zur Aufstellung des Bebauungsplanes 104 Dürscheid Am Festplatz der Gemeinde Kürten

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1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes 104 Dürscheid Am Festplatz der Gemeinde Kürten Bearbeitung: Beele und Haase PartG mbb. adtplaner Kunibertskloster Köln Tel Fax Mail Bearbeiter: Dieter Beele. Dipl.- Ing. adtplaner. Architekt. AKNRW Wiebke Meier. M. Sc. ädtebau, B. Sc. Landschaftsarchitektur November 2018

2 Inhalt 1. Einleitung Anlass der Planung und Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Beschreibung des Untersuchungsgebietes Geographische Lage des Planungsraums Naturräumliche Gliederung Landschaftsentwicklung und aktuelle Nutzungsstruktur Potentielle natürliche Vegetation Reale Vegetation, Biotoptypen Klima/Luft Wasser Boden Landschaftsbild Planerische Vorgaben Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung Schutzgebiete Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft und durchzuführende Maßnahmen Boden Grundwasser/ Oberflächenwasser Klima/Luft Landschaftsbild Artenschutz Eingriffsbilanzierung, Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Kompensation Landschaftspflegerische Maßnahmen und Empfehlungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Empfehlungen für grünordnerische Festsetzungen Maßnahme 1: Erhalt von Einzelbäumen und Baumreihen Maßnahme 2: Hecken innerhalb des Plangebietes Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Quellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis: Anhang November

3 1. Einleitung 1.1 Anlass der Planung und Aufgabenstellung Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Am Festplatz soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für fünf Baugrundstücke zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und 4 Einfamilienhäusern schaffen. Die Errichtung der geplanten Gebäude geschieht vorrangig auf einer teilversiegelten Platzfläche, die bisher für festliche Gelegenheiten in der Ortschaft genutzt wurde. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Kürten hat dieser Planungsabsicht am zugestimmt. Der Bebauungsplan (B-Plan) soll für den nordwestlichen Bereich ein Mischgebiet (MI) und im südöstlichen Bereich ein Wohngebiet (WA) festsetzen. Innerhalb des B-Planes werden Baugrenzen bestimmt, welche die überbaubare Fläche definieren (GRZ MI: 0,6; GRZ WA:0,4). Die Niederschlagsentwässerung kann in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde über eine oberflächige Verteilung des Regenwassers auf eine östlich angrenzende Wiese erfolgen, wenn ein möglichst geringer Eingriff in den Wasserhaushalt vorgenommen wird. Das Wasser soll rückwärtig großflächig diffus über die belebte Bodenzone in Richtung Bach verteilt werden. Es werden nur Dachflächen- und nicht behandlungsbedürftige raßenabwässer angeschlossen. Hof- und sonstige Flächen sollen nach Möglichkeit über den Scheitel entwässern. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kürten stellt das Plangebiet im nordwestlich gelegenen Teil an der Wipperfürther raße in etwa zur Hälfte als Gemischte Baufläche (M) dar. Eine ebenfalls etwa die Hälfte umfassende Fläche im Süden ist als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden somit aus dem FNP zu entwickelt. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 0,49 Hektar und liegt südlich der Wipperfürther raße/ östlich der Dürschtalstraße im Ortskern von Dürscheid. Nördlich und Südwestlich liegen Wohnbauflächen, im Osten grenzen Wiesen und der Dürschtalbach an. Dieser Bereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Bergische Hochfläche um Kürten, südlich Biesfeld ( Die Lage des Plangebietes ist in Abbildung 1 dargestellt. November

4 Abb. 1: Lage des Plangebietes in Dürscheid (Kartenquelle: Land NRW, 2018) 1.2 Rechtliche Grundlagen Über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist nach 18 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) aufgrund der Aufstellung des Bauleitplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Nach 1a Abs. 3 BauGB sind in Bauleitplänen, bei denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Der vorliegende Landschaftspflegerische Fachbeitrag stellt die zur Beurteilung des Eingriffs benötigten Informationen bereit und wertet sie aus. Gemäß 17 (4) des BNatSchG sind dies insbesondere: Die Darstellung von Ort, Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs sowie Die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. November

