Flächennutzungsplan Deining

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1 Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Sondergebiet Windkraftanlagen Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 3 (1) und 4 (1) BauGB Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Fassung vom

2 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 2 Planverfasser: Dipl. Ing. FH Bernhard Bartsch Stadtplaner SRL Landschaftsarchitekt BDLA Pommernstraße Neutraubling Neutraubling, den Gemeinde Deining Vertreten durch Bürgermeister Alois Scherer Deining, den...

3 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 3 Inhaltsverzeichnis Begründung 1. ZIEL UND ZWECK DER BAULEITPLANUNG Anlass, Erfordernis der Planung PLANUNGSGEBIET INHALT DER PLANUNG Lage, Größe und Abgrenzung des Planungsgebiets - vorgesehene Sondergebiete Windenergieanlagen Städtebauliche Begründung zur Standortwahl ALLGEMEINE / STÄDTEBAULICHE PLANUNGSGRUNDLAGEN Landes- und Regionalplanung/Raumordnung Wirksamer Flächennutzungsplan Flächennutzungspläne der Nachbarkommunen Erschließung, Infrastruktur Straßenverkehrsanlagen, Verkehrliche Anbindung Militärische Belange Technische Infrastruktur, Ver- und Entsorgungstrassen Brand- und Katastrophenschutz Altlasten Immissionsschutz Denkmalschutz Belange des Umweltschutzes Spezielle artenschutzrechtliche Belange Gebietsschutz Natura Naturschutzrechtliche Belange Bedeutung für den Naturhaushalt Auswirkungen des Eingriffs, Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG, BODENORDNUNG ANLAGE: UMWELTBERICHT Beschreibung der Planung Inhalt und Ziele der Bauleitplanung Prüfung und Ergebnis anderweitiger Planungsmöglichkeiten, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Planerische Vorgaben, Umweltbelange und deren Berücksichtigung Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima/Luft Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern... 16

4 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zusätzliche Angaben Verfahren und Methodik der Umweltprüfung Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Zusammenfassung...17

5 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 5 1. ZIEL UND ZWECK DER BAULEITPLANUNG 1.1 Anlass, Erfordernis der Planung Die Deckblattänderung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Ziel der Deckblattänderung ist es, für die Bebauungsplanung die notwendige planungsrechtliche Voraussetzung nach 8 Abs. 2-4 BauGB zu schaffen und im Sinne des 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung vorzubereiten. Insofern ist es nicht Ziel der vorliegenden Deckblattänderung, eine Steuerung im Sinne des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB mit der entsprechenden Erzielung einer Rechtswirkung vorzunehmen. Gleichwohl hat die Gemeinde durch die bestehende, wirksame Darstellung eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet steuernd bereits eingegriffen. Innerhalb der bestehenden Konzentrationsfläche wurden bereits mehrere Windkraftanlagen errichtet, so dass weitere, den heutigen Ansprüchen und technischen Entwicklungen entsprechende Anlagen in dieser Zone kaum mehr möglich sind. Auf die unabhängig davon geltende Regelung des 249 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird an dieser Stelle hingewiesen. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 kommt den Erneuerbaren Energien eine weiter steigende, herausragende Bedeutung in der zukünftigen Energieversorgung zu. Neben der Leistungsausweitung durch Repowering, also durch den Ersatz alter durch neue leistungsstärkere Anlagen soll der zusätzliche Bedarf auch durch die natur- und landschaftsschutzverträgliche Ausweisung ausreichender Flächen für neue Windenergiegebiete gedeckt werden. Im Gemeindegebiet Deining bestehen an der direkten Grenze zur Nachbarstadt Velburg im Osten sowie der Nachbargemeinde Sengenthal im Westen Windenergieanlagen. Das Gemeindegebiet bietet für die Nutzung der Windenergie in den beiden Bereichen der bestehenden Anlagen gute Voraussetzungen. Quelle: Energie-Atlas Bayern, Über die bereits bestehenden Anlagen hinaus dokumentiert sich ein weiterer Bedarf an Flächen bzw. Standorten zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen durch den vorliegenden Antrag auf eine vorhabenbezogene Bauleitplanung

