Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Grömitz Uhr

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1 Protokoll VBU 34/ Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Grömitz Sitzungstag: Sitzungslokal: Sitzungsbeginn: Sitzungssaal, Rathaus Uhr Gesetzliche Mitgliederzahl: 11 Bei Beginn der Sitzung sind anwesend: Der Vorsitzende Die Ausschussmitglieder Bäker, Heinz Aichele, Rainer Ansohn, Wolf-Gerhard Dammer, Matthias Faasel, Henning Hansen, Olaf Kühner, Dr. Albrecht C. Lindner, Marion Sachau, Jochen Sachau, Karsten Entschuldigt fehlt: Horst, Karl-Peter Außerdem anwesend: Bürgermeister Mark Burmeister Gemeindevertreter Bernd Heuer Gemeindevertreter Heiko Lenz Gemeindevertreter Manfred Pundt Gemeindevertreter Peter Sager Wählbare Bürgerin Manuela Petersen Wählbarer Bürger Hendrik Wozniak Peter Jahnke Seniorenbeirat Dipl. Ing. Gabriele Teske PLANUNG kompakt STADT Dipl. Ing. Manfred Ermert Gemeinde Grömitz Verwaltungsangestellter Hendrik Heldt - als Protokollführer

2 - 2 - Der Ausschussvorsitzende Heinz Bäker eröffnet um Uhr die Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt, zu der mit Schreiben vom frist- und formgerecht eingeladen wurde und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zu Punkt 1: Genehmigung der Tagesordnung Der Ausschussvorsitzende Heinz Bäker beantragt, die Tagesordnung um den Punkt Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufrechtes zu erweitern. In dieser Angelegenheit übersandte die Verwaltung bereits mit Schreiben vom eine Nachtragssitzungsvorlage. Die Tagesordnung wird um den Punkt Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechtes erweitert. Eine Beratung und ggf. Beschlussfassung erfolgt unter Punkt 14 der Tagesordnung. Die Bezifferung des darauf folgenden Tagesordnungspunktes verändert sich entsprechend. Darüber hinaus beantragt der Ausschussvorsitzende Heinz Bäker, die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 nichtöffentlich zu behandeln. Weitere Einwendungen bzw. Anträge liegen zur übersandten Tagesordnung nicht vor, sie gilt damit als genehmigt. Es liegt somit folgende Tagesordnung vor: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Feststellung zur Niederschrift über die Sitzung am Bekanntgabe der in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 4. Einwohnerfragestunde 5. Mitteilungen und Anfragen 6. Bebauungsplan Nr. 50, 2. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet westlich der Bundesstraße 501 und südöstlich der Beckerkoppel - nördlicher Bereich der Oldenburger Straße Aufstellungsbeschluss 6.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB 7. Bebauungsplan Nr. 42, 4. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich des Grasbrooks, südlich des Weidenweges bzw. westlich der Kieler Straße 7.1 Aufstellungsbeschluss 7.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB 8. Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich der Kieler Straße, südlich der Möwenstraße bzw. beidseitig des Dünenweges 8.1 Aufstellungsbeschluss 8.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB 9. Bebauungsplan Nr. 35, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet zwischen Stettiner Straße, Freienwalder Straße, Blankwasserweg und Brandenburger Weg 9.1 Aufstellungsbeschluss 9.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB

