Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 1. Sitzung des Finanzausschusses vom 03. Juni 2014 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich TOP 1: Gemeindeeigenes Anwesen Fürstenstr. 11 (ehemaliges BRK Gebäude); TOP 1.1 Weiterverwendung des Gebäudes; Beschlussfassung B Die Vorlage der Finanzverwaltung, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde und deren Neufassung mit Bestandsplänen als Tischvorlage ausliegt, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Hahn und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Der Vorsitzende des Werdenfelser Gasthausbrauerei e. V., Herr Anton Mangold, teilte am mit, dass der Verein konkret prüfen möchte, welche Nutzungsmöglichkeiten für die Unterbringung der Werdenfelser Gasthausbrauerei beim Objekt Fürstenstraße 11 bestehen. Konkret wurde angefragt, zu welchen Konditionen das Gebäude angeboten werden kann (Anmietung des Gesamtgebäudes nebst Nebengebäude saniert oder unsaniert, Anmietung einer Teilfläche im Erdgeschoß nebst Nebengebäuden saniert oder unsaniert, Zeitpunkt der Anmietung mit der Nutzungsänderung Gasthaus & Brauerei, Kaufoption zu einem späteren Zeitpunkt). Die Verwaltung gab Herrn Mangold mit Schreiben vom , vorbehaltlich der Beratung in den gemeindlichen Gremien, folgende Anhaltspunkte für die weiteren Planungen und Überlegungen des Vereins: - Anmietung des Gesamtgebäudes unsaniert, wie es steht und liegt - Vermietung mit Nutzungsauflagen (z. B. Dachsanierung und Renovierung, Vorhaltung einer Wohnung und Gemeinschaftsräumen für Vereine etc. im Gebäude sowie deren zur Verfügungstellung) - Gegenleistung: Abgeltung der Pacht auf einen längeren Zeitraum (z. B. 10/20 Jahre) - Einräumung eines Vorkaufsrechts wäre grundsätzlich möglich - Weiterhin wurde als monetärer Anhaltspunkt die überschlägig vom Gemeindebauamt ermittelten Renovierungskosten des Gebäudes inkl. Dachsanierung i. H. v EUR genannt.

2 Seite 2 - Es wurde darauf verwiesen, dass ein Richtpreisgebot für die Pacht erst bei Vorlage eines konkreten Nutzungskonzepts und einer Aufstellung der Investitionen auf Basis der Nutzung erstellt werden kann. Auf das Schreiben der Finanzverwaltung vom teilte Herr Mangold am mit, dass am die erste Mitgliederversammlung des Vereins konkret über die Umsetzung des Brauhauskonzepts beratschlagt. Er kündigte an, den Markt bis spätestens Ende Januar über das Ergebnis zu informieren. Der Markt erhielt zum angekündigten Termin keine Nachricht. Auf telefonische Nachfrage am teilte Herr Mangold mit, dass er sich in 1 2 Wochen schriftlich äußern werde. Eine Äußerung des Herrn Mangold steht bis heute aus. Zu bedenken ist, dass das BRK im Jahr 2010 einen Antrag an die Leifheit-Stiftung zur Förderung des Projekts Aufsuchende Altenhilfe zuhause älter werden stellte. Im Rahmen dieses Antrags war das Anwesen Fürstenstraße 11 als Projekt- und Koordinationsstelle geplant. dass der jüdisch-bayerische Stammtisch ebenfalls um Überlassung eines Veranstaltungsraumes im Gebäude gebeten hat. dass der Condrobs e.v. neue Büroräume für die Suchtberatungsstelle in Garmisch- Partenkirchen sucht und den Antrag stellte, das Anwesen Fürstenstraße 11 anzumieten (Bedarf: ca. 250 qm, 8 Büros, ein Gruppenraum, verschiedene Funktionsräume). Das Gemeindebauamt als untere Denkmalschutzbehörde nahm am zum Denkmalschutz des Objekts wie folgend Stellung: Das Gebäude Fürstenstraße 11 ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als Einzeldenkmal im Sinne des Artikel 1 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz (DschG) als ehemaliges Amtshaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Kniestock und spätklassizistischer Putzgliederung, 1866 aufgeführt. Das bedeutet, dass alle baulichen Maßnahmen außen wie innen einer denkmalpflegerischen Erlaubnis bedürfen, auch wenn sie nicht baugenehmigungspflichtig sind. Eine Sanierung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange nach Einholung der Erlaubnis ist, wo erforderlich, zu begrüßen, da dadurch die Bausubstanz des Einzeldenkmals erhalten wird. Zur Art der Nutzung kann Artikel 5 DschG zitiert werden: Baudenkmäler sollen möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden. Wenn das nicht möglich ist, ist eine der ursprünglichen gleiche oder gleichwertige Nutzung anzustreben. Soweit dies nicht möglich ist, soll eine Nutzung gewählt werden, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet. Sind verschiedene Nutzungen möglich, so soll diejenige Nutzung gewählt werden, die das Baudenkmal und sein Zubehör am wenigsten beeinträchtigt.... Berücksichtigt werden sollte, dass der Markt Garmisch-Partenkirchen bei seinen Gebäuden eine Vorbildfunktion gegenüber den weiteren gut 200 Denkmaleigentümern im Ort hat. Der Finanzausschuss beschließt: Alternative A: Mit dem Werdenfelser Gasthausbrauerei e. V. soll nochmals Kontakt aufgenommen werden, ob der Antrag noch aufrecht erhalten wird. Falls dies zutrifft, soll der Werdenfelser

