BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 8 DER GEMEINDE BREKENDORF
|
|
- Liese Scholz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STAND: MÄRZ 2018 BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 8 DER GEMEINDE BREKENDORF SOLARPARK GROẞ WAHRBERG für das Gebiet südwestlich der Autobahn A7 und südöstlich der Kreisstraße 42 'Mühlenweg' SCOPING VERFAHRENSSTAND: FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND TÖB'S ( 4 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG ( 3 (1) BauGB) BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN, TÖB S UND GEMEINDEN ( 4 (2) BauGB) ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ( 3 (2) BauGB) ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ( 4A (3) BauGB) BESCHLUSS UND GENEHMIGUNG ( 10 BauGB) AUFGESTELLT: P L A N U N G S B Ü R O S P R I N G E R TEL: / ALTE LANDSTRASSE 7, BUSDORF FAX: /
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 LAGE, PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSANLASS PLANERISCHE VORGABEN Landes- und Regionalplanung Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN Art der Nutzung Maß der Nutzung Überbaubare Grundstücksfläche Verkehrserschließung Ver- und Entsorgung Umweltbericht Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft Örtliche Bauvorschriften... 5 B UMWELTBERICHT Einleitung Räumliche Ausgangssituation Ökologische Ausstattung Naturschutzrechtliche Einordnung... 7
3 B E G R Ü N D U N G zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Brekendorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde Solarpark Groß Wahrberg für das Gebiet südwestlich der Autobahn A7 und südöstlich der Kreisstraße 42 'Mühlenweg' 1 LAGE, PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSANLASS Das Plangebiet liegt südöstlich der Kreisstraße 42 'Mühlenstraße' unmittelbar südlich der Autobahn A 7, ca. 900 m südwestlich der Ortslage Brekendorf. Begrenzt wird das ca. 6,55 ha große Plangebiet im Nordosten von der Autobahn A 7, im Nordwesten von einem Teich, im Südwesten von landwirtschaftlichen Flächen und daran anschließend Kiesabbauflächen und im Südosten von landwirtschaftlichen Flächen. Die überplanten Flächen werden derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt. Am nordwestlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein Knick, der als nachrichtliche Übernahme in den Plänen berücksichtigt wird. Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung. In der Sitzung am beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Brekendorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischer Energie in das überörtliche Versorgungsnetz. Die derzeitige Planung stimmt mit den in 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Grundsätzen überein und entspricht den von der Gemeinde formulierten energiepolitischen Planungsgrundsätzen, regenerative Energieformen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zu unterstützen. Weiterhin ist die Gemeinde bestrebt, bestehende und neue Unternehmen bei ihren Bemühungen standortsichernde Entwicklungsmaßnahmen voranzutreiben, zu fördern. Ziel der jetzt getroffenen Flächenausweisungen ist es, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Darüber hinaus hofft die Gemeinde auf eine weitere Stärkung wirtschaftlicher Aktivitäten und weitere Gewerbesteuereinnahmen, die dann der Allgemeinheit zu Gute kommen. Die Gemeinde folgt dem Antrag des Vorhabenträgers und wird die Fläche für die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entwickeln. Die Photovoltaiksysteme sollen auf Freiflächen (Freiflächenphotovoltaikanlage) errichtet, also nicht auf Dächern oder an Gebäude untergebracht werden. Die nach Abschluss der Bauarbeiten extensiv genutzte Grünfläche soll zudem naturnah entwickelt werden. Die Inhalte und Zielsetzung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brekendorf werden über diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 konkretisiert und verbindlich festgeschrieben. Diese 5. F-Plan-Änderung wird zeitgleich im sogenannten Parallelverfahren aufgestellt. Planungsbüro Springer Busdorf 1
4 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Brekendorf wird eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll zukünftig überwiegend als sonstiges Sondergebiet - Photovoltaik - dargestellt werden. Die Lage des Plangebietes ist auf das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) abgestimmt. Nach 48 Abs. 1 Nr. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Einspeisung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in die Stromversorgungsnetze auf der Grundlage der Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet, wenn die Stromerzeugungsanlagen u.a. in einem Bebauungsplangebiet errichtet wurden und sich auf Flächen befinden, die längs von Autobahnen und Schienenwegen liegen, und die Anlage in einer Entfernung von bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn errichtet worden ist. Derzeit ist vorgesehen, alle zwei Jahre eine Anlage mit einer installierten Leistung von max. 750 kw zu errichten, um nicht unter die Pflicht zur wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie ( 22 Abs. 3 EEG 2017) zu fallen. Diese Rahmenbedingungen wird die Gemeinde Brekendorf bei der Aufstellung des angestrebten Bauleitplanes berücksichtigen. Die Gemeinde Brekendorf weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vorhabenträger im Rahmen seiner wirtschaftlichen Kalkulation abschließend zu klären hat, ob die rechtlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen gegeben sind. Die Gemeinde Brekendorf wird die Realisierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und deren Erhaltung auf Dauer mit dem Vorhabenträger der Photovoltaikanlage vertraglich sichern. Entsprechende Verträge wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geschlossen. Sie werden jedoch im Zuge des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 geschlossen. 2. PLANERISCHE VORGABEN 2.1 Landes- und Regionalplanung Gemäß 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der gemeindlichen Abwägung nach 1 Abs. 7 BauGB. Das Plangebiet liegt gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie im Naturpark 'Hüttener Berge'. Gemäß Abschnitt des LEP soll die Solarenergienutzung unter Berücksichtigung aller relevanten Belange mit Augenmaß ausgebeutet werden. Der Regionalplan für den Planungsraum III - Fortschreibung stellt das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz dar. Weiterhin findet sich die Darstellung, dass Planungsbüro Springer Busdorf 2
5 das Plangebiet innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge' liegt. Zudem liegt das Plangebiet innerhalb eines Vorranggebietes für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Der Kiesabbau wird in diesem Bereich seit vielen Jahren durchgeführt. Das Plangebiet wurde im Trockenabbau ausgebeutet und anschließend rekultiviert. Aktuelle Bodenerkundungen haben ergeben, dass sich keine abbauwürdigen Kiesvorkommen mehr im Plangebiet befinden. Daher hat die Gemeinde Brekendorf diesen Bereich im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (2015) auch nicht in die Konzentrationsflächen zur Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen einbezogen. Durch die anderweitige Nutzung der Fläche werden keine Beeinträchtigungen der benachbarten Vorranggebiete erwartet. Diese sind bereits abgebaut bzw. befinden sich derzeit im Abbau. Auch die Erschließung dieser Flächen wird durch die Inhalte dieser Bauleitplanung nicht beeinträchtigt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Brekendorf sind die Flächen des Plangebietes als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. 2.2 Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan In den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum III (2000) befindet sich in der Karte 1 die Darstellung eines Wasserschongebietes. Laut Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes liegt das Plangebiet innerhalb eines Gebietes mit besonderer Erholungseignung, des Naturparks 'Hüttener Berge' und eines Gebietes mit oberflächennahen Rohstoffen. Im Landschaftsplan der Gemeinde Brekendorf (2001) ist das Plangebiet als geplante Fläche für den Kies- und Sandabbau (mit der Folgenutzung Wasser- und Sukzessionsfläche) dargestellt. Angrenzende Flächen sind als aktive Kiesabbauflächen gekennzeichnet. Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das ca. 2,2 km östlich gelegene Gebiet Wälder der Hüttener Berge. 3. PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN 3.1 Art der Nutzung Die Planungsabsicht zur Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entspricht gemäß 9 Abs. 1 BauGB i.v.m. 11 Abs. 2 BauNVO nach der Art der baulichen Nutzung einem Sonstigen Sondergebiet (SO). Als Zweckbestimmung wird 'Photovoltaikanlagen' festgesetzt. Die Sondergebietsfläche dient der Einordnung der Photovoltaik-Freiflächenanlage, bestehend aus den auf Modultischen aufgelagerten Solarmodulen, den erforderlichen Nebenanlagen (Wechselrichterstationen, Trafostationen) sowie den notwendigen Zufahrts- und Wartungsflächen. Die Sondergebietsflächen sind nach der Errichtung der PV-Anlagen dauerhaft extensiv als Grünland zu nutzen (extensive Beweidung oder ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr). Planungsbüro Springer Busdorf 3
