UVE und Fachberichte ERGÄNZUNG DEZEMBER 2013 EINREICHPROJEKT

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1 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL E0501E ÖBB - Strecke 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Km 0,740 km 37,920 UVE und Fachberichte ERGÄNZUNG DEZEMBER 2013 EINREICHPROJEKT Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR: STRECKENNR.: 117 ABSCHNITT km / Stat. Bearbeitet Dez Inhalt Gezeichnet Geprüft Dez GZ Plangröße Maßstab Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg km 0,740 37,920 Boden Planung: Projektant: Fachreferent: Unterschrift/Stempel Projektleitung: Bauwerber ÖBB-Infrastruktur AG Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel

2 P L AN U N G S T E AM Planungsgemeinschaft Marchegger AST (PGM) Leithastraße 10, 1200 Wien Werner Consult Ziviltechnikergesellschaft.m.b.H. Leithastraße 10, 1200 Wien Tel.: 01 / Fax: 01 / wien@wernerconsult.at ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH Harrachstraße 26, 4020 Linz Tel.: 0512 / Fax: 0512 / info@linz.ilf.com Koordination Umwelt PGM Beitl ZT GmbH Möllwaldplatz 4 / 21, 1040 Wien Tel: 01 / Fax: 01 / office@beitl.at Fachplanung Subunternehmer PGM Technisches Büro Dipl. Ing. Steinwender und Partner GmbH. Rathausgasse 9, 2500 Baden Tel.: +43 (2252) Fax: +43 (2252) office@steinwender-partner.com Boden P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 2

3 I NH AL T S V E R Z EI CHNI S 0 Vorbemerkung Aufgabenstellung Projektbeschreibung Projektbegründung und Projektziele Vorhabensbeschreibung Streckenplanung Ausbaukonzept Standortgemeinden Benachbarte Projekte Methode Räumliche Abgrenzung des Untersuchungsraumes Fachgebietsbezogener Untersuchungsraum Zeitliche Abgrenzung Inhaltliche Abgrenzung Allgemeines Generelle Methodik Fachspezifische Methode Erhebung des Ist- Zustands Beurteilung der Eingriffswirkungen Beurteilung der Eingriffserheblichkeit Beurteilung der Maßnahmenwirkung Beurteilung der verbleibenden Auswirkungen Gesamtbeurteilung der verbleibenden Auswirkungen für den Fachbereich Ist - Zustand Allgemeine bodenkundliche Parameter Geohydrologische Aspekte...30 P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 3

4 4.1.2 Klimatische Aspekte Böden Bodentypen und deren Eigenschaften Wiener Bodenbericht und Bodenzustandsinventur Niederösterreich Bodenfunktionen Altlasten, Verdachtsflächen, Deponien und Abbaurechte Aktuelle Immissionssituation Beurteilung Ist- Zustand Projektauswirkungen Grundlagen und Bearbeitungszugang Boden Bauphase Bauphase Modul 1a Bauphase Modul 1b Bauphase Modul Zusammenfassung Verbleibende Auswirkungen Bauphase Betriebsphase Zusammenfassung der verbleibenden Auswirkungen in der Betriebsphase Wechselwirkungen Grenzüberschreitende Auswirkungen Auswirkungen alternativer Lösungen Grobe Abschätzung der fachspezifischen Auswirkungen der Null-Variante Grobe Abschätzung der fachspezifischen Auswirkungen geprüfter Alternativen Vermeidungs-,Verminderungs- und Ausgleichsmassnahmen Bauphase Modul 1a, 1b und Betriebsphase Modul 2 (Vollausbau)...97 P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 4

5 8 Beweissicherungsmassnahmen Verbleibende Auswirkungen Bauphase Betriebsphase Zusammenfassung Schwierigkeiten Zusammenfassung Bestand Auswirkungen Bauphase Betriebsphase Maßnahmen Bauphase Betriebsphase Lteraturverzeichnis AB B I L D U NGSVERZ EI C HNI S Abbildung 1: Übersichtskarte...13 Abbildung 2: Schema modularer Ausbau...14 Abbildung 3: Regelquerschnitt Ausbau Modul 1 eingleisige Strecke...17 Abbildung 4: Regelquerschnitt zweigleisiger Ausbauabschnitte Modul 1b und Abbildung 5: Untersuchungsraum (rote Umrahmung)...20 Abbildung 6: Relevanzmatrix...22 Abbildung 7: Geologische und geomorphologische Gliederung des Untersuchungsraumes (: Geologische Karte von NÖ 1: , GBA 2012)...30 Abbildung 8: Jahresgang der mittleren Windgeschwindigkeit je Monat, (LUA 2012)...34 P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 5

6 Abbildung 9: Häufigkeitsverteilung der Windrichtung in Glinzendorf, Gänserndorf und Wolkersdorf, 2009 (LUA 2012)...35 Abbildung 10: Intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen im Wiener und Niederösterreichischem Projektbereich, der Bodentyp auf beiden Flächen ist ein Tschernosem...36 Abbildung 11: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) westlichster Abschnitt (Wien)...37 Abbildung 12: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend...38 Abbildung 13: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend...39 Abbildung 14: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend...40 Abbildung 15: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend...41 Abbildung 16: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend...42 Abbildung 17: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend...44 Abbildung 18: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend...45 Abbildung 19: Nutzungsspezifische Richtwerte der ÖNORM L 1075 (ÖSTERR. NORMUNGSINSTITUT 2009)...47 Abbildung 20: Grenzwertregelungen für NO X (LUA 2012)...51 Abbildung 21: NOx-Zusatzbelastung in der Bauphase, Modul 1a, Bauphase 2, Abschnitt A2, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012)...62 Abbildung 22: NOx-Zusatzbelastung in der Bauphase, Modul 1b, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012)...71 Abbildung 23: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Ausschnitt 1, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012)...84 Abbildung 24: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Ausschnitt 2, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012)...85 Abbildung 25: Stickstoffdeposition Gesamtbelastung (Wiese/Acker) in der Betriebsphase, Querprofil im Bereich Röbbelinggasse.(LUA 2012)...85 P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 6

7 Abbildung 26: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, bei Umlegung der L 9 in Bereich Bahnhof Siebenbrunn-Leopoldsdorf, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012)...87 Abbildung 27: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Glinzendorf, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012)...88 Abbildung 28: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Marchegg, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012)...88 T AB E L L E N VERZ EICHNI S Tabelle 1: Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens gem. Leitfaden UVP- Einreichunterlagen beim BMVIT...22 Tabelle 2: Datengrundlagen (Auswahl)...24 Tabelle 3: Beurteilung des Ist-Zustandes (Sensibilität)...25 Tabelle 4: Beurteilung der Eingriffsintensität...27 Tabelle 5: Eingriffserheblichkeit...27 Tabelle 6: Maßnahmenwirkung...28 Tabelle 7: Verbleibende Auswirkungen...28 Tabelle 8: Gesamtbeurteilung Verbleibende Auswirkungen (gem. Leitfaden UVP- Einreichunterlagen beim BMVIT)...29 Tabelle 9: Messstation Leopoldsdorf im Marchfeld, Lufttemperatur in C arithmetisches Mittel (BMLFUW 2012; Hydrographische Jahrbücher )...32 Tabelle 10: Messstation Leopoldsdorf im Marchfeld, Lufttemperatur in C arithmetisches Mittel (BMLFUW 2012; Hydrographische Jahrbücher )...33 Tabelle 11: Beprobungstiefe BZI Niederösterreich...46 Tabelle 12: Höchstrichtwerte der ÖNORM L 1075 (2004)...46 Tabelle 13: Nutzungs- und Schutzgut-bezogene Orientierungswerte für (Schad-)Stoffe in Böden nach EIKMANN/KLOKE für diverse Nutzungsarten (EIKMANN / KLOKE 1993)...47 Tabelle 14: Schwermetallbelastung der BZI Proben...48 Tabelle 15: Schwermetallbelastung der Proben des Wiener Bodenberichts...48 Tabelle 16: NO 2 Werte, maximale Tagesmittelwerte und Anzahl der Überschreitungen (LUA 2012)...52 Tabelle 17: NO X Werte, maximale Tagesmittelwerte und Anzahl der Überschreitungen (LUA 2012)...52 Tabelle 18: Grenzwert für O 3 (LUA 2012)...52 P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 7

8 Tabelle 19: Ozonbeurteilung (O3): Grenzwert und Messwerte für den AOT40 in den Jahren (LUA 2012)...53 Tabelle 20: Grenzwertregelung für SO 2 (LUA 2012)...53 Tabelle 21: Schwefeldioxidbeurteilung (SO 2 ): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von Grenzwertüberschreitungen für HMW und TMW in den Jahren (LUA 2012)...53 Tabelle 22: Grenzwertregelungen für die Deposition der Staubinhaltsstoffe Blei (Pb), Cadmium (Cd), Kupfer (Cu) und Zink (Zn) (LUA 2012)...54 Tabelle 23: Staub- und Schwermetalldepositionsmittelwerte von verschiedenen Messstandorten in Österreich (LUA 2012)...54 Tabelle 24: Grundbelastung der Stickstoff- und Schwefeldeposition (LUA 2012)...56 Tabelle 25: Relevanzmatrix...59 Tabelle 26: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Luftschadstoffe in der Bauphase...63 Tabelle 27: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Abfälle, Rückstände, Flüssige Emissionen in der Bauphase...64 Tabelle 28: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase...65 Tabelle 29: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bodenwasserhaushalt in der Bauphase...66 Tabelle 30: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Luftschadstoffe in der Bauphase...72 Tabelle 31: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionenin der Bauphase...73 Tabelle 32: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase...74 Tabelle 33: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase...75 Tabelle 34: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Luftschadstoffe in der Bauphase...79 Tabelle 35: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen in der Bauphase...80 Tabelle 36: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase...81 P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 8

9 Tabelle 37: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bodenwasserhaushalt in der Bauphase...82 Tabelle 38: Zusammenfassung verbleibende Auswirkungen je Modul in der Bauphase...83 Tabelle 39: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Luftschadstoffe in der Betriebsphase...89 Tabelle 40: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen in der Betriebsphase...90 Tabelle 41: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Betriebsphase...91 Tabelle 42: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bodenwasserhaushalt in der Betriebsphase...92 Tabelle 43: Zusammenfassung verbleibende Auswirkungen im Modul 2 in der Betriebsphase...93 Tabelle 44: Allgemeine Maßnahmen Bauphase Boden...95 Tabelle 45: Maßnahme Flächenbeanspruchung Bauphase Boden...95 Tabelle 46: Maßnahme Flächenbeanspruchung Bauphase Boden...96 Tabelle 47: Maßnahme Flächenbeanspruchung Bauphase Boden...96 Tabelle 48: Maßnahme Flächenbeanspruchung Bauphase Boden...96 Tabelle 49: Maßnahme Flächenbeanspruchung Betriebsphase Boden...97 P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 9

10 0 VORBEMERKUNG Auf Grund von Stellungnahmen im laufenden UVP-Verfahren Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg, km 0,740 km 37,920 kam die Projektwerberin mit der UVP-Behörde überein, Projektteile des bereits bescheideten EB Projekts Elektrifizierung Gänserndorf Marchegg Staatsgrenze, die auch sachlich mit dem gegenständlichen Vorhaben in Zusammenhang stehen, im UVP Projekt zu ergänzen. Es sind folgende Anlagenteile betroffen: Umbau Bf. Marchegg inkl. Personendurchgang, Verlegung der Straßenbrücke B49, Verlegung der Fuß- und Radwegüberführung Marchegg, sowie Elektrifizierung eines Streckengleises von Marchegg bis zur Staatsgrenze. Um die Nachvollziehbarkeit der Ergänzungen im vorliegenden Bericht zu gewährleisten, sind diese in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Ergänzt in Kapitel Titelblatt Kap Streckenplanung Kap Fachgebietsbezogener Untersuchungsraum Kap Aktuelle Immissionssituation Kap Erschließung Streckenbaulose Kap Luftschadstoffe Kap Flächenbeanspruchung Inhalt der Ergänzung Adaptierung der Einlagezahl Adaptierung Vorhabenbeschreibung Streckenplanung Adaptierung Kärtchen Untersuchungsraum Hinweis Luftschadstoffe Ist- Zustand Adaptierung Bauphase Modul 1b Hinweis Luftschadstoffe Adaptierung Flächenbeanspruchung Bauphase Modul 1b Kap Abschn. NÖ Adaptierung Bauphase Modul 2 Kap Flächenbeanspruchung Kap Luftschadstoffe Kap Flächenbeanspruchung Kap Auswirkungen Adaptierung Flächenbeanspruchung Bauphase Modul 2 Hinweis Luftschadstoffe Adaptierung Flächenbeanspruchung in der Betriebsphase Adaptierung (Flächenbeanspruchung) der Auswirkungen P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 10

11 Betriebsphase in der Betriebsphase (Zusammenfassung) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 11

12 1 AUFGABENSTELLUNG Gegenstand des vorliegenden Projektes ist der zweigleisige Ausbau der ÖBB Strecke 117 von Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg (von Best.-km 0,776 bis km 37,910 Staatsgrenze) samt der damit in einem notwendigen räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Für dieses Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVP-G 2000 StF: BGBl. Nr. 697/1993, letzte Änderung BGBl. I Nr. 77/2012 durchzuführen. Der vorliegende Bericht befasst sich mit der sektoralen Umweltverträglichkeit des Themenbereiches Boden. Es werden die Auswirkungen, welche durch das Vorhaben auf Boden entstehen können, untersucht und beurteilt. Der Bericht wurde im Auftrag der ÖBB Infrastruktur AG durch das Ingenieurbüro Dipl.- Ing. Steinwender & Partner GmbH., Rathausgasse 9, 2500 Baden erstellt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 12

13 2 PROJEKTBESCHREIBUNG 2.1 Projektbegründung und Projektziele Das gegenständliche Ausbauvorhaben sieht vor, die bestehende ÖBB Strecke 117 von der Haltestelle Wien Erzherzog Karl-Straße bis zur Staatsgrenze nächst Marchegg zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren, sowie die Streckengeschwindigkeit auf Vmax=160 km/h anzuheben. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen werden die bestehenden Eisenbahnkreuzungen großteils durch Über- bzw. Unterführungen ersetzt bzw. aufgelassen oder zumindest mit technischen Sicherungen ausgestattet. Im Rahmen des Projekts erfolgt eine Attraktivierung der Bahnhöfe und Haltestellen mit einer Neugestaltung der Zugangssituationen, Einrichtung von Wegeleitsystemen und Reisenden - Informationssystemen. Insgesamt soll ein moderner Umweltstandard (Lärm-, Erschütterungsschutz, Entwässerungen) geschaffen werden. Der Streckenausbau und die Elektrifizierung werden auf slowakischer Seite fortgesetzt. Bei den Strecken 117 Wien Staatsgrenze n. Marchegg, sowie 115 Gänserndorf Marchegg handelt es sich um Hochleistungsstrecken (HL Strecken) gemäß Hochleistungsstreckengesetz. Abbildung 1: Übersichtskarte P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 13

14 Der Ausbau erfolgt in zwei Modulen: Der 2-gleisige Vollausbau des Projektes wird in insgesamt 3 Realisierungsetappen ( Modulen ) umgesetzt: Modul 1a 2-gleisiger Vollausbau Teilabschnitt Wien Modul 1b selektiv 2-gleisiger Ausbau Modul 2 2-gleisiger Vollausbau Gesamtstrecke Abbildung 2: Schema modularer Ausbau In der ersten Realisierungsetappe Modul 1a erfolgt der vorgezogene 2-gleisige Ausbau im Wiener Teilabschnitt von km 0,740 (Projektbeginn) bis ca. km 5,693. Dieser Teilabschnitt soll zwischen 2014 und 2017 errichtet werden. Zwischen 2017 und 2023 ist der selektiv 2-gleisige Ausbau der Strecke Modul 1b vorgesehen, wobei die Teilabschnitte Siebenbrunn-Leopoldsdorf Schönfeld-Lassee sowie Bf- Marchegg Staatsgrenze 2-gleisig errichtet werden. Die Bahnhöfe Bf. Raasdorf, Bf. Siebenbrunn-Leopoldsdorf, Bf. Schönfeld-Lassee und Bf. Marchegg sowie die Haltestelle Untersiebenbrunn werden ebenfalls im Modul 1b errichtet (im Modul 2 erfolgen lediglich die Weichenanschlüsse an das neue Streckengleis), die Haltestellen Hst. Glinzendorf und Hst. Breitensee werden in Teilabschnitten im Modul 1b errichtet und in Modul 2 fertig gestellt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 14

15 In den eingleisigen Abschnitten erfolgt in der Phase Modul 1b lediglich eine technische Sicherung der Eisenbahnkreuzungen, ausgenommen sind die neben den Bahnhöfen querenden Landesstraßen (Unterführung L5, Überführung L11 und Unterführung L4). Weiters erfolgt die Elektrifizierung der für die Betriebsführung erforderlichen Streckengleise. Ab 2028 erfolgt schließlich der 2-gleisige Vollausbau Modul 2 mit der Gleiszulegung des 2. Gleises sowie der Niveaufreimachung sämtlicher Eisenbahnkreuzungen bzw. deren Auflassung in den bis dahin noch verbliebenen 1-gleisigen Teilabschnitten. 2.2 Vorhabensbeschreibung Streckenplanung Streckengleise allgemein Die Strecke wird bestandsnah zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. Um die gewünschte Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h zu erzielen, wird der Einfahrtsbogen vor Marchegg um ca. 70 m nach Norden verschoben. Die Nivellette der Streckengleise entspricht in etwa dem Niveau des Bestandsgleises. Ausgenommen sind die Bereiche von km 1,2 bis km 3,0, von km 3,7 bis km 5,5 und die Überquerung des Rußbachs (km 17,5 bis km 18,0). Strecke Projektanfang km 0,740 Hst. Wien Aspern Im Abschnitt zwischen Projektbeginn bis Hst. Wien Aspern erfolgt der zweigleisige Ausbau im Modul 1a. Neben der Zulegung des zweiten Gleises und der Elektrifizierung wird die Gradiente aufgrund der Niveaufreimachungen der Hirschstettner Straße und des Contiweges um ca. 3 bis 4 m über den Bestand angehoben. Um die Erschließung der Haltestelle Wien Aspern und die Anbindung der U-Bahn Station Aspern zu gewährleisten muss aufgrund der Elektrifizierung der Strecke eine Absenkung der Gradiente in diesem Streckenabschnitt (ca. km 3,7 5,5) um ca. 2 m unter den Bestand erfolgen. Die Hst. Hirschstetten und Wien Aspern werden im Modul 1a mit Inselbahnsteig umgebaut. Streckengleise Hst. Wien Aspern Bf. Siebenbrunn-Leopoldsdorf Im Abschnitt zwischen Hst. Wien Aspern bis Bf. Siebenbrunn-Leopoldsdorf wird das zweite Gleis nördlich des Bestandsgleises zugelegt. Im Modul 1b erfolgt die Errichtung des Oberbaus und des Unterbaus inkl. Elektrifizierung und Kabelwege des nördlichen Streckengleises. Im Modul 2 werden der Ober- und Unterbau inkl. Fahrleitungsmaste des südlichen Gleises errichtet. Der Bf. Raasdorf wird im Modul 1b umgebaut, lediglich die Weichenanschlüsse an das neue Streckengleis werden im Modul 2 errichtet. Die Haltestelle Glinzendorf wird in zwei Modulen ausgebaut. Im Modul 1b erfolgen die Errichtung des nördlichen Randbahnsteiges und der Abtrag des Oberbaus des südlichen Gleises. Im Modul 2 wird der südliche Randbahnsteig errichtet. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 15

16 Streckengleise Bf. Siebenbrunn-Leopoldsdorf Bf. Schönfeld-Lassee Im Abschnitt zwischen Bf. Siebenbrunn-Leopoldsdorf Bf. Schönfeld-Lassee wird das zweite Gleis südlich des Bestandsgleises zugelegt. Zunächst wird neben dem bestehenden Gleis der Ober- und Unterbau inkl. Elektrifizierung und Kabelwege des zweiten Gleises errichtet. Anschließend wird das bestehende Gleis abgetragen und das zweite Gleis errichtet. Sämtliche Baumaßnahmen erfolgen im Modul 1b. Der Bahnhof Siebenbrunn-Leopoldsdorf sowie die Haltestelle Untersiebenbrunn werden im Modul 1b umgebaut. Im Modul 2 erfolgen nur die Weichenanschlüsse an das neue Streckengleis am westlichen Ende des Bahnhofs Siebenbrunn-Leopoldsdorf. Streckengleise Bf. Schönfeld-Lassee Bf. Marchegg Im Abschnitt zwischen Bf. Schönfeld-Lassee bis Bf. Marchegg wird das zweite Gleis südlich des Bestandsgleises zugelegt. Im Modul 1b erfolgt die Errichtung des Oberbaus und des Unterbaus inkl. Elektrifizierung und Kabelwege des südlichen Streckengleises sowie die Herstellung des Unterbaus für das nördliche Streckengleis. Im Modul 2 wird der Oberbau inkl. Fahrleitungsmaste des nördlichen Gleises errichtet. Der Einfahrtsbogen in den Bahnhof Marchegg wird um ca. 70 m nach Norden verschoben. Der Bahnhof Schönfeld-Lassee wird im Modul 1b umgebaut wobei die Anschlüsse an das neue Streckengleis in Modul 2 erfolgen. Die Haltestelle Breitensee wird in zwei Modulen umgebaut. Im Modul 1b erfolgen die Errichtung des südlichen Randbahnsteiges und der Abtrag des Oberbaus des südlichen Gleises. Im Modul 2 wird der nördliche Randbahnsteig errichtet. Der Bf. Marchegg wird im Modul 1b umgebaut. Dies beinhaltet den Abtrag nicht mehr benötigter Gleise, den Gleisbau samt Herstellung eines neuen Unterbaus inkl. Entwässerung und Versitzbecken, die Errichtung der beiden Bahnsteige (Randbahnsteig und Inselbahnsteig) und des Personendurchgangs zur Erschließung des Inselbahnsteigs. Auch die Elektrifizierung und die Herstellung der Kabelwege werden im Modul 1b umgesetzt. Im Modul 2 erfolgt die 2-gleisige Einbindung in den Bahnhof Marchegg von Westen, und daraus resultierend die Verschwenkung des Gleises 115 nach Norden. Streckengleise Bf. Marchegg Staatsgrenze Österreich / Slowakei Dieser Abschnitt fällt zur Gänze ins Modul 1b und umfasst die Errichtung beider Gleise am Bestandsdamm samt Unterbau und Kabelwege sowie die Elektrifizierung beider Streckengleise. Die Höhenlage der Trasse nach der Unterführung Schlosshoferstraße ca. km 36,0 Richtung March bleibt nahezu unverändert. Die nördliche Seite des Bahndamms, die aufgrund der Gleiszulegung erweitert wird, wird durch den bestehenden HW-Damm geschützt. Die Südseite des Bahndamms, auf der er auch als HW-Schutzdamm fungiert, bleibt von ca. km 36,6 bis zur March nahezu unverändert, da nur die Tragschichten für das Gleis 2 neu P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 16

