I. Basisszenario zur Bestimmung des Konsolidierungsbedarfs

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1 Sanierungsplan

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3 Sanierungsplan im Rahmen des Stärkungspaktes Als Anlage zum Haushaltsplan hat die Stadt Witten gemäß 6 Stärkungspaktgesetz einen Sanierungsplan vorzulegen, der den originären Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Mittel, die die Stadt vom Land erhält, spätestens in 2016 nachweist. Danach sind die schrittweise wegfallenden Landesmittel durch eigene weitere Konsolidierungsanstrengungen zu kompensieren, so dass spätestens in 2021 der Haushaltsausgleich ohne diese Stärkungspaktmittel erreicht wird. Der unter Beratung der Gemeindeprüfungsanstalt von der Verwaltung erarbeitete und vom Rat der Stadt Witten am beschlossene Sanierungsplan erreicht diese Ziele und wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit Verfügung von genehmigt. Die aktuelle vom Rat am beschlossene Fortschreibung des Sanierungsplanes bewegt sich ebenfalls in diesem Rahmen. I. Basisszenario zur Bestimmung des Konsolidierungsbedarfs Bereits im Januar 2012 ist im Rat das mit der Bezirksregierung als zuständiger Kommunalaufsicht abgestimmte Basisszenario vorgestellt worden. Dieses basiert auf den Ansätzen des Jahres 2011 bzw. - soweit im vorläufigen Rechnungsergebnis deutliche Abweichungen erkennbar waren - auf den entsprechend aktuelleren Werten. Für die jetzige Fortschreibung sind die konkreten Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2013, im Wesentlichen aber die Orientierungsdaten bzw. die Steuerschätzung zu Grunde gelegt worden. Für die späteren Jahre ist gem. Erlass kalkuliert worden. Im Einzelnen liegen dem aktuellen Sanierungsplan folgende Annahmen zu Grunde: OD Orientierungsdaten (gem. Erlass v ) Wachstumsrate (gem. Erlass v zur Änderung des 76 GO NRW) Grundsteuer A ,4% (einschl. Hebesatzerhöhung auf 250%), ,9%, ,9%, ,8% OD, ab 2017 jährlich 0,57% Wachstumsrate Grundsteuer B ,4% (einschl. Hebesatzerhöhung auf 590%), ,9%, ,9%% (einschl. Hebesatzerhöhung auf 690%), ,8% OD, ab 2017 jährlich 0,80% Wachstumsrate Gewerbesteuer 2013 Ansatz aus Finanzplanung 2012, ,5% (einschl. Hebesatzerhöhung auf 500 %), ,4 %, ,1 % und ,9% aus Steuerschätzung November 2012, ab % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Kompensationszahlung (Familienleistungsausgleich) ,5% auf vorläufiges Ergebnis 2012, ,7%, ,7%, ,3% und ,9% aus Steuerschätzung Oktober 2012 jeweils ab 2014 gemindert um 1%, ab 2018 jährl. 1,11 % Wachstumsrate ,5% OD, ,1% OD, ,2 OD und ,2% OD, ab 2017 jährlich 2,02 % Wachstumsrate % OD, ab ,25 % Wachstumsrate; einschl. Erhöhung der Vergnügungssteuer in 2013 um zwei Prozentpunkte und ab 2015 um weitere zwei Prozentpunkte % OD, ab ,25 % Wachstumsrate; einschl. Erhöhung der Hundesteuer ab 2013 sowie Mehraufkommen durch verstärkte Kontrollen) % OD, ab ,25 % Wachstumsrate Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013, ,8%, ,7%, ,3% OD, ab ,1 % - 3 -

