Amt Neuburg Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Boiensdorf. der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Boiensdorf am

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1 Amt Neuburg Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Boiensdorf P r o t o k o l l der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Boiensdorf am Beginn: Ende: Ort: Anwesend: 19:30 Uhr 22:25 Uhr Kulturraum in Stove Herr Wilhelm Gratopp Herr Wernfried Rohde Herr Kai Gomm Herr Ulf Behnke Herr Michael Dargel Frau Margit Leickel Frau Diana Schreiver Nicht Anwesend: - Mitarbeiter des Amtes: Gäste: Einwohner: Frau Lange, Abt. Finanzen Frau Teichmann, Amtsvorsteherin Frau Kartheuser, OZ Wismar Herr Dr. Uwe Radeloff (nach TOP ) Herr Kurt Schacht, Herr Uwe Frehse, Frau Baude, Frau Kati Lange Protokollantin: Frau Segendorf

2 GVS BOI Seite 2 Beginn der 5. GVS Tagesordnung: 1. Öffentlicher Teil 1.1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen und der Beschlussfähigkeit 1.2 Änderungsanträge zur Tagesordnung 1.3 Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der 4. Sitzung der Gemeindevertretung am sowie Bekanntgabe des Beschlusses aus dem nichtöffentlichen Teil 1.4 Informationen des Bürgermeisters Kenntnisnahme und Erörterung des Berichtes der überörtlichen Rechnungsprüfung 1.5 Beschlussvorlagen Stellungnahme zum Entwurf der Satzung des Landkreises NWM über die Festlegung der Schuleinzugsbereiche Benennung Vertreter WBV Hellbach Conventer Niederung Aufnahme über die zum Verkauf bestimmten Grundstücke in die Eröffnungsbilanz zum Feststellung der Eröffnungsbilanz zum Abschließender Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Boiensdorf Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Ferienhausgebiet, in der Ortsrandlage Stove, im Bereich der Windmühle Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplanes Nr. 10 Ferienhausbebauung an der Windmühle Stove in Stove Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Boiensdorf - Ausweisung des Geländes des ehemaligen Ferienheimes Weißes Haus bei Stove als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienwohnen Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 Ferienwohnanlage- Weißes Haus" bei Stove Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Ferienhausgebiet Boiensdorf 1.6 Sonstiges 2. Nichtöffentlicher Teil 2.1 Beschlussvorlagen Grundstücksangelegenheit Gemarkung Boiensdorf, Flur 2, Flurstücke 34/4, 34/10, 35/1, 35/3, 35/ Umschuldung / Prolongation des Darlehens Nr über ,57 TOP 1 Öffentlicher Teil TOP 1.1 Herr Gratopp eröffnet die Sitzung und begrüßt die Gemeindevertreter, Mitarbeiter des Amtes und Einwohner. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle 7 Gemeindevertreter anwesend.

3 GVS BOI Seite 3 TOP 1.2 Herr Gratopp beantragt, den TOP 1.6 Sonstiges in den nichtöffentlichen Teil zu verlegen unter 2.2 und bittet weiterhin um die Aufnahme der Tischvorlage 1 im öffentlichen Teil unter TOP : Voranfrage Neubau Wochenendhaus (Ersatzneubau), Gemarkung Boiensdorf, Flur 2, Flurstücke 19/10 und 22/1 Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. TOP 1.3 Die Protokollabarbeitung wurde den Gemeindevertretern übergeben. Das Protokoll der 4. Sitzung der Gemeindevertretung am wird mit einstimmig bestätigt. Herr Gratopp gibt den Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung bekannt. TOP 1.4 Informationen des Bürgermeisters: - Gemeindearbeiter: Holz für Museum Pflege der Gemeindewege Urlaub bis Antrag auf Hilfe für den Gemeindearbeiter wurde abgelehnt Arbeitszeitverlagerung von April - September 40h/Woche Okt. März 24h/Woche - Die Gemeinde hofft, dass das beschlossene ÖPNV-Konzept vom Landkreis noch einmal überdacht wird. - Tagung des Mühlenvereins am , Herr Gratopp wirbt um Mitglieder. - Zwei Einwohner haben sich als ehrenamtliche Richter in Schwerin beworben. - Am fand die Jagdversammlung statt. Helmut Ratke gibt sein Revier auf, es erfolgt eine Aufteilung des Revieres. Herr Gratopp lobt die gute Zusammenarbeit zwischen Jägern, Eigentümern und den Bewirtschaftern. - Herr Behnke informiert über das Gespräch vom zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen Amt und Insel Poel. - Herr Rohde informiert über die Sitzung des Ausschusses für GBVU am Frau Leickel informiert über die Sitzung des Ausschusses für SSJKSp am Herr Gratopp berichtet von der Sitzung des Städte- und Gemeindetages. - Die am durchgeführte Entgeltverhandlung für die Kita Stove verlief reibungslos.