17 errichtet werden. Von der UF Schlosshoferstraße ca. km 36,0 bis km 36,6 wird der Damm südseitig geringfügig adaptiert Ausbaukonzept Das Ausbaukonzept sieht im Modul 1a und 1b vor: das bestehende nicht elektrifizierte eingleisige Streckengleis aufzulassen und in Parallellage mit einzelnen Linienverbesserungen durch eine neues elektrifiziertes Gleis zu ersetzen, die Geschwindigkeit auf Vmax=160 km/h zu erhöhen und in den Abschnitten o Wien Erzherzog Karlstraße Flugfeld Aspern o Siebenbrunn-Leopoldsdorf Schönfeld-Lassee o Marchegg Staatsgrenze durch Zulegung eines zweiten Gleises die Kapazität zu erhöhen, wobei die Strecke vom Projektbeginn (km 0,74) bis zur Haltestelle Flugfeld Aspern (km 5,70) als Modul 1a vorgezogen errichtet wird und die weiteren 2-gleisigen Abschnitte gem. Zeitplan erst danach errichtet werden. Im Querschnitt Abbildung 3 kann die Umsetzung des Modul 1a und 1b für die Errichtung des ersten Ausbaugleises wie folgt beschrieben werden: Abbildung 3: Regelquerschnitt Ausbau Modul 1 eingleisige Strecke Errichtung Unter- und Oberbau sowie Fahrleitung Gleis 1 neu; Bestandsgleis während des Baus in Betrieb Bau der Längsentwässerung (Bahngräben) sowie Versitzbecken für Gleis 1 Inbetriebnahme von Gleis 1 neu + Abtrag Bestandsgleis P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 17

18 Die Errichtung des zweiten Ausbaugleises in den zweigleisigen Abschnitten des Modul 1b bzw. im Modul 2 sind im Regelquerschnitt Abbildung 4 dargestellt. Abbildung 4: Regelquerschnitt zweigleisiger Ausbauabschnitte Modul 1b und 2 In den zweigleisig auszubauenden Abschnitten des Moduls 1b und 2 erfolgt der zweigleisige Ausbau durch folgende Ergänzungen des Querschnittes: Errichtung Unter- und Oberbau sowie Fahrleitung Gleis 2; Gleis 1 während des Baus in Betrieb Bau der Längsentwässerung (Bahngräben) sowie Versitzbecken für Gleis 2 Inbetriebnahme von Gleis 2 neu Die Zulegung des neuen Streckengleises in den Freistreckenbereichen erfolgt in beiden Ausbaumodulen grundsätzlich unter Zugbetrieb am bestehenden Gleis. Bei Bauarbeiten neben dem Betriebsgleis sind auf diesem Langsamfahrstellen vorzusehen. Der Gefahrenraum von 2,0 m von der Gleisachse für V 60 km/h ist in jedem Fall freizuhalten. 2.3 Standortgemeinden Wien: KG Hirschstetten KG Aspern KG Breitenlee KG Eßling Niederösterreich: Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf Gemeinde Raasdorf (KG Raasdorf, KG Pysdorf) Gemeinde Großhofen Gemeinde Glinzendorf Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld Marktgemeinde Obersiebenbrunn P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 18

19 Gemeinde Untersiebenbrunn Marktgemeinde Lassee (KG Lassee, KG Schönfeld) Stadtgemeinde Marchegg (KG Marchegg, KG Breitensee) 2.4 Benachbarte Projekte Zum Vorhaben Ausbau Strecke 117 gibt es in Wien und in Niederösterreich ein Vielzahl von Nachbarvorhaben. Es werden in der Planung nur diejenigen Projekte berücksichtigt, für die bereits zum jeweiligen Genehmigungsverfahren eingereicht wurde. Folgende Nachbarprojekte werden im UVP-Projekt berücksichtigt: Raiffeisen Space, 1220 Wien Seestadt Aspern Süd, 1220 Wien Ausbaumaßnahmen im Zuge der Errichtung der U2 (Hausfeldstraße) - Wiener Linien U2 S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat Süßenbrunn Park & Ride Anlagen (entsprechend Stand der Übereinkommen) S 8 Marchfeld Schnellstraße Abschnitt West Nabucco Pipeline Das ÖBB Projekt Hausfeldstraße wird als baulicher Bestand berücksichtigt. Die Vorhaben Stadtstraße und Spange S 1 werden technisch in der Planung insofern berücksichtigt, als dort, wo bauliche Abhängigkeiten bestehen, deren Realisierung durch das gegenständliche Vorhaben nicht verunmöglicht wird. Die Bauphasenplanung der ÖBB wird derart erfolgen, dass emissionsarme Phasen oder Zufahrtsrouten im Sinne der Nachbarvorhaben ausgewiesen werden. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 19

20 3 METHODE 3.1 Räumliche Abgrenzung des Untersuchungsraumes Fachgebietsbezogener Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum wurde so abgegrenzt, dass alle wesentlichen Auswirkungen des Projektvorhabens für den Fachbeitrag Boden erfasst werden und umfasst Teile des Bezirks Donaustadt (22. Wiener Gemeinde Bezirk), sowie auf niederösterreichischem Gebiet die Katastralgemeinden Groß-Enzersdorf, Raasdorf, Pysdorf, Großhofen, Glinzendorf, Leopoldsdorf im Marchfelde, Obersiebenbrunn, Untersiebenbrunn, Lassee, Schönfeld, Breitensee und Marchegg. Abbildung 5: Untersuchungsraum (rote Umrahmung) Der engere Untersuchungsraum umfasst alle Flächen, die durch das Vorhaben in der Bauund Betriebsphase in Anspruch genommen und/oder beeinträchtigt werden könnten. Dabei wurde von einem Untersuchungsraum von zumindest 100 m um den Projektbereich ausgegangen. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 20

21 Der funktional abhängige weitere Untersuchungsraum bezieht sich auf die weitere Umgebung des Projektgebiets (Bezirk Wien 22.- Donaustadt, Bezirk Gänserndorf) und wurde für die Interpretation von Klima- und Geodaten herangezogen. In Summe beträgt der engere Untersuchungsraum in etwa ha. 3.2 Zeitliche Abgrenzung Der Prognosehorizont für die Wirkungen des Vorhabens wird mit 2030 festgesetzt und bildet damit den Vollausbau des Vorhabens ab. Der Prognosehorizont für das Modul 1 (selektiver 2-gleisiger Ausbau) ist mit dem Jahr 2025 festgesetzt (voraussichtlicher Baubeginn Modul 1a: 2015 und Modul 1b: 2017) Die Bestandserhebungen wurden im Frühjahr 2011 und im Frühjahr bis Sommer 2012 durchgeführt. 3.3 Inhaltliche Abgrenzung Allgemeines Auf Grund der modularen Realisierung des Vorhabens und der entsprechenden Teilinbetriebnahmen werden die Bauphasen der Module 1a, 1b und des Moduls 2 jeweils für sich hinsichtlich Umweltauswirkungen betrachtet. In der Betriebsphase wird der Vollausbau (Modul 2) im Sinne einer Worst-Case Betrachtung beurteilt. Eine Plausibilisierung dieser Worst-Case Betrachtung erfolgt im Zuge der Auswirkungsanalyse in Kap. 5.3 Betriebsphase Generelle Methodik Der Aufbau der Einreichunterlagen zur UVP sowie die Gliederung der Umweltverträglichkeitserklärung orientieren sich am Leitfaden zur Aufbereitung von UVP- Einreichprojekten beim BMVIT (Stand ). Die Relevanzmatrix wurde ebenfalls in Anlehnung an diesen Leitfaden erstellt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 21

22 RELEVANZMATRIX URSACHE / WIRKFAKTOREN Emissionen, Belästigungen, Gefährdungen Veränderungen durch das Projekt WIRKUNG AUF mögliche Auswirkungen des Vorhabens Wasser und Boden 4 Luft und Klima THEMENBEREICHE A B C D E F G H I J K 1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum 2 Humanmedizin 1 Tiere und deren Lebensräume 2 Wildökologie 3 Pflanzen und deren Lebensräume 4 Waldökologie 1 Oberflächenwasser 2 Grundwasser 3 Boden 1 Luft 2 Klima 5 1 Orts- und Landschaftsbild Landschaft 2 Landschaft als Erholungsraum 6 SCHUTZGÜTER Mensch Lebensräume Tiere, Pflanzen Lebensräume Sach- und Kulturgüter 1 Sachgüter 2 Kulturgüter Lärm Erschütterungen Licht, Beschattung, Blendung Elektromagn. Felder Luftschadstoffe Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen Flächenbeanspruchung Hydrogeologische Verhältnisse Trennwirkung Veränderung Funktionszusammenhänge Veränderung Erscheinungsbild Abbildung 6: Relevanzmatrix Die Themenbereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Freizeitnutzung und Jagdwirtschaft werden als wirtschaftlich dominierte Themen außerhalb des UVE-Rahmens gesondert abgehandelt und in Mappe F Weitere Themenbereiche dargestellt. Die Methode zur Beurteilung von Bestand, Projektwirkungen und Maßnahmenwirksamkeit erfolgt für jeden Fachbeitrag individuell (vgl. Kapitel Fachspezifische Methode). Die Beurteilung der verbleibenden Auswirkungen wird für alle Schutzgüter nach nachfolgender Bewertungsskala durchgeführt: Farbe Verbleibende Auswirkungen Grün Verbesserung der bestehenden Situation: Die fachspezifischen Auswirkungen des Vorhabens ergeben eine qualitative und/oder quantitative Verbesserung gegenüber dem Bestand (Ist-Zustand) Grau Keine Auswirkungen: Die fachspezifischen Auswirkungen verursachen weder qualitative noch quantitative Veränderungen des Ist-Zustandes für das jeweilige Schutzgut Blau Geringfügig nachteilige Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zum Ist-Zustand, dass diese in Bezug auf den Grad der Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind Gelb Merkbar nachteilige Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens stellen bezüglich ihres Ausmaßes, ihrer Art, ihrer Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ nachteilige Veränderung dar ohne das Schutzgut jedoch in seinem Bestand (quantitativ) zu gefährden Rot Untragbar nachteilige Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen gravierende qualitativ und quantitativ nachteilige Beeinflussungen des Schutzguts, sodass dieses dadurch in seinem Bestand gefährdet werden könnte Tabelle 1: Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens gem. Leitfaden UVP-Einreichunterlagen beim BMVIT In der Darstellung der verbleibenden Auswirkungen sind die projektbedingten Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, welche sich aus den Eingriffen des Vorhabens auf die Schutzgüter ergeben, berücksichtigt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 22

23 D.h. im Kapitel 5 erfolgt die Auswirkungsanalyse, wobei hier auch die Eingriffsintensität, die Eingriffserheblichkeit, sowie die Maßnahmenwirksamkeit ermittelt und verschnitten werdendaraus ergeben sich die verbleibenden Auswirkungen. Maßnahmen werden bei Bedarf im Kapitel 7 angeführt Fachspezifische Methode Die Bewertungsmethode lehnt sich im Allgemeinen - unter Berücksichtigung des Leitfaden zur Aufbereitung von UVP-Einreichprojekten beim BMVIT (Stand ) - an die RVS Umweltuntersuchungen (2008) an. Nachfolgend wird die spezielle Methodik beschrieben Grundlagen Rechtliche Grundlagen Für die Bearbeitung des Fachberichts Boden ist nach dem UVP-Gesetz 2000 idgf. folgende Genehmigungsvoraussetzung essentiell (Zitat): Die Immissionsbelastung zu schützender Güter ist möglichst gering zu halten, wobei jedenfalls Immissionen zu vermeiden sind, die a) das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder das Eigentum oder sonstige eindringliche Rechte der NachbarInnen gefährden, b) erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, den Boden, die Luft, den Pflanzen- und Tierbestand oder den Zustand der Gewässer bleibend zu schädigen oder c) zu einer unzumutbaren Belästigung der NachbarInnen im Sinne des 77 Abs.2 GewO 1994 führen. Des Weiteren werden folgende Gesetzte angeführt, auf die in der Bauvorbereitungsphase, in der Bauphase, sowie in der Betriebsphase zu achten ist und die auch bei Bedarf anzuwenden sind: NÖ. Bodenschutzgesetz 2004 idgf. NÖ. Kulturflächenschutzgesetz 2007 idgf. Wiener Landwirtschaftsgesetz 2001 idgf Datengrundlagen (Auswahl) Datenquelle Datenbezug Relevanz ÖNORM L 1075, EIKMANN / KLOKE 1993, Aktionsprogramm Nitrat 2008, Richtlinie für die sachgerechte Düngung 2006, u. a. Waldentwicklungsplan (WEP) Geologische Karte NÖ/Wien Österreichische landwirtschaftliche Fachliteratur, Gesetzestexte, Behörden Amt der NÖ. Landesregierung / Landesforstinspektion Wien GBA online 2011 ebod online UVP-G, Nutzungsauflagen, Schadstoffgrenzwerte Forstliche Raumordnung, Bodenschutz Geologie und Ausgangsgestein, Ausgangsmaterial der Bodenbildung Bodenart, Bodentyp, Wasserhaushalt, natürliche Eignung für P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 23

24 Bodenkartierung- Kartierungsbereiche Wien-Nordost, Groß- Enzersdorf, Marchegg Bodenzustandsinventur (BZI) NÖ 1994 Amt der NÖ. Landesregierung, UBA die Landwirtschaft usw. Informationen über Bodeneigenschaften und Bodenbelastungen Wiener Bodenbericht 2003 MA 22 Informationen über Bodeneigenschaften und Bodenbelastungen NÖ Atlas NÖ Atlas online 2012 Diverse Informationen NÖGIS - Daten Amt der NÖ. Landesregierung GIS Datenbasis, Orthofotos usw. Landwirtschaftliche Statistiken, Agrarstrukturerhebung 1999 AgSTEP 2004 Statistik Austria MA 58 in Kooperation mit anderen Magistraten Anbausituation, Betriebssituation, usw. Agrarstrukturelle Entwicklung in Wien A - Map 1: BEV Planungsgrundlage Feldaufnahmen Tabelle 2: Datengrundlagen (Auswahl) Kartierung Sommer 2008, Sommer 2009, Sommer bis Herbst 2011 Ist-Zustand Erhebung des Ist- Zustands Die Erfassung des Ist-Zustandes des Schutzgutes Boden erfolgt im Wesentlichen nach den Vorgaben der RVS Umweltuntersuchungen. Hierbei wird freie Methodenwahl gewährt. Die Ist-Zustandserhebung im folgenden Fachbeitrag Boden erfolgt vornehmlich auf der Auswertung von bodenkundlichen Informationen, analytischen Bodendaten und einer Geländebegehung. Des Weiteren wurden ebenso für die Bodengenese wichtige Parameter wie Naturraum, klimatische Aspekte, Bodennutzung usw., sowie Aspekte aus anderen Fachbereichen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft) in die Beschreibung und Bewertung des Bestands aufgenommen. In die Bewertung selbst fließen dann noch Grenz- und Richtwerte aus der Fachliteratur, Önormen, sowie Grenz-, Richt- und Zielwerte aus diversen Gesetzen und Richtlinien mit ein Ist-Zustand und weitere Bewertung Wie schon eingangs erwähnt, stützt sich die Bewertungsmethode auf die RVS Umweltuntersuchungen. Bei dieser Vorgangsweise werden durch eine Wirkungsanalyse und einer vorgegeben Methodik Auswirkungen abgeleitet, Maßnahmen definiert und verbleibende Auswirkungen bzw. eine Be- und Entlastung festgestellt. In weiterer Folge wurde der UVE- Leitfaden des Umweltbundesamtes (2012) verwendet. Wie im Leitfaden angeführt, kann hier ein Schwerpunkt gewählt werden. Hier wurde besonderes Augenmerk auf die Schadstoffthematk gelegt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 24

25 Desweiteren wurde versucht den Leitfaden Bodenfunktionsbewertung: Methodische Umsetzung der ÖNORM L 1076 in die Ist- Zustandsbewertung und tw. in die Auswirkungsanalyse einzubauen. Hier ist allerdings zu sagen, dass dieser Leitfaden in Kombination mit der RVS und der daraus resultierenden Wirkungsanalyse (Methodik Relevanzmatrix) nur bedingt angewendet werden kann. Nichts desto trotz wurde vom Verfasser versucht, die wesentlichen Funktionen der Bodenfunktionsbewertung auf das RVS Schema umzulegen Beurteilung des Ist- Zustands (Sensibilität) Sensibilität gering mäßig hoch sehr hoch Filter-/ Puffer/ und Transformationsfun ktion hohe Pufferkapazität keine bis geringe Schadstoffmobilität / keine bis geringe Schwermetallverfügbar keit hohe bis mäßige Pufferkapazität geringe Schadstoffmobilität / geringe Schwermetallverfügbarkeit mäßige bis geringe Pufferkapazität mäßige Schadstoffmobilitä t / mäßige Schwermetallverfügbarkeit geringe Pufferkapazität hohe Schadstoffmobilität / hohe Schwermetallverfügbarkeit Naturgefahren Böden ohne nennenswerte Gefährdung durch Naturgefahren Böden mit episodischer Gefährdung durch Naturgefahren Böden mit periodischer Gefährdung durch Naturgefahren Böden mit dauerhafter, permaenter Gefährdung durch Naturgefahren Eignung als Pflanzenproduktionsstandort in Bezug zu den Standortverhältnissen (Standort- und Lebensraumfunktion) (sehr) trockene Standorte; hohe Durchlässigkeit; (sehr) geringe Speicherfähigkeit; hohe Überschwemmungs-- gefahr; hohe Deflationsgefahr trockene bis gut versorgte Standorte; mäßige Durchlässigkeit, mäßige Speicherfähig-keit; mäßige Überschwemmungs- und Deflationsgefahr (sehr) gut versorgte Standorte; geringe Durchlässigkeit; hohe Speicherfähigkeit; geringe Überschwemmungsund Deflationsgefahr Ausgezeichnet wasserversorgte Standorte; sehr geringe Durchlässigkeit; gute Speicherkraft; keine Über-schwemmungsgefahr; marginale Deflationsgefahr Tabelle 3: Beurteilung des Ist-Zustandes (Sensibilität) Die Beurteilung des Ist-Zustandes (Sensibilität) erfolgt als verbal argumentative Gesamteinschätzung in Anlehnung an die Subkriterien Pufferkapazität, Filterkapazität, Transformationsfunktion inkl. Schadstoffmobilität / Schwermetallverfügbarkeit ; Naturgefahren und Eignung als Pflanzenproduktionsstandort in Bezug zu den Standortverhältnissen, wobei die überwiegende Zuordnung maßgeblich ist. Ist eine überwiegende Zuordnung nicht möglich, wird das Mittelmaß herangezogen. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 25

26 Hinweis: Die Archivfunktion des Bodens in Bezug zur Naturgeschichte wurde nicht in die Sensibilitätsbewertung aufgenommen, da in Untersuchungsraum keine seltenen Böden vorkommen. Die Archivfunktion des Bodens in Bezug zur Kulturgeschichte wurde ebenso nicht in die Sensibilitätsbewertung aufgenommen, da hier es vordergründig nicht um den Boden geht, sondern z.b. um im Boden vorhandene Artefakte Beurteilung der Eingriffswirkungen Die Beurteilung der Eingriffswirkung erfolgt entsprechend UVP-G 6 (1) getrennt nach Bauund Betriebsphase. In der Bauphase werden all jene Eingriffe herangezogen, die mit dem Baubetrieb zusammenhängen und nur temporär sind Beurteilung der Eingriffsintensität Eingriffsintensität gering mäßig hoch sehr hoch Veränderung des Bodenhaushalts durch Schadstoffeinträge (Luftschadstoffe / flüssige Emissionen) keine qualitativen und quantitativen Änderungen des Bodenhaushaltes Geringe, vernachlässigbare Einträge, Bagatellgrenze Pufferkapazitäten vollkommen ausreichend (hohe Basensättigung) geringe Veränderungen des Bodenhaushaltes geringe - mäßige Einträge unter den Richt- bzw. Grenzwerten Pufferkapazitäten ausreichend, (mäßige Basensättigung) Mäßige bis deutliche Veränderungen des Bodenhaushalts Schadstoffeinträge im Bereich der Richtwerte Pufferkapazitäten nahezu ausgeschöpft (Basensättigung unter 25%) Deutliche bis irreversible Veränderung des Bodenhaushalts Schadstoffbelastun g im Bereich der Grenzwerte Pufferkapazitäten nicht mehr sichergestellt (Basensättigung unter 12%) Veränderung des Bodenwasserhaushalts Keine qualitativen und quantitativen Veränderungen des Bodenwasserhaushalts Geringe Veränderungen des Bodenwasserhau shalts Mäßige Veränderung des Bodenwasserhaus halts Hohe Veränderung des Bodenwasserhaus halts P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 26

