Sorgenfrei gepflegt werden
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- Richard Lange
- vor 9 Jahren
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1 Sorgenfrei gepflegt werden 1
2 Inhalt Voraussetzungen für die Pflegeversicherung 4 7 Die soziale Pflegeversicherung Vorversicherungszeit Pflege, ein Thema mit vielen Fragezeichen Pflegeberatung Die Pflegestufen Eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe unterhalb I) Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Einstufung von Kindern Pflegeleistungen von der BKK Pflegekasse Mobil Oil so gehts Pflegeleistungen beantragen Die Prüfung durch den Medizinischen Dienst: Welche Pflegestufe trifft für Sie zu? Ihr Leistungsbescheid trifft ein Richtig eingestuft? Pflegesachleistungen und Pflegegeld 8 11 Häusliche Pflege alles über Sachleistungen und Pflegegeld Was sind Pflegesachleistungen? Häusliche Betreuung Was ist Pflegegeld? Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld Ambulant betreute Wohngruppen Urlaubsvertretung für die Pflegeperson Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Auslandsaufenthalt Pflegegeld während Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitation Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Rundum perfekt versorgt die vollstationäre Pflege Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe Betreuungs- und Entlastungsleistungen Kombination mit zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen Rentenversicherung für ehrenamtliche Pflegepersonen Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Pflegeunterstützungsgeld) Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit Reduzierte Arbeitszeit reduziertes Gehalt Beiträge zur Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Freiwillige Arbeitslosenversicherung Hilfe für Helfer kostenfreie Kurse und kostenfreie Beratung Pflegekurse Kompetente Beratung für private Helfer Ratgeber und Checklisten Wie finde ich den richtigen Pflegedienst? Unsere Entscheidungshilfe für eine gute Wahl Pflegedokumentation Wie finde ich das richtige Heim? Checkliste als Entscheidungshilfe Impressum Redaktion BKK Mobil Oil, Doreen Seltmann Druck Merkur Druck, Norderstedt Gestaltung und Umsetzung ENGELMANN&KRYSCHAK Alle Rechte vorbehalten. Alle Informationen werden regelmäßig auf unseren Internetseiten aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben und Informationen von der BKK Mobil Oil und Dritten mit größter Sorgfalt recherchiert und geprüft wurden. Es wird für die vermittelten Informationen keine Gewähr übernommen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Hinsichtlich des Leistungsumfangs sind ausschließlich das SGB und die Satzung der BKK Mobil Oil maßgeblich. Durch die in dieser Broschüre dargestellten Informationen und Angaben werden keine zusätzlichen oder abweichenden Leistungsverpflichtungen begründet. Viele Menschen verbinden eine Pflegesituation mit hohem Alter. Dass wir pflegebedürftig werden können, damit ist jederzeit zu rechnen. Auch Menschen in jungen Jahren können durch einen Unfall pflegebedürftig werden. Damit Pflege richtig umgesetzt werden kann, gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung. Eine gute Sache denn wer sich nicht mehr selbst versorgen kann, muss die Kosten für die Pflege nicht alleine tragen. Wer ist versichert? Wenn Sie bei uns krankenversichert sind, gehören Sie automatisch zur BKK Pflegekasse Mobil Oil. Wir bieten Ihnen alle gesetzlich festgelegten Leistungen und unterstützen Sie durch Pflegesach- und Geldleistungen. Und damit nicht genug: Jeden Einzelfall behandeln wir individuell, sorgfältig und mit hoher Fachkompetenz. Denn die meisten Menschen möchten in einer Pflegesituation am liebsten weiter in ihrer vertrauten Umgebung leben und wollen dabei von einem Angehörigen, Freund oder Nachbarn versorgt werden. Daher ist es uns besonders wichtig, Ihnen dies gemäß Ihrer Pflegesituation auch zu ermöglichen. Die BKK Pflegekasse Mobil Oil hilft Ihnen! In unserer Broschüre Sorgenfrei gepflegt werden finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Pflege. Wir bieten Ihnen s und praktische Checklisten, zum Beispiel zur Auswahl des richtigen Pflegedienstes. Mit dem werden mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) viele Leistungen in der Pflege erweitert, gerade im Hinblick auf Betreuungs- und neu auch Entlastungsleistungen. Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden Angehörige in kurzzeitigen Pflegesituationen finanziell unterstützt. Die Änderungen sowie die neuen Leistungen können Sie in dieser Broschüre nachlesen. Die BKK Pflegekasse Mobil Oil eine gute Sache. Bildnachweis: alle Bilder von Thinkstockphotos Januar