3 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet zwischen Schützenstraße, Stettiner Straße, Fischerstraße und Königsberger Allee 10.1 Aufstellungsbeschluss 10.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB 11. Bebauungsplan Nr. 40, 7. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet im Zentrum von Grömitz, zwischen Fischerstraße, Seestraße, Wicheldorfstraße und Stettiner Straße 11.1 Aufstellungsbeschluss 11.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB 12. Mitteilungen und Anfragen 13. Bauanträge 13.1 Antrag auf Umnutzung einer ehemaligen Scheune in Lagerräume innerhalb eines nach 34 BauGB zu beurteilenden Bereichs in Lenste 13.2 Antrag auf Umnutzung einer ehemaligen Gaststätte und Pension in Wohnräume innerhalb eines nach 34 BauGB zu beurteilenden Bereichs in Lenste 13.3 Antrag auf Neubau einer Grill-Kota im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung von Nebenanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr Antrag auf Erneuerung sowie Ausbau eines Dachstuhls in einem nach 35 BauGB zu beurteilenden Gebiet in Klostersee 14. Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechtes 15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Zu Punkt 2: Feststellung zur Niederschrift über die Sitzung am Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am werden nicht erhoben; sie gilt damit in der vorliegenden Form als festgestellt. Zu Punkt 3: Bekanntgabe der in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Einem Antrag auf Überschreitung der GFZ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47, 3. Änderung wurde zugestimmt. Einem Antrag auf Überschreitung der Baugrenze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr wurde zugestimmt. Einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 wurde zugestimmt. Einem Antrag auf Abgeschlossenheit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr wurde teilweise zugestimmt. Zu Punkt 4: Einwohnerfragestunde 4.1 Straßenausbaumaßnahme Seestraße Der Verwalter des Objektes Seeweg 2 erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt mit einer endgültigen Fertigstellung der Straßenausbaumaßnahme Seestraße zu rechnen ist. Er

4 - 4 - verweist auf den erheblichen Lärm und erfragt, ob die einzelnen Wohnungseigentümer diesbezüglich rechtliche Ansprüche geltend machen können. Der Ausschussvorsitzende Heinz Bäker erklärt, dass es aufgrund von Maßnahmen im Deichkörper zu einer zweiwöchigen Zeitverzögerung gekommen ist. Es wird angestrebt, die Baumaßnahme schnellstmöglich abzuschließen. Bürgermeister Mark Burmeister fügt dem hinzu, dass kürzlich auch durch Baumaßnahmen am Objekt Seeweg 2 erhebliche Immissionen auf die Nachbarschaft eingewirkt haben. 4.2 Realisierung eines Hotelstandortes Herr Johannsen aus der Wicheldorfstraße hinterfragt, aus welchem Grund ein weiterer Hotelneubau in der Gemeinde erfolgen soll. In der jüngeren Vergangenheit sind bereits drei Hotelprojekte umgesetzt worden. Er gibt an, dass es immer weniger Arbeitsmöglichkeiten gibt, das Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern ein erhebliches Gegenangebot bietet und die örtlichen Wohnungsvermieter in der Folge seines Erachtens das Nachsehen haben. Darauf antwortend erläutert Bürgermeister Mark Burmeister, dass es sich bei der Hotelplanung um einen laufenden Prozess handelt. Bislang fasste der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt in dieser Angelegenheit einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück oberhalb des Yachthafens. Er verweist auf das weitere Verfahren und die sich dann eröffnenden Möglichkeiten der Beteiligung. 4.3 Verkehrssituation Kreuzungsbereich Trift/ Nienhagener Weg/ Kleine Weide Frau Sporny aus dem Nienhagener Weg spricht die Verkehrssituation an der Kreuzung Trift/Nienhagener Weg/ Kleine Weide an. Da im Zusammenhang mit der Entstehung der Wohnbaugebiete Driftkoppel und Beckerkoppel ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in diesem unübersichtlichen Bereich zu verzeichnen ist, regt sie die Anbringung eines Verkehrsspiegels an. Bürgermeister Mark Burmeister erklärt, dass diesbezüglich Gespräche mit der Polizei geführt worden sind; dies jedoch von dort nicht befürwortet werden kann. Es wird jedoch veranlasst, dass der Kreuzungsbereich im Rahmen der nächsten Verkehrsschau noch einmal begutachtet wird. 4.4 Zufahrt EDEKA-Markt Neustädter Straße Frau Sporny aus dem Nienhagener Weg gibt an, dass die Verkehrsteilnehmer die Beschilderung Durchfahrt verboten an der Zufahrt des neu eröffneten EDEKA-Marktes übersehen und in der Folge missachten. Dies ist teilweise auf einen Bewuchs des Schildes zurückzuführen. Bürgermeister Mark Burmeister teilt mit, dass es sich hier um ein Privatgrundstück handelt und die Gemeinde daher rechtlich keine Handlungsmöglichkeiten hat. Nach einem Gespräch mit dem Marktbetreiber wurde der Bewuchs zumindest in Teilen entfernt. Eine zusätzliche Beschilderung an dem gegenüberliegenden Privatobjekt Neustädter Straße 1 konnte nicht realisiert werden. Zu Punkt 5: Mitteilungen und Anfragen 5.1 Mitteilungen ADFC-Fahrradklima-Test 2016 Ausschussmitglied Rainer Aichele teilt mit, dass die Ergebnisse des bundesweiten ADFC- Fahrradklima-Tests 2016 vorliegen. Er erstattet hierzu einen Bericht über das Gesamtergebnis der Gemeinde Grömitz -Anlage 1 zum Originalprotokoll-.

