Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 4. Sitzung des Finanzausschusses vom 28. Oktober 2014 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich TOP 1: Gemeindeeigenes Anwesen Fürstenstr. 11 (ehemaliges BRK Gebäude); Weiterverwendung des Gebäudes; Beschlussfassung B, Herr Gehrle-Neff Im Finanzausschuss am wurde die Weiterverwendung des -seit Auszug des BRK leer stehenden- kommunalen Anwesens Fürstenstraße 11 bereits beraten und der Tagesordnungspunkt bis zur Sommerklausur zurückgestellt. Es liegen derzeit mehrere Anträge zur Weiterverwendung vor, darunter auch Anfragen von Vereinen zur Nutzung einzelner Räume. Eine caritative, bereits in Garmisch-Partenkirchen ansässige Einrichtung, stellte den Antrag zur Anmietung des Gebäudes, da die bisherigen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen und akuter Umzugsbedarf bestehe. Hinsichtlich der Strukturen und des Platzbedarfs ähneln die Anforderungen denen des Vormieters BRK, wodurch eine Vermietung des denkmalgeschützten Gebäudes wie es steht und liegt möglich erscheint. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass eine Vereinbarung zur Untervermietung einzelner Räume an z. B. Vereine für Gemeinschaftsräume etc. getroffen wird. Für andere Nutzungen müssen zunächst Möglichkeit und Kosten eines Umbaus/einer Sanierung geprüft und ermittelt werden. Die Belange des Denkmalschutzes sind bei jeglicher Nutzung zu beachten.

2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Alternative A: Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der antragstellenden sozialen Einrichtung ohne weitere Ausschreibung Verhandlungen zur Vermietung des kommunalen Anwesens Fürstenstraße 11 aufzunehmen. Nach Ermittlung der Vertragskonditionen werden diese und das Verhandlungsergebnis dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Alternative B: Das Anwesen Fürstenstraße 11 soll zur Vermietung öffentlich ausgeschrieben werden. Alternative C: Das Anwesen Fürstenstraße 11 soll künftig den antragstellenden Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Nach ausführlicher Aussprache wird der Sachverhalt zur Kenntnis Die weitere Behandlung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. TOP 2: Antrag der CSU Fraktion auf Zweckbindung von Einnahmen der Gebühren für Feuerwehrfehleinsätze und freiwillige Leistungen der beiden Feuerwehren; Beschlussfassung B, Herr Berger Nach Behandlung der neuen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren im Hauptausschuss am beantragte die CSU-Fraktion mit Schreiben vom die Zweckbindung von Einnahmen der Gebühren für Feuerwehrfehleinsätze und freiwillige Leistungen sowohl bei der Feuerwehr Garmisch als auch bei der Feuerwehr Partenkirchen. Grundsätzlich unterliegt der Haushalt des Marktes dem Gesamtdeckungsprinzip, das bedeutet alle Einnahmen des Verwaltungshaushalts decken alle Ausgaben des Verwaltungshaushalts und alle Einnahmen des Vermögenshaushalts decken alle Ausgaben des Vermögenshaushalts. Unter der Voraussetzung, dass sich die Verwendung von Einnahmen des Verwaltungshaushalts aus rechtlicher Verpflichtung ergibt, können diese jedoch auf die Verwendung bestimmter Ausgaben beschränkt werden. Dazu muss sich die Beschränkung aus der Herkunft oder Natur der Einnahmen ergeben oder ein sachlicher Zusammenhang bestehen, durch den die Mittelbewirtschaftung erleichtert wird. Sowohl bei der Feuerwehr Garmisch als auch Partenkirchen ist bereits ein solcher Zweckbindungsring eingerichtet. Bei dem Antrag auf Zweckbindung von Einnahmen der Gebühren für Feuerwehrfehleinsätze und freiwillige Leistungen bei beiden Feuerwehren ist der sachliche Zusammenhang ebenfalls gegeben und könnte haushaltsrechtlich mit in diesen Zweckbindungsring aufgenommen werden. Zu bedenken ist allerdings, dass die Ausgaben der Feuerwehr die Einnahmen grundsätzlich übersteigen und nur durch das Gesamtdeckungsprinzip ausgeglichen

