Niederschrift der 26. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Januar 2016 Seite 1
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- Gerhard Abel
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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 26. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Januar 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Rennrodeln auf Naturbahn; Antrag der Abteilung Rennrodeln des SC Riessersee e.v. zusammen mit dem Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland e.v. auf Unterstützung bei der Durchführung eines im zweijährigen Rhythmus in Garmisch-Partenkirchen geplanten Weltcups im Naturbahnrodeln; Beschlussfassung 2. Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Verwaltungshaushalt 2016; Ansatzhöhenfestlegung auf den Haushaltsstellen und ; Beschlussfassung B B 3. Verwaltungshaushalt 2016; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V 4. Vermögenshaushalt 2016; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V
2 Seite 2 Öffentlicher Teil Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit 11 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. TOP 1: Rennrodeln auf Naturbahn; Antrag der Abteilung Rennrodeln des SC Riessersee e.v. zusammen mit dem Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland e.v. auf Unterstützung bei der Durchführung eines im zweijährigen Rhythmus in Garmisch-Partenkirchen geplanten Weltcups im Naturbahnrodeln; Beschlussfassung B Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Eitzenberger erläutern den Sachverhalt. Vertreter der FIL (Internationaler Rodelverband), des BSD (Bob- und Schlittenverband für Deutschland e.v.) und der Abteilung Rennrodeln des SC Riessersee e.v. haben am in einem persönlichen Gespräch bei der 1. Bürgermeisterin ihre Pläne für eine zukünftig, geplante Durchführung von Rodelweltcupveranstaltungen (Junioren oder Senioren) auf Naturbahn in Garmisch-Partenkirchen vorgestellt. Die Veranstalter planen hierbei, einen im Wechsel mit dem Weltcupstandort Unterammergau im zweijährigen Rhythmus wiederkehrenden Weltcup (Senioren oder Juniorenweltcup) auf der Strecke Nähe des Klinikums in Garmisch-Partenkirchen durchzuführen. Dieser würde jedoch erst von der FIL fest im Rennkalender aufgenommen, wenn eine grundsätzliche und ausreichende Unterstützung durch den Markt für die Durchführung auch in kommenden Jahren gewährleistet ist. Unter der Prämisse, dass Garmisch-Partenkirchen hier eine längerfristige Unterstützung zusagt, würde die Durchführung eines 1. Weltcups bereits in der Saison 2016/2017 voraussichtlich ca. Mitte Januar 2017 angestrebt. Mit Schreiben vom und vom untermauern der BSD sowie die Abteilung Rennrodel des SCR ihren mündlich vorgetragenen Antrag auf Unterstützung und teilen einerseits grundlegende Informationen über die Sportart als solches sowie eine Zusammenstellung über einen möglichen finanziellen Aufwand für ein Weltcupwochenende mit. Nach den vorgelegten Schriftstücken rechnen die Veranstalter hier mit ca. 500 Übernachtungen bei einem möglichen Senioren-Weltcup und mit ca. 250 Übernachtungen für einen möglichen Junioren-Weltcup der aktiven Sportler, was für
