Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 5. Sitzung des Finanzausschusses vom 25. November 2014 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich TOP 1.1 Sonderförderprogramm G7 - Kommunikationsmittel Einsatzzentrale bei der Feuerwehr Partenkirchen; eschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage der Hauptverwaltung, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder Herr Eitzenberger, Herr Küspert und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. In Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat das ayerische Staatsministerium des Innern für au und Verkehr mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 Az.: ID eine 100%ige Förderung von Kommunikationsmitteln bei der von der Feuerwehr Partenkirchen betriebenen Kreiseinsatzzentrale in Höhe von insgesamt EUR genehmigt. Insbesondere kann damit die Glasfaseranbindung des Feuerwehrhauses und der gm.-schütte-schule sowie des Kinderhorts an das gemeindliche IT-Netz aus Mitteln des Freistaats realisiert werden. Da die Feuerwehr Partenkirchen eine Einrichtung der Gemeinde ist, wurde als Zuwendungsempfänger der Markt Garmisch-Partenkirchen festgelegt. Der escheid der Regierung von Oberbayern über die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns liegt seit vor. Die einzelnen vorgesehenen Maßnahmen (Gesamtkosten EUR) können der beigefügten Tabelle entnommen werden, die als Anlage estandteil dieser Niederschrift ist. Dabei beschaffte Gegenstände gehen in das Eigentum des Marktes über. Im Haushaltsjahr 2014 entstehen durch die Maßnahmen außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von EUR auf der HHSt (Katastrophenschutz; etriebstechnische Anlagen). Diese können durch Mehreinnahmen auf der HHSt (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) gegenfinanziert werden. Die restlichen Kosten in Höhe von EUR entstehen erst im Haushaltsjahr 2015 und sollen auf der HHSt (Katastrophenschutz; etriebstechnische Anlagen) im Haushaltsverfahren 2015 veranschlagt werden.

2 Seite 2 Der Finanzausschuss beschließt als Empfehlung an den Gemeinderat: Die Abteilung 10.4 wird beauftragt und ermächtigt, die mit dem StMI und der Regierung von Oberbayern abgestimmten Maßnahmen laut beigefügter Liste, die als Anlage estandteil dieser Niederschrift ist, bis zum förderfähigen Gesamtauftragswert in Höhe von EUR durchzuführen. Die im Haushaltsjahr 2014 auf der HHSt (Katastrophenschutz; etriebstechnische Anlagen) entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von EUR werden genehmigt. Die Gegenfinanzierung erfolgt in voller Höhe über Mehreinnahmen auf der HHSt (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer). Die restlichen Kosten in Höhe von EUR entstehen erst im Haushaltsjahr 2015 und werden im Haushaltsverfahren 2015 auf der HHSt (Katastrophenschutz; etriebstechnische Anlagen) veranschlagt. TOP 1.2 Feuerwehr Partenkirchen; Erwerb eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 und eines Einsatzleitwagens; eschlussfassung Die Vorlage des Ordnungsamtes, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder Herr Korber und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Die Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen hat im Haushaltsjahr 2014 auf der Haushaltsstelle (eschaffung von Fahrzeugen) Mittel in Höhe von EUR für die eschaffung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 Wasserversorgung zur Verfügung gestellt bekommen. Im März 2014 wurde dieser Auftrag in zwei Losen vergeben. Der Auftrag für das Fahrgestell ging in Höhe von ,80 EUR an das Autohaus Hornung (Mercedes enz), der Auftrag für den Aufbau und die eladung an die Firma Hensel (Auftragssumme ,28 EUR). Des Weiteren wurden auf der Haushaltsstelle Kosten in Höhe von 229,31 EUR für die Ausschreibung im Staatsanzeiger verbucht. In Summe entspricht dies überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ,39 EUR. In der Gemeinderatssitzung am wurde im Vorgriff auf den Haushalt 2015 dem Erwerb eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen zugestimmt. Aufgrund der Kurzfristigkeit im ezug auf die eschaffung bis zum G7-Gipfel im Jahr 2015 konnte mit der Firma Hensel nur ein Vertrag geschlossen werden, bei der eine Anzahlung in Höhe von ,90 EUR (1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung) anfällt. Aufgrund dieser Anzahlung für den Einsatzleitwagen ELW 1 und den oben genannten überplanmäßigen Ausgaben für den Gerätewagen-Logistik GW-L2 ergeben sich insgesamt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ,29 EUR. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ,29 EUR auf der Haushaltsstelle (Feuerwehr Partenkirchen; eschaffung von Fahrzeugen) werden genehmigt.

