Anlage 8: Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen
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- Matilde Günther
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1 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 1 Anlage 8: Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen Am Tivoli Cosmarstraße Leesenstraße Fahrbahnbreite: ca. 4,50 m Sonstiges: beidseitig eingeschränktes Halteverbot sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
2 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 2 Augustinerstraße Klosterstraße Hauptmarkt Fahrbahnbreite: ca. 5,50 m Sonstiges: Tempo-20-Zone wechselseitig Längsparken teilweise zusätzlich einseitig Schrägparken im Seitenraum sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
3 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 3 Böhnerstraße Von-Zach-Straße Bendastraße Fahrbahnbreite: ca. 3,50 m Sonstiges: Tempo 30 streckenhaft Teilabschnitte der Straße ohne Einbahnregelung sind erfüllt. nicht erforderlich Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
4 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 4 Breite Gasse Remstädter Straße Brauhausstraße Fahrbahnbreite: ca. 4,70-5,60 m Sonstiges: Abschnittsweise einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) sind nicht erfüllt. In den Bereichen, in denen geparkt wird, ist die vorhandene Fahrbahnbreite vergleichsweise gering, jedoch 3,00 m. Dieser Abschnitt ist allerdings lediglich 60 m lang und gut einsehbar. Die Verkehrsaufkommen sind gering und die Schwerverkehrsaufkommen minimal. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden. Angesichts der topografischen Rahmenbedingungen im Umfeld hat der Straßenzug wichtige Funktionen für den Radverkehr.
5 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 5 Brunnenstraße Carl-von-Ossietzkystraße Dr.-Hans-Loch-Str. Fahrbahnbreite: ca. 6,20 m Sonstiges: Tempo 30 Zone einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
6 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 6 Carl-von-Ossietzky-Straße Brunnenstraße Waltershäuser Straße Fahrbahnbreite: ca. 6,00 m Befestigung: Pflaster Sonstiges: Tempo-30-Zone einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) Beidrichtungsverkehr im Einmündungsbereich zur Waltershäuser Str. sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
7 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 7 Clara-Zetkin-Straße am G.-Freytag-Gymnasium Clara-Zetkin-Straße Bertha-Schneyer-Straße Fahrbahnbreite: ca. 3,50-4,50 m Sonstiges: Tempo-30-Zone einseitig Senkrechtparken auf gesonderten Flächen (in Einbahnrichtung rechts) sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
8 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 8 Dr.-Hans-Loch-Straße Waltershäuser Straße Brunnenstraße Fahrbahnbreite: ca. 6,00 m Befestigung: Pflaster Sonstiges: Tempo-30-Zone einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung links) sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
9 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 9 Dreikronengasse Bergallee Cosmarstraße Fahrbahnbreite: ca. 2,00 m Befestigung: Pflaster Sonstiges: Verkehrsberuhigter Bereich sind nicht erfüllt. Die vorhandene Restfahrbahnbreite liegt deutlich unter 3,50 m. Es bestehen keine Ausweichmöglichkeiten. Kategorie 3 Aufgrund der sehr geringen Fahrbahnbreiten sowie der teilweise schwierigen Sichtbeziehungen ist der Straßenabschnitt für eine Freigabe für den Radverkehr nicht geeignet.