6 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 6 Ziel ist es, durch die Entwicklung weiterer Standorte für Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Deining einen Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung im Sinne des Energiekonzept der Bundesregierung. Infrastrukturelle Investitionen können somit gebündelt werden, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie die Belange der Wohnnutzung können in ausreichendem Maß in der vorbereitenden Bauleitplanung berücksichtigt werden. Die Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung steigt, da im Bauleitplanverfahren gesetzlich vorgegeben Beteiligungspflichten bestehen und eine transparente Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleistet ist. Das gewählte Parallelverfahren (Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) entspricht dem Planbefugnis nach 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit dem genannten Ziel, konzeptionell über die bestehende Konzentrationszone hinaus entsprechend des erkennbaren Bedarfs und der städtebaulich- landschaftsplanerischen Ziele der Gemeinde planerisch zu steuern. Verbunden damit ist eine Umweltvorsorge im Rahmen der Ermächtigung zur kommunalen Planungshoheit. Somit ist nach Ansicht der Gemeinde Deining eine ausreichende Berücksichtigung aller privaten und öffentlichen Belange in einem transparenten Verfahren bestmöglich gewährleistet. Das Parallelverfahren wurde insbesondere deshalb gewählt, weil nur damit die für die Gemeinde notwendige Bestimmtheitsgenauigkeit von Zulässigkeitsvoraussetzungen zu erreichen ist. Nur so kann die gewollte Rechtsverbindlichkeit der zur planerischen Steuerung vorgesehenen Inhalte und Planungsziele gesichert erreicht werden. Darüber hinaus ist auch die größere Prüftiefe der öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung auf Ebene des Bebauungsplanes ausschlaggebend für die Verfahrenswahl.

7 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 7 2. PLANUNGSGEBIET INHALT DER PLANUNG 2.1 Lage, Größe und Abgrenzung des Planungsgebiets - vorgesehene Sondergebiete Windenergieanlagen Die Gemeinde Deining liegt in der Oberpfalz in der Region Regensburg. Das Gemeindegebiet befindet sich im Stadt- und Umlandbereich Neumark i.d.opf. im ländlichen Raum. Quer durch Deining verläuft von Ost nach West eine Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Quelle: Regionalplan Region Regensburg, Raumstruktur Die Flächennutzungsplanänderung umfasst im Geltungsbereich sechs Teilflächen des Gemeindegebiets. Im Vorentwurf der vorliegenden Bauleitplanung sind insgesamt 6 Sondergebietsflächen für Windenergieanlagen dargestellt. Die sechs Flächen liegen im östlichen (5 Standort) und westlichen Teil (1 Standorte) des Gemeindegebietes. 2.2 Städtebauliche Begründung zur Standortwahl Nach dem Grundsatz B V des Landesentwicklungsprogrammes ist es anzustreben, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Mit den bestehenden Anlagen innerhalb des Sondergebiets für Windkraftnutzung nördlich von Unterbuchfeld bestehen im Gemeindegebiet derzeit kaum bauplanungsrechtlich gesicherte Erweiterungsmöglichkeiten bzw. Neuentwicklungsflächen. Das Gemeindegebiet und das weitere Umfeld bieten gute Voraussetzungen für die Windkraftnutzung, in den Nachbargemeinden Velburg und Sengenthal bestehen Windkraftanlagen. Die Standortwahl hatte diese Voraussetzung und die bestehende Nutzungen zu berücksichtigen, um eine Minderung der Auswirkungen neuer, zusätzlicher Anlagen auf Natur, Landschaft sowie die Siedlungsfläche zu erreichen. Die Standortsuche im großräumigen Betrachtungsbereich beschränken sich demnach auf das Umfeld der bestehenden