4 Schlüsselzuweisungen Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013, ,20%, ,40% OD, ,40% OD, ab ,27% Wachstumsrate Zuweisungen vom Bund und Land bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % Sonstige Transfererträge bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Konto 443) Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % (Ausnahmen: Kto. 4422: Erstattungen für Personal des Jobcenters; Rückführung Mitarbeiter bis spätestens 2021; jährlich ab Tsd. Minderung; Verkaufserträge, Mieterträge und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte ab %) bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % bis 2016 Anmeldung Haushaltsplanentwurf, ab % Steigerung (Ausnahme: keine Steigerung bei den Konzessionsabgaben; Rückstellungen spitz berechnet) Zinserträge spitz berechnet bis 2021; ewmr/stadtwerke: keine Gewinnabführung bis 2021 aufgrund der Belastungen aus den Stromerzeugungsaktivitäten; ESW keine Steigerungsraten bis 2016 Vorgaben Sanierungsplan, ab 2017 mit jährlicher linearer Steigerung von 1%, Zuführung Rückstellungen spitz berechnet bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % Steigerung Transferaufwendungen bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % Steigerung (Ausnahmen: Konto 5341,5342(Gewerbesteuerumlage und Fonds Dt. Einheit) spitz berechnet und 537(Kreisumlage) bis 2015 spitz berechnet, ab % Steigerung) Sonstige ordentliche Aufwendungen bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2013, ab % Steigerung (Ausnahme: Konto 5481 spitz berechnet) Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zinsen spitz berechnet bis 2021; kalkulierte Zinssätze Liquiditätskredite % ,5% % ,7% % ,5% % ,25% Konto 5592 bis 2016 Anmeldung zum Haushaltsplan 2013, ab % Steigerung) Abschreibungen auf Finanzanlagen HSK Vorgabe umgesetzt in Finanzplanung Kufo zum Wirtschaftsplan 2012; Hinweis der Bezirksregierung aus der Genehmigungsverfügung umgesetzt Alle Prognoseannahmen sind unsicher, das gilt insbesondere für spätere Jahre. Schon in 2013 zeigt sich das bei den massiven Verwerfungen bei Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage. Eine realistische Alternative zu diesem Vorgehen ist aber nicht erkennbar. Die Neuberechnung der strukturellen Lücke hatte für Witten keinen nennenswerten Veränderungen zur Folge, so dass 7,2 Mio. Stärkungspaktmittel in den ersten fünf Jahren unverändert gezahlt werden und erst danach auf dieser Basis sukzessive zurückgeführt werden

5 II. Wesentliche Elemente des Sanierungsplans Im Detail sind die Maßnahmen des Sanierungsplans in der Anlage 1 zusammengestellt. Die finanziellen Wirkungen sind in Anlage 2 dargestellt. Der Maßnahmenplan enthält aus dem Haushaltsicherungskonzept bis 2011 nur die Maßnahmen, die erstmals oder mit erhöhten Beträgen in 2013 oder später wirken. Die übrigen Maßnahmen sind schon im Ergebnis 2011 berücksichtigt; so wird sichergestellt, dass es zu keinen Doppelerfassungen kommt. Die Maßnahmen konnten weitgehend in die Haushaltsplanung auf Produkte und Konten übernommen werden. Für einen Teil der Potenziale war das noch nicht möglich. Diese Potenziale sind in der Anlage 2 separat aufgeführt, aber als verbindliche Maßnahmen umzusetzen und daher auch bei der Ergebnisermittlung zu berücksichtigen. Die Bezirksregierung hat in der Genehmigungsverfügung zum Sanierungsplan 2012 gefordert zu den Potenzialen der Flächenvermarktung (48/49) konkrete Angaben vorzulegen. Die saldierten Einnahmeerlöse aus der Vermarktung von Gewerbeflächen ergeben sich im Wesentlichen aus den erwarteten Einnahmen für die Flächen im Umfeld der Uni Witten/Herdecke entsprechend dem aktuellem Planungsrecht. Dies bezieht sich auf die Sondergebiets-Flächen an der Alfred-Herrhausen- Straße und Rosi-Wolfstein-Straße. Aktuell wird der Masterplan Universität Witten/Herdecke" bis zum Ende des Jahres erarbeitet. Als wichtige Ergebnisse werden Aussagen zu konkreten Erweiterungswünschen der Universität auf Basis der aktuellen Entwicklungsziele sowie einer konkreten raumbezogenen Perspektive für Forschung, Technologie und Infrastruktureinrichtungen erwartet. Als Fazit könnte sich die Notwendigkeit der Änderung von Bebauungsplänen sowie die Verkleinerung der Sondergebietsflächen an der Rosi-Wolfstein-Straße mit entsprechender Umwidmung der geplanten Nutzungen ergeben. Es ist jedoch zu vermuten, dass vor dem Hintergrund zu erzielender Einnahmen die mögliche Nutzungsumwidmung nicht wertmindernd im Vergleich zum heutigen Planungsrecht sein wird. Wegen der möglichen Änderungsverfahren ist realistisch nicht vor 2016 mit einer Einnahmeerzielung zu rechnen. Zusätzlich wird die Vermarktungsperspektive für eine Fläche in Größe von ca. 1 ha gesehen, die bislang als Sportoptionsfläche gebucht war, nunmehr aber über ein laufendes Bebauungsplanverfahren für eine gewerbliche Bebauung zur Verfügung gestellt und entsprechend vermarktet werden soll. Der unter Potenzial Nr. 49 eingeplante Betrag von 300 T mit dem Titel Schaffung interkommunaler Gewerbeflächenentwicklung bezieht sich auf die Einnahmeerwartung aus der Beteiligung an einer im Ennepe-Ruhr-Kreis laufenden Planung für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes (Standortentscheidung steht aus). Nach Standortentscheidung und Abschluss der Planungsphase werden aus der Flächenvermarktung perspektivisch anteilige Vermarktungserlöse in der angegebenen Höhe gesehen. Die Veranschlagung für das Jahr 2019 ist der zu erwartenden langen Vorlaufphase für Planung und Entwicklung bis zur Marktgängigkeit geschuldet. Das seit dem HSK 2007 auf Maßnahmenebene eingerichtete quartalsweise Controlling ergänzt um das auf die Berichtstermine des Stärkungspaktgesetzes allgemeine Haushaltscontrolling lässt Abweichungen frühzeitig erkennen. Grundsätzlich besteht damit die Möglichkeit, Gegenmaßnahmen frühzeitig einzuleiten. Ein erster Bericht auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben ist dazu zum erstellt worden und dem Rat und der Kommunalaufsicht zugeleitet worden. Eine ausführliche Darstellung der Personalabgänge bezogen auf alle Jahre bis 2021 und die entsprechende Verteilung auf die einzelnen Organisationseinheiten liegt vor. Um die entsprechenden Personalaufwandsvorgaben einhalten zu können, ist eine äußerst restriktive Wiederbesetzung vorgesehen. Der aktuelle Stellenplan bewegt sich im Rahmen dieser Vorgaben. Eine Umsetzung in Teilpersonalwirtschaftskonzepte ist Zug um Zug vorgesehen

