Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende 2. Beigeordneter und Ratsmitglied

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1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Köngernheim ( öffentlicher Teil ) vom in Köngernheim, Sickingenhalle, Im Wiesengrund 1 Beginn: 20:00 Uhr Ende: 20:53 Uhr Anwesend: Stimmberechtigt: Jutta Hoff Sabine Stauß Bernhard Hammer Roswitha Hassinger Guido Endres Dietrich Landua Claus Bösel Maria Horter Beate Bunn-Torner Carsten Dietz Nikolaus Lauterbach Sabine Kunz Stefan Pforr Beate Landua Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende 1. Beigeordnete und 2. Beigeordneter und Entschuldigt: Oliver Pirr Sven Horter Thomas Heier Für die Verwaltung: Gunbrit Raatz Bernd Neumer Karin Reifschläger (bis 20:53 Uhr) VG-Beigeordneter Schriftführung

2 Seite 2 Die Mitglieder des Gemeinderates der Ortsgemeinde Köngernheim sind mit der Einladung vom auf Donnerstag, , 20:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort sowie Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Die Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Gemeinderat ist nach Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Nach Begrüßung aller Teilnehmer erklärt die Vorsitzende, dass die Tagesordnungspunkte 6 Bauanträge und Bauvoranfragen und TOP 7 Beteiligung Träger öffentlicher Belange im öffentlichen Teil entfallen, da dazu nichts vorliege. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 8 bis 11 rücken deshalb auf TOP 6 bis 9 vor. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Ergänzungswahlen zu den Gemeindeausschüssen (Vorlagen-Nummer: 033/2016/0028-2) 2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Köngernheim für das Haushaltsjahr 2017 (Vorlagen-Nummer: 033/2017/0003) 3. Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 Satz 5 GemO (Vorlagen-Nummer: 033/2017/0001) 4. Baugebiet Köngernheim Nordost 5. Bebauungsplan Auf der Irr, 1. Änderung" Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. 2 Abs. 1 BauGB i.v.m. 13 a BauGB (Vorlagen-Nummer: 033/2017/0004-1) 6. Mitteilung über eine Eilentscheidung gem. 48 GemO 7. Mitteilungen 8. Anfragen 9. Einwohnerfragestunde. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

3 Seite 3 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Ergänzungswahlen zu den Gemeindeausschüssen Sachdarstellung der Verwaltung: In der Sitzung des Gemeinderates Köngernheim am wurden die unter Nr. 3 genannten Ausschüsse neu gewählt. Dies wurde aufgrund des Austritts von Frau Annika Stauß nötig. Hierbei sollte auch die Doppelbenennung von stellvertretenden Mitgliedern in den Ausschüssen der FWG Fraktion bereinigt werden. Es wurde die Auffassung vertreten, dass durch die bereits erreichte Mindestanzahl der er mit Stellvertretern als er ein der FWG auch durch einen sonstigen wählbaren Bürger vertreten werden kann. Nach Prüfung der Kommunalaufsicht hat diese erklärt, dass von den Bestimmungen der Nr. 2 der VV zu 45 GemO nicht abgewichen werden darf. Wenn die Fraktion nicht alle Sitze im Ausschuss mit ern besetzen kann ist notfalls ein einer anderen Fraktion zu benennen. Andernfalls müsste der Sitz im Ausschuss und dessen Stellvertretung mit sonstigen wählbaren Bürgern besetzt werden. Grundsätzlich gilt, dass nur er durch er und sonstige wählbare Bürger von sonstigen wählbaren Bürgern vertreten werden dürfen. Die betroffenen Besetzungen sind fett hinterlegt und erfolgen auf Vorschlag der FWG Fraktion aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom Bildung von Ausschüssen (1) Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus ern oder aus ern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch sein. Personen, deren Amt nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes mit dem Amt eines Mitglieds des Gemeinderats nicht vereinbar ist, können einem Ausschuss nicht angehören. (2) Der Gemeinderat bestimmt das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger der Gemeinde in den einzelnen Ausschüssen. Diese Bestimmungen können auch durch die Hauptsatzung getroffen werden. (3) Der Gemeinderat kann einen Ausschuss auflösen oder ihm übertragene Zuständigkeiten entziehen. Er kann außerdem Angelegenheiten an sich ziehen und Beschlüsse eines Ausschusses aufheben oder ändern, soweit auf Grund dieser Beschlüsse nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind. (4) Soweit durch Rechtsvorschrift nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Absatzes 1 Satz 2 und 3, des Absatzes 2 Satz 1 sowie der 45 und 46 auch für andere Ausschüsse, Beratungs- oder Beschlussorgane, deren Mitglieder vom Gemeinderat zu wählen sind. Sofern auf Grund einer Rechtsvorschrift der Gemeinderat hierbei an Vorschläge Dritter gebunden ist, gilt für das Wahlverfahren 45 Abs. 2.

