stunden davon entfallen auf den Spielbetrieb.

9 Seite 9 Für die restliche Fördersumme hat der Verein weitere Rechnungen für Mieten- und Reinigungskosten der Gemeindewerke vorgelegt, die über dieses Budget bei den Gemeindewerken abgerechnet wurden. Neben den Eiskosten sind weitere Kosten für Reinigungsleistungen in Höhe von gesamt 2.408,56 Euro angefallen. Daneben wurden Mietkosten für Räume der Halle 1 (jeweils eine Kabine für die Mannschaften im Alttrakt, Büroraum..) in Höhe von gesamt ,85 Euro abgerechnet. Mit Rechnung vom mussten zudem Heiz- und Nebenkosten für die Räume für das Jahr 2016 in Höhe von ,27 Euro vom Verein bezahlt werden. Der SCR Nachwuchs e.v. hat demnach Rechnungen für Gesamtkosten in Höhe von ,02 Euro in 2017 von den Gemeindewerken erhalten. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse legt der Verein dem Antrag eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Zeitraum bei, welche Gesamteinnahmen in Höhe von ,23 Euro gegenüber Gesamtausgaben in Höhe von ,88 Euro und somit einen Gewinn in Höhe von ,35 Euro ausweist. Den erzielten Überschuss begründen die Verantwortlichen des SCR Nachwuchs e.v. mit einer in 2017 seitens der DEL einmalig gewährten Ausbildungsprämie in Höhe von gesamt Euro, die anlässlich von 100 Spielen in der DEL für Marcus Weber (Nürnberg Icetigers) als ehemaligen und in Garmisch-Partenkirchen ausgebildeten Spieler an den Verein ausbezahlt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Als Ausbildungsverein in der Sportart Eishockey genießt der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) deutschlandweit seit Jahrzehnten ein hohes Ansehen. Durch die hervorragende, hochqualifizierte Jugendarbeit und Ausbildung, die der Verein leistet, schaffen es regelmäßig immer wieder junge Spieler sich in Profimannschaften zu etablieren und dem Eishockeysport dann professionell nachzugehen. Auch die Profimannschaft des SCR profitiert regelmäßig von der guten Ausbildung der Jugend. Dies trägt im großen Maße auch zum Erhalt des Profieishockeys in Garmisch-Partenkirchen bei. Durch die enge Verbundenheit zum Wintersport und zum SC Riessersee als solches hat der Markt Garmisch-Partenkirchen in der Vergangenheit den Verein großzügig unterstützt. In 2017 hat der Verein insgesamt ,71 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied mit Wohnsitz in GAP): 915,00 Euro Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): 3.815,27 Euro Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied m. Wh in GAP): 809,44 Euro Sonderzuschuss (Eiskostenförderung): ,00 Euro (Der Zuschussbetrag wurde direkt den Gemeindewerken überwiesen, diese haben dem Verein in Höhe des Förderbetrages ein Budget an kostenfreier Nutzung der Einrichtungen und Eisflächen im OEZ gewährt) Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen.

10 Seite 10 Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszuschusses für 2018 gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2018 in etwa der Höhe aus 2017 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch in diesem Jahr wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca ,- Euro überwiesen werden können. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des SC Riessersee Eishockey e.v. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am vorberatend mit dem Antrag befasst und empfiehlt dem Marktgemeinderat einstimmig wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses vom : Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt ) in 2018 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt ,- Euro, welcher zweckgebunden für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele zu verwenden ist. Der Förderbetrag ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerken Garmisch- Partenkirchen zu überweisen. Dort ist in Höhe des Förderbetrags ein entsprechendes Budget für den Verein an kostenfreier Nutzung der Kabinen und Eisflächen im Olympia- Eissportzentrum einzurichten und zu gewähren. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2019 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt durch den Verein einzureichen. Tagesordnungspunkt 6: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2018; Antrag des Turnverein Garmisch 1868 e.v. 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Turnverein Garmisch e.v. am fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht.

11 Seite 11 Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln einen in der Höhe noch festzusetzenden Betrag zu erhalten, welcher zur Abmilderung der dem Verein entstehenden Aufwendungen und Belastungen der im Jahr 2018 geplanten Sanierung der Duschen und Umkleidekabinen der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben Verwendung finden soll. (Die Begründung, die der Verein anführt, kann aus der anliegenden Kopien des Antragsschreibens entnommen werden.) Wie bereits mit der Auswechslung der Fenster der Turnhalle im Jahre 2017 begonnen, möchte der TV Garmisch die Bausubstanz der vereinseigenen Anlagen, die mitunter bereits seit 39 Jahren bestehen, weiter erhalten und sanieren. Der Verein plant in 2018 hier weitere wichtige Renovierungsarbeiten im Bereich der Duschen und Sanitäranlagen bzw. der Umkleidekabinen der Turnhalle, die den Verein außerordentlich finanziell belasten werden. Die Verantwortlichen des Vereins schätzen hier nach Absprache mit verschiedenen Fachfirmen Gesamtkosten für die geplanten Maßnahmen in Höhe von ca Euro. Der Verein benennt die Höhe des gewünschten Zuschussbetrags nicht und beantragt wie im Vorjahr einen für den Markt möglichen, und für den Verein größtmöglichen Zuschuss als Unterstützung für die Investitionsmaßnahme. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, wird ein vorläufiger Kassenbericht des Kassiers zum vorgelegt. In der dort aufgeführten Einnahmen und - Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr 2017, mit Gesamteinnahmen von ,80 Euro und Gesamtausgaben von ,01 Euro wird ein Fehlbetrag in Höhe von 3.020,21 Euro ausgewiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Der TV Garmisch 1868 e.v. ist einer der größten Sportvereine im Ort (1.393 Mitglieder zum Stand ) und bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Möglichkeiten der sportlichen Betätigung an. Mit 523 jugendlichen Mitgliedern führt der Verein auf hohem Niveau eine qualifizierte, pädagogische Jugendausbildung durch. Das Spartenangebot erstreckt sich dabei überwiegend auf Sportarten die in Turnhallen durchgeführt werden. Hierfür unterhält der TV Garmisch eine eigene Turnhalle im Bereich der Schulanlagen am Gröben, die zu den Vormittags- und Nachmittagszeiten auch für den Schulsport der benachbarten und in die Trägerschaft des Marktes fallenden Gröbenschule angemietet und genutzt wird. Im Förderjahr 2017 wurde dem TV Garmisch ein Sonderzuschuss in Höhe von ,91 Euro für die Auswechslung der großflächigen Turnhallenfenster gewährt. Mit Vorlage einer Gesamtkostenaufstellung in Höhe von ,00 Euro sowie den dazugehörigen Rechnungsbelegen nach Abschluss der Arbeiten im November 2017 hat der Verein den geforderten Nachweis einer zweckgebundenen Mittelverwendung der Sonderfördermittel des Marktes in voller Höhe ordnungsgemäß geführt.