8 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 8 Anlagen im Windpark Zieger und im östlicher Teil des Gemeindegebietes um Winnberg- Leutenbach-Tauernfeld. Zu prüfen war innerhalb dieser beiden Suchräume, ob aufgrund planungsrechtlicher Restriktionen Windkraftanlagen in Teilbereichen nicht möglich sind. Auszuschließen waren Siedlungsflächen, Straßenverkehrsflächen inklusive der Bauverbotszonen sowie Bereiche mit entgegenstehenden Schutzgebietsverordnungen. Zur ausreichenden Berücksichtigung der Belange gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Umweltvorsorge legte die Gemeinde Deining bei der Standortsuche einen Mindestabstand von ca m zwischen Standorten für Windkraftanlagen und Wohnnutzungen zugrunde. In Anlehnung an die Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (IMS vom ) ist bei diesem Abstand zu allgemeinen Wohngebieten für die Anlagenzulassung kein Lärmgutachten erforderlich. Somit kann den Belangen der Wohnbevölkerung am besten entsprochen werden, gleichzeitig kann für die Windkraftnutzung eine Zulassungserleichterung gewährleistet werden. Im Ergebnis verbleiben in den beiden Teilräumen folgende Eignungsbereiche für Windkraftanlagen: Abb: Eignungsbereiche Windkraftanlagen im Osten und Westen der Gemeinde Deining Anschließend wurden für die ermittelten Eignungsbereiche die Teilflächen ermittelt, für die ein ausreichend guter Windertrag unter Berücksichtigung der bestehenden Anlagen vorliegt. Aus der Abschichtung aller bisher bekannten, relevanten Kriterien, ergeben sich unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände zur Gewährleistung der Standsicherheit bestehender und geplanter Anlagen folgende 6 Teilflächen zur optimalen Nutzung innerhalb der Eignungsbereiche:

9 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 9 Abb.: Sechs Teilflächen für Windkraftanlagen im Osten und Westen der Gemeinde Deining Zur Erreichung einer möglichst optimalen Auslastung/Ausnutzung der Eignungsbereiche erfolgt eine gezielte Darstellung der 6 Teilflächen als Sondergebiet Windkraftanlage. 3. ALLGEMEINE / STÄDTEBAULICHE PLANUNGSGRUNDLAGEN 3.1 Landes- und Regionalplanung/Raumordnung Der Regionale Planungsverband Regensburg (11) hat bereits die Änderung des Regionalplanes Regensburg für den Teilraum Landkreis Neumarkt i.d. Oberpfalz als mögliche Grundlage zur Fortschreibung des Regionalplans gem. Beschluss des Planungsausschusses vom entschieden. Hierbei soll erstmals die Entwicklung eines Konzeptes zur Nutzung der Windenergie erfolgen. Der Gemeinde liegen erste Entwürfe für eine Regionalfortschreibung vor. Der östliche Teil des Gemeindegebietes ist demnach im Bereich der geplanten 5 Standorte auch als Vorranggebiet für Windkraftanalgen beinhaltet. Zusammen mit der bestehenden Anlage nördlich Winnberg ist auch der 6. Standort nordwestlich von Tauernfeld eine geeignete regionalplanerische Vorrangfläche. Die Anpassungsfortschreibung Fachlicher Teil B an das LEP 2006 ruht derzeit nach Empfehlung der Obersten Landesplanungsbehörde wegen laufenden Novellierungen des LEP BayLPlG. 3.2 Wirksamer Flächennutzungsplan Im Zuge der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Deining im Jahre 2001 wurde im Osten der Gemeinde bereits eine entsprechenden Fläche für die Windenergienutzung dargestellt. 3.3 Flächennutzungspläne der Nachbarkommunen Die Gemeinde Velburg und Sengenthal haben im unmittelbaren Anschluss keine größeren Sondergebiete dargestellt. Die Gemeinde Seubersdorf stellt derzeit einen sachlichen Teilflächenplan Windkraftanlagen auf. Im Vorentwurf ist eine Eignungsfläche in südöstlicher Verlän-

