Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 12. März 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Gemeinderat Hubert Deisinger, Gemeinderätin Birgit Riecker Andreas Bezner, Sylvia Melanie Schaible, Holger Schön Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:50 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 9. Baugesuche 9.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und überdachtem Stellplatz auf Flst. Nr. 5548/4, an der Heuchelbergstraße 9.2. Umbau eines SB Warenhauses - Nachtrag: geringfügig geänderte Parkplatzanordnung, Errichtung einer Einhausung für Leergut, Errichtung eines Raumes für Zeitungsrückläufer, Max-Eyth-Str Nutzungsänderung: Einbau einer Wäscherei und Mangelstube im EG, Schillerstr Aufstellung von 7 Wohn-Schlafcontainern für Erntehelfer auf Flst. Nr. 1892, Römerhof 2 sowie die zeitweise Aufstellung von 10 Wohn-Schlafcontainern zur Haupternte auf Flst. Nr Nachtragsbaugesuch: Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Anbau UG an vorhandenes Gebäude, Abbruch Garage, Friedhofstr Ersatzbeschaffung eines Radladers für den technischen Bereich 11. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplan "Umwandlung Knotenpunkte Georg-Kohl-Straße" der Stadt Brackenheim 12. Spendenannahme für die Sanierung des Goethespielplatzes 13. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 9 Baugesuche TOP 9.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und überdachtem Stellplatz auf Flst. Nr. 5548/4, an der Heuchelbergstraße Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofes. Die Bauvorlagen wurden kurzfristig am gem. 51 Abs. 1 und 2 LBO im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung von folgenden baurechtlichen Vorschriften wurde gestellt: 1. Überdachung Hauseingang und Stellplatz 2. Geländeauffüllung im Norden 3. abgeänderte Grundflächenzahl, 4. Dachneigung 5. Dachform 6. Firsthöhe 7. Geschossigkeit Nach Ziffer 4 der planungsrechtlichen Festsetzungen darf das Baufenster mit An- und Vorbauten bis zu 3 m überschritten werden. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von mindestens 2,5 m wird mit dem Vordach eingehalten. Nach Ziffer 6.1 sind Garagen und überdachte Stellplätze innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten bzw. anzulegen. Somit ist der Carport entsprechend des Bebauungsplans wie geplant nicht zulässig. Außerdem würde die zulässige Grenzbebauung von 9 m gem. LBO erheblich überschritten. Offene Stellplätze können im Anschluss an die Verkehrsfläche angelegt werden. Gemäß Ziffer 3.4 der örtlichen Bauvorschriften sind Aufschüttungen und Abgrabungen über 0,5 m Höhenunterschied gegenüber dem natürlichen Gelände zwar zulässig, jedoch genehmigungspflichtig und in der Bauvorlage entsprechend darzustellen. Die maßgebliche Grundflächenzahl von 0,3 wird minimal um 2 m² überschritten. Die festgesetzte GRZ von 0,4 des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung wird eingehalten. Dachneigung und Dachform entsprechen den Bauvorschriften des künftigen Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das Baugrundstück 1-geschossige Bauweise mit einer Firsthöhe von 7,5 m vorgeschrieben. Nach dem künftigen Bebauungsplan sind weitere Vollgeschosse möglich, wenn die festgesetzte Gebäudehöhe eingehalten wird. 2

3 Die Gebäudehöhe wird mit 8,25 m entsprechend der 1. Änderung des Bebauungsplans nicht überschritten. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann, soweit es den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung entspricht. Gemeinderat Schromm fragt nach, ob die Möglichkeit besteht einen Stellplatz anstatt den Garagen zu errichten. Bürgermeister Seibold bejaht dies. Die im Antrag beantragten Garagen überschreiten die zulässige Grenzbebauung von 9 m gemäß der LBO. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wobei der Carport außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig ist und hierfür auch keine Befreiung erteilt wird. 3

