DPMAnutzerforum 2018
|
|
- Jörg Sauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DPMAnutzerforum 2018 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick München, 8. März 2018 Barbara Preißner Deutsches Patent- und Markenamt
2 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum
3 Leistungsdaten der H3 DPMA Veränderung Marken: Anmeldungen (national) ,8 % Marken: Eintragungen ,4 % Marken: Zurückweisungen und Zurücknahmen ,6 % Designs: Zahl der Anmeldungen * ,2 % Designs: eingetragene Anmeldungen * ,1 % Designs: erledigte Anmeldungen ohne Eintragung * ,1 % * Eine Sammelanmeldung kann bis zu 100 Designs enthalten. Stand: Februar März 2018 DPMAnutzerforum
4 Designnichtigkeitsverfahren Nichtigkeitsanträge Die nunmehr vorliegenden Zahlen liegen weit über der Prognose des Gesetzgebers von lediglich 10 Anträgen für 2014, 35 Anträgen für 2015 und 50 Anträgen für Nichtigkeit festgestellt/erklärt Zurückweisungen Rücknahmen/Sonstige Beendigungen Noch nicht beendete Verfahren Quelle: Designbereich, Stand: Januar 2018 Erledigungen: Handzählung 16 Anhörungen wurden bislang insgesamt durchgeführt (2017: 4). Es überwiegen die absoluten Nichtigkeitsgründe (mangelnde Neuheit und fehlende Eigenart). Die relativen Nichtigkeitsgründe machen nur ca. ein Sechstel aus. 8. März 2018 DPMAnutzerforum
5 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum
6 MaMoG: Gewährleistungsmarken Gesetzentwurf liegt vor Mit grundsätzlichen Änderungen dürfte kaum noch zu rechnen sein Details zur Markenprüfung in amtsinterner Klärung Zwei Beispiele: Kriterium der Gewährleistungsfunktion bei der Unterscheidungskraft Kriterium der Erkennbarkeit 8. März 2018 DPMAnutzerforum
7 Gewährleistungsmarke: Unterscheidungskraft Für herkömmliche Marken: Herkunftsfunktion ist wesentlich für Unterscheidungskraft Die Marke muss geeignet sein, Waren und Dienstleistungen, für die die Gewährleistung besteht, von solchen Marken zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Art. 27 a der Richtlinie (EU) 2015/2436, Art. 1 Nr. 66 MaMoG, neuer 106a Abs. 1 S. 2 MarkenG Neu und anders bei Gewährleistungsmarken: Gewährleistungsfunktion maßgeblich für Unterscheidungskraft Anforderungen in Entwicklung 8. März 2018 DPMAnutzerforum
8 Gewährleistungsmarke: Kriterium der Erkennbarkeit Prüfung der Erkennbarkeit: Aus dem Zeichen? Aus der Satzung? Die Anmeldung ( ) wird außerdem zurückgewiesen, wenn ( ) diese Marke den Eindruck erwecken kann, als wäre sie etwas anderes als eine Gewährleistungsmarke. Art. 1 Nr. 66 MaMoG, neuer 106e Abs. 2 MarkenG Wenn aus dem Zeichen: Welche Anforderungen genau? Diskussion noch nicht abgeschlossen. 8. März 2018 DPMAnutzerforum
9 MaMoG: Neue Markenformen dank neuer Wiedergabemöglichkeiten Erfordernis der grafischen Wiedergabe entfällt Darstellung im Register so, dass Behörden und Publikum Schutzgegenstand klar und eindeutig bestimmen können So gleichlautend Art. 3 der Richtlinie (EU) 2015/2436, Art. 1 Nr. 4 MaMoG, Änderung 8 Abs. 1 MarkenG 8. März 2018 DPMAnutzerforum
10 Anforderung an die Elektronisches Dateiformat JPEG Darstellung der Marke MP3 JPEG JPEG Hologramm-Marke Praktische Bedeutung für Markenanmeldung: MP4 Die Anerkennung dieses Monoformat-Konzeptes schließt nicht aus, andere Formate für die Eintragung dieser Einreichung ohne grafische Markenformenzuzulassen. Diese Wiedergabe zusätzlichen elektronischen Formate für sind in Tabelle Marke, 6 dieses Dokuments weiter unten aufgeführt. die o in Liste der von Ämtern akzeptierten Kategorien fällt, o Tabelle 2: Als zulässig vorgesehene elektronische Dateiformate für unkonventionelle Marken Monoformat- Konzept Markenart Hörmarke Bewegungsmarke Multimedia-Marke 5. Umsetzungsstand Die folgenden Tabellen 3 bis 6 enthalten eine Übersicht aktuellen Pläne Ämter im Hinblick auf die im amtlich akzeptierten Anerkennung Bezugnahme der verschiedenen auf einen Format allgemein Markenformen, ihrer wiedergabefähig Begriffsbestimmungen und zulässigen elektronischen ist. Dateiformate. anerkannten Farbcode wiedergegeben werden. Eine Beschreibung der Tabelle Akzeptierte Kategorien systematischen 3: Markenformen, und