Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 Bebauungsplan Nr. 141 Standortsicherung Autohaus Hück,

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1 1 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 Bebauungsplan Nr. 141 Standortsicherung Autohaus Hück, Bearbeiter: Dipl. Geogr. Ute Lomb Von-Sandt-Straße BONN T M Ute.Lomb@gmx.de

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Begründung des Vorhabens 1.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes 1.2 übergeordnete Planungen 2. Rechtsvorschriften 2.1 Generelles 2.2 Methodik der Artenschutzprüfung 3. Artenschutzprüfung 3.1 Stufe I, Vorprüfung Festlegung des Untersuchungsraumes Vorbelastungen im Untersuchungsgebiet Datenquellen zum Artenspektrum LANUV (2017), MTB Mechernich Quadrant, Rote Liste und Artenverzeichnis der Brutvögel-Aves-in NRW (2008), Landesinformationssystem LINFOS Vorprüfung der Wirkfaktoren Plausibilitätsprüfung Ergebnis Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen 4. Fazit

3 3 1. Einführung und Begründung des Vorhabens In Roggendorf, ein Ortsteil von Mechernich, ist seit Jahren ein KFZ-Betrieb ansässig. Der Betrieb basiert auf zwei Standbeinen, einer gut eingeführten und geschätzten Werkstatt sowie einem Gebrauchtwagenhandel. Über die Jahre wurde die Expansion des Betriebs, vornehmlich durch den vermehrten Gebrauchtwagenhandel, am Standort ausgereizt. Der Flächenbedarf kann nun nicht mehr auf dem Betriebsgelände gedeckt werden. Derzeit werden Fahrzeuge auf Flächen abgestellt, die im rückwärtigen Bereich des Betriebes liegen und zwischenzeitlich auch von diesem erworben wurden. Diem Lage der Fläche im Außenbereich erforderte eine planungsrechtliche Anpassung des Flächennutzungsplans (FNP). Das ist mit der 26. FNP-Änderung im Jahr 2017 geschehen. Die weitere zukünftige Entwicklung hängt an der Flächenbereitstellung für den KFZ- Betrieb. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 wird der Standort gesichert und der Betrieb erhält die Möglichkeit weiterhin erfolgreich sein Gewerbe am Standort zu betreiben. Abbildung 1 + 2: Luftbild Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes

4 4 beide Karten: Abbildung 3: Abgrenzung des Plangebiets Quelle: Büro Lanzerath 02/2018

5 5 1.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich an der Pirathstraße in Roggendorf und zwar am nördlichen Ortsrand. Überplant werden die Flächen Gemarkung Mechernich, Flur 27, Flurstücke Nr. 720 bis 725. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca m². 1.2 übergeordnete Planungen Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (GEP Region Aachen, 2003) ist das Gebiet als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereiche mit der überlagernden Darstellung Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung, zu finden. Im Sinne der Landesplanung handelt es sich um einen Ort im Freiraum. Der Flächennutzungsplan, 26. Änderung, der Stadt Mechernich beschreibt die Fläche als Gemischte Baufläche dargestellt. Für das Gebiet besteht kein Bebauungsplan. Das Plangebiet zählt zur Großlandschaft Eifel/Siebengebirge mit der naturräumlichen Zuordnung NR-275 Mechernicher Voreifel ( ) sowie zum Landschaftsraum LR-V-007 Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland ( ). Abbildung 4: Umgebende Naturschutzkulisse des Plangebiets Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturparks NTP-008 Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn - Eifel ( ) und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG LSG Mechernicher Voreifel bei Kommern ( ). Im rechtskräftigen Landschaftsplans LB 28 Mechernich", 2004 wird es mit der Ordnungsziffer geführt. Die umgebende Schutzkulisse im Norden besteht aus dem Naturschutzgebiet EU- 062 NSG Krebsbachtal bei Roggendorf ( ) teilweise überlappend mit dem

6 6 gleichnamigen BK sowie VB 2 -K Mühlenbachtal zwischen Lückerath und Glehn mit Krebsbachtal ( ). Die Entfernung des Plangebiets dorthin beträgt ca. 340 m. Im Süden und Südwesten erstrecken sich Das Naturschutzgebiet EU-056-NSG Bleibachtal bei Roggendorf und Strempter Heide ( ) teilweise deckungsgleich mit dem BK Bleibachtal bei Roggendorf ( ) und VB-K Bleibachtal bei Roggendorf ( ). strecken sich weitere Biotopverbund- und Biotopkatasterflächen. Das Plangebiet ist ca. 140 m, getrennt durch die Bundesstraße B 266, von den Schutzgebieten entfernt. Das Vorhaben erfordert eine gesonderte Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 2. Rechtsvorschriften 2.1 Generelles Die Europäische Union hat mit der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) zwei wichtige Regeln zum Erhalt der biologischen Vielfalt formuliert. Ziel ist es den Bestand und den Lebensraum, der in den Richtlinien genannten Arten dauerhaft zu sichern und einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Um dies zu erwirken, formulierte die EU auf Maßgabe der Richtlinien zwei Schutzinstrumente: das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 (Habitatschutz) und die Bestimmungen zum Artenschutz. Der Artenschutz ist als ein eigenständiges Werkzeug zu verstehen. Er beinhaltet den physischen Schutz der Arten, sowie den Schutz der entsprechenden Lebensräume. Alle Arten des Anhangs IV der FFH-RL und alle europäischen Vogelarten unterliegen diesem Schutzregime. Im Gegensatz zu Natura 2000 gilt der Schutzstatus dort, wo die betreffende Art oder ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätte vorkommt Methodik Die Artenschutzprüfung wird gemäß dem Verwaltungsentwurf Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baulichen Zulassung von Vorhaben, Stand des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt. 1 BK = Biotopkataster 2 VB = Biotopverbund