5 Entsprechend den 1 und 2 BNatSchG werden in der Bestandserfassung und - bewertung Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gemacht. Der Naturhaushalt wird an dieser elle anhand ausgewählter Wert- und Funktionselemente beschrieben. Es werden die Naturgüter Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume (Biotope), Boden, Grundwasser/ Oberflächengewässer, Klima/ Luft, Landschaftsbild als Indikatoren zur Beschreibung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfasst und bewertet. Die Schutzbelange der gesetzlich geschützten Arten wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatSchG betrachtet. Die Artenschutzprüfung entstand im Rahmen eines eigenständigen Gutachtens. 2. Beschreibung des Untersuchungsgebietes 2.1 Geographische Lage des Planungsraums Das Plangebiet liegt im Ortskern von Dürscheid, einer Ortschaft der Gemeinde Kürten im Rhein-Bergischen-Kreis, östlich der Dürschtalstraße und Wipperfürther raße. Abb. 2: Lage des Plangebietes in Kürten-Dürscheid (Land NRW, 2018) November

6 2.2 Naturräumliche Gliederung Das Plangebiet ist naturräumlich den Bergischen Hochflächen (NR-338) zuzuordnen. Es gehört zum Landschaftsraum Paffrather Kalkmulde (LR-Vla- 014). Im Norden grenzt es an das Bergisch-Sauerländische Unterland (337-E1), im Nordosten an das Märkische Oberland (336-E1), im Südosten an das Oberagger- und Wiehlbergland (339), im Süden an das Mittelsiegbergland (330) und im Westen an die Bergische Heideterrasse (550) an. Die Bergischen Hochflächen gehören als westlicher Teil des Süderberglandes zur submontanen ufe des Palaeozoischen Berglandes. Charakteristisch sind die trotz häufigen Gesteinswechsels und der Zerschneidung durch Flüsse und Bäche noch weitgehend erhaltenen Terrassen- und Altflächenreste. Die heutigen Hochflächen und Berghänge sind von mehr oder minder mächtigen Verwitterungsrückständen bzw. Fließerden überdeckt (Hang- und Hochflächenlehme). In ihnen können die bereits erodierten Lössvorkommen eingearbeitet sein. (LANUV, 2018: Naturräumliche Haupteinheiten und Landschaftsräume). 2.3 Landschaftsentwicklung und aktuelle Nutzungsstruktur In den letzten 100 Jahren hat sich der Landschaftsraum nicht nennenswert verändert. Sowohl das raßen- und Wegenetz, das Siedlungsmuster als auch die Wald-Offenland-Verteilung sind weitgehend dieselben geblieben. Während es in dieser Zeit eine Ausdehnung von Siedlungsflächen zu verzeichnen gibt, ist das Verhältnis zwischen Laubwald (ca. 85 %) und Nadelwald (ca. 15 %) nahezu unverändert geblieben. 2.4 Potentielle natürliche Vegetation Die potentiell natürliche Vegetation gibt die biotischen und abiotischen Gegebenheiten eines andortes wider. Darunter wird die Pflanzendecke verstanden, die sich unter den jetzigen andortbedingungen ohne den menschlichen Einfluss entwickeln würde. Im Bergischen Land bildet der Waldmeisterbuchenwald die potentielle natürliche Vegetation. Die Paffrather Kalkmulde ist somit ein landschaftsökologisch wertvoller Naturraum, da der Waldmeister-Buchenwald eine seltene Waldgesellschaft im November

7 Bergischen Land ist. Naturnahe Bestände sind hier auf den eilhängen des runder Bachtales zu finden (LANUV, 2018: Naturräumliche Haupteinheiten). 2.5 Reale Vegetation, Biotoptypen Die Klassifizierung der Biotope erfolgt nach dem Verfahren Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV 2008). Die Biotoptypen sind lagemäßig in der Karte 1 Bestandsplan dargestellt. Von der Wipperfürther raße kommend, beginnt das Plangebiet mit einem Parkplatz, dessen Fläche aus feinem Schotter besteht. Südlich grenzt eine kleine Fläche mit Intensivrasen an. Beide Flächen sind mit Bäumen mit mittleren bis starkem Baumholz bestanden. Vom Parkplatz aus verläuft eine Zufahrt auf den ehemaligen Festplatz, ebenfalls eine teilversiegelte Fläche, auf der in der Vergangenheit bereits Bodenarbeiten stattgefunden haben. Ein Holzschuppen auf dem ehemaligen Festplatz wird der neuen Planung weichen. An die Fläche grenzt südlich ein Grundstück mit einem Wohnhaus an. Dieses wird, wie auch das zukünftige Wohngebiet, über eine Zufahrt von der Dürschtalstraße erschlossen. Im östlichen Teil des Plangebietes grenzt eine feuchte Grünlandbrache an. Diese wurde in früheren Jahren bewirtschaftet. Neben Gräsern, u. a. Wiesenfuchsschwanz (Alopecurus pratensis L.), tritt vor allem die Ackerkratzdistel (Cirsum arvense) auf. Weiter östlich, außerhalb des Geltungsbereiches, ist ein hoher Anteil an Brennnesseln (Urtica dioica) und Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera) vorhanden. Auf der Wiese stehen außerdem eine (Winter-)Linde (Tilia cordata) und ein Obstbaum. Eine mit zwei Ahornen und rauchgehölzen bewachsene Aufschüttung grenzt die Wiese zum ehemaligen Festplatz ab. Im Norden wird das Plangebiet durch einen Gehölzstreifen aus 50% heimischen Gehölzen, wie z. B. Hasel (Corylus avellana) und Brombeere (Rubus fruticosus) begrenzt. November

