Niederschrift der 49. Sitzung des Finanzausschusses vom 20. Juni 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T
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- Ingelore Lorenz
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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 49. Sitzung des Finanzausschusses vom 20. Juni 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Grund- und Mittelschule am Gröben; Vermögenshaushalt 2017; Erwerb eines KUOTA STW 40 Allrad-Pflegetraktors mit Schneeräumschild, Sand-, Salz- und Splittstreuer; eschlussfassung 2. Investitionen der Gemeindewerke im ereich der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2017; eschlussempfehlung an den Gemeinderat 3. Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; Rathaus; Neugestaltung des Trau- und esprechungsraumes im EG; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; eschlussfassung 4. Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Wohnungen des Marktes; eschlussfassung 5. Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Sozialwohnungen aufgrund geänderter erechnungen der Kostenmieten; eschlussfassung 6. Prüfung Kostenbeteiligung 1.FC Garmisch-Partenkirchen an den Sanierungskosten des Umkleidegebäudes im Stadion am Gröben; Information V I
2 Seite 2 Frau 1. ürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit 10 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 48. Sitzung vom 23. Mai 2017 liegt aus. Da im Übrigen keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 48. Sitzung vom 23. Mai 2017 eingegangen sind, ist die Genehmigung erteilt. GRM Dr. Stephan Thiel tritt während der ehandlung des TOP 3 öffentlich in die Sitzung ein. Tagesordnung öffentlich TOP 1: Grund- und Mittelschule am Gröben; Vermögenshaushalt 2017; Erwerb eines KUOTA STW 40 Allrad-Pflegetraktors mit Schneeräumschild, Sand-, Salz- und Splittstreuer; eschlussfassung Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer erläutert den Sachverhalt An der Grund- und Mittelschule am Gröben ist derzeit kein Fahrzeug mit Schneepflug vorhanden. isher wurde mit einem defekten, nicht verkehrssicheren Holder j geräumt, der für die Wintermonate vom Stadion am Gröben ausgeliehen wurde. Das Fahrzeug hat bereits seit 10 Jahren keine TÜV-Zulassung mehr, einen Getriebe-schaden und defekte remsen und eleuchtung. Lt. Aussage des gemeindlichen auhofes ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich. Es soll für die GS und MS am Gröben ein Kubota STW 40 Allrad-Pflegetraktor angeschafft werden, da dieses Gerät bereits an anderen Schulen (GS urg-/krankenhausstraße, GS urgrain, Stadion am Gröben) eingesetzt wird und somit vorhandene Anbaugeräte wie Schneefräse, Kehrmaschine etc. gemeinsam genutzt werden können. Aufgrund der Straßenzulassung des Fahrzeugs wäre es dann auch möglich, im Winter den weitläufigen Außenbereich der Schule und die zusätzlich entstandene Feuerwehr-zufahrt (Neubau) sowie das große Areal im Innenbereich des Schulgeländes zu räumen.
