A 8 Ost Ausbau Rosenheim Landesgrenze

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1 A 8 Ost Ausbau Rosenheim Landesgrenze 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

2 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

3 Ausgangslage / Ausbauziele Ausbauerfordernis A8 unbestritten (Substanzerneuerung) Verbesserungen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit notwendig Verbesserungen des Umweltschutzes erforderlich Ausbau im Wesentlichen bestandsorientiert und unter voller Aufrechterhaltung des Verkehrs Ausbau mit Verbesserung der Linienführung notwendig Ziele des Planungsdialogs verstärkte Mitsprache und bestmögliche Berücksichtigung berechtigter Forderungen der Anlieger Optimierung der Planungen insbesondere hinsichtlich Immissionsschutz und landschaftsgerechte Einbindung der Autobahn Verbesserung der Akzeptanz der Planungen einheitliche und tragfähige Entscheidungen auf allen Verwaltungsebenen effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren Sicherstellen gleicher Maßstäbe in allen Planungsabschnitten 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

4 Organisation des Planungsdialogs A8 Ost Ausbau Übergreifende Planungsbegleitung (BMVBS, OBB, Landräte RO,TS,BGL) Arbeitsgruppe RO ABD S (Leitung) LRA RO Gde. Rohrdorf Gde. Frasdorf Gde. Bernau Gde. Raubling Externe (Ortsplaner,..) Arbeitsgruppe TS ABD S (Leitung) LRA TS Gde. Übersee Gde. Grabenstätt Gde. Vachendorf Gde. Bergen Gde. Siegsdorf Externe (Ortsplaner,..) Arbeitsgruppe BGL ABD S (Leitung) LRA BGL Gde. Teisendorf Gde. Anger Gde. Piding Gde. Bad Reichenhall Externe (Ortsplaner,..) (ABD S Externe Berater/Büros) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

5 Aufgaben der Übergreifenden Planungsbegleitung Steuerung des Planungsdialogs Festlegung und Beauftragung der in den Arbeitsgruppen zu bearbeitenden Themen Bewertung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Vorgaben für die weitere Planung Öffentlichkeitsarbeit Aufgaben der Arbeitsgruppen Objektive Darstellung aller für die Planung einschlägigen Fakten Erarbeiten einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ( Kriterienkatalog ) Gewichtung der Bewertungsmaßstäbe Sensitivitätsanalyse Diskussion und Bewertung von Planungsvarianten Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen für die Lenkungsgruppe Information der Öffentlichkeit über die wesentlichen Ergebnisse des Planungsdialogs nach abgeschlossenen Planungsmeilensteinen (z.b. über das Internet) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

6 Ergebnisse und Vorgaben aus der 1. Sitzung der ÜPB 1) Leitung der ÜPB: Oberste Baubehörde MD Poxleitner 2) Mitglieder der ÜPB: BMVBS: BD Rühmkorf OBB: MDirig Wiebel, LMR Böhm Lkr. Rosenheim: Landrat Neiderhell Lkr. Traunstein: Landrat Steinmaßl Lkr. Berchtesgadener Land: Landrat Grabner Berichterstatter Präsident Lichtenwald oder Vertreter 3) Zusammensetzung der Arbeitsgruppen: Landrat mit max. 3 weiteren Personen Gemeinden mit max. 23 weiteren Personen (z.b. Vertreter Interessengemeinschaft) mit externen Fachberatern Die Leitung der Arbeitsgruppen obliegt der 1) Terminplan und Aufträge an die Arbeitsgruppen: Herbst 2009: Ausbauquerschnitt, Ausbauart Definition der Bewertungskriterien Ende 2010: Abschluß des Planungsdialogs 1) Nächste Sitzung der ÜPB. 17. November Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

7 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen Leitung Mitglieder Protokolle Öffentlichkeitsarbeit Entscheidungen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

8 Protokolle nach jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt Protokollführer ist die ABD Südbayern die Protokolle werden nach jeder Sitzung an die Arbeitsgruppenmitglieder per versandt (vertreten durch den Landrat und die Bürgermeister). Die Weiterverteilung an Verbände und Interessengruppen erfolgt über den Landkreis und die Gemeinden die Genehmigung des Protokolls erfolgt in der jeweils nachfolgenden Arbeitsgruppensitzung die Protokolle werden nicht veröffentlicht die Öffentlichkeit soll über abgeschlossene Zwischenergebnisse informiert werden (über den Internetauftritt der ) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