5 Anfragen Vergabe der Baugrundstücke im Wohnbaugebiet Beckerkoppel Ausschussmitglied Wolf-Gerhard Ansohn hinterfragt den Sachstand zur Vergabe der Baugrundstücke im Wohnbaugebiet Beckerkoppel. Er informiert über die Vergabekriterien und das Bestehen einer Bewerberliste. Bürgermeister Mark Burmeister erläutert, dass gegenwärtig noch elf Grundstücke zum Verkauf stehen. Für eine Vielzahl der Grundstücke liegen auch Reservierungen vor. Die Grundstücke werden und wurden allesamt anhand der durch den Hauptausschuss festgelegten Vergabekriterien veräußert. Es ist insgesamt festzustellen, dass eine große Nachfrage vorhanden ist aber auch eine hohe Zahl der Kaufinteressenten die Vergabekriterien nicht erfüllen Wahlplakatierungen Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl hinterfragt Gemeindevertreter Heiko Lenz, ob es Richtlinien bzw. Bestimmungen für Wahlplakatierungen gibt. Bürgermeister Mark Burmeister teilt mit, dass es hierzu ursprünglich gemeindliche Bestimmungen gab, wie zum Beispiel die Gesamtanzahl der Wahlplakate je Partei. Aufgrund eines Erlasses des Landes Schleswig-Holstein wurde die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein jedoch angewiesen, dass ein Großteil dieser Bestimmungen aufzuheben waren Flächennutzungen zur Pflege Gemeindevertreter Heiko Lenz fragt an, wie viele Flächen die Gemeinde Dritten zur Nutzung gegen Pflege übergeben hat. Bürgermeister Mark Burmeister erläutert, dass es sich hierbei um gemeindeeigenen Flächen handelt, die von den direkten Anliegern unentgeltlich genutzt und dafür gepflegt werden. Hierdurch wird auch der gemeindliche Bauhof in der Grünflächenpflege entlastet. Er sichert zu, die Anzahl derartiger Vertragsverhältnisse zu ermitteln und diese in der Sitzungsniederschrift anzugeben. Anmerkung der Verwaltung: Es bestehen derzeit 32 Verträge Nutzung gegen Pflege Umgestaltung Spielplatz Brenkenhagen Gemeindevertreter Bernd Heuer hinterfragt die Umgestaltung des Spielplatzes im Ortsteil Brenkenhagen und deren Kosten. Bürgermeister Mark Burmeister teilt mit, dass die Umgestaltung des Spielplatzes auch aufgrund einer Initiative aus der Dorfgemeinschaft heraus durchgeführt wird. Bei der Auswahl der neuen Spielgeräte wurden die Eltern und Kinder beteiligt. Die Gesamtkosten werden sich auf Euro bis Euro belaufen. Mit einer Fertigstellung ist Ende Juli 2017 zu rechnen Spieltore an der Skateranlage Lensterstrand Der wählbare Bürger Hendrik Wozniak weist darauf hin, dass auf dem Spielfeld an der Skateranlage Lensterstrand lediglich ein Spieltor vorhanden ist und fragt, ob der Verbleib des zweiten Tores bekannt ist. Bürgermeister Mark Burmeister verweist auf die Zuständigkeit des Tourismus-Service Grömitz und sichert zu, die Anfrage entsprechend weiterzuleiten. Zu Punkt 6: Bebauungsplan Nr. 50, 2. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet westlich der Bundesstraße 501 und südöstlich der Beckerkoppel - nördlicher Bereich der Oldenburger Straße - Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am wurde angeregt, die möglichen baulichen Grundstücksausnutzungen im Ort