4 TOP 9.2 Umbau eines SB Warenhauses - Nachtrag: geringfügig geänderte Parkplatzanordnung, Errichtung einer Einhausung für Leergut, Errichtung eines Raumes für Zeitungsrückläufer, Max-Eyth-Str. 6 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Ehewiesen Änderung und nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark ). Auf der Nordseite, im Bereich der Getränkeanlieferung wird eine Einhausung für das Leergut errichtet. Der Lärm beim Zwischenlagern der Getränkekisten kann somit minimiert werden. Für die Anlieferung und Abholung von Zeitungen und Zeitschriften wird ein kleiner Raum auf der Südseite angebaut. Da die Lieferung außerhalb der Marktöffnungszeiten stattfindet, ist der Raum notwendig, um die Ware gegen Regen und Wind zu schützen. Die Parkplatzanordnung wird geringfügig abgeändert. Insgesamt sind 316 Stellplätze vorhanden. Entsprechend der Baugenehmigung sind 314 Parkplätze nachzuweisen. Die Nachbaranhörung wurde erneut durchgeführt. Bisher sind keine Einwendungen eingegangen Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4

5 TOP 9.3 Nutzungsänderung: Einbau einer Wäscherei und Mangelstube im EG, Schillerstr. 53 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen und voraussichtlich im künftigen Sanierungsgebiet Ortskern III. Nach 5 und 6 BauNVO sind in Dorf- und Mischgebieten Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig. Im EG des Wohn- und Geschäftshauses waren im Laufe der Jahre verschiedene Sparten untergebracht. Ursprünglich wurde ein Laden genehmigt. Unter anderem wurde das Geschäft als Verkaufs- und Ausstellungsraum, als Bank, Pizza-Lieferservice und zuletzt als Fliesengeschäft betrieben. Nun ist eine Zweigstelle einer Wäscherei aus Stuttgart vorgesehen. Im Ladenbereich sind Annahme und Mangelstube und im rückwärtigen Anbau die Wäscherei mit 3 Haushaltswaschmaschinen geplant. Die Betriebszeiten liegen zwischen 6.00 und Uhr, außer an Sonnund Feiertagen. Die Abluft aus der Mangelstube wird an der Hauswand auf das Dach geführt. Es stehen 2 Stellplätze zur Verfügung. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt. Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Bisher sind keine Einwendungen eingegangen. Eine maßgebliche Stellungnahme der Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ludwigsburg als Fachbehörde liegt derzeit noch nicht vor. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Der Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 5

6 TOP 9.4 Aufstellung von 7 Wohn-Schlafcontainern für Erntehelfer auf Flst. Nr. 1892, Römerhof 2 sowie die zeitweise Aufstellung von 10 Wohn-Schlafcontainern zur Haupternte auf Flst. Nr Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bauen im Außenbereich) ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Bereich dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Im Rahmen einer Beteiligung der Fachbehörde Landwirtschaft zur Nutzungsänderung der best. Mehrzweckhalle wurde die Baurechtsbehörde darauf aufmerksam, dass in der letzten Saison 20 Arbeitskräfte aus Rumänien beschäftigt wurden. Für den Fall, dass die Saisonarbeitskräfte auf der Hofstelle untergebracht werden, hat die Baurechtsbehörde entsprechende Unterlagen angefordert. Auf dem Hofgrundstück wird die Genehmigung für 7 Wohn- und Schlafcontainer beantragt. Auf dem Nachbargrundstück sollen zusätzlich 10 Container, jedoch nur jeweils zur Haupterntezeit aufgestellt werden. In jedem Container können 2 Personen untergebracht werden. Der Entwässerungsantrag wurde nachgefordert, liegt jedoch noch nicht vor, sodas die Frage der gesicherten Erschließung noch nicht abschließend beantwortet werden kann. Hierzu liegt auch noch keine Stellungnahme der Fachbehörden vor. Aufgrund unvollständiger Planvorlagen konnte die Nachbaranhörung noch nicht durchgeführt werden. Der Antrag ist am eingegangen. Eine Stellungnahme der Gemeinde hat innerhalb von 2 Monaten zu erfolgen. Die Verwaltung wird versuchen, bis zur Sitzung die notwenigen Entscheidungsaussagen einzuholen. Herr Bezner weist darauf hin, dass das Abwasser in einer Grube gefasst wird und anschließend in der Kläranlage entsorgt. Mit der Kläranlage Weidach muss darüber noch eine Vereinbarung getroffen werden. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass es noch eine spannende Frage gibt, zum Thema Regenwassergebühr. Hier besteht die Möglichkeit, das landwirtschaftliche Gehöft teilweise von der Entwässerung abzuhängen, damit das Regenwasser auf eigenem Grund und Boden versickern kann. 6