3 Seite 3 Die Gegenfinanzierung erfolgt in voller Höhe über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle (Aufstellung u. Verwaltung von Parkscheinautomaten; Parkplatzgebühren). TOP 1.3 Richard-Strauss-Festival Produktionsbudget; eschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage des Richard-Strauss-Instituts, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Wolf und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Anlässlich des Strauss-Jubiläumsjahres 2014 wurde das üblicherweise sieben Tage umfassende Programm des Richard-Strauss-Festivals um zwei Tage erweitert, an denen Sonderprojekte durchgeführt wurden: eine konzertante Opernaufführung und ein festliches Abschlusskonzert. Um diese zusätzlichen Veranstaltungen zu ermöglichen, hat der ayerische Staatsminister für ildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Zuschuss aus dem Kulturfonds ayern in Höhe von Euro bewilligt. Aufgrund der langfristigen Planungen für das Strauss-Jubiläum erhielt der Markt die Zusage über diesen Zuschuss bereits so früh, dass dieser im Haushalt 2014 als Einnahme eingetragen werden konnte. Irrtümlich wurde dieser etrag jedoch auf der Ausgabenseite des udgets nicht berücksichtigt und kommt damit dem Festival nicht zugute. Der Haushaltsansatz für das Produktionsbudget 2014 beträgt Euro zzgl. MwSt. und entspricht damit der Höhe, die im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung mit Frau Ks. Fassbaender für Spielzeiten 2014 bis 2017 beschlossen wurde. Um jedoch den erhaltenen Zuschuss für die Durchführung der Sonderveranstaltungen für das Festival 2014 wirksam zu machen, muss der Ansatz des Produktionsbudgets um den etrag von Euro erhöht werden. Durch diese Maßnahme erhöht sich die finanzielle elastung des Marktes im Vergleich zu anderen Spielzeiten nicht, da es sich um einen Sonderzuschuss handelt, der hier lediglich auf der Einnahmen- und Ausgabenseite gleichermaßen berücksichtigt werden soll. Der übliche Zuschuss des Freistaats ayern für das Richard-Strauss-Festival wurde unabhängig davon auch in diesem Jahr in Höhe von Euro gewährt. als Empfehlung an den Gemeinderat: Der Ansatz des Produktionsbudgets des Richard-Strauss-Festivals 2014 wird um den etrag des Sonderzuschusses aus dem Kultusfonds ayern, der für die Durchführung von Sonderprojekten gewährt wurde ( Euro) erhöht. Die Gegenfinanzierung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt in voller Höhe über Mehreinnahmen bei der HHSt (Einkommensteuerersatzleistungen). TOP 1.4 Richard-Strauss-Jubiläumsjahr; Wander-Ausstellung Strauss-ilder ; eschlussfassung