8 Bild 1: Blick von der Grünlandbrache in Richtung ehemaliger Festplatz Bild 2: Vorhandener Parkplatz mit Baumbestand November

9 Bild 3: Blick auf den ehemaligen Festplatz Bild 4: Zufahrt von der Dürschtalstraße November

10 2.6 Klima/Luft Die Paffrather Kalkmulde, in der westlichen Saumzone des Bergischen Landes gelegen, besitzt mittlere Jahresniederschlagshöhen von 900 bis 1000 mm und ein mittleres jährliches Tagesmittel der Lufttemperatur von ca. 8,5 bis 9 C (LANUV, 2018). 2.7 Wasser Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Östlich des Plangebietes verläuft der Dürschbach. Dessen Uferstruktur ist gekennzeichnet durch bodenständigen Wald, bodenständiges Gebüsch und einer Krautvegetation aus Schotter- und Pionierfluren (ELWAS-WEB 2018). 2.8 Boden Das Informationssystem BK 50 (Bodenkarte 1:50.000) des Geologischen Dienstes NRW weist für den Änderungsbereich im natürlichen Ursprungszustand überwiegend Gley aus. Ein nordwestlicher reifen des Geltungsbereichs wird von Pseudogley-Braunerde eingenommen. Der Oberboden des Gleys wird als tonig-schluffig beschrieben. Diese Bodenart ist nicht für funktionsfähige Niederschlagsversickerung geeignet, da kein unterirdischer auraum vorhanden ist. Zur Schutzwürdigkeit des Bodens wurde keine Angabe gemacht. Die Erodierbarkeit des Oberbodens ist hoch. Die Pseudogley-Braunerde in diesem Bereich ist als fruchtbarer Boden mit hoher Funktionserfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit (Geologischer Dienst NRW) gekennzeichnet. In einer Tiefe von ca. 80 m ab der Wipperfürther raße ist der natürliche Boden durch Bautätigkeit überformt. In diesem Bereich besteht bezogen auf den Boden keine Eingriffsempfindlichkeit, die einer Durchführung der Planung entgegensteht. Regelungen zur Verminderung des Versiegelungsgrades und zum Schutz des Mutterbodens sind ausschließlich auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplanes erforderlich. November

11 2.9 Landschaftsbild Die Informationen in diesem Unterkapitel sind dem Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV 2018) entnommen, teilweise auch aus diesem System zitiert. Die Paffrather Kalkmulde befindet sich zwischen Bergisch-Gladbach im Südwesten und Kürten-Biesfeld im Nordosten. Es handelt sich um eine muldenartige, vom runder Bach durchflossene Eintiefung am Westrand der Bergischen Hochflächen. Die Paffrather Kalksenke ist ein offenes Hügelland, welches durch einige kleinere Siedlungen und Kleinwaldflächen geprägt ist. Die Landschaft wird gegliedert durch historische Obstweiden der landwirtschaftlichen Betriebe. Neben zahlreichen Kulturdenkmälern bildet der Naturpark Bergisches Land mit seiner Landschaft Naherholungsmöglichkeiten für Einwohner der adt Bergisch-Gladbach. Die Paffrather Kalkmulde, in der westlichen Saumzone des Bergischen Landes gelegen, besitzt mittlere Jahresniederschlagshöhen von 900 bis 1000 mm und ein mittleres jährliches Tagesmittel der Lufttemperatur von ca. 8,5 bis 9 C. In diesen Kalk-Landschaften sind Höhlen, Trockentälchen und Quellluftbildungen typische Erscheinungen. Die Landschaft stellt aufgrund ihrer flach geneigten Flächen eine gute Grundlage für eine intensive und ertragreiche Landwirtschaft dar (LANUV 2018). 3. Planerische Vorgaben 3.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung Das Plangebiet ist im geltenden Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln als Allgemeiner Siedlungsbereichs (ASB) dargestellt. Die Planung entspricht dieser Darstellung. Im Zuge des Planverfahrens wird die Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung gemäß 34 LPlG NRW bei der Bezirksregierung Köln erfragt. Aufgrund der Lage des Plangebiets im ASB wird davon ausgegangen, dass diese grundsätzlich vorliegt. November