3 Seite 3 Beherbergungsbetriebe des Marktes und der Region neben der TV-Werbung positive Resonanz bringen sollte. Als Gesamtkosten (eingerechnet wird nur ein tatsächlicher Mittelfluss) für die Durchführung des in der Saison 2016/2017 erstmals vorläufig geplanten Weltcups kalkulieren die Verantwortlichen der SC Rennrodelabteilung ca EUR und rechnen dabei eine mögliche Unterstützung des Marktes in Höhe von maximal EUR ein. Ehrenamtliche Arbeitsstunden und unbezahlte Leistungen werden für diese Veranstaltung dabei nochmals in gleicher Höhe von den Veranstaltern und Mitgliedern erforderlich sein. Die Höhe einer möglicherweise notwendigen, weiteren Unterstützungsleistung durch den Bauhof kann derzeit nicht beziffert werden und würde nach Aussage der Verantwortlichen in vergleichbarer Art und Weise wie in den vergangenen Jahren anfallen. Die Verantwortlichen beantragen hierbei eine Unterstützung des Marktes durch Übernahme von 25 Prozent der (real messbar) entstehenden Kosten, höchstens jedoch einen Betrag von EUR im jeweiligen Jahr für die Durchführung einer Weltcupveranstaltung. Nachdem nur in Garmisch-Partenkirchen neben Unterammergau, eine weitere für die Austragung von internationalen Rennen geeignete und auch homolegierte Strecke vorhanden ist, auf der in der Vergangenheit bereits mehrere Meisterschaften und Weltcups ausgetragen wurden, ist es für die Weiterentwicklung der aufstrebenden Sportart in Deutschland sehr wichtig, auch in Garmisch-Partenkirchen wieder regelmäßig Seniorenoder Junioren-Weltcups veranstalten und durchführen zu können. Als Aushängeschild des Vereins benennen die Verantwortlichen Theresa Maurer, die in der Vergangenheit bereits große Erfolge im Juniorenbereich gefeiert hat und 2017 das letzte Mal noch in dieser Klasse starten dürfte. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat als Grundlage die in der Sitzung des Marktgemeinderates am 09. Dezember 2015 verabschiedeten und ab in Kraft tretenden Sportförderrichtlinien für eine Bewertung herangezogen und empfiehlt den Antrag vorerst zurück zu stellen und die Abteilung Rennrodeln des SCR aufzufordern über den Hauptverein einen erneuten Antrag auf Sonderförderung nach den Sportförderrichtlinien bis zum zu stellen. Daneben wird empfohlen eine über mehrere Jahre reichende Unterstützungszusage hier nicht zu gewähren. Derzeit erfüllen die Antragsteller nicht die in den Richtlinien vorgeschriebenen Förderungsvoraussetzungen. Eine Förderung von Abteilungen von Vereinen erfolgt zukünftig nicht mehr. Ebenso ist nach den neuen Richtlinien eine Förderung von überörtlichen Sportverbänden und Vereinen nicht vorgesehen. Daneben widerspricht eine Festlegung einer Förderung über mehrere Jahre dem Grundgedanken der neuen Förderrichtlinien, die gerade die Vereine anhalten soll, jährlich wiederkehrend entsprechende Anträge zu stellen und dem Markt ermöglicht auf gewisse finanzielle Handlungsspielräume jährlich entsprechend reagieren zu können. Sollte sich der Finanzausschuss trotzdem entschließen dem Antrag und dem Wunsch der SCR Rennrodelabteilung zu entsprechen, müssten entweder Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen nach Nr. I/2.4 der Richtlinien (Antragsteller ist nicht e.v. oder
4 Seite 4 Sportverband) in diesem Falle gewährt werden oder die Abteilung über den Hauptverein einen neuen Antrag stellen, um eine Unterstützung über den Sonderfördertopf auf der Haushaltsstelle erhalten zu können. Unabhängig von den Sportförderrichtlinien wäre eine Bezuschussung nur über eine entsprechende neu zu schaffende Haushaltsstelle für diese spezielle Förderung (analog Haushaltsstelle Förderung Ski Weltcup) möglich. Diese würde jedoch dem Grundgedanken der vereinheitlichten Behandlung und Verteilung der Fördermittel der Sportförderrichtlinien widersprechen. Der Finanzausschuss beschließt: Der Markt Garmisch-Partenkirchen unterstützt die Antragsteller bei der Durchführung der geplanten Rodelweltcupveranstaltung im Naturbahnrodeln in Garmisch-Partenkirchen im Jahr 2017 bis zu einem Betrag von EUR. Für zukünftige Veranstaltungen ist ein Antrag nach den Sportförderrichtlinien über den Hauptverein einzureichen. TOP 2: Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Verwaltungshaushalt 2016; Ansatzhöhenfestlegung auf den Haushaltsstellen und ; Beschlussfassung B Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Martin Bader erläutern den Sachverhalt. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am neue Sportförderrichtlinien verabschiedet, die zum in Kraft getreten sind. Über die Festlegung der für die Auszahlung von Zuschüssen nach den Förderrichtlinien erforderlichen Haushaltsansätze im Verwaltungshaushalt hat der Marktgemeinderat noch nicht befunden. Diese soll im laufenden Haushaltsverfahren erfolgen. Mit der Einführung der Sportförderrichtlinien wird nun bei der Verteilung der vom Markt bereitgestellten Sportfördermittel ein neues Verfahren durchgeführt. Dem neuen Verfahren liegt ein System zugrunde, dass für den gesamten Sportförderbereich (ausgenommen ist die Förderung des Hochleistungssports z.b. Ski-Weltcup, ) die Abwicklung der Zuschussauszahlungen über zwei Haushaltsstellen (zwei Fördertöpfe) im Verwaltungshaushalt vorsieht. Über die Haushaltsstelle (Zuschüsse für lfd. Zwecke an sonstige Verbände, Vereine u.ä. und deren Einrichtungen) werden künftig Sonderförderungen und über die Haushaltsstelle (Zuschüsse für lfd. Zwecke an Sportverbände und Vereine und deren Einrichtungen) Zuschüsse der allgemeinen Vereinsförderung ausbezahlt. Der Fördertopf der allg. Vereinsförderung ( ), über welchen die Vereine spezielle Förderungen (Jubiläumszuschuss, Jugendzuschuss, Übungsleiterzuschuss und allgemeinen Vereinszuschuss) beantragen können, wird nach dem neuen Berechnungssystem komplett auf alle beantragenden Vereine ausgeschüttet. Der Sonderfördertopf dagegen beinhaltet Haushaltsmittel die für Sonderförderanträge der Vereine vorgehalten und erst nach Behandlung und Bewilligung durch das jeweils
5 Seite 5 zuständige Organ bzw. Gremium ausbezahlt werden. Ein System der Komplettausschüttung wie im Bereich der allgemeinen Vereinsförderung findet für diesen Förderbereich nicht statt. Sollte dieser Haushaltsmittelansatz nach Behandlung und Bewilligung der Anträge nicht ausreichen, müsste entweder eine überplanmäßige Erhöhung des Ansatzes über die Deckungsreserve oder eine anteilsmäßige Kürzung der jeweiligen Zuschüsse nach Nr. I. 1/1.1. der Richtlinien erfolgen. Nachdem die Sportförderrichtlinien erst am vom Marktgemeinderat beschlossen wurden und für 2016 den Vereinen eine Antragsfrist zum 01. März eingeräumt wurde, ist derzeit noch nicht bekannt in welcher Gesamthöhe die Vereine Fördermittel, gerade im Bereich der Sonderförderung, letztlich beantragen werden. Erst wenn alle Unterlagen und Antragsformulare von den Vereinen eingereicht und durch die Verwaltung geprüft worden sind, ist es möglich festzustellen, welche Vereine überhaupt förderberechtigt sind und in wie weit sich eine Aufteilung der Fördermittel z.b. im Bereich der allgemeinen Vereinsförderung nach Mitgliederzahlen dann errechnet. In 2016 muss demnach die Festsetzung der Haushaltsmittelhöhen überwiegend geschätzt werden. Als Hilfsmittel können nur die derzeit der Verwaltung vorliegenden Angaben zu Mitgliederstärken der Vereine herangezogen und Vergleichsberechnungen in der Art aufgestellt werden, um ungefähr eine Einschätzung geben zu können, in welcher Höhe die jeweiligen Sportvereine Zuschüsse erwarten können. Ob jedoch alle noch weiteren Fördervoraussetzungen von den in der Vergleichstabelle aufgeführten Vereinen eingehalten werden, zeigt sich erst im Laufe des Verwaltungsverfahrens nach Vorlage und Prüfung der Unterlagen. Unter Umständen erfüllen auch noch andere nicht in der Liste aufgeführte Vereine die Fördervoraussetzungen. Die Verwaltung