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1 DPMAnutzerforum 2018 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick München, 8. März 2018 Barbara Preißner Deutsches Patent- und Markenamt

2 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum

3 Leistungsdaten der H3 DPMA Veränderung Marken: Anmeldungen (national) ,8 % Marken: Eintragungen ,4 % Marken: Zurückweisungen und Zurücknahmen ,6 % Designs: Zahl der Anmeldungen * ,2 % Designs: eingetragene Anmeldungen * ,1 % Designs: erledigte Anmeldungen ohne Eintragung * ,1 % * Eine Sammelanmeldung kann bis zu 100 Designs enthalten. Stand: Februar März 2018 DPMAnutzerforum

4 Designnichtigkeitsverfahren Nichtigkeitsanträge Die nunmehr vorliegenden Zahlen liegen weit über der Prognose des Gesetzgebers von lediglich 10 Anträgen für 2014, 35 Anträgen für 2015 und 50 Anträgen für Nichtigkeit festgestellt/erklärt Zurückweisungen Rücknahmen/Sonstige Beendigungen Noch nicht beendete Verfahren Quelle: Designbereich, Stand: Januar 2018 Erledigungen: Handzählung 16 Anhörungen wurden bislang insgesamt durchgeführt (2017: 4). Es überwiegen die absoluten Nichtigkeitsgründe (mangelnde Neuheit und fehlende Eigenart). Die relativen Nichtigkeitsgründe machen nur ca. ein Sechstel aus. 8. März 2018 DPMAnutzerforum

5 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum

6 MaMoG: Gewährleistungsmarken Gesetzentwurf liegt vor Mit grundsätzlichen Änderungen dürfte kaum noch zu rechnen sein Details zur Markenprüfung in amtsinterner Klärung Zwei Beispiele: Kriterium der Gewährleistungsfunktion bei der Unterscheidungskraft Kriterium der Erkennbarkeit 8. März 2018 DPMAnutzerforum

7 Gewährleistungsmarke: Unterscheidungskraft Für herkömmliche Marken: Herkunftsfunktion ist wesentlich für Unterscheidungskraft Die Marke muss geeignet sein, Waren und Dienstleistungen, für die die Gewährleistung besteht, von solchen Marken zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Art. 27 a der Richtlinie (EU) 2015/2436, Art. 1 Nr. 66 MaMoG, neuer 106a Abs. 1 S. 2 MarkenG Neu und anders bei Gewährleistungsmarken: Gewährleistungsfunktion maßgeblich für Unterscheidungskraft Anforderungen in Entwicklung 8. März 2018 DPMAnutzerforum

8 Gewährleistungsmarke: Kriterium der Erkennbarkeit Prüfung der Erkennbarkeit: Aus dem Zeichen? Aus der Satzung? Die Anmeldung ( ) wird außerdem zurückgewiesen, wenn ( ) diese Marke den Eindruck erwecken kann, als wäre sie etwas anderes als eine Gewährleistungsmarke. Art. 1 Nr. 66 MaMoG, neuer 106e Abs. 2 MarkenG Wenn aus dem Zeichen: Welche Anforderungen genau? Diskussion noch nicht abgeschlossen. 8. März 2018 DPMAnutzerforum

9 MaMoG: Neue Markenformen dank neuer Wiedergabemöglichkeiten Erfordernis der grafischen Wiedergabe entfällt Darstellung im Register so, dass Behörden und Publikum Schutzgegenstand klar und eindeutig bestimmen können So gleichlautend Art. 3 der Richtlinie (EU) 2015/2436, Art. 1 Nr. 4 MaMoG, Änderung 8 Abs. 1 MarkenG 8. März 2018 DPMAnutzerforum