12 Seite 12 Die Verwaltung empfiehlt auch dem erneuten Zuschussbegehren stattzugeben und schlägt wie im Beschlussvorschlag beschrieben vor, die geplante Investitionsmaßnahme wie im Vorjahr mit einem Fördersatz in Höhe von 40% (= Euro) zu unterstützen. Der Vorschlag auf eine 40%ige Förderung ist dabei an das durchschnittliche Förderverhalten des Landesgesetzgebers in Bayern angelehnt, der nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit bei Sanierungsmaßnahmen von kommunalen Einrichtungen (z.b. Schul- oder Schulsportanlagen) ähnliche Fördersätze anbietet. Der Freistaat hat z.b. in der jüngeren Vergangenheit den Eigenanteil des Marktes an der Sanierung der Schulsportanlage (400m-Bahn) im Stadion am Gröben mit 42%, den Eigenanteil an der Sanierung der Sektoren (Allwetterplätze) mit 40%, die Erweiterung der Klassenräume in der Gröbenschule mit 37% oder in 2012 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in der Volksschule Partenkirchen mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. In 2017 hat der Verein insgesamt ,48 Euro an monetären Zuschüssen vom Markt Garmisch-Partenkirchen erhalten: Jugendzuschuss: Übungsleiterzuschuss: allg. Vereinszuschuss: Sonderzuschuss: 6.345,00 Euro 6.866,60 Euro 3.610,97 Euro ,91 Euro Der Turnverein Garmisch 1868 e.v. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszuschusses für 2018 beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2018 in etwa der Höhe aus 2017 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2018 Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca Euro überwiesen werden können. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen für Investitionen im Vermögenshaushalt ,- Euro) gemäß dem vorgelegten Antrag ,- Euro für Sonderförderungen angemeldet und eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Gelder in diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am vorberatend mit dem Antrag befasst und empfiehlt dem Marktgemeinderat einstimmig wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses vom :

13 Seite 13 Der Turnverein Garmisch 1868 e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (Vermögenshaushalt: HhSt ) in 2018 einen Förderbetrag als Investitionszuschuss in Höhe von gesamt ,00 Euro (entspricht einer Förderung von ca. 40% der veranschlagten Gesamtkosten der geplanten Investitionsmaßnahme durch den Markt Garmisch-Partenkirchen), welcher zweckgebunden für bauliche Maßnahmen zur Sanierung der Duschen und Umkleidekabinen der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben zu verwenden ist. Nach Abschluss der Arbeiten oder spätestens bis Ende Januar 2019 ist ein Verwendungsnachweis über die tatsächliche Mittelverwendung durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. Tagesordnungspunkt 7: Förderprojekt Nachhaltiges Garmisch-Partenkirchen ; Bekanntgabe der Festsetzung der Zinsen durch das Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Abgeltungsbetrages der Versicherungskammer Bayern; 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am mit dem Sachverhalt befasst. Nach Zahlung der 2. Rückforderung wurden die Zinsen mit Bescheid des Bay. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom auf ,70 EUR festgelegt. Anschließend wurde der Vermögensschaden am bei einem Gesprächstermin mit der Versicherungskammer Bayern erörtert. Dabei wurde vereinbart, dass die Versicherungskammer Bayern einen Abgeltungsbetrag in Höhe von EUR im Rahmen der beim Markt bestehenden Kassen-/ Vermögenseigenschadenversicherung an den Markt Garmisch-Partenkirchen über-weist. Abschließend stellt sich das Projekt wie folgt dar: Gesamtkosten lt. Verwendungsnachweis (netto) (= I.) EUR davon anerkannte förderfähige Kosten EUR davon ausbezahlte Zuwendung (= 89,97 %) EUR Ausbezahlte Fördermittel gemäß Mittelabrufe Markt EUR 1. Rückforderung: Bescheid vom EUR 2. Rückforderung: Bescheid vom EUR Verbleibende Fördermittel (= II.) EUR Eigenmittel Markt während des Projekts (= I../. II.) EUR Zusätzliche Kosten des Marktes zur Projektabwicklung EUR Zinsforderung des Fördergebers (STMUV) EUR Erstattung Kassenversicherung (VKB) EUR

14 Seite 14 Gesamtkosten Markt Garmisch-Partenkirchen EUR Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 8: Bauprojekte aus den Abteilungen 60.3 und Sachentscheidungen für Projekte des Vermögenshaushaltes - 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Umsetzung Radwegekonzept HHST Gemäß Förderantrag sind verschiedene für 2017 vorgesehene und nicht umgesetzte Teilmaßnahmen sowie die für 2018 vorgesehenen Teilmaßnahmen umzusetzen. Sanierungsmaßnahmen Grundschule Burgrain HHST In der Grundschule in Burgrain sind verschiedene Sanierungsmaßnahmen (Brandschutz, Angebotsverbesserung-EDV, Elektroinstallation usw.) vorzunehmen und die Heizungsanlage zu erneuern. Wettbewerb Grund- Hauptschule Partenkirchen HHST Einzelne Gebäudeteile sowie die Turnhalle an der Grund- und Hauptschule Partenkirchen sind in einem sehr schlechten baulichen Zustand und müssen dringend erneuert werden. Anhand eines Realisierungswettbewerbes soll die Planung erarbeitet und die Projektanten beauftragt werden. Sanierungen Grund- und Hauptschule am Gröben HHST An der Grund- und Hauptschule am Gröben sind Sanierungsarbeiten (Brandschutz, Herren-WC-Anlagen, Elektroinstallation usw.) erforderlich. Instandsetzung Hoher Weg HHST Am Hohen Weg sind mehrere Gefahrpunkte vorhanden, weshalb der Weg derzeit für Fahrzeuge gesperrt ist. Nach der Beseitigung der wesentlichen Gefahrpunkte kann der Weg mit einer Nutzlastbeschränkung wieder befahren werden. Sanierung Richard.-Strauss-Pl. 2 HHST Das Gebäude Richard-Strauss-Platz 2 soll für den Erweiterung der Tourismus-Information general saniert werden. Die baulich erforderlichen Maßnahmen sowie dafür erforderlichen Kosten werden im Haushaltsjahr 2018 nach der Beauftragung der Projektanten erarbeiten (ausschließlich Planung!). Die Möglichkeit einer Förderung wird geprüft. Neubau Wohnanlage in Burgrain -Wettbewerb- HHST Auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.-Nr Gemarkung Garmisch (ehemalige Gärtnerei Hornung) soll ein kommunal geförderter Wohnungsbau (Säule 2 des Wohnungspaktes Bayern) entstehen. Anhand eines Realisierungswettbewerbes soll die Planung erarbeitet und die Projektanten beauftragt werden.