10 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 10 Gabelsbergerstraße Mauerstraße Oststraße Fahrbahnbreite: ca. 6,10 m Sonstiges: einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
11 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 11 Hinterstraße (Uelleben) Boilstädter Straße Ernst-Thälmann-Straße Fahrbahnbreite: ca. 4,00-5,00 m Bordführung: bordlos Entwässerung: offen Sonstiges: Tempo-30-Zone sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
12 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 12 Hoher Sand Friemarer Straße Mauerstraße Fahrbahnbreite: ca. 6,10 7,00 m Sonstiges: wechselseitig einseitig Längsparken Stadtbusverkehr (Linie A) Angesichts des kurvigen Straßenverlaufes ist die Übersichtlichkeit eingeschränkt. Eine generelle Verlagerung des Parkens auf die Südseite zur Verbesserung der Übersichtlichkeit scheidet aufgrund der Sperrketten / Stützmauern aus. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h erforderlich. Die Verkehrsaufkommen sind höher, als in den anderen untersuchten Straßenabschnitten. Zudem wird der Abschnitt regelmäßig durch größere Fahrzeuge befahren. Kategorie (3) In der aktuellen Situation ist eine Einbahnstraßenfreigabe für den Radverkehr nicht zu empfehlen. Nach der Durchbindung der Friemarer Straße in beiden Fahrtrichtungen und der damit Verbundenen Verlagerung des Kfz- und Busverkehrs erscheint eine Einbahnstraßenfreigabe ohne weitere Maßnahmen denkbar.
13 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 13 Hoher Sand / Schlichtenstraße Mauerstraße Oststraße Fahrbahnbreite: ca. 7,10 8,00 m Sonstiges: beidseitig Längsparken (in den breiten Abschnitten) im schmaleren Zufahrtsbereich zur Oststraße einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
14 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 14 Hützelsgasse Klosterstraße Bürgeraue Fahrbahnbreite: ca. 4,50 m Befestigung: Pflaster/Platten Sonstiges: Verkehrsberuhigter Bereich einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) Verkehrsberuhigter Bereich sind nur teilweise erfüllt. Die vorhandene Restfahrbahnbreite liegt deutlich unter 3,50 m. Es bestehen keine Ausweichmöglichkeiten. Kategorie 3 Dieser Straßenabschnitt ist in seiner aktuellen Form nicht zur Freigabe für den Radverkehr geeignet. Eine Freigabe wäre nur bei Wegfall einzelner Stellplätze (Schaffung von Ausweichstellen) möglich.
15 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 15 Juri-Gagarin-Straße Fußweg zum Coburger Pl. A.-Creutzburg-Str. Fahrbahnbreite: ca. 7,00 m Sonstiges: Tempo 30 streckenhaft einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung links) sind erfüllt. Zur Gewährleistung einer sicheren Anbindung aus Richtung A.-Creutzburg-Straße sollte eine Einfahrhilfe angeordnet werden. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung und Markierung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
16 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 16 Juri-Gagarin-Straße Von-Zach-Straße Fußweg zum Coburger Pl. Fahrbahnbreite: ca. 7,00 m Sonstiges: Tempo 30 streckenhaft einseitig Schrägparken (in Einbahnrichtung links) sind nicht erfüllt. Mit einer Radführung entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf der Seite der Schrägparkmöglichkeiten bestehen deutliche Konfliktpotenziale. Die Sichtbarkeit des Radverkehrs durch ausparkende Fahrzeuge ist eingeschränkt. Kategorie 3 Aufgrund der potenziellen Konflikte mit ausparkenden Fahrzeugen ist der Straßenabschnitt für eine Freigabe für den Radverkehr nicht geeignet. Eine Freigabe wäre möglich, wenn statt das Schrägparken in Längsparken umgewandelt wird.
17 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 17 Leesenstraße Reinhardsbrunner Straße Waltershäuser Straße Fahrbahnbreite: ca. 5,20 m Sonstiges: einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) kurzer Abschnitt lediglich 4,50 m breit sind nicht erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h erforderlich. Die vorhandene Fahrbahnbreite ist vergleichsweise gering, jedoch 3,00 m. Die Verkehrsaufkommen sind gering und die Schwerverkehrsaufkommen minimal. Kategorie 2 Die Möglichkeiten zur Freigabe der Einbahnstraße sind im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung zu diskutieren.