4 Seite 4 Auszug VV zu 45 GemO (2) Bei der Wahl der Stellvertreter von Ausschussmitgliedern soll ebenfalls das in 44 Abs. 1 Satz 2 festgelegte Verhältnis gewahrt sein. Hierbei sollen jedem Ausschussmitglied eine oder mehrere Personen als Stellvertreter zugeordnet werden mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen vertreten werden kann. (3) Die Vorsitzende bittet um Zustimmung zu folgendem Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die beigefügten Ausschusslisten als gemeinsamen Wahlvorschlag. 2. Der Gemeinderat beschließt die Wahl über die beigefügten Ausschusslisten in offener Abstimmung vorzunehmen ( 40 Abs. 5 GemO ). 3. Der Gemeinderat wählt entsprechend der beigefügten Ausschusslisten die Mitglieder des Ausschuss für Bau, Verkehr, Liegenschaften und Umwelt, Soziales und Kultur sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Köngernheim für das Haushaltsjahr 2017 Zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 hat die Vorsitzende eine Präsentation vorbereitet. Sie erklärt, dass der Haushalt 2017 keine großen Investitionsmaßnahmen beinhalte. Sie erläutert, dass die Sanierung der Sickingenhalle haushaltsrechtlich 2016 berücksichtigt wurde und in diesem Jahr ausgeführt werde. Mit ca ,00 sei lediglich der Bau einer Stützmauer am Friedhof vorgesehen. Sie erläutert, dass die Gemeinde in Teilhaushalt 3 Geld in die Unterhaltung der Gehwege in der Karolingerstraße investiere sowie in die Erneuerung der Markierungen, u.a. Auf der Nonnenwiese. Sie führt aus, dass der Ausbau mit Pflaster erfolgen solle, damit auch Nacharbeiten unproblematisch seien. Sie weist darauf hin, dass dies Unterhaltungsmaßnahmen seien und die Bürger deshalb nicht zur Zahlung von Anliegerbeiträgen herangezogen würden, die Finanzierung erfolge durch Kassenkredite. Die Vorsitzende erklärt, dass der Abbau langfristiger Schulden von ehemals 1,3 Mio auf ,00 bis Ende 2016 erfolgt sei, trotzdem seien immer wieder Investitionen vorgenommen worden. Sie erläutert, dass nun wieder ein Anstieg der Schulden auf ,00 erfolgen werde, resultierend aus dem Neubau der Trauerhalle und der Sanierung der Sickingenhalle. Sie führt aus, dass in den letzten 20 Jahren folgende Investitionen erfolgt seien: 1997 Neubau der Kita, 2003 Neubau der Sickingenhalle, hier sei im Jahr 2007 eine Nachfinanzierung in Höhe von ,00 nötig gewesen, 2008 Anbau der Kita, 2009 Neubau der Brücken über Selz und Goldbach mit ca ,00.

