Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

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1 Rundschau Freitag, 18. Januar 2019 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 21 Ausgabe 3/2019 Verpachtung Kiosk im Freibad Rüllberg und im Freibad Königsberg Die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein verpachten ab Mai 2019 den Verkaufskiosk im Freibad Rüllberg an der B 270 bei Homberg sowie im Freibad Königsberg in Wolfstein. Interessenten melden sich bitte bis bei der Verwaltung (Herr Altes Tel oder Frau Welker Tel ). Lauterecken, den Hans L. Altes, Kaufm. Werkleiter Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung als Springerkräfte für die kommunalen Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Auch ein Einsatz in der Jugendarbeit der Verbandsgemeinde erfolgt bei Bedarf. Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungen (durchschnittlich 19,5 Std./Woche). Die Stellen sind befristet bis Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Wir erwarten u. a.: Engagement, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, zeitliche Flexibilität gute Teamfähigkeit Mobilität Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - SGG Schulstr. 6 a, Lauterecken info@vg-lw.de Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Bettina Wannenmacher (Tel / ) gerne zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Wir speichern Ihre Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen können Sie auf unserer Homepage ( abrufen. Andreas Müller, Bürgermeister Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Frühere Schließung der Büroräume Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Donnerstag, dem sind die Büroräume an beiden Standorten Lauterecken und Wolfstein wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits ab Uhr geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Andreas Müller, Bürgermeister

2 Rundschau Ausgabe 3/2019 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Achtung: Neue Öffnungszeiten Ab dem gelten für die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein die folgenden Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Verwaltung Montag Freitag 08:30 12:00 Uhr Montag Dienstag 14:00 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag Donnerstag 7:15 12:30 Uhr Montag Dienstag 13:30 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 18:00 Uhr Freitag 07:15 12:00 Uhr 1. Samstag im Monat (nur Standort Lauterecken) 08:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken Montag Donnerstag 07:15 12:00 Uhr Montag Dienstag 13:30 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 17:00 Uhr Freitag 07:15 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung 08:00 11:30 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Tafel Lauterecken e.v. Saarbrücker Str. 3, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr, an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl - Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 3/2019 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 18. Januar 2019 Ausgabe 3/2019 Öffentliche Bekanntmachungen Hinzweiler Bekanntmachung Am Montag, den 21. Januar 2019, 19:30 Uhr, findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Widmung der Straße In der Au 3. Teilnahme 2. Bündelausschreibung kommunaler Erdgasbedarf Kindertagesstätte Hinzweiler; Erneuerung der Rauchwarnmelder 5. Prüfung von Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten 6. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 7. Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister Hohenöllen Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Hohenöllen vom über die Erhebung von Hundesteuer vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Paragraph 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt ab jährlich: a) Für den 1. Hund 40,00 EUR b) Für den 2. Hund 60,00 EUR c) Für jeden weiteren Hund 90,00 EUR Artikel II Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unverändert. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft Hohenöllen, den gez. Reule Hans Jürgen Reule, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Lauterecken Bekanntmachung Am Donnerstag, um Uhr findet in Lauterecken im Stadthaus, Hauptstraße 49, eine Teileinwohnerversammlung statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Lautertalstraße. Tagesordnung: 1. Aussetzung des Ausbaus der Lautertalstraße Mit freundlichen Grüßen Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Lohnweiler Ortsgemeinde Lohnweiler Bekanntmachung am Freitag, den 25. Januar 2019, 19:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über ein Angebot zur Waldverpachtung 2. Versetzung eines Verteilerkastens der Pfalzwerke in die Flurstraße 3. Unterrichtung über die Haushalts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ortsgemeinde Lohnweiler-Prüfbericht vom Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer 5. Neufassung der Hauptsatzung 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren 7. Nutzungsentgelte gemeindliche Gebäude Walter Scherer, Ortsbürgermeister