27 Eingriffsintensität gering mäßig hoch sehr hoch Beanspruchung von Bodenflächen inkl. Lebensraumfunktion und Nutzfunktion des Bodens Lokal begrenzter Verlust von Böden und humosem Oberboden Geringer, vernachlässigbar Bodenabtrag Geringer Versiegelungsanteil und hohem versickerungsfähigem Bodenanteil auf den Rekultivierungsflächen Kleinflächiger Verlust von Böden und/oder lokal begrenzter Verlust von besonders schützenswerten Böden und humosen Oberboden Beträchtlicher Bodenabtrag jedoch mit nachfolgender Rekultivierung vor Ort Mäßiger Versiegelungsant eil und mäßigem Anteil versickerungsfähi ger rekultivierter Bodenflächen Großflächiger Verlust von Böden und humosen Oberboden und/oder lokal begrenzter Verlust von besonders schützenswerten Böden Beträchtlicher Bodenabtrag jedoch nur zum Teil nachfolgende Rekultivierung und Restverfuhr Hoher Versiegelungsanteil und geringem Anteil versickerungsfähig er rekultivierter Bodenflächen Großflächiger Verlust von besonders schützenswerten Böden; überwiegender Abtransport von humosen Massen Hocher Bodenabtrag mit geringer nachfolgender Rekultivierung und hohem Restverfuhranteil Sehr hoher Versiegelungsanteil und keinem/sehr geringen versickerungsfähig rekultivieren Bodenflächen Tabelle 4: Beurteilung der Eingriffsintensität Die Beurteilung der Eingriffsintensität erfolgt als verbal argumentative Gesamteinschätzung in Anlehnung an die Subkriterien Schadstoffeinträge, Veränderung des Bodenwasserhaushalts und Beanspruchung von Bodenflächen, wobei die überwiegende Zuordnung maßgeblich ist. Ist eine überwiegende Zuordnung nicht möglich, wird das Mittelmaß herangezogen Beurteilung der Eingriffserheblichkeit Die Beurteilung der Erheblichkeit für Einzelflächen erfolgt mittels Verknüpfung von Eingriffsintensität und Sensibilität des Ist-Zustandes. Ab der Erheblichkeitsstufe mittel ist ein Konflikt gegeben, für den Maßnahmen (wenn möglich) zu entwickeln sind. Tabelle 5: Eingriffserheblichkeit P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 27

28 3.3.7 Beurteilung der Maßnahmenwirkung Bezeichnung der Wirksamkeit keine bis gering mäßig hoch sehr hoch Maßnahmenwirkung Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung/Kompensation der negativen Wirkungen des Projekts Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung/Kompensation der negativen Wirkungen des Projekts Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung/Kompensation der negativen Wirkungen des Projekts Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige Vermeidung/Kompensation der negativen Wirkungen des Projekts bzw. zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes Tabelle 6: Maßnahmenwirkung Beurteilung der verbleibenden Auswirkungen Die Beurteilung der verbleibenden Auswirkungen für Einzelkonflikte erfolgt mittels Verknüpfung von Erheblichkeit und Maßnahmenwirkung. Verbleibende Ausw irkungen Maß- nahmen- Wirkung keine/gering mäßig hoch sehr hoch Eingriffserheblichkeit keine/s.ger. gering mittel hoch sehr hoch Verbleibende Auswirkungen Verbesserung keine Ausw irkungen geringfügig nachteilig merkbar nachteilig untragbar nachteilig Tabelle 7: Verbleibende Auswirkungen Gesamtbeurteilung der verbleibenden Auswirkungen für den Fachbereich Die Gesamtbeurteilung der verbleibenden Auswirkung für das Kriterium (die Kriterien) eines Schutzgutes/Themenbereichs erfolgt durch den jeweiligen Fachbearbeiter. Die Zusammenführung der einzelnen verbleibenden Auswirkungen zu einer gesamtverbleibenden Auswirkung je Kriterium ist ein Abwägungsprozess der zum Schutzgut/Themenbereich gehörigen Kriterien. Im gegenständlichen Fall wurde die Eingriffserheblichkeit in der obigen Tabelle in fünf Stufen der Maßnahmenwirksamkeit in vier Stufen gegenübergestellt. Die Gesamtbeurteilung erfolgt nach dem Worst-case-Prinzip. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 28

29 Farbe Grün Grau Blau Gelb Rot Verbleibende Auswirkungen Verbesserung der bestehenden Situation: Die fachspezifischen Auswirkungen des Vorhabens ergeben eine qualitative und/oder quantitative Verbesserung gegenüber dem Bestand (Ist-Zustand) Keine Auswirkungen: Die fachspezifischen Auswirkungen verursachen weder qualitative noch quantitative Veränderungen des Ist-Zustandes für das jeweilige Schutzgut Geringfügig nachteilige Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zum Ist-Zustand, dass diese in Bezug auf den Grad der Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind Merkbar nachteilige Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens stellen bezüglich ihres Ausmaßes, ihrer Art, ihrer Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ nachteilige Veränderung dar ohne das Schutzgut jedoch in seinem Bestand (quantitativ) zu gefährden Untragbar nachteilige Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen gravierende qualitativ und quantitativ nachteilige Beeinflussungen des Schutzguts, sodass dieses dadurch in seinem Bestand gefährdet werden könnte Tabelle 8: Gesamtbeurteilung Verbleibende Auswirkungen (gem. Leitfaden UVP-Einreichunterlagen beim BMVIT) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 29

30 4 IST - ZUSTAND 4.1 Allgemeine bodenkundliche Parameter Bezüglich der Geologie im Detail wird auf die UVE-Fachbeiträge Geologie, Geotechnik (E05 02E) und Hydrologie, Altlasten (E0503E) verwiesen. Der Standortsraum der Strecke 117 ist von geologisch-tektonischen Einheiten umgeben, deren Entstehung ins Tertiär und Quartär zurückreichen. Weinviertler Hügelland Gänserndorfer Terrasse March-Niederung (Záhorská) Sandbodenzone Praterterrasse Donau-Niederung Abbildung 7: Geologische und geomorphologische Gliederung des Untersuchungsraumes (Geologische Karte von NÖ 1: , GBA 2012) Nach einer naturräumlich-geomorphologischen Gliederung durchquert die ÖBB-Strecke 117 im westlichen Abschnitt die Niederterrasse des Marchfeldes (Praterterrasse) bzw. im östlichen Abschnitt die Sandbodenzone der Gänserndorfer Terrasse sowie die Marchniederung. Die Entstehung dieser tektonischen Einheiten reicht bis ins Quartär und Tertiär zurück Geohydrologische Aspekte Bezüglich der geohydrologischen Aspekte im Details wird auf den UVE-Fachbeitrag Hydrogeologie, Altlasten (E0503E) verwiesen. Wesentliche Kernaussagen bezüglich geohydrologischer Aspekte für den Boden werden aber im Folgenden zusammenfassend dargestellt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 30

31 Grundwasserträger und Grundwasserstauer Im Projektbereich tritt der quartäre Kies (Schichtkomplex C) als maßgebender Grundwasserträger auf. Das Grundwasser liegt dabei großteils in freier und nur lokal in gering druckgespannter Form vor. Im Bereich des Bf Marchegg zwischen ca. km 34,40 und ca. km 35,10 ist im unmittelbaren Projektareal kein quartärer Kies anzutreffen. In diesem Teilabschnitt bilden geringmächtige neogene Sandlagen (Komplex E) den Aquifer, wobei generell gespannte Grundwasser erkundet wurden. Zwischen ca. km 35,10 und ca. km 35,60 ist die Grundwasserführung vorrangig an höhere Erosionsrinnen der March gebunden. Hier übernimmt, neben dem quartären Kies, auch teilweise die Deckschichte die Funktion als Grundwasserträger (Bohrung KB 14/10). (BGG 2012) Als relativer Stauer für den Grundwasserkörper in den quartären Kiesen sind die neogenen Sedimente (Komplexe D und E) anzusprechen. Es ist jedoch auch in den neogenen Sanden von einer nennenswerten Grundwasserführung auszugehen. Dies trifft insbesondere auf die den quartären Schotterkörper unterlagernden Sandabfolgen zu. Dabei liegt vermutlich ein analoges Grundwasserdruckniveau wie im quartären Kies vor. Die Mächtigkeit des Grundwasserkörpers im quartären Kies weist im trassennahen Umfeld zum überwiegenden Anteil Werte zwischen ca. 5,0 m und ca. 15 m auf. Lediglich abschnittsweise, d.h. im Querungsbereich des Stempelbachs (ca. km 23,63), zwischen ca. km 26,10 und ca. km 26,60 sowie innerhalb der höheren Erosionsrinnen der March im Bahnhofsareal von Marchegg, sind entlang der Trasse nennenswert geringere Mächtigkeiten von ca. 1,0 m bis ca. 3,0 m erkundet worden. Zwischen ca. km 11,00 und ca. km 20,00, im Bereich der durch Staffelbrüche seitlich begrenzten Senke, ist - entsprechend der Schichtstärke des quartären Kieses - von einem mehrere Zehnermeter (> 60 m) mächtigen Grundwasserkörper auszugehen. (BGG 2012) Grundwasserniveau, Flurabstand und Schwankungsbereich Im Abschnitt Wien (Projektbeginn bis ca. km 8,13) verläuft das Grundwasserniveau zwischen ca. Kote 151,3 m ü. A. und ca. Kote 154,6 m ü. A., wobei dieses entlang der Trasse stetig abnimmt. Der Abstand zur GOK beträgt weitgehend zwischen ca. 5,0 m und ca. 6,0 m. Örtlich, d.h. im Bereich der Querung Stadlauer Straße, kommt das Grundwasserniveau aufgrund des hohen Bestandsdammes auch bis zu ca. 10 m unter GOK zu liegen. Im Abschnitt zwischen ca. km 8,13 und ca. km 34,40 fällt das Druckniveau weiter kontinuierlich von ca. Kote 151,3 m ü. A. auf ca. Kote 141,2 m ü. A. ab. Die Flurabstände nehmen vorerst eine Größenordnung zwischen ca. 5,0 m und ca. 7,0 m an. Ab ca. km 16,00 verläuft das Grundwasserniveau bis kurz vor dem Bf Siebenbrunn-Leopoldsdorf (ca. km 19,20) zwischen ca. 4,5 m und ca. 5,0 m unter GOK. Zwischen dem Bf Siebenbrunn- Leopoldsdorf und dem Stempfelbach (ca. km 23,60) liegen innerhalb des Marchfeldabschnittes die geringsten Flurabstände mit ca. 3,5 m bis ca. 4,0 m vor. In weiterer Folge nimmt der Abstand des Grundwasserniveaus zur GOK - bedingt durch das ansteigende Gelände - bis zum Bf Schönfeld- Lassee auf bis zu ca. 12 m zu und danach bis ca. km 32,00 wiederum auf ca. 4,5 m bis ca. 6,0 m ab. Im weiteren Trassenverlauf bis zum P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 31

32 horstartig auftauchenden Neogenrücken bei ca. km 34,40 erreichen die Flurabstände Werte von bis zu ca. 12 m. (BGG 2012) Zwischen ca. km 34,40 und ca. km 35,10 tritt Grundwasser ausschließlich in gespannter Form innerhalb der neogenen Sandlagen in Erscheinung. In der Pegelmessstelle KB 34/09 wurde das Grundwasserdruckniveau im Oktober 2011 auf ca. Kote 145,4 m ü. A., d.h. ca. 2,5 m unter GOK, registriert. Im Bereich von ca. km 35,10 bis ca. km 35,60 kommt das Druckniveau in den höheren Erosionsrinnen der March anfangs ca. 1,5 m unter GOK auf ca. Kote 146,0 m ü. A. zu liegen und taucht in weiterer Folge bis auf ca. 6,5 m unter Gelände, d.h. auf ca. Kote 140,0 m ü. A., ab. Ab ca. km 35,60 bis zur Staatsgrenze verläuft das Grundwasserniveau entlang der Trasse zwischen ca. Kote 137,4 m ü. A. und ca. Kote 140,0 m ü. A.. Der Abstand zur GOK nimmt dabei Werte zwischen ca. 6,5 m und ca. 13 m (Dammlage) an. (BGG 2012) Im projektrelevanten Umfeld ist demnach von Grundwasserstandsschwankungen zwischen ca. 1,0 m und ca. 3,8 m auszugehen. Die höchsten, bisher gemessenen Grundwasserstände kommen zwischen ca. 0,4 m und ca. 1,9 m zu liegen. Die größten Spiegelschwankungen treten im weiteren Umfeld des Rußbaches und des Stempfelbaches (Raasdorf bis Untersiebenbrunn) im Einflussbereich der künstlichen Grundwasseranreicherung des Marchfeldkanalsystems auf. (BGG 2012) Klimatische Aspekte Großraumklima Der Standortsraum befindet sich nach HARLFINGER/KNEES (1999) im pannonischen Klimaraum. Das Pannonikum reicht von den östlichen Teilen des Mittleren Burgenlandes, über das Nordburgenland, Wiener Becken, Weinviertel bis zum Manhartsberg an der Grenze zwischen dem östlichen Waldviertel und westlichen Weinviertel. Das Klima ist durch auffallende Niederschlagsarmut, häufige Trockenperioden und eine einhergehende negative Wasserbilanz gekennzeichnet Lufttemperatur, Vegetationstage, Frosttage und Wärmesumme Um die Werte der monatlichen sowie jährlichen durchschnittlichen Lufttemperatur im Untersuchungsgebiet zu konkretisieren, wurde die Messstelle Leopoldsdorf im Marchfeld, 152 m ü. A., des Hydrographischen Dienstes Niederösterreich, herangezogen. Es wurde ein 3-jähriges arithmetisches Mittel von 2007 bis 2009 errechnet. Durchschnittliche Jahreslufttemperatur in C Messstelle Periode I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII Jahr 1,4 2,8 6,3 12,8 16,8 20,1 21,5 20,8 15,3 9,8 5,7 1,2 Leopoldsdorf im Marchfeld ,2 Tabelle 9: Messstation Leopoldsdorf im Marchfeld, Lufttemperatur in C arithmetisches Mittel (BMLFUW 2012; Hydrographische Jahrbücher ) Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt im 3-jährigen Mittel ( ) 11,2 C. Dieser Durchschnittswert ist charakteristisch für das Pannonikum. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 32

33 Die durchschnittliche Anzahl der Vegetationstage (Tage mit 5 C) beläuft sich im Pannonikum bei einer Seehöhe von 200 m laut HARLFINGER/KNEES (1999) auf 251 Tage. Die durchschnittliche Anzahl der Frosttage (Tage, an denen das Minimum unter dem Gefrierpunkt bleibt) wird für die hauptphänologische Zeit (zwischen April und September) mit 2,7 Tagen angegeben, die durchschnittliche Wärmesumme beträgt rund 3600 C Niederschlag und Schneedeckentage Um die durchschnittlichen Jahresniederschlagsmengen im Untersuchungsgebiet zu konkretisieren, wurde die Messstelle Leopoldsdorf im Marchfeld, 152 m ü. A., des Hydrographischen Dienstes Niederösterreich, herangezogen. Es wurde ein 3-jähriges arithmetisches Mittel von 2007 bis 2009 errechnet. Durchschnittlicher Jahresniederschlag in mm Messstelle Periode I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII Jahr Leopoldsdorf im Marchfeld Tabelle 10: Messstation Leopoldsdorf im Marchfeld, Lufttemperatur in C arithmetisches Mittel (BMLFUW 2012; Hydrographische Jahrbücher ) Die Jahresniederschlagsmenge beträgt im Untersuchungsgebiet im 3- jährigen Mittel ( ) ca. 626 mm. Die Messstelle ist geprägt durch ein bedingt ausgeprägtes Sommermaximum. Rund 40 % der Jahresniederschläge fallen in den Sommermonaten Juni, Juli und August. Die höchsten Niederschlagsmengen sind im Juni, gefolgt von Juli und August (März), zu verzeichnen, wobei hier vornehmlich Gewitter und Starkregenereignisse (5b Lagen-Adriatief, Mittelmeertief) dafür verantwortlich sind. Die geringsten Niederschläge sind im Jänner, Februar und vor allem im April (Ausreißer April 2007 kein Niederschlag; Ausreißer April mm Niederschlag) zu beobachten. Die Anzahl der Tage mit Niederschlag ( 1 mm) wird für den Untersuchungsraum (= Pannonikum bei einer Seehöhe von 200 m) im Mittel mit 49 Tagen (Zeitreihe: ) angegeben, die der Schneedeckentage im Mittel mit 41 Tagen (Zeitreihe: ) (HARLFINGER/KNEES 1999). Die Wintermonate sind nach HARLFINGER/KNEES (1999) eher strahlungsarm und im Allgemeinen nicht zu kalt Wind Bezüglich der Windverhältnisse im Detail wird auf den Fachbeitrag Luft und Klima, E0601 verwiesen. In der unten dargestellten Abbildung ist der Jahresgang der mittleren Windgeschwindigkeit auf Monatsbasis dargestellt. Die maximalen Windgeschwindigkeiten werden überwiegend im Spätwinter und Frühjahr registriert, während die Minima auf den Spätsommer bzw. Frühherbst fallen. Die mittlere Windgeschwindigkeit (Basis: 30 Jahre, ) beträgt an den Langzeitmessstellen 2,8 m/s im Bereich Fuchsenbigl und 3,1 m/s in Groß-Enzersdorf. Die Calmenhäufigkeit beträgt an den Langzeitmessstellen im Bereich Fuchsenbigl 18,3% und in Groß-Enzersdorf 7,4%. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 33

34 Jedenfalls kann das Untersuchungsgebiet auf Basis der vorliegenden Messdaten generell als durchaus gut durchlüftet angesehen werden. (LUA 2012) Abbildung 8: Jahresgang der mittleren Windgeschwindigkeit je Monat, (LUA 2012) Als zweiter wesentlicher Parameter zur Beschreibung der Windcharakteristik ist die Häufigkeitsverteilung der Windrichtung zu nennen. Im Wesentlichen ist an allen Langzeitmessstellen im Untersuchungsgebiet Wind aus West-Nordwest neben einer Südostkomponente erkennbar, wobei an der Messstelle Fuchsenbigl auch der Einfluss der lokalen Topographie in einer Abschwächung der N-Anströmung zu erkennen ist. Im Vergleich der Windverteilungen zwischen Jänner und Juli kann im 30-jährigen Mittel kein saisonaler Unterschied in der Windverteilung abgeleitet werden. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 34

35 Abbildung 9: Häufigkeitsverteilung der Windrichtung in Glinzendorf, Gänserndorf und Wolkersdorf, 2009 (LUA 2012) Kaltluftseen Aufgrund der guten Durchlüftung des engeren Untersuchungsraums sind keine essentiellen Gebiete mit Kaltluftseen vorhanden. 4.2 Böden Bodentypen und deren Eigenschaften Die nachfolgende Beschreibung der Bodenverhältnisse und Bodeneigenschaften orientiert sich an der Bodenbeschreibung der landwirtschaftlichen (bodenkundlichen) Kartierung des BFW. Es wurden die Kartierungsbereiche Wien Nordost, Groß-Enzersdorf und Marchegg zu den Erhebungen herangezogen. Im Standortsraum wurde auf Basis der Österreichischen Bodenkartierung sowie eigenen bodenkundlichen Felderhebungen (Begehung, Aufschlüsse, P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 35

36 Anschnitte) folgende Bodentypen mit nachstehenden Bodeneigenschaften (tw. durch den Verfasser generalisiert) festgestellt. Es werden nur jene Bodentypen beschrieben, die im engeren Untersuchungsraum liegen. Abbildung 10: Intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen im Wiener und Niederösterreichischem Projektbereich, der Bodentyp auf beiden Flächen ist ein Tschernosem Tschernosem (TS) Tschernoseme 1 sind typische Böden des kontinentalen Klimaraumes. Diese sind in der Regel gut durchwurzelbar, ausreichend belüftet, leicht bearbeitbar und vermögen ca. 200 mm Niederschlag im oberen Meter nutzbar zu speichern. Sie sind in stärker geneigten und Wind exponierten Lagen jedoch stark erosionsgefährdet (Flächenspülung, Rinnenspülung, Deflation).Tiefgründige, tiefkrumige und gut Wasser versorgte Tschernoseme ohne stärkere Degradationsmerkmale sind die fruchtbarsten Böden des heimischen Raumes mit optimaler Eignung zur Ackernutzung. 1 Ein bedeutender Teil des Untersuchungsgebietes wird vom typischen, klimazonalen Bodentyp der trockenen Lösslandschaft eingenommen, dem Tschernosem, der auch als (Steppen-)Schwarzerde bezeichnet wird. Tschernosem ist ein Boden mit A/C-Horizontkombination und mindestens 30/40 cm mächtigem, dunklem, humosem Ah/p-Horizont mit Mull als optimaler, lockerer, krümeliger Humusform. Das Ausgangssubstrat sind kalkig-silikatische Lockersedimente, vorwiegend Löss, aber auch Mergel, Tegel und Kalksande. In Mitteleuropa sind Tschernoseme als Reliktböden des im Postglazial herrschenden semiariden Klimas mit entsprechender Steppenvegetation zu interpretieren. Da unter den kontinentalen klimatischen Entstehungsbedingungen mit Sommertrockenheit und Winterkälte, infolge gehemmter mikrobieller Aktivität, die Mineralisierung der abgestorbenen Pflanzenbiomasse erschwert war, erfolgte eine starke Akkumulation von organischer Substanz und in weiterer Folge von Humus. Durch die intensiv grabende und vermischende Aktivität der Bodenfauna (z.b. Feldhamster, Ziesel, Wühlmäuse) wurde die organische Substanz tief in den Boden eingearbeitet. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 36

37 Abbildung 11: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) westlichster Abschnitt (Wien) Im Standortsraum kommen verschiedenste Tschernoseme vor, deren Unterscheidung vornehmlich im Bodenwasserhaushalt (Durchlässigkeit bzw. Speicherkapazität), sowie in der Gründigkeit gegeben ist. Bodentyp: Tschernosem Ausgangsmaterial: kalkhaltige Feinsedimente (tw. über Schotter und Sand), z.t. auch Schwemmmaterial (tw. über Schotter), Flugsand (tw. über Schotter, tw. mit Lößbeimengungen), Löß Wasserverhältnisse: trocken bis gut versorgt; geringe bis hohe Speicherkraft; mäßig bis hohe Durchlässigkeit Bodenart: lehmiger Schluff, sandiger Schluff, lehmiger (Fein-)Sand, (fein-)sandiger Lehm, schluffiger Lehm, Lehm, (schluffiger) (Fein-)Sand (tw. mit hohen Schotter- und Kiesbeimengungen), lehmiger Ton, Schotter, Kies Humusverhältnisse: schwach bis mittelhumos, Mull Kalkgehalt: schwach bis stark kalkhaltig Bodenreaktion: schwach bis stark alkalisch Gefährdung: nicht gefährdet bis stark windgefährdet Bearbeitbarkeit: gut bis sehr gut zu bearbeiten, vereinzelt bei feuchter Bearbeitung schmierend und schollenbildend Natürlicher Bodenwert: mittel- bis hochwertiges Ackerland P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 37

