Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Gewerbegebiet Gansenbergweg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Gewerbegebiet Gansenbergweg"

Transkript

1 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Gewerbegebiet Gansenbergweg Stellungnahmen gem. 3 (1) / 4 (1) BauGB Gemeinde Hünxe

2 Stellungnahmen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen 1. ALDI Süd Schreiben vom (Wörtlicher Inhalt) Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung möchten wir zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 Gansenbergweg wie folgt Stellung nehmen: Wir bitten bei der Planung zum einen das genehmigte Warensortiment zu berücksichtigen (Waren aller Art ohne Sortimentsbeschränkung). Ebenso wäre es gut, gewisse Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt zu bekommen, da unser Unternehmen bemüht ist, den Standard sämtlicher ALDI-Süd Filialen gleich zu halten. Ohne Erweiterungsmöglichkeiten könnte auf künftige Entwicklungen nicht oder nicht ausreichend reagiert werden. Stellungnahme zum Schreiben vom Der Anregung, das genehmigte Warensortiment (Waren aller Art ohne Sortimentsbeschränkung) zu berücksichtigen, wird gefolgt. Im betreffenden Sonstigen Sondergebiet SO 1 beträgt die tatsächliche Verkaufsfläche (VKF) derzeit 799 qm. Für eine Verkaufsflächenerweiterung auf insgesamt qm wurde bereits ein Bauvorbescheid erteilt, von dem bislang noch kein Gebrauch gemacht wurde (s. auch 1.3 der Begründung). Diese zukünftige Verkaufsflächenerweiterung wurde im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt. Darüber hinausgehende Erweiterungen der Verkaufsfläche stehen den Zielen der Planung, den derzeitigen Bestand zu sichern und eine weitere Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen zu verhindern und den Vorgaben des Kommunalen Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Hünxe entgegen. 2

3 Stellungnahmen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen 1. Kreis Wesel Schreiben vom (Wörtlicher Inhalt) Aus der Sicht des Kreises Wesel bestehen gegen die Regelung des Planbereichs 1 im Gewerbegebiet Gansenbergweg durch die Festsetzungen des B-Plan Nr. 36 der Gemeinde Hünxe keine Bedenken. Es gilt der Landesentwicklungsplan NRW, Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Einzelhandel. Abweichend von den Festlegungen bis dürfen vorhandene Standorte von Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen als Sondergebiete gemäß 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestandsschutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevante Sortimente ist möglich. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt. Als Erläuterung dazu führt der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) auf Seite 55 aus: Stellungnahme zum Schreiben vom Die Hinweise und Ausführungen zum Landesentwicklungsplan NRW, Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Einzelhandel werden zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben wurden im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt. 3

4 Auch bereits bestehende Einzelhandelsstandorte außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen können sich nachteilig auf das Zentrengefüge auswirken, wenn dort zentrenrelevante Sortimente angeboten werden. Außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereiche können sie sich auch nachteilig auf die mit Ziel beabsichtigten Zielsetzungen auswirken: die Nutzungsmischung in den regionalplanerisch festgelegten allgemeinen Siedlungsbereichen, die Vorhaltung der regionalplanerisch festgelegten Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen für emittierende Betriebe sowie den Freiraumschutz. Um dem Bestandsschutz alter Standorte, die mit den aktuellen Festlegungen nicht übereinstimmen, gerecht zu werden und eine Steuerung dort zu ermöglichen, kann eine Überplanung mit differenzierenden Sondergebietsfestsetzungen sinnvoll sein, die den baurechtlichen Bestandsschutz genießenden Bestand an Sortimenten und deren Verkaufsflächen festschreibt und einen Zuwachs ausschließt. Eine derartige Begrenzung ist in der Regel vorzusehen. Eine Begrenzung auf den baurechtlichen Bestandsschutz kann jedoch zugleich die Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung eines Grundstücks bedeuten. Würde eine Begrenzung auf den baurechtlichen Bestandsschutz innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit der Nutzung dargestellt und festgesetzt, könnte dies Entschädigungsansprüche gemäß 42 BauGB auslösen. Satz 3 von Ziel will das Entstehen solcher Entschädigungsansprüche verhindern. Die Kommunen sind deshalb in den Fällen, in denen eine Begrenzung der Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die bestandsgeschützte Verkaufsfläche zu Entschädigungsansprüchen führen könnte, nicht verpflichtet, eine solche Begrenzung vorzusehen; stattdessen haben sie die Sor- 4