empfiehlt für den Fördertopf der allgemeinen Vereinsförderung hier einen Betrag von EUR festzulegen, wobei es dem Finanzausschuss / Gemeinderat vorbehalten bleibt, diesen Betrag zu erhöhen bzw. zu verringern. Sollte der Finanzausschuss einen geringeren Betrag vorsehen, ist jedoch zu bedenken, dass das System der gleichberechtigten und kompletten Ausschüttung der Fördergelder im Fördertopf, nach Subtraktion aller gewährten Jubiläumszuschüsse, aller Jugendzuschüsse und Übungsleiterzuschüsse für die Berechnung des allg. Vereinszuschusses noch einen Restbetrag benötigt. Nach Festlegung eines Fördersatzes von 10 EUR für die jugendlichen Mitglieder rechnet die Verwaltung nach dem ihr vorliegenden Mitgliederzahlen der angenommenen förderberechtigten Vereine mit einem Gesamtbetrag von knapp EUR. Auch die Höhe der gesamten Jugendleiterzuschüsse, die sich an den staatlichen Zuschüssen orientiert wird nach Vergleichszahlen der Vergangenheit mit einem Gesamtbetrag von ca EUR gerechnet. Es wird deshalb geraten, die Gesamten Mittel für die allgemeine Vereinsförderung nicht geringer als EUR festzusetzen, da ansonsten möglicherweise keine Mittel oder nicht mehr ausreichende Mittel für die Restausschüttung des allg. Vereinszuschusses vorhanden sind. Der empfohlene Betrag von EUR setzt sich aus der Summe der in der Vergangenheit (2015) gewährten Jahreszuschüsse an einzelne Vereine (Gesamt EUR), des bisherigen Gesamtansatzes für die 50%-Übernahme von Turnhallenkosten anderer Träger in Höhe von EUR sowie den durchschnittlich gewährten Übungsleiterpauschalen der letzen Jahre in Höhe von gerundet EUR zusammen. Für die Haushaltsstelle (Sonderförderung) empfiehlt die Verwaltung entgegen der ursprünglichen Anmeldung der Haushaltsmittel für den Verwaltungshaushalt 2016,
6 Seite 6 einen Betrag von EUR festzusetzten. Ursprünglich wurden für diese Haushaltsstelle EUR beantragt. Es wird empfohlen EUR, die nach geltender Beschlusslage vom des Marktgemeinderates als Förderung für die Integration der Jugendspieler in die Profimannschaft des SC Riesersee an die SCR Vermarktungs GmbH bezahlt werden, auf einer eigens neu dafür geschaffenen Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt vorzusehen. Diese Förderung kann inhaltlich nicht in den Sonderfördertopf der Sportrichtlinien untergebracht werden (keine Bezuschussung von gewerblichem Sportbetrieb). Orientiert an in der Vergangenheit bisher gewährten Sonderzuschüssen, welche möglicherweise auch zukünftig von den Vereinen wieder beantragt werden, wie etwa dem Zuschuss für Eiskosten im OEZ an den SCR Eishockey Nachwuchs e.v. in Höhe von EUR oder verschiedener Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen im OEZ für Curling und Eiskunstlauf etc. wurde von der Hauptverwaltung die Höhe des Ansatzes für die Sonderförderhaushaltsstelle geschätzt und errechnet. Der Finanzausschuss beschließt: Für Förderungen nach Nr. III., IV., V., und VI., der Sportförderrichtlinien und der damit einhergehenden Komplettausschüttung des Fördertopfes der allg. Vereinsförderung wird im Haushaltsverfahren 2016 ein Gesamtbetrag von EUR auf der Haushaltsstelle vorgesehen. Für Sonderförderungen nach Nr. VII. der Sportförderrichtlinien wird ein Gesamtbetrag in Höhe von EUR auf der Haushaltsstelle vorgesehen. Nach geltender Beschlusslage des Gemeinderates vom gewährt der Markt der SC Riessersee Vermarktungs GmbH für die Integration der Jugendspieler in die Profieishockeymannschaft einen jährlichen Zuschuss, der zur Deckung der für den Trainingsbetrieb im Olympia-Eissport-Zentrum anfallenden Eiskosten direkt an Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen bezahlt wird. Für diese Förderung