4 Rundschau Ausgabe 3/2019 Nussbach Bekanntmachung Satzungsbeschluss gem 10 III BauGB Neufassung des Bebauungsplanes Wingertsberg der Ortsgemeinde Nußbach im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde gemäß 10 Abs. 3 BauGB Der Ortsgemeinderat von Nußbach hat in seiner Sitzung am 29. März 2018 die Neufassung des Bebauungsplanes Wingertsberg in der Planfassung März 2018, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO, und der Begründung, als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Nußbach beschließt gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) in Verbindung mit 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die Neufassung des Bebauungsplanes Wingertsberg in der Planfassung März 2018 (das ist die in der Zeit von bis einschließlich gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Planfassung Juni 2016 mit der vorstehend unter a) beschlossenen Änderungen/ Ergänzungen/ Modifizierungen) mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO, und der Begründung als Satzung. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan zur Neufassung des Bebauungsplanes Wingertsberg der OG Nußbach in der Planfassung März 2018 (das ist die am 29. März 2018 als Satzung beschlossene Planfassung), einschließlich den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden und ist ergänzend gemäß 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage unter Bebauungspläne eingestellt. Jeder kann über den Inhalt dieses Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Der räumliche Geltungsbereich des vorstehenden Bebauungsplanes zur Neufassung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB erfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wingertsberg in der Fassung der ersten Änderung aus dem Jahr 1995 sowie die Erweiterungsfläche für die vorstehend beschriebene Wendeanlage. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flurstück Nr. 1140/5, 1054/17, 1054/16, 1053/8, 1054/15, 1046/3, 1046/4, 1046/5, 1045/5, 1045/9, 1045/8, 1043/5, 1043/7, 1043/8, 1045/7, 1045/6, 1043/6, 1052/9, 1052/10, 1052/8, 1052/11, 1052/2, 1052/3, 1052/4, 1053/9, 1053/10, 1140/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 1053/3, 1053/5, 1053/7 (Straße) und 1034 der Gemarkung Nußbach. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem nachfolgend abgedruckten Auszug aus der Planurkunde zu ersehen. Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634): Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. b) 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. c) 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634): (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt... (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Nußbach, den 09. Januar 2019 Für die Ortsgemeinde Nußbach: gez. Pries Pries, Ortsbürgermeister Oberweiler im Tal Ortsgemeinde Oberweiler im Tal Bekanntmachung am Freitag, den 25. Januar 2019, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Forstwirtschaftspläne Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages 5. Teilnahme 2. Bündelausschreibung kommunaler Erdgasbedarf Verschiedenes Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 30/18 Kusel, Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

5 Rundschau Ausgabe 3/2019 Datum Uhrzeit Raum Ort Ende des amtlichen Teils Dienstag, öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: 09:30 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel Eingetragen im Grundbuch von Sankt Julian-Obereisenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Sankt Julian-Obereisenbach 713/2 Gebäude- und Freifläche Ortsstraße 16 A Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus, nicht unterkellert mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, Ölzentralheizung, isolierverglaste Kunststofffenster; Baujahr 1999 EG: 1ZKB: Wohnen, Küche, WC, Flur, Treppe, Flur 2,Terasse, OG: 4 ZKB: 2 Kinderzimmer, Eltern, Gast, Küche 2, Bad, Flur Wohnfläche ca. 134 qm; Verkehrswert: ,00 Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin Beglaubigt: (Dienstsiegel) (Becker), Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros und der Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken 1. Samstag im Monat geöffnet. Für die KFZ-Zulassungsstelle ist eine Terminvereinbarung unter , -351, -352 erforderlich. Bürgerbüro Montag-Donnerstag 7:15-12:30 Montag-Dienstag 13:30-16:00 Donnerstag 13:30-18:00 Freitag 7:15-12:00 1. Samstag im Monat (nur Standort Lauterecken) 8:00-12:00 KFZ-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag Donnerstag Montag Dienstag Donnerstag Freitag 1. Samstag im Monatn ach vorheriger Terminvereinbarung Andreas Müller, Bürgermeister 7:15 12:00 Uhr 13:30 15:00 Uhr 13:30 17:00 Uhr 7:15 11:30 Uhr 8:00 11:30 Uhr Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Sprechtage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Landau im Jahr 2019 Sprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken Je von bis Uhr Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Montag, Bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Tel anmelden. Nachruf Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein trauert um Herrn Karl König der am 8. Januar 2019 im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war vom bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein als Verwaltungsangestellter tätig. Davor war er bei der Ortsgemeinde Rutsweiler a.d.l. seit dem Jahr 1964 als Amtsdiener angestellt. Er war ein allseits beliebter und geschätzter Mitarbeiter, der seine Dienstpflichten stets gewissenhaft erfüllte. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein dankbares und ehrendes Gedenken bewahren. Andreas Müller, Andreas Kreft, Bürgermeister Personalratsvorsitzender Adenbach Vertretung Ortsbürgermeister Ab übernimmt der Erste Beigeordnete Christian Faust, Vorhausweis 1, Tel. 0171/ , bis auf Weiteres die Amtsgeschäfte.