10 Anforderung an die Elektronisches Dateiformat JPEG Darstellung der Marke MP3 JPEG JPEG Hologramm-Marke Praktische Bedeutung für Markenanmeldung: MP4 Die Anerkennung dieses Monoformat-Konzeptes schließt nicht aus, andere Formate für die Eintragung dieser Einreichung ohne grafische Markenformenzuzulassen. Diese Wiedergabe zusätzlichen elektronischen Formate für sind in Tabelle Marke, 6 dieses Dokuments weiter unten aufgeführt. die o in Liste der von Ämtern akzeptierten Kategorien fällt, o Tabelle 2: Als zulässig vorgesehene elektronische Dateiformate für unkonventionelle Marken Monoformat- Konzept Markenart Hörmarke Bewegungsmarke Multimedia-Marke 5. Umsetzungsstand Die folgenden Tabellen 3 bis 6 enthalten eine Übersicht aktuellen Pläne Ämter im Hinblick auf die im amtlich akzeptierten Anerkennung Bezugnahme der verschiedenen auf einen Format allgemein Markenformen, ihrer wiedergabefähig Begriffsbestimmungen und zulässigen elektronischen ist. Dateiformate. anerkannten Farbcode wiedergegeben werden. Eine Beschreibung der Tabelle Akzeptierte Kategorien systematischen 3: Markenformen, und Anordnung die anerkannt Formate der Farben werden kann in Gemeinsamer Diese Tabelle enthält Markenformen, die in Zukunft von den MS-Markenämtern anerkannt werden. Die Spalte einem Klang oder einer Zusätzliche Tondatei, Markenformen die den Klang enthält reproduziert, bestimmte oder zusätzliche Markenformen, die ausdrücklich von den MS-Ämtern Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen Kombination von Klängen besteht. anerkannt durch werden. eine genaue Die Spalte Wiedergabe Sonstige des Klanges Marken enthält Marken, die im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Durchführungsverordnung keiner anderen aufgeführten Markenart zugeordnet werden können, sofern diese die verbindlichen Anforderungen erfüllen. Bewegung oder einer Videodatei oder einer Serie von Positionsänderung der Elemente aufeinanderfolgenden Umsetzung Standbildern der Anerkennung der verschiedenen Markenformen der Marke besteht oder sich darauf wiedergegeben werden, die Das die MS-Markenamt Bewegung wird die folgenden Markenformen anerkennen: erstreckt. oder die Positionsänderung zeigen. Werden Tabelle 1: Begriffsbestimmungen und Darstellungsmittel für die Standbilder in Artikel verwendet, 3 der Durchführungsverordnung so können diese aufgeführten Markenformen Amt nummeriert Umsetzungsdatum werden oder durch eine Beschreibung ergänzt werden, in der die Markenart Begriffsbestimmung Darstellungsmittel Multimedia-Marke Wortmarke Eine Marke, ausschließlich die aus einer Wörtern AT Die Marke muss durch Vorlage einer Tonoder Kombination Buchstaben, von Bild Ziffern, und aus Ton BG Darstellung Bild-Datei wiedergegeben des Zeichens in werden, normaler die Schrift die X (1) anderen besteht oder Standardschrift sich darauf erstreckt. BX und Kombination normalem des Layout Bildes ohne und grafische des Tons enthält. Hologramm-Marke entnommenen Eine Marke, die Schriftzeichen aus Elementen oder mit CY Darstellung Die Marke muss und/oder durch Farbe Vorlage dargestellt einer einer holografischen Kombination Merkmalen davon besteht. CZ werden. Videodatei oder eine grafische oder DE fotografische Darstellung wiedergegeben X (3) DK werden mit den Ansichten, k. die A. erforderlich k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. standardisierte Schriftzeichen, EE Darstellung sind, um den des Hologrammeffekt Zeichens, dessen in vollem Eintragung Stilisierungen oder ein besonderes ES beantragt Umfang darzustellen. wird, dargestellt werden, das alle Sonstige Marke Zeichenlayout Eine Marke, die oder in keine grafisches der EUIPO Elemente Die Marke sowie, muss wo in erforderlich, einer angemessenen Farben Merkmal vorgenannten oder eine Markenformen Farbe verwendet fällt. FI zeigt. Form unter Verwendung allgemein X (1) werden. Dazu gehören auch FR zugänglicher Technologie wiedergegeben Marken, die ausschließlich aus werden, soweit die Wiedergabe im Register Bildelementen oder aus einer eindeutig, präzise, abgeschlossen, leicht Kombination von Wort- und 6 Wortmarke Bildmarke Formmarke zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv dargestellt werden kann, damit die MP4 MP4 Positionsmar ke Mustermarke Farbmarke Hörmarke Bewegungs marke Multimediamarke Hologrammmarke Zusätzliche Markenforme Sonstige Marken 8. März 2018 DPMAnutzerforum