5 timente und deren Verkaufsflächen nur auf die zulässigen, wenn auch nicht bestandsgeschützten Verkaufsflächenobergrenzen zu beschränken. Nur ausnahmsweise kommen geringfügige Erweiterungen der Verkaufsflächen in Betracht, wenn von der gesamten durch die Ausweisung dann ermöglichten Einzelhandelsnutzung keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche erfolgt. Die Entscheidung, was "geringfügig" ist, ist vom Einzelfall abhängig. Neben dem wichtigsten Kriterium der fehlenden wesentlichen Beeinträchtigung ist bei der Beurteilung auch darauf zu achten, dass die Erweiterung im Verhältnis angemessen ist. Als untere Wasserbehörde habe ich gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Gewerbegebiet Gansenbergweg - Planbereich 1-" keine Bedenken, wenn die örtlichen Gegebenheiten (Grundwasserflurabstand, Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens) eine Versickerung des Niederschlagswassers zulassen. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollte dann auf die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Regenwasser auf privaten Grundstücken hingewiesen werden. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die örtlichen Gegebenheiten wurden im Rahmen der Aufstellung des Ursprungsplanes hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers geprüft. Der Anregung, den Hinweis bzgl. der Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Regenwasser auf privaten Grundstücken aufzunehmen, wird gefolgt. Beispiel: Versickerung von Regenwasser ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 44 Abs. 2 LWG NRW) Innerhalb des Plangebietes ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Regenwasser der versiegelten Flächen durch geeignete Maßnahmen gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 auf dem Grundstück einer Versickerung zuzuführen. Für die Versickerungseinrichtungen ist bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel eine 5

6 wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Hinweis: In der Tabelle 3 auf Seite 22 der Begründung wird in der rechten Spalte zum Schutzgut Wasser auf den 51a LWG hingewiesen. Gemäß aktuellem LWG vom findet sich die Beseitigung von Niederschlagswasser nunmehr im 44 LWG wieder. Den Anregungen wird gefolgt. Der Umweltbericht wird entsprechend der erweiterten Anforderungen im Rahmen der BauGB Novelle überarbeitet. Hinweis: Die Anforderungen an den Umweltbericht sind mit der Novelle des BauGB (es gilt das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017) erweitert worden. Darüber hinaus sind Anregungen oder Bedenken des Kreises Wesel nicht vorzutragen. 6

7 2. Bezirksregierung Arnsberg Schreiben vom (Wörtlicher Inhalt) Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise: Das Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld "Hiesfeld 56" im Eigentum der RAG Aktiengesellschaft, Shamrockring 1 in Herne sowie über dem auf Steinsalz verliehenen Bergwerksfeld "Bruckhausen 25" im Eigentum der Thyssen Vermögensverwaltung GmbH, Dammstraße 31 in Duisburg. Stellungnahme zum Schreiben vom Die Hinweise und Ausführungen bzgl. der bergbaulichen Verhältnisse werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis Nr. 3 zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt. Bergbau ist bisher im Planbereich nicht umgegangen. Zu zukünftigen bergbaulichen Planungen aus den bestehenden Bergbauberechtigungen ist hier nichts bekannt. Zu Planungen und bergbaulichen Einwirkungen sollte die RAG um Stellungnahme gebeten werden. Zu dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung werden daher aus bergbehördlicher Sicht keine Bedenken vorgetragen. Der Anregung, die RAG Aktiengesellschaft um eine Stellungnahme zu beten, wurde bereits gefolgt. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. 7