3 Seite 3 Gasthausbrauerei e. V. ein konkretes Nutzungskonzept und eine Aufstellung der Investitionen auf Basis der Nutzung vorlegen. Nach Vorlage des Nutzungskonzepts und dessen Prüfung wird die Verwaltung ermächtigt, ein Gutachten zur Ermittlung der Miete/Pacht auf Basis der Nutzung erstellen zu lassen. Das Ergebnis wird dem Finanzausschuss vorgelegt. Alternative B: Für das Anwesen der Fürstenstraße 11 ist folgende Nutzung angedacht: evtl. Prüfung als Bürgerhaus Eine Abstimmung über die zwei Alternativen findet nicht statt. Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Sommerklausur des Gemeinderats zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, vorab einen Besichtigungstermin der zur Disposition stehenden gemeindeeigenen Gebäude zu organisieren. TOP 1: Gemeindeeigenes Anwesen Fürstenstr. 11 (ehemaliges BRK Gebäude); TOP 1.2 Abwicklung des Mietverhältnisses bezüglich der Garagen; Beschlussfassung B Die Vorlage der Finanzverwaltung, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Hahn und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Mit Mietvertrag aus dem Jahr 1982 hat der Markt die Mieträume im Anwesen Fürstenstraße 11 sowie das gesamte weitere Anwesen (Grund und Boden) mit der Fl. Nr. 481 Gemarkung Garmisch an das BRK vermietet. Auf dem vermieteten Gelände hat das BRK sowohl einen Schulungsraum (mit Foyer, Behinderten WC einschließlich Unterkellerung), als auch etliche Garagen errichtet. Hinsichtlich der Aufhebung des Mietvertrages wurden dem Finanzausschuss am folgende wesentlichen Punkte vorgeschlagen: Das Mietverhältnis über das Gebäude inkl. Anbau (Schulungsraum etc.) endet zum Das Mietobjekt wird bis zu diesem Termin vollständig geräumt und ansonsten besenrein zurückgegeben. Vom Mieter errichtete Einbauten können im Gebäude verbleiben. Der Mieter muss keine Malerarbeiten und/oder Schönheitsreparaturen ausführen. Außerdem schuldet er keine sonstigen Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen. Der Mieter hat keine Ansprüche an den Markt bezüglich einer Ablöseentschädigung für Um- und Anbauten. Von dem Mietaufhebungsvertrag nicht umfasst waren die vom Mieter errichteten Garagen sowie die vor diesen Garagen befindlichen Verkehrsflächen zwischen den beiden Gebäudebereichen. Bezüglich der weiteren Nutzung dieser Bereiche wurde ein Mietvertrag mit folgenden wesentlichen Bestimmungen angeboten: Der Markt gestattet dem Mieter die errichteten Garagen zu belassen und zunächst bis zum weiter zu nutzen. Der Mieter trägt die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung. Vom Nutzungsrecht des Mieters mitumfasst sind die Verkehrsflächen vor den Garagen sowie die entsprechenden Zufahrten an der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze.