15 Seite 15 Der Marktgemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der oben genannten Baumaßnahmen zu. Es wird eine positive Sachentscheidung getroffen. Tagesordnungspunkt 9: Ausbau der Gehfeldstraße; Sachentscheidung und Vergabe von Straßenbauarbeiten 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Die Baumaßnahme wurde gemeinsam mit den Gemeindewerken öffentlich ausgeschrieben. Acht Firmen haben die Vergabeunterlagen angefordert. Beim Eröffnungstermin am lagen fünf Angebote vor. Die Fa. Strabag hat mit ,89 für die Straßenbauarbeiten und Spartenverlegungen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Im Haushaltsplan 2018 des Marktes wurden auf den Haushaltsstellen (Lagerhausstr. - Kohlstattstr.) und (Kohlstattstr. Grubstr.) bereitgestellt. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden daher überschritten. Die Mehrausgaben können derzeit jedoch über den Deckungsring 1603 (Straßen) gedeckt werden. Mit den Bauarbeiten soll im April begonnen werden. Als Bauzeit werden ca. 7 Monate veranschlagt. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Zuschlag für die Straßenbauarbeiten Ausbau der Gehfeldstraße wird auf das Hauptangebot der Fa. Strabag in Höhe von ,89 erteilt. Tagesordnungspunkt 10: Ausbau der Loisachstraße; Sachentscheidung und Vergabe von Straßenbauarbeiten 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Die Baumaßnahme wurde gemeinsam mit den Gemeindewerken als freihändige Vergabe ausgeschrieben. An Fünf Firmen wurden die Vergabeunterlagen zugesandt. Bis zum wurden zwei Angebote abgegeben. Die Fa. Kutter hat mit ,47 EUR für die Straßenbauarbeiten und Spartenverlegungen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Im Haushaltsplan 2018 des Marktes wurden auf den Haushaltsstellen (Loisachstraße.) 1,55 Mio. EUR bereitgestellt.

16 Seite 16 Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden überschritten. Die Mehrausgaben können derzeit jedoch über den Deckungsring 1603 (Straßen) gedeckt werden. Mit den Bauarbeiten soll im April begonnen werden. Als Bauzeit werden ca. 8 Monate veranschlagt. Die Maßnahme ist förderfähig. Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn der Regierung von Oberbayern vorliegt. Eine vorzeitige Auftragsvergabe wäre förderschädigend. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Zuschlag für die Straßenbauarbeiten Ausbau der Loisachstraße wird auf das Angebot der Fa. Kutter in Höhe von ,47 EUR erteilt. Tagesordnungspunkt 11: Olympiastützpunkt: Neubau einer Mehrzweckhalle mit Übungshalle, Kraftraum und Nebenräumen am Kainzenbad 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Der TSV Partenkirchen plant am bestehenden Vereinsheim im Bereich des Kainzenbad den Neubau einer 2- bis 3-fach Turnhalle (je nach finanziellen Möglichkeiten) und den dazu gehörigen Nebenräumen. Um die sportlichen Bedürfnisse des Olympiastützpunktes räumlich abbilden zu können, wurden in der Vergangenheit verschiedene Alternativen untersucht und verworfen. Die Verbindung der Halle des TSV Partenkirchen und dem Neubau des Olympiastützpunktes würde Synergien im baulichen, wie auch vorrangig in der Ausnutzung der Sportflächen mit sich bringen, da die jeweiligen Belegungszeiten unterschiedlich sind. Der DSV hat eine Förderung von bis zu 40% vom Bund und 40% vom Land in Aussicht gestellt. Die restlichen 20% müssten durch den Markt Garmisch-Partenkirchen aufgewendet werden. Zudem ist der im Falle einer Umsetzung der Markt Garmisch- Partenkirchen der Antragssteller und somit auch Bauherr einer Merzweckhalle mit Übungshalle, Kraftraum und Nebenräumen am Kainzenbad. Um den Förderantrag im Jahr 2019 für die Jahre 2020 und folgende stellen zu können, würde eine positive Stellungnahme des Marktes Garmisch-Partenkirchen in diesem Jahr dem Projekt helfen. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Markt Garmisch-Partenkirchen steht dem Vorhaben des Olympiastützpunkt Bayern Außenstelle Garmisch-Partenkirchen zur Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Übungshalle, Kraftraum und Nebenräumen grundsätzlich positiv gegenüber. Der Markt Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt (vorbehaltlich der Sicherstellung der Dauernden Leistungsfähigkeit) entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2019 zur Verfügung zu stellen.