6 Rundschau Ausgabe 3/2019 Ginsweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Vereinbarung LBM; Ausbau Bushaltestelle Der Gemeinderat stimmt der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Mobilität zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle zu. Der Vorsitzende wird zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt. Kappeln Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Jochen Weiß, Oberdorf 18, Tel /403393, die Amtsgeschäfte. Lauterecken Aus der Stadtratssitzung vom Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Stadtrat beschließt die Annahme von Spenden zur Einweihung des Veldenzschlosses. Stadtsanierung a) Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes b) Löschung der Sanierungsvermerke a) Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete Alter Stadtkern, Teil 1 und Alter Stadtkern, Teil 2. b) Der Stadtrat beschließt die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch zu beantragen. Umbau Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 45; Auftragsvergaben Die Auftragsvergabe für die Estricharbeiten erfolgt an die Firma ARS Estrich aus Dillingen. Der Auftrag für die Fliesenarbeiten geht an die Firma Meiren e.k. aus Idar-Oberstein. Der Auftrag für die Innentüren erhält die Schreinerei Huy GmbH aus Bad Kreuznach. Einsammeln der Weihnachtsbäume in Lauterecken Donnerstag, ab 8.00 Uhr Bitte stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume rechtzeitig vor Ihrem Anwesen ab. Die einzelnen Straßen werden nur einmal abgefahren. Stadt Lauterecken Heinrich Schreck, Beigeordneter Merzweiler Neujahrsempfang An alle Bürger von Merzweiler ergeht herzliche Einladung zum Neujahrsempfang am Samstag, dem , um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Unsere Themen sind der Rückblick auf 2018 und die Ausschau auf Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme. Klaudia Schneider, Ortsbürgermeisterin Nerzweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bauangelegenheit; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Der Gemeinderat beschließt, einem Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben Neubau Wohnhaus mit Garage das Einvernehmen zu erteilen. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, dem Uhr Gottesdienst im Ev. Gemeindehaus Grumbach mit anschließender Gemeindeversammlung. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem akt. Gemeindebrief. Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein! Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Uhr Gottesdienst in Hinzweiler (Jugendheim) Uhr Gottesdienst in Hundheim Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Gottesdienst in Niederstaufenbach Niederstfb.: Uhr Prot. Pfarramt Lauterecken Sonntag, 20. Januar Uhr Lohnweiler Uhr Lauterecken im Gemeindehaus Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Gottesdienst Heimkirchen Uhr (Winterkirche) Montag, Strickcafe Uhr Dienstag, Konfirmandenstunde 2020er Uhr, 2019er Uhr Protestantische Kirchengemeinde Odenbach Gottesdienst am 20. Januar So. n. Epiphanias Uhr Ginsweiler Uhr Becherbach mit Taufe -Rossberghalle Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg 17:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler 18:00 Uhr Gottesdienst im Jugendraum Rothselberg Dienstag, :30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst im Sängersaal Kreimbach-Kaulbach Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Uhr Eschenau Uhr St.Julian Das Prot. Pfarramt St. Julian lädt zur Vorbereitung auf den Weltgebetstag 2019 der in diesem Jahr aus Slowenien kommt, zu folgenden Veranstaltungen ein. Begegnungsabend Romatänze und andere Tänze vom Balkan 22. Januar 2019, Uhr, Pfarrsälchen St.Julian, Bergstraße 1 Vortrag und Austausch mit Pfarrerin Dr. Katrin Müller Kommt, es ist alles bereit - Können Protestanten und Katholiken miteinander Abendmahl feiern? 26. Februar 2019, Uhr, Pfarrsälchen St.Julian, Bergstraße 1