6 - 6 - Grömitz, welche sich durch die geltenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen ergeben, zu überdenken. Hintergrund dieser Anregung war die Beobachtung, dass in der jüngeren Vergangenheit viele massiv wirkende Gebäude mit erheblichen Grundstücksausnutzungen entstanden sind, da die maßgeblichen Bebauungspläne dies zulassen. Oftmals wird dadurch eine kleinteilige Bebauung aufgelöst, da Altbauten durch wesentlich größere Wohngebäude mit einer erhöhten Anzahl von Wohneinheiten ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Büro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt, einen Plan mit den wesentlichen Kernfestsetzungen der Bebauungspläne für den Ort Grömitz zu erstellen, um gebietsbezogen zu dieser Thematik eine Übersicht zu erhalten. Auf dieser Basis erfolgte eine Begutachtung des Ortes durch die Verwaltung und das Büro PLANUNG kompakt STADT. Die Ergebnisse sind ausführlich im Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am beraten worden. Ein Planungserfordernis wurde seitens des Gremiums unter anderem für ein Gebiet westlich der Bundesstraße 501 und südöstlich der Beckerkoppel - nördlicher Bereich der Oldenburger Straße - festgestellt, um in diesem Bereich die kleinteilige Struktur abzusichern und so insgesamt zum Erhalt des Ortscharakters beizutragen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist nach 13 a BauGB möglich, da die Fläche im Innenbereich liegt und eine Grundfläche von m² durch die geplante Nutzung - in Kumulation mit gleichwertigen Nutzungen - nicht überschritten wird. Auf einen Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung kann somit verzichtet werden. 6.1 Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet westlich der Bundesstraße 501 und südöstlich der Beckerkoppel - nördlicher Bereich der Oldenburger Straße - wird der Bebauungsplan Nr. 50, 2. Änderung der Gemeinde Grömitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Sicherung der vorhandenen kleinteiligen Struktur im Plangebiet. 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.

7 Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentlichen Aushang. 4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll ( 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). 6.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB Empfehlung an die Gemeindevertretung: 1. Zur Sicherung der Planung wird gemäß 14 Abs. 1 BauGB und 16 Abs. 1 BauGB sowie aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 50, 2. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet westlich der Bundesstraße 501 und südöstlich der Beckerkoppel - nördlicher Bereich der Oldenburger Straße - die Veränderungssperre als Satzung -Anlage 2 zum Originalprotokoll- beschlossen. 2. Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen der Veränderungssperre mit vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt gemäß 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen. Zu Punkt 7: Bebauungsplan Nr. 42, 4. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich des Grasbrooks, südlich des Weidenweges bzw. westlich der Kieler Straße Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am wurde angeregt, die möglichen baulichen Grundstücksausnutzungen im Ort Grömitz, welche sich durch die geltenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen ergeben, zu überdenken. Hintergrund dieser Anregung war die Beobachtung, dass in der jüngeren Vergangenheit viele massiv wirkende Gebäude mit erheblichen Grundstücksausnutzungen entstanden sind, da die maßgeblichen Bebauungspläne dies zulassen. Oftmals wird dadurch eine kleinteilige Bebauung aufgelöst, da Altbauten durch wesentlich größere Wohngebäude mit einer erhöhten Anzahl von Wohneinheiten ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Büro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt, einen Plan mit den wesentlichen Kernfestsetzungen der Bebauungspläne für den Ort Grömitz zu erstellen, um gebietsbezogen zu dieser Thematik eine Übersicht zu erhalten. Auf dieser Basis erfolgte eine Begutachtung des Ortes durch die Verwaltung und das Büro PLANUNG kompakt STADT. Die Ergebnisse sind ausführlich im Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am beraten worden. Ein Planungserfordernis wurde seitens des Gremiums unter anderem für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich des Grasbrooks, südlich des Weidenweges bzw. westlich der Kieler Straße festgestellt, um in diesem Bereich die kleinteilige Struktur abzusichern und so insgesamt zum Erhalt des Ortscharakters beizutragen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist nach 13 a BauGB möglich, da die Fläche im Innenbereich liegt und eine Grundfläche von m² durch die geplante Nutzung - in