5 Seite 5 Als weitere Investition nennt die Vorsitzende die Erneuerung der Fenster der Kita, die Zinsbelastung von ,00 pro Jahr sei bis 2016 auf ,00 gesunken. Sie erläutert, dass aufgrund des Invests ein Anstieg der Zinszahlungen im Jahr 2017 auf ,00 erfolge und eine Steigerung der Kassenkredite u.a. auch durch Gemeindeanteile Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Weiter werde das Eigenkapital aufgrund unausgeglichener Haushalte der Vorjahre abgebaut. Sie weist darauf hin, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf Natriumdampflampen in bestimmten Straßen eine Neubaumaßnahme und ein Invest sei, wo auch Anliegerbeiträge zu zahlen seien. Als Gemeinde habe außerdem die Umstellung auf Natriumdampflampen im gesamten Gebiet finanziert werden müssen, was über die Kassenkredite erfolge. Die Vorsitzende erklärt, dass grundsätzlich alle Kommunen ein strukturelles Problem haben. Sie erläutert, dass die Pflichtaufgaben erfüllt werden müssen, die Einnahmen jedoch durch die Umlagen abgeschöpft werden. Sie führt aus, dass eine Erhöhung der Hebesätze (Grundsteuer A, B, Gewerbesteuer) in diesem Jahr nicht vorgesehen sei, da dies im vergangenen Jahr geschehen sei. Sie weist darauf hin, dass dies Voraussetzung dafür gewesen sei, um an Fördermittel des Landes zu kommen. Die Vorsitzende erklärt, dass das Konnexitätsprinzip nicht eingehalten werde. Vom Land würden kostenfreie Kitaplätze für Kinder ab 1 Jahr gefordert, bezuschusst werde das Personal, aber es finde keine Beteiligung an den Sachkosten statt. Sie erläutert, dass ein höherer Personalschlüssel für die Betreuung der unter Zweijährigen erforderlich sei und zur Steigerung der Personalkosten führe. Die Vorsitzende erklärt, dass der Haushalt der Gemeinde aus einem Ergebnishaushalt bestehe, der Erträge und Aufwendungen inklusive Abschreibungen, Auflösung von Ertragszuschüssen (Sonderposten) und Rückstellungen beinhalte. Weiter bestehe der Haushalt aus einem Finanzhaushalt. Die Vorsitzende erläutert, dass dieser sämtliche Geldbewegungen im laufenden Geschäft und mit einmaligem Charakter (Investitonen) beinhalte und zeige, ob die Gemeinde liquide sei. Sie führt aus, dass der Haushalt in 4 Teilhaushalte gegliedert sei: Teilhaushalt 1: Zentrale Verwaltung Teilhaushalt 2: Kultur, Soziales und Sport Teilhaushalt 3. Infrastruktur, Bauen und Umwelt Teilhaushalt 4: Zentrale Finanzdienstleistungen. Erträge des Teilhaushaltes 1: Zentrale Verwaltung seien: Verwaltungsgebühren (z.b. für Beglaubigungen) Als Aufwendungen nennt sie: Personal- und Versorgungskosten für Ehrenamtliche ,00 Versorgungsaufwendungen 2.900,00 Laufende Aufwendungen der Verwaltung für Ehrungen, öffentliche Bekanntmachungen, Repräsentation, Telefon, Internet, sonstige zentralen Beschaffungen, Büromaterial etc., Abschreibungen und Fortbildungen ,00. Die Vorsitzende erklärt, dass in diesem Teilhaushalt keine Investitionen geplant seien. Erträge des Teilhaushaltes 2: Kultur, Soziales und Sport seien: Standgebühren Kerb, Kita-Gebühren, Landes- und Kreiszuschüsse für Personalkosten und Ausgleichszahlungen der Nachbargemeinden. Aufwendungen nennt sie im Rahmen der Heimat- und Kulturpflege, Kerb, Senioren, Jugend, Kindertagesstätten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von ca ,00.