18 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 18 Lutherstraße Pfortenwallgasse - Gartenstraße Fahrbahnbreite: ca. 3,50 m Bordführung: Flachbord Entwässerung: Rinne Befestigung: Pflaster Sonstiges: Tempo-20-Zone beidseitig Parken längs auf gesonderten Flächen Anbindung an Fußgänger LSA Lutherstraße sind erfüllt. Die Kfz-Verkehrsaufkommen sind insgesamt gering. Der Abschnitt ist kurz und gut einsehbar. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
19 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 19 Mauerstraße Nelkenberg Friemarer Straße Fahrbahnbreite: ca. 5,50 m Bordführung: Flachbord Befestigung: Pflaster Sonstiges: einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
20 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 20 Mönchelsstraße Ekhofplatz Querstraße Fahrbahnbreite: ca. 5,50 m Bordführung: Tiefbord Entwässerung: Rinne Sonstiges: Tempo-20-Zone (östlicher Teil Verkehrsberuhigter Bereich) wechselseitig Längsparken sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
21 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 21 Nelkenberg Reuterstraße Mauerstraße Fahrbahnbreite: ca. 7,10 m / bordlos / Pflaster Sonstiges: einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) bereits durch die Straßenbahn Nutzung entgegen der Einbahnrichtung (eingleisige Führung) sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h erforderlich. Die Nutzung durch die Straßenbahn in beiden Fahrtrichtungen zeigt, dass eine Beidrichtungsnutzung prinzipiell möglich ist. In Richtung Hersdorfplatz ist eine Anbindung für den Radverkehr zu gewährleisten. Abstimmung mit der TWSB erforderlich. Kategorie 2 Angesichts der komplexen Rahmenbedingungen sowie den Wechselwirkungen mit der Straßenbahn sind die Möglichkeiten zur Freigabe der Einbahnstraße im Rahmen einer Vor-Ort- Begehung zu diskutieren.
22 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 22 Neubauerstraße Kunstmühlenweg Bahnhofstraße Fahrbahnbreite: ca. 6,30 m Sonstiges: einseitig Senkrechtparken auf gesonderten Flächen (in Einbahnrichtung links) Sonderfahrstreifen für den Busverkehr rechts (Restfahrbahnbreite ohne Busspur ca. 3,10 m) sind nicht erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Angesichts der intensiven Nutzung durch den Busverkehr ergeben sich in Kombination mit der geringen Breite erhöhte Konfliktpotenziale. Kategorie 3 Angesichts der zu erwartenden Konflikte ist eine nicht zu empfehlen.
23 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 23 Neubauerstraße Bahnhofstraße Mozartstraße Fahrbahnbreite: ca. 6,00 m Sonstiges: beidseitig Längsparken (in Einbahnrichtung links auf gesonderten Flächen) starke Nutzung durch Busverkehre sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Zur Gewährleistung einer sicheren Anbindung aus Richtung Mozartstraße sollte eine Einfahrhilfe angeordnet werden. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
24 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 24 Pfortenstraße Gartenstraße - Hospitalgasse Fahrbahnbreite: ca. 5,00-5,50 m Entwässerung: Rinne Befestigung: Pflaster Sonstiges: rechtsseitiges Längsparken auf gesonderten Flächen sind aktuell nicht erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Im Bereich der Gartenstraße ist zusätzlich zum Schild Vorfahrt beachten ein Rechtsabbiegegebot zu beschildern. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
25 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 25 Pfortenwallgasse Pfortenstraße - Lutherstraße Fahrbahnbreite: ca. 2,5 m - 3,0 m Bordführung: Tiefbord Entwässerung: Rinne Befestigung: Pflaster Sonstiges: Tempo-20-Zone sind nur teilweise erfüllt. Im Bereich der Einmündung in die Pfortengasse sind die Sichtbeziehungen nicht optimal. Zudem ist der Straßenraum sehr eng. Die Bedeutung der Fahrbeziehung für den Radverkehr ist eher gering. Kategorie 3 Angesichts der zu erwartenden Konflikte ist eine nicht zu empfehlen.
