Schulverpflegung als Versorgungsaufgabe und Bildungsauftrag. didacta. Stuttgart, Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Wulf Bödeker
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1 Schulverpflegung als Versorgungsaufgabe und Bildungsauftrag didacta Stuttgart, Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Wulf Bödeker
2 Ausgangssituation für die Vernetzungsstellen Schulverpflegung: wachsende Bedeutung der Schulverpflegung Schulreformen kontinuierlicher Ausbau von Ganztagsschulen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen deutlicher Trend zu Übergewicht und Adipositas Bewegungsmangel gestörtes Essverhalten, Fehl- und Mangelernährung Verpflegungssituation in Schulen häufig nicht attraktiv zu viel, zu fett, zu süß kein empfehlungsgerechtes Mahlzeitenangebot geringe Akzeptanz/niedrige Teilnahmequoten unzureichende Verpflegungsstrukturen Geteilte Zuständigkeiten zwischen Schule und Träger
3 Das erwartet Sie: 1. Gesundheitsförderung durch die Schulverpflegung? 2. Schulverpflegung als Versorgungsaufgabe 3. Schulverpflegung als innere Schulangelegenheit 4. Interessen und Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen 5. Untersuchungen zur Situation der Schulverpflegung 6. Schulverpflegung Nachhaltigkeit 6.1 Handlungsfeld Schulverpflegung 6.2 Handlungsfeld Ernährungs- und Verbraucherbildung (EVB)
4 1. Gesundheitsförderung durch die Schulverpflegung? Ottawa-Charta der WHO (1986) Schule als gesundheitsfördernde Organisation jedoch aus dem GG keine direkte Schutzpflicht des Staates ableitbar: - Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) Mandat zur Gesundheitsförderung aus dem staatlichen Erziehungsauftrag Art. 7 Abs. 1 GG ableitbar Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, In NRW: - Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen 1. selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, ( ), 7. Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ernähren und gesund zu leben, ( ). ( 2 Abs. 5 SchulG NRW) d. h., die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) haben lediglich empfehlenden Charakter!
5 2. Schulverpflegung als Versorgungsaufgabe Pflichtige Versorgungsaufgabe des Schulträgers für Schüler/innen im Ganztag - aber keine Teilnahmeverpflichtung für den/die Einzelne/n! NRW: Schüler/innen an Halbtagsschulen mit Nachmittagsunterricht: Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses. (BASS Nr. 2 Abs. 6.3 vom ) Schüler/innen an Ganztagsschulen und außerschulischen Betreuungseinrichtungen: In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten. (BASS Nr. 2 Abs. 6.3 vom )
6 Der Schulträger ist verpflichtet, "die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen." ( 79 SchulG NRW ) Art der Gestaltung der Schulverpflegung obliegt dem Schulträger, d. h. keine unbedingte Verpflichtung zum Bau einer Mensa für alle Schüler und Schülerinnen! Wie tief geht die Durchführungsverantwortung? Wie steht es mit der Finanzierungsverantwortung bei Sachkosten, sächlichen Betriebskosten, Personalkosten Es gibt wenige Spielräume bei der Finanzierung angesichts der angespannten Haushaltslagen der Kommunen
7 3. Schulverpflegung als innere Schulangelegenheit Schulverpflegung ist auch eine Bildungsaufgabe, der sich jede Schule stellen sollte: Schulprogramm als das zentrale Steuerungselement für die eigenverantwortliche schulische Entwicklung Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. ( 3 Abs. 2 SchulG NRW) neue Ganztagserlass in NRW Angebote zur gesunden Lebensgestaltung, u. a. zu einer gesunden Ernährung (BASS Nr. 2 Abs. 3.1 vom ) Andockmöglichkeiten für qualitative Ansprüche an die Schulverpflegung: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Vereinbarungen ( ) mit anderen Partnern, Ganztags- und Betreuungsangebote und wirtschaftliche Betätigung ( 65 SchulG NRW) Dafür sollte die Mitsprachemöglichkeiten der Schulkonferenz genutzt werden!