8 3. Bezirksregierung Düsseldorf Schreiben vom (Wörtlicher Inhalt) Stellungnahme zum Schreiben vom Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Hinsichtlich der Belange des Verkehrs (Dez. 25) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange des Luftverkehrs (Dez. 26) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung (Dez. 33) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten (Dez. 35.4) ergeht folgende Stellungnahme: Gegen die o. g. Planungen bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken, da sich im Planungsgebiet meines Wissens keine Bauoder Bodendenkmäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Da meine Zuständigkeiten nur für Denkmäler im Eigentums- oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes gegeben sind empfehle ich falls nicht bereits geschehen- den LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim und den LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland-, Bonn, sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange zu beteiligen. Der Anregung, den LWL sowie die zuständige Untere Denkmalbehörde zu beteiligen, wurde bereits gefolgt. Es wurden diesbezüglich keine Bedenken vorgetragen. 8

9 Hinsichtlich der Belange des Landschaftsund Naturschutzes (Dez. 51) ergeht folgende Stellungnahme: Von der Planung ist keine ordnungsbehördliche Verordnung oder einstweilige Sicherstellung der Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde betroffen. Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Bezüglich weiterer naturschutzrechtlich einzubringender Belange im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist der Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde zuständig. Der Anregung, den Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde zu beteiligen, wurde bereits gefolgt. Es wurden diesbezüglich keine Bedenken vorgetragen. Hinsichtlich der Belange der Abfallwirtschaft (Dez. 52) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes (Dez. 53) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) ergeht folgende Stellungnahme: Abwasser Da die Änderung des BPL Nr. 36 und des FNP 49. aufgestellt wird um die Aufrechterhaltung der heutigen Nutzung ohne eine Änderung der Entwässerungssituation gewährleisten zu können bestehen seitens des Sachgebietes kommunales Abwasser keine Bedenken oder Wünsche von Nebenbestimmungen Hinweis: Diese Stellungnahme erfolgt im Zuge der Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf als Träger öffentlicher Belange. Insofern wurden lediglich diejenigen Fach- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 9

10 dezernate beteiligt, denen diese Funktion im vorliegenden Verfahren obliegt. Andere Dezernate/Sachgebiete haben die von Ihnen vorgelegten Unterlagen daher nicht geprüft. Dies kann dazu führen, dass von der Bezirksregierung Düsseldorf z.b. in späteren Genehmigungs- oder Antragsverfahren auch (Rechts-) Verstöße geltend gemacht werden können, die in diesem Schreiben keine Erwähnung finden. Bitte beachten Sie die Anforderungen an die Form der TOB-Beteiligung OEB.html und rdinierung_ von_toeb_stellungnahmen.pdf 10

11 4. IHK Niederrhein Schreiben vom (Wörtlicher Inhalt) Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festschreibung des baulichen Bestandes von Einzelhandelsnutzungen in einem bisherigen Gewerbegebiet geschaffen werden. Die Überplanung entspricht dem Ziel des Landesentwicklungsplanes und soll eine weitere Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen über das heutige Maß hinaus am vorhandenen Standort verhindern. Dementsprechend werden ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel - Lebensmitteldiscountmarkt" und ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel - Lebensmitteldiscountmarkt" mit den bisherigen Verkaufsflächen als Maximalwert festgesetzt. Die Bauleitplanung entspricht den im Einzelhandelskonzept der Gemeinde Hünxe getroffenen Zielfestlegungen und dient dem Schutz des zentralen Versorgungsbereiches. Gegen die Planung bestehen seitens der IHK grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings würden wir empfehlen, geringfügige Erweiterungen der Verkaufsflächen ausnahmsweise zuzulassen, um eine Anpassung auf aktuelle betriebliche Anforderungen zu ermöglichen. Stellungnahme zum Schreiben vom Die Hinweise und Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung, auf Ebene der Bauleitplanung weitere Verkaufsflächenerweiterungen zuzulassen, wird nicht gefolgt. Im Sonstigen Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel - Lebensmitteldiscountmarkt beträgt die tatsächliche Verkaufsfläche (VKF) derzeit 799 qm. Für eine Verkaufsflächenerweiterung auf insgesamt qm wurde bereits ein Bauvorbescheid erteilt, von dem bislang noch kein Gebrauch gemacht wurde (s. auch 1.3 der Begründung). Diese zukünftige Verkaufsflächenerweiterung wurde im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt. Der im Sonstigen Sondergebiet Einzelhandel Lebensmitteldiscountmarkt ansässige Einzelhandelsbetrieb verfügt derzeit über eine VKF von 753 qm und hat weiterhin die Möglichkeit, diese auf insgesamt max. 800 qm VKF und somit bis zur Schwelle der Großflächigkeit zu erweitern. Darüber hinausgehende Erweiterungen der Verkaufsfläche stehen den Zielen der Planung, den derzeitigen Bestand zu sichern und eine weitere Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen zu verhindern sowie den landesplanerischen Vorgaben des LEP NRW und den Vorgaben des Kommunalen Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Hünxe (Stadt+Handel 2009) entgegen. 11