Anordnung die anerkannt Formate der Farben werden kann in Gemeinsamer Diese Tabelle enthält Markenformen, die in Zukunft von den MS-Markenämtern anerkannt werden. Die Spalte einem Klang oder einer Zusätzliche Tondatei, Markenformen die den Klang enthält reproduziert, bestimmte oder zusätzliche Markenformen, die ausdrücklich von den MS-Ämtern Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen Kombination von Klängen besteht. anerkannt durch werden. eine genaue Die Spalte Wiedergabe Sonstige des Klanges Marken enthält Marken, die im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Durchführungsverordnung keiner anderen aufgeführten Markenart zugeordnet werden können, sofern diese die verbindlichen Anforderungen erfüllen. Bewegung oder einer Videodatei oder einer Serie von Positionsänderung der Elemente aufeinanderfolgenden Umsetzung Standbildern der Anerkennung der verschiedenen Markenformen der Marke besteht oder sich darauf wiedergegeben werden, die Das die MS-Markenamt Bewegung wird die folgenden Markenformen anerkennen: erstreckt. oder die Positionsänderung zeigen. Werden Tabelle 1: Begriffsbestimmungen und Darstellungsmittel für die Standbilder in Artikel verwendet, 3 der Durchführungsverordnung so können diese aufgeführten Markenformen Amt nummeriert Umsetzungsdatum werden oder durch eine Beschreibung ergänzt werden, in der die Markenart Begriffsbestimmung Darstellungsmittel Multimedia-Marke Wortmarke Eine Marke, ausschließlich die aus einer Wörtern AT Die Marke muss durch Vorlage einer Tonoder Kombination Buchstaben, von Bild Ziffern, und aus Ton BG Darstellung Bild-Datei wiedergegeben des Zeichens in werden, normaler die Schrift die X (1) anderen besteht oder Standardschrift sich darauf erstreckt. BX und Kombination normalem des Layout Bildes ohne und grafische des Tons enthält. Hologramm-Marke entnommenen Eine Marke, die Schriftzeichen aus Elementen oder mit CY Darstellung Die Marke muss und/oder durch Farbe Vorlage dargestellt einer einer holografischen Kombination Merkmalen davon besteht. CZ werden. Videodatei oder eine grafische oder DE fotografische Darstellung wiedergegeben X (3) DK werden mit den Ansichten, k. die A. erforderlich k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. standardisierte Schriftzeichen, EE Darstellung sind, um den des Hologrammeffekt Zeichens, dessen in vollem Eintragung Stilisierungen oder ein besonderes ES beantragt Umfang darzustellen. wird, dargestellt werden, das alle Sonstige Marke Zeichenlayout Eine Marke, die oder in keine grafisches der EUIPO Elemente Die Marke sowie, muss wo in erforderlich, einer angemessenen Farben Merkmal vorgenannten oder eine Markenformen Farbe verwendet fällt. FI zeigt. Form unter Verwendung allgemein X (1) werden. Dazu gehören auch FR zugänglicher Technologie wiedergegeben Marken, die ausschließlich aus werden, soweit die Wiedergabe im Register Bildelementen oder aus einer eindeutig, präzise, abgeschlossen, leicht Kombination von Wort- und 6 Wortmarke Bildmarke Formmarke zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv dargestellt werden kann, damit die MP4 MP4 Positionsmar ke Mustermarke Farbmarke Hörmarke Bewegungs marke Multimediamarke Hologrammmarke Zusätzliche Markenforme Sonstige Marken 8. März 2018 DPMAnutzerforum
11 Gemeinsame Mitteilung aller Ämter im Europäischen Markennetzwerk Gemeinsame Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen 8. März 2018 DPMAnutzerforum
12 Wiedergabe neuer Markenformen Hörmarken: Einreichung auch als Tondatei, z.b. Neu: nicht mit Notenbild darstellbare Klänge, insbesondere Geräusche z.b. Motorgeräusch Bewegungsmarken: Einreichung auch als Videodatei, z.b. Aufwändige Beschreibung kann entfallen Bild- und Tonmarken: Einreichung als MP4 Multimediamarken möglich 8. März 2018 DPMAnutzerforum
13 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum
14 Hinweis zur Schutzdauer einer Marke (1) Das DPMA informiert ab sofort früher über den Ablauf der Schutzdauer einer Marke: Bislang: 3,5 Monate nach Schutzende Anmeldetag Ende der Schutzdauer Fälligkeit der Verlängerungsgebühr Ende der Zahlungsfrist ohne Zuschlag Hinweis Ende der Zahlungsfrist mit Zuschlag Künftig: mindestens 6 Monate vor Schutzende Anmeldetag Hinweis Ende der Schutzdauer Fälligkeit der Verlängerungsgebühr Ende der Zahlungsfrist ohne Zuschlag Ende der Zahlungsfrist mit Zuschlag 8. März 2018 DPMAnutzerforum
15 Hinweis zur Schutzdauer einer Marke (2) Gründe: Reform des europäischen Markenrechts Irreführenden Zahlungsaufforderungen von dritter Seite soll entgegengewirkt werden Klarheit, Transparenz Kundenfreundlichkeit Umsetzung: in mehreren Teilschritten bis Ende März 2018 DPMAnutzerforum
16 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum
17 Widerspruchsverfahren Ausgangslage Ende 2016 Situation Lange Laufzeiten der Widerspruchsverfahren Ursachen Priorisierung der Bearbeitung von Neuanmeldungen bei Einführung der elektronischen Akte (2015) Großzügige Gewährung von Fristen Ziel Verkürzung der Verfahrensdauer 8. März 2018 DPMAnutzerforum
18 Widerspruchsverfahren 1. Schritt: Bearbeitungszeit ab Beschlussreife Anpassung der Priorisierungsregelungen Höhere Priorität für Widerspruchsverfahren Fachvorträge zur Aktualisierung der Kenntnisse der Prüferschaft im Kollisionsverfahren Zwischenergebnis 2017: Zahl der beschlussreif vorliegenden Widerspruchsverfahren gesunken 8. März 2018 DPMAnutzerforum
19 Widerspruchsverfahren 2. Schritt: Bearbeitungszeit bis Beschlussreife Äußerungsfristen und Fristverlängerungen nur noch gemäß gesetzlicher Bestimmungen Kurze Fristen (1-2 Monate) Weitere Fristverlängerungen nur mit Einverständnis der Gegenseite Straffung bei einvernehmlichen Fristverlängerungen Maximal sechs Monate pro Antrag Abschließende Äußerung soll regelmäßig im zweiten Schriftsatz erfolgen 8. März 2018 DPMAnutzerforum
20 DPMAnutzerforum 2018 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick München, 8. März 2018 Barbara Preißner Deutsches Patent- und Markenamt
Gemeinsame Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen
Gemeinsame Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen 1 Gemeinsame Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen 1. Einleitung Die Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und
MehrDie Reform des Unionsmarkenrechts (Phase II): Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung
Die Reform des Unionsmarkenrechts (Phase II): Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung MARTIN FISCHER - EUIPO GRUR Jahrestagung Hamburg, 28. September 2017 23. März 2016 1. Okt. 2017 GMV GMGebV
MehrDPMAnutzerforum 2017
Hauptabteilung Marken und Designs Rückblick und Ausblick München, Barbara Preißner Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Übersicht Geschäftslage im Markenbereich Vollelektronische Bearbeitung EU
MehrEuropäische Markenrechtsrichtlinie 2015/2436
Europäische Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 Was kommt auf uns zu? München, 23. Katharina Mirbt Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Die Europäische Markenrechtsrichtlinie Europäische Markenrechtsrichtlinie
MehrGemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis zum Schutzbereich von schwarzweißen. 15. April Seite1
Mitteilung zur gemeinsamen zum Schutzbereich von schwarzweißen Marken 15. April 2014 Seite1 1 1. HINTERGRUND In ihrem Willen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des Konvergenzprogramms durch das
MehrOnline-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself
Online-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself Dr. Joachim Rüttgers www.rackette.com Dr.-Ing. Isam Tahhan www.isipat.de www.ip-anwaelte.de 1 / 24 was erwartet Sie hier und heute? I. Wichtiges zu
MehrWas ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts
Was ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts www.dpma.de Alle Schutzrechte unter einem Dach DPMA Designs Marken Gebrauchsmuster
MehrWorkshop: Marken und Designs online anmelden
Workshop: Marken und Designs online anmelden Dr. Joachim Rüttgers Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark Attorney European Design Attorney Kaiser-Joseph-Str. 179 79098 Freiburg www.rackette.de
MehrEine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.
FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/626 DER KOMMISSION
24.4.2018 L 104/37 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/626 R KOMMISSION vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des
MehrMarkenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab )
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab 14.1.2019 (z.t. ab 1.5.2020) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=bundesanzeiger_bgbl&start=//*[@attr_id=%27b gbl118s2357.pdf%27]# bgbl
MehrAm 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen:
Gemeinsame Mitteilung zur Anwendung von IP Translator v1.2, 20. Februar 2014 Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf
MehrWie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?
02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee
MehrPATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN
Patentinformationszentrum PATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN Allgemeines zur Anmeldung von Marken für die TUD Das Patentinformationszentrum (PIZ) ist bevollmächtigt die
MehrAm 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof ein Urteil in der Rechtssache C 307/10 IP Translator und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen:
Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis bei den in den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation 1 enthaltenen Oberbegriffen v1.2, 28. Oktober 2015 Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof ein
MehrTeil 2: Marken und Geschmacksmuster
Nicht-technische Schutzrechte Teil 2: Marken und Geschmacksmuster I. Die Marke Grundlagen 1 Funktion der Marke Funktion der Marke Individualisierung von Produkten oder Dienstleistungen als solche eines
MehrDesignschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer
schutz G v. 1.1.2014 Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Nationales und europäisches System Entweder: Eintragung (wie Marken) beim DPMA als eingetragenes,
Mehr302 Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen 120. Jg. / 2018
302 Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen 120. Jg. / 2018 Für die folgenden Ausstellungen wird Ausstellungsschutz gewährt: 1.»security essen 2018 the number one«vom 25. bis 28. September 2018 in
MehrHAUPTABTEILUNG GESCHMACKSMUSTER Prüfungspraxis des Amtes - Mitteilung Nr. 2/2005 DEFINITION EINES GESCHMACKSMUSTERS
HAUPTABTEILUNG GESCHMACKSMUSTER Prüfungspraxis des Amtes - Mitteilung Nr. 2/2005 DEFINITION EINES GESCHMACKSMUSTERS Gemäß Artikel 3 Buchstabe a) GGV bedeutet Geschmacksmuster die Erscheinungsform eines
MehrAnmelder von Marken. Was sind Marken?