17 Seite 17 Tagesordnungspunkt 12: Einführung Taktfahrplan im Öffentlichen Personennahverkehr ab Vorstand Kommunalunternehmen Gemeindewerke Wodan Lichtmeß erläutert den Sachverhalt. Zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wollen die GW zum einen Taktfahrplan einführen. Wie schon mehrfach vorgestellt, bedeutet Taktfahrplan, dass die Busse in regelmäßigen Abständen zur immer gleichen Stunde (z.b. immer um :20 und :50) fahren. Der Erfolg des Taktfahrplans hängt allerdings auch von begleitenden verkehrsordnenden Maßnahmen ab. Nach den bisherigen zahlreichen Optimierungen ist diese grundsätzliche Änderung der notwendige vorläufige Schlusspunkt, aber nicht das Ende. Nach einer Beobachtungs- und Probephase könnten weitere Änderungen, z.b. aufgrund einiger Vorschläge der Freien Wähler, folgen. Die Zeit, das neue System erstmal zu erfahren, sollte aber gegeben sein. Folgende Maßnahmen konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden: Ausgangspunkt 2013: umlaufgetriebener Fahrplan, seit vielen Jahren nahezu unverändert; keine Verkehrsdaten vorhanden. 2013/2014: manuelle Datenerhebungen zu Fahrgastverhalten und Fahrzeiten 6/2014: Verkehrskonzept wird vorgestellt. Datengrundlage aber weiterhin zu unsicher, Auswirkungen nicht hinreichend abschätzbar 9/2014: Taktfahrplan wird als mittelfristiges Ziel ausgegeben 11/2014: Optimierungsversuch im bestehenden System (Ziel: Beschleunigung, bessere Anpassung an Bahn und Berufstätige) Dafür u.a. morgens Expressbus ohne Kögleck; Anbindung AWB und verbesserte Anbindung an die Haltestelle GW. 5/2015: nach ersten Erfahrungen (u.a. Beschwerden über Verspätungen durch zu kurz hinterlegte Fahrzeiten) erneute Fahrplananpassung; neue Haltestelle Angerstraße 7/2015: Beginn Datensammlung mit GPS-Datenloggern 03/2016: Analysetools für die gesammelten GPS-Daten werden entwickelt und eingesetzt : RBL-System kann endverhandelt und Förderfragen können geklärt werden ab 09/2016: Einführung elektronischer Lesegeräte für die Kurkarte (Übergangslösung) 03/2017: Einführung des RBL-Systems Ist-Zustand Zum einen ist die jetzige Änderung notwendig, weil die Fahrzeiten des bestehenden Fahrplans nicht mehr eingehalten werden. Als Folge dessen kommt es vermehrt zu deutlichen Verspätungen. Dazu tragen unter anderem ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie Verzögerungen beim Einlesen der GaPa Card bei. Um trotz der Verzögerungen die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten, mussten bereits Blockpausen für die Busfahrer eingeführt werden. Blockpausen sind unbezahlte, nicht zur Arbeitszeit gehörende Bestandteile eines Fahrdienstes, die 30 bis 50 Minuten dauern können. Bei geteilten Diensten gilt die Dienstunterbrechung als Pause. Der neue Fahrplan wird vom Personal (Fahrern und Fahrdienstleitung) aus diesen Gründen eher positiv gesehen. Zum anderen und vor allem aber soll der Taktfahrplan die Attraktivität des Ortsbusses steigern. Ein Wermutstropfen lag bislang darin, dass wegen der zunehmenden Verzögerungen im Verkehrsfluss die Fahrzeiten verlangsamt werden mussten. Das verringert die Verspätungen, bewirkt aber gerade in einem kleinen Ort dass die Attraktivität des Busses nachlässt. Es ist daher sehr wichtig, unnötige Verzögerungen für den Bus zu vermeiden wir hoffen, dann künftig wieder zu attraktiveren Reisegeschwindigkeiten zurückkehren zu können. Dafür ist es wichtig, noch immer bestehende Hindernisse (u.a. durch parkende Autos) zu

18 Seite 18 verringern, um den Bussen flüssiges Fahren zu ermöglichen. Hierzu sind wir mit dem Rathaus in enger Abstimmung, damit wünschenswerte, verkehrsordnende Maßnahmen auf Anregungen unserer Busfahrer aus der täglichen Fahrpraxis, umgesetzt werden können. Soll-Zustand, neuer Takt-Fahrplan und Haltestellenänderungen Regelmäßige Abfahrtszeiten der Busse im Stunden-, Halbstunden- bzw. 20- Minuten- Takt Anschluss an die stündlichen Züge von/nach München Einrichtung einer neuen Haltestelle Unterfeldstraße (neben Friedhofseingang) Verlegung der Haltestelle Angerstraße (Richtung Bahnhof) hinter die Einmündung Angerstraße (Hammerhaus). Dadurch können die Fahrgäste die Straße sicherer über die Mittelinsel überqueren und die Busfahrer haben eine längere Strecke, um auf die Linksabbiegerspur Richtung Bahnhof zu wechseln. Sollzustand, die Takte im Einzelnen: Takt im Tagesverkehr von ca Uhr Für die Linie 1 und 2 vom Klinikum zur Breitenau/Kreuzeck gibt es folgende Neuerungen im Tagesverkehr: Montag bis Freitag 20-Minuten-Takt auf der Stammstrecke von 9 18 Uhr 20/40-Minuten-Takt zur Kreuzeckbahn 60-Minuten-Takt in der Breitenau Samstag, Sonn- und Feiertag 30-Minuten-Takt auf der Gesamtstrecke von 9 18 Uhr Jeder zweite Kurs fährt über die Breitenau zur Kreuzeckbahn Für die Linien 4 und 5 (bisher Linien 3, 4 und 5) dem Rundkurs Burgrain bis Farchant - ändert sich im Tagesverkehr Folgendes: Montag bis Freitag Einsatz eines 3. Busses Jeweils 60-Minuten-Takt Verdichtung auf 30-Minuten-Takt in Lastrichtung (jeweilige Fahrtrichtung mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, z.b. auf Grund von Berufsverkehr) - Vormittags von Farchant/Burgrain Richtung GAP - Nachmittags von GAP Richtung Burgrain/Farchant. 60-Minuten-Takt an der Wankbahn und bei den GW Der Großteil der Busse fährt über Olympia-Eissport-Zentrum/Alpspitz-Wellenbad Samstag, Sonn- und Feiertag Jeweils 60-Minuten-Takt 60-Minuten-Takt über Wankbahn Am Samstag 60- bzw. (ab Mittag) 120-Minuten-Takt über GW Der Großteil der Busse fährt über Olympia-Eissport-Zentrum/Alpspitz-Wellenbad Täglich Anbindung von Burgrain an die Züge von/nach München über den Bahnhof Farchant Takt/ Abendverkehr von ca. 5 9 Uhr und Uhr: Für die Linie 1 und 2 ( Klinikum Breitenau/ Kreuzeck) gibt es folgende Neuerungen im Früh- und Abendverkehr: Montag bis Freitag Erste Fahrt ab Farchant über Breitenau zum Klinikum - Anbindung Expresszug um 5:35 Uhr nach München - Anbindung Klinikum für Schichtdienst 30-Minuten-Takt in der Früh