6 Seite 6 Die Vorsitzende erklärt, dass die Höhe der Erträge im Teilhaushalt 2 aus Kreis- und Landeszuschüssen für Personalkosten, Elternbeiträgen und Ersatzleistungen des Landes und Ausgleichszahlungen aus der Zweckvereinbarung ,00 betragen. Die Höhe der laufenden Aufwendungen der Verwaltung für sämtliche Personalkosten, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Gebäudekosten und Seniorenarbeit betrage ,00. Die Vorsitzende führt aus, dass in diesem Teilhaushalt keine Investitionen geplant seien. Als Erträge des Teilhaushaltes 3: Infrastruktur, Bauen und Umwelt (Bauhof, öffentliches Grün, Gemeindestraßen, Planung Baugebiet, Straßenbeleuchtung, ÖPNV-Anlagen, Friedhof, Sickingenhalle) nennt die Vorsitzende die Auflösung von Sonderposten, Erstattung der Personalkosten von anderen Teilhaushalten für die Mitarbeiter des Bauhofes, Konzessionsabgaben, Einnahmen aus Glascontainerplatz, Friedhofsgebühren und Weinbergshut in Höhe von insgesamt ,00. Als Aufwendungen nennt sie die Unterhaltung der Sickingenhalle, Friedhof, Strombezug Straßenbeleuchtung, Entwässerung der Straßen, Bauhof, Grünflächen, Wirtschaftswege, Sanierung der Gehwege und Markierungsarbeiten in Höhe von ,00. Die Vorsitzende erklärt, dass die Erträge des Teilhaushaltes 4: Zentrale Finanzdienstleistungen die Grundsteuer A und B beinhalten, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Einnahmen nach dem Finanzausgleichsgesetz, prozentuale Anteile an der Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen. Die Gesamtsumme betrage ,00. Als Aufwendungen nennt sie die Verbandsgemeindeumlage, Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage, Umlagefonds Deutsche Einheit und Zinsen, die Gesamtsumme betrage ,00. Die Vorsitzende erklärt, dass der Überschuss im Teilhaushalt 4 von ,00 nicht ausreiche, um die Fehlbeträge von minus ,00 aus Teilhaushalt 1 minus ,00 aus Teilhaushalt 2 und minus ,00 aus Teilhaushalt 3 zu finanzieren. Sie führt aus, dass der Ergebnishaushalt abschließe mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,00, der Finanzhaushalt mit einem Minus von ,00. Zum Stand der Investitionskredite erklärt die Vorsitzende, dass dieser zum ,00 betrage. Sie erläutert, dass der Stand am nach einer Tilgung im Jahr 2017 von ,00 auf ,00 gesenkt werde. Die Vorsitzende erklärt, dass in den vergangenen Jahren der Haushalt häufig schlechter gewesen sei als das Ergebnis für 2016 werde dies aber nicht so sein, da die Einkommensteuerzuweisungen weggebrochen seien. Sie erläutert, dass davon ganz Rheinland-Pfalz betroffen sei. Angeblich gebe es einen Überschuss, aber bei den Kommunen komme weniger an, dies sei doch eigenartig. Die Vorsitzende erklärt, dass für Personal- und Versorgungsaufwendungen sehr viel Geld ausgegeben werde. Sie zeigt anhand von Charts, dass die Beiträge von 2009 bis 2017 von ,00 auf ,00 gestiegen seien. Sie führt aus, dass Köngernheim ein Arbeitgeber sei, hauptsächlich seien die Mitarbeiter in der Kita und 2 ½ Stellen im Bauhof. Sie weist darauf hin, dass zur Betreuung von Kindern unter einem Jahr ein sehr hoher Personalschlüssel erforderlich sei, in Köngernheim halte man sich an diese Regelungen des Personalplanes, eine Mehrbeschäftigung gebe es nicht, dies sei in der finanziellen Situation von Köngernheim nicht erlaubt.