38 Abbildung 12: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend Kalkfreier Tschernosem (= Paratschernosem, PS) Wenn der Profilaufbau eines Bodens jenem eines Tschernosems gleicht, der Boden aber aus kalkfreiem, feinem Lockermaterial, z.b. aus silikatischem, feinem Schwemmmaterial oder Flugsand, entstanden ist, so nennt man ihn Paratschernosem (PS). Es sind meist leichte Böden, die locker oder lose gelagert sind; dementsprechend sind es im Allgemeinen trockene Standorte. (BFW 2011) Bodentyp: Paratschernosem Ausgangsmaterial: (kalkfreier) Flugsand (meist über Schotter) Wasserverhältnisse: sehr trocken bis trocken; sehr geringe bis geringe Speicherkraft; hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit Bodenart: lehmiger (Fein-)Sand, (Fein-)Sand, sandiger Lehm, Schotter, Kies Humusverhältnisse: schwach bis mittelhumos, Mull Kalkgehalt: kalkfrei bis kalkarm, Schotter tw. kalkhaltig Bodenreaktion: sauer bis schwach alkalisch bzw. vereinzelt alkalisch Gefährdung: mäßig bis stark windgefährdet Bearbeitbarkeit: gut bis sehr gut zu bearbeiten, tw. infolge hohen Grobanteils erschwert Natürlicher Bodenwert: gering- bis mittelwertiges Ackerland P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 38

39 Abbildung 13: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend Feuchtschwarzerde (FS) Wenn unter den klimatischen Bildungsbedingungen für Tschernoseme starker Grundwassereinfluss auf das Substrat einwirkte, entstanden vorerst anmoorige Böden; wenn diese später durch Änderung der Grundwasserverhältnisse und/oder durch menschliche Eingriffe trockenfielen, entwickelten sich Feuchtschwarzerden (FS); diese Typenbezeichnung ist auf die ehemaligen Bildungsbedingungen bezogen, denn die aktuellen Feuchtigkeitsverhältnisse reichen von "feucht" bis "trocken". Ihr Humus, der dem Boden meist eine tiefschwarze, bei Trockenheit graue Farbe verleiht, besteht aus Anmoormull, in der Krume häufig aus Mull. Der A-Horizont weist oft bedeutende Mächtigkeit auf. In der Tiefe zeigen diese Böden oft noch Spuren von Vergleyung, manchmal ist auch Saliter festzustellen. Manche Feuchtschwarzerden sind, vor allem im Frühjahr, sehr anfällig gegen Winderosion. Der Grund dafür ist die "Puffigkeit" ihres Humus; darunter versteht man eine aschig-staubige Konsistenz, geringes Gewicht und einen erheblichen Benetzungswiderstand. Der landwirtschaftliche Wert dieser Böden ist weitgehend von der Lage des Grundwasserspiegels abhängig. Sobald der Humus dieser Böden völlig zu Mull umgewandelt ist, spricht man von aggradierten Feuchtschwarzerden. Auch ehemals stark vergleyte Aueböden, die ihre Auedynamik infolge starker Absenkung des Grundwasserspiegels verloren haben und dadurch zu "Landböden" wurden, werden innerhalb des Trockengebietes als Feuchtschwarzerden bezeichnet. (BFW 2011) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 39

40 Abbildung 14: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend Bodentyp: anmoorige kalkhaltige, aggradierte kalkhaltige, anmoorige kalkfreie, kalkhaltige Feuchtschwarzerde Ausgangsmaterial: Feinsediment (tw. über Schotter; tw. mit Verkittungen im Unterboden), feines Schwemmmaterial, Wasserverhältnisse: wechselfeucht bzw. trocken bis mäßig feucht, tw. geringer bis mäßiger Grundwassereinfluss, tw. durch steinartige Verkittung gehemmte Wasserzirkulation, daher im Frühjahr und nach starken Niederschlägen Wasserstau oberhalb der Verdichtung, in Trockenperioden stark austrocknend, da keine Wassernachlieferung aus dem Unterboden erfolgen kann; mäßige bis hohe Speicherkraft, tw. durch Verfestigungen im Unterboden gestört; geringe bis hohe Durchlässigkeit, tw. durch Verfestigungen im Unterboden gestört Bodenart: (fein-)sandiger Lehm, Lehm tw. über sandigem Schluff oder schluffigem Lehm, schluffiger Lehm, (schluffiger) Sand, (sandiger bzw. lehmiger) Schluff, lehmiger Ton, lehmiger Sand mit geringem Grobanteil (Schotter und Kies), Schotter, Kies Humusverhältnisse: schwach bis stark humos, Mull, Anmoormull Kalkgehalt: kalkfrei bis stark kalkhaltig, tw. in 50-80cm Tiefe durch Kalk (50-60%) verfestigt Bodenreaktion: schwach sauer bis stark alkalisch Gefährdung: nicht bis mäßig windgefährdet, mäßig überschwemmungsgefährdet Bearbeitbarkeit: tw. gut zu bearbeiten, tw. infolge der bindigen Bodenart bzw. im feuchten Zustand erschwert (schmierend, neigt zur Schollenbildung und Verkrustung) Natürlicher Bodenwert: mittelwertiges Acker- und Grünland bis hochwertiges Ackerland P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 40

41 Abbildung 15: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend Grauer Aueboden Aueböden 2 sind Böden der (größeren) Flussebenen, wobei die Entstehungsdynamik und Pedogenese, aber auch die Ausprägung der Subtypen, vom dementsprechenden Substrat, der morphologischen Lage und dem Wassereinfluss abhängig ist. Im unmittelbaren Untersuchungsbereich ist der Graue Aueboden vorzufinden. Bodentyp: kalkhaltiger grauer Aueboden Ausgangsmaterial: feines Schwemmmaterial Wasserverhältnisse: mäßig trocken bis gut versorgt; mäßige Speicherkraft; hohe Durchlässigkeit Bodenart: lehmiger bzw. sandiger Schluff Humusverhältnisse: schwach bis mittelhumos, Mull Kalkgehalt: stark kalkhaltig Bodenreaktion: alkalisch Gefährdung: nicht gefährdet Bearbeitbarkeit: gut zu bearbeiten Natürlicher Bodenwert: hochwertiges Ackerland 2 Aueböden gehören zur Ordnung der hydromorphen Böden. Das Bodenprofil wird klassischerweise durch die Abfolge A-C aufgebaut, wobei auch diverse Horizontvariationen nach dem Stand der Pedogenese möglich sind z.b. A-AC-C; A-BC-C; A-C-Cg; u.ä. Geprägt werden Aueböden, neben dem Ausgangsmaterial, vor allem durch die Wasserdynamik zum einen durch Hochwassereinfluss, zum anderen durch zeihendes bzw. oszillierendes Grundwasser. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 41

42 Abbildung 16: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend Anthrosole (= umgelagerte Böden) Anthrosole sind Böden, die infolge einer langandauernden bzw. intensiven menschlichen Aktivität eine tiefgreifende Veränderung erfahren haben. Diese Veränderung kann z.b. Abtrag und Turbation von Bodenmaterial natürlichen Ursprungs oder auch von Material technogener Art sein, wobei eine Anreicherung von organischer Substanz und Nährstoffen erfolgen kann. Typische Anthrosole sind z.b. Schüttungsböden, Halden- und Planieböden, Deponieböden. Im Untersuchungsraum sind Anthrosole vor allem als Schüttungsböden (Dammbereiche) entlang der Strecke 117 zu finden ebenso entlang von Straßen bzw. auch in Hausgärten. Da diese allerdings insgesamt schwer abgrenzbar sind, werden diese im Konnex mit den zumeist angrenzenden landwirtschaftlichen Böden bzw. Waldböden ausgeführt Mächtigkeiten der Mutterböden und Aufbaumaterial Folgende Angaben zu den Mächtigkeiten wurden großteils aus dem UVE-Fachbericht Hydrogeologie, Altlasten (E0503E) entnommen. Die angeführten Schichtkomplexe werden über weite Bereiche durch Mutterboden bzw. diverse Weg- und Strassenbelage bedeckt. Der Mutterboden nimmt dabei Schichtstärken zwischen ca. 0,2 m und ca. 0,6 m, ortlich bis zu ca. 1,0 m, an. Im Mutterboden wurden auch Einlagerungen von Kieslinsen festgestellt. Unter den künstlichen Anschüttungen konnte lokal ebenfalls Mutterboden angetroffen werden (z.b. SS 24/11 zwischen ca. 2,9 m und ca. 3,7 m Tiefe). (BGG 2012) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 42

43 Unter Mutterboden wird in der Geologie vornehmlich ein A- und ein etwaiger B- Horizont verstanden. Allfällig befindet sich der Mutterboden im Bereich des bodenkundlich definierten Oberbodens. Die oben angeführten Aussagen treffen vornehmlich für Tschernoseme, kalkfreie Tschernoseme (Paratschernoseme), Feuchtschwarzerden und Auböden zu. Daneben sind im unmittelbaren Bahnbereich künstliche Anschüttungen (Anthrosole) in der obersten Bodenzone vorherrschend. Sie nehmen dabei Machtigkeiten zwischen ca. 1,0 m und ca. 3,5 m an. Lokal (z.b. Einbauten) konnen auch Schichtstarken von bis zu ca. 6,0 m auftreten. Östlich des Bahnhofes von Marchegg erreichen die künstlichen Anschüttungen in Form des Bahndammes Höhen von bis zu ca. 10 m. In den an die Bahn angrenzenden Flächen dünnen die Anschüttungen meist auf wenige Dezimeter aus bzw. fehlen zur Ganze. In jenem Trassenbereich, der im Gemeindegebiet von Wien liegt, treten auch im weiteren Umfeld des Bahndammes Einlagerungen von Ziegel und Betonresten auf. Entlang der Trasse in Niederösterreich wurden nur vereinzelt und lokal begrenzt künstliche Anschüttungen abseits des Bahndammes vorgefunden (z.b. SS 41a/11 bei ca. km 9,00). (BGG 2012) Die Zusammensetzung der künstlichen Anschüttungen ist großen Schwankungen unterworfen. Die Anschüttungen setzen sich uberwiegend aus sandigen Kiesen bzw. Kiesen (z.t. Kantkorn) mit wechselnd hohem Schluff- sowie mit bereichsweise erhöhtem Sandanteil zusammen. Ebenso treten auch schwach schluffige bis schluffige, meist kiesige Sande bzw. Sand-Schluff Gemische auf. Untergeordnet wurden plastische Schluffe mit großteils nennenswertem Kies- bzw. Sandgehalt sowie erdige Kiese mit Wurzelresten und Kies- Schluff bzw. Kies-Ton Gemische erkundet. In den Anschüttungen sind außerdem immer wieder Steine und Blöcke aus Naturstein oder Beton sowie wechselnd mächtige Einlagerungen von Ziegel-, Beton-, Asphalt- und Schlackeresten sowie vereinzelt sonstige anthropogene Beimengungen (Glas-, Plastik-, Holz-, Keramik-, und Metallreste, Autoreifen etc.) vorgefunden worden. Örtlich wurden in Bahnhofsbereichen auch bis zu ca. 1,8 m machtige Asche- bzw. Schlackelagen angetroffen. (BGG 2012) Diese Anschüttungen werden der bodenkundliche Gruppe der Umlagerten Böden (Anthrosole) zugeordnet. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 43

44 Abbildung 17: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend Zusammenfassung Bodentypen Der dominierende Bodentyp im weiteren Untersuchungsraum ist der Tschernosem. Im östlichen Trassenbereich kommt verstärkt der Paratschernosem (= karbonatfreier Tschernosem) dazu. Dazwischen kleinflächig eingesprengt kommen noch die Feuchtschwarzerde bzw. der Graue Aueboden vor. Entlang der eigentlichen Bahntrasse und auch den dazugehörigen Infrastrukturanlagen (z.b. Bahnhöfe, Haltestellen udgl.) sind großteils Antrhosole (umlagerte Böden) vorhanden. Im weiteren Untersuchungsbereich sind noch Gleye, Kulturrohböden und Anmoore anzutreffen. Im Bereich östlich und nordöstlich von Marchegg-Bahnhof findet sich großflächig ein nicht identifizierbarer bzw. kartierbarer Bodentyp. Dieser wurde in dem entsprechenden Kärtchen mit einem X gekennzeichnet. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 44

45 Abbildung 18: Bodentypen im Untersuchungsraum im Maßstab 1: (ebod 2011) östlich angrenzend Wiener Bodenbericht und Bodenzustandsinventur Niederösterreich Im Jahr 2003 führte die Magistratsabteilung 22 (MA22) Bodenuntersuchungen bezüglich Schwermetallgehalte und PAK s an 286 Wiener Beprobungsstandorten durch. Die Beprobungen fanden in jedem Bezirk statt, wobei ein Augenmerk auf Besiedlungsdichte bzw. Verkehrsaufkommen gelegt wurde. Die Bodenprobennahme gestaltet sich etwas anders als die der BZI- Methodik (Bodenzustandsinventuren der anderen Bundesländer). Hier werden nur die obersten 10 cm eines Bodens als Probe genommen, wobei aus drei bis fünf Einstichen, im Umkreis von mehreren Metern, eine Mischprobe gezogen wird. Die Bodenzustandsinventur Niederösterreich 3 (BZI) wiederum geht bei der Beprobung im Wesentlichen genauso vor wie das Land Wien, allerdings gibt es Unterschiede, wie schon beim Wiener Bodenbericht erwähnt, zu der Beprobungstiefe. Zudem sind die Beprobungsstandorte anonymisiert 4. 3 Im Rahmen der Niederösterreichischen Bodenzustandsinventur 1994 wurden Bodendaten in einem flächendeckenden Raster (3,9 km x 3,9 km) aufgenommen. Im weiteren Standortsraum respektive in der angrenzenden Katastralgemeinde Schwechat wurden 5 Standorte verifiziert. 4 Die räumliche Verortung der Bodendaten bzw. der Profile nach Grundstücken ist auf Grund der Anonymisierung durch das UBA (1 km Abstand zum eigentlichen Profil) nicht möglich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 45

46 Bodenzustandsinventur Niederösterreich Nutzungsform Beprobungstiefe in cm Grünland Ackerland Wald Tabelle 11: Beprobungstiefe BZI Niederösterreich Durch die unterschiedlichen Beprobungstiefen ist eine absolute Vergleichbarkeit nicht gegeben. Trotzdem wurden die Datensätze gegenübergestellt. Nachfolgend werden die Bereiche des Wiener Bodenberichts 2003 angeführt, deren Daten in die Auswertung aufgenommen wurden. Breitenleer Straße / Schukovitzgasse Hausfeldstraße / Am Heidjöchl Asparagusweg Speierlinggasse / Telefonweg Stadlauer Straße / Langobardenstraße Niklas-Eslarn-Straße Darstellung und Datenverteilung der Beurteilungswerte Die Bewertung der Bodenanalyseergebnisse erfolgt nach den Nutzungs- und Schutzgutbezogenen Orientierungswerten für (Schad-)Stoffe in Böden nach EIKMANN/KLOKE (1993) bzw. nach den ähnlichen Höchstrichtwerten der ÖNORM L 1075 (2004). Zur Betrachtung der Analyseergebnisse wurde nach EIKMANN/KLOKE die Multifunktionsnutzung herangezogen ( worst case ). Bei der ÖNORM L 1075 wurden die normalen Richtwerte ( worst case ) verwendet. Auf eine nutzungsspezifische Betrachtung wird nur dann eingegangen, wenn die Richtwerte aus dem Multifunktionsnutzungsrahmen fallen hier sind fallweise höhere Richtwerte erlaubt (z.b. landwirtschaftliche Nutzung). Höchstrichtwerte der ÖNORM L 1075 (mg/kg) Element As Cd Co Cr Cu Hg Mo Ni Pb Se Zn Höchstrichtwerte 20 0, ,5 2, Tabelle 12: Höchstrichtwerte der ÖNORM L 1075 (2004) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 46

47 Abbildung 19: Nutzungsspezifische Richtwerte der ÖNORM L 1075 (ÖSTERR. NORMUNGSINSTITUT 2009) EIKMANN-KLOKE- Werte für diverse Elemente Multifunktion. Nutzung LW-Flächen As Cd Co Cr Cu Hg Mo Ni Pb Se Zn PAK BW-I , BW-II BW-III Nicht agrar. Ökosysteme BW-II BW-III Tabelle 13: Nutzungs- und Schutzgut-bezogene Orientierungswerte für (Schad-)Stoffe in Böden nach EIKMANN/KLOKE für diverse Nutzungsarten (EIKMANN / KLOKE 1993) 5 BW I: Oberer, geogen und pedogen bedingter IST-Wert natürlicher Böden ohne wesentliche, anthropogen bedingte Einträge (Gehalt des natürlichen nicht kontaminierten Bodens unbelasteter Boden) (EIKMANN/KLOKE 1993) 6 BW II: Schutzgut- und nutzungsbezogener Gehalt in Böden, der trotz dauernder Einwirkung auf die jeweiligen Schutzgüter deren normale Lebens- und Leistungsqualität nicht negativ beeinträchtigt. (EIKMANN/KLOKE 1993) 7 BW III: Gehalt im Boden, bei dem Schäden an Schutzgütern, wie Pflanzen, Tieren und Menschen sowie an Nutzungen und Ökosystemen erkennbar werden. (EIKMANN/KLOKE 1993) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 47

48 Abschätzung der Vorbelastung NÖ Bodenzustandsinventur Die Auswertung der Daten der NÖ Bodenzustandsinventur (1994) zeigt, dass die (Schwer-) Metallgehalte weitgehend unter den Vergleichsdaten der ÖNORM bzw. der EIKMANN KLOKE-Werte liegen. Lediglich Kupfer (Max.67,3 mg/kg) überschreitet die Richtwerte (Multifunktionsnutzung 50 mg/kg; ÖNORM 60 mg/kg) geringfügig: Es handelt sich dabei um eine Landwirtschaftsfläche, wo typischerweise auch kupferhältige Spritzmittel eingesetzt werden. Würde man nach nutzungsspezifischen Kriterien die Überschreitung interpretieren, so würde der Richtwert nach EIKMANN/KLOKE (1993) für LW-Flächen BW-II (Schutzgut- und nutzungsbezogener Gehalt in Böden, der trotz dauernder Einwirkung auf die jeweiligen Schutzgüter deren normale Lebens- und Leistungsqualität nicht negativ beeinträchtigt) ebenso bei 50 mg/kg liegen, nach der ÖNORM L 1075 (2004) würde der Richtwert für Acker, Gartenbau bei 100 mg/kg liegen. Wertverteilung BZI Niederösterreich in mg /kg Werte As Cd Co Cr Cu Hg Mo Ni Pb Se Zn Min 2,7 0,07 1,2 23,4 5,8 0,01 0,06 10,2 2,1 0,03 37,2 Max 13,1 0,46 12,1 95,5 67,3 0,3 1,28 37,4 38,19 1,09 85,4 MW 7,8 0,21 5,6 44,8 21,6 0,14 0,45 21,6 13,2 0,27 53,4 Multifunktionsnutzung , ÖNORM 20 0, ,5 2, Tabelle 14: Schwermetallbelastung der BZI Proben Abschätzung Vorbelastung Wiener Bodenbericht Die Auswertung der Daten des Wiener Bodenberichts (2003) für sämtliche Elemente zeigt, dass die (Schwer-)Metallgehalte weitgehend unter den Vergleichsdaten der ÖNORM L1075 bzw. der EIKMANN/KLOKE-Werte (1993) liegen. Die Werte für Cd, Cu, Pb, Zn werden nach dem angeführten Worst-case-Szenario ( Höchstwerte ) sowohl bei der Beurteilung nach ÖNORM L 1075, als auch nach EIKMANN/KLOKE (1993) überschritten. Sämtliche Überschreitungen liegen im Bereich der Beprobungsstelle Stadlauer Straße / Langobarden Straße. Wertverteilung Wiener Bodenbericht in mg /kg Werte As Cd Co Cr Cu Hg Mo Ni Pb Se Zn Min 5,0 0,1 5, <0,07 0, <0,3 58 Max 12,0 1,6 10, ,2 1, <0,3 268 MW 8,2 0,5 7,4 41,2 30,0 0,1 0, ,8 0,3 119,6 Multifunktionsnutzung , ÖNORM 20 0, ,5 2, Tabelle 15: Schwermetallbelastung der Proben des Wiener Bodenberichts Betrachtet man die Überschreitungswerte genauer und vergleicht sie mit den Richtwerten der ÖNORM L 1075 städtischer Bereich orale Aufnahme und Nahrungsmittelproduktion unwahrscheinlich, so treten keine Belastungen für Cd, Pb und Zn auf. Ein weiterer Vergleich P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 48

49 mit den Richtwerten nach EIKMANN/KLOKE (1993) für Nicht agrarische Ökosysteme BW II Schutzgut- und nutzungsbezogener Gehalt in Böden, der trotz dauernder Einwirkung auf die jeweiligen Schutzgüter deren normale Lebens- und Leistungsqualität nicht negativ beeinträchtigt ergibt einzig eine Belastung für Kupfer. Der Richtwert für BW III liegt bei 200 mg/kg. Eine Nahrungsmittelproduktion ist aufgrund der verstädterten Lage im Belastungsbereich unwahrscheinlich Bodenfunktionen Filter-, Puffer- und Transformationsfunktion Die Filterfunktion der Böden war aufgrund der den vorkommenden Bodentypen zugeordneten Eigenschaften (Standort, Bodenart, Wasser, natürlicher Bodenwert, udgl.) abzuleiten und wurde bereits ausführlich dargestellt (siehe Kapitel Bodentypen ). Die Pufferkapazitäten/Funktion und Transformatorfunktion, respektive Bewertung werden ebenfalls im Kapitel BZI Niederösterreich / Wiener Bodenbericht behandelt. Zudem wird auf die Filterfunktion im Zusammenhang mit der Beckenfunktionsfähigkeit eingegangen (siehe unten) Retentionsfunktion bzw. Ausgleichskörper im Wasserhaushalt (Abflussregulierung) Gegenständlich nicht relevant, da im Projekt ein Entwässerungssystem nach Stand der Technik und den Vorgaben des WRG 1959 idgf dargestellt ist. Dies umfasst auch Funktionsweise und tüchtigkeit der Humusfilterbecken, sowie die Reinigungsprozesse jener Wässer, die wiederum den Boden- und Grundwasserkörper zugeführt werden Standort- und Lebensraumfunktion für (seltene) Pflanzen- und Bodenlebewesen Die Standort- und Lebensraumfunktion für (seltene) Pflanzen widerspiegelt sich in den Kartierungsergebnissen des Fachgebietes Pflanzen und Ihre Lebensräume (vgl. FB Pflanzen und deren Lebensräume, E0205E), die als Beurteilungsgrundlage herangezogen wurden. Angemerkt wird, dass die Bodenteilfunktion für Bodenorganismen über ausgewählte Tiergruppen (Regenwürmer, Kleinringelwürmer, Hornmilben, Raubmilben, Springschwänze, Fadenwürmer, Laufkäfer, Tausendfüßer und Asseln) bodenbiologisch begründet werden müsste, und dies den erforderlichen Umfang einer UVE bei weitem gesprengt hätte. Eine Erfassung des Artenspektrums der Bodenmikroorganismen mit standardisierten Methoden ist bislang nicht umfassend möglich, selbst das Heranziehen über die Mikroflora zur Erfassung der mikrobiellen Masse (siehe dazu auch ZECHMEISTER-BOLTENSTERN et al, 2008) wurde bislang nur in wissenschaftlichen Pilotprojekten versucht (siehe z.b. Pilotprojekt Bodenbewertung Oberösterreich, 2010) und ist in jedem Fall überschießend, zumal der Aussagewert für gegenständliches Projekt sehr geringe wäre. (Bahnausbau- Zulegung eines zweiten Geleises) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 49