26 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 26 Querstraße Mönchelsstraße Lucas-Cranach-Straße Fahrbahnbreite: ca. 6,00 m Befestigung: Pflaster Sonstiges: Tempo-20-Zone wechselseitig Längsparken sind nur teilweise erfüllt. Die Sichtbeziehungen an den Knotenpunkten Mönchelsstraße und Schwabhäuser Straße sind nicht optimal. Jedoch handelt es sich um eine klassische Rechts-vor-Links-Vorfahrtssituation entgegen der Einbahnrichtung fahrenden Radverkehr. Zudem sind die Verkehrsaufkommen gering. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
27 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 27 Romillystraße Dr.-Hans-Loch-Str. Carl-von-Ossietzky-Str. Fahrbahnbreite: ca. 5,40 m Bordführung: Tiefbord Sonstiges: Tempo-30-Zone einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) sind teilweise erfüllt. Die vorhandene Fahrbahnbreite ist vergleichsweise gering, jedoch 3,00 m. Die Verkehrsaufkommen sind gering und die Schwerverkehrsaufkommen minimal. Es sind gute Sichtbeziehungen vorhanden. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr zu empfehlen.
28 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 28 Schelihastraße Myconiusplatz Hauptmarkt Fahrbahnbreite: ca. 6,00 m Bordführung: Tiefbord Sonstiges: einseitig Längsparken (in Einbahnrichtung rechts) sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h erforderlich. Zur Gewährleistung einer sicheren Anbindung aus Richtung Puschkinallee sollte eine Einfahrhilfe angeordnet werden. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
29 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 29 Schlegelstraße THW Ohrdrufer Straße Fahrbahnbreite: ca. 4,60 m Sonstiges: sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
30 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 30 Schwabhäuser Straße Ekhofplatz Querstraße Fahrbahnbreite: ca. 6,00 m Bordführung: Tiefbord Entwässerung: Rinne Befestigung: Pflaster Sonstiges: Tempo-20-Zone wechselseitig Längsparken sind erfüllt. Kategorie 1 Dieser Straßenabschnitt ist ohne zusätzliche Maßnahmen (abgesehen von der erforderlichen Beschilderung) zur Freigabe für den Radverkehr geeignet.
31 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 31 Seebachstraße Hansenstraße Spohrstraße Fahrbahnbreite: ca. 3,60 m Sonstiges: einseitig Schrägparken auf gesonderten Flächen (in Einbahnrichtung links) sind nicht erfüllt. Aufgrund der Radführung entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf der Seite der Schrägparkmöglichkeiten bestehen deutliche Konfliktpotenziale. Die Sichtbarkeit des Radverkehrs durch ausparkende Fahrzeuge ist eingeschränkt. Kategorie 3 Aufgrund der potenziellen Konflikte mit ausparkenden Fahrzeugen ist der Straßenabschnitt für eine Freigabe für den Radverkehr nicht geeignet.
32 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 32 Seebachstraße Schützenberg Spohrstraße Fahrbahnbreite: ca. 3,50 m Sonstiges: einseitig Schrägparken auf gesonderten Flächen (in Einbahnrichtung rechts) sind teilweise erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
33 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 33 Siebleber Straße Friedrichstraße - Querstraße Fahrbahnbreite: ca. 6,00 m Sonstiges: wechselseitig Längsparken sind aktuell nicht erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h erforderlich. Die Übersichtlichkeit kann durch eine Veränderung der Parkanordnung verbessert werden. Zur Gewährleistung einer sicheren Anbindung aus Richtung Friedrichstraße sollte eine Einfahrhilfe angeordnet werden. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
34 Grundlage zur Prüfung der Freigabe weiterer Einbahnstraßen 34 Sundhäuser Gasse Bergallee Augustinerstraße Fahrbahnbreite: ca. 4,00 m Befestigung: Pflaster/Asphalt Sonstiges: Halteverbot teilweise einseitig Schrägparken im Seitenraum sind nicht erfüllt. Es ist eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf 30 km/h oder die Beschilderung als unechte Einbahnstraße erforderlich. Kategorie 2 Im Bestand ist eine Einbahnstraßenfreigabe im betreffenden Abschnitt nicht möglich. Durch die Umsetzung der o. g. Begleitmaßnahmen können jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine Freigabe erfüllt werden.
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