19 Seite Minuten-Takt am Abend Samstag, Sonn- und Feiertag Erste Fahrt ab Farchant über Breitenau zum Klinikum - Anbindung Zug um 6:00 Uhr nach München - Anbindung Klinikum für Schichtdienst 60-Minuten-Takt in der Früh und am Abend Für die Linien 4 und 5 (Rundkurs Burgrain Farchant) ändert sich im Früh-/ Abendverkehr Folgendes: Montag bis Freitag Erste Fahrt ab Farchant über Breitenau zum Klinikum - Anbindung Expresszug um 5:35 Uhr nach München - Anbindung Klinikum für Schichtdienst - Der Großteil der Busse fährt über Olympia-Eissport-Zentrum/Alpspitz-Wellenbad - Samstag, Sonn- und Feiertag Erste Fahrt ab Farchant über Breitenau zum Klinikum - Anbindung Zug um 6:00 Uhr nach München - Anbindung Klinikum für Schichtdienst - Der Großteil der Busse fährt über Olympia-Eissport-Zentrum/Alpspitz-Wellenbad Für das Personal ergeben sich folgende Änderungen: Pauschaler Pausenabzug (8,0 % der Dienstzeiten), geregelt durch eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat. Verzicht auf Blockpausen. Verlängerung der Dienstzeit durch deutlich mehr Pausenzeiten an den Endhaltestellen Es ergibt sich folgender Mehraufwand: Jährlich werden ca km zusätzlich gefahren (Steigerung um knapp 8%). Außerdem werden zwei Fahrer zusätzlich benötigt (ohne die neue Dienstvereinbarung wären es 3-4 gewesen). Die Gesamt-Mehrkosten belaufen sich auf circa 134 TEUR pro Jahr (siehe auch TOP 2). Ausblick: Um insb. Fahrgästen, die nur gelegentlich den örtlichen ÖPNV nutzen, die Orientierung zu erleichtern, ist auf absehbare Zeit die Umbenennung einiger Haltestellen (u.a. in Farchant und der Breitenau) sowie die Anpassung der Linienbezeichnungen geplant. Da dies logistischen Vorlauf erfordert, erfolgt dies zu einem späteren Zeitpunkt. Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der Empfehlung des Verwaltungsrates der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen vom : Der Änderung des bestehenden Fahrplans, wie oben beschrieben, zum wird zugestimmt.

Niederschrift der 46. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. März 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift der 46. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. März 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 46. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. März 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Budgetüberträge vom Rechnungsjahr

Mehr

der 62. Sitzung des Finanzausschusses vom 6. März 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses

der 62. Sitzung des Finanzausschusses vom 6. März 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 62. Sitzung des Finanzausschusses vom 6. März 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses öffentlich 1. Bekanntgaben; Information I 2. Vollzug der Richtlinien

Mehr

Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin

Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 30. April 2019 im Kleinen Sitzungssaal FA/2019/081 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00

Mehr

Niederschrift der 51. Sitzung des Finanzausschusses vom 05. September 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift der 51. Sitzung des Finanzausschusses vom 05. September 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T Seite 1 Auszug aus der N E D E R S C H R F T der 51. Sitzung des Finanzausschusses vom 05. September 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Jahresrechnung 2016; ekanntgabe

Mehr

RICHTLINIEN ZUR SPORTFÖRDERUNG DES MARKTES GARMISCH-PARTENKIRCHEN (- SPORTFÖRDERRICHTLINIEN -)

RICHTLINIEN ZUR SPORTFÖRDERUNG DES MARKTES GARMISCH-PARTENKIRCHEN (- SPORTFÖRDERRICHTLINIEN -) RICHTLINIEN ZUR SPORTFÖRDERUNG DES MARKTES GARMISCH-PARTENKIRCHEN (- SPORTFÖRDERRICHTLINIEN -) Vom 09.12.2015 Die Förderung des Sports ist allgemeine Aufgabe des Marktes Garmisch- Partenkirchen im eigenen

Mehr

Niederschrift der 45. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. Februar 2017 Seite 1

Niederschrift der 45. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. Februar 2017 Seite 1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 45. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. Februar 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses

Mehr

Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-) gültig ab

Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-) gültig ab Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-) gültig ab 01.01.2016 1 INHALT: Informationen: neue Sportförderrichtlinien 1. Warum werden neue Regelungen und

Mehr

der 23. Sitzung des Finanzausschusses vom 08. Dezember 2015 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich

der 23. Sitzung des Finanzausschusses vom 08. Dezember 2015 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich Niederschrift der 23. Sitzung des Finanzausschusses vom 08. Dezember 2015 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 23. Sitzung des Finanzausschusses vom 08. Dezember 2015 im Kleinen Sitzungssaal

Mehr

der 61. Sitzung des Finanzausschusses vom 16. Januar 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses

der 61. Sitzung des Finanzausschusses vom 16. Januar 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 61. Sitzung des Finanzausschusses vom 16. Januar 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses öffentlich 1. Bekanntgaben; Information I 2. orberatung

Mehr

Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin

Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Mittwoch, 06. Februar 201 im Kleinen Sitzungssaal FA/201/078 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00

Mehr

Niederschrift der 31. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. April 2016 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift der 31. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. April 2016 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 31. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. April 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Wasserversorgung reitenau; Freiwilliger

Mehr

Niederschrift der 26. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Januar 2016 Seite 1

Niederschrift der 26. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Januar 2016 Seite 1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 26. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Januar 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Rennrodeln auf Naturbahn; Antrag

Mehr

Antrag auf Förderung im Jahre Jugendzuschuss Übungsleiterzuschuss - allg. Vereinszuschuss -