12 6. Gelsenwasser Energienetze GmbH Schreiben vom (Wörtlicher Inhalt) In dem genannten Bereich, siehe beiliegenden Lageplan BNT 24885, befinden sich Gashochdruck-, Gasmitteldruck und Wasserleitungen unseres Unternehmens. Unsere Gashochdruckleitung hat einen Schutzstreifenbereich von 6,00 m, in welchem ein absolutes Bau- und Einwirkverbot besteht. Es bestehen unsererseits keine Bedenken, sofern keine Maßnahmen vorgenommen werden, die den Bestand oder die Betriebssicherheit unserer Gashochdruck-, Gasmitteldruck- und Wasserleitungen gefährden. Wir weisen darauf hin, dass das Pflanzen von Bäumen im Bereich unserer Anlagen unzulässig ist, wenn hierdurch die Betriebssicherheit und die Reparaturmöglichkeit beeinträchtigt werden. Wir bitten um Beachtung des Merkblattes DWA-M 162 bzw. GW 125 (M) über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle". Es sind vorab die Baumstandorte und entsprechende Sicherungsmaßnahmen mit uns abzustimmen. Stellungnahme zum Schreiben vom Die Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen werden zur Kenntnis genommen. Maßnahmen, die den Bestand oder die Betriebssicherheit der genannten Leitungen gefährden sind zunächst nicht vorgesehen. Auf Ebene zukünftiger Baugenehmigungsverfahren sind Einzelmaßnahmen diesbezüglich zu prüfen. Der Anregung, die genannten Markblätter zu beachten und Baumstandorte und Sicherungsmaßnahmen mit der Gelsenwasser Energienetze GmbH abzustimmen, wird gefolgt. 12

13 6. Vodafone GmbH Schreiben vom (Wörtlicher Inhalt) In den von Ihnen angegebenen Planungsbereichen (auf der Dinslakener Str.) befinden sich Glasfaserleitungen der: X Vodafone GmbH (ehemals lsls / ehemals Arcor AG & Co. KG) Die durchschnittliche Verlegungstiefe der oben markierten Kabel- und Rohrleitungen beträgt ca. 0,75 m (ausgenommen von z.b. Spülbohrungen oder Pressungen). Die Trassen sind im beigefügten Plan dargestellt. Bitte stellen Sie sicher, dass durch Ihre eigenen bzw. durch die von Ihnen beauftragten Auftragnehmerkräfte die allgemeinen Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Darüber hinaus ist zur Zeit seitens Vodafone keine Mitverlegung und kein Ausbau geplant. Stellungnahme zum Schreiben vom Die Hinweise, bezüglich der vorhandenen Glasfaserleitungen werden zur Kenntnis genommen. Die Trasse verläuft außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 und ist somit nicht Bestandteil der vorliegenden Bauleitplanung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Anlagen: Schutzanweisung Lageplan 13