7 Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Unter den Voraussetzungen, dass es sich hier um ein privilegiertes Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Außerdem muss noch die Anlieferung des häuslichen Abwassers an die Kläranlage geprüft werden. 7

8 TOP 9.5 Nachtragsbaugesuch: Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Anbau UG an vorhandenes Gebäude, Abbruch Garage, Friedhofstr. 25 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Brunnen-, Au-, Ludwig-Jahn-Straße, südlich der Friedhofstraße, westlich der Fronbergstraße und nördlich der Hohensteiner Straße 1. Änderung. Im August 2010 wurde für das Bauvorhaben vom Landratsamt Ludwigsburg die Baugenehmigung erteilt. Bei einer Baukontrolle am wurde festgestellt, dass das Vorhaben ohne die Baufreigabe weitergeführt wurde und zudem von den genehmigten Plänen abgewichen wurde. Die Bauherrschaft wurde aufgefordert, für die abweichende Bauausführung bis spätestens ein Nachtragsbaugesuch einzureichen. Dieses ist kurzfristig bei der Gemeinde am eingegangen. Eine erste vorläufige Prüfung hat folgendes ergeben: Im Erläuterungsbericht des Planers (s. Anlage) wird dargelegt, wie es zu der abweichenden Bauausführung gekommen ist. Im Wesentlichen handelt es sich um Änderungen des Kniestockes sowie der Trauf- und Firsthöhe, in geringfügigem Umfang. Gemäß Bebauungsplan sind diese Höhen nicht festgeschrieben, somit grundsätzlich zulässig. Ein amtlicher Lageplan und Abstandsflächenplan mit den dargestellten Veränderungen fehlen im Nachtragsbaugesuch. Hier hat noch eine Abstimmung mit der Baurechtsbehörde zu erfolgen. Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderätin Schemminger) der Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 8

