Gemeinde Sierksrade Kreis Herzogtum Lauenburg

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1 Gemeinde Sierksrade Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 2 Gebiet: Östlich der Straße Steenkamp, südlich des Gebäudes der ehemaligen Diskothek Ziegelei Groß Weeden (Gemeinde Sierksrade, Flur 2, Flurstück 63) und nördlich der vorhandenen Wohnbebauung Steenkamp 14 / Postweg 1 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev Stolzenberg Freier Architekt und Stadtplaner St. Jürgen-Ring 34 * Lübeck Telefon * Fax stolzenberg@planlabor.de

2 Gemeinde Sierksrade Bebauungsplan Nr. 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Planungsgrundlagen Planungsanlass und Planungsziele Übergeordnete Planungsvorgaben Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Plangebiet Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung Planinhalt Städtebau Verkehrliche Erschließung Immissionen Altlasten Ver- und Entsorgung Schutzgebiete Naturschutz und Landschaftspflege Billigung der Begründung... 8 Anlage: Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung 2

3 Bebauungsplan Nr. 2 Gemeinde Sierksrade 1. Planungsgrundlagen 1.1. Planungsanlass und Planungsziele Im Amt Berkenthin besteht Bedarf an der Unterbringung von Flüchtlingen. Die Gemeinde Sierksrade unterstützt diese Absicht. Mit der vorliegenden Planung sollen für Teilflächen der ehemaligen Ziegelei, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von Wohnungen für Flüchtlinge geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Errichtung eines Kindergartens ermöglicht werden, welcher sowohl von Kindern der ortsansässigen Einwohner, als auch von Kindern der Flüchtlingsfamilien genutzt werden soll. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder einer anderen Maßnahme der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt. Die Größe der möglichen Grundfläche beträgt weniger als m². Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich Übergeordnete Planungsvorgaben Die Gemeinde Sierkrade ist im Landesentwicklungsplan (2010) der Raumstruktur Ländlicher Raum zugeordnet und liegt westlich zum naheliegenden Unterzentrum Berkenthin. Im Regionalplan ist die Gemeinde Sierksrade in der räumlichen Gliederung als ländlicher Raum dargestellt. Nördlich des Gemeindegebiets beginnt eine Zuordnung als Ordnungsraum. Westlich des Gemeindegebiets wird eine Fläche für Biotopschutzverbund dargestellt. Im Landschaftsplan der Gemeinde Sierksrade wird das Plangebiet in der Entwicklungskarte als Fläche für Gestaltung des Parkplatzes definiert. Vorgesehen sind eine Abschirmung zur freien Landschaft mit Gehölzstrukturen und eine Überstellung der Parkplatzfläche mit Einzelbäumen. Auf eine Kontrolle und ggf. erforderliche Sanierung einer Altlast wird verwiesen. Darüber hinaus werden die übergeordneten Planungsvorgaben durch die vorliegende Planung nicht berührt Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Für die Gemeinde Sierksrade gilt der genehmigte Flächennutzungsplan. Das Plangebiet wird in diesem als Fläche für Ruhender Verkehr dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird gem. 13a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst und soll 3

4 Gemeinde Sierksrade Bebauungsplan Nr. 2 zukünftig für den Teilbereich des Plangebietes eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Kindergarten darstellen Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich der Gemeinde Sierksrade, im Ortsteil Groß Weeden östlich der Straße Steenkamp. Der nördliche Teil des Geltungsbereichs ist dem Gelände der ehemaligen Ziegelei Groß Weeden zuzuordnen. Die Schotterfläche liegt derzeit brach. Entlang der Straße befindet sich ein Sicherheitszaun und Bewuchs. Nördlich des Plangebiets existiert noch eine Halle der ehemaligen Ziegelei, welche in der Vergangenheit als Diskothek genutzt wurde. Westlich und südlich des Plangebiets befinden sich in kleinen Gruppen aufgelockerte Wohnbebauungsstrukturen. In ca. 100 m in nordöstliche Richtung befindet sich hinter einem schmalen Gehölzstreifen eine Sonderdeponie. In südöstliche und östliche Richtung grenzt eine Ackerfläche an. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Norden: Teilungslinie durch das Flurstück 63. Im Osten: Östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 63. Im Süden: Südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 63. Im Westen: Straßenbegrenzungslinie der Straße Steenkamp. Lage des Plangebiets in der Gemeinde Sierksrade 4