7 7 3. Artenschutzprüfung 3.1 Stufe 1, Vorprüfung Festlegung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum ist identisch mit dem Vorhabengebiet. Es handelt sich um eine Freifläche mit semiversiegelten Flächen, auf denen bereits Fahrzeuge des Autohauses abgestellt sind. Daran grenzen unbefestigte Flächen, eine Brache und eine Grünfläche. Die Flächen sind frei von Gehölzen, Bäumen oder Sträuchern. Abbildung 5: Blick über das Plangebiet nach Westen (links abgestellte Gebrauchtwagen) Abbildung 6: Blick über das Plangebiet nach Süden

8 8 Abbildung 9: Blick über die Brache nach Osten Vorbelastungen im Untersuchungsraum Das Plangebiet befindet sich in Ortsrandlage, am nördlichen Rand von Roggendorf an der Pierathstraße. Der Hauptverkehrsstrom in Roggendorf wird über die Bundesstraße B 266 abgewickelt, die das Straßendorf längst teilt. Die rückgesetzte Lage an der Kreuzung Pierathstraße und An der Insel beschränkt auch den Verkehrsfluss auf die Bewohner, Kunden, Lieferanten, Besucher sowie den landwirtschaftlichen Verkehr zu den Feldern. Die Belastungen mit Lärm, Staub, Schadstoff- und Lichtimmissionen wird als durchschnittlich gewertet. Die Belastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung der umgebenden Flächen, Geruch, Lärm, Schadstoffe, Schmutz, werden als gering angesehen. das Artenspektrum Das Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen listet für den 2. Quadranten des Messtischblatts (MTB) 5405 " Mechernich" planungsrelevanten Arten auf (vergl. Tab. 1). Der ausgewählte Lebensraumtyp Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen" beinhaltet die Biotoptypen HW2 Brachfläche der Wohnbebauung, HM6 höherwüchsige Grasfläche sowie HT2 Hofplatz mit geringem Versiegelungsgrad, die die bestehende Biotopausstattung gut wiedergeben.

9 9 Tabelle 1: G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) FoRu! - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum) (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Ru - Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) Ru! - Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum) (Ru) - Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum) (Na) - Nahrungshabitat (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) ATL Atlantisch biogeographische Region (in NRW im Wesentlichen das Tiefland) KON Kontinentale biogeographische Region (in NRW im Wesentlichen die Mittelgebirge)

10 10 Die Rote Liste und Artenverzeichnis der Brutvögel-Aves-in NRW 3 wurde für den Naturraum Eifel überprüft. Zusätzliche Arten, die mindestens auf der Vorwarnliste stehen und im Plangebiet vorkommen können, wurden nicht ermittelt. Das Landesinformationssystem LINFOS 2018 weist keine planungsrelevanten Arten für das Untersuchungsgebiet oder nahe gelegene Flächen auf. Es wurde ein Ortstermin am wahrgenommen. Dabei wurde die Biotopausstattung des Plangebiets beurteilt, um Rückschlüsse auf das vorhandene bzw. zu erwartende Arteninventar zu ziehen. Am Ortstermin wurden aufgrund der Jahreszeit, Standvögel beim Ein- und Abflug von angrenzenden Gartenflächen oder im Überflug beobachtet. Nistmöglichkeiten oder Quartiere für Fledermäuse fehlen auf der Fläche, weil sie ohne Gehölze ist. Der Eingriff wird als gering eingestuft. Die Hälfte der Fläche dient schon als Abstellplatz für Gebrauchtwagen und ist teilweise versiegelt. Die Restfläche bildet eine junge Brache neben einem Wohnhaus und ein Abschnitt einer Grünlandfläche, die an unmittelbar an den Abstellplatz anschließt. Die Anpflanzung einer Hecke, als Abschirmung zur freien Landschaft auf drei Seiten minimiert den Eingriff vor Ort. Gleichzeitig wertet die Hecke das Areal in Massen ökologisch auf. Vorprüfung der Wirkfaktoren Der Bebauungsplans Nr. 141 setzt für das Mischgebiet eine GRZ von 0,6 fest. Diese bezieht sich auf m² des Plangebietes, 308 m² unterliegen dem Wegerecht, sichern den Landwirten den Zugang zu ihren Flächen und werden nicht überplant. Es ergibt sich eine überbaubare Grundstücksfläche von m². Auf die Eingrünung, Hecke aus standortheimischen Gehölzen, entfallen 700 m². Die Anpflanzung bietet einen potentiellen Lebensraum mit Verstecken, Nistmöglichkeiten und Nahrungsquellen. Die Störungen durch die Nutzung des Geländes werden durchschnittlich sein, so dass die Hecke eingeschränkt Lebensraumfunktionen für die Arten übernehmen kann. Die Fläche des MI-Gebiets ist für den Natur- und Landschaftshaushalt von geringer Bedeutung. Die Restfläche wird nicht überbaut. 3 Rote Liste und Artenverzeichnis der Brutvögel-Aves in Nordrhein-Westfalen, 5. Fassung Stand Dezember 2008, Herausgeber Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