Anmelder von Marken Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistung-en eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig
MehrHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE
Zuletzt aktualisiert am: 07.2013 HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE Anzahl n (einschl. dieser) Zeichen des Antragstellers/Vertreters
MehrEUROPÄISCHE UNION. Verordnung (EU) 2017/1431 der Kommission Heft 1 Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen 5
2018 Heft 1 Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen 5 EUROPÄISCHE UNION Verordnung (EU) 2017/1431 der Kommission mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des
MehrRechtsnatur und Rechtssystematik der unionsrechtlichen Konzeption einer Gewährleistungsmarke
Universität Konstanz Rechtsnatur und Rechtssystematik der unionsrechtlichen Konzeption einer Gewährleistungsmarke Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. Jahrestagung
MehrREFORM DER UNIONSMARKE Zusammenfassung der Änderungen, die am 1.Oktober 2017 in Kraft treten. Haftungsausschluss:
REFORM DER UNIONSMARKE Zusammenfassung der Änderungen, die am 1.Oktober 2017 in Kraft treten Haftungsausschluss: Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht verbindlich. Die
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrDas Eintragungsverfahren für Designs beim DPMA aktuelle Entwicklungen und Hinweise
Das Eintragungsverfahren für Designs beim DPMA aktuelle Entwicklungen und Hinweise 1. Jenaer Designrechtstag Jena, 8.tember 2016 Marcus Kühne Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Überblick Geschäftslage
MehrA. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 MarkenG
Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Eintragung einer Marke in das Markenregister gem. 33 Abs. 2 S. 1 MarkenG A. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33
MehrDie Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung
Die Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung Vierte IHK Unternehmerwoche 1. Oktober 2015 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016 Inhalt I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren IV. Schutzwirkung der Marke
MehrMarkenrecht. Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Markenrecht Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind
MehrMarkenschutz in Georgien und Deutschland
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5635 Markenschutz in Georgien und Deutschland Eine vergleichende Untersuchung des georgischen und
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 1 VERFAHREN
PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 1 VERFAHREN Prüfungsrichtlinien vor dem Amt, Teil B, Prüfung Seite 1 Inhaltsverzeichnis
Mehrdapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber
19052014 dapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber dapolino Legal Disclaimer / Haftungsausschlüsse Legal Disclaimer Dies ist keine Rechtsberatung - ich bin kein Rechtsanwalt Keine
MehrFAQ zur Markenanmeldung
FAQ zur Markenanmeldung Schöne neue Markenwelt die Bedeutung von Marken im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Unternehmen investieren viel in den Aufbau Ihrer Marken, da der Unternehmenswert eng
MehrDPMAnutzerforum 2018
DPMAnutzerforum 2018 Rückblick auf 2017 und Perspektiven München, 8. März 2018 Günter Hubert Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Übersicht Patente Geschäftslage Herausforderungen Maßnahmen Gebrauchsmuster
MehrMarken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten. Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Marken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf Übersicht Marke und Geschmacksmuster: ein kurzer Überblick Beispiele Anmeldestrategie
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2018
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2018 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
MehrIR-Marke. und Protokoll zum MMA (PMMA)
IR-Marke Madrider Markenabkommen (MMA) Madrider Markenabkommen (MMA) und Protokoll zum MMA (PMMA) relevante Gesetze Madrider Markenabkommen (MMA) seit 1891 aktuelle Fassung: Stockholmer Fassung von 1967
MehrMarkenrecht. Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Markenrecht und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer : Systematik 8: Absolute (= Eintragungshindernisse) Abs. 1: als absolute Eintragungsvoraussetzung
Mehr17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Werbung für Ärzte (insbesondere im Internet)
17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Werbung für Ärzte (insbesondere im Internet) Rechtsanwältin Dr. Miriam Katharina Dahm Duisburg 17. Frühjahrstagung 2017 31. März bis 01. April
MehrEinführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht
Einführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr. Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz 1 D 88045 Friedrichshafen
MehrSchutzrechte im internationalen Wettbewerb T. Hüttner 1
06.03.2007 T. Hüttner 1 Produktpiraterie Fremdschutzrechte Risiken für ein Unternehmen Preiskampf Know-how-Abfluss (Abwanderung eigener Arbeitskräfte) 06.03.2007 T. Hüttner 2 5% bis 9% des Welthandels
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrANHÄNGE. zu einem. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. über die Unionsmarke (Kodifizierter Text)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 31.10.2016 COM(2016) 702 final ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE zu einem Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Unionsmarke (Kodifizierter
MehrDie Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht
Folie 1 von 30 24.10.2013 Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht Dr. Christoph Gerspacher Patentanwalt Dipl.-Chem. Folie 2 von 30 24.10.2013 Übersicht Was ist eine Marke? Was sind
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM EUIPO TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4
PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM EUIPO TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4 ABSOLUTE EINTRAGUNGSHINDERNISSE KAPITEL 16 UNIONSGEWÄHRLEISTUNGSMARKEN Richtlinien
MehrDas Designrecht. Das Nichtigkeitsverfahren in Designsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. GRUR-Jahresversammlung Erfurt, 26.