12 3.2 Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung Das Untersuchungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kürten des Rheinisch-Bergische Kreises. Die Entwicklungsziele sind wie folgt formuliert: 1. Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft ( 18 Abs. 1 Nr. 1 LG). 2. Erhaltung und Entwicklung von Gewässersystemen mit Auenlandschaft mit Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen- und Tierarten und als bedeutsamer Biotopverbundraum. 3. Beibehaltung und Betrieb einer nährstoffarmen Trinkwassertalsperre unter größtmöglicher Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. 4. Entwicklung und Erhaltung von naturnahen Laubwäldern sowie Mischwaldbeständen in Hangbereichen und Siefentälern zur Großen Dhünntalsperre, Au- und Bruchwäldern sowie Mager-, Feucht- und Nassgrünland mit Vorkommen seltener und gefährdeter, naturraumtypischer Pflanzen- und Tierarten. 5. Erhaltung und Entwicklung der typischen bergischen Landschaft mit grünlandreichen Hochflächen, bewaldeten Siefen mit naturnahen Bächen, mit landschaftsraumtypischen Ortschaften mit Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensräumen und als Biotopverbundraum. (Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis, 2012). 3.3 Schutzgebiete Alle Informationen in diesem Kapitel sind dem Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV 2018) entnommen, teilweise auch aus diesem System zitiert. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete): Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung sind keine FFH- oder Vogelschutzgebiete lokalisiert. November

13 Landschaftsschutzgebiet (LSG): Der Landschaftsplan (LP) Kürten des Rheinisch-Bergischen Kreises setzt südöstlich des Plangebietes Landschaftsschutzgebiet fest. Diese Fläche soll nach dem Bebauungskonzept weiterhin als Grünfläche dienen und wird nicht überplant. Insoweit besteht kein Zielkonflikt mit dem Landschaftsplan. Am südöstlichen Rand des Plangebietes besteht ein Widerspruch zwischen der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche und dem Verlauf der LSG-Grenze, die hier in die Wohnbaufläche hineinreicht. Der Grenzverlauf des LSG ist unverändert aus dem früheren Landschaftsplan Nr. 5 Mittlere Sülz in den heute geltenden Landschaftsplan Kürten übertragen worden. Andererseits hat die Untere Landschaftsbehörde im Aufstellungsverfahren des FNP mit ihrer ellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom der Darstellung des FNP nicht widersprochen. Für die Planaufstellung wird daher davon ausgegangen, dass die LSG-Festsetzungen gem. 20 (4) NatSchG NRW innerhalb der dargestellten Baufläche keine Wirkung enfalten. Die zeichnerische Darstellung der LSG-Grenze wird durch das vorgesehene Baufeld nicht überschritten. Naturschutzgebiete (NSG): Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung sind keine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Schutzwürde Biotope (Biotopkataster) und gesetzlich geschützte Biotope (GB, 30 BNatSchG/ 15 LNatSchG-Biotope): Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung sind keine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Biotopverbundflächen: Im östlichen Drittel des Plangebietes befindet sich die Biotopverbundfläche VB-K Dürschbach mit Nebentälern und Hangwäldern. Dabei handelt es sich um den Talraum des Dürschbaches mitsamt der Quell- und Nebensiefen. Der Talgrund ist hauptsächlich frisch und nur stellenweise feuchtnass und wird meist als Grünland genutzt. Die Talhänge bestehen überwiegend aus Laubmischwäldern November