3 Voraussetzungen für die Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung Vorversicherungszeit Pflege, ein Thema mit vielen Fragezeichen Pflegeberatung Die Pflegestufen Eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe unterhalb I) Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Einstufung von Kindern Pflegeleistungen von der BKK Pflegekasse Mobil Oil so gehts Pflegeleistungen beantragen Die Prüfung durch den Medizinischen Dienst: Welche Pflegestufe trifft für Sie zu? Ihr Leistungsbescheid trifft ein Richtig eingestuft? Die soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung gilt neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland. Gesetzesgrundlage hierfür ist das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezieht alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit ein: Rentner, freiwillig krankenversicherte Mitglieder sowie kostenfrei Mitversicherte wie Ehegatten und Kinder. Damit für die Pflegeversicherung ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, gilt seit dem 01. Januar 1995 die Beitragspflicht. Ein Anspruch auf Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege gibt es seit dem 01. April Auf stationäre Pflege besteht ein Leistungsanspruch seit dem 01. Juni Um die Leistungen in der Pflege zu finanzieren, steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten: In einem ersten Schritt ab um 0,3 Prozentpunkte. Damit beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2,35 % des Bruttoverdienstes (2,6 % für Kinderlose). In einem zweiten Schritt voraussichtlich ab 2017 sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen. Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung ist es unter anderem, das Risiko der Pflegebedürftigkeit sozial abzusichern und Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die bei uns errichtete Pflegekasse trägt den Namen BKK Pflegekasse Mobil Oil. Auf diese Weise haben Sie Kranken- und Pflegeversicherung unter einem Dach. eingezahlt hat. Bei familienversicherten Kindern gilt dies als erreicht, wenn ein Elternteil diese Bedingung erfüllt. Pflege, ein Thema mit vielen Fragezeichen Ab wann erhält ein Versicherter Pflegeleistungen? Und für welche täglichen Verrichtungen? Welche Art von Leistungen gibt es? Hierzu gibt es klare gesetzlich verankerte Regelungen: Wer wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, jedoch mindestens für sechs Monate, nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu bewältigen, gilt als pflegebedürftig. Versicherte der BKK Pflegekasse Mobil Oil erhalten Pflegeleistungen, wenn sie für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen, zum Beispiel bei der: Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Rasieren etc. Ernährung: Mundgerechte Zu bereitung der Speisen, Nahrungsaufnahme etc. Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden etc. hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung etc. Achtung Wird nur in der hauswirt schaftlichen Versorgung Hilfe benötigt, besteht kein Leistungsanspruch. Pflegeberatung Wie und wo stelle ich einen Antrag? Welche Ansprüche bestehen? Welche Leistungen und Hilfen gibt es? Wie wird richtig gepflegt? Wie kann alles optimal organisiert werden? Für diese Fragen erhalten Sie durch die Pflegeberater der BKK Pflegekasse Mobil Oil schnell und unbürokratisch Informationen und Hilfe. Unsere Pflegeberater erstellen mit Ihnen zusammen einen Versorgungsplan und überwachen die Umsetzung der Maßnahmen. Sie helfen bei der Antragstellung und der Organisation des Tagesablaufes, vermitteln Pflegedienste und stehen jederzeit zur Verfügung. Unsere Pflegeleistungen erhalten Sie nach einer Einordnung in eine von drei Pflegestufen. Diese richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und unterscheiden, welche einzelnen Hilfen notwendig sind und wie viel Zeit diese beanspruchen (siehe Seite 6). Grundsätzlich wird zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden. Die ambulante Unterstützung (häusliche Pflege) besteht aus z. B. Sachleistungen, Pflegegeld, Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder einer Kombination dieser Leistungen. Die vollstationäre Pflege kommt immer erst dann in Betracht, wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Leistungen nicht mehr genügen. Haben Sie noch Fragen Zu den Voraussetzungen für unsere Pflegeleistungen? Rufen Sie unsere kostenlose Service-Hotline an: Vorversicherungszeit Leistungen der Pflegekasse erhält, wer in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in eine Pflegekasse 4 5