50 Standortfunktion für die Kulturpflanzenproduktion Hingegen wurde, da es sich in gegenständlichem Untersuchungsgebiet durchwegs um intensiv bewirtschaftete Ackerbauböden handelt, auf die Standorts- und Lebensraumfunktion für die vorkommenden Kulturpflanzen eingegangen. Die Bodenteilfunktion natürliche Bodenfruchtbarkeit ist die wichtigste Bodenfunktion, allerdings auch nur in Zeiten knapper Nahrungsmittelversorgung, die derzeit nicht gegeben ist. Diese Bodenfunktion beschreibt die Fähigkeit des Bodens, ohne kulturtechnische Eingriffe (z.b. intensive Düngung) einem breiten Spektrum an Kulturpflanzen gute Wachstumsbedingungen zu bieten. Der Grad der Funktionserfüllung ist entweder aus der Finanzbodenschätzung (wurde nicht gewählt), oder aus den ebod-daten ableitbar und liegt bei geringwertigem Ackerland bei 2, bei mittelwertigem Ackerland zwischen 3-4 und bei hochwertigem Ackerland bei 5. Somit ist bei den gegenständlich betroffenen Bodenflächen die Funktionserfüllung mittel bis hoch Archivfunktion in der Naturgeschichte Die hierfür relevanten Böden, nämlich Paläoböden, seltene Böden (z.b. Vertisole), Periglazialböden, Böden mit besonderen Substraten (z.b. Verkieselungen, Kluftfüllungen, Schieferkohlen), Böden aus regional seltenen Substraten, mustergültig ausgeprägte Böden, besonders deutliche, anschauliche Bodenbildungen in gut zugänglicher Lage kommen im gesamten Projektbereich nicht vor, daher ist die naturgeschichtliche Archivfunktion gegenständlich nicht relevant Archivfunktion in der Kulturgeschichte Im Planungsprozess wurden zu Beginn archäologische Untersuchungen durchgeführt. Da allerdings die Strecke 117 großteils in Bestandsnähe ausgebaut wird, ist die angeführte Bodenfunktion als nicht relevant anzusehen Altlasten, Verdachtsflächen, Deponien und Abbaurechte Bezüglich des Vorhandenseins von Altlasten und Verdachtsflächen im Detail wird auf den Fachbeitrag Hydrogeologie und Altlasten (E0503E) verwiesen. Wesentliche Kernaussagen bezüglich möglicher relevanter Schadstoffe im Boden werden aber im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Gemäß Auskunft durch die zuständigen Behörden existieren im gegenständlichen Untersuchungsraum keine Altlasten. Allerdings sind im Projektumfeld mehrere Altablagerungen bzw. Altstandorte situiert, die z.t. als Verdachtsflachen gemäß dem Verdachtsflächenkataster des UMWELTBUNDESAMTES ausgewiesen sind. Drei dieser Verdachtsflachen (Nr. 3898, Nr und Nr ) werden durch die gegenständlichen Baumaßnamen randlich berührt. (BGG 2012) In allen drei Fällen handelt es sich um Altablagerungen, zu den jedoch keine detailliertere Inforationen zu Verfügung stehen P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 50

51 Darüber hinaus reichen die Verdachtsflächen Nr und Nr bis ca. 85 m bzw. 60 m an das gegenständliche Projekt heran. Die übrigen Verdachtsflachen kommen in größerer Entfernung (> 150 m) zu den Baumaßnahmen zu liegen. Mangels Projektrelevanz wird auf diese Flachen nicht naher eingegangen. Entsprechend den Erhebungen bei den zuständigen Behörden sind im Untersuchungsbereich etliche Abbaurechte und Ablagerungsflachen bzw. Deponien anzutreffen. In diesem Zusammenhang ist vor allem der Bereich zwischen ca. km 23,60 und ca. km 28,10, der östlich an das Grundwasserschongebiet Marchfeld angrenzt, zu nennen. Hier liegen im Umfeld der Bahntrasse weit ausgedehnte, zur Sand- bzw. Schottergewinnung bewilligte Flachen vor, die vereinzelt durch die Baumaßnahmen randlich berührt werden. Auf einigen der vorgenannten Abbauflachen bzw. Teilflachen sind die Abbauarbeiten bereits abgeschlossen. Diese Flächen werden z.t. als Ablagerungsflachen bzw. Deponien für Bodenaushub, teilweise auch für Baurestmassen bzw. Bauschutt, verwendet (z.b. AB-SF06, AB-LA01, AB-LA 02). Im restlichen Projektumfeld existieren lediglich vereinzelte Abbaurechte und Ablagerungsflachen bzw. Deponien, wobei sich das geplante Bauvorhaben geringfügig mit dem Abbaurecht AB-ES01 überschneidet. Hinsichtlich näherer Angaben zu den vorgenannten Flachen wird auf die Angaben zu den Wasserrechten, Verdachtsflachen, Abbaurechten und Ablagerungsflachen bzw. Deponien, Einlage E0554E, verwiesen. (BGG 2012) Aktuelle Immissionssituation Bei der aktuellen Immissionssituation wird vornehmlich auf den UVE-Fachbericht Luft und Klima, E0601E verwiesen. Wesentliche Kernaussagen bezüglich relevanter Schadstoffe für den Boden werden aber im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Grundsätzlich wird angemerkt, dass es durch die Hereinnahme des Bahnhofs Marchegg in das EP Ergänzung zu keinen Veränderungen der Immissionssituation im Ist- Zustand kommt Stickstoffoxide (NO X ) In der nachfolgenden Tabelle sind gesetzlichen Bestimmungen für NO2 und NO X zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation dargestellt. Abbildung 20: Grenzwertregelungen für NO X (LUA 2012) Der JMW - Grenzwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation (VO zum IG-L ab ) ist nicht für straßennahe Messstellen anzuwenden. In der Änderung der VO über das Messkonzept zum IG-L (BGBl. II Nr. 344/2001) sind Messstellen gefordert, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich von NO X -Quellen liegen, des Weiteren ist von Messungen in P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 51

52 Ballungsgebieten abzusehen. In der entsprechenden EU-Richtlinie ist explizit eine emissionsferne Lage der Messstelle gefordert (20 km von Ballungsräumen, 5 km von sonstigen bebauten Gebieten, Industrieanlagen und Straßen entfernt). Im Untersuchungsraum erfüllt keine Messstelle diese Kriterien. In diesem Kapitel erfolgt somit keine Gegenüberstellung der Messwerte mit den Grenzwerten. (LUA 2012) In den nachfolgenden zwei Tabellen ist jedoch ersichtlich, dass die Die NO X - und NO 2 - Werte an der Messstation Flugfeld Aspern, Gänserndorf, Glinzendorf und Hainburg als Grenz- und Zielwert eingehalten werden. Einzig an der Messstelle Stadlau werden, sowohl NO 2 (80 µg/m 3 ) als Zielwert und NO X (30 µg/m 3 ) als Grenzwert überschritten. Tabelle 16: NO 2 Werte, maximale Tagesmittelwerte und Anzahl der Überschreitungen (LUA 2012) Tabelle 17: NO X Werte, maximale Tagesmittelwerte und Anzahl der Überschreitungen (LUA 2012) Ozon (O 3 ) Für Ozon wurde als Zielwert zum Schutz der Vegetation ein sogenannter AOT (Accumulated dose over a threshold) mit einer Dosis von μg/m³h ab dem Jahr 2010 eingeführt. Dieser AOT 40 (bezogen auf eine Grenzkonzentration von 40 ppb ~ 80 μg/m³ Ozon) wird aus den MW1 zwischen 8 und 20 Uhr der Monate Mai bis Juli, als Summe der Differenzen der jeweils gemessenen MW1 und der Grenzkonzentration von 80 μg/m³h berechnet und ist ebenfalls als Mittelwert, allerdings über fünf Jahre definiert. (LUA 2012) Tabelle 18: Grenzwert für O 3 (LUA 2012) In der nachfolgenden Tabelle sind die AOT 40 Werte an den Ozonmessstellen im Untersuchungsgebiet für die Jahre 2007 bis 2011 dargestellt, sowie der Mittelwert über P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 52

53 diesen Zeitraum. Der Zielwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation (AOT 40- Wert von μg/m³h als Mittelwert über fünf Jahre, gültig ab 2010) wurde an den Messstellen in Gänserndorf, Glinzendorf und Hainburg und somit im Untersuchungsraum, in der Periode 2007 bis 2011 nicht eingehalten (LUA 2012). Tabelle 19: Ozonbeurteilung (O3): Grenzwert und Messwerte für den AOT40 in den Jahren (LUA 2012) Schwefeldioxid (SO 2 ) In den nachfolgenden Tabellen sind die gesetzlich gültigen Bestimmungen zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation für SO 2, sowie die Messwerte an den Messstellen Gänserndorf, Glinzendorf und Hainburg zusammengestellt. Der Grenzwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation (JMW: 20 μg/m 3 bzw. Winterhalbjahres-MW: 20 μg/m 3 ) wurde an keiner der Messstellen im Untersuchungszeitraum überschritten. Auch die Kriterien des Forstgesetzes hinsichtlich der Perzentilregelung und des TMW wurden für Laub- und für Nadelwald an allen Stationen eingehalten (LUA 2012). Tabelle 20: Grenzwertregelung für SO 2 (LUA 2012) Tabelle 21: Schwefeldioxidbeurteilung (SO 2): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von Grenzwertüberschreitungen für HMW und TMW in den Jahren (LUA 2012) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 53

54 Deposition von Staubinhaltsstoffen Grenzwerte zum Schutz der Ökosysteme bezüglich der Deposition von Staubinhaltsstoffe sind im ForstG 1975 idgf verankert (vgl. nachfolgende Tabelle). Messwerte für Blei, Cadmium, Kupfer und Zink wurden in der nachkommenden Tabelle zusammengestellt. Alle aufgezeigten Werte liegen weit unter den entsprechenden Grenzwerten des Forstgesetzes. Die gemessenen Werte sind so gering, dass anzunehmen ist, dass im gesamten Untersuchungsgebiet die Konzentration weit unter den luftchemisch relevanten Werten liegt. (LUA 2012) Tabelle 22: Grenzwertregelungen für die Deposition der Staubinhaltsstoffe Blei (Pb), Cadmium (Cd), Kupfer (Cu) und Zink (Zn) (LUA 2012) Tabelle 23: Staub- und Schwermetalldepositionsmittelwerte von verschiedenen Messstandorten in Österreich (LUA 2012) Deposition von Stickstoff- und Schwefelverbindungen Die Grundbelastung für die Deposition von Stickstoff- und Schwefelverbindungen in ein Ökosystem berechnet sich aus dem nassen, dem trockenen und dem okkulten Eintrag. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 54

55 Nasse Deposition: Die nasse Deposition beschreibt den Eintrag von Verbindungen durch den Niederschlag. Dazu wurden Messdaten der TU Wien der nächstgelegenen Stationen Lobau, Lainz und Bisamberg herangezogen (mittlere Jahresniederschlagsmenge 1991 bis 2007: ~500 mm, Leder (2008)). Die Niederschlagsmengen unterliegen in diesen Jahren deutlichen Schwankungen von 362 bis 634 mm pro Jahr und infolgedessen auch die nasse Deposition. Für den Zeitraum von 1991 bis 2006 kann ein Schwankungsbereich für die nasse Stickstoffdeposition von 4 bis 9 kg(n)/ha.a angegeben werden, für Schwefelverbindungen lagen die gemessenen Werte in diesem Zeitraum zwischen 2 und 6 kg(s)/ha.a (Mittelwerte für die Periode : Stickstoffdeposition: 4,7 kg(n)/ha.a, Schwefeldeposition: 2,3 kg(s)/ha.a). (LUA 2012) Trockene Deposition: Die trockene Deposition wurde aus den Immissionskonzentrationen anorganischer Stickstoff- bzw. Schwefelverbindungen unter Berücksichtigung spezifischer Depositionsgeschwindigkeiten (Quelle: TA-Luft sowie Puxbaum und Gregori, 1998) errechnet. Dabei wurden die mittleren Immissionskonzentrationen für NO und NO2 der Messstation Glinzendorf herangezogen. Weitere Stickstoff- und Schwefelverbindungen werden in Österreich nicht routinemäßig erfasst. Konzentrationswerte für Ammoniak (NH3) und Salpetersäure (HNO3) liegen von Messungen in Wolkersdorf vor (Haumer et al., 1992). Hinsichtlich der partikulär gebundenen Stickstoff- und Schwefelverbindungen (p) werden aktuelle Messdaten der Stationen St.Pölten, Schwechat, Mistelbach, Stixneusiedl herangezogen (Puxbaum, 2005). Die berechneten Werte für die trockene Deposition beziehen sich auf den Eintrag von Stickstoff und Schwefel auf die Waldvegetation. Für Wiesen und Ackerland beträgt der Stickstoff- und Schwefeleintrag aufgrund der niedrigeren Vegetationshöhen nur etwa 2/3 des Wertes der trockenen Deposition auf Wald (Puxbaum und Gregori, 1998). (LUA 2012) Okkulter Eintrag: Als okkulten Eintrag bezeichnet man den Eintrag durch Auskämmen von Wolken (Nebelinterzeption). Für den Untersuchungsraum wurde ein Anteil von 1 % der nassen Deposition für Stickstoff- und 1,5 % für Schwefelverbindungen angenommen (Kalina et al., 1998). (LUA 2012) Für Waldgebiete im Untersuchungsraum ergibt sich demnach eine Gesamtdeposition (Grundbelastung) für Stickstoffverbindungen von 15 kgn/ha.a, für Schwefelverbindungen wurden 5 kgs/ha.a ermittelt. Für Wiesen- und Ackerflächen wurde ein Stickstoffeintrag von 12 kgn/ha.a und ein Schwefeleintrag von 4 kgs/ha.a berechnet (vgl. nachfolgende Tabelle). P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 55

56 Tabelle 24: Grundbelastung der Stickstoff- und Schwefeldeposition (LUA 2012) Zusammenfassung aktuelle Immissionssituation Stickstoffoxide Grundlage für die Bestandsanalyse, bezüglich Grenzwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation, sind die Anforderungen der Verordnung zum IG-L, sowie das Ozongesetz idgf. und das Forstgesetz (2. VO gegen forstschädliche Luftverunreinigungen) idgf.. Der JMW für Stickstoffoxide (Grenzwert) zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation (VO zum IG-L, ab ) ist nicht für straßennahe bzw. nahe an Ballungsräumen gelegene Messstellen anzuwenden. Der TMW für NO 2 (80 µg/m 3 ) wird als Zielwert definiert. Die Bewertung der Werte erfolgte dennoch- diese liegen an den Messstellen Flugfeld Aspern, Gänserndorf, Glinzendorf und Hainburg unter dem Grenzwert von 30 µg/m³ für NO X und unter dem Zielwert von 80 µg/m 3 für NO 2. Einzig an der Messstelle Stadlau (Stadtbereich) werden, sowohl NO 2 (80 µg/m 3 ) als Zielwert und NO X (30 µg/m 3 ) als Grenzwert überschritten. Schwefeldioxid Der Grenzwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation (JMW: 20 μg/m 3 bzw. Winterhalbjahres-MW: 20 μg/m 3 ) wurde an keiner der Messstellen im Untersuchungszeitraum überschritten. Auch die Kriterien des Forstgesetzes hinsichtlich der Perzentilregelung und des TMW wurden für Laub- und für Nadelwald an allen Stationen eingehalten (LUA 2012). Ozon Der AOT40 mit µg/m³h zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation ist ein Zielwert. Dieser wurde an keiner der Messstellen in der Periode 2007 bis 2011 eingehalten. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 56

57 Deposition von Staubinhaltsstoffen Die Deposition von Blei, Cadmium, Kupfer und Zink liegt im Untersuchungsraum weit unter den entsprechenden Grenzwerten des Forstgesetzes Grundbelastung von Stickstoff- und Schwefelverbindungen Für Ackerflächen und Wiesen (landwirtschaftliche Böden) ergibt sich eine Gesamtstickstoffdeposition von ca. 12 kg(n)/ha.a (Ist- Bestand) und eine Gesamtschwefeldeposition von ca. 4 kg(s)/ha.a (Ist- Bestand). Für Waldflächen (Waldböden) ergibt sich eine Gesamtstickstoffdeposition von ca. 15 kg(n)/ha.a (Ist- Bestand) und eine Gesamtschwefeldeposition von ca. 5 kg(s)/ha.a (Ist- Bestand). 4.3 Beurteilung Ist- Zustand Zusammenfassend können aus den pedologischen Untersuchungen sowie den Ergebnissen der bodengeochemischen Unterlagen der BZI-Daten NÖ 1994 und des Wiener Bodenberichts 2003 folgende Rückschlüsse auf den derzeitigen Bodenzustand resp. die Bodenempfindlichkeit (Sensibilität) für den gesamten Untersuchungsraum gezogen werden. Pufferkapazität / Vorbelastung Schadstoffmobilität / Schwermetallverfügbarkeit Die Böden im Untersuchungsgebiet weisen demnach in ihren physikalischbodengeochemischen Eigenschaften durchwegs hohe Pufferkapazitäten auf. Sie haben in Bezug zu den relevanten Richtwerten eine geringe Schwermetallverfügbarkeit sowie eine geringe Schadstoffmobilität (Innerhalb der Richtwerte je Standort). Die Sensibilität kann mit (gering) bis mäßig beurteilt werden. Naturgefahren Die großteils vorkommenden Bodentypen (Tschernoseme, kalkfreie Tschernoseme, Feuchtschwarzerden, Auböden und vorallem Anthrosole) werden zu einem großteil durch die menschliche Einflussnahme/Bewirtschaftungsweise (z.b. Verdichten, Kulturpflanzen vorhanden oder blanke Ackerfläche; Dammkörper-Schienenstrang) bzw. auch durch geomorphologische klimatologische Faktoren (z.b. Hanglage, Starkregenereignis, Starkwind) beeinträchtigt. Naturgefahren wie z.b. Deflation durch Wind bzw. Abschwemmung und Aufsedimentierung/Verlagerung durch Wasser sind vor allem im Marchbereich gegeben. Die Sensibilität wird insgesamt mit mäßig eingestuft. Eignung als Pflanzenproduktionsstandort Die Böden als Pflanzenproduktionsstandort (auch Waldböden) setzen sich zumeist aus Tschernosemen, kalkfreien Tschernosemen (Paratschernosemen), Feuchtschwarzerden, Auböden zusammen. Hier sind allerdings auch die umlagerten Böden (Anthrosole) zu nennen, auf denen vornehmlich Ruderalflächen, Gehölz- und Waldbestände stocken. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 57

58 Diese besitzen durchschnittlich einen trockenen bis gut versorgten Bodenwasserhaushalt, im Konnex dazu mäßige Durchlässigkeiten und ein mäßiges Speichervolumen. Eine Deflationsgefährdung ist vor allem bei Tschernosemen, kalkfreien Tschernosemen und Feuchtschwarzerden gegeben. Eine Überschwemmungsgefahr besteht tw. bei den Aueböden und Feuchtschwarzerden an Stempfelbach und Rußbach, sowie eine höhere Gefährdung bei den Gleyen, Feuchtschwarzerden und Aueböden entlang der March. Anthrosole als Schüttungsböden (Umlagerungsböden) sind mit Projektbezug entlang der Projektstrecke vornehmlich z.b. als Dammbereiche vorhanden. Diese sind zwar durch Turbation (Dammanschüttung) in ihrem Aufbau tw. anders als die umgebenden zumeist landwirtschaftlichen Böden, weisen aber im Großen und Ganzen die gleichen Eigenschaften wie die schon beschriebenen Böden auf, wobei hier auch anthropogene Ablagerungen wie z.b. Ziegel-, Beton-, Asphalt- und Schlackenreste und andere Beimengungen die Pedogenese steuern. Zudem sind diese zumeist von Gehölzen bestockt. Die Sensibilität kann mit mäßig beurteilt werden. Im Konnex mit den Indikatoren und aufgrund der überwiegenden Zuordnung kann die Gesamtsensibilität für den Fachbeitrag Boden mit mäßig angegeben werden. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 58