wird eine eigene Haushaltsstelle mit einem Ansatz von Euro neu eröffnet. TOP 3: Verwaltungshaushalt 2016; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage der Finanzverwaltung, die auch Teil dieser Niederschrift sind und an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurden, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Jettenberger erläutern den Sachverhalt. Nach der Finanzausschusssitzung am ist im Verwaltungshaushalt eine Deckungslücke von EUR vorhanden. Mit Bescheid vom teilte das Bayerische Landesamt für Statistik die Schlüsselzuweisung für 2016 in Höhe von EUR mit (bisheriger Ansatz = EUR), so dass der Verwaltungshaushalt mit dem beigelegten Vorschlag ausgeglichen wäre. Für die in der Sitzung vom noch nicht geklärten Sachverhalte (Spielbankabgabe-Rechnungsergebnisse der letzten Jahre, Erörterung einzelner Haushaltsstellen von GaPa Tourismus, die Ansätze für den Bayerischen Kommunalen
7 Seite 7 Prüfungsverband) und die Aufstellung der Rechtsanwalts-/Gerichtskosten vom Rechtsamt für den Haushalt 2016 wurden als Anlagen beigefügt. Dem Gemeinderat wird empfohlen zu beschließen: Mit dem Ausgleichsvorschlag besteht Einverständnis. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Verwaltungshaushalt 2016 in der erarbeiteten Form zuzustimmen. TOP 4: Vermögenshaushalt 2016; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage der Finanzverwaltung, die auch Teil dieser Niederschrift sind und an alle Ausschussmitglieder am 08. Januar 2016 übermittelt wurden, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Jettenberger erläutern den Sachverhalt. Nach der Finanzausschusssitzung am lag im Vermögenshaushalt eine Deckungslücke von EUR vor. Zum Jahreswechsel wurden die Ansätze 2016 nochmals mit dem Haushaltsjahr 2015 abgegrenzt und berichtigt, die Änderungen ersehen sie im zugestellten Entwurf und in der Änderungsliste. Die Deckungslücke hat sich dadurch auf EUR verringert. Für die in der Sitzung vom nochmals zu prüfenden Ansätze für Grunderwerbe wurde die Stellungnahme ebenfalls zugestellt. Im Haushalt 2015 war eine Rücklagenentnahmen von 10,5 Millionen EUR eingeplant, nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass entweder keine Entnahme oder eine niedrige Entnahme beim Jahresabschluss 2015 notwendig ist. Deshalb kann der Vermögenshaushalt 2016 durch eine Entnahme der Rücklage in Höhe von 8,4 Millionen EUR ausgeglichen werden. Gründe dafür sind z.b. die Mehreinnahmen Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage mit 1,6 Millionen EUR, Mehreinnahmen beim Einkommenssteueranteil mit EUR, Mehreinnahmen Zuschuss Rathaus EUR; Minderausgaben Grundstückserwerb (Finanzamt) = 2,7 Millionen EUR abzüglich Mindereinnahmen Grundstückverkauf (Husar, Bichlerhof) = 1,6 Millionen EUR. Beschlussfassung auf Antrag von Frau GRM Koch: GRM Frau Koch stellt den Antrag, die auf der Haushaltsstelle (Germann- Stiftung, Ferdinand-Barth-Straße 6; Planungskosten) neu veranschlagten EUR wieder zu streichen. Beschlussfassung auf Antrag von GaPa Tourismus: Anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft zwischen Garmisch- Partenkirchen und Aspen wird eine Skulptur für den Aspen Park errichtet. Der Tourismus-, Gesundheits- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 beschlossen, dafür EUR bereit zu stellen. Der Ansatz ist im Vermögenshaushalt 2016 noch zu veranschlagen.
8 Seite 8 Dem Gemeinderat wird empfohlen zu beschließen: Mit dem Ausgleichsvorschlag und den beschlossenen Änderungen besteht Einverständnis. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Vermögenshaushalt 2016 in der erarbeiteten Form zuzustimmen.
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