3 Seite 3 Es wurden drei Angebote im freihändigen Verfahren eingeholt. Diese Verfahrensart wurde gewählt, um bei Inanspruchnahme von Serviceleistungen reparaturbedingte Standzeiten auf ein Minimum zu reduzieren (möglich nur bei Firmen in Ortsnähe). Es liegt nachfolgendes Ergebnis vor: 1. Fa. Hans Völk GmbH & Co.KG ,50 EUR 2. Fa. Thomas Müller - Kommunal-, Garten-, Forstgeräte, PKW-Anhänger ,50 EUR 3. Fa. Steinmassl Landtechnik ,00 EUR Aufgrund der geprüften Angebote bleibt das Angebot der Firma Hans Völk GmbH & Co.KG mit einer Auftragssumme von ,50 EUR brutto (38.850,00 EUR netto) das wirtschaftlichste. Die Mittel stehen auf der Haushaltsstelle GS + MS am Gröben -Arbeitsgeräte und Maschinen - zur Verfügung. Der Finanzausschuss hat beschlossen: Der Erwerb eines KUOTA STW 40 Allrad-Pflegetraktors mit WIEDEMANN kommunales VARIO 3353 Schneeräumschild und RAUCH Sand-, Salz- und Splittstreuer SA 121 lt. Angebot der Firma Hans Völk GmbH & Co.KG in Höhe von ,50 EUR brutto auf der Haushaltsstelle (GS + MS am Gröben - Arbeitsgeräte und Maschinen) wird genehmigt. TOP 2: Investitionen der Gemeindewerke im ereich der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2017; eschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage des auamts, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Hahn erläutern den Sachverhalt. Für das Jahr 2017 benötigen die Gemeindewerke ein udget von EUR, damit die notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können; diese eträge werden beim Markt im Haushalt 2018 veranschlagt: Stromkosten - Haushaltsstelle Stromverbrauch (erechnungsbasis: ca kwh, Stromsteuer EEG KWK und Sonderkundenumlage Konzessionsabgabe 900 Meßpreis Umsatzsteuer Summe Stromkosten Stromkosten ,66 EUR ,42 EUR ,87 EUR
4 Seite 4 Unterhaltsaufwand - Haushaltsstelle Allg. Instandhaltung Standsicherheitsüberprüfung von eleuchtungsmaste Technische Überprüfung der Leuchten entsprechend G Vorgaben Überprüfung der Nullungsbedingungen entsprechend DGUV-Vorschrift ehebung von unbekannten Dritten verursachter Schäden Außergewöhnliche Unterhaltsmaßnahmen Teilsumme Unterhaltsaufwand Unterhaltsaufwand ,38 Euro ,33 Euro ,05 Euro Investitionsaufwand - Haushaltsstelle Erneuerungs- und Unterhaltunsaufwand Erweiterung eleuchtung Lahnewiesgraben (Einmündung Lahnewiesgraben- Loisach) Umbaumaßnahme WWA ernadeinweg Kabelaustausch wegen fehlendem Schutzleiter Marienplatz Einschleifung von 2 Masten (fehlender Schutzleiter) Erneuerung der Anstrahlung Sebastians-Kircher l (Umabu auf LED) Erneuerung von avaria-leuchten (Scheiben, Leuchten, Maste) Erneuerung von Ansatzleuchten von Leuchtstofflampen auf LED (Energiesparung) Dateneingabe in die Datenbank für Leuchtstellen und Maste Sonstige unvorhergesehene Maßnahmen Erweiterungen auf Grund und Anträgen Teilsumme Erneuerungs- Und Erweiterungsmaßnahmen Mitverlegung bei anderen Spartenträgern Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Stromversorgung Maßnahmen im Zuge von Verlegungen von Verlegungen der Gas-, Wasser-, Fernwärmeversorgung Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Telekom Teilsumme Mitverlegungen bei anderen Spartenträgern Maßnahmen im Zuge von Straßen- und Kanalbauten Loisachstraße A1 (Anpassung an den Straßenbau) Lagerhausstraße Anpassungsmaßnahmen Walter-Siegfried-Straße Wamberger Graben (Anpassung an den Straßenbau) Krankenhausstraße / St.-Martinstraße Gehweg eleuchtung erstellen Teilsumme Mitverlegungen bei Straßen- und Kanalbau Teilsumme Investitionsaufwand Investitionsaufwand ,83 EUR ,26 EUR ,21 EUR Gesamtsumme Haushalt ca EUR