4 Seite 4 Die Vorlage des Richard-Strauss-Instituts, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Wolf und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Anlässlich des 150. Geburtstages von Richard Strauss im Jahr 2014 wurde das Richard- Strauss-Institut vom ayerischen Staatsministerium für ildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit der Vorbereitung und Durchführung einer Strauss- Wanderausstellung beauftragt. Die Ausstellung wurde im Januar 2014 in München eröffnet, von April bis Juni in Garmisch-Partenkirchen gezeigt und geht ab August nach Würzburg und amberg. Der Kostenrahmen für das komplette Projekt ist mit Euro beziffert, wobei die Hälfte der Ausgaben als (Sach)leistungen der jeweiligen Ausstellungsorte in die Kalkulation einfließt. Vom ayerischen Staatsminister für ildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wurde ein Zuschuss in Höhe von Euro bewilligt. Der Markt Garmisch-Partenkirchen stellte Ausgaben in Höhe dieses Zuschusses, also einen etrag in Höhe von Euro für das Projekt bereit. Diese Mittel konnten zum Teil bereits im Jahr 2013 abgerufen werden (eschluss des Finanzausschusses vom ). Wie von der Kuratorin kalkuliert wurde der zur Verfügung gestellte etrag für die Vorbereitung und Erstellung der Ausstellung verwendet: für Konzeption und Gestaltung (Honorare/Fahrtkosten Kuratorin und Grafikerin), Herstellung der Ausstellungstafeln (Material, Druckerei), technische Ausrüstung (Lampen, Hörstationen, Monitor). Die Kosten für Transporte, Auf- und Abbau sowie Raummieten sind jeweils von den vier Ausstellungorten zu tragen und fließen dann in die Gesamtabrechnung des Verwendungsnachweises ein. Die entsprechenden Kosten für die Präsentation in Garmisch-Partenkirchen sind daher gesondert zu behandeln und können inhaltlich (wie alle bisherigen Ausstellungen des RSI) der Öffentlichkeitsarbeit des RSI zugeordnet werden. Unvorhergesehene Kosten entstanden jedoch dadurch, dass die Gasteig GmbH München - anders als offenbar mit Herrn Dr. Messmer, dem Koordinator des Strauss-Jubiläumsjahres, vorbesprochen - nicht bereit war, als Ausstellungsnehmer in München die oben skizzierten Transport-, Auf- und Abbau-Kosten zu übernehmen. Da die Durchführung der Ausstellung in München kurz vor der geplanten Eröffnung ernsthaft gefährdet war, musste - unter Einbeziehung von Herrn Ministerialrat Hillig - ein Kompromiss gefunden werden, der leider auch die Übernahme der genannten Kosten durch das RSI beinhaltete. Auch die vermeintlich durch den Koordinator vorbereiteten Absprachen mit den Ausstellungsorten Würzburg und amberg erwiesen sich als ungenügend. Aus den genannten Gründen übersteigen die im Zusammenhang mit der Ausstellung stehenden Kosten den bewilligten Zuschuss aus dem Kulturfonds ayern ( Euro) um rund Euro. Da jedoch trotz der vorgezogenen Ausgaben im Jahr 2013 (in Höhe von ,91 Euro) der Haushaltsansatz 2014 für das Projekt Euro beträgt (HHSt ), wird dieser Ansatz lediglich um maximal Euro überschritten. Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge beantragen wir den genannten Haushaltsansatz voll ausschöpfen und gegebenenfalls um bis zu Euro überziehen zu dürfen. Die über den Haushaltsansatz hinausgehenden Mehrausgaben werden dem udget des Richard-Strauss-Instituts zugerechnet. Auf die besonderen Umstände der Ausstellungsplanung, insbesondere hinsichtlich der Präsentation in München, und die damit verbundenen Mehrausgaben für den Markt Garmisch-Partenkirchen werden wir beim Verwendungsnachweis hinweisen.

5 Seite 5 Nach der Durchführung der Wander-Ausstellung gehen die Ausstellungsmaterialien (Ausstellungswände, Audio- und Videotechnik, Lampen etc.; Materialwert und Anschaffungs-/Herstellungskosten über Euro) in den esitz des Richard-Strauss- Instituts über und können dort weiter verwendet werden. Der Finanzausschuss genehmigt für die Veranstaltung der Jubiläumsausstellung Strauss- ilder in ayern Ausgaben von bis zu Euro, davon im Jahr 2014 in Höhe des für das Projekt vorgesehenen Haushaltsansatzes 2014 ( Euro) plus maximal Euro. Die entstehenden überplanmäßigen Ausgaben von maximal Euro werden über Minderausgaben im udget des Richard-Strauss-Instituts gegenfinanziert. TOP 1.5 Große Olympia-Sprungschanze - Gerichtskosten, Sachverständigenkosten; eschlussfassung Die Vorlage der auverwaltung, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder Herr Hahn und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Mit Urteil des Landgerichts München II vom (AZ 14 O 18994/09) wurde die Firma Construzioni Italiane Ascensori Montacariche (C.I.A.M.) Servici S.p.A. verurteilt an uns entsprechend den erechnungen der Rechtsanwaltskanzlei Nette ,52 EUR zu bezahlen. Nachdem die gegnerische Partei erufung eingelegt hat, wurde das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. Somit fallen weitere Kosten für die Durchsetzung unserer Forderung mittels eauftragung von Rechtsanwälten an (eauftragung eines Korrespondenzanwaltes in Italien zwecks vorläufiger Vollstreckung aller Forderungen). Der im Verwaltungshaushalt vorgesehene Ausgabenansatz auf der Haushaltstelle (Große Olympia-Sprungschanze) in Höhe von EUR reicht nicht aus. Es ist mit einer Überschreitung in Höhe von EUR zu rechnen. Die Mehrausgaben in Höhe von EUR können durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen (Grund- und Hauptschule Gröben) mit EUR und (Olympia-Skistadion - Einfriedung und Zugangssystem) mit EUR gedeckt werden. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von EUR auf der HHSt (Große Olympia-Sprungschanze) werden genehmigt. Die Gegenfinanzierung erfolgt über Minderausgaben bei den HHSt (Grundund Hauptschule Gröben) mit EUR und (Olympia-Skistadion - Einfriedung und Zugangssystem) mit EUR. TOP 1.6 udget Verwaltungshaushalt der Abteilung Tiefbau; eschlussfassung