7 Rundschau Ausgabe 3/2019 Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, Uhr Gottesdienst (Haus der Generationen Oberweiler-Tiefenbach) Uhr Gottesdienst (Pfarrsaal Wolfstein) Dienstag, Uhr Café Zeitlos (Pfarrsaal Wolfstein) Uhr Ökumenische Bibelwoche der Kath. Pfarrei St. Franz Xaver und der Prot. Kirchengemeinden Lauterecken & Wolfstein (Prot. Pfarrsaal Wolfstein, Hauptstraße 29) Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal Wolfstein) Uhr Ökumenische Bibelwoche der Kath. Pfarrei St. Franz Xaver und der Prot. Kirchengemeinden Lauterecken & Wolfstein (Kath. Pfarrsaal Lauterecken, Lautertalstr. 3) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Freitag, Uhr Eucharistiefeier Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe (Pfarrsaal) Mittwoch, Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle) Landfrauen Cronenberg Zu dem Thema Aquarellieren - Malen mit Wasser und Farbe findet am um Uhr ein Treffen der Landfrauen im Gemeindehaus statt. Referentin ist Frau Rosemarie Schreck. Landfrauenverein Essweiler Kreativkurs Rosteffekt -Oberflächenveränderung durch Pasten und Farben- Herstellung von rostigen Objekten - z.b. aus Glas, Kunststoff oder Metall Am Montag den findet unser Kreativkurs um Uhr im DGH Essweiler statt. Eine Anmeldung ist bis spätestens bei Heidrun Tel.: oder Christine notwendig! Unser Teammitglied Frau Christine Fehrentz zeigt uns wie wir mit Pasten und Farben, Gegenstände veredeln können. Es eignen sich kleine Objekte aus Glas Porzellan, Plastik, Beton oder Metall! Von den Teilnehmern ist folgendes mitzubringen: div. Objekte die Ihr verändern wollt (wie bei der Eröffnung vorgestellt!), div. Borstenpinsel, kleine Schwämme, Handschuhe, Glas mit Deckel zum Pinsel reinigen, Küchenrolle und Fön. Der Unkostenbeitrag ergibt sich je nach Größe des Objektes. Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Hohenöller Kappensitzung 2019 Für die Kappensitzung am sind noch einige Restkarten verfügbar. Info und Karten gibt`s bei Markus Fries, 06382/ oder 0171/ Gerne auch per What sapp. Termin Kappensitzung: Samstag, , Uhr Termin Kinderfasching: Sonntag, , Uhr Die Vereinsgemeinschaft Hohenöllen freut sich auf Euer Kommen. Kappeln: Neuer Trikotsatz für die E-Jugend der JSG Perlbachtal Termine Vereine Veranstaltungen Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein Tipp: Weinreisen unter Tage das besondere Erlebnis in den Stollen zwischen bizarren Felsen Ein Genuss für alle Sinne! Termine für offene Weinproben 2019: Samstag, 23. März um Uhr Samstag, 20. April um Uhr Samstag, 18. Mai um Uhr Samstag, 15. Juni um Uhr Samstag, 20. Juli um Uhr Samstag, 17. August um Uhr Samstag, 21. September um Uhr Samstag, 19. Oktober um Uhr Individuelle Terminabsprachen für Weinproben ab 15 Personen jederzeit auf Anfrage möglich. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung zur Weinprobe. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Infos und Anmeldungen unter Tel. Nr Foto: Kommune Kappeln: Neuer Trikotsatz für die E-Jugend der JSG Perlbachtal Die E-Jugend der JSG Perlbachtal erhielt dank der großzügigen Spende von H.E. Stahlschmidt und der SG-Perlbachtal einen neuen Trikotsatz. Mit den Worten: Für die Jugend müsse man was tun, übergab Frank Stahlschmidt den Trikotsatz an die Jugend, die aus drei Mädchen und 11 Jungs besteht, eine supertolle Gemeinschaft bildet und viel Freude am Sport und am Vereinsleben hat. Die JSG, bestehend aus den Vereinen