7 Seite 7 Die Vorsitzende demonstriert weiter anhand von Charts die Entwicklung der Einkommensteuer seit dem Jahr Eine Spitze mit ,00 habe es im Jahr 2009 gegeben. Anschließend habe sich diese reduziert auf ,00 im Jahr Die Vorsitzende weist darauf hin, dass man in diesem Jahr weniger eingenommen habe, aber die im Vorjahr berechnete Umlage zahlen musste. Sie erläutert, dass die zeitversetzte Festlegung der Umlage zu einem noch größeren Defizit geführt habe, dies stelle ein großes Problem dar. Zur Gewerbesteuer erklärt die Vorsitzende, dass diese sich von ,00 im Jahr 2009 nach einem Tiefpunkt im Jahr 2011 mit Einnahmen von ,00 auf eine Höhe von ,00 im Jahr 2017 entwickelt habe. Zur Verbandsgemeindeumlage erklärt die Vorsitzende, dass diese sich an den Werten des Vorjahres orientiere. Ein Spitzenwert sei im vergangenen Jahr mit ,00 gewesen, in diesem Jahr seien ,00 geplant, dies mache 42,5 % der Einnahmen aus. Zur Kreisumlage erklärt sie, dass diese zurzeit ,00 betrage. Sie erläutert, dass der Kreis Mainz-Bingen hauptsächlich durch die Steuerzahlungen der Fa. Böhringer finanziell gut da stehe, so dass die Kreisumlage von 35 auf 32 % gesenkt wurde. Insgesamt zahle die Gemeinde Köngernheim ca. 75 % der Einnahmen an Umlagen. Herr Endres erkundigt sich, wie viel Umlage im Vergleich zu anderen Kreisen gezahlt werde. Die Vorsitzende antwortet, dass z.t. Verbandsgemeindeumlagen über 50 oder 60 % bezahlt würden, beispielsweise im Hunsrück. Herr Neumer bestätigt, dass die Umlagezahlungen bei VG und Kreis hier vor Ort sehr günstig seien. Als Fazit erklärt die Vorsitzende: Die Kommunen klagen mit Recht über ein strukturelles Defizit in den öffentlichen Haushalten. Im bundesweiten Vergleich sind die Hebesätze in unseren Kommunen und das betrifft hauptsächlich alle Kommunen im Landkreis Mainz-Bingen sehr gering. Die Liquiditätskredite (Kassenkredite bei der VG) steigen trotz kommunalem Entschuldungsfonds an. Die Last nur auf die Bürger abzuwälzen, ist nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern die Kommunen müssen von Bund und Land für die Erbringung ihrer Pflichtaufgaben mit Einnahmeanteilen aus den Steuereinnahmen vernünftig ausgestattet werden. Die hohen Kassenkredite sind hauptsächlich durch Kosten der laufenden Unterhaltung der Liegenschaften, Gehaltssteigerungen aufgrund von Tarifverhandlungen und vor allem Standards, die bei der Durchführung von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen einzuhalten sind, die z.t. völlig überzogen sind, geschuldet. Trotz der angespannten Haushaltslage ist es im Rahmen des Werterhalts unabdingbar, Instandhaltungsmaßnahmen bei den Gehwegen, auf den Spielplätzen, der Kita sowie Sickingenhalle weiterhin durchzuführen. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass Köngernheim weiterhin lebenswert bleiben solle, man müsse deshalb weiterhin versuchen, Geld geschickt und wirtschaftlich sinnvoll zu investieren. Die er bedanken sich für die Präsentation der Vorsitzenden.