9 Öffentlichkeitsarbeit die Pressearbeit erfolgt über die Leitung der Arbeitsgruppen, d.h. über die die Mitglieder der Arbeitsgruppen führen bzgl. der Arbeitsgruppenergebnisse keine eigene aktive Pressearbeit durch es erfolgt nicht zwangsweise nach jeder AGSitzung eine Pressemitteilung, es soll im Wesentlichen über abgeschlossene Zwischenergebnisse berichtet werden 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

10 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

11 Randbedingungen für die Arbeitsgruppen Eingrenzung des Untersuchungsraumes (im Bereich des Inntaldreieck sowie von Felden bis Übersee findet keine vertiefte Planungsbegleitung statt; grundsätzlich wird von einem bestandsorientierten Ausbau der A 8 ausgegangen) Sinnvolle Beschränkung des Planungsdialogs auf bebaute Siedlungsgebiete (Optimierung des Lärmschutzes) gleiche Wertungskriterien und maßstäbe bei allen drei Arbeitsgruppen Einheitliche Planungstiefe für Variantenbewertung (qualifizierte Voruntersuchung) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

12 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben Übersicht des Planungsbereiches Ausbaurichtung Ausbauquerschnitt Bewertungskriterien TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

13 Planungsbereich: AS Rosenheim Bernauer Berg AS Felden 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

14 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben Übersicht des Planungsbereiches Ausbaurichtung Ausbauquerschnitt Bewertungskriterien TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

15 Querschnitt Symmetrischer Ausbau Kronenbreite 17,0 m Kronenbreite 36 m die bestehenden Fahrbahnen werden symmetrisch nach außen verbreitert 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

16 Querschnitt Asymmetrischer Ausbau Kronenbreite 17,0 m Kronenbreite 36 m an die bestehenden Fahrbahnen wird asymmetrisch die neue 2. Fahrbahn angebaut. Die alten Fahrbahnen werden zur neuen 1. Fahrbahn umgebaut 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

17 1 Symmetrischer Ausbau Vorteile: vorteilhaft bei beidseitigen Zwangspunkten (Bebauung) Nachteile: Symmetrischer Ausbau bei naher Bebauung und Großbrücken nicht möglich ungünstig für die Lärmsituation, da die Lärmquelle näher an die Bebauung rückt auf einem Großteil der Strecke massive Einschränkungen mit Reduzierung der Fahrspuren über mehrere Jahre (21 bzw. 22*Verkehrsführung Stau!) Bestehende Fahrbahnen und Bauwerke müssen zunächst für 40 Verkehrsführungen provisorisch verbreitert werden / alternativ Baubehelfe (längere Bauzeit, Bau schwierig teuer) keine Abrücken von der bestehenden Bebauung möglich 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

18 1 Symmetrischer Ausbau Weitere Nachteile: längere Bauzeiten durch zusätzliche Bauphase und Verkehrsführungen insgesamt höhere Baukosten aufgrund der provisorischen Verbreiterungen und der aufwendigen Verkehrsführungen in Bereichen, wo die Linienführung (z.b. Radien) verbessert wird, nicht möglich in Bereichen, wo die Längsneigung reduziert wird, nicht möglich 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

19 Bauphasen 1 2 bei symmetrischer Verbreiterung Bestand (4 Fahrstreifen) 7,50 7,50 Bauphase 1 (Baustelle rückwärtig erschließbar) Sehr schmales Baufeld 3,25 2,75 22* Betriebsführung Reduzierung der Kapazitäten durch zu schmale Fahrstreifen Staugefahr Bauphase 1 Schmales Baufeld 21 Betriebsführung erhebliche Reduzierung der Kapazitäten durch zu schmale Fahrstreifen große Staugefahr Bauphase 2 (Mindestmaße für eine 40 Verkehrsführung) 12 m im Bau im Bau 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

