Mit der Sonne Geld verdienen - Steuerliche Aspekte
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- Daniel Jaeger
- vor 8 Jahren
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1 Mit der Sonne Geld verdienen - Steuerliche Aspekte StB Dr. Wolfgang Kubens LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbh Taunusstraße Friedrichsdorf Tel.: 06172/ LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbh
2 Aufbau einer Photovoltaikanlage 2
3 Rahmenbedingungen Investitionskosten Module Wechselrichter Montage Betriebskosten Wartungskosten Instandhaltungskosten Versicherung Zählermiete Sonstige Faktoren Umweltschutz Imagegewinn Wirtschaftlichkeit netzgekoppelter Photovoltaikanlagen technische Rahmenbedingungen Wirkungsgrad Lebensdauer Standort Ausrichtung Finanzmathematische Parameter Abschreibungen Zinsbelastung Dachneigung Klima Förderung Zinsgünstige Darlehen Zuschüsse Erlöse Einspeisevergütung (EEG) Zinseinnahmen 3
4 Rahmenbedingungen Erneuerbare Energien Gesetz 2009 (EEG) Garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre (siehe Tabelle) Reduzierung der Einspeisevergütung per und Vergütung für Direktverbrauch 4
5 EEG Vergütungssätze Jahr der Inbetriebnahme Freiflächen ct/kwh < 30 kw (ct/kwh) ab 30 kw (ct/kwh) Dachanlagen ab 100 kw (ct/kwh) ,49 46,75 44,48 43,99 43,99 ab 1000 kw (ct/kwh) ,94 43,01 40,91 39,58 33, ,43 39,14 37,23 35,23 29,37 Ab ,16/25,02 34,05 32,39 30,65 25,55 Ab ,37/24,26 33,03 31,42 29,73 24,
6 EEG Direktverbrauch Ab Ab (> 30 % DV) Vergütungssatz für Direktverbrauch (netto) Eingesparter Haushaltsstrompreis (brutto) (Annahme) Vergütung bei Netzeinspeisung (netto) Ab (< 30 % DV) 22,76 22,05 17,67 20,00 20,00 20,00 42,76 42,05 37,67 39,14 34,05 34,05 Differenz ( Vorteil )* 3,62 8,00 3,62 * ohne Umsatzsteuer auf Direktverbrauch * Direktverbrauch nur in dem Moment, in dem der Strom auch erzeugt wird (häufig wird im Verein der Strom nur abends gebraucht!) 6
7 EEG Mehrere Anlagen gelten unter bestimmten Bedingungen als eine Anlage ( 19 EEG), sofern auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien Vergütung in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gesetzt Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung! 7
8 Tätigkeitsbereiche eines Vereines Vermögens- Verwaltung, z.b. Miete, Zinsen körperschaft- und gewerbesteuerfrei Ideeller Bereich z.b. Spenden, Mitgliedsbeiträge Zweckbetrieb z.b. best. Sportveranstaltungen ( 67a AO) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb z.b. Reiterstube, Sportveranstaltungen bei Überschreiten der Grenzen des 67a AO körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig 8
9 Tätigkeitsbereiche eines Vereines Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb eines Vereines sind körperschaft- und gewerbesteuerfrei Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind grds. steuerpflichtig Besteuerungsgrenze für die KSt und GewSt von Freigrenze, kein Freibetrag Basis: Bruttoeinnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Sofern überschritten: Steuerbelastung: 15 % KSt + ca. 14 % GewSt (je nach Hebesatz) Freibetrag in Höhe von bei der Körperschaftsteuer Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Höhe von
10 Ertragsteuerliche Aspekte Betrieb einer PV-Anlage führt zu gewerblichen Einkünfte Gewinnermittlung: i.d.r. Einnahme-Überschussrechnung Gegenüberstellung der Einnahmen den Ausgaben Umsatzsteuer dabei regelmäßig als durchlaufender Posten, es sei denn, Zahlung und Erstattung finden in unterschiedlichen Jahren statt 10
11 Beispiel: vereinf. Gewinnermittlung Photovoltaikanlage 25 KW p Kosten je KW p : Anschaffungskosten ,00 Ertrag: 900 KW je KW p = KW KW x 0, ,75./. lineare Abschreibung 5 % von / ,00./. Kosten für Gewinnermittlung, Umsatzsteuererklärung, Versicherung./. 600,00 = Gewinn 3.081,75 11