14 aus Buche und Eiche. Das Gebiet steht über den Dürschbach mit der Sülz- Verbundachse in Kontakt. Schutzziel für diese Verbundfläche ist die Erhaltung des Talkomplexes mir den kleinräumig wechselnden Lebensräumen aus Grünland, Wald, Fließgewässern und Quellen. Als Entwicklungsziel steht die Förderung extensiver Grünlandnutzungen mit ausreichend breiten, nutzungsfreien reifen zu den Bächen und die Entwicklung durchgehend naturnaher, unverbauter und barrierefreier Bachläufe. 4. Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft und durchzuführende Maßnahmen Die Auswirkungen durch das Vorhaben werden auf die einzelnen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Flora und Fauna, Landschaftsbild und die Erholungsfunktion bezogen abgebildet. Es wird in baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkung unterschieden. 4.1 Boden Baubedingte Auswirkungen: Bodenverdichtung und Flächenversiegelung der Böden durch Baubetrieb Oberbodenabtrag und Bodenfreilegung durch Anlage von Baustraßen Verunreinigung des Bodens durch Schadstoffeintrag des Baustellenverkehrs Veränderung des Reliefs, insbesondere im mittleren Bereich (Aufschüttung) Anlagebedingte Auswirkungen: Veränderung physikalischer Bodeneigenschaften (Bodenfeuchte, Porenvolumen, Wasserdurchlässigkeit, Feldkapazität) Veränderung chemischer Bodeneigenschaften (Sorptionsfähigkeit, Austauschfähigkeit, Filtervermögen, Nährstoffverhältnisse, Bodenfruchtbarkeit) Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Versiegelung und Verdichtung des Bodens November

15 Bodenverunreinigungen durch verkehrs- und leitungsgebundene Infrastruktur Betriebsbedingte Auswirkung: Keine nennenswerten Auswirkungen 4.2 Grundwasser/ Oberflächenwasser Baubedingte Auswirkungen: Veränderung des Oberflächenabflusses durch Bodenverdichtung und Flächenversiegelung während des Baubetriebes Verunreinigungen des Grundwassers durch Schadstoffeintrag des Baustellenverkehrs Anlagebedingte Auswirkungen: Veränderung des Oberflächenabflusses durch neue Gestalt und ruktur der Außenanlagen (Relief) Veränderung des Oberflächenabflusses durch oberflächige Verteilung des Regenwassers von Dachflächen- und nicht behandlungswürdige raßenabwässer Betriebsbedingte Auswirkungen: Verunreinigungen durch Tausalz, Reifenabrieb und Öle 4.5 Klima/Luft Baubedingte Auswirkungen: Lärm, aub- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und Maschinen Anlagebedingte Auswirkungen: Keine nennenswerten Auswirkungen November

16 Betriebsbedingte Auswirkungen: aub- und Schadstoffemissionen durch Gebäudeheizungen 4.5 Landschaftsbild Baubedingte Auswirkungen: Lärm-, aub- und Geruchsbelästigungen durch den Baustellenverkehr Vorübergehende örung des Landschaftsbildes (adtbildes) durch technische Anlagen, Einrichtungen und Maschinen Beeinträchtigung durch das Roden von Bäumen Anlagebedingte Auswirkungen: Keine nennenswerten Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen: Keine nennenswerten Auswirkungen 4.6 Artenschutz Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Zum Festplatz wurden die artenschutzrechtlichen Belange detailliert in einer separaten Artenschutzprüfung, ufe I, betrachtet (BÜRO STRIX, NATURSCHUTZ UND FREILANDÖKOLOGIE, 2018). Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden kurz dargestellt. Es wurden im relevanten Messtischblatt 34 planungsrelevante Vogelarten nach KAISER (2018) nachgewiesen. Nach Auswertung der vorhandenen Quellen (Lanuv 2018) ist aufgrund der Habitatausstattung, den Vorbelastungen, der Lage und der Kleinflächigkeit des Vorhabengebietes auszuschließen, dass die gelisteten planungsrelevanten Vogelarten im Wirkraum selbst Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzen. Vorkommen regional gefährdeter Brutvögel können aufgrund der begrenzten Lebensraumansprüche im Vorhabenbereich ausgeschlossen werden. November