11 11 Tabelle 3: Potentielle Wirkfaktoren Bebauungsplan Nr. 141 Standortsicherung Autohaus Hück, Mechernich- Roggendorfi Bau- und betriebsbedingte Maßnahme Wirkfaktoren Auswirkungen Bauvorbereitung Baustellenbetrieb Bauphase Weitgehender Verlust der Freiflächen Lärm-, Staub-, und Schadstoffemissionen Veränderung des Bodens mit seinen typischen Eigenschaften, soweit er unverändert vorliegt Verlust eines potentiellen Nahrungsraumes Beunruhigung, Störung der umgebenden Fauna und Flora Verlust und Schädigung eines potentiellen Nahrungsraumes Errichtung der baulichen Anlage Nutzung der baulichen Anlage zusätzliche Flächenversiegelung durch das Vorhaben Geringfügige zusätzliche Unruhe durch die spätere Nutzung Verlust eines potentiellen Nahrungsraumes, bedingter Ausgleich durch die Neuanlage der Hecke auf 700 m² Geringfügige Beunruhigung der unmittelbaren Umgebung Plausibilitätsprüfung Es erfolgt eine theoretische Überprüfung, ob die zu erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste sowie die Rote Liste Arten aufgrund der Biotopausstattung tatsächlich im Plangebiet vorkommen können. Die LANUV Liste weist insgesamt 19 Arten aus, die im Plangebiet zu erwarten sind, wobei für 18 Arten der Untersuchungsraum ein Nahrungshabitat darstellt. Einzig für den Steinkauz zeigt sich eine Bedeutung des Plangebietes, Gärten stellen einen potentiellen Lebensraum mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten dar. Eine belegte Steinkauzröhre befindet sich in Roggendorf in der Nähe der Bleibachtalstraße. Im Gegensatz zu diesem Habitat verfügt das Plangebiet über keine geeigneten Strukturen für den Steinkauz. Die spärliche Ausstattung der Untersuchungsfläche, die aus der Brache sowie aus der Grünlandfläche ohne Gehölze besteht, bietet weder für die aufgeführten Fledermäuse noch für die aufgeführten Vögel Quartiere an. Zwar ist der Verlust von Nahrungsgebieten, auch kleineren, für die Arten nicht zu unterschätzen, besonders nicht in der Summe. Gleichwohl ergibt sich daraus kein Verstoß im Sinne des 44 Bundesnaturschutzgesetz. Eine Bedeutung als Nahrungshabitat für die Arten existiert. Planungsrelevante Arten und deren Fortpflanzungsund Ruhestätten sind nicht zu erwarten.

12 12 Ergebnis Eine Überprüfung der zu erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste kommt zu dem Schluss, dass die Biotopstruktur ungünstig bzw. unzureichend ist, um die Lebensraumansprüche der gelisteten Arten zu befriedigen. Planungsrelevante Arten werden auf der Fläche nicht prognostiziert. Verstöße gegen 44 BNatSchG werden ausgeschlossen. 4. Fazit Der Bebauungsplan Nr. 141 Standortsicherung Autohaus Hück, ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf seine Auswirkungen auf planungsrelevante Arten, die im Gebiet zu erwarten sind, untersucht worden. Die Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für den 2. Quadranten des Messtischblatts Nr Mechernich, die Rote Liste und das LINFOS- Informationssystem wurden konsultiert und überprüft. Es wurde ein Ortstermin am 05. Februar 2018 wahrgenommen. Die ASP kommt zu dem Schluss, dass die zu erwartenden planungsrelevanten Arten aufgrund der ungünstigen Biotopausstattung nicht im Plangebiet auftreten. Verstöße gegen 44 BNatSchG werden ausgeschlossen. Bonn, Ute Lomb

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