3 Seite 3 werden können. Im Verwaltungshaushalt 2014 liegt eine Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben i. H. v. ca EUR vor. Außerdem muss im Verwaltungshaushalt jedes Jahr zusätzlich Zins und Tilgung für Investitionen im Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Eine Zweckbindung von Einnahmen der Gebühren für Feuerwehrfehleinsätze und freiwillige Leistungen bewirkt aber, dass sich die Ausgaben im Verwaltungshaushalt automatisch erhöhen (Mehreinnahmen=Mehrausgaben). Das Ordnungsamt und die Kämmerei sind der Ansicht, dass die Einrichtung eines zusätzlichen Zweckbindungsringes nicht notwendig ist. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am beschlossen. Beschlussvorschlag: Die durch die neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren entstehenden Mehreinnahmen erhöhen die Ausgabeansätze bei der jeweiligen Feuerwehr und werden in den Zweckbindungsring mit auf Frau GRM Elisabeth Koch zieht den Antrag auf Zweckbindung von Einnahmen der Gebühren für Feuerwehrfehleinsätze und freiwillige Leistungen bei beiden Feuerwehren zurück. Der Sachverhalt wird in einem halben Jahr nochmals überprüft und dem Finanzausschuss vorgelegt. TOP 3.1 Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie - Beschaffung eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch Für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch wurde vom Freistaat Bayern im Rahmen der Feuerwehr- Zuwendungsrichtlinien ein Zuschuss gewährt. Gesamtkosten lt. Verwendungsnachweis Bewilligte Zuwendung (Festbetrag) Beteiligung Landkreis Garmisch-Partenkirchen EUR EUR EUR EUR Die Fördermittel in Höhe von EUR sind in zwei Teilbeträgen am und in der Gemeindekasse eingegangen.

4 Seite 4 TOP 3.2 Zuwendung nach Art. 2 BayGVFG; Anpassung des Bahnübergangs Kaltenbrunn Für den Bahnübergang Kaltenbrunn wurde aus Mitteln des Freistaats Bayern im Rahmen der Förderung nach Art. 2 BayGVFG (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) eine Zuwendung gewährt. Die Regierung von Oberbayern teilt mit Schreiben vom mit, dass der Verwendungsnachweis abschließend geprüft wurde. anerkannte kreuzungsbedingte Kosten der Maßnahme davon Kostenanteil des Marktes als Straßenbaulastträger davon zuwendungsfähig Zuwendung (Fördersatz 75,07 %) ,20 EUR ,40 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,40 EUR Die Zuwendung ist am in der Gemeindekasse eingegangen. TOP 3.3 Förderung des Richard-Strauss-Instituts und Richard-Strauss-Festivals im Jahr 2013 Richard-Strauss-Institut Die Zuwendung für den Betrieb des Richard-Strauss-Instituts durch das Bay. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beträgt EUR. Die Kosten des Betriebs 2013 belaufen sich nach Angaben des Verwendungsnachweises auf ,97 EUR. Der Zuschuss ist in zwei Teilbeträgen am und in der Gemeindekasse eingegangen. Richard-Strauss-Festival Für das Richard-Strauss-Festival 2013 wurde ein Zuschuss vom Bay. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Höhe von EUR im Rahmen der Förderung der künstlerischen Musikpflege gewährt.

5 Seite 5 Der Geldeingang erfolgte am Vom Bezirk Oberbayern wurde für das Festival eine Förderung in Höhe von EUR bewilligt. Die Zuwendung ist am beim Markt eingegangen. Mit Verwendungsnachweis vom wurden Kosten in Höhe von ,61 EUR nachgewiesen. TOP 3.4 Polzenkasperhaus - Zuwendung des Landkreises Garmisch- Partenkirchen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern Für die Umdeckung und die Sanierung des Holzschindeldaches des Polzenkasperhauses wurde eine Zuwendung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern gewährt. Gesamtkosten der Maßnahme Zuwendung Landkreis Ga.-Pa ,94 EUR 3.000,00 EUR TOP 3.5 Förderung des Sports - Erweiterungsmaßnahmen am Bundesstützpunkt Ski alpin - Herrichten der Dreh- und Hornabfahrt (3. BA) Für die Baumaßnahmen an der Dreh- und Hornabfahrt wurden Zuwendungen aus Mitteln des Bundes und Landes gewährt. Der Verwendungsnachweis wurde am bei der Regierung von Oberbayern eingereicht und abschließend geprüft. Gesamtkosten der Maßnahme lt. Verwendungsnachweis davon anerkannte förderfähige Kosten Bundeszuwendung (40 %) Landeszuwendung (20 %) EUR EUR EUR EUR EUR

6 Seite 6 Die Zuwendungen wurden in drei Teilraten bewilligt. Der gesamte Zuwendungsbetrag ist in der Gemeindekasse eingegangen. TOP 3.6 Förderung des Sports - Erweiterungsmaßnahmen am Bundesstützpunkt Ski alpin - Neubau eines Betriebsgebäudes und einer Lagerhalle für Geräte (4. BA) Für den Neubau eines Betriebsgebäudes und einer Lagerhalle für Geräte an der Drehund Hornabfahrt wurden Zuwendungen aus Mitteln des Bundes und Landes gewährt. Der Verwendungsnachweis wurde am bei der Regierung von Oberbayern eingereicht und abschließend geprüft. Gesamtkosten der Maßnahme lt. Verwendungsnachweis davon anerkannte förderfähige Kosten Bundeszuwendung (Festbetrag) Landeszuwendung (20 %) EUR EUR EUR EUR EUR Die Zuwendungen wurden in vier Teilraten bewilligt. Der gesamte Zuwendungsbetrag ist in der Gemeindekasse eingegangen. TOP 3.7 Förderung des Sports - Erweiterung der Kühlanlage Bödele an der Kandahar-Abfahrt am Bundesstützpunkt Ski alpin Für die Erweiterung der Kühlanlage am Speicherteich Bödele an der Kandahar-Abfahrt wurden Zuwendungen aus Mitteln des Bundes und Landes gewährt. Der Verwendungsnachweis wurde am bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.