17 Der Vorhabenbereich besitzt jedoch für einige verbreitete und ungefährdete Vogelarten (Gebäudebrüter) eine Eignung als Lebensraum. Hierbei handelt es sich vor allem um anspruchslose und für Siedlungen typische Vogelarten (z. B. Amsel, Kohlmeise), die potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorfinden. Im Rahmen der einmaligen Vogelerfassung am wurden keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Nachweise ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten (Grünberg et al. 2016) wurden jedoch erbracht. Das erfasste Arteninventar kann der Tabelle 2 der Artenschutzprüfung ufe 1 entnommen werden. Für das relevante Messtischblatt wurden keine Fledermäuse nachgewiesen. Es wurden auch keine Lebensstätten von Fledermäusen identifiziert. Vereinzelte jagende Zwergfledermäuse wurden jedoch im Plangebiet nachgewiesen. Im Rahmen der einmaligen Fledermauskontrolle am wurden keine schwärmenden Fledermäuse erfasst. Zwergfledermauslebensstätten wurden im Eingriffsgebiet und Wirkraum nicht lokalisiert. Die Art wurde jedoch als Nahrungsgast im Eingriffsgebiet nachgewiesen. Für die (potenziell) vorkommenden und damit in der Artenschutzprüfung beschriebenen Fledermaus- und Vogelarten kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit, unter Berücksichtigung der formulierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen weiterer im relevanten MTB 4909 genannten artenschutzrechtlich relevanten Arten oder Artengruppen kann für den Wirkraum bereits im Voraus mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, da die entsprechenden Lebensräume fehlen. Im Vorfeld kann jedoch das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG für folgende Arten / Artengruppen nicht gänzlich ausgeschlossen werden: Ubiquitäre und ungefährdete Brutvögel, Fledermäuse. In Kapitel 6.3 werden daher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen formuliert, unter deren Berücksichtigung die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 104 in Kürten - Dürscheid im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig bewertet werden kann. November

18 5. Eingriffsbilanzierung, Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Kompensation Die Karten 1 und 2 im Anhang stellen die Biotoptypen im Bestand und für die Planung dar. Die Inanspruchnahme der Flächen und ihrer Biotopfunktion wird durch die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung gemäß der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV 2008) berücksichtigt. Die numerische Bewertung der Biotoptypen erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 auf der Grundlage der naturschutzfachlich anerkannten Kriterien Natürlichkeit, Gefährdung/ Seltenheit, Ersetzbarkeit/ Wiederherstellbarkeit und Vollkommenheit. Die Einstufung der einzelnen Kriterien wurde mit Hilfe standardisierte Bewertungsmatrizes vorgenommen, der Gesamtwert des Biotoptyps wird unter Gleichgewichtung der vier Kriterien durch arithmetische Mittelwertbildung bestimmt. Die numerische Bewertung des Eingriffs sowie die Prognose der Zielbiotoptypen für die Kompensation erfolgen anhand der zugehörigen Biotopwertliste sowie Hinweisen zur Auf- und Abwertung von speziellen Biotoptypen wie Wald, Acker, Säumen und Gewässern. Bei der Bewertung des Ist- und des Planzustandes ergeben sich aus der Multiplikation der Fläche jedes Biotoptyps mit dem jeweiligen Biotopwert Gesamtflächenwerte für den Ausgangs- und den Planzustand, durch die das Ausmaß der Kompensation verdeutlicht wird. November

19 Tabelle 1: Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach LANUV 2008 Es ergibt sich ein Defizit von Punkten. Dieses soll über ein Ökokonto des Rheinisch-Bergischen-Kreises abgegolten werden, welches im weiteren Verlauf konkret benannt wird. 6. Landschaftspflegerische Maßnahmen und Empfehlungen 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Bei einem Eingriff gilt das Vermeidungs- und Ausgleichsgebot. Durch die Verpflichtung zur Eingriffsvermeidung/- minimierung wird eine frühe Berücksichtigung von Umweltaspekten in allen Planungsphasen notwendig. Das Ziel dabei ist es, zu erwartende und voraussichtliche Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Minimum zu begrenzen. Aus diesem Grund sollen folgende Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen Beachtung finden: November

20 Minimierung von baubedingten Lärm-, Schadstoff- und aubemissionen auf ein technisch mögliches Maß, Lagerung von boden- und wassergefährdenden offen nur auf befestigten Flächen, geringstmögliche Dimensionierung von notwenigen Baustelleneinrichtungsflächen und Einrichtung der Flächen nicht auf der angrenzenden Grünlandbrache, Zügige Bauabwicklung zur Begrenzung der temporären Beeinträchtigungen auf ein Minimum, die schonende Oberbodenbehandlung sowie die Vermeidung bzw. Beseitigung baubedingter Bodenverdichtungen (Beachtung der DIN Erdarbeiten sowie der DIN Bodenarbeiten), Baufeldfreimachung (insbesondere Rodung von Gehölzen, vgl. 39(5) BNatSchG) nur innerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitraumes zwischen dem 01. Oktober und 29. Februar Nutzungsänderungen (insbesondere das Vorbereiten des Baufelds) außerhalb der Brut- und Setzzeiten, die von März bis September dauert. 6.2 Empfehlungen für grünordnerische Festsetzungen Maßnahme 1: Erhalt von Einzelbäumen und Baumreihen Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Bäume sind gemäß 9 (1) Nr. 25 b BauGB dauerhaft zu erhalten Maßnahme 2: Hecken innerhalb des Plangebietes Einfriedungen sollten in Form von Hecken in den gem. Pflanzenauswahlliste vorgesehenen Arten erfolgen. Pflanzqualität: Heckenpflanzen, 2xv, mb, Höhe mind cm 6.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen V1a baubedingt: Bauzeitpunkt Optimierung Vögel: November