10 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 10 gerung der 5 vorgesehenen Standorte im östlichen Gemeindegebiet von Deining auf dem Gebiet der Gemeinde Seubersdorf im Bereich Heide direkt an der Gemeindegrenze dargestellt. 3.4 Erschließung, Infrastruktur Straßenverkehrsanlagen, Verkehrliche Anbindung Das Wegenetz vorhandener land- und forstwirtschaftlicher Wege ist in der Regel ausreichend zur Erschließung und Anbindung der Standorte von Windenergieanlagen während des Betriebs, da insofern vergleichsweise geringe Anforderungen an die wegemäßige Erschließung bestehen und Windenergieanlagen zumeist nur gelegentlich zu Wartungszwecken erreichbar sein müssen. Gewährleistet werden muss daher im Wesentlichen lediglich die Möglichkeit einer Befahrung mit Wartungs- oder Rettungs-/Feuerwehrfahrzeugen. Der Ausbauzustand land- und forstwirtschaftlicher Wege genügt allerdings häufig nicht den Erfordernissen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, sodass vorhandene Wege oftmals zumindest zeitweise ausgebaut werden müssen. Die im Vorentwurf dargestellten Sondergebietsflächen können über das Wegenetz von Gemeindeverbindungsstraßen, land- und forstwirtschaftlichen Wegen erschlossen werden, eine ausreichende Erschließung ist gesichert. Flugsicherung Die Beteiligung des Luftamtes Nordbayern erfolgt im weiteren Verfahren Militärische Belange Die Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung erfolgt im weiteren Verfahren Technische Infrastruktur, Ver- und Entsorgungstrassen Da für die baulichen Anlagen und Nutzungen kein Trink- und Löschwasser benötigt wird und mithin kein entsprechendes Abwasser anfällt, besteht vorliegend kein weiterer Handlungsbedarf. Für die möglichen neuen Anlagen ist die gesamte technische Infrastruktur im Anschluss an bestehende Anlagen neu einzurichten. Der Anschluss an das Stromnetz zur Einspeisung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms erfolgt dabei in der Regel über separate Netzstationen direkt in das 10- oder 20-kV-Mittelspannungsnetz oder über ein zu verlegendes Windenergiekabel an eine Umspannstation. Dabei können zwar örtliche Probleme bei der Aufnahmekapazität des Stromnetzes auftreten, die jedoch aufgrund des technischen Fortschrittes sowie im Rahmen moderner Anlagentechnik zunehmend vermieden werden können. Für die Stromableitung können unterirdische Leitungen über die öffentlichen Straßen und Wege bis zu den einzelnen Standorten verlegt werden. Der Vorhaben- und Erschließungsplan des Bebauungsplanes im Parallelverfahren gewährleitet eine gesicherte Erschließung Brand- und Katastrophenschutz In Windenergieanlagen geben im Falle eines Brandes in der Regel eine automatische Störmeldung über die Datenfernübertragung ab. Gleichzeitig löst die Störmeldung einen automatischen Stopp der Windenergieanlage aus. Zufahrtsmöglichkeiten sind in der Regel geben, das Einrichten von Feuerlöscheinrichtungen ist auf den Ebenen der Bebauungsplanung oder Zulassungsgenehmigung prüf- und regelbar.