5 Seite 5 eschlussempfehlung an den Gemeinderat: Mit dem udget 2017 der Gemeindewerke (Ansatz beim Markt im Haushalt 2018) besteht Einverständnis. TOP 3: Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; Rathaus; Neugestaltung des Trau- und esprechungsraumes im EG; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; eschlussfassung Die Vorlage des auamts, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Hahn erläutern den Sachverhalt. Auf Anregung der 1. ürgermeisterin wurde durch das auamt ein Konzept zur Neugestaltung des Trau- und esprechungsraumes im Erdgeschoss des Rathauses entwickelt. Die geschätzten Kosten dieser Neugestaltung belaufen sich auf ca EUR. Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen nicht zur Verfügung, können aber durch den Deckungsring 15 (Gebäudeunterhalt) finanziert werden. Der Finanzausschuss hat beschlossen: Das auamt wird gebeten, für maximal EUR einen neuen Gestaltungsvorschlag zu entwickeln und diesen in einer der nächsten Sitzungen dem Gremium zum eschluss vorzulegen. TOP 4: Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Wohnungen des Marktes; eschlussfassung Die Vorlage der Finanzverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Velten erläutern den Sachverhalt. ei den Wohnanlagen Unterfeldstraße und Grubenkopfstraße sind die öffentlichen indungen vor einiger Zeit abgelaufen. Die letzte Mieterhöhung um 20 % fand bei diesen Anwesen zum 1. Januar 2015 statt. Daher könnten bei allen Wohnungen in diesen Wohnanlagen ab dem 1. Januar 2018 die derzeitigen Mieten (Unterfeldstr.4, 72 Euro/qm, Grubenkopfstr. 4, 44 Euro/qm) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften um bis zu 20 % erhöht werden. Unter Zugrundelegung einer Mieterhöhung von 20 % ergibt sich insgesamt eine jährliche Einnahmeerhöhung von rund Euro. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Anwesen an der Unterfeldstraße, insgesamt 6.703,48 Euro (8 Wohnungen, durchschn. 69,83 Euro / Wohnung im Monat), Anwesen Grubenkopfstraße, insgesamt ,89 Euro (24 Wohnungen, durchschn. 65,65 Euro / Wohnung im Monat). Ferner besteht die Möglichkeit bei verschiedenen Wohnungen des Marktes, bei denen ebenfalls seit mindestens 3 Jahren keine Mieterhöhung vorgenommen wurde, die Mieten um bis zu 20 % zu steigern. Insgesamt würde sich für diese Wohnungen
6 Seite 6 eine Erhöhung der Mieteinnahmen um jährlich rund Euro ergeben. Im Einzelnen: Anwesen isheriger Preis/qm Neuer Preis/qm Neue mtl. Kaltmiete Kankerweg 6 3,23 Euro 3,87 Euro 333,32 Euro (Jugendzentrum) Jahnstraße 1 4,50 Euro 5,39 Euro 397,84 Euro (Kindergarten) Krankenhausstr. 1 6,50 Euro (Grundschule) Leitlestraße 21 3,37 Euro 4,04 Euro 297,87 Euro Leitlestraße 21 3,37 Euro 4,04 Euro 280,38 Euro Leitlestraße 21 3,37 Euro 4,04 Euro 391,64 Euro Leitlestraße 21 3,37 Euro 4,04 Euro 402,55 Euro Münchner Straße 28 (Feuerwehr Part.) 2,56 Euro 3,06 Euro 250,58 Euro Münchner Straße 28 2,56 Euro 3,06 Euro 250,58 Euro Münchner Straße 28 2,56 Euro 3,06 Euro 213,74 Euro Prof.-Carl-Reiser 4,00 Euro 4,80 Euro 393,55 Euro Straße 2 (Schule) Fürstenstraße 14 2,99 Euro 3,59 Euro 542,48 Euro (Kurhaus Garmisch) Reintalstraße 7 (Rathaus) Erhöhung etriebskosten-pauschale 2,71 Euro 15,34 Euro (monatlich) 3,25 Euro 37,67 Euro (monatlich) 180,73 Euro Der Finanzausschuss hat beschlossen: Die Mieten für die Wohnanlagen Unterfeldstraße und Grubenkopfstraße sowie für einzelne Wohnungen des Marktes sind ab dem 1. Januar 2018 jeweils um 20 % zu steigern. ei der Wohnung im Anwesen Krankenhausstr. 1 ist die Miete nicht zu erhöhen, da der derzeitige Quadratmeterpreis im Verhältnis zu den anderen Wohnungen des Marktes relativ hoch ist, zumal es keinen eigenen Eingang zu der Wohnung gibt, sondern der Zugang über die Schule erfolgt.