8 - 8 - Kumulation mit gleichwertigen Nutzungen - nicht überschritten wird. Auf einen Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung kann somit verzichtet werden. 7.1 Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich des Grasbrooks, südlich des Weidenweges bzw. westlich der Kieler Straße wird der Bebauungsplan Nr. 42, 4. Änderung der Gemeinde Grömitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Sicherung der vorhandenen kleinteiligen Struktur im Plangebiet. 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentlichen Aushang. 4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll ( 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). 7.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB Empfehlung an die Gemeindevertretung: 1. Zur Sicherung der Planung wird gemäß 14 Abs. 1 BauGB und 16 Abs. 1 BauGB sowie aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 42, 4. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich des Grasbrooks, südlich des Weidenweges bzw. westlich der Kieler Straße die Veränderungssperre als Satzung -Anlage 3 zum Originalprotokoll- beschlossen. 2. Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

9 Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen der Veränderungssperre mit vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt gemäß 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen. Zu Punkt 8: Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich der Kieler Straße, südlich der Möwenstraße bzw. beidseitig des Dünenweges Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am wurde angeregt, die möglichen baulichen Grundstücksausnutzungen im Ort Grömitz, welche sich durch die geltenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen ergeben, zu überdenken. Hintergrund dieser Anregung war die Beobachtung, dass in der jüngeren Vergangenheit viele massiv wirkende Gebäude mit erheblichen Grundstücksausnutzungen entstanden sind, da die maßgeblichen Bebauungspläne dies zulassen. Oftmals wird dadurch eine kleinteilige Bebauung aufgelöst, da Altbauten durch wesentlich größere Wohngebäude mit einer erhöhten Anzahl von Wohneinheiten ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Büro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt, einen Plan mit den wesentlichen Kernfestsetzungen der Bebauungspläne für den Ort Grömitz zu erstellen, um gebietsbezogen zu dieser Thematik eine Übersicht zu erhalten. Auf dieser Basis erfolgte eine Begutachtung des Ortes durch die Verwaltung und das Büro PLANUNG kompakt STADT. Die Ergebnisse sind ausführlich im Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am beraten worden. Ein Planungserfordernis wurde seitens des Gremiums unter anderem für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich der Kieler Straße, südlich der Möwenstraße bzw. beidseitig des Dünenweges festgestellt, um in diesem Bereich die kleinteilige Struktur abzusichern und so insgesamt zum Erhalt des Ortscharakters beizutragen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist nach 13 a BauGB möglich, da die Fläche im Innenbereich liegt und eine Grundfläche von m² durch die geplante Nutzung - in Kumulation mit gleichwertigen Nutzungen - nicht überschritten wird. Auf einen Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung kann somit verzichtet werden.

10 Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich der Kieler Straße, südlich der Möwenstraße bzw. beidseitig des Dünenweges wird der Bebauungsplan Nr. 36, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Sicherung der vorhandenen kleinteiligen Struktur im Plangebiet. 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentlichen Aushang. 4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll ( 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). 8.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB Empfehlung an die Gemeindevertretung: 1. Zur Sicherung der Planung wird gemäß 14 Abs. 1 BauGB und 16 Abs. 1 BauGB sowie aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 36, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet nördlich des Blankwasserweges, östlich der Kieler Straße, südlich der Möwenstraße bzw. beidseitig des Dünenweges die Veränderungssperre als Satzung -Anlage 4 zum Originalprotokollbeschlossen. 2. Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen der Veränderungssperre mit vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt gemäß 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen. Zu Punkt 9: Bebauungsplan Nr. 35, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet zwischen Stettiner Straße, Freienwalder Straße, Blankwasserweg und Brandenburger Weg Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am wurde angeregt, die möglichen baulichen Grundstücksausnutzungen im Ort Grömitz, welche sich durch die geltenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen ergeben, zu überdenken. Hintergrund dieser Anregung war die Beobachtung, dass in der jüngeren Vergangenheit viele massiv wirkende Gebäude mit erheblichen Grundstücksausnutzungen entstanden sind, da die maßgeblichen Bebauungspläne dies zulassen. Oftmals wird dadurch eine kleinteilige Bebauung aufgelöst, da Altbauten durch wesentlich größere Wohngebäude mit einer erhöhten Anzahl von Wohneinheiten ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Büro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt, einen Plan mit den wesentlichen Kernfestsetzungen der Bebauungspläne für den Ort Grömitz zu erstellen, um gebietsbezogen zu dieser Thematik eine Übersicht zu erhalten.