Kappeln, Hoppstädten, Medard, Grumbach und Langweiler bietet für alle Altersklassen eine sportliche Heimat. Viel Freude am Sport, Bodenständigkeit, Kameradschaft und offen für alles, so präsentiert sich die Jugendspielvereinigung. Die Spielerinnen und Spieler, sowie die Trainer Oliver Naudsch, Ronny Lorenz und Matthias Ebert bedanken sich recht herzlich bei Frank Stahlschmidt und der SG-Perlbachtal für die tolle Spende. Wenn ihr auch Interesse habt, auf ein tolles, kameradschaftliches Flair und Fußball spielen wollt, könnt Ihr euch gerne bei H-J. Welschbach unter der Rufnummer 06788/7066 informieren. Frauenchor Kreimbach-Kaulbach Der Frauenchor Kreimbach-Kaulbach lädt herzlich zur ordentlichen Jahreshauptversammlung am Dienstag, dem um Uhr ein. Sie findet im Singsaal statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit Bericht der 1. Vorsitzenden Bericht der Schriftführerin Kassenbericht Bericht der Kassenprüferinnen Entlastung des Vorstandes Bericht der Dirigentin Termine Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

8 Rundschau Ausgabe 3/2019 Neu ab 2019 esund & glücklich MIT DER URKRAFT DER NATUR Liebe Leserinnen und liebe Leser, Das neue Magazin der LINUS WITTICH Medien KG. Evas apfel und die BEstEn-auslEsE der natur Der klassische König im Pflanzenreich - sein Niedergang und die Wiederentdeckung Das neue Magazin der LINUS WITTICH Medien KG. der HEimat oder superfoods von irgendwo? Bewährte heimische Lebensmittel punkten in drei Diszip Evas apfel und die BEstEn-auslEsE der natur Der klassische König im Pflanzenreich - sein Niedergang und die Wiederentdeckung der HEimat oder superfoods von irgendwo? Bewährte heimische Lebensmittel punkten in drei Diszip das aggs macht glücklich und rettet leben Unser natürliches Automatik-Warn-System zur Gesunderhaltung Evas apfel und die BEstEn-auslEsE der natur Der klassische König im Pflanzenreich - sein Niedergang und die Wiederentdeckung esund & glücklich MIT DER URKRAFT DER NATUR der HEimat oder superfoods von irgendwo? Bewährte heimische Lebensmittel punkten in drei Diszip das aggs macht glücklich und rettet leben Unser natürliches Automatik-Warn-System zur Gesunderhaltung esund & glücklich das aggs macht glücklich und rettet leben Unser natürliches Automatik-Warn-System zur Gesunderhaltung MIT DER URKRAFT DER NATUR Das neue Magazin der LINUS WITTICH Medien KG. esund & glücklich MIT DER URKRAFT DER NATUR unser neues Magazin umfasst die Themenschwerpunkte von optimaler Ernährung bis hin zu Lebensfreude und Leistungskraft bis ins hohe Alter hinein. Unser Magazin erscheint ab x pro Jahr. Überzeugen Sie sich selbst und nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen leseprobe! Scannen Sie einfach den QR-Code! DIe kostenlose leseprobe gibt es hier! Ihre Ansprechpartnerin: Melina Franklin Telefon: m.franklin@wittich-foehren.de

9 Rundschau Ausgabe 3/2019 STELLEN Markt Weitere Jobs: wittich.de/ jobboerse Sunny studio / fotolia.com Die Königsland-Jugendherberge Wolfstein sucht zur Verstärkung ihres Teams eine/einen Köchin/Koch in Vollzeit/Teilzeit eine Reinigungskraft in Vollzeit/Teilzeit Wir bieten Ihnen ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einer der modernen Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Ihre aussagekräftige, vollständige Bewerbung richten Sie bitte an: Frau Kathleen Einbeck Betriebsleitung Königsland-Jugendherberge Familien- und Jugendgästehaus Röther Weg Wolfstein BL-Wolfstein@diejugendherbergen.de Die aktuellen Stellenangebote finden Sie in Ihrem Mitteilungsblatt! gesucht. gefunden. Ferienjob. Private Kleinanzeigen im Amts- und Mitteilungsblatt. Anzeige online aufgeben anzeigen.wittich.de Kathleen Rekowski - Fotolia