59 5 PROJEKTAUSWIRKUNGEN 5.1 Grundlagen und Bearbeitungszugang Im Folgenden werden aus Sicht der betrachteten Schutzgüter/Themenbereiche die wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen durch das Projektvorhaben beschrieben und hinsichtlich der Eingriffsintensität und Eingriffserheblichkeit beurteilt. RELEVANZMATRIX URSACHE / WIRKFAKTOREN Emissionen, Belästigungen, Gefährdungen Veränderungen durch das Projekt WIRKUNG AUF mögliche Auswirkungen des Vorhabens 4 Luft und Klima THEMENBEREICHE A B C D E F G H I J K 1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum 2 Humanmedizin 1 Tiere und deren Lebensräume 2 Wildökologie 3 Pflanzen und deren Lebensräume 4 Waldökologie 1 Oberflächenwasser 2 Grundwasser 3 Boden 1 Luft 2 Klima 5 1 Orts- und Landschaftsbild Landschaft 2 Landschaft als Erholungsraum 6 SCHUTZGÜTER Mensch Lebensräume Tiere, Pflanzen Lebensräume Wasser und Boden Sach- und Kulturgüter 1 Sachgüter 2 Kulturgüter Lärm Erschütterungen Licht, Beschattung, Blendung Elektromagn. Felder Luftschadstoffe Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen Flächenbeanspruchung Hydrogeologische Verhältnisse Trennwirkung Veränderung Funktionszusammenhänge Veränderung Erscheinungsbild Tabelle 25: Relevanzmatrix Boden Nach den Ausführungen der obig dargestellten Relevanzmatrix sind folgende relevante Vorhabenswirkungen für die Bau- und Betriebsphase darzustellen. Vorhabenswirkungen Luftschadstoffe Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen Flächenbeanspruchung Hydrogeologische Verhältnisse (hier Veränderung / Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushalts) Auswirkungen, die in der Bauphase entstehen und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder entfallen, werden in der Bauphase beurteilt (z.b. temporäre Flächenbeanspruchungen). Auswirkungen, die in der Bauphase entstehen und bis in die Betriebsphase andauern, werden in der Betriebsphase behandelt (z.b. dauernde Flächenbeanspruchung). P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 59

60 5.2 Bauphase Bauphase Modul 1a Die Bauherstellung im Modul 1a erfolgt in drei übergeordneten Hauptbauphasen. In Bauphase 1 (Dauer ca. 10 Monate) wird ein Gleisprovisorium hergestellt und am Ende der Bauphase der Verkehr auf dieses Provisorium umgelegt. Die Errichtung des Gleisprovisoriums ist aus bautechnischen Gründen für die Ermöglichung der Herstellung der Objekte sowie der Damm- und Einschnittslagen erforderlich. In der Bauphase 2 (Dauer ca. 16 Monate) erfolgt die Betriebsführung am Gleisprovisorium, und in dieser Phase werden die Hauptbauarbeiten durchgeführt (Errichtung Objekte, Erdbau, Oberbau, Hst Endzustand). Am Ende der Bauphase 2 erfolgt die Gleisumlegung auf das südliche Gleis 2. Anschließend erfolgt in der Bauphase 3 (Dauer ca. 4 Monate) die Errichtung von Gleis 1 und der zugehörigen restlichen Anlagen bis zur Fertigstellung des Moduls 01a. (Baukonzept, B040101E) Weitere Details sind dem Baukonzept, B040101E zu entnehmen Erschließung der Streckenbaulose Die Baustelle wird großräumig betrachtet über das hochrangige Straßennetz über die A 23 Südosttangente erschlossen. In weiterer Folge erfolgt die Baustellenerschließung je nach Baubereich vorrangig über die Stadlauer Straße, die Hirschstettner Straße, die Hausfeldstraße sowie die Hasibederstraße. Das Baufeld im Modul 1a wird dabei in 4 Baubereiche untergliedert: Baubereich A1 Der Baubereich erstreckt sich vom Abschnittsbeginn (Km 0,74) bis zum Aueparkweg bei Km 1,50. Die Erschließung erfolgt über die Stadlauer Straße, in weiterer Folge über teils bestehende, teils in Form von Baustraßen neu zu errichtende, baufeldparallele Wege. Mögliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in den Lageplänen, B ersichtlich. (vgl. Baukonzept, B040101E) Baubereich A2 Der Baubereich erstreckt sich von Km 1,50 bis zum Anschluss an den bereits errichteten Abschnitt der Hausfeldstraße bei Km 3,025. Der Baubereich wird über die Hirschstettner Straße bzw. die phasenweise provisorisch verlegte Hirschstettner Straße (über Guido- Lammer-Gasse / Contiweg) erschlossen. Eine zu beachtende Rahmenbedingung ist die Aufrechterhaltung der Wegbeziehung Hyazinthengasse Fahrweg Am Ries Auparkweg, welche nur eingeschränkt für Baustellenverkehr zur Verfügung steht. Zur Querung der provisorischen Anbindung der AB Konsum mit einer Baustraße ist eine provisorische Bau-EK erforderlich. In diesem Bereich ist eine bauzeitige Sperre des dzt. öffentlichen Weges vorgesehen. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Gärtnerei ist über die gesamte P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 60

61 Baudauer, ggf. mittels provisorischer Ersatzanbindungen, aufrecht zu erhalten. Mögliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in den Lageplänen B ersichtlich. Baubereich A3 Der Baubereich A3 beinhaltet den Bestandsabschnitt Hausfeldstraße zwischen Km 3,025 und Km 3,325. In diesem Abschnitt sind lediglich untergeordnete Baumaßnahmen erforderlich. Die Zulegung des 2. Gleises erfolgt gleisgebunden, für die restlichen Nebenarbeiten erfolgt die Baufelderschließung über die angrenzenden Baubereiche bzw. mit Einschränkungen über die Hasibedergasse und die direkt an das Baufeld angrenzende Umkehrschleife der Guido-Lammer-Gasse. Mögliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in den Lageplänen B ersichtlich. Baubereich A4 Der Baubereich A4 beginnt bei Km 3,325 und endet beim Abschnittsende Modul 1a ca. bei Km 5,693. Die Baufelderschließung erfolgt über einen provisorisch zu errichtenden Anschluss an die Hausfeldstraße und in weiterer Folge über abschnittsparallele Baustraßen. Für die Querung des Gleisprovisoriums ist ggf. eine Bau-EK erforderlich. Alternativ kann die Zufahrt über den bestehenden Revisionsweg der U2 erfolgen. Das diesbezügliche Mitbenutzungsrecht des Revisionsweges für die Bauphase wurde zwischen ÖBB und Wiener Linien vereinbart. Für den letzten Teilabschnitt des Baubereiches A4 zwischen der Anbindung der AB GM und der Abschnittsgrenze ist eine Zufahrt über die Ostbahnbegleitstraße vorgesehen. Mögliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in den Lageplänen B ersichtlich Luftschadstoffe Hinsichtlich NO X erreicht die JMW-Zusatzbelastung im Nahbereich der Baustelle Werte von bis zu 6 μg/m³. Die Irrelevanzschwelle von 3 μg/m³ (10 % vom Grenzwert) wird ab einer Entfernung von 50 m zur Trasse unterschritten. Die maximale Zusatzdeposition für Stickstoff liegt im Nahbereich der Baustelle bei ca. 2 kg/ha.a und in einer Entfernung 50 m bei ca. 0,5 kg/ha.a. (LUA 2012) Die Zusatzdeposition für Schwefel ist aufgrund der geringen SO 2 -Emissionen der Baumaschinen vernachlässigbar gering. Zur Beurteilung der Staubdeposition stehen für den Ökosystemschutz keine Grenzwertregelungen zur Verfügung. Die 2. Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen sieht Depositionsgrenzwerte für CaO und MgO vor. Wird davon ausgegangen, dass der deponierte Staub etwa 5 % CaO und etwa 2 % MgO (UVE MVA AVN Dürnrohr, Laboratorium für Umweltanalytik, 1996) enthält so würde die maximale Zusatzdeposition hinsichtlich CaO und MgO auch im unmittelbaren Nahbereich als irrelevant gering anzusehen sein. (LUA 2012) Die vorangestellten Immissionsprognosen zur Beurteilung Ökosystemschutzes betreffen die Bauphase mit maximaler Bauintensität und höchsten Emissionen (Abschnitt A2, Modul 1a). Alle anderen Bauabschnitte und Bauphasen weisen geringere Emissionen auf und wurden daher nicht im Detail betrachtet. (LUA 2012) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 61

62 Abbildung 21: NOx-Zusatzbelastung in der Bauphase, Modul 1a, Bauphase 2, Abschnitt A2, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012) Im Untersuchungsraum beträgt die Grundbelastung für Waldgebiete 15 kgn/ha.a und für Acker- und Wiesenflächen 12 kgn/ha.a. In der Bauphase ist mit einer Zusatzbelastung von 2 kgn/ha.a. zu rechnen. D.h. die Gesamtbelastung im Modul 1a beträgt demnach ca. 14 kgn/ha.a für Acker-und Wiesenflächen und ca. 17 kgn/ha.a für Waldgebiete. Die Gesamtbelastung für das Modul 1a liegt somit unter den üblichen Richtwerten ( critical loads ) für Waldgebiete von ca. 20 kg/n/ha/j pflanzenverfügbarer Reinstickstoff. Auf Wiesen und Ackerflächen unter landwirtschaftlicher Nutzung dürfen laut Aktionsprogramm Nitrat kg Reinstickstoff je ha als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden (in Ausnahmefällen auch höher). Die Irrelevanzschwelle von 3 μg/m³ (10 % vom Grenzwert) wird ab einer Entfernung von 50 m zur Trasse unterschritten. Die Grenzwerte für Stäube und deren Inhaltsstoffe werden eingehalten. Da die Belastung nur temporär ist, sowie keine nachhaltigen Wirkungen auf den Boden ersichtlich sind, wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. 8 Hier gibt es allerdings einige Vorgaben der Ausbringung z.b. Abstand zu Gewässern, Neigung, ungefrorener Boden usw. die Ausbringungszahl je ha bleibt aber gleich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 62

63 Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. Wirkfaktor Luftschadstoffe Modul 1a / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität mäßig mäßig Eingriffserheblichkeit Tabelle 26: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Luftschadstoffe in der Bauphase gering Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Abfälle, Rückstände, Flüssige Emissionen Für die Baustelleneinrichtungsflächen und auch den Zwischenlagerflächen werden keine weiteren Flächen über das Vorhaben selbst hinaus versiegelt. Ausnahmen können hier lediglich Bereiche bilden, wo die Baustelle direkt in das Straßennetz einbindet. D.h. die versiegelten Flächen sind sehr kleinräumig und lokal beschränkt. Relevante Flächen für eine technische Baustellenentwässerung bilden diese Flächen nicht. Da die Baustellen somit nur durch Versickerung vor Ort entwässert werden, werden für Arbeiten und Manipulation mit gefährdenden Stoffen im Bereich der Baustellenflächen eigene Flächen geschaffen, wo mit Auffangwannen, Betonwaschplätzen, temporären Abdichtungen o.ä. Maßnahmen ein Eintrag von Stoffen in den Untergrund verhindert wird. Sämtliche Schmutzwässer aus Baustelleneinrichtungen wie Tank- und Waschplätzen, Wässer aus Batteriebereich, Werkstatt, Reifenwaschanlagen und dergleichen, sowie häusliche Abwässer werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Gefährdende Stoffe werden nur in abgedichteten Bereichen eingesetzt bzw. verarbeitet. Eine Verunreinigung des von Boden und Grundwasser ist damit nicht möglich. Durch sachgerechte Lagerung wird ein Eintrag in angrenzende land- oder forstwirtschaftliche Flächen und naheliegende Gewässer verhindert. Für die Baumaschinen gilt, dass diese dem Stand der Technik entsprechen müssen und einem Austritt von Betriebs- und Schmiermittel u.a.m. durch regelmäßige Wartung und Überprüfung vorgebeugt wird. Wo möglich und wirtschaftlich sinnvoll werden biologisch abbaubare Öle und Betriebsmitteln eingesetzt. Auf der Baustelle anfallende Rückstände und Abfälle werden dem Material entsprechend gesammelt und einer entsprechenden Entsorgung zugeführt. Baustelleneinrichtungsflächen werden außerhalb von Hochwasserabflussbereichen (HQ 10) errichtet. Weiters ist die Lagerung von Treib- und Schmierstoffen sowie anderer wassergefährdender Stoffe im Abflussbereich HQ 10 untersagt. So ist die Lagerung von bzw. Manipulationen mit Treibstoffen, Ölen, Schmierstoffen etc. im Nahbereich der Gewässer unzulässig. Für die Lagerung von derartigen Stoffen werden entsprechende P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 63

64 Lagereinrichtungen sowie Manipulationseinrichtungen (Tankanlagen, Betankungsflächen etc.) hergestellt. Service- und Reparaturarbeiten, bei denen mit wassergefährdenden Stoffen manipuliert wird, dürfen auf der Baustelle nicht durchgeführt werden (ausgenommen Notreparaturen). Für Fahrzeuge und Maschinen, die in direkten Kontakt mit Grundwasser kommen können oder die im Bereich des Schongebietes eingesetzt werden, sind soweit technisch möglich biologisch abbaubare, aber nicht wasserlösliche Schmiermittel und Öle zu verwenden. Für die Bauphase wird für das Schongebiet ein Notfallplan erstellt, in dem für den Falle des Austretens wassergefährdender Substanzen alle erforderlichen Maßnahmen zur Hintanhaltung einer Grundwassergefährdung beschrieben werden. Der Notfallplan hat auch eine entsprechende Informationskette im Schadensfall zu enthalten. Da im Baustellenbereich weder Einleitungen von gefährdeten Stoffen in den Boden stattfinden, noch Abfälle oder andere Rückstände unsachgemäß entsorgt werden, es allerdings auf der Baustelle zu Versickerung von kontaminierten Wässern kommen kann, wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. Wirkfaktor Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen Modul 1a / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig gering Tabelle 27: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Abfälle, Rückstände, Flüssige Emissionen in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Flächenbeanspruchung Vorwegzunehmen ist, dass im Wiener Bereich (Modul 1a) ausschließlich bahnbegleitend, vor allem auf Landwirtschaftsflächen, Gehölzbestockungen, Ruderalflächen, Tschernoseme und tw. Graue Auböden vorzufinden sind. Diese werden durch die landwirtschaftliche Bodenkartierung (ebod 2012) erfasst und können auch beurteilt werden. Neben den Tschernosemen sind vor allem entlang der Bahndämme auch Schüttungsböden (Anthrosole) vorhanden. Diese wurden im Bestand erwähnt, allerdings liegt hier keine Kartierung vor. Diese werden allfällig zusammen mit den Tschernosemen und Grauen Auböden beurteilt. In der Bauphase des Moduls 1a werden vor allem Bodenflächen durch temporäre Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen, Zufahrten, Zwischenlagerflächen udgl. beansprucht. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 64

65 Die Gesamtflächenbeanspruchung in der Bauphase für das Modul 1a beträgt insgesamt ca. 5,19 ha. Davon sind als relevante Bodenflächen (landw. genutzter Boden, Ruderalflächen, Gehölzbestockungen udgl.) ca. 4 ha zeitlich begrenzt betroffen. Da es sich hier um eine temporäre Flächenbeanspruchung handelt, wird die Eingriffsintensität mit mäßig beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von mittel. Wirkfaktor Flächenbeanspruchung Modul 1a / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig mittel Tabelle 28: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von mittel sind zwingende Maßnahmen zu setzen. Nimmt man eine Maßnahmenwirksamkeit von mäßig an (geeignete Maßnahmen werden im Kapitel 7.1 angeführt), so ergeben sich insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Hydrogeologische Verhältnisse - Bodenwasserhaushalt Für die Baustelleneinrichtungsflächen und auch den Zwischenlagerflächen werden keine weiteren Flächen über das Vorhaben selbst hinaus versiegelt. Ausnahmen können hier lediglich Bereiche bilden, wo die Baustelle direkt in das Straßennetz einbindet. D.h. die versiegelten Flächen sind sehr kleinräumig und lokal beschränkt. Relevante Flächen für eine technische Baustellenentwässerung bilden diese Flächen nicht. D.h. Grundsätzlich werden die während der Bauphase anfallenden Niederschlagswässer am Baufeld versickert. Bauwässer oder andere Schmutzwässer aus Baustelleneinrichtungen wie Tank- und Waschplätzen, Wässer aus Batteriebereich, Werkstatt, Reifenwaschanlagen und dergleichen, sowie häusliche Abwässer werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. (vgl. Kap. Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen) Hinweis: Die Beurteilung der hydrogeologischen Situation im Sinne von Eingriffen im Grundwasserbereich ist nicht Gegenstand dieser Beurteilung. Diese werden im UVE-Fachbericht Hydrogeologie und Altlasten behandelt. Sämtliche Schmutzwässer werden gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Die Niederschlagswässer können frei versickern. Dort wo schwere Baumaschinen die Baufläche befahren, kommt es zu Bodenverdichtungen und Störungen im Schichtenaufbau. Dort wo nicht oder mit leichten Maschinen befahren wird, sind die Bodenbeeinträchtigungen gering. Insgesamt wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 65

66 Wirkfaktor Hydrogeologische Verhältnisse Bodenwasserhaushalt Modul 1a / Bauphase EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig gering Tabelle 29: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bodenwasserhaushalt in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Bauphase Modul 1b Im Modul 1b erfolgt der selektiv zweigleisige Ausbau inkl. Elektrifizierung des Streckengleises und der Umbau der Bahnhöfe Raasdorf, Siebenbrunn-Leopoldsdorf, Schönfeld-Lassee und Marchegg sowie der Haltestellen Glinzendorf, Untersiebenbrunn und Breitensee. Der zweigleisige Ausbau erfolgt in den Abschnitten Siebenbrunn-Leopoldsdorf bis Schönfeld-Lassee Marchegg Staatsgrenze n. Marchegg Grundsätzlich erfolgt der Bahnhofsumbau vor der Errichtung der anschließenden Streckengleise. Eine Einteilung der Freistreckenbereiche in einzelne Bauabschnitte ist dem Gesamtbauzeitplan, Einlage B040102E, zu entnehmen. Diesen Überlegungen liegen folgende Annahmen zu Grunde: Der Umbau der Bahnhöfe sowie die Errichtung der niveaufreien Straßenquerungen in den Bahnhofsbereichen sind bereits erfolgt. Bei Zulegung des neuen Streckengleises werden die bestehenden Eisenbahnkreuzungen in diesem Bauabschnitt gesperrt. Erst nach Umlegung des Zugbetriebs auf das neue Gleis und dem Abtrag des alten Streckengleises können die neuen Eisenbahnkreuzungen inkl. der erforderlichen straßenbaulich Maßnahmen errichtet und wieder in Betrieb genommen werden. (Baukonzept, B040101E) Weitere Details sind dem Baukonzept, B040101E zu entnehmen Erschließung der Streckenbaulose Eine Einteilung der Strecke in Baubereiche ist im Gesamtbauzeitplan Einlage B040102E ersichtlich. Nachfolgend wird die mögliche Erschließung der Streckenbaulose beschrieben. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 66

67 Baubereich km 5,69 km 6,8: Der Baubereich wird über die Cassinonenstraße sowie den Telefonweg erschlossen. Die Eisenbahnkreuzungen Cassinonenstraße und Telefonweg werden während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut. Der Umleitungsverkehr erfolgt über die Hausfeldstraße bzw. die Schafflerhofstraße. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den neu zu errichtenden nördlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 6,8 km 9,9: Das Baufeld wird über die Schafflerhofstraße, den Grenzweg sowie die Landesstraße L3019 erschlossen. Die Eisenbahnkreuzungen Schafflerhofstraße, Grenzweg und L3019 werden während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut. Der Umleitungsverkehr erfolgt über den Telefonweg bzw. die Landesstraße L5 in Raasdorf. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den neu zu errichtenden nördlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 9,9 km 11,2 Bahnhof Raasdorf: Die Baustelle wird über die Landesstraßen L5 und L11 erschlossen. Die Eisenbahnkreuzung der L5 wird im Zuge der Bauarbeiten gesperrt (Errichtung der Unterführung). Die Nord Süd Verbindung für den Straßenverkehr sowie den Baustellenverkehr erfolgt über die vorab errichtete Überführung der L11. Mögliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 11,2 km 15,1: Der Baubereich wird über die Landesstraße L11, die von der L3018 nach Süden zu Bestands-Km 12,762 verlaufende Gemeindestraße sowie die Landesstraße L3010 in Glinzendorf erschlossen. Die Eisenbahnkreuzungen bei Bestands-Km 12,762 und die EK L3010 werden während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut (technisch gesichert). Der Umleitungsverkehr erfolgt über die L11 bzw. die L6. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den zwischen km 11,0 und km 12,7 neu zu errichtenden nördlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 15,0 km 18,3: Der Baubereich westlich des Rußbachs wird über die Landesstraße L6 erschlossen. Der Abschnitt östlich des Rußbachs ist über die L9 erreichbar. Die Eisenbahnkreuzungen der L6 sowie des Marchfeldkanalradwegs bei Bestands-Km 17,153 werden während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut (technisch gesichert). Der Umleitungsverkehr erfolgt über die L3010 bzw. die L9. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den teilweise neu zu errichtenden nördlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 67

68 Baubereich km 18,3 km 21,1 Bahnhof Siebenbrunn Leopoldsdorf: Die Baustelle wird über die Landesstraße L9 erschlossen. Die Eisenbahnkreuzung bei Bestandskilometer 20,174 wird im Zuge der Bauarbeiten aufgelassen. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über die nördlichen und südlich des Bahnhofs verlaufenden Wege bzw. Straßen ( Am Bahnhof ) geführt. Mögliche Baustelleneinrichtungsund Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 15,0 km 18,3 zweigleisige Insel: Der Baubereich wird über die von der Landesstraße L2 nach Süden verlaufenden Gemeindestraßen.bei Projekt-Km 21,535, Projekt-Km 22,709 (ehem. L3021), Projekt-Km 23,754 und Projekt-Km 26,391 erschlossen. Die Überführungen der Gemeindestraßen bei Projekt-Km 21,535 und Projekt-Km 23,754 sowie die Unterführung der Gemeindestraße bei Projekt-Km 26,391 wurden bereits im Vorfeld errichtet. Die Unterführung der ehem. L3021 in Untersiebenbrunn wird parallel zu den Gleisbauarbeiten und dem Umbau der Haltestelle errichtet. Die Eisenbahnkreuzung wird während der Bauarbeiten gesperrt. Der Umleitungsverkehr erfolgt über die Gemeindestraßen bei Projekt-Km 21,535 und Projekt-Km 23,754. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über die teilweise neu zu errichtenden nördlichen und südlichen Bahnbegleitwege geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 26,3 km 27,7 Bahnhof Schönfeld Lassee: Die Baustelle wird über die Landesstraße L4 und die Gemeindestraße bei Projekt-Km 26,391 erschlossen. Die Eisenbahnkreuzung der Gemeindestraße wird im Zuge der Bauarbeiten gesperrt (Errichtung der Unterführung). Die Nord Süd Verbindung für den Straßenverkehr sowie den Baustellenverkehr erfolgt über die vorab errichtete Unterführung der L4. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 27,7 km 31,3: Der Baubereich wird über die Landesstraße L4, die Gemeindestraße bei Bestands-Km 29,029 sowie die Gemeindestraße bei Bestands-Km 30,826 erschlossen. Die Eisenbahnkreuzungen bei Bestands-Km 29,029 und Bestands-Km 30,826 werden während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut (technisch gesichert). Der Umleitungsverkehr erfolgt über die L4 bzw. die Gemeindestraße bei Bestands-Km 32,345 in Breitensee. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den neu zu errichtenden südlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 31,1 km 35,0: Der Baubereich wird über die Gemeindestraße bei Bestands-Km 30,826, die Gemeindestraße bei Bestands-Km 32,345 (Breitensee), die Gemeindestraße bei Bestands- Km 33,506 sowie die Bundesstraße B49 erschlossen. Die Eisenbahnkreuzung bei Bestands- P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 68