11 Gemeinsame Mitteilung aller Ämter im Europäischen Markennetzwerk Gemeinsame Mitteilung über die Darstellung neuer Markenformen 8. März 2018 DPMAnutzerforum

12 Wiedergabe neuer Markenformen Hörmarken: Einreichung auch als Tondatei, z.b. Neu: nicht mit Notenbild darstellbare Klänge, insbesondere Geräusche z.b. Motorgeräusch Bewegungsmarken: Einreichung auch als Videodatei, z.b. Aufwändige Beschreibung kann entfallen Bild- und Tonmarken: Einreichung als MP4 Multimediamarken möglich 8. März 2018 DPMAnutzerforum

13 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum

14 Hinweis zur Schutzdauer einer Marke (1) Das DPMA informiert ab sofort früher über den Ablauf der Schutzdauer einer Marke: Bislang: 3,5 Monate nach Schutzende Anmeldetag Ende der Schutzdauer Fälligkeit der Verlängerungsgebühr Ende der Zahlungsfrist ohne Zuschlag Hinweis Ende der Zahlungsfrist mit Zuschlag Künftig: mindestens 6 Monate vor Schutzende Anmeldetag Hinweis Ende der Schutzdauer Fälligkeit der Verlängerungsgebühr Ende der Zahlungsfrist ohne Zuschlag Ende der Zahlungsfrist mit Zuschlag 8. März 2018 DPMAnutzerforum

15 Hinweis zur Schutzdauer einer Marke (2) Gründe: Reform des europäischen Markenrechts Irreführenden Zahlungsaufforderungen von dritter Seite soll entgegengewirkt werden Klarheit, Transparenz Kundenfreundlichkeit Umsetzung: in mehreren Teilschritten bis Ende März 2018 DPMAnutzerforum

16 Übersicht Geschäftslage im Markenbereich im Bereich Designs Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) Hinweis zur Schutzdauer einer Marke Beschleunigung im Widerspruchsverfahren 8. März 2018 DPMAnutzerforum

17 Widerspruchsverfahren Ausgangslage Ende 2016 Situation Lange Laufzeiten der Widerspruchsverfahren Ursachen Priorisierung der Bearbeitung von Neuanmeldungen bei Einführung der elektronischen Akte (2015) Großzügige Gewährung von Fristen Ziel Verkürzung der Verfahrensdauer 8. März 2018 DPMAnutzerforum

18 Widerspruchsverfahren 1. Schritt: Bearbeitungszeit ab Beschlussreife Anpassung der Priorisierungsregelungen Höhere Priorität für Widerspruchsverfahren Fachvorträge zur Aktualisierung der Kenntnisse der Prüferschaft im Kollisionsverfahren Zwischenergebnis 2017: Zahl der beschlussreif vorliegenden Widerspruchsverfahren gesunken 8. März 2018 DPMAnutzerforum

19 Widerspruchsverfahren 2. Schritt: Bearbeitungszeit bis Beschlussreife Äußerungsfristen und Fristverlängerungen nur noch gemäß gesetzlicher Bestimmungen Kurze Fristen (1-2 Monate) Weitere Fristverlängerungen nur mit Einverständnis der Gegenseite Straffung bei einvernehmlichen Fristverlängerungen Maximal sechs Monate pro Antrag Abschließende Äußerung soll regelmäßig im zweiten Schriftsatz erfolgen 8. März 2018 DPMAnutzerforum

20 DPMAnutzerforum 2018 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick München, 8. März 2018 Barbara Preißner Deutsches Patent- und Markenamt

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