6 3.2 Maß der Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Sondergebiet mit der Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 auf max. 50 % der anrechenbaren Grundstücksfläche begrenzt. Dieser Wert entspricht der Fläche, die unter Berücksichtigung der erforderlichen Modulreihenabstände von der senkrechten Projektion der Solarmodule auf den Boden und den Nebenanlagen überdeckt wird. Durch die besondere Aufstellungsart der Solarmodule findet Bodenversiegelung in wesentlich geringerem Umfang als durch die GRZ zulässig statt, nämlich nur im Bereich erforderlichen Nebenanlagen. Zum Schutz des Landschaftsbildes wird die Höhe der Solarmodule auf 3,00 m über der anstehenden Geländeoberfläche begrenzt. Gleiches gilt für die zulässigen Nebenanlagen, deren Höhe max. 3,0 m betragen darf. 3.3 Überbaubare Grundstücksfläche Die Lage und Größe der für die Solaranlage nutzbaren Grundstücksfläche wird mit der Festsetzung einer Baugrenze gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. 23 BauNVO definiert. Im Sondergebiet wird die Baugrenze im Interesse einer höchstmöglichen Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche bis auf ca. 5 m an die Grenze des Sondergebietes herangeführt. Das Baufeld hat eine Breite von 70 m, die sich zum einen aus dem freizuhaltenden Abstand zur Autobahn (mind. 40 m) und zum anderen aus den Vorgaben des EEG (max. Abstand zur Autobahn 110 m) ergibt. 3.4 Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung des Sondergebietes erfolgt von der Kreisstraße 42 (Mühlenstraße) über einen vorhandenen Gemeindeweg. 3.5 Ver- und Entsorgung Durch die E.ON Hanse AG wird die Stromversorgung in der Gemeinde Brekendorf sichergestellt. Sofern im Zusammenhang mit der Realisierung der Planung Schmutzwasser anfällt, ist dies dezentral innerhalb des geplanten Sondergebietes nach den entsprechenden technischen Vorschriften abschließend zu behandeln. Das innerhalb der geplanten großflächigen Photovoltaikanlage anfallenden Niederschlagswasser wird innerhalb des Sondergebietes versickert. Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Rendsburg-Eckernförde geregelt. Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Brekendorf durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Planungsbüro Springer Busdorf 4
7 3.6 Umweltbericht Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Brekendorf wird eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. 3.7 Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Brekendorf werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Mit der Realisierung der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. In diesem Zusammenhang wird die Durchführung besonderer Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Im Zuge der Realisierung der Planung werden innerhalb des Plangebietes Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sowie auf externen Flächen Maßnahmen zum Ausgleich für die über die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt. Die Gemeinde Brekendorf wird die Realisierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und deren Erhaltung auf Dauer mit dem Vorhabenträger der Photovoltaikanlage vertraglich sichern. Entsprechende Verträge werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geschlossen. Sie werden jedoch im Zuge des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorliegen. Auf die Aufstellung einer Bebauungsplansatzung für die Flächen, auf denen die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, wurde in Verbindung mit 1a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch verzichtet. 3.8 Örtliche Bauvorschriften Um die Photovoltaikanlage gegen Vandalismus und Diebstahl zu sichern ist eine Einfriedung aus Versicherungsgründen nötig. Um die Auswirkungen der Einfriedung auf das Landschaftsbild und die Tierwelt möglichst gering zu halten, werden eine Höhe von max. 2,5 m und ein Freihalteabstand vom Boden von 10 cm bis 15 cm festgesetzt. Blickdichte Materialien sind zum Schutz des Landschaftsbildes unzulässig. Planungsbüro Springer Busdorf 5
8 B UMWELTBERICHT 1 Einleitung Für das Scopingverfahren gem. 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt. 2 Räumliche Ausgangssituation Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortschaft Brekendorf, südwestlich der Autobahn 7 und wird wie folgt umgrenzt: im Norden durch die A 7 und daran nördlich angrenzend landwirtschaftliche Flächen, im Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch weitere landwirtschaftliche Flächen und durch Kiesabbauflächen (Südwest) im Westen durch einen durch Kiesabbau entstandenen See. Quelle: google earth 2016 Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 6,55 ha. Das Plangebiet erstreckt sich über die Flurstücke 15 und 20 der Flur 14 entlang der A 7 und wird derzeit als Acker landwirtschaftlich genutzt. Entlang der A 7 ist ein zur Autobahn abfallender Böschungsbewuchs vorhanden. Nach Westen wird die landwirtschaftliche Fläche zum angrenzenden Kiesabbau ebenfalls durch eine mit Gehölzen bestockte Böschung begrenzt. Im Osten wird die landwirtschaftliche Fläche durch einen Knick abgegrenzt. Dieser ist mit Schlehe und Haselnuss bestockt. Die Geländehöhe der Flurstücke steigt entsprechend der Darstellung der Deutschen Grundkarte von Südwesten nach Nordosten von ca. 18 m ünn auf ca. 23 m ünn an. Nach Südosten fällt das Gelände wieder bis auf ca. 17 m ünn ab. Die A 7 liegt nordöstlich in das Gelände eingeschnitten bei ca. 19 m ünn. 3 Ökologische Ausstattung Im Folgenden werden die im Planbereich vorhandenen Lebensraumtypen kurz zusammengefasst dargestellt. Planungsbüro Springer Busdorf 6