14 Keine Bedenken, Anregungen und Hinweise wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange geäußert: Bischöfliches Generalvikariat Münster, Schreiben vom Handwerkskammer Düsseldorf, Schreiben vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Außenstelle Wesel, Schreiben vom Evonik, Schreiben vom Lippe Verband, Schreiben vom LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB, Schreiben vom Thyssengas, Schreiben vom Unitymedia, Schreiben vom Bearbeitet im Auftrag der Gemeinde Hünxe Coesfeld, im Januar 2018 WOLTERS PARTNER Architekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße Coesfeld 14

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie mich beteiligt und um Stellungnahme

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie mich beteiligt und um Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Kleve Die Bürgermeisterin Postfach 1955 47517 Kleve mailto: meike.rohwer@kleve.de

Mehr

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister - Stadtplanungsamt - Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf mailto: bauleitplanung@duesseldorf.de

Mehr

Einwendung: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.

Einwendung: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Lfd. Nr. 2 Mingas-Power GmbH Lagerstättenmanagement / Grubengas NRW Datum: 16.11.2011 Gegen die Planung bestehen seitens Mingas-Power GmbH keine Einwände. Die Gewinnung des Gasförmigen Bodenschatzes bzw.

Mehr

Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Planung

Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 762/S Ottostraße Plangebiet: Stadtbezirk Süd, Gebiet zwischen der Ottostraße,

Mehr

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Ausgangslage und Verfahren Alexandra Renz Alexandra.Renz@stk.nrw.de 0211/837-1251 Aktueller Stand: Entwurf Heike Jaehrling Heike.Jaehrling@stk.nrw.de

Mehr

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum 20.06.2013 Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/475-2406 Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

Mehr

STADT KALKAR. BEBAUUNGSPLAN NR. 063 Appeldorn Ost, 6. Änderung AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN STADT KALKAR AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN

STADT KALKAR. BEBAUUNGSPLAN NR. 063 Appeldorn Ost, 6. Änderung AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN STADT KALKAR AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN 63, 6. Änderung Auswertung der Anregungen STADT KALKAR BEBAUUNGSPLAN NR. 063 Appeldorn Ost, 6. Änderung AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB ENTFÄLLT ES WURDEN KEINE

Mehr

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Ohlenhohn" Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

BPL Nr für den Bereich Briener Straße/ Emmericher Straße. BPL Nr für den Bereich Selkant/ Zum Breijpott im Ortsteil Kellen

BPL Nr für den Bereich Briener Straße/ Emmericher Straße. BPL Nr für den Bereich Selkant/ Zum Breijpott im Ortsteil Kellen Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Kleve Die Bürgermeisterin Postfach 1955 47517 Kleve mailto: sylvia.robinson@kleve.de

Mehr

83. Änderung FNP Hüttenstraße

83. Änderung FNP Hüttenstraße 83. Änderung FNP Hüttenstraße Stellungnahmen gem. 3 (1)/4 (1) BauGB Stellungnahmen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB eingegangenen

Mehr

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Südlich Großenseer Straße, östlich Bürgerstraße Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 06.07.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Grundstück Zum Riden 3 Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 30.11.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung

Mehr

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager

Mehr

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung 3. NRW-Nahversorgungstag Handelsverband Nordrhein-Westfalen und Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland am 12. Februar 2014 in Hamm Folie 1 Gliederung

Mehr

Stadt Tecklenburg. 47. Änderung des Flächennutzungsplanes. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung. Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. 47. Änderung des Flächennutzungsplanes. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung. Kreis Steinfurt Kreis Steinfurt Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Stadt Neukirchen-Vluyn Änderung des Flächennutzungsplanes hier: FP 84. Änderung, Bereich südl. der Lindenstr. und westl. der Bonhoefferstr.