20 2 Einseitiger (asymmetrischer) Ausbau Vorteile: durch Abrücken der Fahrbahnachse von der Wohnbebauung werden die Lärmimmissionen reduziert Gewährleistung von insgesamt 4 ausreichend breiten Fahrspuren während der mehrjährigen Bauzeit durch den Bau einer neuen Richtungsfahrbahn neben dem Bestand Bau der Bauwerke ohne Beeinträchtigung des Verkehrs möglich (kurze Bauzeit, wirtschaftliche Bauweise) keine aufwendigen und kostenintensiven Verkehrsführungen notwendig bestehende Zwangspunkte in unmittelbarer Nähe zur Trasse (z.b. nahe Wohnbebauung, naturschutzfachlich hochwertige Bereiche, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsbereiche) können durch das Abrücken der Trasse berücksichtigt werden Nachteile: ungünstig bei beidseitigen Zwangspunkten 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

21 Bauphasen Asymmetrischer Ausbau Bestand (4 Fahrstreifen) 7,50 7,50 Bauphase 1 (4 Fahrstreifen auf alter Fahrbahn) im Bau Bauphase 2 (4 Fahrstreifen auf neuer Fahrbahn) im Bau Endausbau (6 Fahrstreifen) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

22 Kriterien für die Auswahl der Ausbaurichtung Geringe Abstände von einseitigen Zwangspunkten Geringe Abstände von beidseitigen Zwangspunkten Lärmsituation bei einseitiger Wohnbebauung Lärmsituation bei beidseitiger Wohnbebauung Vorhandene Überführungsbauwerke für 40Behelfsführung zu schmal (insbesondere bei Großbrücken) Unterführungen erneuerungsbedürftig Änderung der Gradienten, Linienführung erforderlich Einrichtung, Änderung provisorischer Verkehrsführung Zur Verfügung stehende Fahrbahnbreiten bei provisorischer Verkehrsführung Baustellenerschließung von außen schwierig Baubetrieb (Baufeld) Kosten Bauzeit Flächenbedarf Einseitige Verbreiterung o Symmetrische Verbreiterung o 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

23 Zwangspunkte / bisheriges Ausbaukonzept Naturschutz Wohnbebauung / Gewerbe Trassierung Brückenbau / Bauwerke geplante Ausbaurichtung Riedering Prien Bahnbrücke Bernau AS Rohrdorf Rohrdorf TR Samerberg Nord Süd Ortsteil Achenmühle Frasdorf Prientalbrücke AS Bernau Bernau Rohrdorf Trassierung in Zusammenhang mit Bebauung in Rohrdorf Größere Radien, gestreckte Trassierung Bauwerk bleibt unverändert Innbrücke AS Achenmühle Seitenwechsel, nordseitig Hanglage, nahes Wegenetz AS Frasdorf Aschau Wasserschutzgebiet Verringerung der Längsneigung, kein mehrmaliges Kreuzen der best. BAB 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

24 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben Übersicht des Planungsbereiches Ausbaurichtung Ausbauquerschnitt Bewertungskriterien TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

25 Diskutierte Ausbauquerschnitte 1 Querschnitte gemäß des Verkehrsgutachtens von Dr. Hunger (Auftraggeber Bund Naturschutz) 2 4 streifiger Ausbau (mit Standstreifenumnutzung) 3 6streifiger Ausbau des Abschnittes 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

26 1 Querschnitte gemäß des Verkehrsgutachtens von Dr. Hunger 28,0 1a: Rosenheim Bernau 11,25 3,0 0,5 3,5 3,5 0,75 2,5 27,0 1b: Bernau Landesgrenze 10,75 0,5 0,75 2,5 3,5 3,5 2,5 19,0 1c: Bei naher Bebauung 1,0 3,75 3,75 1,0 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

27 2 4streifiger Ausbau (mit Standstreifenumnutzung) bei Bedarf Kronenbreite 32 m bei Bedarf ( ) ( ) 1,50 12,50 4,00 12,50 1,50 3 m breite Nothaltebuchten alle 500 m 3 6streifiger Ausbau Kronenbreite 36 m München Salzburg 1,50 14,50 4,00 14,50 1,50 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