10 Rundschau Ausgabe 3/2019 Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Unsere Saisoneröffnung 2019 findet am Montag, dem um Uhr im Bürgersaal statt.nach Vorstellung des Programms werden wir euch gefüllte Knödel servieren, dazu bitten wir um Voranmeldung bis 22. Januar bei M. Barthel, Tel.: Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder. Schützenkreis Lauterecken e.v. Abschluss der Vorderlader Pokalrunde 2018 Bei einer kleinen Feier wurde die Pokalrunde beim Schützenverein Odenbach mit einem deftigen Essen und Siegerehrung beendet.um die vom Kreisoberschützenmeister Günter Lüers gestellten Pokale wurden hervorragende Ergebnisse geschossen. Mannschaftssieger Vorderladerpistole wurde Odenbach mit den Schützen Jerome Driscoll, Erwin Schneider und Udo Umlauf mit 1414 Ringe Schnitt 402 Ringe 2. Platz Wolfstein mit Klaus Hill,Jürgen Kraus und K.P.Schiller 2196 Ringe 366 Ringe Schnitt 366 Ringe. 3. Platz Lauterecken mit Werner Weißgerber,Günter Lüers und Manfred Franzmann mit 2115 Ringe Schnitt 352 Ringe. Einzelwertung Vorderladerpistole 1.Jerome Driscoll 835 Ringe 402 Schnitt 2. Udo Umlauf mit2196 Ringe Schnitt Erwin Schneider781 Ringe Schnitt 130 Ringe Vorderlader Gewehr 1. Sieger Andreas Stärker 789 Ringe 2. Joachim Moog 629 Ringe Günter Lüers Strategien für das Leben auf dem Land Infoveranstaltung am in Reipoltskirchen Unter dem Titel Local Heroes veranstaltet die regionale Kammergruppe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz am Freitag, dem 18. Januar 2019 ab Uhr in der Malschule der Wasserburg Reipoltskirchen eine Informationsveranstaltung mit Burgführung, Expertengespräch und Impulsen von Akteuren aus der Region. Veranstaltung Los geht der gemeinsame Spätnachmittag mit einer Führung durch die Wasserburg, der sich ein Kurzvortrag von Architekt Klaus Meckler aus Kaiserslautern über die Sanierung anschließt. Die darauffolgende Gesprächsrunde soll erörtern, ob und wie in ländlichen Regionen Zukunftsraum entwickelt werden kann. Eröffnet wird sie von Architekt Rainer Hub, verantwortlich für den Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft bei der ADD in Trier. Im Gespräch mit dabei ist Regionalberaterin Nathalie Franzen. Aspekte aus der Region bringen ein: Landrat Otto Rubly und Vertreter der örtlichen Wirtschaft, Schulen sowie aus der Abteilung Tourismus der Kreisverwaltung. Moderiert wird die Veranstaltung von Nils Ballhausen, Architekturjournalist aus Berlin. Zielgruppen sind Kollegen, Neugierige, Lokalpolitiker und Menschen, die an Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raumes interessiert sind. Programm 15:30 Uhr Ankommen und Begrüßung 16:00 Uhr Führung 18:00 Uhr Beginn der Gespräche und Impulse in den Pausen und zum Abschluss: Umtrunk und kleines Catering mit regionalen Produkten Veranstalter Kammergruppe Stadt Kaiserslautern, Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Donnersberg (KG 12) Um besser planen zu können, bitte formlos anmelden bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Andrea Seitz-Wollowski, seitz-wollowski@akrp.de. Infoveranstaltungen zu den Bildungsangeboten an der BBS TGHS Bad Kreuznach Wie geht es weiter nach dem Qualifizierten Sekundarabschluss I? Für die versch. Schulformen findet eine Infoveranstaltung am Donnerstag, dem 24. Januar 2019 um Uhr in der Berufsbildenden Schule TGHS Bad Kreuznach, Ringstraße 49 statt. Anmeldefrist für die Aufnahme im Schuljahr 2019/2020: 2. Januar bis 1. März 2019 Das Sekretariat erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte. Anmeldeformulare sind unter und im Sekretariat erhältlich. Tel.: 0671/ , Fax 0671/ info@bbstghs.de Skiclub Queidersbach 3 Tage Wilder Kaiser - Brixental vom Januar 2019 im 4- Sterne Sporthotel Wilder Kaiser 7 Tage Saalbach- Hinterklemm- Leogang vom 26. Jan.