11 Auf dieser Basis erfolgte eine Begutachtung des Ortes durch die Verwaltung und das Büro PLANUNG kompakt STADT. Die Ergebnisse sind ausführlich im Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am beraten worden. Ein Planungserfordernis wurde seitens des Gremiums unter anderem für ein Gebiet zwischen Stettiner Straße, Freienwalder Straße, Blankwasserweg und Brandenburger Weg festgestellt, um in diesem Bereich die kleinteilige Struktur abzusichern und so insgesamt zum Erhalt des Ortscharakters beizutragen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist nach 13 a BauGB möglich, da die Fläche im Innenbereich liegt und eine Grundfläche von m² durch die geplante Nutzung - in Kumulation mit gleichwertigen Nutzungen - nicht überschritten wird. Auf einen Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung kann somit verzichtet werden. 9.1 Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet zwischen Stettiner Straße, Freienwalder Straße, Blankwasserweg und Brandenburger Weg wird der Bebauungsplan Nr. 35, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Sicherung der vorhandenen kleinteiligen Struktur im Plangebiet. 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentlichen Aushang. 4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll ( 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

12 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB Empfehlung an die Gemeindevertretung: 1. Zur Sicherung der Planung wird gemäß 14 Abs. 1 BauGB und 16 Abs. 1 BauGB sowie aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 35, 1. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet zwischen Stettiner Straße, Freienwalder Straße, Blankwasserweg und Brandenburger Weg die Veränderungssperre als Satzung -Anlage 5 zum Originalprotokoll- beschlossen. 2. Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen der Veränderungssperre mit vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt gemäß 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen. Zu Punkt 10: Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet zwischen Schützenstraße, Stettiner Straße, Fischerstraße und Königsberger Allee Hinweis: Die Ausschussmitglieder Jochen Sachau und Karsten Sachau sind während Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt unter Verweis auf die Ausschließungsgründe nach der Gemeindeordnung nicht im Sitzungsraum anwesend. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am wurde angeregt, die möglichen baulichen Grundstücksausnutzungen im Ort Grömitz, welche sich durch die geltenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen ergeben, zu überdenken. Hintergrund dieser Anregung war die Beobachtung, dass in der jüngeren Vergangenheit viele massiv wirkende Gebäude mit erheblichen Grundstücksausnutzungen entstanden sind, da die maßgeblichen Bebauungspläne dies zulassen. Oftmals wird dadurch eine kleinteilige Bebauung aufgelöst, da Altbauten durch wesentlich größere Wohngebäude mit einer erhöhten Anzahl von Wohneinheiten ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Büro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt, einen Plan mit den wesentlichen Kernfestsetzungen der Bebauungspläne für den Ort Grömitz zu erstellen, um gebietsbezogen zu dieser Thematik eine Übersicht zu erhalten. Auf dieser Basis erfolgte eine Begutachtung des Ortes durch die Verwaltung und das Büro PLANUNG kompakt STADT. Die Ergebnisse sind ausführlich im Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am beraten worden. Ein Planungserfordernis wurde seitens des Gremiums unter anderem für ein Gebiet zwischen Schützenstraße, Stettiner Straße, Fischerstraße und Königsberger Allee festgestellt, um in diesem Bereich die kleinteilige Struktur abzusichern und so insgesamt zum Erhalt des Ortscharakters beizutragen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist nach 13 a BauGB möglich, da die Fläche im Innenbereich liegt und eine Grundfläche von m² durch die geplante Nutzung - in Kumulation mit gleichwertigen Nutzungen - nicht überschritten wird. Auf einen Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung kann somit verzichtet werden.

13 Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet zwischen Schützenstraße, Stettiner Straße, Fischerstraße und Königsberger Allee erfolgt eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Grömitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB. Ziel der Planung ist die Sicherung der vorhandenen kleinteiligen Struktur im Plangebiet. 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentlichen Aushang. 4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll ( 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Abstimmung: 8 Ja-Stimmen (einstimmig) 10.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB Empfehlung an die Gemeindevertretung: 1. Zur Sicherung der Planung wird gemäß 14 Abs. 1 BauGB und 16 Abs. 1 BauGB sowie aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet zwischen Schützenstraße, Stettiner Straße, Fischerstraße und Königsberger Allee die Veränderungssperre als Satzung -Anlage 6 zum Originalprotokoll- beschlossen.