6 III. Ergebnisentwicklung Es ergibt sich folgende Ergebnisentwicklung (Mio. ): Erträge ohne Stärkungspaktmittel 223,3 224,1 232,9 244,4 247,3 252,4 255,3 263,0 268,2 272,4 Stärkungspaktmittel 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 5,6 4,1 2,7 1,3 0 Aufwand 251,1 251,4 251,2 254,1 249,6 253,4 255,6 261,2 260,8 261,8 Jahresergebnis -20,6-20,1-11,1-2,5 4,9 4,6 3,8 4,5 8,7 10,6 Die Ergebnisse zeigen: 1. Die Vorgaben sind weiter erreicht. 2. Die Vorgaben sind knapp erreicht. Dennoch konnten die Konsolidierungsbeiträge erhöht und gleichmäßiger gestaltet werden. 3. Neben Chancen wie z.b. eine bessere Steuerentwicklung oder moderaterem Zinsanstieg enthält die Planung Risiken, wie z.b. die von den Landesorientierungsdaten vorgegebene Personalaufwandssteigerung. 4. Die Forderung nach einer Entlastung insbesondere von Sozialaufwand, der von den Städten wegen der gesetzlichen Vorgaben kaum zu steuern ist, bleibt aktuell. 5. Das gleiche gilt für eine Einbeziehung der Umlageverbände in die Konsolidierungskonzepte. So sind auch nach der jetzigen Planung im Jahre 2021 fast ein Viertel der Erträge als Kreisumlage abzuführen. U.a. erwarten wir im Sanierungsplan, dass der Kreis ab 2016 den absoluten Anstieg der Kreisumlage auf den Anstieg der Sozialaufwendungen gem. der Vorgaben der Landeserlasse für die Städte (zwei Prozent) als äußersten Rahmen begrenzt. Ansonsten ist die Konsolidierung des Wittener Haushaltes in kürzester Zeit Makulatur. Eine weitere Erhöhung der Umlagesätze trotz gestiegener Umlagegrundlagen ist daher nicht akzeptabel. Jedenfalls ist dringend die vom Bund in Aussicht gestellte Entlastung bei der Eingliederungshilfe umzusetzen. Wenn diese Entlastung ohne Gegenfinanzierung beschlossen wird und Land sowie Umlageverbände diese 1 zu 1 weitergeben leider in der Vergangenheit allzu oft keine Selbstverständlichkeit würden sich die Perspektiven für die Wittener Haushaltssanierung ganz erheblich verbessern. Wenn die Zusage des Bundes einer: Übernahme von 25% der Eingliederungsmittel ab 2014 eingehalten würde, könnte die Kreisumlage nach einer Überschlagsrechnung um 4,75 % gesenkt werden. Damit würde sich das Jahresergebnis um jährlich rd. 6 Mio. verbessern. 1 1 Umlagegrundlagen LWL ,861 Mrd., bei diesen Umlagegrundlagen entspricht 1 % LWL-Umlage rd. 108,61 Mio. EUR, Entlastung geschätzt von Gelsenkirchen 500 Mio. EUR für LWL, daraus folgt 500/108,61 = 4,6 % LWL Umlage, Umlagegrundlage des ERK für LWL Umlage von rd. 422 Mio. EUR -> rd. 19,4 Mio. EUR, Summe Umlagegrundlagen der Städte für Kreisumlage 2013 rd. 408 Mio. EUR -> 1 % = 4,08 Mio. EUR, daraus folgt: 19,4/4,08 = 4,75%-Punkte Kreisumlage = rd. 6 Mio. EUR - 6 -

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