4 Seite 4 Als Gegenleistung erhält der Markt eine im Gesamtgaragenkomplex befindliche Doppelgarage zur alleinigen Nutzung während der Mietzeit ohne besonderes Entgelt. Der Markt verpflichtet sich, dem Mieter weiterhin die vom Haupthaus ausgehenden Versorgungsleitungen für Strom und Wasser an den Garagen zu belassen und zu unterhalten. Die für die Garagen anfallenden Strom- und Wasserkosten werden vom Mieter getragen. Nach Ablauf der Mietzeit gehen die Garagen entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Garagengebäude zu beseitigen. Der Finanzausschuss beschloss in seiner Sitzung vom : Mit der übermittelten Vereinbarung zur Aufhebung des Mietvertrages mit dem BRK hinsichtlich des Gebäudes inkl. Anbau besteht Einverständnis. Dem Abschluss eines Mietvertrages über die Garagen mit den wesentlichen Vertragsbestimmungen wird auf die Dauer von 6 Monaten zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ablösesumme für die Garagen zu ermitteln und das Ergebnis dem Finanzausschuss wieder vorzulegen. Der Mietvertrag über die Garagen mit dem BRK ist zum ausgelaufen. Mit Schreiben vom beantragt das BRK die Nutzung der Garagen ab zu verlängern. Weiter wurde beantragt, eine möglichst lange Nutzungsdauer mit einer regelmäßigen Kündigungsfirst von 3 Monaten jeweils zum Halbjahr zu vereinbaren. Im Wertüberschlag des Sachverständigenbüros Kröner und Geuther vom über die Ablösesumme der Reihengaragenanlage wurde ein Wert i. H. v EUR ermittelt. Der Finanzausschuss beschließt: Alternative A: Die Verwaltung wird beauftragt mit dem BRK den Abschluss eines Mietvertrages über die Garagen mit folgenden Eckpunkten zu verhandeln: Der Markt gestattet dem Mieter die errichteten Garagen zu belassen und zunächst bis zum weiter zu nutzen, danach verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein halbes Jahr. Der Mieter trägt die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung. Vom Nutzungsrecht des Mieters mitumfasst sind die Verkehrsflächen vor den Garagen sowie die entsprechenden Zufahrten an der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze. Als Gegenleistung erhält der Markt eine im Gesamtgaragenkomplex befindliche Doppelgarage zur alleinigen Nutzung während der Mietzeit ohne besonderes Entgelt. Der Markt verpflichtet sich, dem Mieter weiterhin die vom Haupthaus ausgehenden Versorgungsleitungen für Strom und Wasser an den Garagen zu belassen und zu unterhalten. Die für die Garagen anfallenden Strom- und Wasserkosten werden vom Mieter getragen. Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Halbjahr. Für jedes Nutzungsjahr reduziert sich die Ablösesumme entsprechend. Frau 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen Mietvertrag auf dieser Basis abzuschließen.

5 Seite 5 TOP 2: GaPa Tourismus; Vollzug der Finanzausschuss-Sitzung vom 19. Februar 2014; Aufstellung der geplanten Events 2014; Information I Die Vorlage von GaPa Tourismus, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Nagel, Herr Stiehler und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. In der 76. öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Februar 2014 wurde GaPa Tourismus beauftragt, eine Aufstellung der einzelnen Veranstaltungen, die mit Mitteln der HHSt vorgesehen sind, mit dem nächsten Reporting dem Finanzausschuss vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2014 sind folgende Positionen/Veranstaltungen geplant: 1. Kooperation Alpin Convention EUR 2. Partnerschaft Kühlungsborn EUR 3. BMW Motorrad Days EUR 4. SCR Sponsoring Eishockey EUR 5. Alpentestival EUR 6. 4 Trails Run EUR 7. Kooperationspartner Aktivierung EUR 8. Gamsrennen EUR 9. Starbiathlon EUR Gesamtansatz EUR Der Finanzausschuss nimmt die Aufstellung der einzelnen Positionen/ Veranstaltungen, die im Haushaltsjahr 2014 mit Mitteln der HHSt vorgesehen sind, zur Kenntnis. TOP 3: Erwerb eines Piaggio Porter Maxxi anstatt eines Elektro-Piaggios; Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung I Die Vorlage des Bauhofs, die mit der Sitzungseinladung an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Kundler erläutern den Sachverhalt. In der Finanzausschusssitzung vom wurde die Anschaffung eines Elektro- Piaggios beschlossen. Nach der Finanzausschusssitzung stellte sich jedoch heraus, dass die Firma Piaggio die Produktion des gewünschten Fahrzeuges eingestellt hat. Aus diesem Grund wurde am ein Piaggio Porter Maxxi mit Kipper bestellt. Optisch handelt es sich um das gleiche Fahrzeug. Das Fahrzeug wurde am geliefert und die Finanzierung erfolgte über die Haushaltstelle (Gemeindegärtnerei; Beschaffung von Fahrzeugen). Dieser Sachverhalt wurde durch Dringliche Anordnung des 1. Bürgermeisters Thomas Schmid bestätigt. Der Finanzausschuss nimmt die Dringliche Anordnung zur Kenntnis.

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