4 GVS BOI Seite 4 Herr Dargel informiert über die Arbeit der FFW: - Ernennung von 3 Kameraden in aktiven Dienst Frau Kati Lange wird zur Feuerwehrfrau befördert. - Jugendfeuerwehr belegt den 8. Platz beim Poeler Wettkampf - Keine Anmeldung beim Inselpokal Poel mehr möglich, da bisher zu viele Anmeldungen MV-Cup Amtsfeuerwehrtag Jahre FFW + 15 Jahre Jugendfeuerwehr + Dorffest Frau Baude gibt kurze Informationen zur Kita-Stove: - Änderung der Betriebserlaubnis - Verhandlung einer zusätzlichen 0,75 VzÄ Kraft - Erneuerung des Verpflegungskonzeptes. Frau Baude informiert, dass die Heizungsanlage defekt ist und der Putz von den Wänden kommt. Die Heizungsumbaumaßnahme wird nach Absprache mit Herrn Lange im Frühjahr erfolgen. TOP Information zur überörtlichen Prüfung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg im Amt Neuburg. Frau Lange informiert über den Bericht zur überörtlichen Prüfung. TOP 1.5 TOP Die Gemeinde Boiensdorf hat gegen den Entwurf der Satzung des Landkreises Nordwestmecklenburg über die Festlegung der Schuleinzugsbereiche keine Einwendungen oder Bedenken. Der Landkreis NWM ist zuständig für die Festlegung der Schuleinzugsbereiche. Der Entwurf der Satzung sieht für die Gemeinde Boiensdorf keine Veränderungen vor. Grundschüler: Grundschule Dreveskirchen Regionale Schule: Regionale Schule Am Rietberg Neuburg Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP Die Gemeindevertretung benennt Herrn Detlef Frehse als Vertreter der Gemeinde Boiensdorf im Wasser- und Bodenverband Hellbach Conventer Niederung.

5 GVS BOI Seite 5 Das OVG Greifswald stellte in einem Urteil fest, dass sich die Verbandsgrenzen aller Wasser- und Bodenverbände in MV strikt an die Gewässereinzugsgebiete halten müssen. Da die Gemeinde Boiensdorf mit diversen Fläche im neuen Einzugsgebiet des WBV Hellbach Conventer Niederung liegt, wird sie mit Wirkung vom auch Mitglied des WBV Hellbach Conventer Niederung. Herr Detlef Frehse wurde 2014 als Vertreter der Gemeinde im WBV Wallensteingraben-Küste benannt und soll die Interessen der Gemeinde auch im neuen Verband vertreten. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP Die Gemeindevertretung Boiensdorf beschließt, die im Anhang befindlichen Grundstücke mit Stichtag , zum Verkauf zu bestimmen. Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum hat die Gemeinde Boiensdorf auch alle Grundstücke erfasst, die zum Verkauf vorgesehen sind. Entsprechend den Vorgaben des NKHR Mecklenburg Vorpommerns sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Über die Zuordnung ist ein Beschluss zu fassen. Ein Verkaufszeitraum oder eine Verpflichtung zur Realisierung wird mit diesem Beschluss nicht bestimmt. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP Frau Lange informiert über die Eröffnungsbilanz. Die Gemeindevertretung Boiensdorf stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neuburg geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Boiensdorf zum 01. Januar 2010 i. d. F. vom fest.