8 4. Interessen und Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen Streitfrage: Verführte Jugend oder Trendsetter einer zukünftigen Generation? Gesellschaftlicher Wandel: - Desinstitutionalisierungsprozesse seit den 70er Jahren auch in der Familie! - Asynchrone Tagesabläufe durch veränderte Arbeits- und Lebensverhältnisse - Folgen nicht nur sozialer Disparitäten: Erosionen in der familiären Sozialisation - zurückgehende Kompetenzen bei der Essenszubereitung Verändertes Essverhalten bei Kindern und Jugendlichen: - Entritualisierung der Mahlzeiten - individualisiertes Essverhalten - Präferierung von Fastfood, Fingerfood und Convenienceprodukten - Essen als Gelegenheit, Freunde zu treffen - kulturelle, religiöse, milieubedingte und geschlechtliche Differenzierungen
9 5. Untersuchungen zur Situation der Schulverpflegung geringe Beteiligung zwischen 10% und max. 50%, mit zunehmendem Alter stark zurückgehende Essenszahlen!!! a) Lülfs-Baden, Spiller 2006 und 2008: Befragung von 1991 Schülern und Schülerinnen der Klassen 5 bis 13 aus verschiedenen Schulen und Schulformen; Ergebnisse u. a.: signifikant schlechtes Abschneiden der Schulmensen bei der Kundenzufriedenheit im Vergleich zu anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung kein messbarer Einfluss durch die Art des Verpflegungssystems und des Betreibermodells auf die Gesamtzufriedenheit Geschmack und Qualität des Essens: höchster Einfluss auf die jugendliche Kundenzufriedenheit b) Lülfs-Baden, Spiller 2007: Befragung von 1001 Nichtkonsumenten ; Ergebnisse u. a.: Image des Mensaessens extrem negativ bei Nichtkonsumenten starker Einfluss der Peer Group Preise für die Schüler/innen weniger ausschlaggebend als für die Eltern
10 c) Winkler und Deumert 2007: Befragung in 15 Schulen der Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen; Ergebnisse u. a.: gutes Klima und freundliche Atmosphäre in der Küche und der Essensausgabe überwältigender Wunsch nach Flexibilität bei der Bestellung und Angebotsauswahl, vor allem im Hinblick auf ältere Schülerinnen und Schüler Beteiligung der Schülerinnen/Schüler bei der Raum- und Speiseplangestaltung Einbindung der Schulverpflegung in das Schulleben, Mensa als Kommunikationsraum d) Nestlé-Studie 2010 So is(s)t Schule : Befragung von 750 Ganztagsschülern/innen der Sekundarstufen in der gesamten BRD; Ergebnisse u. a.: jugendliche Einstellung nicht per se gegen gesunde Ernährung gerichtet häufig nicht überzeugende sensorische Qualität bei der Warmverpflegung jugendlicher Geschmack polysensorisch: folglich muss das Essen gleichermaßen gut schmecken, riechen und aussehen! überwältigende Mehrheit für ein Essensbüfett mit freier Komponentenwahl
11 e) Schoenheit und Dreblow im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundersverband (vzbv) 2010: Überblick über Kernaussagen aus aktuellen Jugendstudien; Ergebnisse u. a.: Das Wissen insbesondere über die gesundheitsrelevanten Dinge der Ernährung ist auffällig gering. Das Ernährungsverhalten der Jugendlichen ist hochgradig bedenklich. Die Schulen, aber auch andere Institutionen, sind überwiegend nicht in der Lage, eine angemessene Kompetenz zur gesunden Ernährung zu vermitteln aber: Wurde in der Schule Ernährung thematisiert, geben ein großer Teil (63%) der Schüler/innen an, dass sich infolgedessen ihr Essverhalten verändert habe. Jugendliche Bedürfnisse und Interessen in Sachen Ernährung berücksichtigen! Jugendliche bei der Entwicklung ihres Ernährungsverhaltens als Teil ihres Lebensstils unterstützen!
12 6. Schulverpflegung Nachhaltigkeit Wenn das Ziel die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ernährungsstil als Teil des zukünftigen Lebensstils ist, gehört Schulverpflegung in den Kontext einer nachhaltigen Entwicklung. Weltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio 1992: Agenda 21 : Aktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung Ziele der Agenda 21: Bewahrung ökologischer, ökonomischer und sozialer Ressourcen zum Wohl zukünftiger Generationen - Bildungsauftrag der Agenda 21: Kap. 25: Auftrag an die Kinder und Jugendlichen, die Welt von morgen mitzugestalten Kap. 36: Aufforderung an die Schulen: Bildung als Möglichkeit der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung; im Bereich Ernährung: nachhaltiger Konsum Für die Jahre : Ausruf der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Beitrag von NRW zur Agenda u. a.: Kampagne Schule der Zukunft Die Ernährungs- und Verbraucherbildung sollte den Auftrag der Agenda 21 in der Schule umsetzen!