9 TOP 10 Ersatzbeschaffung eines Radladers für den technischen Bereich Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Bereits in der Klausurtagung 2011 wurde über den Bedarf einer Ersatzbeschaffung eines Radladers für den technischen Bereich informiert. Grund hierfür war, dass bei der alten Maschine Kramer Radlader 312 SL, Nr viele Reparaturen mit einer Kostenschätzung in Höhe von ca Euro anstanden, diese jedoch unwirtschaftlich waren. Deshalb wurden im Sommer 2011 Angebote über Radlader von verschiedenen Firmen eingeholt. Die Firma Eugen Unkauf aus Abstatt-Happenbach bot einen 1 Komatsu Radlader W470-6 zum Sondernettopreis von Euro an (zuzüglich Mehrwertsteuer und Kosten für evtl. Zusatzausstattung). Die Firma Jakob NOE aus Möglingen bot 2 Radlader an: Ahlmann Frontlader AF 1050 (Fahrgeschwindigkeit 20 km/h) zum Nettopreis von Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer und Kosten für evtl. Zusatzausstattung) und Ahlmann Frontlader AG 1050 Booster (Fahrgeschwindigkeit 30 km/h) zum Nettopreis von Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer und Kosten für evtl. Zusatzausstattung) Die Firma Böhrer aus Kirchheim unter Teck bot uns einen Kramer Allrad Schaufelradlader 850 (Lagermaschine sofort lieferbar, mit diverser Zusatzausstattung) zum Nettopreis von Euro zuzüglich 19 % Mehrwersteuer, also ingesamt brutto Euro. Außerdem wurde uns ergänzend zum Angebot des neuen Radladers für unsere alte Maschine eine Inzahlungnahme von Euro zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten. Am 04. Oktober 2011 wurde mit der Firma Böhrer eine Mietvereinbarung über den Kramer Allrad Schaufelradlader 850 getroffen. Mietbeginn war am , Mietdauer 6 Monate (bis ). Die Miete beträgt monatlich Euro zuzüglich 5 % Zinsen. Die Mietzahlungen werden bei Kauf des Radladers voll angerechnet. Außerdem wurde der alte Radlader von der Firma Böhrer zum Preis von Euro zuzüglich Euro Mehrwertsteuer, also insgesamt Euro abgekauft. Da die Mietvereinbarung zum ausläuft, kann der Radlader käuflich erstanden werden zum Betrag von ,68 Euro. Die Mietzahlungen plus Zinsen werden am Kaufpreis voll angerechnet (eine Aufstellung der Zahlen liegt anbei). Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Der derzeitig in Miete befindliche Radlader von der Firma Böhrer wird, wie in der Vorlage beschrieben, käuflich erworben. 9

10 TOP 11 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplan "Umwandlung Knotenpunkte Georg-Kohl-Straße" der Stadt Brackenheim Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Die Stadt Brackenheim beabsichtigt für den Bereich Umwandlung der Knotenpunkte Georg- Kohl-Straße in Brackenheim einen Bebauungsplan nach 13a BauGB aufzustellen. Der förmliche Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat am 9. Februar 2012 in öffentlicher Sitzung gefasst und der Vorentwurf ebenfalls in dieser Sitzung gebilligt. Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Brackenheim, im Verlauf der Landstraßen L 1107 bzw. L Das Plangebiet ist in drei Teilbereiche aufgeteilt und umfasst die Knotenpunkte der genannten Landesstraßen mit der Heilbronner Straße, der Austraße und der Theodor- Heuss-Straße (siehe Anlage). Erfordernis der Planaufstellung Durch den Bebauungsplan soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, die Knotenpunkte der Landstraßen L 1107 bzw. L 1103 mit der Heilbronner Straße/Austraße/Theodor-Heuss-Straße jeweils zu Kreisverkehrsplätzen umzugestalten. Da die Umgestaltung der genannten Knotenpunkte der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße Brackenheims von erheblicher städtebaulicher und verkehrlicher Bedeutung für die Stadt ist, soll die Planung im Rahmen eines von der Stadt getragenen Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Planerische Vorgaben Straßenbaulastträger für die vorliegend überplanten Knotenpunkte ist das Land Baden- Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Umgestaltung erfolgt daher in Abstimmung mit den dortigen Stellen, diese wird im weiteren Verfahren fortgesetzt. Die vorhandenen Geh- und Radwege sind an die umgestalteten Knotenpunkte heranzuführen und entsprechend anzupassen. Mit Ausnahme der Umgestaltung des Knotenpunktes an der Theodor-Heuss-Straße liegen die Erforderlichen Eingriffe innerhalb der Flurstücke der Verkehrsflächen. Die im Kreuzungsbereich der Theodor-Heuss-Straße liegenden und geringfügig von Eingriffen betroffenen Grundstücke befinden sich im städtischen Eigentum. Städtebaulich-verkehrliche Zielsetzung Die Knotenpunkte der Georg-Kohl-Straße im Zuge der Landstraßen 1103 bzw sind momentan ampelgeregelt. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung, vor allem der Verkehrsbeziehung Heilbronn Oberes Zabergäu, sind diese Knotenpunkte sehr belastet, dies gilt insbesondere für die Kreuzung L 1107/Theodor-Heuss-Straße. Hier sind vor allem in Hauptverkehrszeiten lange Wartezeiten und ein Stocken des Verkehrsflusses zu verzeichnen, insbesondere an den seitlichen Ästen. 10