6 GVS BOI Seite 6 Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neuburg hat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01. Januar 2010 gemäß 3a Kommunalprüfgesetz M-V i.v.m. 11 Abs. 2 Kommunal-Doppik- Einführungsgesetz M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist in der Anlage beigefügt. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: - die Stellungnahmen werden berücksichtigt Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. 4. Die Begründung wird gebilligt. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

7 GVS BOI Seite 7 Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10 Ferienhausbebauung an der Windmühle Stove in Stove vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 3. Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan (BGBI. I S. 132), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90) vom 18. Dez (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom (GVOBI. M-V S. 102) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan-Nr. 10 Ferienhausbebauung an der Windmühle Stove in Stove, für das Gebiet: Ortslage/Gemarkung Stove, Flur 1, Teilfläche aus Flurstück 10/10, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung. 4. Die Begründung wird gebilligt. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15

8 GVS BOI Seite 8 TOP Die Entwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Auf Beschluss der Gemeindevertretung wird der Bebauungsplan Nr. 11 Ferienwohnanlage - Weißes Haus bei Stove aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der Voraussetzungen, um die Ferienanlage wieder zu aktivieren und zur Ergänzung des touristischen Angebotes in der Gemeinde zu nutzen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich des Plangebietes als Sonstiges Sondergebiet nach 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung dargestellt. Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmungen zu bringen, wird im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung der Bereich des B-Plangebietes als Sondergebiet nach 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung Ferienwohnen ausgewiesen. Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und in den zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die Auswertung der Stellungnahmen ist als Anlage beigefügt. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 11 "Ferienwohnanlage- Weißes Haus bei Stove für das Gebiet: Gelände des ehemaligen Ferienheimes, bekannt als Weißes Haus in der Gemeinde Boiensdorf/Gemarkung Stove, Flur 1, Flurstücke 23/40, 23/41, 23/111 und 23/90 (teilw.) und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

9 GVS BOI Seite 9 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung des B-Planes beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die ehemalige Ferienanlage Weißes Haus wieder zu aktivieren und zur Ergänzung des touristischen Angebotes in der Gemeinde zu nutzen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Ferienhausgebiet Boiensdorf vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 3. Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan (BGBI. I S. 132), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90) vom 18. Dez (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung

10 GVS BOI Seite 10 M-V (LBauO M-V) vom (GVOBI. M-V S. 102)- alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Ferienhausgebiet Boiensdorf den Bereich der Baufelder SO 3, 4 und 6 des Bebauungsplanes umfassend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung. 4. Die Begründung wird gebilligt. 5. Der Beschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 TOP (TV 1) Herr Gratopp informiert, dass die Frist zur Entscheidung über die Bauvoranfrage Neubau eines Wochenendhauses (Ersatzneubau) auf den Flurstücken 19/10 und 22/1, der Flur 2, Gemarkung Boiensdorf - am abläuft und der Beschluss in dieser Sitzung gefasst werden müsste. Die Gemeindevertreter diskutieren über den Sachverhalt. Sie verweisen die Voranfrage an den Ausschuss für GBVU und ermächtigen den Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung zu treffen. Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: /15 Herr Radeloff erscheint zur Sitzung und bittet um Rederecht. Dieses wird ihm mehrheitlich von den Gemeindevertretern eingeräumt. Herr Radeloff informiert, dass er die Infrastrukturentwicklung fördern möchte, z.b. Errichtung eines Tante-Emma-Ladens.

11 GVS BOI Seite 11 Die Gemeindevertreter stehen dem Vorhaben positiv entgegen, können aber nicht für die gesamten Einwohner sprechen. Weiterhin fragt Herr Radeloff nach der Möglichkeit, einen Leuchtturm als Wohnhaus zu errichten. Der Bürgermeister teilt ihm mit, dass ein Bauantrag eingereicht werden muss, der zunächst im Ausschuss für GBVU beraten wird. Im Original folgt der nichtöffentliche Teil der 5. GVS.

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