Neue Anforderungen durch RL 2014/52/EU
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- Brigitte Lorentz
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1 UVP-Gesetz Symposium an der Hochschule Rhein-Main Wiesbaden,.4.08 Qualitätssicherung des Verfahrens und des UVP-Berichts neue Anforderungen Dr. Joachim Hartlik Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement Neue Anforderungen durch RL 04/5/EU Dr. Joachim Hartlik
2 Neue Anforderungen an die Umweltprüfung Verfahren Konkretisierung des Screenings, Monitoring, Hohe Qualität des Verfahrens, Sanktionen bei Verstößen Inhalte Klimafolgen + Rückwirkungen, neue Schutzgüter, Störfälle + Katastrophen, Hohe Qualität des UVP-Berichts, aktuelle Prüfmethoden Akteure Fachkenntnisse des Personals in Behörden sollen Prüfauftrag gewährleisten können; Kompetente Fachleute beim Projektträger Andernfalls: Externer Sachverstand! 4 Verfahren I Koordinierte/gemeinsame Verfahren [Art. Abs. UVP-RL] Konkretisierung der Anforderungen beim Screening [Anhang II.A UVP-RL] 90 Tage-Frist zum Screening [Art. 4 Abs. 6 UVP-RL] Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung der Antragsunterlagen + weiterer Informationen [Art. 5 Abs. UVP-RL] Publikationspflicht der Unterlagen im Internet [Art. 6 Abs. 5 UVP-RL] è Dr. Joachim Hartlik
3 5 Verfahren II Betonung der Berücksichtigungspflicht hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung [Art. 8 UVP-RL] Überwachungsmaßnahmen (soweit angemessen) [Art. 8a Buchst. b UVP-RL] Erweiterte Pflicht über Bestandteile der Entscheidung [Art. 8a UVP-RL] Festlegung von Sanktionen bei Verstößen [Art. 0a UVP-RL] Screening: Anforderungen an Vorhabenträger [Anhang III UVP-RL] 6 Inhalte Neue Schutzgüter (Bevölkerung) bzw. erweiterte Schutzgüter (Art. ) Neue Wirkfaktoren (Abrissarbeiten, Risiken infolge schwerer Unfälle + Katastrophen) (Art. ) Berücksichtigung vernünftiger Alternativen (Art. 5) Kumulierende Wirkungen mit anderen Projekten/Tätigkeiten (Anhang IV) Dr. Joachim Hartlik
4 7 Akteure Projektträger: Kompetente Fachleute für Erstellung des UVP- Berichts Zuständige Behörde: Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen zur Prüfung des UVP- Berichts Andernfalls Einholung von externen Fachkenntnissen UMWELT- PRÜFUNGEN Umsetzung durch das UVPGModG Dr. Joachim Hartlik 4
5 9 Umsetzung im UVPG Positives Einführung der Überwachung für Projekte S-Vorprüfung ggf. mit allen Kriterien der Anl. Erweiterung der Anlagen zum UVPG 0 Umsetzung im UVPG Defizite Bevölkerung nur in Anlage 4 Kein eigenständiges Schutzgut wie in UVP- RL 4 5 Öffnungsklausel in Abs. 4 Kumulationsvorschriften (!) Kumulations-Ausnahmen Screeningvorschriften zu komplex Fach- und Länderrechte können abweichen! Vorhaben müssen funktional + wirtschaftlich aufein. bezogen + derselben Art sein Städtebauprojekte +Industriezonen pauschal; Bundesstraßen + H-Freileitungen nur bei engem zeitlichen Zusammenhang 8 Paragraphen und Anlagen für die unverzügliche, überschlägige Einschätzung Dr. Joachim Hartlik 5
6 Umsetzung im UVPG Defizite 6 Keine Vollständigkeitsprüfung Keine Regelung analog zur 9. BImSchV 7 Redundanzen 6 + Anlage 4 Inkonsistente Auflistung von Kriterien 8 Internetportale Läuft schleppend an, Struktur und Datenzugang suboptimal 9 Fehlende Definitionen Windpark wird definiert, aber z.b. nicht der Begriff Vorbelastung Plus Defizite im Fachrecht wie BauGB, UVP-V Bergbau Öffnungsklausel in Abs. 4 UVPG: Dr. Joachim Hartlik 6
7 Kumulation / 0 UVPG 4 8 UVP-Portale Bundesportal: nur UVP-pflichtige Vorhaben (Stand:.4.8, :06) Download von Unterlagen nur als Verweis auf Vorhabenträger-Website: dort beliebige Struktur, keinerlei Harmonisierung Daten nach gesetzlicher Auslegungsfrist nicht mehr verfügbar Lediglich Trivial-Metadaten, keine Stellungnahmen oder Untersuchungsrahmen Verfügbarkeit für Evaluation? Dr. Joachim Hartlik 7
8 Qualität & Qualifikation 6 Umsetzung der Qualitätsanforderungen durch die UVPRL in 6 Abs. 5 und 7 UVPG Dr. Joachim Hartlik 8