7 Seite 7 Gesamtkosten der Maßnahme lt. Verwendungsnachweis davon anerkannte förderfähige Kosten Bundeszuwendung (40 %) Landeszuwendung (20 %) Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG OK FIS alpine Ski-WM EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die Zuwendung wurde in drei Teilraten bewilligt. Der gesamte Zuwendungsbetrag ist in der Gemeindekasse eingegangen. TOP 4: Information über die Vertragsabwicklung mit dem SCP/OK zur Durchführung des Neujahrsskispringens I Im Vertrag mit dem SCP bzw. OK wurde bezüglich der Nutzung der Großen Olympia-Sprungschanze u.a. folgendes vereinbart: 1. Der SCP bzw. das OK legt dem Markt eine Aufstellung des Steuerberaters hinsichtlich der Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte vor. 2. Der SCP bzw. das OK hat jährlich nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt sind. Mit Schreiben vom hat der SCP folgende Unterlagen eingereicht: 1. Eine Auflistung der Einnahmen, die der SCP für die Durchführung von Schanzenführungen erzielt. Im Wirtschaftsjahr 2013/2014 sind dem Verein hierfür EUR zugeflossen. 2. Eine Versicherungsbestätigung, aus der hervorgeht, dass Versicherungsschutz auch für die gegenüber dem Markt Ga-Pa gemäß dem o. g. Vertrag über die Nutzung der Großen Olympia-Sprungschanze übernommene Haftpflicht besteht. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis TOP 5: Abrechnungen Richard-Strauss-Festival 2013 und Sinfoniekonzerte 2012/2013, Information I, Herr Wolf

8 Seite 8 Die Gesamteinnahmen und Ausgaben sind aus der vom Rechnungsprüfungsamt gefertigten Abrechnung in der Anlage zu entnehmen. Die Einnahmen und Ausgaben waren aus den Belegen und Rechnungen des Richard- Strauss-Instituts nachvollziehbar; die Buchhaltung war nicht zu beanstanden. Die Prüfung der Abrechnung für das Richard-Strauss-Festival 2013 und für die Sinfoniekonzertreihe 2012/2013 wird zur Kenntnis TOP 6: Sanierungsmaßnahmen im Rathaus für den G7-Gipfel; Beschlussfassung über anstehende Vergaben B Derzeit stehen keine Vergaben an. TOP 7: Haushaltsvollzug 2014; Abbruch Krankenhausstraße 3 (ehemaliges Garmischer Krankenhaus) - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; Beschlussfassung B Die Vorlage der Finanzverwaltung, die im Nachgang zur Ladungsergänzung an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Gehrle-Neff Bei der Beprobung des Haufwerks (laut Vorschrift zwischengelagertes Abbruchmaterial!) des ersten Bauabschnittes (Abbruch der Gebäude Kinder- Jugend- und Erwachsenenhilfe sowie Nebengebäude des Krankenhauses) wurde festgestellt, dass verschiedene Bauteile (Bodenplatte und Wände) mit Chloriden und Sulfaten belastet waren. Damit wurde das Abbruchmaterial in die Kategorie für belasteten Bauschutt eingeordnet und durfte nur mit Auflagen der Wiederverwertung zugeführt werden, wodurch Mehrkosten in Höhe von ca EUR entstanden sind. Nunmehr soll das alte Krankenhaus ebenfalls abgebrochen werden. Aufgrund von Massenmehrungen und Erfahrungen aus dem 1. Abbruch sind Mehrkosten in Höhe von ca EUR für den Markt zu erwarten. Die Mehrausgaben in Höhe von EUR können durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen (Olympia-Skistadion; Erweiterungsmaßnahme) mit EUR, (Bebauter Grundbesitz; Baunebenkosten) mit EUR und (Bebauter Grundbesitz; Hochbaumaßnahmen) mit EUR gedeckt werden. Die KJE muss sich an den Abbruchkosten beteiligen. Die Vorlage im Finanzausschuss erfolgt nach Feststellung der genauen Kosten (abhängig von den Haufwerksbeprobungen).

9 Seite 9 Der Finanzausschuss beschließt: Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von EUR auf der Haushaltsstelle (Bebauter Grundbesitz; Abbruchkosten) werden genehmigt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei den Haushaltsstellen (Olympia-Skistadion; Erweiterungsmaßnahme) mit EUR, (Bebauter Grundbesitz; Baunebenkosten) mit EUR und (Bebauter Grundbesitz; Hochbaumaßnahmen) mit EUR.

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