11 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 11 Gefahren durch Eiswurf für den Straßenverkehr können durch technische Einrichtungen minimiert werden Altlasten Im Bereich der Sondergebietsfläche sind keine Altlasten bekannt. Eine Ergänzung erfolgt ggf. im weiteren Verfahren. 3.5 Immissionsschutz Durch Windenergieanlagen werden regelmäßig Schallimmissionen verursacht, die in Form von monotonen Summtönen und Schlaggeräuschen auftreten, während z.b. auch durch Schlagschatten und Reflexionen schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung zum Teil stark beeinträchtigt werden können. Im Hinblick auf die möglichen immissionsschutzrechtlichen Konflikte wurden in verschiedenen Bundesländern daher mittlerweile Mindestabstände in Abstandserlassen und sonstigen Handlungsempfehlungen festgelegt, welche bei der Errichtung von Windenergieanlagen entsprechend einzuhalten sind. Bei Einhaltung der empfohlenen Mindestabstände treten die regelmäßig durch Windenergieanlagen verursachten Störungen dann in der Regel nicht innerhalb schutzbedürftiger Bereiche auf. Mit den gewählten Abstand von ca m zu Wohnnutzungen ist eine ausreichende Vorsorge gewährleistet. Ein Schallgutachten ist derzeit auch im Bebauungsplanverfahren nicht vorgesehen. 3.6 Denkmalschutz Angaben über Bodendenkmäler liegen im Bereich des Sondergebiets nicht vor. 3.7 Belange des Umweltschutzes Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist i.d.r. nach 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dabei legt die Kommune für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung in der Anlage. 3.8 Spezielle artenschutzrechtliche Belange Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu prüfen, ob die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) der Bauleitplanung grundsätzlich entgegenstehen. Dabei sind alle in Bayern vorkommenden Arten der folgenden Gruppen zu berücksichtigen: die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 VRL Vorläufiges Ergebnis: Die Auswertung der bekannten und verfügbaren Daten (Artenschutzkartierung) hat stattgefunden.

12 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 12 Für die 5 Standorte im Bereich Zieger-Auf der Heide liegen im Umfeld von 1 km keine Nachweise von artschutzrechtlich relevanten Arten vor. Der nächste Rotmilannachweis liegt ca. 3 km südwestlich im Bereich der Labermühle. Der Nachweis stammt aus dem Jahr Weitere Nachweise liegen bei Waltersberg, Freihausen und Simbach in mehr als 6 km Entfernung vor. Graureiher- und Baumfalkennachweise bestehen in mehr als 3 km Entfernung zum Standort Zieger-Auf der Heide. Der Wespenbussard wurde in ca. 3,3 bis 5 km Entfernung vom Standort bei Winnberg- Tauernfeld im Bereich Greißelbach nachgewiesen. Aufgrund der Entfernungen (nach Bayer. Winderlaß z. T. im Prüfbereich), der meist sehr lange zurückliegenden Nachweise und den zuletzt zugelassenen Anlage im Umfeld von Winnberg und Zieger wird von der Gemeinde vorgeschlagen, keine gesonderten Erhebungen durchzuführen. 3.9 Gebietsschutz Natura 2000 Innerhalb der Sondergebiete und im näheren Umfeld bestehen keine entsprechenden Schutzgebiete. Vom Standort Winnberg-Tauernfeld aus befindet sich ein FFH-Gebiet ca. 1 km westlich der Änderungsfläche, vom Standort Zieger-Auf der Heide mindestens ca. 700 m westlich Naturschutzrechtliche Belange Bedeutung für den Naturhaushalt Die direkt beanspruchte Eingriffsfläche der vorgesehenen Sonderbauflächen wird lt. Bestandsdarstellung des Umweltberichts für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung folgendermaßen eingestuft: Schutzgut Beschreibung Bedeutung Arten/Lebensräume vorwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen gering Boden Wasser Klima/Luft Landschaftsbild Zusammengefasst: überwiegend Lehmboden, keine seltenen Bodenarten, keine Bodenarten mit besonderem Biotopentwicklungspotential Grundwasserflurabstand mittel bis hoch, nicht genau bekannt; keine erhöhte Schutzfunktion, lehmige Bodenarten mit ausreichender Filter-/Pufferfunktion, keine wesentlichen Oberflächengewässer vorhanden gut durchlüftete, topografisch erhöhte Lage, keine Beckenlage, Kaltluftentstehungsgebiet, keine besondere Schutzfunktion für angrenzende Südlagen, keine besondere Bedeutung für das Lokalklima landwirtschaftliche intensiv genutzte Hochfläche, leicht wellig, keine markante Kuppen- oder Hanglage, Vorbelastung durch bestehende Windkraftanlagen gering gering gering gering gering Der Wirkbereich von Windkraftanlagen geht weit über die unmittelbar durch bauliche Anlagen beanspruchte Fläche hinaus. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können aufgrund der Höhe der Anlagen regelmäßig nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompen-