69 Km 32,345 wird während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut (technisch gesichert). Die Feldwegunterführung bei Bestands-Km 33,506 wird aufgelassen. Der Umleitungsverkehr erfolgt über die Gemeindestraße bei Bestands-Km 30,826 bzw. über die B49. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld, über den teilweise neu zu errichtenden südlichen Bahnbegleitweg bzw. ab km 33,1 über den neu zu errichtenden nördlichen Bahnbegleitweg geführt. Für die Arbeiten an der Strecke 115 (Herstellung Einschnittverbreiterung und Kanalbau) ist bei ca. km 34,30 eine Baustelleneinrichtungsfläche links der Bahn vorgesehen. Die Einfahrt in das Baufeld erfolgt ebendort. Diese Baustelleneinrichtungsfläche ist von Norden kommend mittels eines Weges, der in die B49 mündet, erreichbar. Bei km 34,60 sind für die Arbeiten Tragwerk B49 und Straßenbau Baustelleneinrichtungsund Lagerflächen r. und l.d.b. vorgesehen. Die Anbindung erfolgt über die B49 bzw. B49 und L3003 (r.d.b.). Für die Fuß- und Radwegbrücke km 35,000 ist für den Tragwerksbau r.d.b. in km 34,96 eine Baustelleneinrichtungsfläche angeordnet, deren Anschluss über die Breitenseer Straße Richtung Westen an die B49, Richtung Osten über die Straße Am Berg an die Schlosshoferstraße erfolgt. Die Einrichtungsflächen l.d.b. sind an der Berggasse situiert - Erreichbarkeit über die B49 und die Bahnstraße. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 35,0 km 36,0 Bahnhof Marchegg Im Bahnhof Marchegg ist je eine Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche links und rechts der Bahn angeordnet. Links der Bahn befindet sie sich in km 35,46, westlich des Aufnahmegebäudes im Bereich der abzutragenden Ladegleise. Die Anbindung an die Bahnstraße ist über die Bahnhofzufahrt gegeben. Rechts der Bahn liegt sie in km 35,85. Es besteht eine Anbindung an die Schlosshoferstraße. Zum Steinsatz km 35,087 bis km 25,292 kann auch über die Straße Am Berg zugefahren werden, es ist hierfür eine temporäre Zufahrt zu schaffen. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 36,0 km 37,9 Für den Abschnitt nach dem Bf. Marchegg, d.h. ab ca. km 36,0, wird eine Baustelleneinrichtungsfläche in ca. km 36,1 und eine Lagerfläche in ca. km 36,05 l.d.b. vorgesehen. Das Baufeld für die Errichtung der LSW im Bf. Marchegg wird von dieser aus über die Bahnstraße erschlossen. Für die Errichtung von Gleis 1 kann auf den bestehenden Damm bei km 36,05 auf- bzw. abgefahren werden. Die Errichtung Gleis 1 muss linienförmig, mit Fahrten auf dem Damm erfolgen. Weitere Zu- und Abfahrten sind von l.d.b. in ca. km 36,915, bei der Feldwegunterführung km 37,458 und bei der March in ca. km 37,67 gegeben. Diese Zufahrten werden für die Baumaßnahmen hergestellt und anschließend wieder abgetragen. Bahnparallel erfolgt l.d.b. eine Erschließung über das begleitende, vorhandene Wegenetz. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 69

70 Bei der Feldwegunterführung km 37,458 ist l.d.b. eine Baustelleneinrichtungsfläche für die Arbeiten am Tragwerk vorgesehen, die ebenfalls mittels der bestehenden, bahnbegleitenden Wege von Westen erschlossen ist. Bei km 37,60 ist l.d.b. die Baustelleneinrichtungsfläche für die Marchbrücke situiert. Von dieser aus kann über einen bestehenden Weg zu den Brückenpfeilern zugefahren werden. Da Teilbereiche des Weges kein öffentliches Gut sind, müssen sie vorrübergehend eingelöst werden. Die Anordnung der Baustelleneinrichtungsflächen erfolgt jeweils l.d.b. (nördlich), da hierdurch aufgrund des bestehenden Hochwasserschutzdammes der Schutz vor Hochwässern gegeben ist. Daher wurde von einer südseitigen Anordnung abgesehen. Für die Arbeiten am Gleis 2 werden ebenso die Baustelleneinrichtungsflächen in km 36,05 und 36,10 herangezogen, da diese nicht im Hochwasserbereich liegen. Eine Querung des Bahnkörpers ist bei der UF Schlosshoferstraße (km 36,016) und der Feldwegunterführung in km 37,458 möglich. Die Auffahrt auf den Bahndamm ist an der Südseite bei km 36,24 und km 37,458 mittels temporär geschütteter Rampen möglich. Die Errichtung des Gleises 2 hat ebenfalls linienförmig zu erfolgen, mit Fahren auf dem Bahndamm. Ebenso sind bahnbegleitende Wege vorhanden. Aufgrund der Sensibilität ist vorgesehen, dass die Wege, welche südlich des Bahnkörpers und östlich der Feldwegunterführung km 37,458 liegen, nicht von Baufahrzeugen genutzt werden dürfen. Die Lage der oberhalb beschriebenen Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen ist in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Luftschadstoffe Grundsätzlich wird angemerkt, dass es durch die Hereinnahme des Bahnhofs Marchegg in das EP Ergänzung zu keinen Veränderungen der Auswirkungen kommt. Hinsichtlich NO X erreicht die JMW-Zusatzbelastung im Nahbereich der Baustelle Werte von bis zu 6 μg/m³. Die Irrelevanzschwelle von 3 μg/m³ (10 % vom Grenzwert) wird ab einer Entfernung von 50 m zur Trasse unterschritten. Die maximale Zusatzdeposition für Stickstoff liegt im Nahbereich der Baustelle bei ca. 1 kg/ha.a und in einer Entfernung 50 m bei ca. 0,5 kg/ha.a. Die Zusatzdeposition für Schwefel ist aufgrund der geringen SO 2 -Emissionen der Baumaschinen vernachlässigbar gering. Zur Beurteilung der Staubdeposition stehen für den Ökosystemschutz keine Grenzwertregelungen zur Verfügung. (LUA 2012) Die 2. Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen sieht Depositionsgrenzwerte für CaO und MgO vor. Wird davon ausgegangen, dass der deponierte Staub etwa 5% CaO und etwa 2% MgO (UVE MVA AVN Dürnrohr, Laboratorium für Umweltanalytik, 1996) enthält so würde die maximale Zusatzdeposition hinsichtlich CaO und MgO auch im unmittelbaren Nahbereich als irrelevant gering anzusehen sein. (LUA 2012) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 70

71 Abbildung 22: NOx-Zusatzbelastung in der Bauphase, Modul 1b, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012) Im Untersuchungsraum beträgt die Grundbelastung für Waldgebiete 15 kgn/ha.a und für Acker- und Wiesenflächen 12 kgn/ha.a. In der Bauphase ist mit einer Zusatzbelastung von 2 kgn/ha.a. zu rechnen. D.h. die Gesamtbelastung im Modul 1b beträgt demnach ca. 14 kgn/ha.a für Acker-und Wiesenflächen und ca. 17 kgn/ha.a für Waldgebiete. Die Gesamtbelastung für das Modul 1b liegt somit unter den üblichen Richtwerten ( critical loads ) für Waldgebiete von ca. 20 kg/n/ha/j pflanzenverfügbarer Reinstickstoff. Auf Wiesen und Ackerflächen unter landwirtschaftlicher Nutzung dürfen laut Aktionsprogramm Nitrat kg Reinstickstoff je ha als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden (in Ausnahmefällen auch höher). Die Irrelevanzschwelle von 3 μg/m³ (10 % vom Grenzwert) wird ab einer Entfernung von 50 m zur Trasse unterschritten. Die Grenzwerte für Stäube und deren Inhaltsstoffe werden eingehalten. Da die Belastung nur temporär ist, sowie hauptsächlich geringe Waldbestände vorkommen die vorwiegend indifferent bzw. aussetzend bewirtschaftet werden, wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. 9 Hier gibt es allerdings einige Vorgaben der Ausbringung z.b. Abstand zu Gewässern, Neigung, ungefrorener Boden usw. die Ausbringungszahl je ha bleibt aber gleich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 71

72 Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. Wirkfaktor Luftschadstoffe Modul 1b / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig gering Tabelle 30: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Luftschadstoffe in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Abfälle, Rückstände, Flüssige Emissionen Für die Baustelleneinrichtungsflächen und auch den Zwischenlagerflächen werden keine weiteren Flächen über das Vorhaben selbst hinaus versiegelt. Ausnahmen können hier lediglich Bereiche bilden, wo die Baustelle direkt in das Straßennetz einbindet. D.h. die versiegelten Flächen sind sehr kleinräumig und lokal beschränkt. Relevante Flächen für eine technische Baustellenentwässerung bilden diese Flächen nicht. Da die Baustellen somit nur durch Versickerung vor Ort entwässert werden, werden für Arbeiten und Manipulation mit gefährdenden Stoffen im Bereich der Baustellenflächen eigene Flächen geschaffen, wo mit Auffangwannen, Abdichtungen o.ä. Maßnahmen ein Eintrag von Stoffen in den Untergrund verhindert wird. Sämtliche Schmutzwässer aus Baustelleneinrichtungen wie Tank- und Waschplätzen, Wässer aus Batteriebereich, Werkstatt, Reifenwaschanlagen und dergleichen, sowie häusliche Abwässer werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Gefährdende Stoffe werden nur in abgedichteten Bereichen eingesetzt bzw. verarbeitet. Eine Verunreinigung des von Boden und Grundwasser ist damit nicht möglich. Durch sachgerechte Lagerung wird ein Eintrag in angrenzende land- oder forstwirtschaftliche Flächen und naheliegende Gewässer verhindert. Für die Baumaschinen gilt, dass diese dem Stand der Technik entsprechen müssen und einem Austritt von Betriebs- und Schmiermittel u.a.m. durch regelmäßige Wartung und Überprüfung vorgebeugt wird. Wo möglich und wirtschaftlich sinnvoll werden biologisch abbaubare Öle und Betriebsmitteln eingesetzt. Auf der Baustelle anfallende Rückstände und Abfälle werden dem Material entsprechend gesammelt und einer entsprechenden Entsorgung zugeführt. Baustelleneinrichtungsflächen werden außerhalb von Hochwasserabflussbereichen (HQ 10) errichtet. Weiters ist die Lagerung von Treib- und Schmierstoffen sowie anderer wassergefährdender Stoffe im Abflussbereich HQ 10 untersagt. So ist die Lagerung von bzw. Manipulationen mit Treibstoffen, Ölen, Schmierstoffen etc. im Nahbereich der Gewässer P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 72

73 unzulässig. Für die Lagerung von derartigen Stoffen werden entsprechende Lagereinrichtungen sowie Manipulationseinrichtungen (Tankanlagen, Betankungsflächen etc.) hergestellt. Service- und Reparaturarbeiten, bei denen mit wassergefährdenden Stoffen manipuliert wird, dürfen auf der Baustelle nicht durchgeführt werden (ausgenommen Notreparaturen). Für Fahrzeuge und Maschinen, die in direkten Kontakt mit Grundwasser kommen können oder die im Bereich des Schongebietes eingesetzt werden, sind soweit technisch möglich biologisch abbaubare, aber nicht wasserlösliche Schmiermittel und Öle zu verwenden. Für die Bauphase wird für das Schongebiet ein Notfallplan erstellt, in dem für den Falle des Austretens wassergefährdender Substanzen alle erforderlichen Maßnahmen zur Hintanhaltung einer Grundwassergefährdung beschrieben werden. Der Notfallplan hat auch eine entsprechende Informationskette im Schadensfall zu enthalten. Da im Baustellenbereich weder Einleitungen von gefährdeten Stoffen in den Boden stattfinden, noch Abfälle oder andere Rückstände unsachgemäß entsorgt werden, es allerdings auf der Baustelle zu Versickerung von kontaminierten Wässern kommen kann, wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. Wirkfaktor Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen Modul 1b / Bauphase EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität mäßig mäßig Eingriffserheblichkeit gering Tabelle 31: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionenin der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Flächenbeanspruchung Vorwegzunehmen ist, das entlang der Bahnstrecke vor allem auf Landwirtschaftsflächen Waldflächen, Gehölzbestockungen, Ruderalflächen Tschernoseme, karbonatfreie Tschernoseme (Paratschernoseme), Graue Auböden und Feuchtschwarzerden vorzufinden sind. Diese werden durch die landwirtschaftliche Bodenkartierung (ebod 2012) erfasst und können auch beurteilt werden. Neben den natürlich gewachsenen Böden sind vor allem entlang der Bahndämme, Einschnitte, Bahninfrastrukturanlagen auch Schüttungsböden (Anthrosole) vorhanden. Diese wurden im Bestand erwähnt, allerdings liegt hier keine Kartierung vor. Diese werden allfällig zusammen mit den natürlich gewachsenen Böden beurteilt. Weitere Details bezüglich Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen sind im Plan Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Niederösterreich, B040108E ersichtlich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 73

74 In der Bauphase des Moduls 1b werden vor allem Bodenflächen durch temporäre Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen, Zufahrten, Zwischenlagerflächen, Lagerflächen udgl. beansprucht. Die Flächenbeanspruchung in der Bauphase für das Modul 1b beträgt 17,41 ha. Desweiteren besteht in der Bauphase noch eine Flächenbeanspruchung in Modul 1b, die auch noch im Modul 2 besteht. (Modul 1b +2 ca. 4,26 ha) Die Gesamtflächenbeanspruchung (inkl. Modul 1b und 2) beträgt somit insgesamt ca. 21,67 ha. Davon sind als relevante Bodenflächen (landw. genutzter Boden, Ruderalflächen, Gehölzbestockungen) rund 21 ha (inkl. tw. Modul 1b und 2) zeitlich begrenzt betroffen. Da es sich hier um eine temporäre Flächenbeanspruchung handelt, wird die Eingriffsintensität mit mäßig beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von mittel. Wirkfaktor Flächenbeanspruchung Modul 1b / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig mittel Tabelle 32: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von mittel sind zwingende Maßnahmen zu setzen. Nimmt man eine Maßnahmenwirksamkeit von mäßig an (geeignete Maßnahmen werden im Kapitel 7.1 angeführt), so ergeben sich insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Hydrogeologische Verhältnisse - Bodenwasserhaushalt Für die Baustelleneinrichtungsflächen und auch den Zwischenlagerflächen werden keine weiteren Flächen über das Vorhaben selbst hinaus versiegelt. Ausnahmen können hier lediglich Bereiche bilden, wo die Baustelle direkt in das Straßennetz einbindet. D.h. die versiegelten Flächen sind sehr kleinräumig und lokal beschränkt. Relevante Flächen für eine technische Baustellenentwässerung bilden diese Flächen nicht. D.h. Grundsätzlich werden die während der Bauphase anfallenden Niederschlagswässer am Baufeld versickert. Bauwässer oder andere Schmutzwässer aus Baustelleneinrichtungen wie Tank- und Waschplätzen, Wässer aus Batteriebereich, Werkstatt, Reifenwaschanlagen und dergleichen, sowie häusliche Abwässer werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. (vgl. Kap. Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen) Hinweis: Die Beurteilung der hydrogeologischen Situation im Sinne von Eingriffen im Grundwasserbereich ist nicht Gegenstand dieser Beurteilung. Diese werden im UVE-Fachbericht Hydrogeologie und Altlasten behandelt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 74

75 Da sämtliche Schmutzwässer gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden, sowie das Niederschlagswasser großteils auf der Baustelle normal bzw. tw. etwas schwerer (Ausnahme sind die Bodenbereiche die während des Baubetriebs mit schweren Baumaschinen befahren werden und somit verdichtet werden) versickern kann (Bodenwasserhaushalt wird auf den Baustelleneinrichtungsflächen geringfügig gestört), wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. Wirkfaktor Hydrogeologische Verhältnisse Bodenwasserhaushalt Modul 1b / Bauphase EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig gering Tabelle 33: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Bauphase Modul Abschnitt Wien Im Modul 2 werden der Ober- und Unterbau inkl. Fahrleitungsmaste des südlichen Gleises errichtet. Die Eisenbahnkreuzungen Cassinonestraße Best-km 5,701 (Proj-km 5,734), Telefonweg Best-km 6,395 (Proj-km 6,407) sowie Schafflerhofstraße Best-km 7,090 (Proj-km 7,117) werden jeweils 2-gleisig technisch gesichert. (Baukonzept, B040101E) Abschnitt Niederösterreich Stadtgrenze Wien bis Bahnhof Raasdorf Errichtung des südlichen Streckengleises inkl. Oberleitungsmaste, Entwässerungsmaßnahmen für das südliche Gleis und südliche Begleitwege. Umbau der Eisenbahnkreuzung Proj.-km 8,130 auf Grund der 2-Gleisigkeit. Errichtung der Überführung L3019. Sperre der Eisenbahnkreuzung L3019 bei Proj.-km 9,070 während des Baus. Der Umleitungsverkehr kann über die Unterführung der L5 beim Bahnhof Raasdorf geführt werden. (Baukonzept, B040101E) Bahnhof Raasdorf Keine Baumaßnahmen. Bahnhof Raasdorf bis ca. km 15,1 Errichtung des südlichen Streckengleises inkl. Oberleitungsmaste, Entwässerungsmaßnahmen für das südliche Gleis und südliche Begleitwege. Errichtung des P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 75

76 südlichen Randbahnsteigs in der Haltestelle Glinzendorf und der Stiegenaufgänge aus der Unterführung. Errichtung der Unterführung L3010 Proj-km 14,650. Die Eisenbahnkreuzungen der L3010 in Glinzendorf wird während des Baus gesperrt. Der Umleitungsverkehr kann über die Überführung der L11 beim Bahnhof Raasdorf bzw. über die EK der L6 bei Proj-km 16,311 geführt werden.die Eisenbahnkreuzung bei Proj-km 12,786 wird aufgelassen. (Baukonzept, B040101E) ca. km 15,1 bis Bahnhof Siebenbrunn Leopoldsdorf Errichtung des südlichen Streckengleises inkl. Oberleitungsmaste, Entwässerungsmaßnahmen für das südliche Gleis und südliche Begleitwege. Errichtung der Überführung der L6 Proj-km 16,396 und der Fuß- und Radwegunterführung Marchfeldkanalradweg bei Proj-km 17,168. Auflassung der Eisenbahnkreuzung Proj-km 17,176. Sperre der Eisenbahnkreuzungen L6 bei Proj-km 16,311 während des Baus. Der Umleitungsverkehr kann über die EK der L3010 in Glinzendorf bzw. über die Überführung der L9 bei Siebenbrunn Leopoldsdorf geführt werden. (Baukonzept, B040101E) Bahnhöfe Siebenbrunn-Leopoldsdorf und Schönfeld-Lassee sowie dazwischenliegender Streckenabschnitt Keine Baumaßnahmen. Bahnhof Schönfeld Lassee bis Bahnhof Marchegg Errichtung des nördlichen Streckengleises als Gleis 1 inkl. Oberleitung und Entwässerungsmaßnahmen sowie Begleitwege soweit erforderlich. Das südliche Gleis 1- Modul 1b erhält die Bezeichnung Gleis 2. Gleisbau Verschwenkung Strecke 115 nach Norden inkl. Unterbau (der Erdbau für die Einschnittverbreiterung erfolgte in Modul 1b). Errichtung der Überführungen bei Proj-km 29,070 und 30,882. Sperre und Auflassung der Eisenbahnkreuzungen bei Proj-km 29,064 und 30,861. Der Umleitungsverkehr kann über die Unterführung der L4 bei Schönfeld Lassee bzw. über die best. Eisenbahnkreuzung bei Projkm 32,382 in Breitensee geführt werden. Errichtung der Unterführung Gemeindestraße km 32,596. Sperre und Auflassung der Eisenbahnkreuzung bei Proj-km 32,382 in Breitensee. Der Umleitungsverkehr kann über die Eisenbahnkreuzung bei Proj-km 30,861 bzw. über die Überführung der B49 bei Marchegg geführt werden. (Baukonzept, B040101E) Errichtung des nördlichen Randbahnsteigs in Breitensee und Personendurchgang. Weitere Details sind dem Baukonzept, B040101E zu entnehmen. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 76