8 Seite 8 Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in vorliegender Form. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung 3. Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 Satz 5 GemO Sachdarstellung der Verwaltung: Gem. 94 Abs. 3 GemO sind Einwerbungen, Annahme oder Vermittlung von Sponsoring-leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen von / an Dritte nur zur Er-füllung von freien Selbstverwaltungsaufgaben und Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung nach 2 Abs. 1 GemO zulässig. Ausnahmen hiervon sind: Aufgaben im Rahmen der Eingriffsverwaltung Bei bösem Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Bei der Auswahl der Sponsoringpartner ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten einer Zuwendung dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Beigeordneten vorgenommen werden. Das Angebot einer Zuwendung ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung entscheidet der Gemeinderat oder ein zuständiger Ausschuss. Dem Gemeinderat bzw. dem zuständigen Ausschuss und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Hierzu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten. Diese Entscheidung ist nach 93 Abs. 3 GemO in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Hat ein Zuwendungsgeber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten, kann die Annahme dieser Zuwendung in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Im Zweifel ist aber anzuraten, auf die Annahme einer solchen Spende eher zu verzichten. Zuwendungen eines Zuwendungsgebers die im Haushaltsjahr 100,00 in der Summe nicht überschreiten unterliegen nicht den Verfahrensbestimmungen nach 94 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 und Satz 5 GemO.

9 Seite 9 Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Annahme nachfolgender angebotener Zuwendungen zu: Zuwendungsgeber EWR AG, Worms Dorfförderverein der Gemeinde Köngernheim e.v., Köngernheim Höhe der Zuwendung/ uro Zuwendungszweck 250,00 Spende für Fenster Trauerhalle 3.010,70 Spende für Bänke Trauerhalle Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung 4. Baugebiet Köngernheim Nordost Die Vorsitzende erklärt, dass seitens der VG der Flächennutzungsplan geändert wurde. Das Verfahren im Rahmen der Träger öffentlicher Belage sei diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Sie erläutert, dass die Ergebnisse abzuwarten seien. Man müsse die landesplanerische Stellungnahme abwarten, anschließend werde der Bebauungsplan neu aufgestellt und das Planungsbüro beauftragt. Sie führt aus, dass Herr Strey in der vergangenen Ausschusssitzung über Auflagen bezüglich der Oberflächenentwässerung berichtet habe, es seien Vorgespräche mit der SGD Süd geführt worden. Sie erklärt, dass Drainagen zu berücksichtigen seien, weiter müsse die Dimensionierung eines eventuell zu bauenden Kanals so geplant werden, dass dieser bei einer späteren Erweiterung ausreichend sei. Sie erläutert, dass bei der Flächennutzungsplanänderung 2030 eine weitere Flächenzuteilung zu erwarten sei, deshalb müsse eine vorausschauende Planung erfolgen. 5. Bebauungsplan Auf der Irr, 1. Änderung" Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. 2 Abs. 1 BauGB i.v.m. 13 a BauGB Begründung: Zu a) Der Bebauungsplan Auf der Irr, 1. Änderung umfasst zwei Teilbereiche des ursprünglichen, im Jahr 1997 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Auf der Irr.