9 Acker Das Plangebiet wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Auf der Ackerfläche wurden in früheren Jahren Sand und Kies im Trockenabbau gewonnen. Anschließend wurde die Fläche durch die Andeckung von Oberboden rekultiviert. Gehölzstreifen Im Nordosten wird der Acker zur A 7 von einem auf einer Böschung stockenden Gehölzstreifen abgegrenzt. Nach Nordwesten ist auf der Böschung zum angrenzenden Kiessee ebenfalls Gehölzbewuchs vorhanden. Knick Im Osten ist die Planbereichsfläche durch einen Knick (Bewuchs aus Schlehe und Haselnuss) begrenzt. Dieser wurde gleichförmig ohne die Erhaltung von Überhältern auf den Stock gesetzt. 4 Naturschutzrechtliche Einordnung Die für diese Bauleitplanung vorgesehenen Planbereichsflächen sind als Acker in landwirtschaftlicher Nutzung. Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichtes wird eine Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) innerhalb des Planbereiches durchgeführt. Als geschütztes Biotop gilt der östlich gelegene Knick. Der nordwestlich gelegene See ist im Zuge eines Kiesabbaus entstanden. Die Gehölzstrukturen werden im Zuge der Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) bewertet. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch die Einrichtung von Freiflächen Photovoltaikmodulen und damit mit der Veränderung des Landschaftsbildes zu erwarten. Schutzgebiete Quelle: sh.de/atlas/script/index.php Das Plangebiet liegt im Naturpark Hüttener Berge. Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet) sind nicht betroffen. Das Vorhaben liegt nicht innerhalb des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein. Waldflächen sind ebenfalls nicht betroffen. Planungsbüro Springer Busdorf 7
10 Die nächstgelegenen Natura 2000 Gebiete liegen mit dem Gebiet Wälder der Hüttener Berge in einer Entfernung von ca. 2,2 km nordöstlich und dem Gebiet Owschlager See ca. 2,4 km südwestlich des Planbereichs. Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen: Schutzgut Mensch (einschl. menschlicher Gesundheit): Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung von Sondergebietsflächen für Freiflächen- Photovoltaikanlagen vor. Es sind von dieser Nutzung keine Emissionen zu erwarten, sodass für dieses Schutzgut keine Untersuchungen vorgesehen werden. vor. Schutzgut Tiere und Pflanzen: Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) Stand 2013) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern. Schutzgut Boden: Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt vom Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes ( 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen. Schutzgut Fläche: Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt. Schutzgut Wasser: Anfallendes Niederschlagswasser soll innerhalb des Planbereichs versickert werden. Dies wird im Umweltbericht vertiefend dargestellt. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutzgut Klima/Luft: Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig- Holstein häufig vorkommenden Winde nicht zu erwarten. Planungsbüro Springer Busdorf 8
11 Schutzgut Landschaft: Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet. Maßnahmen zur Einbindung des Planbereiches in die Landschaft werden dargestellt. Mögliche zusätzliche Begrünungsmaßnahmen zur Einbindung des Planbereichs werden entwickelt. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kulturgüter sind aufgrund der früheren Nutzung der Fläche für die Rohstoffgewinnung nicht zu erwarten. Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind ebenfalls nicht vorhanden. Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom gebilligt. Brekendorf,.. Bürgermeister Planungsbüro Springer Busdorf 9
Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
Mehr90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung
Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger
MehrÄnderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II
Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II "Sonderbaufläche Photovoltaik" und "Wald" statt "Grünfläche" und Fläche für die Landwirtschaft"
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrBegründung zum Entwurf
Markt Maroldsweisach Landkreis Haßberge Begründung zum Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Maroldsweisach, im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrBegründung zum Entwurf
Stadt Seßlach Landkreis Coburg Begründung zum Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach, im Bereich des vorhabenbezogenen BBP Solarpark Autenhausen und des vorhabenbezogenen
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrStadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk
Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe
MehrENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:
STADT MARKRANSTÄDT BEBAUUNGSPLAN PV-ANLAGE SCHKEITBAR ENTWURF STAND: 06.10.2017 TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Stad Markranstädt Markt 1 04420 Markranstädt Bearbeitung: Jüdenstraße 31 06667 Weißenfels
MehrBegründung zum Feststellungsexemplar
Stadt Seßlach Landkreis Coburg Begründung zum Feststellungsexemplar zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach, im Bereich des Bebauungsplans Solarpark Heilgersdorf zur Errichtung von
MehrGemeinde Martinsheim
Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 06-10-2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrBegründung zum Vorentwurf
Gemeinde Itzgrund Landkreis Coburg Begründung zum Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Itzgrund, im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Herreth zur Errichtung
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 11 DER GEMEINDE BUSDORF "GEWERBEGEBIET WITTGENSTEIN"
Stand: BEGRÜNDUNG ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 11 DER GEMEINDE BUSDORF "GEWERBEGEBIET WITTGENSTEIN" betreffend die Grundstücke Thorshammer 4 und 6 E N T W U R F VERFAHRENSSTAND: FRÜHZEITIGE
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrBegründung. - Vorentwurf -
Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 21 DER GEMEINDE OWSCHLAG
STAND: NOVEMBER 2016 BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 21 DER GEMEINDE OWSCHLAG für das Gebiet nordwestlich der Straße Tannengrund und südlich des Heidteiches ENTWURF VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
MehrSTADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.
1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrBegründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"
zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:
MehrBegründung zur Änderung des Landschaftsplans
Begründung zur Änderung des Landschaftsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 und der 5. Änderung des Flächennutzungsplans Solarpark Tiebensee Ost für das Gebiet östlich Tiebenseer
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer
MehrBebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)
Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrBEGRÜNDUNG ÜBER DIE 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 4 DER GEMEINDE BRODERSBY "AM MITTELKAMP / AM BREKENBARG"
STAND: JUNI 2015 BEGRÜNDUNG ÜBER DIE 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 4 DER GEMEINDE BRODERSBY "AM MITTELKAMP / AM BREKENBARG" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlossstraße ENTWURF VERFAHRENSSTAND:
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Verfasser: Architektur- und Ingenieurbüro Dipl.-Ing.
MehrBegründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan
Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage
MehrGEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG
GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
MehrInformation zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
MehrPlangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße
Stadt Bad Wünnenberg 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Stallbusch II Ortsteil: Haaren Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Begründung Verfahrensstand:
MehrGEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:
GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrFlächennutzungsplan 3. Fortschreibung (Gesamtfortschreibung) Zieljahr 2022, 1. Änderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laucherttal
Flächennutzungsplan 3. Fortschreibung (Gesamtfortschreibung) Zieljahr 2022, 1. Änderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laucherttal Landkreis Sigmaringen BEGRÜNDUNG ZUR BETEILIGUNG GEM. 3 (1) UND 4 (1)
MehrStadt Eckernförde. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2 Baugebiet Wulfsteert II
Stadt Eckernförde Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2 Baugebiet Wulfsteert II Stand August 2014 Verfasser: Planungsbüro Sven Methner Roggenstraße 12, 25704 Meldorf Tel. 04832/9719779,
Mehr05 Begründung Teil 1. Solarpark Vohenstrauß. zum. vorhabenbezogenen Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften. Fassung zur Offenlage
05 Begründung Teil 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften Solarpark Vohenstrauß Fassung zur Offenlage VHB B-Plan Solarpark Vohenstrauß Begründung Impressum Vorhabenbezogener
MehrDer Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrStand Vorgangs-ID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄ- HIGKEIT UND VERGÜTUNGSEINSTUFUNG VON PHOTOVOLTAIK- ANLAGEN NACH DEM ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ 2017 (INBETRIEBNAHME AB 01.01.2017) AB 750 KWP Stand
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrStand VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND VERGÜTUNGSEINSTUFUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN NACH DEM ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ 2014 -EEG Stand 12.01.2014 VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrGEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
MehrBebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung
Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrGemeinde Mildstedt. Stand August 2017
Gemeinde Mildstedt Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Mildstedt für das Gebiet östlich Engelscher Weg, südlich Hübbrüchweg und nördlich Luruper Weg Stand August 2017 Verfasser:
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
MehrNiederschrift über die 76. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Solnhofen am
Niederschrift über die 76. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Solnhofen am 23.05.2019 Tagesordnung: 1. Bauanträge 1.1 Antrag Mario u. Michaela Berg, An den Hofäckern 19, 91807 Solnhofen auf Befreiung
Mehr!ysammeoffasseo. iiryimg. Niepars//f. Nach 10 Abs. 4 BauGB. Zum Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Photovoltaik - Kummerow" der Gemeinde Kummerow
!ysammeoffasseo Nach 10 Abs. 4 BauGB iiryimg Zum Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Photovoltaik - Kummerow" der Gemeinde Kummerow Niepars//f Bürgermeister Zusammenfassende Erklärung Nach 10 Abs. 4 BauGB
Mehr42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum
42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrBekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrBebauungsplan Nr. 358 der Stadt Moers, Vinn (Solarpark Vinn) der Stadt Moers
Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 358 der, Vinn (Solarpark Vinn) der Stadt Moers Erläuterungen zum Planungskonzept in der Fassung für den Aufstellungsbeschluss 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes
MehrARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH
PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,
MehrBEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 16. ÄNDERUNG DER GEMEINDE SIERKSDORF FÜR DAS GEBIET EINGANGSBEREICH FREIZEIT- UND FAMILIENPARK SIERKSDORF
21. MÄRZ 2016 BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 3, 16. ÄNDERUNG DER GEMEINDE SIERKSDORF FÜR DAS GEBIET EINGANGSBEREICH FREIZEIT- UND FAMILIENPARK SIERKSDORF ÖSTLICH DER K 45 ZWISCHEN DER STRAßE AM FAHRENKROG
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrGemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht
Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222
MehrStand Vorgangs-ID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄ- HIGKEIT UND VERGÜTUNGSEINSTUFUNG VON PHOTOVOLTAIK- ANLAGEN NACH DEM ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ 2017 (INBETRIEBNAHME AB 01.01.2017) BIS 750 KWP Stand
MehrBegründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße
zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
MehrBebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung
Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan
MehrGEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:
MehrStadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht
Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)
MehrGEMEINDE HETLINGEN BEGRÜNDUNG ZUR EINBEZIEHUNGSSATZUNG NR. 1
GEMEINDE HETLINGEN BEGRÜNDUNG ZUR EINBEZIEHUNGSSATZUNG NR. 1 für das Gebiet östlich der Straße Op n Feld, nördlich und östlich der dort vorhandenen Bebauung Flurstück 241/49 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
MehrStadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018
Entwurf Erläuterungswerk zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Niederstetten Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018 I n h a l t 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
MehrÖffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom
Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom 04.06.2018 Beschluss Nr. 749 Abstimmungsergebnis 16 : 0 Amtsverlust als Marktgemeinderätin von Frau Manuela Obert Der Marktgemeinderat
MehrAUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23
MehrÄnderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Deponie Aemilienhausen) Auslegung: bis Entscheidung über die Stellungnahmen
Blatt - Nr. 1 Blatt - Nr. 2 Hinweis: Die Anlage 1 wurde hier nicht abgebildet. Sie beinhaltet die zu den Belangen der Raumordnung und Landesplanung. Gegen die Änderung des FNP bestehen keine raumordnerischen
MehrErklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderhöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab
1. Anlagenanschrift Straße/Hausnummer Gemarkung/Flur/Flurstück PLZ/Ort 2. Anlagenbetreiber(in) Vorname/Name/Firmenname Straße/Hausnummer Telefon/Fax PLZ/Ort E-Mail 3. Technische Daten kw p Installierte
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
Mehr39. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER STADT GLÜCKSBURG (OSTSEE) SONDERBAUFLÄCHE PHOTOVOLTAIKANLAGE
39. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER STADT GLÜCKSBURG (OSTSEE) SONDERBAUFLÄCHE PHOTOVOLTAIKANLAGE BEGRÜNDUNG TEIL A -ENTWURF- 25.11.2015 39. Änderung des Flächennutzungsplans Sonderbaufläche Photovoltaikanlage
Mehr