Das Designrecht Das Nichtigkeitsverfahren in Designsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt GRUR-Jahresversammlung Erfurt, 26. September 2013 Marcus Kühne Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de
MehrStartUp München 2014. Marke als Erfolgsfaktor
StartUp München 2014 Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Produkt und Unternehmensnamen Dr. Amelie Winkhaus IHK für München und Oberbayern Inhaltsübersicht: A. Was ist eine Marke? B. Voraussetzungen für
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2017
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2017 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
Mehr5. Braunschweiger Gründungswoche
5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen
MehrIHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016
IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 Patentrecherche für Einsteiger Grundlagen der gewerblichen Schutzrechte Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum
MehrGebühren und Auslagen für Designs (mit Beispielen)
Gebühren und Auslagen für Designs (mit Beispielen) Postanschrift Telefax Telefon Dienststelle München 80297 München +49 89 2195-2221 Zentraler Kundenservice: Dienststelle Jena 07738 Jena +49 3641 40-5800
MehrUrheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte
Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen
MehrDPMAnutzerforum 2014
DPMAnutzerforum 2014 Fortschritte und Trends München, 13. November 2014 Michael Ganzenmüller Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Überblick DPMAdirekt DEPATISnet Projekt: Neuer Kundenservice 2 Aktueller
MehrDesignschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
schutz G v. 1.1.2014 (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer und andere Immaterialgüterrechte Ästhetische Leistung => Nähe
MehrDPMAnutzerforum 2017
DPMAnutzerforum 2017 Hauptabteilung Information Aktuelle Entwicklungen und Neuerungen München, 16. März 2017 Christine Moosbauer Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Übersicht DPMAdirektPro elektronischer
MehrB&B Bulletin Sonderausgabe
B&B Bulletin Sonderausgabe Januar 2019 Markenrechtsmodernisierungsgesetz Autor: Dr. Florian Schwab, LL.M., Lic en droit, Nach Zustimmung durch den Bundestag tritt das Markenrechtsmodernisierungsgesetz
MehrStartUp München 2015. Marke als Erfolgsfaktor
StartUp München 2015 Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Produkt und Unternehmensnamen Dr. Amelie Winkhaus IHK für München und Oberbayern Inhaltsübersicht: A. Was ist eine Marke? B. Voraussetzungen für
MehrAngenommen von der Versammlung des Madrider Verbands am 11. Oktober 2016 In Kraft getreten am 1. November 2017
Gemeinsame Ausführungsordnung vom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der
MehrErfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und
Erfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und Geschmacksmustern in China Thomas Mütschele Patentanwalt Werner Heinzelmann Hansgrohe AG Steinbeis-Europa-Zentrum: Schutz des Geistigen Eigentums
MehrFFV-Workshop 13.3.2009. Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude
FFV-Workshop 13.3.2009 Die Marke ComNets Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? Was ist eine Marke? Erste Anmeldung ComNets durch den FFV Probleme für die Eintragung Neue
MehrBESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES. vom 22. Oktober 2014
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Der Präsident BESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 22. Oktober 2014 über öffentlich verfügbare Angaben betreffend Anmeldungen
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE Prüfungsrichtlinien
MehrDer Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt
Der Wettbewerb der Markensysteme Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Büscher Richter am Bundesgerichtshof
MehrVeranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz
Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen Grundelemente der Wissensschutz Strategie Betriebs oder Geschäftsgeheimnis Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz
MehrINTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZUM PRIORITÄTSRECHT NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN
G UPOV/EXN/PRI/1 ORIGINAL: englisch DATUM: 22. Oktober 2009 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF ERLÄUTERUNGEN ZUM PRIORITÄTSRECHT NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN vom Rat auf seiner
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE
PRÜFUNGSRICHTLINIEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE Prüfungsrichtlinien vor dem Amt, Teil A, Allgemeine Regeln Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4
PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4 ABSOLUTE EINTRAGUNGSHINDERNISSE KAPITEL 5 ÜBLICHE ZEICHEN ODER ANGABEN (ARTIKEL
MehrDie Unionsmarke in der künftigen Praxis des EUIPO