21 Zeitliche Begrenzung der vorbereitenden Maßnahmen, die mit Eingriffen in Vegetationsbestände und Gebäuderückbau verbunden sind. Diese Arbeiten haben daher außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten stattzufinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender Vögel vermieden. Durch die zeitliche Begrenzung zwischen 1. März bis 30. September wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des 44 Abs. 1 Nr. BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen inkl. ihrer Eier und Jungtiere) sowie des Artikels 5 a) und b) der Vogelschutzrichtlinie für europäische Vogelarten eintritt. Sollte eine Vorhabenumsetzung im Zeitraum 1. März bis 30. September notwendig sein, ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten. Diese gewährleistet, dass keine Vögel in dieser Zeit verletzt oder getötet werden. V1b rückbaubedingt: Bauzeitpunkt Optimierung Fledermäuse: Zeitliche Begrenzung der Rückbauarbeiten. Die Maßnahme zielt auf gebäudenutzende Fledermäuse (vor allem Zwergfledermäuse) ab, die trotz fehlender Hinweise aus den Fledermauskontrollen, rukturen, wie Spalten und Hohlräume an den Gebäuden sporadisch nutzen könnte. Der Rückbau hat daher in den Wintermonaten zwischen November / Dezember und Ende Februar zu erfolgen. Zu dieser Zeit befinden sich Fledermäuse i.d.r. bereits in ihren forstsicheren Winterquartieren, so dass der Rückbau ohne eine unmittelbare Gefährdung von Individuen durchgeführt werden kann. Durch die zeitliche Begrenzung wird vermieden, dass ruhende Fledermäuse auch in potenziellen Zwischenquartieren/sporadischen Einzelquartieren gefährdet werden ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unmittelbare Gefährdung von Individuen). Sollte der Gebäuderückbau nicht innerhalb der genannten Ausschlusszeit, zwischen Dezember und Ende Februar erfolgen, ist eine ökologische Baubegleitung (vgl. V2) einzurichten. Diese gewährleistet, dass keine Fledermäuse in dieser Zeit verletzt oder getötet werden. V2 baubedingt: Ökologische Baubegleitung: Falls eine Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen (Vegetationseingriffe) innerhalb der in V1a und V1b genannten Ausschlusszeiten erfolgen soll, ist vorab November

22 eine ökologische Baubegleitung einzurichten (vgl. Maßnahme V1a und 1b), die sicherstellt, dass Individuen sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten von europäischen Vogelarten und Fledermäusen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können. Die Kontrolle erfolgt kurzfristig vor Beginn der Vegetationseingriffe. Falls es zu Nachweisen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch geschützte Tierarten kommt, müssen die Arbeiten bis zum Verlassen durch die jeweiligen Arten verschoben werden. Die Maßnahme ist durch versierte Fachleute auszuführen. V3 anlagebedingt: Verbauung von Vogelschutzgläsern: Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Glaswände, Absturzsicherungen, Fenster) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, dass diese für Vögel als Hindernis erkennbar sind (z.b. opake Materialien, Ornamentglas, reifen- /Punkt- oder sonstige Muster). Zusätzlich ist der Außenreflexionsgrad sämtlicher Glaselemente auf max. 8 %, bei Isolierverglasung auf max. 15 % zu reduzieren. Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur Ausgestaltung von Glasflächen entnommen werden können (vgl. ). Da normkonkretisierende Maßstäbe fehlen, besteht bei der abschließenden Beurteilung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Fachbehörde (UNB). Dieser Sachverhalt bzw. die Maßnahme ist gegebenenfalls in Absprache mit der UNB abzustimmen. V4 baubedingt: Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme: Die Flächeninanspruchnahme ist so zu begrenzen, dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch, der über den eigentlichen Vorhabenbereich bzw. die vorgesehenen Baufelder hinausgeht, vermieden wird. V5 anlage-/ baubedingt: Vermeidung unnötiger Lichtemissionen: Unnötige Lichtemissionen über die innerörtliche Beleuchtung hinaus sind zu vermeiden. Um örungen brütender, ruhender oder schlafender Tierarten und jagender Fledermausarten zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist daher eine potentielle Ausleuchtung des Baustellenbereichs möglichst gering zu halten. Eine Beleuchtung sollte nur wenn nötig erfolgen und wenn dann in zielgerichteter Form, d.h. die Lichtkegel sind möglichst so einzustellen, dass die Beleuchtung von oben November