10 Seite 10 Im westlichen Teilbereich soll von der Gemeinde eine kleinere Halle errichtet werden (ca. 100 m² groß) um gemeindeeigene Geräte lagern zu können. Da in diesem Bereich eine nicht überbaubare Grundstücksfläche und eine Grünfläche im Bebauungsplan festgesetzt sind, ist eine Änderung des Bebauungsplanes vor Einreichen eines Bauantrages erforderlich. Ziel der Bebauungsplanänderung ist dementsprechend die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für Nebenanlagen und Garagen. Im östlichen Teilbereich des Bebauungsplanes ist derzeit eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freizeitgarten festgesetzt. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung soll hier eine Bebauung ermöglicht werden. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer überbaubaren Fläche um das Errichten von Einfamilien- oder Doppelhäusern zu ermöglichen. Einen Bedarf für den Freizeitgarten in der bestehenden Größe wird auch vom Grundstückseigentümer nicht mehr gesehen. Das Bauleitplanverfahren soll gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 durchgeführt werden. Die Flächengröße beträgt weniger als m². Es sollen keine Vorhaben zulässig sein für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Somit sind die Voraussetzungen des 13a zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren erfüllt. Zu Beginn des Bauleitplanverfahrens soll ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden, da zu erwarten ist, dass dies ohnehin von den beteiligten Behörden aufgrund der nördlich befindlichen Aussiedlerhöfe gefordert wird. Nach Vorliegen der Ergebnisse soll der Planentwurf ausgearbeitet werden. Zu c) Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Das betreffende Planungsbüro ist der Verwaltung bekannt und prädestiniert die Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Zu d) Für den östlichen Teilbereich der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese kann in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nachträglich zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen. Die Vorsitzende zeigt das Gebiet auf einem Plan. Sie weist darauf hin, dass ein Lärmschutzgutachten erforderlich sei, es gebe dort einen Aussiedlerhof und die L 425. Sie erklärt, dass das Gebiet die Größe von ca. 3 Bauplätzen umfasse. Auf die Nachfrage, ob es sich um Mischgebiet handele, antwortet die Vorsitzende, dass es zurzeit Mischgebiet sei, es dürfe aber weiterhin nicht als Mischgebiet ausgewiesen werden, da keine Fläche für Gewerbe vorhanden sei. Sie weist darauf hin, dass dies in der vergangenen Ausschusssitzung mit dem Planer besprochen wurde. Sie erklärt, dass die Lärmbelästigung von der Genehmigungsbehörde abzuschätzen sei, was als Lärm eingestuft werde und was nicht, sei Auffassungssache. Beispielsweise sei Lärm von Kindern nicht mehr als Lärm definiert. Frau Bunn-Torner erklärt, dass bereits in der vergangenen Ausschusssitzung darüber diskutiert worden sei, ob das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden könne, dies sei nicht möglich, da keine Fläche als Gewerbefläche zur Verfügung stehe. Falls Leute dort bauen wollten und bereit seien, die anfallenden Kosten zu tragen, sei dies in Ordnung, mehr könne nicht getan werden.

11 Seite 11 Während der weiteren Beratung erklärt die Vorsitzende, dass der gesamte Bebauungsplan Auf der Irr Wohngebiet vorsehe. Als zweite Maßnahme im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes erklärt sie, dass eine kleine Halle am Notausgang der Sickingenhalle gebaut werden solle. Sie erläutert, dass dies ein Projekt sei, wofür eine Ehrenamtsförderung beantragt werde zur Schaffung von Lagerfläche für den Bauhof und den KCC, da die Gemeinde und der Karnevalsverein Platzprobleme habe. Die Vorsitzende erklärt weiter, dass die Gemeinde dem Dorfförderverein die Fläche am Spielplatz in Form eines Erbpachtvertrages zur Verfügung stellen werde, dazu werde ein Notarvertrag aufgesetzt. Sie führt aus, dass der Dorfförderverein der Projektträger sein solle, damit falls dieser einmal nicht mehr existiere das gesamte Vermögen per Satzung an die Gemeinde ginge. Nach weiterer Beratung ergehen folgende Beschlüsse: a) Der Gemeinderat beschließt gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Auf der Irr, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung b) Die Verwaltung wird ermächtigt das Verwaltungsverfahren einzuleiten Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung c) Der Gemeinderat beabsichtigt das Ingenieurbüro WSW mit den Leistungen der Planaufstellung gemäß der beiliegenden Honorarermittlung zu beauftragen Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung d) Der Gemeinderat beschließt für den betreffenden Bereich eine Anpassung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich bei der Verbandsgemeinde zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung 6. Mitteilung über eine Eilentscheidung gem. 48 GemO Die Vorsitzende erklärt, dass am ein Eilentscheid wegen einer Haushaltsüberschreitung notwendig war. Sie verliest und erläutert den Eilentscheid. Dieser liegt dem Protokoll als Anlage bei. Die Vorsitzende erklärt, dass im jetzigen Haushaltsplan zur Vereinfachung die Personalkosten für Krippe und Kita zusammengefasst werden als Personalkosten Kita.