Stadt Neukirchen-Vluyn Änderung des Flächennutzungsplanes hier: FP 84. Änderung, Bereich südl. der Lindenstr. und westl. der Bonhoefferstr. 1 ENNI - Energie Wasser Niederrhein Abteilungsleiter TD, z. Hd. Herrn Nöfer Postfach 10 21 06 47411 Moers 19.05.2009 : Keine Bedenken. : Nur zur Kenntnis : Nur zur Information. 2 Kreis Wesel - Der Landrat

Mehr

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

Gehört zur Begleit- und Kontrollliste vom Bebauungsplan Nr. 66 Rittersteg Seite 1

Gehört zur Begleit- und Kontrollliste vom Bebauungsplan Nr. 66 Rittersteg Seite 1 Anlage zur DS 635 Gehört zur Begleit- und Kontrollliste vom 9.2.202 Bebauungsplan 66 Rittersteg Seite n im Rahmen der Bauleitplanverfahren. förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB vom 9.2.202

Mehr

Fachdialog Bauleitplanung 2005

Fachdialog Bauleitplanung 2005 Fachdialog Bauleitplanung 2005 Hochwasserschutz und Bauleitplanung Umweltprüfung in der Praxis Einzelhandelskonzepte Gesetzesänderungen Sonstiges Anmerkungen zu den nachfolgenden Praxisbeispielen Die folgenden

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs.

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs. Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) 1 STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 6 (5) BauGB Die

Mehr

Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70

Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 Stand: 31.08.2015 Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der vorgezogene Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB vom 30.07.2015

Mehr

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Postfach 29 63 53019 Bonn Stadt Kleve

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung

Mehr

Öffentliche Beschlussvorlage 129/2018

Öffentliche Beschlussvorlage 129/2018 Der Bürgermeister Öffentliche Beschlussvorlage 129/2018 Dezernat II, gez. Backes Federführung: Datum: 60-Stadtplanung, GIS, Bauordnung 13.06.2018 Produkt: 60.01 Stadtplanung Beratungsfolge: Sitzungsdatum:

Mehr

Schutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm

Schutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan Talstraße- C 23 Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern i. S. des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede Übersicht über die eingegangenen Schreiben der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 71 Biogasanlage Schwitschen der

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer

Mehr

Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung

Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung Äußerungen und Abwägungsvorschläge aus der Offenlage gem. 3 (2) BauGB Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom

Mehr

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner

Mehr

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der ZWISCHENABWÄGUNGSTABELLE zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger und der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 30.05.2016 bis 01.07.2016 und

Mehr

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Einwendung: Wir beziehen zum vorliegenden Planentwurf insoweit Stellung, als wir keine Bedenken oder Anregungen

Einwendung: Wir beziehen zum vorliegenden Planentwurf insoweit Stellung, als wir keine Bedenken oder Anregungen Lfd. Nr. 1 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Wesel Datum: 04.03.2013 Von den Planungen sind die Belange der in meiner Baulast stehenden Landesstraße 398 im Abschnitt 9 betroffen, die dort als

Mehr

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:

Mehr

Impulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012)

Impulsvortrag Rechtlicher Rahmen LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012) Impulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012) Veranstaltung "Großflächiger Einzelhandel im Ruhrgebiet" am 15. Februar 2013 in Essen 1

Mehr

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 28.11.2016 1. 2. Inhaltsverzeichnis: Korrektur zur Bekanntmachung: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Postfach 29 63 53019 Bonn Stadt Kleve

Mehr

Beschlussvorschlag. Nr. Behörde / Inhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung. Offenlage gem. 4 Abs. 2 BauGB

Beschlussvorschlag. Nr. Behörde / Inhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung. Offenlage gem. 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur 2. Inhalt 1. Westnetz GmbH; Schreiben vom 26.03.2018... 1 2. Landesbetrieb Straßenbau

Mehr

Deichverband Poll vom

Deichverband Poll vom Abwägungsvorschlag der Anregungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen, Bereich des

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 59. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER

BEGRÜNDUNG ZUR 59. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 59. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ORTSCHAFT OBERZIER STAND: MÄRZ 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck

Mehr

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend EINZELHANDEL in der BAULEITPLANUNG Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend 21.03.2012 Gesetzliche Grundlagen 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - regelt die Zulässigkeit