13 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 13 siert werden. Wird die Anlage zugelassen, besteht für diese Beeinträchtigungen nach den IMS-Hinweisen vom die Möglichkeit, Ersatz in Geld zu leisten. Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung lässt sich die Höhe der Ersatzzahlung konkret ermitteln und im vor dem Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrag abschließend regeln. Bei einer Projektzulassung ohne verbindliche Bauleitplanung wäre im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ebenfalls eine Ersatzzahlung gemäß dem IMS- Schreiben festzusetzen Auswirkungen des Eingriffs, Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen Die Darstellung eines Sondergebiets für die Windkraftnutzung mit Ausschlusswirkung für die restlichen Gemeindegebietsflächen bewirkt eine räumliche Konzentration von Windkraftanlagen im Bereich der bereits bestehenden Anlagen. Nachteilige Auswirkungen auf bisher durch Windenergieanlagen nicht belastete Teilbereiche können durch die Konzentrationswirkung vermieden werden. Im Rahmen der Abwägung im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes sind erhebliche Eingriffe durch die im Flächennutzungsplan durch das Sondergebiet vorbereitete Windenergieanlagen als Belang des Umweltschutzes in der Bauleitplanung angemessen zu berücksichtigen. Erhebliche Auswirkungen können vor allem entstehen - durch Störungen der Vogelwelt / der Fledermäuse - durch akustische und optische Beeinträchtigungen - durch erhebliche Störungen des Landschaftsbildes Im Rahmen des Umweltberichts werden die möglichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen beschrieben (Kap. 5.5 ). 4. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG, BODENORDNUNG Die möglichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt werden im Umweltbericht (Anlage zur Begründung) beschrieben. Erhebliche Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft sind durch den geringen Flächenverbrauch der baulichen Anlagen nicht zu erwarten. Innerhalb des Sondergebiets ist kein Flächenerwerb durch die Gemeinde vorgesehen. Bodenrechtliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Realisierung ist durch die vorhabenbezogene Bebauungsplanung gewährleistet. Die Auswirkungen auf eigentumsrechtliche Belange beschränken sich auf die Nutzungsänderung der unmittelbaren Sondergebietsflächen, da die bisher wirksam im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebietsfläche als öffentlich entgegenstehender Belang nach 35 Abs. 3 Ziff. 1 BauGB in der Regel eine Windkraftnutzung immissionsschutzrechtlich zu genehmigender Anlagen auf anderen Teilflächen ausschließt. Nach 249 Abs. 1 BauGB besteht demnach auch keine geänderte Situation durch die vorliegende Deckblattänderung. Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand außerhalb der von den Rotorblättern überstrichenen Grundflächen nicht zu erwarten. Die Fläche bei Winnberg-Tauernfeld liegt im Wasserschutzgebiet. Die Zulässigkeit von Windkraftanlagen ergibt sich aus der Schutzgebietsverordnung, die im weiteren Verfahren zu prüfen ist.