28 Kriterien für die Querschnittswahl Kriterium Beschreibung Netzfunktion und Verkehrsbedeutung Straßenkategorie AS 0 für Fernautobahnen > Entwurfsklasse EKA 1 A > Regelquerschnitt 31 / 36 / 43,5 gemäß RAA Leistungsfähigkeit Anforderungen aus dem Bauen unter Verkehr Anforderungen aus Betrieb Prognostiziertes Verkehrsaufkommen, Spitzenbelastungen > angestrebte Verkehrsqualität > Prognosewerte 2025 Rosenheim Felden: Kfz/24 h > RQ 36 gem. RAA Aufrechterhaltung von 2 ausreichend breiten Fahrspuren je Fahrtrichtung während der Bauzeit Betriebs und Winterdienst, Einsatz von Rettungsdiensten 40 Betriebsführungen bei längeren Arbeitsstellen Verkehrssicherheit Verfügbarkeit von ausreichend breiten Standstreifen Anforderungen an Mittelstreifen Anspruch auf Lärmschutz Schutz und Betriebseinrichtungen, Brückenpfeiler, Entwässerung Nach den Kriterien der Lärmvorsorge Zusatzfahrstreifen in Steigungsstrecken Flächenbedarf Abhängig von der erreichbaren Qualitätsstufe (in Abhängigkeit des Querschnitts) Bezogen auf den Querschnitt (ohne Lärmschutz) Wirtschaftlichkeit Verhältnis von erzielbarem Nutzen zu den jeweiligen Kosten 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

29 1 Querschnitte gemäß des Verkehrsgutachtens von Dr. Hunger Vorteile: Erneuerung des Fahrbahnoberbaus und der Bauwerke Nachteile: keine Kapazitätserweiterung bei 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung zu geringe Mittelstreifenbreiten zu Unterbringung der Schutz und Betriebseinrichtungen > erhebliche Sicherheitsdefizite für eine Standstreifenaktivierung sollte die Fahrbahnbreite mindestens 12,50 m betragen, um ausreichend breite Fahrspuren zu gewährleisten keine 40 Betriebsführung bei diesen Querschnitten möglich (mindestens 12 m breite Richtungsfahrbahnen werden benötigt) Bau unter Aufrechterhaltung von 2 Fahrspuren pro Richtung nicht möglich Reduzierung der Fahrspuren (Stau!!!) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

30 2 4streifiger Ausbau (mit Standstreifenumnutzung) Vorteile: Erneuerung des Fahrbahnoberbaus und der Bauwerke Ausbau mit 40 Betriebsführung möglich mit Standstreifenaktivierung: Reduzierung von Stauungen durch Kapazitätserhöhung Verbreiterung des Mittelstreifens auf 4 m, Nachteile: aktive Lärmschutzmaßnahmen i.s. der Lärmvorsorge bei derzeitiger Rechtslage nur teilweise möglich (nur zur Verbreiterungsseite hin) 40 Verkehrsführung nur mit reduzierten Fahrstreifenbreiten möglich (Verkehrsbeeinträchtigungen während der Bauzeit) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

31 2 4streifiger Ausbau (mit Standstreifenumnutzung) Weitere Nachteile: mit Standstreifenaktivierung: a) aufwändige Verkehrsbeeinflussungsanlage auf ganzer Strecke notwendig b) höherer Flächenbedarf durch Anbau von Nothaltebuchten sowie Beschleunigungs und Verzögerungsstreifen an den Anschlussstellen c) Probleme beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen d) erschwerter Betriebs/Winterdienst Standstreifenaktivierung nicht dauernd verfügbar (z.b. gesperrt bei Dunkelheit bzw. bei Pannen/Unfallfahrzeug auf dem Standstreifen) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

32 3 6streifiger Ausbau Vorteile: Verbesserung der Linienführung (verbesserte Achslage, neue Gradiente) bedarfsgerechte, leistungsfähige und verkehrssichere Strecke Lärmschutzeinrichtungen i.s. der Lärmvorsorge umsetzbar Minimierung der Lärmimmissionen durch Abrücken der Trasse von der Bebauung Ausbau der A 8 unter Aufrechterhaltung aller 4 Fahrspuren während der Bauzeit (komfortable Fahrspurbreiten während der Bauzeit) Kosten nur geringfügig abweichend von der Ausbauvariante mit Standstreifenanbau Nachteile: geringfügig höherer Flächenbedarf als die 4streifige Ausbauvariante 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