11 Durch die Umgestaltung der Knotenpunkte soll insgesamt eine Verbesserung des Verkehrsflusses und eine Reduzierung der Wartezeiten in den Hauptverkehrszeiten erreicht werden. Zudem soll die Form des Knotenpunktes zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten führen, die wiederum in Wechselwirkung mit einer geringeren Verkehrslärmbelastung der innerörtlichen Wohnlagen steht. Neben den verkehrlichen Vorteilen ist durch die Anlegung der Kreisverkehrsplätze das Ziel einer städtebaulich-gestalterischen Aufwertung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße verbunden. So besteht im Zuge der Umgestaltung die Möglichkeit, die bisher stark zerschneidende Wirkung der Georg-Kohl-Straße abzuschwächen, da sich eine verbesserte Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer ergibt. Das vorhandene Geh- und Radwegenetz wird daher an den Übergängen entsprechend angepasst und auf die Kreisverkehrsplanung abgestimmt. Entsprechend den straßenbautechnischen Vorgaben für die verknüpfenden Straße ist ein Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 28 m Grundlage der ersten Entwurfsüberlegungen. Auswirkungen der Bauleitplanung/Verfahren nach 13a BauGB Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt, da es sich um eine sonstige Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Zum Verfahren selbst: Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, wird die Gemeinde Kirchheim am Neckar hiervon frühzeitig unterrichtet und die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme gebeten. Sofern Aufgaben der Gemeinde durch den Bebauungsplan Umwandlung der Knotenpunkte Georg-Kohl-Straße berührt werden und Sie eine weitere Beteiligung am Verfahren wünschen, kann zum Planentwurf innerhalb eines Monats bis zum 5. April 2012 schriftlich Stellung genommen werden. Parallel zur Behördenbeteiligung findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB statt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans muss keine Umweltprüfung ( 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt werden. Weitere Gelegenheit zur Äußerung über die Planung besteht, sobald der Planentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet ist ( 4 Abs. 2 BauGB). Belange der Gemeinde Kirchheim am Neckar werden durch die Planung offensichtlich nicht berührt, wobei die verkehrlichen Überlegungen auch für Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße 27 nicht uninteressant sind. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt die Bauleitplanung zur Kenntnis. 11

12 TOP 12 Spendenannahme für die Sanierung des Goethespielplatzes Bürgermeister Seibold erläutert kurz den Sachverhalt: Eine Elterninitiative ist gerade aktiv, um Spender für die Sanierung des Goethespielplatzes zu gewinnen. Treibende Kraft ist Frau Sandra Paul. Im Februar 2012 sind bei der Gemeinde Kirchheim am Neckar folgende Spenden eingegangen: Hofmeister Eberhard GmbH 250,00 Schneider, Mathias 30,00 Heizungsbau Kaufmann GmbH 100,00 Lang, Markus 25,00 Lorenz, Tobias 150,00 Ahmeti, Besnik 100,00 Asghar, Ali 100,00 Beck, Silvia 10,00 Cronimet Ferrolegierungen GmbH 500,00 Link, Nobert 50,00 Scholl, Traude, Raumausstattung Waldmann 50,00 Grazie Schuhhandel GmbH & Co.KG 100,00 Hoefling, Ulrich 100,00 Mayer, Gerd 50,00 Demnik, Sedat 100,00 Bezner, Achim 50,00 Dres.med.dent. Doloc 200,00 Kunert, Brigitte 40,00 Inchingolo, Guiseppe, Fahrschule Pino 50,00 Gaplatec GmbH 75,00 GESAMT 2.130,00 Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Der Annahme der Spenden wird zugestimmt. 12