Antrag auf Förderung im Jahre Jugendzuschuss Übungsleiterzuschuss - allg. Vereinszuschuss - Markt Garmisch-Partenkirchen Tel. 08821/910-3364 Hauptverwaltung Fax. 08821/910-3008 Rathausplatz 1 E-mail: hauptverwaltung@gapa.de 82467 Garmisch-Partenkirchen www.buergerservice.gapa.de Name / Postanschrift

Mehr

FA/2019/077. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr Beginn der nicht öffentlichen Sitzung: 18:58 Uhr. Anwesenheitsliste

FA/2019/077. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr Beginn der nicht öffentlichen Sitzung: 18:58 Uhr. Anwesenheitsliste Niederschrift über die Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 29. Januar 2019 im Kleinen Sitzungssaal FA/2019/077 Beginn der öffentlichen

Mehr

38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens

38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung

Mehr

Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin

Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Niederschrift Öffentlicher Teil über die Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 19. Juni 2018 im Kleinen Sitzungssaal FA/2018/064 Beginn

Mehr

Gemeinde Glattbach. A) Jährliche Zuschüsse. 1. Grundsätze der Förderung

Gemeinde Glattbach. A) Jährliche Zuschüsse. 1. Grundsätze der Förderung Gemeinde Glattbach Richtlinien der Gemeinde Glattbach zur Förderung von Sport, Kultur, Partnerschaft, Jugend, Familie, Sozialem und Senioren -Förderrichtliniengültig ab 01.01.2010, i.d.f. vom 07.05.2013

Mehr

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum 01.02.2016

Mehr

RICHTLINIEN der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Förderung des Sportes in der Fassung vom

RICHTLINIEN der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Förderung des Sportes in der Fassung vom 1 RICHTLINIEN der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Förderung des Sportes in der Fassung vom 18.12.2008 1. Allgemeine Grundsätze und Bewilligungsbestimmungen 2. Benutzung

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T der 29. Sitzung des Haupt-, Wirtschafts-, Sozial- und Nachhaltigkeitsausschusses (Hauptausschuss) vom 23. Januar 2019 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses TAGESORDNUNG (öffentlich)

Mehr

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 2. Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigung 3. Förderfähige

Mehr

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine

Mehr

FA/2018/066. Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr. Anwesenheitsliste

FA/2018/066. Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr. Anwesenheitsliste Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 18. September 2018 im Kleinen Sitzungssaal FA/2018/066 Beginn der öffentlichen Sitzung:

Mehr

Niederschrift der 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 Seite 1

Niederschrift der 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 Seite 1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. erwaltungshaushalt 2016; 2. ermögenshaushalt

Mehr

Niederschrift der 33. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Juli 2016 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift der 33. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Juli 2016 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T Seite 1 Auszug aus der N E D E R S C H R F T der 33. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Juli 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Jahresrechnung 2015; 1.1 Genehmigung

Mehr

Niederschrift der 41. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Dezember 2016 Seite 1

Niederschrift der 41. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Dezember 2016 Seite 1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 41. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Dezember 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Haushaltsvollzug 2016; Über-

Mehr

T A G E S O R D N U N G :

T A G E S O R D N U N G : T A G E S O R D N U N G : I. Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung 3. Behandlung von Zuschussanträgen a) Zuschussantrag

Mehr

Gemeinde Anzing Seite 565 I/ W. 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom

Gemeinde Anzing Seite 565 I/ W. 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom Gemeinde Anzing Seite 565 I/024-07 W Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 03.04.2018 und Bekanntgabe nichtöffentlicher

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Seite 1 N I E D E R S C H R I F T der 32. Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.01.2017 im Großen Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Garmisch-Partenkirchen TAGESORDNUNG öffentlich 1. Durchführung des

Mehr

Die formelle Antragsbearbeitung - Erfahrungen aus Sicht der Verwaltung

Die formelle Antragsbearbeitung - Erfahrungen aus Sicht der Verwaltung Förderrichtlinie Altlasten - Gewässerschutz Die formelle Antragsbearbeitung - Erfahrungen aus Sicht der Verwaltung Erfahrungsaustausch am 14.02.2013 Tanja Harder Nach dem Stichtag 31.05.2012 58 Förderanträge

Mehr

Auszug aus der Niederschrift

Auszug aus der Niederschrift Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 3. April 2017 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Genehmigung der Niederschriften über die e Verhandlungen des

Mehr

Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis

Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 105-07/2008 KT vom 07.07.2008 1 Zuwendungszweck 1. Der Burgenlandkreis stellt im Rahmen

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel I,... tf I I ) C ) Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock V ereinsförderrichtlinie) Der Stadtrat von Eibenstock hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 die nachstehende

Mehr

Niederschrift der 52. Sitzung des Finanzausschusses vom 7. November 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift der 52. Sitzung des Finanzausschusses vom 7. November 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 52. Sitzung des Finanzausschusses vom 07. November 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Verlegung von Leerrohren für

Mehr

Gräfelfinger Förderprogramm zur. Regenwassernutzung

Gräfelfinger Förderprogramm zur. Regenwassernutzung Gräfelfinger Förderprogramm zur Regenwassernutzung 2009 Vorwort zur Neuauflage 2009 Mit diesem Jahr wird analog zum Energieförderprogramm auch für das Regenwasserförderprogramm eine Fristenlösung eingeführt.

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gemeinde Wörthsee Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Mittwoch, 27.09.2017 Beginn: 19:00 Uhr Ende öffentlicher Teil 21:00 Uhr Sitzungsende: 21:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung

Mehr

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz RICHTLINIEN des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz für Sportförderung aus Mitteln des Bezirks Oberpfalz Stand: 05.07.2016 1 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Seite 3 II. Förderzweck Seite 3 III. Fördervoraussetzungen

Mehr

Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn

Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn 1. Grundsätze und Ziele der Förderung 1.1. Allgemeines Die Stadt Königsbrunn unterstützt die sporttreibenden Vereine, soweit diese ihren Sitz im Stadtgebiet

Mehr

Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung:

Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung: Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 2. Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.05.2014 im Großen Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Garmisch-Partenkirchen Tagesordnung: 1. Wahl des berufsmäßigen

Mehr

Gemeinde Anzing Seite 662 I/ W. Niederschrift

Gemeinde Anzing Seite 662 I/ W. Niederschrift Gemeinde Anzing Seite 662 I/024-07 W Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.01.2019 im Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 1, Beginn 19.00 Uhr Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde

Mehr

Generalsanierung Gymnasium mit KfW-Krediten...2

Generalsanierung Gymnasium mit KfW-Krediten...2 Antragssammlung zum Haushaltsplan 2011 Generalsanierung Gymnasium mit KfW-Krediten...2 Zurückstellung der Maßnahmen Fassadensanierung Kiga Rührberg und Wohnanlage Siebenbürgenstr. bis zur Festlegung einer

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009 Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße

Mehr

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf

Mehr

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2014 Datum: 04.12.2014 Sachbearb.: Heike Kling Aktenzeichen: 023.12/fa öffentlich TOP 7 Änderung der Richtlinien über

Mehr

Auszug aus der Niederschrift

Auszug aus der Niederschrift Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 12. Dezember 2016 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21

Mehr

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. September 2007 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. September 2007 sind folgende Beschlüsse gefasst worden: Veröffentlichung von Beschlüssen der Gemeindevertretung: Aufgrund der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18. Juni 2001 beschlossenen Geschäftsordnung, sind nach 29 Abs. 5 Beschlüsse der Gemeindevertretung

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau

Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Gemeinde Fichtenau Landkreis Schwäbisch Hall Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat am 24.10.2011 folgende Richtlinien

Mehr

Hansestadt Salzwedel Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung

Hansestadt Salzwedel Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung Hansestadt Salzwedel 14.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung An die Mitglieder des Ausschusses EINLADUNG Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 18.

Mehr

TOP 6. Jahresabschluss 2014 (Beschluss)

TOP 6. Jahresabschluss 2014 (Beschluss) TOP 6 Jahresabschluss 2014 (Beschluss) Jahresabschluss 2014/Einnahmen Nr. Position Wert 1 Zuschuss Kreis Wesel 36.000,00 2 LSB Personal 75.894,00 3 LSB Projektmittel 15.724,70 4 LSB Projekt 1000x1000 25.000,00

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Vereine (Fassung: 06. November 2017)

Richtlinie zur Förderung der Vereine (Fassung: 06. November 2017) Richtlinie zur Förderung der Vereine (Fassung: 06. November 2017) Grundidee: Ein Gemeinschaftsleben in einer Gemeinde ist ohne die Vereine nicht denkbar. Die Vereine erfüllen eine wichtige gesellschafts-politische

Mehr

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für

Mehr

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13

Mehr

Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2016

Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2016 Verein/Abteilung (Stempel; Adresse): Ansprechpartner(in): Telefon/ Telefax: Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen Amt für Jugend und Familie Prof.-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz Antrag auf Gewährung der

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München KOPIE Präsidentin des Bayer. Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum

Mehr

Oberbürgermeister Michael Jann

Oberbürgermeister Michael Jann Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 29. Oktober 2014 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 4/2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die

Mehr

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung

Mehr

Sitzung der Gemeindevertretung am 2. Februar 2017 hier: Mitteilungen des Gemeindevorstands

Sitzung der Gemeindevertretung am 2. Februar 2017 hier: Mitteilungen des Gemeindevorstands Seite: 1 Sitzung der Gemeindevertretung am 2. Februar 2017 hier: Mitteilungen des Gemeindevorstands Sanierung und Umbau des Daches am Feuerwehrgerätehaus Burgwald Mit Rücksicht auf die bekannten Schäden

Mehr

zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Michelfeld

zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Michelfeld R ichtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Michelfeld Seite 2 Vorbemerkungen und Grundsätzliches Die Aufgaben der Kommunen verändern sich durch die demografische Entwicklung und ein geändertes

Mehr

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Sitzung des Gemeinderats am 19.09.2013 Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Der derzeit aktuelle Konzessionsvertrag der Stadt Bopfingen

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf

Gemeinde Stockelsdorf Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617

Mehr

Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom

Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom 14.12.2006 Gliederung 1. Zielsetzung städtischer Sportförderung 2. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 3.

Mehr

Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II.

Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II. TOP 5 Drucksache Nr.: 2012-157 Sitzung: GR 21.05.2012 Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Oberbürgermeister Michael Jann

Oberbürgermeister Michael Jann Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 04. September 2013 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 7/2013 Sehr geehrte Damen und

Mehr

Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016

Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016 Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016 1. Sachstand Hallenbad Die vom Rat beschlossene Kostenobergrenze von 6,4 Mio. für das Hallenbad wird nach den aktuellsten Kostenberechnungen durch das Ingenieurbüro

Mehr

Kenzinger Stadtrecht. Stadt Kenzingen. Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit durch die Stadt Kenzingen

Kenzinger Stadtrecht. Stadt Kenzingen. Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit durch die Stadt Kenzingen Stadt Kenzingen Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit durch die Stadt Kenzingen vom 13.12.2001, geändert durch Beschlussfassung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 29.09.2011 1 Allgemeines;

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss am: Finanzausschuss am: Bauausschuss am:

Mehr

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II.

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II. TOP 3 Drucksache Nr.: 2011-239 Sitzung: GR 24.10.2011 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 1 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: Vorlage Nr.: Aktenzeichen: Fachbereich: Vorlage vom: 1.2 259/2014 623.22L002 Hauptamt 21.05.2014 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 02.06.2014 Gegenstand der Vorlage

Mehr

Niederschrift über die Sitzung

Niederschrift über die Sitzung Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Raisting buch Seite 01 Tag und Ort Mittwoch, den 20.03.2019 in Raisting Vorsitzender Schriftführer Eröffnung der Martin Höck, Erster Bürgermeister Tanja

Mehr

Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung

Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 4. Sitzung des Finanzausschusses vom 28. Oktober 2014 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich TOP 1: Gemeindeeigenes Anwesen Fürstenstr.