12 Seite Mitteilungen Die Vorsitzende informiert zu folgenden Themen: Gehwegsanierung in Karolingerstraße geplant Kassenangelegenheiten Stand der Kassenkredite zum um ,00 Personalkostenzuschuss Bescheid gekommen: ,00 anerkannt, Anteil des Jugendamtes ,00 Die Vorsitzende teilt mit, dass es Geld für eine Viertelstelle Zusatzpersonal gebe und für vorläufige Beitragsausfälle ,00. Die Vorsitzende erklärt, dass der Stellenplan erhöht werde, da eine I-Kraft eingestellt werden musste und die Leitungsfreistellung erhöht wurde. Sie weist darauf hin, dass von 2017 bis 2018 die Gesamtzahl der Einrichtung von 84 auf 89 Plätze erhöht wurde. TÜV-Prüfung der Turngeräte und Sportanlagen in Sickingenhalle, Auftrag zur Beseitigung der Mängel wurde erteilt. Rheinhessenstraße nächster Termin auf VG-Ebene in Nierstein Bushaltestellen Die Vorsitzende teilt mit, dass Herr Penzer diesbezüglich einen Brief geschrieben habe. Sie erläutert, dass bis 2022 ein behindertengerechter Ausbau gefordert werde, was nicht möglich sei. Herr Neumer erklärt dazu, dass er den Brief von Frau Hoff mit einer unterstützt habe. Er erläutert, dass er und auch der VG-Bürgermeister die Initiative der Ortsbürgermeisterin unterstütze, Gespräche mit dem LBM, ORN und der Kreisverwaltung seien geplant. Die Vorsitzende betont, dass eine Beleuchtung an der Bushaltestelle Judenpfad seit 2015 geplant werde. Integrationsmittel des Bundes für Integration sollen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die Vorsitzende teilt mit, dass dies zunächst über die Einwohnerzahl geregelt werden sollte, sie habe eine solche Verteilung für ungerecht gehalten, da auch Kommunen ohne Flüchtlinge Geld erhalten sollten. Sie erläutert, dass es inzwischen Neuregelungen des Kreistages gebe zur Verteilung der Mittel. Sie führt aus, dass Köngernheim 22 Flüchtlinge, die ehrenamtlich betreut würden, aufgenommen habe. Herr Neumer weist darauf hin, dass nachdem der Landkreis vor zwei Wochen einen anderen Beschluss gefasst habe, die VG einen neuen Vorschlag zur Verteilung der Mittel mache.

13 Seite Anfragen Es werden keine Fragen gestellt seitens der er. 9. Einwohnerfragestunde Ein Einwohner erklärt, dass er Bewohner der Karolingerstraße sei und sich über die Sanierung der Gehwege freue. Er erkundigt sich, was mit dem Gebiet hinten dran in Feldrandlage geschehe. Die Vorsitzende antwortet, dass das Gebiet das ausgewiesene Baugebiet Köngernheim Nord-Ost sei und zeigt es auf einem Plan. Sie erläutert, dass dort Einfamilienhäuser geplant seien mit einer Grundstücksgröße von 400 bis 500 m². Die Vorsitzende bedankt sich für die Aufmerksamkeit und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Sie erklärt, dass nach dem nichtöffentlichen Teil die Beschlüsse aus diesem Teil bekanntgegeben werden. Frau Raatz verlässt die Sitzung. Die Vorsitzende Die Schriftführerin Jutta Hoff Ortsbürgermeisterin Karin Reifschläger

14 Seite 14 Nach dem nichtöffentlichen Teil: Öffentlicher Teil 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung Als Ergebnis des nichtöffentlichen Teiles erklärt die Vorsitzende, dass die Neueinreihungen der Erzieherinnen beschlossen wurde, weiter sei der Abschluss des städtebaulichen Vertrages beschlossen worden.

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