5 Bebauungsplan Nr. 2 Gemeinde Sierksrade 2. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung Durch den vorliegenden Bebauungsplan können Wohnhäuser für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. Zusätzlich soll in einem Teil des Plangebietes eine Kindertageseinrichtung entstehen. Zur konkreten Bebauung des Plangebietes wurden unterschiedliche Erschließungsund Bebauungsvarianten ausgearbeitet. Die Konzepte sehen grundlegend eine aufgelockerte kleinteilige Bebauung vor, welche sich gut in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen soll. Dabei sind unterschiedliche Lösungen in Bezug auf die Erschließungsführung entwickelt worden. Dabei besitzen ausreichende Freiflächen, die als Gemeinschaftsflächen zur Freizeitgestaltung genutzt werden können eine bedeutsame Rolle. In den Konzeptplänen werden ca. 10 bis 11 Einzelgebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen. Zusätzlich wird eine Kindertageseinrichtung dargestellt, welche sowohl den in der Umgebung bereits vorhandenen Bedarf als auch den zukünftig zusätzlich zu erwartenden Bedarf an KITA-Plätzen abdecken soll. 3. Planinhalt 3.1. Städtebau Die Art der baulichen Nutzung wird als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Kindergarten festgesetzt. Die Gemeinde hat sich absichtlich gegen eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet entschieden, um zu vermeiden dass die entstehenden Wohneinheiten im Rahmen des langfristigen Wohnbaupotenzials nach Landesentwicklungsplan (2010) angerechnet werden. Aufgrund der schwierigen Hintergrundsituation dieses Aufstellungsverfahrens soll eine möglichst große Flexibilität für Bauvorhaben geschaffen werden. Bei Gemeinbedarfsflächen ist eine detaillierte Darstellung der vorgesehen Nutzung nicht grundlegend erforderlich und wird auch in diesem Fall nicht angestrebt. Demzufolge wird auf weitere planungsrechtliche Festsetzungen weitestgehend verzichtet und nahezu das gesamte Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Im Rahmen der allgemeinen Grünordnung werden Regelungen zur Eingrünung der östlichen Plangebietsgrenze durch die Anpflanzung von Einzelbäumen getroffen. Dadurch kann eine Einbindung des Plangebiets in das Orts- und Landschaftsbild erreicht werden Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets wird über die westlich angrenzende Straße Steenkamp erfolgen. Dazu wurden mehrere Erschließungsvarianten betrach- 5