14 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining ANLAGE: UMWELTBERICHT Im Rahmen der Bauleitplanung ist für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Diese werden unter Anwendung der Anlage 1 BauGB in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet einen gesonderten Teil der Begründung ( 2a BauGB). Gemäß 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB legt die Gemeinde dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Im Rahmen des Verfahrens nach 4 Abs. 1 BauGB werden die Fachbehörden zur Äußerung hinsichtlich des Umfangs der Umweltprüfung aufgefordert. 5.1 Beschreibung der Planung Inhalt und Ziele der Bauleitplanung Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 19 hat zum Ziel, auf 6 Teilflächen im östlichen und westlichen Gemeindegebiet Sondergebiete für die Windkraftnutzung im Rahmen eines Parallelverfahrens mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzubereiten. Die Darstellung von Sondergebieten für Windenergieanlagen dient neben dem Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung im Sinne des Energiekonzeptes der Bundesregierung auch der räumlichen Konzentration der Anlagen innerhalb des gesamten Region Prüfung und Ergebnis anderweitiger Planungsmöglichkeiten, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtaufstellung der Bauleitplanung wäre derzeit durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nördlich von Unterbuchfeld kaum die Möglichkeit gegeben, weitere Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu entwickeln. Im gesamten Gemeindegebiet bestehen geeignete Standorte für die Windenergienutzung vor allem dort, wo eine landschaftliche Vorbelastung durch vorhandene Anlagen besteht. Bei entsprechender Berücksichtigung von vorsorgenden Schutzabständen zu Wohnnutzungen verbleiben im Wesentlichen nur die in der Deckblattänderung enthaltenen Bereiche. Innerhalb dieser Bereiche wäre auch andere Einzelstandorte denkbar. Um eine möglichst vollständige Ausnutzung der Eignungsbereiche zu erreichen, erfolgt in der Bauleitplanung eine konkrete Standortsteuerung. 5.2 Planerische Vorgaben, Umweltbelange und deren Berücksichtigung Umweltschutzziele sind unter anderem in der TA-Luft, TA-Lärm sowie in der DIN Schallschutz im Städtebau formuliert. Diese werden im Rahmen der vorliegenden Planung berücksichtigt und umgesetzt. Bodenschutzziele ergeben sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz als auch nach dem Leitfaden Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB. Diese werden als zu berücksichtigender Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Boden angewendet. Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 1 BNatschG) wurden bei der Planung berücksichtigt. Die Eingriffe in Natur

15 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 15 und Landschaft werden entsprechend der Grundsätze und Ziele des 13 BNatSchG und des 1a BauGB vermieden, nicht vermeidbare Beeinträchtigungen minimiert und kompensiert. Weitere natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben bestehen durch - die Vogelschutzrichtlinie - die Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie - die Artenschutzbestimmungen des BNatSchG Ein Landschaftsplan liegt für die Gemeinde Deining nicht vor. 5.3 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Schutzgut Mensch Die nächstgelegene Wohnnutzungen befinden sich im östlichen Gemeindegebiet in Unterbuchfeld, Waltershof, Mittersthal und Kleinalfalterbach. Im westlichen Teil befinden sich die nächstgelegenen Wohnnutzungen in Graßahof, Tauernfeld und Winnberg. Von allen Siedlungen wird ein Mindestabstand von ca m zu den Sondergebieten eingehalten. Der östliche Teil mit 5 geplanten Standorten ist durch vorhandenen Windkraftanlagen vorbelastet, es besteht keine nennenswerte Erholungseignung. Im Umfeld der östlichen Teilfläche besteht zwar ebenfalls eine Anlage, der Landschaftsteil ist jedoch etwas abwechslungsreicher und weist eine leicht erhöhte Bedeutung für die Erholungseignung auf Schutzgut Tiere und Pflanzen Es erfolgte eine Auswertung der bekannten Daten aus der Artenschutzkartierung, ergänzt durch eine Geländeerhebungen zu den Lebensraumtypen. Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren ergänzt Schutzgut Boden Gemäß dem Leitfaden Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB 1 sind folgende Bodenfunktionen zu bewerten: Bodenfunktion Lebensraum für Pflanzen: Der Boden innerhalb der im Vorentwurf dargestellten Sondergebietsfläche ist nahezu vollständig unversiegelt (bis auf bestehende Wege und Windkraftanlage sowie untergeordnete Nebengebäude) und verfügt über eine ausreichend entwickelte Oberbodenschicht, so dass der Boden als Lebensraum für Pflanzen geeignet ist. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Biotopentwicklungspotential ist im Sondergebiet aufgrund der weit verbreiteten, meist nährstoffreichen, bindigen Böden nicht besonders nennenswert. 1 BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT (LABO) (2009): Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB.