7 Seite 7 TOP 5: Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Sozialwohnungen aufgrund geänderter erechnungen der Kostenmieten; eschlussfassung Die Vorlage der Finanzverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Velten erläutern den Sachverhalt. Die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen, die bei öffentlich geförderten Wohnungen in die erechnung der Kostenmiete einfließen, sind seit 1. Januar 2002 indexiert, d.h. sie erhöhen sich alle 3 Jahre entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes. Eine zusätzliche Erhöhung ergibt sich über die aualtersklassen. Desweiteren können laut Auskunft der Regierung von Oberbayern die Kosten für den Einbau von Probeentnahmeventilen zur Legionellen-prüfung sowie für die Installation von Rauchmeldern im Rahmen der Wirtschaftlich-keitsberechnung berücksichtigt werden. Die letzte Mieterhöhung fand zum 1. Oktober 2014 statt. Dieser Mietsteigerung lag die Veränderung der Indexzahlen von Oktober 2010 bis Oktober 2013 zugrunde. Es besteht die Möglichkeit, aufgrund der Indexsteigerung im Zeitraum Oktober 2013 zu Oktober 2016 die Mieten erneut zu erhöhen. Insgesamt könnten ab 1. Oktober 2017 Mehreinnahmen von jährlich rund EUR erzielt werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Anwesen am Gänsländerweg, insgesamt 8.963,00 EUR (42 Wohnungen, durchschn. 17,19 EUR / Wohnung im Monat), Anwesen Promenadestraße, insgesamt 1.802,05 EUR (11 Wohnungen, durchschn. 12,51 EUR / Wohnung im Monat), Anwesen Wehrstraße insgesamt 3.734,91 EUR (23 Wohnungen, durchschn. 12,94 EUR / Wohnung im Monat), Anwesen an der Zugspitzstraße, insgesamt 1.030,04 EUR (35 Wohnungen, durchschn. 1,84 EUR / Wohnung im Monat). Der Finanzausschuss hat beschlossen: Die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschale, beinhaltet in der Kostenmiete für Sozialwohnungen, ist ab dem 1. Oktober 2017 entsprechend der Indexsteigerung vom Oktober 2013 bis Oktober 2016 zu erhöhen. Die Kosten für den Einbau von Probeentnahmeventilen und Rauchmeldern sind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen. TOP 6: Prüfung Kostenbeteiligung 1.FC Garmisch-Partenkirchen an den Sanierungskosten des Umkleidegebäudes im Stadion am Gröben; Information I Die Vorlage der Finanzverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Velten erläutern den Sachverhalt.
8 Seite 8 Im Rahmen der Haushaltsberatungen beauftragte der Finanzausschuss die Verwaltung zu prüfen, inwieweit der 1. FC Garmisch-Partenkirchen an den Kosten für die Sanierung der Umkleiden im neuen Funktionsgebäude im Stadion am Gröben beteiligt werden könnte. Der vom auamt zum Sachverhalt abgegebenen Stellungnahme nach ist für die aufgetretenen Schäden eine von der Planung abweichende Nutzung verantwortlich. So seien unter anderem die Duschen nur für eine sporadische Nutzung durch Schüler ausgelegt worden, eine intensivere Nutzung durch Sportvereine sei nicht geplant worden. Die Anpassung der Umkleide-Kabinen an eine intensivere Nutzung wurde im ersten Obergeschoss abgeschlossen und soll möglichst noch in diesem Jahr auch im Erdgeschoss durchgeführt werden. Da dem Hauptnutzer der Umkleiden eine dem edarf entsprechende Nutzung von vorhandenen Räumlichkeiten nicht zu Last gelegt werden kann und zudem keine Hinweise auf Schädigung der Räumlichkeiten durch unangemessene Nutzung vorliegen, empfiehlt die Verwaltung von einer Kostenbeteiligung an den Sanierungskosten abzusehen. Der Finanzausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
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