6 Gemeinde Sierksrade Bebauungsplan Nr. 2 tet, welche auch eine Gemeinschaftsfläche zum Aufenthalt vorgesehen haben. Eine Gemeinschaftsfläche wird derzeitig nicht mehr innerhalb des Plangeltungsbereiches vorgesehen, stattdessen kann eine Fläche neben der nördlich des Plangebiets gelegenen Halle für die Nutzung als Gemeinschaftsfläche in Betracht gezogen werden. Durch eine Stichstraßenanordnung können beidseitig der Straße die vorgesehenen Gebäude erschlossen werden. Für die Müllentsorgung kann im Bereich der verkehrlichen Anbindung an die Straße Steenkamp, ein Standort für Mülltonnen vorgesehen werden. Dadurch kann die Verkehrsflächenausgestaltung minimiert werden. Ca. 400 m südlich des Plangebiets verläuft die Bundesstraße 208, die eine überörtliche Verbindung zwischen Bad Oldesloe und Ratzeburg darstellt. Durch eine ca. 170 m südlich des Plangebiets gelegene Bushaltestelle wird ein Anschluss an das örtliche und überörtliche ÖPNV-Netz gewährleistet Immissionen Es wird darauf hingewiesen, dass östlich und südöstlich landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet grenzen. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken Altlasten Altlasten, von denen Gefahren ausgehen, sind auf der Fläche zurzeit nicht bekannt. Auf der gesamten Fläche ist aber mit zum Teil erheblichen Bauschuttauffüllungen aus der ehem. Ziegeleinutzung zu rechnen. Zurzeit werden Bodenuntersuchungen von einem Geologen durchgeführt. Sobald in diesem Zusammenhang konkrete Ergebnisse vorliegen, werden diese in der vorliegenden Planausarbeitung beachtet. 4. Ver- und Entsorgung Entwässerung Die Gemeinde Sierksrade betreibt eine eigene Kläranlage, die sich im östlichen Teil der Gemeinde an der Göldenitz befindet und diese als Vorfluter nutzt. Das Schmutzwasser aus dem Baugebiet wird zur Kläranlage abgeleitet. Da die Göldenitz ohnehin schon überlastet ist, soll das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser weder direkt noch über die Kläranlage in die Göldenitz abgeleitet werden. Deshalb wird vorgesehen, dass das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser auch dort zu versickern ist. 6

7 Bebauungsplan Nr. 2 Gemeinde Sierksrade Wasserversorgung Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser erfolgt durch den Wasserbeschaffungsverband Kastorf. Elektroversorgung Die Versorgung mit Elektroenergie erfolgt durch die E.on-Hanse. Gasversorgung Die Gasversorgung erfolgt durch die vereinigten Stadtwerke Ratzeburg/ Mölln/ Bad Oldesloe. Fernmeldeanlagen Fernmeldeanlagen sollen von der Deutschen Telekom bereitgestellt werden. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt durch Hydranten in der zentralen Trinkwasserleitung. Lage und Anzahl der Hydranten werden mit der Freiwilligen Feuerwehr Sierksrade abgestimmt. Abfallentsorgung Die Entsorgung von Abfällen ist durch die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Herzogtum Lauenburg geregelt und wird durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft Lauenburg mbh (AWL) als beauftragte Dritte des Kreises vorgenommen. Der Kreis ist jedoch öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. 5. Schutzgebiete In ca. 2,5 km in östliche Richtung befindet sich ein Natura-2000 Gebiet. Aufgrund der großen Entfernung ist mit keinen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes zu rechnen. Weitere Schutzgebiete in der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich nicht. 6. Naturschutz und Landschaftspflege Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Vorschriften des 13 a BauGB. Danach gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft ist in einem Verfahren nach 13 a BauGB somit nicht erforderlich. Um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren und eine Eingrünung der neuen Bebauung nach Osten hin zu erzielen werden Festsetzungen zum Anpflanzen von Gehölzen getroffen. 7

8 Gemeinde Sierksrade Bebauungsplan Nr. 2 Der Landschaftsplan stellt für das Plangebiet einen Parkplatz dar. Durch die abweichende Planung sieht die Gemeinde keine Erheblichkeit. Das Plangebiet ist bereits hinsichtlich des Naturhaushaltes stark vorbelastet. Dem Landschaftsbild wird durch geeignete Festsetzungen entsprochen. Eine Fortschreibung der Landschaftsplanung wird nicht erforderlich. 7. Billigung der Begründung Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Sierksrade wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am gebilligt. Sierksrade, Bürgermeisterin 8

9 Bebauungsplan Nr. 2 Gemeinde Sierksrade 2. Änderung des Flächennutzungsplans durch Berichtigung in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Sierksrade 9

10 Gemeinde Sierksrade Bebauungsplan Nr. 2 Sierksrade, Bürgermeisterin 10

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