12 Ertragsteuerliche Aspekte Steuerliche Beurteilung von dachintegrierten und aufgesetzten Anlagen neuerdings identisch, d.h. Beurteilung als Betriebsvorrichtung, d.h. Lineare Abschreibung ( AfA ): 20 Jahre = 5 % Degressive AfA: 25 %, max. 2,5fache der linearen AfA = 12,5 % Nur noch bei Anschaffung/Herstellung bis zum Sonder-AfA: 20 % Investitionsabzugsbetrag (max. 40 %) im Vorjahr ( IAB ) 12
13 Mittelverwendung Zulässig: Zweckbetrieb Ideeller Bereich Vermögensverwaltung wirtschaftl. Geschäftsbetr. 13
14 Mittelverwendung Nicht zulässig: gemeinnützigkeitsschädlich Zweckbetrieb Ideeller Bereich Vermögensverwaltung wirtschaftl. Geschäftbetr. 14
15 Mittelverwendung Vorsicht: u.u. Verlust der Gemeinnützigkeit bei Verwendung von Mitteln aus dem ideellen Bereich, dem Zweckbetrieb oder der Vermögensverwaltung zur Finanzierung der PV-Anlage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Lösung: 100 % Fremdfinanzierung Verlusten aus dem Betrieb einer PV-Anlage z.b. durch Inanspruchnahme Investitionsabzugsbetrag, So-AfA oder degressiver Abschreibung Verluste können aber genutzt werden um diese z.b. mit Gewinnen aus anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (z.b. Gaststätte) auszugleichen 15
16 Ertragsteuerliche Aspekte Einnahmen aus der Vermietung des Daches Vermögensverwaltung Rechtliche Aspekte stehen im Vordergrund Pachtdauer Rückbau oder Eigentumsübergang Sicherung durch Grunddienstbarkeit Rechtsnachfolge Instandhaltung des Daches/Gebäudes Preisfindung (je kw, qm, als Anteil am Jahresertrag) 16
17 Umsatzsteuer Nicht unternehmerischer Bereich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 19 % Zweckbetrieb 7 % Unternehmerischer Bereich 17
18 Umsatzsteuerliche Aspekte Vorsteuerabzug Ziel ist i.d.r., den vollen Vorsteuerabzug zu erlangen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug > 10 % unternehmerische Nutzung (durch Einspeisung gegeben) Überschreiten bzw. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung 18
19 Umsatzsteuerliche Aspekte Kleinunternehmergrenze im Vorjahr und im laufenden Jahr Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet 5 Jahre Danach ist eine Rückkehr möglich Vorsteuerberichtigungszeitraum 5 Jahre Vorsicht, wenn noch weitere Einnahmen erzielt werden, für die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird z.b. Vereinsgaststätte PV-Anlage führt dann ggf. zur Umsatzsteuerpflicht 19
20 Umsatzsteuerliche Aspekte Umsätze Lieferung von Strom (regelbesteuernder Unternehmer): 19 % Direktverbrauch gilt ebenfalls als Lieferung an den Netzbetreiber zu 19 % zu beurteilen dezentraler Stromverbrauch gilt als Rücklieferung Vorsteuerabzug aus der Rücklieferung abhängig davon, wo der Strom verwendet wird 20
21 Umsatzsteuerliche Aspekte Vorsteuerabzug aus Dachsanierung i.zshg. mit PV-Anlage OFD-Frankfurt vom : VSt-Abzug nur aus Dachverstärkung etc. OFD-Karlsruhe vom : anteiliger VSt-Abzug i.h.v. 50 % der von der PV-Anlage bedeckten Dachfläche FG München vom : Kein VSt-Abzug für allgemeine Kosten der Dachsanierung (anteiliger)vst-abzug jedoch, sofern aus statischen Gründen z.b. Sparren/Dachbalken zu verstärken/einzuziehen sind o.ä. FG Nürnberg vom : Voller VSt-Abzug aus Kosten zur Verstärkung des Dachstuhls FG Nürnberg vom : Voller VSt-Abzug aus Kosten der Asbest-Dachsanierung aus Errichtung einer PV-Anlage durch pauschalierenden Landwirt
22 Umsatzsteuerliche Aspekte Dachvermietung BFH: Dachvermietung zu Reklamezwecken ist als Vertrag besonderer Art umsatzsteuerpflichtig BMF: Vermietung von Funkfeststationen: umsatzsteuerfrei 22
23 Umsatzsteuerliche Aspekte Bauabzugsteuer i.h.v. 15 % ist Steuer einzubehalten, wenn Monteur nicht seine Freistellungsbescheinigung vorlegt Abtretung der USt als Finanzierungsinstrument Vorteil: Vermeidung Zwischenfinanzierung der USt Abtretung an Lieferanten abtretbar ist der Überschuss der Vorsteuer über die USt Voraussetzungen: Abtretung Anzeige (Vordruck in der Anlage zur AEAO) Wichtig: Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (sonst wirkungslos!) 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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