13 TOP 13 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Fahrradboxen beim Bahnhof in Kirchheim am Neckar Seit einiger Zeit stehen die vier neuen Fahrradboxen neben den Fahrradständern am ehemaligen Postgebäude am Bahnhof. Bürgermeister Seibold fragt, wie hoch die Mietgebühren angesetzt werden sollen. Er schlägt analog der VVS folgende Beträge vor: Monatliche Gebühr 5,00 Jahresgebühr 50,00 Pfand für die Schlüssel 30,00 Der Verkauf könnte außerdem zu den üblichen Bedingungen über den Einzelhandelsmarkt Özaltun betrieben werden. Gemeinderat Schneider fragt nach, ob es bereits Erfahrungen gibt über den derzeitigen Parkkartenverkauf bei der Firma Özaltun. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass es keine negativen Rückmeldungen seither gegeben hat. Er weist noch darauf hin, dass eine Nutzungsvereinbarung aufgesetzt wird aus der hervorgeht, dass die Gemeinde keine Haftung für Schäden oder Diebstähle übernimmt. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Die Mietbeträge werden, wie dargestellt, ab sofort übernommen. b) Häckselplatz Der Technische Leiter, Holger Schön teilt mit, dass rund 30 cm Schotterfläche am Häckselplatz, in den letzten Jahren abgetragen wurden. Eine Sanierung, wie in der Park & Ride Anlage, liegt bei ca Dabei wird der Schotter wieder frisch aufgebracht. Um die Entwässerung etwas besser in den Griff zu bekommen, könnte das Gefälle in Richtung Wald gedreht werden. Im Haushaltsplan 2012 sind keine Haushaltsmittel eingeplant. Es handelt sich hier um keine zwingende Maßnahme, deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Haushaltsmittel in 2013 einzustellen. Der Verwaltungs- und Bauausschuss ist damit einverstanden. 13

14 c) Straßensanierung Bürgermeister Seibold teilt mit, dass die Bereiche Goethestraße, Uhlandstraße, Hofener Straße und Wilhelmstraße durch den kurzen knackigen Frost sehr in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Oberflächensanierung, wie in der Karlstraße, durchzuführen. Laut Herrn Knoll vom Verbandsbauamt hält die Maßnahme ca. 2 5 Jahre. Jetzt sind bereits 8 Jahre vergangen. Somit hat sich die Oberflächensanierung sehr gut bewährt. Die jetzt geschätzten Kosten liegen zwischen und Gemeinderat Högner schlägt vor, eine Prioritätenliste zu erstellen. An erster Stelle steht aus seiner Sicht das Gebiet Uhlandstraße / Goethestraße. Gemeinderat Schneider fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, im Bereich der Goethestraße, eine weiße Linie als Gehwegsgrenze zu markieren. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass dies von der Verwaltung mit der Verkehrsbehörde geprüft wird. Bürgermeister Seibold schlägt vor, mit dem Büro Ippich oder einem anderen Büro, die technische Möglichkeit zu prüfen, was für die oben genannten Straßen möglich ist und wie hoch die Kosten sind. Außerdem kann man die Entwicklung im Laufe des Jahres noch im Auge behalten. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Die Verwaltung wird das Büro Ippich oder ein anderes Büro beauftragen, die technische Prüfung durchzuführen. d) Baugebiet Bachrain / Versetzen eine Baumes Auf dem Flst 5557 möchte eine Familie das Grundstück erwerben. Vor der geplanten Garage ist von der Gemeinde ein Baum gepflanzt. Aufgrund der neuen Aufteilung der Grundstücke ist der Baum im Weg und soll nun entfernt werden. Eine Versetzung in diesem Bereich ist nicht möglich, da sonst ein Stellplatz entfallen würde. Der Verwaltungs- und Bauausschuss ist mit der Entfernung des Baumes einverstanden. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 14

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