13 6.1 Handlungsfeld Schulverpflegung Darstellung angelehnt an Kaiblinger et al. 2009
14 Produktauswahl: mehr Gemüse und Getreide, weniger Fleisch Frische Lebensmittel, weniger verarbeitete Lebensmittel/ Convenience- Produkte, weniger Tiefkühlkost Höherer Bioanteil, zertifizierte Lebensmittel, z. B. MSC-Siegel bei Fisch mehr regionale und saisonale Lebensmittel, weniger Produkte aus beheizten Treibhäusern Weiterverarbeitung: weniger Umverpackungen, eher Großpackungen, umweltfreundliches Material Effiziente Energieverwendung (Wärme, Strom, Wasser) Abfallvermeidung, Mülltrennung
15 ernährungsphysiologisch ausgewogen, an die Zielgruppe (Alter) angepasst, basierend auf den DGE-Qualitätsstandards ohne Farbstoffe, Geschmacksverstärker, künstliche Aromastoffe, Formfleisch, etc. angenehmes Ambiente, freundliche Atmosphäre, kein Lärm ausreichende Zeit zum Essen Angebote für Schülern/innen mit speziellen Ernährungswünschen/ - erfordernissen (z.b. Allergien, Unverträglichkeit, religiösen Vorgaben, etc.)
16 steigender Erwerbstätigkeit in den Familien Rechnung tragen angemessene Entlohnung in der gesamten Wertschöpfungskette (vom Anbau bis zur Essensausgabe) angemessener Preis bezahlbar von allen Schüler/innen Bevorzugung regionaler Lebensmittel/ regionaler Dienstleister Beteiligung von Schülern/innen, z.b. Schülerfirma Arbeitsplätze für Eltern in der Schule, Mensa, Cafeteria
17 Produkte aus fairem Handel, um gerechte Arbeitsbedingungen zu unterstützen Frischküche und regionaler Einkauf, um Arbeitsplätze vor Ort/ in der Region zu erhalten/ zu schaffen Gemeinsame Mahlzeiten, um Schulgemeinschaft zu fördern Partizipation ermöglichen Freundliches Personal, wertschätzender Umgang miteinander, angenehmes Ambiente Beitrag zur Entwicklung von Esskultur und gutem Benehmen
18 6.2 Handlungsfeld Ernährungs- und Verbraucherbildung Ernährungs- und Verbraucherbildung (EVB) Im Unterricht Partizipation Schulprogramm/ Ganztagskonzept außerunterrichtliche Projekte
19 Partizipation Beteiligten aller Schulakteure (z.b. Befragung, Reklamation, Gremienarbeit ) Mitgestaltung der Schüler/innen bei der Mensaeinrichtung, Beteiligung der Schüler/innen bei den Speiseplänen, Reklamationsmanagement Mitwirkung der Schüler/innen im Ganztag, bei der Aufsicht, Essensausgabe Beteiligung der Eltern z. B. in Mensavereinen, bei der Essensausgabe Schulprogramm/ Ganztagskonzept Integration von EVB in Schulprogramm/ Ganztagskonzept Einbindung von EVB in den Schulalltag, z.b. Schulgarten Gesunde / nachhaltige / klimagesunde Schulverpflegung als Teil des schulischen Leitbildes
20 Außerunterrichtliche Projekte handlungsorientiertes Lernen z.b. in Projektwochen, Schülerfirmen Thematisierung z.b. Klimakonferenz als Projekttag Teilnahme an Wettbewerben und Förderprogrammen (z. B. Agenda21, BNE- Schule) Ernährungs- und Verbraucherbildung im Unterricht: Sachkunde, Bio, Sport, Politik/Wirtschaft, Geographie... Im Unterricht Praktische Erfahrungen in Unterrichtsgängen, z.b. Besuch von regionalen Produzenten Themen der EVB in den geeigneten Fächern andocken
21 Chancen einer Ernährungs- und Verbraucherbildung an der Schule, wenn sie Schulverpflegung einbezieht: Wissen z. B. um Zusammenhänge von Ernährung und Gesundheit, Speiseauswahl und ökologische Folgen Vernetztes Lernen in den Handlungsfeldern Schulverpflegung, Fachunterricht und projektübergreifenden Aktivitäten Alltagsbezug, Erlebnisorientierung Reflexion des eigenen Ernährungs- und Konsumverhaltens als Voraussetzung für die Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstils Kompetenzen: - in Sachen Ernährung und Konsum im Sinne nachhaltiger Entwicklung - Vernetztes Denken im Sinne nachhaltiger Entwicklung - Anschlussfähigkeiten (Schulverpflegung Unterricht Projekte Beruf/Lebenswelt) Lernerfolge: Ausgeglichenheit, Abbau von Stress, besseres Schulklima, Förderung des sozialen Miteinanders, Entschleunigung des Schulalltags Identifikation mit der Schule, die Zukunftsorientierung lebt
22 Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW In der Trägerschaft der Verbraucherzentrale NRW als landesweit arbeitendes interdisziplinäres Team So erreichen Sie uns: über eine Hotline: Tel.: 0211/ über das Internet: per Aktuelles aus der Vernetzungsstelle NRW durch Informations-, Arbeits- und Unterrichtsmaterialien wird gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - BMELV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - MKULNV Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW - MSW
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