14 Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen der Veränderungssperre mit vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt gemäß 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen (einstimmig) Zu Punkt 11: Bebauungsplan Nr. 40, 7. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet im Zentrum von Grömitz, zwischen Fischerstraße, Seestraße, Wicheldorfstraße und Stettiner Straße Hinweis: Der Ausschussvorsitzende Heinz Bäker ist während Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt unter Verweis auf die Ausschließungsgründe nach der Gemeindeordnung nicht im Sitzungsraum anwesend. Den Vorsitz übernimmt für diesen Zeitraum der stellvertretende Ausschussvorsitzende Karsten Sachau. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am wurde angeregt, die möglichen baulichen Grundstücksausnutzungen im Ort Grömitz, welche sich durch die geltenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen ergeben, zu überdenken. Hintergrund dieser Anregung war die Beobachtung, dass in der jüngeren Vergangenheit viele massiv wirkende Gebäude mit erheblichen Grundstücksausnutzungen entstanden sind, da die maßgeblichen Bebauungspläne dies zulassen. Oftmals wird dadurch eine kleinteilige Bebauung aufgelöst, da Altbauten durch wesentlich größere Wohngebäude mit einer erhöhten Anzahl von Wohneinheiten ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Büro PLANUNG kompakt STADT aus Eutin beauftragt, einen Plan mit den wesentlichen Kernfestsetzungen der Bebauungspläne für den Ort Grömitz zu erstellen, um gebietsbezogen zu dieser Thematik eine Übersicht zu erhalten. Auf dieser Basis erfolgte eine Begutachtung des Ortes durch die Verwaltung und das Büro PLANUNG kompakt STADT. Die Ergebnisse sind ausführlich im Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt am beraten worden. Ein Planungserfordernis wurde seitens des Gremiums unter anderem für ein Gebiet im Zentrum von Grömitz, zwischen Fischerstraße, Seestraße, Wicheldorfstraße und Stettiner Straße festgestellt, um in diesem Bereich die kleinteilige Struktur abzusichern und so insgesamt zum Erhalt des Ortscharakters beizutragen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist nach 13 a BauGB möglich, da die Fläche im Innenbereich liegt und eine Grundfläche von m² durch die geplante Nutzung - in Kumulation mit gleichwertigen Nutzungen - nicht überschritten wird. Auf einen Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung kann somit verzichtet werden.

15 Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet im Zentrum von Grömitz, zwischen Fischerstraße, Seestraße, Wicheldorfstraße und Stettiner Straße wird der Bebauungsplan Nr. 40, 7. Änderung der Gemeinde Grömitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Sicherung der vorhandenen kleinteiligen Struktur im Plangebiet. 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentlichen Aushang. 4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll ( 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Abstimmung: 9 Ja-Stimmen (einstimmig) 11.2 Beschluss über eine Veränderungssperre nach 14 BauGB Empfehlung an die Gemeindevertretung: 1. Zur Sicherung der Planung wird gemäß 14 Abs. 1 BauGB und 16 Abs. 1 BauGB sowie aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 40, 7. Änderung der Gemeinde Grömitz für ein Gebiet im Zentrum von Grömitz, zwischen Fischerstraße, Seestraße, Wicheldorfstraße und Stettiner Straße die Veränderungssperre als Satzung -Anlage 7 zum Originalprotokoll- beschlossen.

16 Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen der Veränderungssperre mit vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt gemäß 14 Abs. 2 BauGB zuzulassen. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen (einstimmig) Die Öffentlichkeit wird nunmehr beschlussmäßig um Uhr ausgeschlossen. Zu Punkt 15: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Der Ausschussvorsitzende Heinz Bäker stellt um Uhr die Öffentlichkeit wieder her. Einwohner/innen zur Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind nicht anwesend. Ende der Sitzung: Uhr Anlagen des Protokolls: keine Anlagen des Originalprotokolls: Vorsitzender Protokollführer

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