23 herab erfolgt und möglichst punktgenaue, weniger diffuse nächtliche Beleuchtung zu verwenden und ggf. auf Beleuchtungsmittel zurückzugreifen, die eine geringe Anziehungswirkung auf Insekten haben (z.b. Natriumdampflampen). Ein Abstrahlen z.b. in den Himmel oder in anliegende Gebüsch- oder Waldbereiche ist zu vermeiden. Die Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen, zur Vermeidung, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG ausgelöst werden, ist nicht notwendig. November

24 7. Quellenverzeichnis Bundesamt für Naturstutz (2018): Schutzgebiete, unter: Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen (2018): Digitale Karte der schutzwürdigen Böden, Auskunftssystem BK50 Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis, (2012): Landschaftsplan Südkreis Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath Land NRW (2018): TIM-online, unter: LANUV (Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen) 2018: abrufbar unter: a) Dienst hinzuladen > LINFOS > Landschaftsräume > Landschaftsentwicklung, Landschaftsbild b) Dienst hinzuladen > LINFOS > Landschaftsräume c) Dienst hinzuladen > LINFOS > Schutzgebiete LANUV (Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen) 2018: Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, 2008 MKULNV NRW 2018 (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW): ELWAS-WEB, unter: Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1+2: Bezirksregierung Köln (2018): TIM-online, unter: Bilder 1-4: Wiebke Meier November

25 Anhang 1. Pflanzenliste für Heckenpflanzungen: Acer campestre Carpinus betulus Fagus sylvatica Ligustrum vulgare Feld-Ahorn Hainbuche Rotbuche Liguster November

26 EFH EFH a 2031 EFH a OKFF Ga EFH OK-Mauer OK-Mauer OK-Mauer OK-Mauer OK-Mauer OK-Mauer a Dürschbach Dürschbach HsNr. 118 b HsNr. 120 a Legende 1.3 Teilversiegelte Fläche (Festplatz, Zufahrten) 1.2 Versiegelte Fläche (Schuppen) 2.3 Aufschüttung mit Gehölzbestand 2.3 Böschung mit Gehölzbestand 4.5 Intensivrasen 5.1 Feuchte Grünlandbrache 7.2 Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen 50% 1.3 Teilversiegelte Fläche (Parkplatz) 7.4 Einzelbaum oder Baumreihe mit lebensraumtypischen Baumarten 50% Geltungsbereich Bebauungsplan Gemeinde Kürten Bebauungsplan 104, Dürscheid Am Festplatz M 1:750 and: Karte 1 - Bestandsplan

27 OK-Mauer EFH EFH a 2031 EFH a gepl. Ga OKFF Ga EFH OK-Mauer OK-Mauer gepl. Ga OK-Mauer OK-Mauer OK-Mauer gepl. Whs gepl. Whs gepl. Ga a 2678 gepl. Ga gepl. Ga gepl. Whs gepl. Whs gepl. Whs 2679 Dürschbach Dürschbach HsNr. 118 b HsNr. 120 a Legende 1.2 Teilversiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Gebäude, ellplätze) 1.2 Versiegelte Fläche (raßen, Zufahrten, Garagen) 2.3 Böschung mit Gehölzbestand 4.5 Intensivrasen 4.4 Zier- und Nutzgärten mit heimischen Gehölzanteilen 50% 1.3 Teilversiegelte Fläche (Parkplatz) 7.2 Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen 50% 7.4 Einzelbaum oder Baumreihe mit lebensraumtypischen Baumarten 50% Geltungsbereich Bebauungsplan Gemeinde Kürten Bebauungsplan 104, Dürscheid Am Festplatz M 1:750 and: Karte 2 - Zustand nach Plandurchführung

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