Mehr

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Az.: 3894.0/1158 Sonderprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten vom 22.05.2015 1. Allgemeines Das Land Baden-Württemberg

Mehr

Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER

Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER RICHT LINIEN FÜR JUGENDARBEIT IN VEREINEN / VERBÄNDEN Stand: Januar 2013 Kontakt: Stadt Ravensburg, Amt für Schule, Jugend, Sport Abt. Jugend,

Mehr

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0070/ HF/04 1

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0070/ HF/04 1 0070/2008 23.HF/04 1 zuständig AB 21 - Kämmerei Datum 18.03.2008 Bearbeiter/in Herr Erwin Jäger Status öffentlich Sichtvermerk Fachbereich/ Abteilung Dezernent Kämmerer Beratungsfolge Termin TOP Haupt-

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf

Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf 1. Zielstellung und Fördergrundsätze Die Gemeinde Gettorf ist grundsätzlich bereit, die vielfältige Arbeit

Mehr

(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003

(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung der Sportstiftung

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung der Sportstiftung Stiftungssatzung der Sportstiftung der Sparkasse Koblenz und der Kreissparkasse Mayen für den Landkreis Mayen-Koblenz vom 11.04.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.04.2005 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz vom in der 2. Änderungsfassung vom

Richtlinien zur Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz vom in der 2. Änderungsfassung vom im Landkreis Mayen-Koblenz vom 21.11.2000 in der 2. Änderungsfassung vom 11.07.2016 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 2 1. Grundsätzliches... 2 2. Antragsberechtigte... 2 3. Förderungsvoraussetzungen...

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020

2231-A. Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 2231-A Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales,

Mehr

Stadtverwaltung Lindau (B) Jahrgang 2016

Stadtverwaltung Lindau (B) Jahrgang 2016 Anwesende Mitglieder Bauausschuss: Siehe anliegende Anwesenheitsliste. Die Mitglieder U. Kaiser, M. Kaiser und Borel sind noch nicht erschienen. ö1. Sitzungseröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf., 13.08.2015 Einladung für die am Mittwoch, 26.08.2015 um 09:00 Uhr stattfindende Sitzung des Stadtrates - Ferienausschuss - im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentliche

Mehr

Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln

Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln I. Allgemeine Grundsätze und Zielstellung 1. Die Stadt Döbeln fördert mit dieser Richtlinie den Erhalt und die Entwicklung des Vereinssportes in der Großen

Mehr

Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2013

Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2013 Verein: Ansprechpartner(in): Straße Telefon (tagsüber): Telefax: PLZ/Ort Email Zurück an: Stadt Weiden i.d.opf. Hauptamt - Sport Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden Eingangsstempel der Behörde Zutreffendes

Mehr

TOP 3. Sitzungs-Nr. 4. Vorlage an den Gemeinderat am Festlegung eines Standortes für die Errichtung einer E-Ladestation

TOP 3. Sitzungs-Nr. 4. Vorlage an den Gemeinderat am Festlegung eines Standortes für die Errichtung einer E-Ladestation BÜRGERMEISTERAMT 68799 REILINGEN Reilingen, den 26.04.2018 Rechnungsamt Az. 20.2-790.65 TOP 3. Sitzungs-Nr. 4 Vorlage-Nr. GR-2018-030 Vorlage an den Gemeinderat am 14.05.2018 öffentlich Festlegung eines

Mehr

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt

Mehr

Informationsdokument des Marktes Großostheim. Geltendmachung oder Herleitung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen! Zuschussrichtlinien

Informationsdokument des Marktes Großostheim. Geltendmachung oder Herleitung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen! Zuschussrichtlinien Markt Großostheim Zuschussrichtlinien Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.04.2008 werden folgende Zuschussrichtlinien erlassen: 1. Allgemeines 1.1 Zur Unterstützung der örtlichen Vereine, Organisationen

Mehr

Öffentliche Gemeinderatssitzung 7. April 2009 TOP 7. Konjunkturpaket II

Öffentliche Gemeinderatssitzung 7. April 2009 TOP 7. Konjunkturpaket II Öffentliche Gemeinderatssitzung 7. April 2009 TOP 7 Konjunkturpaket II Variante 1a T 1. Stand der Rücklage unter Berücksichtigung des vorläufigen RE 2008 und Änderungen im I. Quartal 2009 3.482 Finanzierungs-

Mehr

Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil. Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil

Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil. Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkte für den 16.02.2017 1. Vollzug BauGB; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Heißmanning Weingartenfeld Feststellungsbeschluss 2. Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e. V.; 1.

Mehr

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Stand 90.202 Fachbereich 3 01.01.2002 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die

Mehr

BESCHLÜSSE DER 35. SITZUNG DES KREISAUSSCHUSSES

BESCHLÜSSE DER 35. SITZUNG DES KREISAUSSCHUSSES LANDKREIS FREISING BESCHLÜSSE DER 35. SITZUNG DES KREISAUSSCHUSSES Sitzungsdatum: Donnerstag, 29.11.2018 Beginn: 14:15 Uhr Ende 17:10 Uhr Ort: im großen Sitzungssaal des Landratsamtes, Landshuter Str.

Mehr

S T U D E N T E N W E R K D O R T M U N D 125. Sitzung des Verwaltungsrates am , Seite 1

S T U D E N T E N W E R K D O R T M U N D 125. Sitzung des Verwaltungsrates am , Seite 1 125. Sitzung des Verwaltungsrates am 18.05.2011, Seite 1 ERGEBNISPROTOKOLL der 125. Sitzung des Verwaltungsrates O r t :, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund Beginn: Ende: 18. Mai 2011, 14.05 Uhr 18. Mai

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Stadt Lindau. 1. Original-Ausfertigung zurück an federführendes Amt (Koplervorlaael. (Bodensee) TOP: ö10/ö^^

Stadt Lindau. 1. Original-Ausfertigung zurück an federführendes Amt (Koplervorlaael. (Bodensee) TOP: ö10/ö^^ Stadt Lindau (Bodensee) Amt / Abt.: 30/323 Vorlage für: am: Az.: Amt 30/PAR - Sti/wi Finanzausschuss 04.07.2017 Datum: 13.06.2017 Stadtrat 11.07.2017 Drucksache: 3-028/2017; 1-046/2017 TOP: ö10/ö^^ öffentliche

Mehr

17/134/01. Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72

17/134/01. Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72 Stadt Reutlingen 22.11.2017 17/134/01 50 Sozialamt Gz.: Ha-Bö Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis VKSA 05.12.2017 Vorberatung nichtöffentlich FiWA 07.12.2017 Vorberatung nichtöffentlich

Mehr

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom Auszug aus den Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom 24.07.2014 für den Bereich Sport 1. Allgemeines I. Grundsätze

Mehr