16 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining 16 Bodenfunktion für den Wasserhaushalt: Die Grundwassersituation innerhalb der Sondergebietsfläche und den angrenzenden Flächen ist nicht vollständig bekannt. Es ist von mindestens mittleren Grundwasserständen auszugehen. Die Bodenarten weisen eine ausreichendes Filter- und Pufferfunktion auf. Die östliche Teilfläche befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Archivfunktion des Bodens: Innerhalb des im Vorentwurf dargestellten Sondergebiets bestehen nach der Sachdatenbank des BayernViewerPlus keine Bodendenkmäler. Seltene und somit besonders schützenswerte Böden sind nicht vorhanden Schutzgut Wasser Die östliche Teilfläche befindet sich im Wasserschutzgebiet Neumarkt MISS. Aufgaben über die Schutzzone und die Verordnungsvoraussetzungen werden im weiteren Verfahren geprüft. Innerhalb der Fläche sowie deren Umfeld sind nur kleinere Gräben vorhanden, die der Entwässerung der unmittelbar angrenzenden Flächen dienen. Dauerhafte, bedeutende Oberflächengewässer sind nicht vorhanden Schutzgut Klima/Luft Im Rahmen der vorliegenden Planung ist vor allem die Ebene des Meso- und Mikroklimas relevant Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Das vorgesehene Sondergebiet im Osten liegt auf einen topografisch leicht erhöhten, nur leicht welligen Landschaftsbereich der Albhochfläche. Die Hochflächen sind geprägt durch den Wechsel von größeren landwirtschaftlichen Nutzflächen und Waldflächen. Ländliche Orte liegen meist kompakt in die Landschaft eingebunden. Die westliche Fläche liegt am Rande der Hochfläche, die weiter westlich als Albtrauf in das Neumarkter Becken abfällt. Dieser Bereich ist welliger und auch durch den Wechsel von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen geprägt. Im Vorfeld bestehen einige Gewerbeflächen. Als deutliche Vorbelastung sind die im Umfeld beider Bereich in den Nachbargemeinden bestehenden Windkraftanlagen zu bewerten Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bodendenkmale sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Angaben über weitere, beachtenswerte Güter liegen nicht vor Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zwischen den Schutzgütern bestehen Wechselwirkungen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um als üblich anzusehende Wechselbeziehungen, die z.b. zwischen dem Schutzgut Mensch und Landschaft in Form der Erholungseignung bestehen. Besondere Wechselbeziehungen bestehen nicht. Wechselwirkungen mit anderen Planungen sind nicht bekannt. Insgesamt ist mit keinen erheblichen sich verstärkenden Wechselwirkungen durch das Planvorhaben zu rechnen.

17 19. deckblattänderung sondergebiet windkraftanlagen gemeinde deining Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung Erfolgt im weiteren Verfahren 5.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind bei der Ermittlung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen grundsätzlich möglich: 2 Standortwahl in vorbelasteten Gebieten Meidung ökologisch, landschaftsästhetisch und kulturhistorisch sensibler Standorte Konzentration einzelner WEA zu Gruppen Berücksichtigung eines ausreichenden Abstandes zu Wohnnutzungen Durch die bereits vorhandenen Erschließungswege werden nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt minimiert und vermieden, da keine größeren neue Erschließungsstraßen gebaut werden müssen. Hierdurch wird die Versiegelung auf ein Minimum beschränkt. 5.6 Zusätzliche Angaben Verfahren und Methodik der Umweltprüfung Zur Ermittlung der Bestandssituation der einzelnen Schutzgüter erfolgte eine Auswertung der dem Landschaftsarchitekten zur Verfügung gestellten Unterlagen. Zur Ermittlung der vorhandenen Lebensraumtypen und Arten erfolgt eine Luftbildauswertung mit ergänzender Geländeerhebung. Die Erhebungen von Einzeltierarten vor Ort ist nicht vorgesehen. Eine schalltechnische Berechnung oder ein Standsicherheitsgutachten ist nicht vorgesehen. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild erfolgen Geländeerhebungen im Rahmen des Bebauungsplanes Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen Derzeit keine Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Wird im weiteren Verfahren ergänzt 5.7 Zusammenfassung Wird im weiteren Verfahren ergänzt 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt, Windenergieanlagen Räumliche Steuerung und Eingriffsregelung aus der Sicht der Naturschutzverwaltung, Heidemarie Niedermeir-Stürzer, Gerhard Gabel, ANL-Fachtagung Würzburg, 14./

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