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014 Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung. zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Stever von der Einmündung in die Lippe bis zur Landstraße L 843

Ordnungsbehördliche Verordnung. zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Stever von der Einmündung in die Lippe bis zur Landstraße L 843 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Stever von der Einmündung in die Lippe bis zur Landstraße L 843 - Überschwemmungsgebietsverordnung Stever - Aufgrund - 32

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32 Bauleitplanung der Gemeinde Beelen Anlage 1 zu TOP I/1 zum Protokoll des Bauund Planungsausschusses vom 14.12.2017 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32 Vorschläge zum

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Postfach 29 63 53019 Bonn Stadt Kleve

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 131 Verdener Straße 61 öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

Stellungnahmen zur Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung

Stellungnahmen zur Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung Von den 43 beteiligten Behörden und öffentlichen Stellen äußerten sich 17 Beteiligte. 17 Beteiligte hatten keine Bedenken, Anregungen oder Ergänzungen zum Screening. 4 Kreis Borken -- -- 31.03. 26 Stadt

Mehr

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 5. Änderung FNP 2020 VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen Seite 1 5. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2020 DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SINGEN, RIELASINGEN-WORBLINGEN,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG Bauleitplanung der Gemeinde Beelen Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 23/2018 BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten: I.

Mehr

A M T S B L A T T der Stadt Moers Amtliches Verkündungsblatt

A M T S B L A T T der Stadt Moers Amtliches Verkündungsblatt A M T S B L A T T der Stadt Moers Amtliches Verkündungsblatt 44. Jahrgang Moers, den 15.11.2017 Nr. 17 Veröffentlicht auch unter www.moers.de/amtsblatt I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. 91. Änderung

Mehr

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019 Bekanntmachung der Gemeinde Schwalmtal Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat am 12. Dezember 2018 gemäß 4 a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November

Mehr

Stadt Tecklenburg. 45. Flächennutzungsplanänderung. Ergebnisse der Anfrage nach 34 LPlG NRW Städtebaulich-Planerische Stellungnahme.

Stadt Tecklenburg. 45. Flächennutzungsplanänderung. Ergebnisse der Anfrage nach 34 LPlG NRW Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt Ergebnisse der Anfrage nach 34 LPlG NRW Städtebaulich-Planerische Stellungnahme zu den Verfahrensschritten: Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß 34 Landesplanungsgesetz

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 8. Jahrgang Dinslaken, 16.10.2015 Nr. 19 S. 1-18 Inhaltsverzeichnis Änderung zur Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und

Mehr

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen

57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß Bekanntmachung der Gemeinde Vettweiß 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie ; hier: erneute Offenlage gem. 4a Abs. 3 BauGB

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 84. ÄNDERUNG

GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 84. ÄNDERUNG BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 30.06.2014 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o.g. Planung wie folgt Stellung: Vorbeugender Brandschutz:

Mehr

Stadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 6 Erholungsgebiet Handal 4. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung.

Stadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 6 Erholungsgebiet Handal 4. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung. Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 6 Erholungsgebiet Handal 4. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs.

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1 Gliederung des Vortrags

Mehr

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016 Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Amtsblatt. Jahrgang 2008 Ausgegeben 23. Januar 2008 Nummer 02

Amtsblatt. Jahrgang 2008 Ausgegeben 23. Januar 2008 Nummer 02 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen

Mehr

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite 166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

Flächennutzungsplanänderung Nr. 164 Nördlich der Bahnstraße in Dormagen-Stürzelberg -Stand vom

Flächennutzungsplanänderung Nr. 164 Nördlich der Bahnstraße in Dormagen-Stürzelberg -Stand vom Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Dormagen 41538 Dormagen Datum: 20. Juni.2017 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: 53.1/226/2017

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG in der Fassung vom 09.10.2017 2 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windenergieanlagen 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

Mehr

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt. 4. Änderung

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt. 4. Änderung Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt 4. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung

Mehr