Die Unionsmarke in der künftigen Praxis des EUIPO Dr. Dominik HANF Hauptabteilung Internationale Zusammenarbeit und Rechtsangelegenheiten Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) Markenforum
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE Prüfungsrichtlinien
MehrSchutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen
Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen Immaterialgüterrecht: absolute Rechte an geistigen Schöpfungen und Kennzeichen Wirkung gegenüber jedermann ähnlich wie Eigentum - geistiges Eigentum
MehrMarkenrechtsreformpaket (Teil 2) Die neue Unionsmarkenverordnung RAin Laura Delpy, Köln
Aktuelle Entwicklungen Markenrechtsreformpaket (Teil 2) Die neue Unionsmarkenverordnung RAin Laura Delpy, Köln In der vorangegangenen Ausgabe wurde bereits die neue Markenrechtsrichtlinie (EU) 2015/2436
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) Teil M INTERNATIONALE MARKEN
PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) Teil M INTERNATIONALE MARKEN Prüfungsrichtlinien vor dem Amt, Teil M, Internationale Marken Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrDPMAnutzerforum 2015
DPMAnutzerforum 2015 Neues aus den Hauptabteilungen 1 München, 3. Dezember 2015 Dr. Christel Schuster, Dr. Christian Heinz Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Übersicht Geschäftslage Struktur-
MehrMarkenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken. Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente
Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Das Anmeldeverfahren 3. Schutzhindernisse
MehrWelche Möglichkeiten haben Sie nun, um Ihre Bezeichnung schützen zu lassen: Das Deutsche Markengesetz (MarkenG) kennt insbesondere folgende Marken:
1 Einleitung Als Unternehmer kommen Sie über kurz oder lang nicht an dem Thema Marken vorbei. Schon bei der Überlegung, welchen Namen Sie Ihrem Unternehmen geben sollen, ist es sinnvoll, sich mit der Frage
MehrVADEMECUM ZUM BLATT FÜR UNIONSMARKEN
VADEMECUM ZUM BLATT FÜR UNIONSMARKEN V.15 (24.10.2017) VADEMECUM Einleitung Teil A Teil B Teil C Teil D Teil E Teil F - Anmeldungen von Unionsmarken - Eintragungen von Unionsmarken - Eintragungen in das
MehrPraxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Markenrecht. von Dr. Wolfgang Berlit. 7., neubearbeitete Auflage
Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts Markenrecht von Dr. Wolfgang Berlit 7., neubearbeitete Auflage Markenrecht Berlit schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrDr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com
MehrÄhnliche Marken recherchieren mit der Expertendatenbank CEDELEX
Ähnliche Marken recherchieren mit der Expertendatenbank CEDELEX Elmar Bickar Stephanie Erkelenz Patent- und Normenzentrum Aachen Agenda Kurzvorstellung PNZ Aachen Dienstleister für Forschung und Wirtschaft
MehrIndustriebesprechung 2013
Industriebesprechung 2013 Neues aus der Hauptabteilung 4 (Verwaltung und Recht) München, 14. November 2013 Dr. Regina Hock Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Überblick Patentrechtsnovelle Nutzung
MehrDeutsch. Hydrotec Technologies AG Dungstruper Straße Wildeshausen Deutschland. Eisenführ, Speiser & Partner
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT DIENSTSTELLE GESCHMACKSMUSTER ENTSCHEIDUNG DER NICHTIGKEITSABTEILUNG VOM 02.10.2012 IM VERFAHREN ÜBER DIE
MehrVorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 A. Literaturhinweise Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Bender, Europäisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem,
MehrDPMAnutzerforum 2017
DPMAnutzerforum 2017 Eckpunkte der Strategie München, Christine Moosbauer Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Einleitung Strategie 2 Einleitung Warum braucht das DPMA eine Strategie? 3 Einleitung
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrLEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien
EBA/GL/2017/08 12/09/2017 Leitlinien zu den Kriterien für die Festlegung der Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichwertigen Garantie gemäß Artikel 5 Absatz 4 der
MehrTechnische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/ Design. I. Materielle Schutzvoraussetzungen
Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/2018 6 Design I. Materielle Schutzvoraussetzungen 1. Schutzfähige Gegenstände Nach 1, Nr. 1 DesignG ist ein Design
MehrDeutsch. Wolf PVG GmbH & Co. KG Industriestraße Vlotho-Exter Deutschland
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT DIENSTSTELLE GESCHMACKSMUSTER ENTSCHEIDUNG DER NICHTIGKEITSABTEILUNG VOM 19.06.2014 IM VERFAHREN ÜBER DIE
MehrRechtsinfo. Markenschutzrecht - FAQ
Rechtsinfo Markenschutzrecht - FAQ Inhaltsverzeichnis 1. Markenschutz? 1 2. Muss eine kreierte Marke geschützt werden? 1 3. Was ist eine Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes? 2 4. Wesentliche Fragen
Mehr