9 7 Zertifizierung/Akkreditierung von Gutachtern Verschiedene Wege (außer aufgrund von RVO durch FachG):. Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von 6 Gewerbeordnung,. Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung oder Verhaltenscodex (z.b. IAIA).. Gütezeichengemeinschaft mit eigener Satzung, externem Beratungsgremium; Unterstützung durch RAL o.ä. 4. Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.b. ISO 900 oder ISO 400, 5. Selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff. 8 Aktuelle Qualitätsmängel in der Praxis () Schutzgut Menschliche Gesundheit () Umweltfolgenabschätzung durch GIS-Einsatz eher "bilanzorientiert" () Instrumentalisierung von Vorbelastung und kumulativen Auswirkungen Dr. Joachim Hartlik 9
10 9 Aktuelle Qualitätsmängel in der Praxis (4) Methodik insgesamt insbesondere Bewertungs- und Aggregationsprozesse wenig objektiv, selten genauer erläutert und oft anwenderabhängig (5) Dadurch Alternativenvergleich wenig transparent (6) Vorsorgeorientierte Bewertungsmaßstäbe eher selten (7) ZfD oft unverständlich 0 Verfahren Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung (aller Informationen!) auf Behördenseite institutionalisieren Externer Sachverstand bei Konfliktfällen Interne Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle beim Projektträger Mehr Gewicht auf Methodenerläuterung + Transparenz Bessere Verknüpfung paralleler Verfahren Sanktionsmöglichkeiten nutzen Dr. Joachim Hartlik 0
11 Inhalte Überarbeitung von Leitfäden, Anpassung an Schutzgutsystematik Neue Arbeitsblätter des BMU für Vorhabentypen Klärung, wie kumulative Wirkungen und Vorbelastungen zu berücksichtigen sind Aussagen zur Berücksichtigung der wirksamen Umweltvorsorge Hinweise auf vulnerable Bevölkerungsgruppen + deren Beachtung Akteure Harmonisiertes UVP-Fortbildungsprogramm auf Bund und Länderebene für Vollzugsbehörden Selbstverpflichtungen (IAIA, IHK s, Gütezeichengemeinschaft) Kommissionen für Konfliktfälle Dr. Joachim Hartlik
12 Ansatzpunkte Weitere Ansatzpunkte für bessere Qualität Fortschreibung der UVPVwV von Screening, Kumulation - Verbundene/parallele Prüfverfahren - Qualitätssicherung/Vollständigkeitsprüfung des UVP-Berichts - Rolle von externen Sachverständigen - Qualifizierung des Behördenpersonals / Hilfe von übergeordneten Fachstellen - Regelung für umweltpolitische Konfliktfälle - Klärung wichtiger Begriffe wie Kumulation, Vorbelastung - Klarstellung zu Sinn und Zweck des Screening 4 Schlussbemerkung Dr. Joachim Hartlik
13 6 Gegenläufige Tendenzen im Umwelt- und Planungsrecht Verschärfung der Anforderungen an Umweltprüfungen Präklusion entfällt Neue Schutzgüter Anforderungen wasserrechtlichen Fachbeitrag Anforderungen SAP Unsicherheiten beim Screening Erfolgreiche Klagen + Nachholen der UP Risiken durch Unfälle + Katastrophen Rückwirkungen durch Klimafolgen Aufbereitung für Internetportale Deregulierungsaktivitäten Verzicht auf Umweltprüfung nach BauGB im beschleunigten Verfahren im Innen- und Außenbereich BImSch-Verfahren nur noch mit fakultativem Erörterungstermin Innovationsforum Planungsbeschleunigung beim BMVI! Kalte Deregulierung: Kaum UVP-Pflicht nach Vorprüfungen Kumulierungsregelungen verhindern kumulative Betrachtung im gemeinsamen Wirkungsraum gem. UVP-RL 7 Thesen Rechtsunsicherheit der B-Planverfahren wird zunehmen, Beschwerden bei der EU-Kommission sind anhängig. Klagen wegen Nicht-Durchführung von Umweltprüfungen werden zunehmen (UVP + UP). Zweiteilung der Entwicklung unter den Kommunen: A) Nutznießer des UP-Verzichts zunächst neues Bauland im Außenbereich + Bevölkerungszuwachs, später ggf. Leerstände. B) Kommunen der Bewegung Gesunde Stadt, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse anstreben, kommunale Umwelt- und Gesundheitsziele aufstellen und diesen Standortvorteil ausbauen. 4 Ohne Rechtsfolgenseite und ohne Beschwerden bei der Kommission werden die EU-UVP-Vorschriften möglicherweise unterlaufen. Das BMVI wird auf starke Verfahrensvereinfachung drängen, EÖT vor dem Aus? Dr. Joachim Hartlik
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