- 2. Februar 2019 (Sa.- Sa.) 3- Sterne Wellness- Hotel an der Skipiste. 3 Tage Montafon vom Februar 2019 St. Gallenkirchen- Silvretta Montafon Unser Fahrtenprogramm 2018 / 2019 findet Ihr auf unserer Internetseite: Für Infos vorab sind wir unter 0171/ oder per mail unter buchung@skiclubqueidersbach.de erreichbar. Fortbildungsmöglichkeiten Die Berufsbildende Schule TGHS, Ringstraße 49, Bad Kreuznach informiert am Samstag, dem 26. Januar 2019 um Uhr über attraktive und kostenlose Fortbildungsmöglichkeiten für Berufstätige in der Abendschule. Weitere Informationen und Aufnahmeanträge sind unter und im Sekretariat (Tel.: 0671/ oder info@bbstghs.de) erhältlich. Klezmer mit Dreydele Am Sonntag, um Uhr tritt die Gruppe Dreydele im Haus der Begegnung in Meisenheim auf. Mit Klarinette, Posaune, Gitarre, Akkordeon und Gesang erklingt Klezmermusik, wie sie traditionell von Wandermusikern bei jüdischen Festen gespielt wurde. Die Abwechslung von Instrumentalmusik und wunderschön gesungenen jiddischen Liedern macht das Programm zu etwas ganz Besonderem. Kartenreservierung (12, Schüler 6 ) ist unter Tel.: möglich.

11 Rundschau Ausgabe 3/2019 Neujahrsempfang beim SPD Ortsverein Lauterecken Der SPD Ortsverein Lauterecken lädt seine Mitglieder und Familie zum Neujahrsempfang am Sonntag, den um Uhr in die Fischerhütte Madard recht herzlich ein. Wir freuen uns auch über Gäste und Freunde und Sympathisanten der SPD. Günter Lüers, Vorsitzender Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Kellerdecke: Eine Dämmung lohnt sich häufig Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen, da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter. Kompliziertere Deckenkonstruktionen erhöhen den entsprechenden Aufwand. Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Kellerräume hoch genug sind und dass keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke anschließen. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dazu sollten die Dämmplatten meist eine Dicke von 10 bis 12 Zentimetern haben abhängig von der Dämmwirkung des Materials. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden. Tage der Ausbildung Meisterschule für Handwerker lädt Schüler und Eltern ein Zu zwei Tagen der Ausbildung lädt die Meisterschule für Handwerker (MHK) in Kaiserslautern, Am Turnerheim 1, alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern am Donnerstag, 31. Januar 2019 von bis Uhr und am Freitag, 1. Februar 2019 von bis Uhr ein. Bei vollem Betrieb können all jene, die im August eine Ausbildung beginnen wollen, die Bildungsstätte des Bezirksverbands Pfalz erleben und Informationen zur Berufsausbildung sammeln. Die Berufsfachschule, an der kein Schulgeld erhoben wird, bildet im Laufe von drei Jahren in neun Berufen aus: Goldschmiede, Maler und Lackierer, Steinmetze und Steinbildhauer, Metallbauer, Tischler, Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker, Kfz-Mechatroniker sowie Informationselektroniker. In den Werkstätten erfolgt der Vollzeitunterricht praxisnah auf dem modernsten Stand der Technik. Anmeldeschluss für das neue Schuljahr ist der 1. März Der Abschluss am Ende der Ausbildung entspricht dem Gesellenbrief. Infos unter EXTREM GÜNSTIG ONLINE DRUCKEN Fotolia_ Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

12 Rundschau Ausgabe 3/2019 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de krankenfahrten Dirk krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Farbe macht gute Laune!!! Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

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