33 Kriterien für die Querschnittswahl im Bereich Rosenheim Felden Straßenkategorie: Fernautobahnen Entwurfsklasse EKA 1A: RQ 31 RQ 43,5 Leistungsfähigkeit für den durchschnittlichen täglichen Prognoseverkehr (2025) Leistungsfähigkeit bei Spitzenbelastungen Anforderungen aus dem Bauen unter Verkehr Anforderungen aus Betrieb / 40 Verkehrsführungen bei Erhaltungsarbeiten Verkehrssicherheit (Verfügbarkeit von Mittelstreifen, Standstreifen) Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge) Zusatzfahrstreifen in Steigungsstrecken Anforderungen an Mittelstreifen (Entwässerung, Brückenpfeiler ) Flächenbedarf Wirtschaftlichkeit 1a: SQ 28 Nicht zulässig gem. RAA Standstreifen zu schmal (bzw. nicht vorhanden) für eine Aktivierung ggf. erforderlich 1b: SQ 27 Nicht zulässig gem. RAA Nicht möglich ggf. erforderlich 1c: SQ 19 Nicht zulässig gem. RAA ggf. erforderlich 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am SQ 32 o ggf. erforderlich o 3. RQ 36 Nicht notwendig

34 Querschnittsvergleich Bestand 17,0 4streifiger Ausbau (mit Standstreifenumnutzung) 32,0 ( ) ( ) 6streifiger Ausbau 36,0 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

35 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben Übersicht des Planungsbereiches Ausbaurichtung Ausbauquerschnitt Bewertungskriterien für die Variantendiskussion TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

36 Bewertungskriterien für die Variantendiskussion 1) Immissionsschutz (Lärm und Luft) 2) Kosten bzw. Wirtschaftlichkeit (Nutzen Kosten Verhältnis) 3) Städtebau 4) Naturschutz und Landschaftspflege 5) Gewässerschutz 6) Landwirtschaft und Forsten 7) Bautechnische Gesichtspunkte 8) Baubetriebliche Gesichtspunkte 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

37 Wertungsverfahren Wertungsmaßstäbe Zu1) Immissionsschutz Veränderungen der Lärm und Schadstoffbelastungen Bestandsanalyse Vergleich mit Prognoseplanungsfälle 2025 ggfs. Effizienzbetrachtung Zu 2) Kosten und Wirtschaftlichkeit Gesamtkosten, Betriebskosten EWS Methode zur Ermittlung des NKV Zu 3) Städtebau Ortsbild (Erkennbarkeit der BAB seitens der Anwohner) Ortsentwicklung Potentiale für Wohn Gewerbeentwicklung Potentiale für Landwirtschaft Erweiterung Freizeit und Erholung Durchschneidungseffekte/ Trennung von Siedlungsgebieten Fremdenverkehr (Auswirkungen als Luftkurort, Ferienort) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

38 Wertungsverfahren Wertungsmaßstäbe Zu 4) Naturschutz und Landschaftspflege FFH Gebiete, Landschaftsschutzgebiete,.. Neuversiegelung Kompensationsflächen (AEFlächen) Landschaftsbild (Erkennbarkeit des Ortes Kirchturmsicht und Fernwirkung) Zu 5) Gewässerschutz Eingriff ins Grundwasser tangierte Wasserschutzgebiete Überschwemmungsgebiete/Verlust Retentionsraum Hochwasserschutz Zu 6) Landwirtschaft und Forsten Beanspruchung landwirtschaftliche Nutzflächen Beanspruchung Waldflächen 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

39 Wertungsverfahren Wertungsmaßstäbe Zu 7) Bautechnische Gesichtspunkte besondere Gründungs bzw. Standsicherungsmaßnahmen Massenbilanz Zu 8) Baubetriebliche Gesichtspunkte Bauen unter Verkehr Verkehrsführungen Bauzeit Bauunterhalt (Strecke, BW, Tunnel) 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

40 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben Übersicht des Planungsbereiches Ausbaurichtung Ausbauquerschnitt Bewertungskriterien TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

41 Tagesordnung TOP 1: Allgemeines TOP 2: Organisation der Arbeitsgruppen TOP 3: Randbedingungen des Planungsdialogs TOP 4: Aufgaben Übersicht des Planungsbereiches Ausbaurichtung Ausbauquerschnitt Bewertungskriterien TOP 5: Termine TOP 6: Pressemitteilung 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Rosenheim am

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