77 Erschließung der Streckenbaulose Baubereich km 5,69 km 6,8: Der Baubereich wird über die Cassinonenstraße sowie den Telefonweg erschlossen. Die Eisenbahnkreuzungen Cassinonenstraße und Telefonweg werden während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut (zweigleisig). Der Umleitungsverkehr erfolgt über die Hausfeldstraße bzw. die Schafflerhofstraße. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld, über den neu zu errichtenden südlichen Bahnbegleitweg zwischen km 5,17 und km 5,8 bzw. über die Röbbelinggasse geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 6,8 km 9,9: Das Baufeld wird über die Schafflerhofstraße, den Grenzweg sowie die Landesstraße L3019 erschlossen (Überführung L3019 bereits errichtet). Die Eisenbahnkreuzungen Schafflerhofstraße und Grenzweg werden während der Bauarbeiten gesperrt und umgebaut. Der Umleitungsverkehr erfolgt über den Telefonweg bzw. die Landesstraße L3019. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld, über die Röbbelinggasse bzw. zwischen km 8,1 und km 8,7 über den neu zu errichtenden südlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 11,2 km 15,1: Der Baubereich wird über die Landesstraße L11, die von der L5 nach Norden zu Projekts- Km 12,786 verlaufende Gemeindestraße sowie die Landesstraße L3010 in Glinzendorf erschlossen (Unterführung L3010 bereits errichtet). Die Eisenbahnkreuzung bei Projekts-Km 12,786 wird im Zuge der Bauarbeiten aufgelassen. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den neu zu errichtenden südlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 15,0 km 19,1: Der Baubereich westlich des Rußbachs wird über die Landesstraße L6 erschlossen (Überführung L6 bereits errichtet). Der Abschnitt östlich des Rußbachs ist über die L9 erreichbar. Die Eisenbahnkreuzung des Marchfeldkanalradwegs bei Projekts-Km 17,176 wird im Zuge der Bauarbeiten aufgelassen und durch eine Radwegunterführung ersetzt. Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den teilweise neu zu errichtenden südlichen Bahnbegleitweg geführt. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich. (Baukonzept, B040101E) Baubereich km 27,7 km 34,8: Der Baubereich wird über die Landesstraße L4, die Gemeindestraße bei Projekts-Km , die Gemeindestraße bei Projekts-Km 30,882, die Gemeindestraße bei Projekts-Km sowie die B49 erschlossen (Niveaufreimachungen der Gemeindestraßen durch Über- P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 77

78 bzw. Unterführungen ist bereits erfolgt). Der interne Baustellenverkehr wird im Baufeld bzw. über den teilweise neu zu errichtenden nördlichen Bahnbegleitweg geführt. Für die Arbeiten an der Strecke 115 ist in ca. km 34,30 eine Baustelleneinrichtungsfläche links der Bahn vorgesehen. Die Einfahrt in das Baufeld erfolgt ebendort. Diese Baustelleneinrichtungsfläche ist von Norden kommend mittels eines Weges, der in die B49 mündet, erreichbar. (Baukonzept, B040101E) Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind in der Einlage B040108E Vorübergehende Flächenbeanspruchung ersichtlich Luftschadstoffe Da die höchsten Auswirkungen durch Bautätigkeiten im Bereich der Zusatzbelastungen im Modul 1b stattfinden, kann davon ausgegangen werden, dass die Werte für NO X bzw. Stäube und deren Inhaltsstoffe im Modul 2 geringer ausfallen bzw. im worst case genauso hoch sind. Im Untersuchungsraum beträgt die Grundbelastung für Waldgebiete 15 kgn/ha.a und für Acker- und Wiesenflächen 12 kgn/ha.a. In der Bauphase ist mit einer Zusatzbelastung von 2 kgn/ha.a. zu rechnen. D.h. die Gesamtbelastung im Modul 2 beträgt demnach ca. 14 kgn/ha.a für Acker-und Wiesenflächen und ca. 17 kgn/ha.a für Waldgebiete. Die Gesamtbelastung für das Modul 2 liegt somit unter den üblichen Richtwerten ( critical loads ) für Waldgebiete von ca. 20 kg/n/ha/j pflanzenverfügbarer Reinstickstoff. Auf Wiesen und Ackerflächen unter landwirtschaftlicher Nutzung dürfen laut Aktionsprogramm Nitrat kg Reinstickstoff je ha als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden (in Ausnahmefällen auch höher). Die Irrelevanzschwelle von 3 μg/m³ (10 % vom Grenzwert) wird ab einer Entfernung von 50 m zur Trasse unterschritten. Die Grenzwerte für Stäube und deren Inhaltsstoffe werden eingehalten. Da die Belastung nur temporär ist, sowie keine nachhaltigen Auswirkungen auf den Boden ersichtlich sind, wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. 10 Hier gibt es allerdings einige Vorgaben der Ausbringung z.b. Abstand zu Gewässern, Neigung, ungefrorener Boden usw. die Ausbringungszahl je ha bleibt aber gleich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 78

79 Wirkfaktor Luftschadstoffe Modul 2 / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig gering Tabelle 34: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Luftschadstoffe in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Abfälle, Rückstände, Flüssige Emissionen Für die Baustelleneinrichtungsflächen und auch den Zwischenlagerflächen werden keine weiteren Flächen über das Vorhaben selbst hinaus versiegelt. Ausnahmen können hier lediglich Bereiche bilden, wo die Baustelle direkt in das Straßennetz einbindet. D.h. die versiegelten Flächen sind sehr kleinräumig und lokal beschränkt. Relevante Flächen für eine technische Baustellenentwässerung bilden diese Flächen nicht. Da die Baustellen somit nur durch Versickerung vor Ort entwässert werden, werden für Arbeiten und Manipulation mit gefährdenden Stoffen im Bereich der Baustellenflächen eigene Flächen geschaffen, wo mit Auffangwannen, Abdichtungen o.ä. Maßnahmen ein Eintrag von Stoffen in den Untergrund verhindert wird. Sämtliche Schmutzwässer aus Baustelleneinrichtungen wie Tank- und Waschplätzen, Wässer aus Batteriebereich, Werkstatt, Reifenwaschanlagen und dergleichen, sowie häusliche Abwässer werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Gefährdende Stoffe werden nur in abgedichteten Bereichen eingesetzt bzw. verarbeitet. Eine Verunreinigung des von Boden und Grundwasser ist damit nicht möglich. Durch sachgerechte Lagerung wird ein Eintrag in angrenzende land- oder forstwirtschaftliche Flächen und naheliegende Gewässer verhindert. Für die Baumaschinen gilt, dass diese dem Stand der Technik entsprechen müssen und einem Austritt von Betriebs- und Schmiermittel u.a.m. durch regelmäßige Wartung und Überprüfung vorgebeugt wird. Wo möglich und wirtschaftlich sinnvoll werden biologisch abbaubare Öle und Betriebsmitteln eingesetzt. Auf der Baustelle anfallende Rückstände und Abfälle werden dem Material entsprechend gesammelt und einer entsprechenden Entsorgung zugeführt. Baustelleneinrichtungsflächen werden außerhalb von Hochwasserabflussbereichen (HQ 10) errichtet. Weiters ist die Lagerung von Treib- und Schmierstoffen sowie anderer wassergefährdender Stoffe im Abflussbereich HQ 10 untersagt. So ist die Lagerung von bzw. Manipulationen mit Treibstoffen, Ölen, Schmierstoffen etc. im Nahbereich der Gewässer unzulässig. Für die Lagerung von derartigen Stoffen werden entsprechende Lagereinrichtungen sowie Manipulationseinrichtungen (Tankanlagen, Betankungsflächen P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 79

80 etc.) hergestellt. Service- und Reparaturarbeiten, bei denen mit wassergefährdenden Stoffen manipuliert wird, dürfen auf der Baustelle nicht durchgeführt werden (ausgenommen Notreparaturen). Für Fahrzeuge und Maschinen, die in direkten Kontakt mit Grundwasser kommen können oder die im Bereich des Schongebietes eingesetzt werden, sind soweit technisch möglich biologisch abbaubare, aber nicht wasserlösliche Schmiermittel und Öle zu verwenden. Für die Bauphase wird für das Schongebiet ein Notfallplan erstellt, in dem für den Falle des Austretens wassergefährdender Substanzen alle erforderlichen Maßnahmen zur Hintanhaltung einer Grundwassergefährdung beschrieben werden. Der Notfallplan hat auch eine entsprechende Informationskette im Schadensfall zu enthalten. Da im Baustellenbereich weder Einleitungen von gefährdeten Stoffen in den Boden stattfinden, noch Abfälle oder andere Rückstände unsachgemäß entsorgt werden, es allerdings auf der Baustelle zu Versickerung von kontaminierten Wässern kommen kann, wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. Wirkfaktor Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen Modul 2 / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig gering gering Tabelle 35: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Flächenbeanspruchung Vorwegzunehmen ist, das entlang der Bahnstrecke vor allem auf Landwirtschaftsflächen Waldflächen, Gehölzbestockungen und Ruderalflächen Tschernoseme, karbonatfreie Tschernoseme (Paratschernoseme), Graue Aueböden und Feuchtschwarzerden vorzufinden sind. Diese werden durch die landwirtschaftliche Bodenkartierung (ebod 2012) erfasst und können auch beurteilt werden. Neben den natürlich gewachsenen Böden sind vor allem entlang der Bahndämme, Einschnitte, Bahninfrastrukturanlagen auch Schüttungsböden (Anthrosole) vorhanden. Diese wurden im Bestand erwähnt, allerdings liegt hier keine Kartierung vor. Die Anthrosole werden allfällig zusammen mit den natürlich gewachsenen Böden beurteilt. Weitere Details bezüglich Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen sind im Plan Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Niederösterreich, B040108E ersichtlich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 80

81 In der Bauphase des Moduls 2 werden vor allem Bodenflächen durch temporäre Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen, Zufahrten, Zwischenlagerflächen, Lagerflächen udgl. beansprucht. Die Flächenbeanspruchung in der Bauphase für das Modul 2 beträgt insgesamt ca. 5 ha. Desweiteren besteht in der Bauphase noch eine Flächenbeanspruchung in Modul 2, die im Modul 1b begonnen wurde. (Modul 1b + 2 ca. 4,26 ha) Die Gesamtflächenbeanspruchung (inkl. Modul 1b und 2) beträgt somit insgesamt ca. 9,26 ha. Davon sind als relevante Bodenflächen (landw. genutzter Boden, Ruderalflächen, Gehölzbestockungen) in etwa 8 ha (inkl. tw. Modul 1b und 2) zeitlich begrenzt betroffen. Da es sich hier um eine temporäre Flächenbeanspruchung handelt, wird die Eingriffsintensität mit mäßig beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von mittel. Wirkfaktor Flächenbeanspruchung Modul 2 / Bauphase - EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig mäßig mittel Tabelle 36: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Flächenbeanspruchung in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von mittel sind zwingende Maßnahmen zu setzen. Nimmt man eine Maßnahmenwirksamkeit von mäßig an (geeignete Maßnahmen werden im Kapitel 7.1 angeführt), so ergeben sich insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Hydrogeologische Verhältnisse - Bodenwasserhaushalt Für die Baustelleneinrichtungsflächen und auch den Zwischenlagerflächen werden keine weiteren Flächen über das Vorhaben selbst hinaus versiegelt. Ausnahmen können hier lediglich Bereiche bilden, wo die Baustelle direkt in das Straßennetz einbindet. D.h. die versiegelten Flächen sind sehr kleinräumig und lokal beschränkt. Relevante Flächen für eine technische Baustellenentwässerung bilden diese Flächen nicht. D.h. Grundsätzlich werden die während der Bauphase anfallenden Niederschlagswässer am Baufeld versickert. Bauwässer oder andere Schmutzwässer aus Baustelleneinrichtungen wie Tank- und Waschplätzen, Wässer aus Batteriebereich, Werkstatt, Reifenwaschanlagen und dergleichen, sowie häusliche Abwässer werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. (vgl. Kap. Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen) Hinweis: Die Beurteilung der hydrogeologischen Situation im Sinne von Eingriffen im Grundwasserbereich ist nicht Gegenstand dieser Beurteilung. Diese werden im UVE-Fachbericht Hydrogeologie und Altlasten behandelt. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 81

82 Da sämtliche Schmutzwässer gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden, sowie das Niederschlagswasser großteils auf der Baustelle normal bzw. tw. etwas schwerer (Ausnahme sind die Bodenbereiche die während des Baubetriebs mit schweren Baumaschinen befahren werden und somit verdichtet werden) versickern kann (Bodenwasserhaushalt wird auf den Baustelleneinrichtungsflächen geringfügig gestört), wird die Eingriffsintensität mit gering beurteilt. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. Wirkfaktor Hydrogeologische Verhältnisse Bodenwasserhaushalt Modul 2 / Bauphase EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Beeinflussungssensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig gering gering Tabelle 37: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bodenwasserhaushalt in der Bauphase Aufgrund der Eingriffserheblichkeit von gering sind keine weiteren zwingenden Maßnahmen notwendig. Nimmt man somit keine Maßnahmenwirksamkeit an, so verbleiben insgesamt geringfügig nachteilige Auswirkungen Zusammenfassung Verbleibende Auswirkungen Bauphase Im folgenden Kapitel werden die verbleibenden Auswirkungen je Modul in der Bauphase nochmals zusammengefasst. Module Eingriff Eingriffserheblichkeit Maßnahmenwirksamkeit Luftschadstoffe gering keine Verbleibende Auswirkungen geringfügig nachteilige Auswirkungen Modul 1a Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen gering keine Flächenbeanspruchung mittel mäßig Hydrogeologische Verhältnisse - Bodenwasserhaushalt gering keine Luftschadstoffe gering keine geringfügig nachteilige Auswirkungen geringfügig nachteilige Auswirkungen geringfügig nachteilige Auswirkungen geringfügig nachteilige Auswirkungen Modul 1b Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen gering keine geringfügig nachteilige Auswirkungen Flächenbeanspruchung mittel mäßig geringfügig nachteilige P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 82

83 Auswirkungen Hydrogeologische Verhältnisse - Bodenwasserhaushalt gering keine geringfügig nachteilige Auswirkungen Modul 2 Luftschadstoffe gering keine Abfälle, Rückstände, flüssige Emissionen gering keine Flächenbeanspruchung mittel mäßig geringfügig nachteilige Auswirkungen geringfügig nachteilige Auswirkungen geringfügig nachteilige Auswirkungen Hydrogeologische Verhältnisse - Bodenwasserhaushalt gering keine geringfügig nachteilige Auswirkungen Tabelle 38: Zusammenfassung verbleibende Auswirkungen je Modul in der Bauphase 5.3 Betriebsphase In den Betriebsphasen der Module 1a und 1b treten im Vergleich zu Modul 2 im Hinblick auf einige Beurteilungskriterien nur reduzierte d.h. geringere Wirkungen auf. Dies liegt daran, dass baulich nur ein Teilausbau im Vergleich zum 2-gleisigen Vollausbau erfolgt und dadurch hinsichtlich der beanspruchten Flächen und der errichteten Querungsbauwerke eine verringerte Beeinträchtigung gegeben ist. Eine betriebliche Folge des selektiv 2-gleisigen Ausbaus in den Modulen 1a und 1b ist, dass gegenüber dem Modul 2 nur ein reduzierter Betrieb auf der Strecke möglich ist. Die Wirkungen die aus dem Betrieb der Strecke bzw. dem Schienenverkehr auftreten (Luftschadstoffe, flüssige Emissionen, Bodenwasserhaushalt, Flächenbeanspruchung) sind gegenüber dem Modul 2 entsprechend verringert bzw. nur tw. vorhanden. Im Modul 2 wird im Hinblick auf das Kriterium Flächenbeanspruch der kumulierende Flächenverbrauch aller 3 Module als Worst Case Szenario betrachtet. Eine zusätzliche Beurteilung der Betriebsphasen zu Modul 1a und 1b ergänzend zum umfangreicheren Modul 2 ist folglich nicht erforderlich. Sämtliche Wirkungen sind daher mit Modul 2 in vollem Umfang abgedeckt. In Bezug auf nachstehende Beurteilung wird folgendes festgehalten: Im Fachbeitrag Luft und Klima (E0601E) werden die Auswirkungen auf Basis zweier Szenarien untersucht und dem Referenzplanfall gegenübergestellt. Im Beurteilungsszenario PF 1/2030 wird davon ausgegangen, dass Eil-, Regional und Fernzüge zu 34 %, Nahgüterzüge zu 90 % und Dienstzüge zu 50 % mit Dieselloks betrieben werden. Dieser P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 83

84 Beurteilungsfall stelle ein Maximalszenario dar und war auch Basis der nachfolgenden immissionsseitigen Beurteilung der Auswirkungen auf den Human- und Ökosystemschutz. Im Realbetrieb wird aber durch die ÖBB jenes Szenario angestrebt, wo Eil- und Regionalzüge nur mit E-Antrieb Fahren (Beurteilungsszenario PF 2/2030). Hier reduzieren sich die Motoremissionen gegenüber der Bestandsituation Luftschadstoffe (NO X ) Grundsätzlich wird angemerkt, dass es durch die Hereinnahme des Bahnhofs Marchegg in das EP Ergänzung zu keinen Veränderungen der Auswirkungen kommt. Wien Auf den freien Streckenabschnitten (zwischen den Bahnhöfen und Haltestellen) liegt die JMW-NO X Zusatzbelastung auch im Nahbereich der Trasse deutlich unter der Irrelevanzschwelle von 3 μg/m³ (10 % vom Grenzwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation). Im Bereich der Bahnhöfe und Haltestellen wird diese Irrelevanzschwelle ab einer Entfernung von maximal 200 m zur Trasse unterschritten. (LUA 2012) Aufgrund der hohen NOx-JMW Vorbelastung in Wien, kann von der Einhaltung des Grenzwerts zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation für den Jahresmittelwert NO X von 30 μg/m nur in jenen Bereichen ausgegangen werden, welche sich außerhalb des städtischen Siedlungsgebiets befinden. (LUA 2012) Abbildung 23: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Ausschnitt 1, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 84

85 Abbildung 24: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Ausschnitt 2, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012) Abbildung 25: Stickstoffdeposition Gesamtbelastung (Wiese/Acker) in der Betriebsphase, Querprofil im Bereich Röbbelinggasse.(LUA 2012) P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 85

86 Da im Untersuchungsraum landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wiesen eindeutig überwiegen, wird bei der obigen Darstellung die Grundbelastung für Ökosysteme mit niedriger Vegetationshöhe herangezogen. (LUA 2012) Die Grundbelastung beträgt für Wiesen- und Ackerflächen wurde ein Stickstoffeintrag von 12 kgn/ha.a und für Waldflächen 15 kgn/ha.a. In der obigen Abbildung ist eine Zusatzbelastung von weniger als 0,5 kgn/ha.a. ersichtlich. D.h. die Gesamtbelastung für Wiesen- und Ackerflächen bezüglich Stickstoffeintrags beträgt rund 12,5 kgn/ha.a. Legt man diesen Wert auf einen Waldbereich mit einer höheren Auskämmleistung um, so werden hier ebenfalls die üblichen Richtwerten ( critical loads ) für Waldgebiete von ca. 20 kg/n/ha/j pflanzenverfügbarer Reinstickstoff leicht eingehalten. Auf Wiesen und Ackerflächen unter landwirtschaftlicher Nutzung dürfen laut Aktionsprogramm Nitrat kg Reinstickstoff je ha als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden (in Ausnahmefällen auch höher). Die Zusatzdeposition für Schwefel ist vernachlässigbar gering (< 0,05 kg(s)/ha.a). Die zusätzliche Staubdeposition in der Betriebsphase beträgt im Nahbereich der Trasse weniger als 0,006 g/m².d und liegt damit bei weniger als 3 % des IG-L Grenzwertes. Hinsichtlich der Schwermetalldeposition sind die Parameter Kupfer und Zink bei Bahnprojekte relevant, wobei die Zusatzbelastungen auch im Nahbereich der Trasse sehr gering sind. Von der Einhaltung der Grenzwerte des Forstgesetzes kann daher mit Sicherheit ausgegangen werden. (LUA 2012) Niederösterreich Auf den freien Streckenabschnitten liegt die JMW-NO X Zusatzbelastung auch im Nahbereich der Trasse deutlich unter der Irrelevanzschwelle von 3 μg/m³ (10 % vom Grenzwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation). Im Bereich des Bahnhof Glinzendorf wird diese Irrelevanzschwelle ab einer Entfernung von maximal 50 m zur Trasse und im Bereich des Bahnhofs Marchegg ab einer Entfernung von maximal 80 m unterschritten. Der Grenzwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation für den Jahresmittelwert NOx von 30 μg/m wird im gesamten Streckenverlauf eingehalten. 11 Hier gibt es allerdings einige Vorgaben der Ausbringung z.b. Abstand zu Gewässern, Neigung, ungefrorener Boden usw. die Ausbringungszahl je ha bleibt aber gleich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 86

87 Abbildung 26: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, bei Umlegung der L 9 in Bereich Bahnhof Siebenbrunn-Leopoldsdorf, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012) Der Gesamtstickstoffeintrag liegt im Nahbereich der Bahntrasse auf einem freien Streckenabschnitt bei etwa 0,1 kg/ha.a. Für die Gesamtbelastung ergibt sich daher sofern man von einem Ökosystem mit geringer Vegetationshöhe ausgeht (Grundbelastung 12 kg(n)/ha.a) ein Wert von 12,1 kg(n)/ha.a. (LUA 2012) Legt man diesen Wert auf einen Waldbereich mit einer höheren Auskämmleistung um, so werden hier ebenfalls die üblichen Richtwerten ( critical loads ) für Waldgebiete von ca. 20 kg/n/ha/j pflanzenverfügbarer Reinstickstoff leicht eingehalten. Auf Wiesen und Ackerflächen unter landwirtschaftlicher Nutzung dürfen laut Aktionsprogramm Nitrat kg Reinstickstoff je ha als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden (in Ausnahmefällen auch höher). Die zusätzliche Staubdeposition in der Betriebsphase beträgt im Nahbereich der Trasse weniger als 0,01 g/m².d und liegt damit bei weniger als 5 % des IG-L Grenzwertes. Hinsichtlich der Schwermetalldeposition sind die Parameter Kupfer und Zink bei Bahnprojekte relevant, wobei die Zusatzbelastungen auch im Nahbereich der Trasse sehr gering sind. Von der Einhaltung der Grenzwerte des Forstgesetzes kann daher mit Sicherheit ausgegangen werden. (LUA 2012) Die Belastung mit Schwefel ist wie im Wiener Bereich sehr gering. 12 Hier gibt es allerdings einige Vorgaben der Ausbringung z.b. Abstand zu Gewässern, Neigung, ungefrorener Boden usw. die Ausbringungszahl je ha bleibt aber gleich. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 87

88 Abbildung 27: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Glinzendorf, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012) Abbildung 28: NOx-Zusatzbelastung in der Betriebsphase, Marchegg, Irrelevanzschwelle: 3 μg/m³ (LUA 2012) In Bezug zur gesamten Trasse und aufgrund der sehr geringen Zusatzbelastung wird die Eingriffsintensität mit gering angegeben. Die Verschränkung mit einer mäßigen Sensibilität ergibt eine Eingriffserheblichkeit von gering. P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T M A R C H E G G E R A S T Seite 88

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