6 Seite 6 Die Vorlage der auverwaltung, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder Herr Hahn und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Folgende außerplanmäßige Maßnahmen mussten oder müssen noch im Jahr 2014 durchgeführt werden. bereits gegenfinanziert außerplanmäßige Ausgaben Straßenunterhalt Storistraße, Gehwegrückbau Straße nach Graseck, Instandsetzungsmaßnahmen Gewässerunterhalt Partenkirchener Mühlbach, Sanierung Weidlegraben, Aushub Unterhalt Straßenentwässerung Straßenbeleuchtung Unfallschäden EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die unvorhersehbaren Ausgaben in Höhe von EUR wurden bereits durchgeführt und konnten über das udget der Abteilung Tiefbau finanziert werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von EUR kann über Minderausgaben im Vermögenshaushalt bei der HHSt (Chamonixstraße) erfolgen. Für das udget im Verwaltungshaushalt der Abteilung Tiefbau AOD 603 werden für die Durchführung außerplanmäßiger Maßnahmen zusätzliche Mittel in Höhe von EUR bereitgestellt. Die Gegenfinanzierung erfolgt in voller Höhe über Minderausgaben im Vermögenshaushalt bei der HHSt (Chamonixstraße). TOP 1.7 Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen 2 und Wamberg; eschlussfassung Die Vorlage der auverwaltung, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder Herr Hahn und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der 2 und Wamberg wurden für den Zeitraum 2011 bis 2014 insgesamt EUR veranschlagt. is Ende 2013 wurden hiervon bereits ca EUR angewiesen.

7 Seite 7 Aufgrund von Massenmehrungen in den vier Jahren auzeit sowie unvorhersehbaren zusätzlichen Arbeiten, wie z.. Auflagen des Naturschutzes usw., werden zusätzliche Mittel in Höhe von EUR für den Abschluss der aumaßnahmen benötigt. Im Haushalt 2014 sind auf der HHSt (Straße nach Wamberg) Ausgaben in Höhe von EUR veranschlagt. Die Gegenfinanzierung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von EUR kann in voller Höhe über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle (Loisachbrücke Zugspitzstraße - Sanierung) erfolgen, da die Sanierung der Loisachbrücke in 2014 nicht mehr ausgeführt wird. Auf der Haushaltsstelle (Straße nach Wamberg) werden zusätzliche Mittel in Höhe von EUR bereit gestellt. Die Gegenfinanzierung erfolgt in voller Höhe über Minderausgaben auf der Haushaltsstelle (Loisachbrücke Zugspitzstraße - Sanierung). TOP 2: Sanierungsmaßnahmen im Rathaus für den G7-Gipfel; Information bzw. eschlussfassung über anstehende Vergaben I/ TOP 2.1 ekanntgabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns Die Vorlage der Finanzverwaltung, die als Tischvorlage für alle Ausschussmitglieder aufgelegt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Hahn und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Mit Schreiben vom erteilte die Regierung von Oberbayern die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn (siehe Anlage zu dieser Niederschrift). Der Finanzausschuss nimmt die mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom erteilte Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zur Kenntnis. TOP 2: Sanierungsmaßnahmen im Rathaus für den G7-Gipfel; Information bzw. eschlussfassung über anstehende Vergaben I/ TOP 2.2 ekanntgabe einer Dringlichen Anordnung für Abbrucharbeiten Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Hahn erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug des Marktgemeinderat-eschlusses vom hat Frau Dr. Meierhofer eine Dringliche Anordnung, die Vergabe der Abbrucharbeiten betreffend, erteilt. Die Firma Dobler, Robert Koch-Str. 8, Penzberg erhielt als günstigster ieter den Zuschlag für die Abbrucharbeiten. Der Finanzausschuss nimmt die Dringliche Anordnung zur Kenntnis. TOP 2: Sanierungsmaßnahmen im Rathaus für den G7-Gipfel; Information bzw. eschlussfassung über anstehende Vergaben I/ TOP 2.3 ekanntgabe zu den aumeisterarbeiten

8 Seite 8 Herr Hahn führte aus, dass die aumeisterarbeiten ebenfalls im Wege der Dringlichen Anordnung vergeben werden müssen. Die diesbezügliche ekanntgabe erfolgt in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates. Mit diesem Vorgehen besteht Einverständnis.

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