4 Die Pflegestufen Eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe unterhalb I) Ab 01. Januar 2013 wurde durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz die Pflegestufe unterhalb I bzw. Pflegestufe 0 geschaffen. Dazu gehören Menschen, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, deren Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung aber nicht den Voraussetzungen der Pflegestufe I genügt. Dies sind z. B. Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen daraus ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung entsteht. Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Hierzu gehören Menschen, die mindestens einmal täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) für wenigs tens zwei Verrichtungen und zusätzlich mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe brauchen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zeitaufwand für die gesamte Pflege im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten beträgt, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) Hierzu zählen Personen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen und außerdem mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden müssen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zeitaufwand für die gesamte Pflegezeit im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden beträgt, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Dies sind Menschen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und außerdem mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zeitaufwand für die gesamte Pflegezeit im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden beträgt, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen. Einstufung von Kindern Haben Sie ein pflegebedürftiges Kind, hängt die Zuordnung zu einer Pflegestufe davon ab, wie viel mehr Hilfe es benötigt als ein gleichaltriges gesundes Kind. Pflegeleistungen von der BKK Pflegekasse Mobil Oil so gehts Sie haben einen Pflegefall in Ihrer Familie. Was tun? Die BKK Pflegekasse Mobil Oil hat für Sie die wichtigsten Schritte zusammengefasst. So haben Sie in dieser neuen, für Sie schwierigen Situation eine Orientierungshilfe und behalten besser den Überblick. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, beraten Sie in Ihrem persönlichen Fall oder haben für Sie Adressen der örtlichen Pflegedienstleister parat. Außerdem erhalten Sie bei uns individuelle Zusatzinformationen über Kurse für Pflegende, Adressen von Verbänden, Selbsthilfegruppen und Institutionen. Rufen Sie unsere kostenlose Service-Hotline unter an. Pflegeleistungen beantragen Um Pflegeleistungen bei uns zu beantragen, fordern Sie einfach schriftlich oder telefonisch den entsprechenden Antragsvordruck an. Sie können uns auch auf unserer Internetseite besuchen und sich den Antragsvordruck einfach herunterladen. Sobald Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt haben, können wir Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen prüfen. Nach dem Eingang eines erstmaligen Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung muss die BKK Pflegekasse Mobil Oil einen konkreten Beratungstermin anbieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist. Wenn Sie es wünschen, kann diese Beratung telefonisch oder auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Die Prüfung durch den Medizinischen Dienst: Welche Pflegestufe trifft für Sie zu? Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet die BKK Pflegekasse Mobil Oil auf der Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK). Haben Sie einen Antrag auf Pflege gestellt, erhalten Sie einen vorangekündigten Besuch von einem Mitarbeiter des MDK. Der Termin findet im gewohnten Umfeld des Antragstellers statt, also meistens beim Pflegebedürftigen zu Hause. Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt sind und ob eine der Pflegestufen zugeordnet werden kann. Um sich ein umfassendes Bild von der pflegebedürftigen Person und ihrer Situation machen zu können, spricht der Mitarbeiter des MDK mit der Hauptpflegeperson und weiteren an der Pflege Beteiligten. Außerdem wird der Gutachter die Wohnverhältnisse und die familiäre Situation prüfen. Hierbei wird unter anderem festgestellt, ob bauliche Veränderungen notwendig oder sinnvoll sind, die die Pflege zu Hause erleichtern. Der Antragsteller hat den Anspruch, dass ihm spätestens fünf Wochen nach Eingang seines Antrages die Entscheidung schriftlich mitgeteilt wird. Sollte die BKK Pflegekasse Mobil Oil den Bescheid nicht innerhalb von fünf Wochen verschicken, erhalten Sie nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70,00 Euro. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung nicht durch die Pflegekasse zu vertreten ist. Der MDK gibt eine Erklärung ab, ob Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation angezeigt sind. Diese Stellungnahme gibt die Pflegekasse dem Antragsteller weiter. Ihr Leistungsbescheid trifft ein Nach der Empfehlung durch den MDK erhalten Sie von uns einen schriftlichen Leistungsbescheid. Haben Sie vollstationäre Pflege beantragt, informieren wir für Sie auch die Pflegeeinrichtung über die Leistungen, die Ihnen nun zustehen. Richtig eingestuft? Die Einstufung Ihrer Situation in eine der Pflegestufen gilt natürlich nicht für immer. Denn schließlich kann sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändern. So können Sie eine Höherstufung bei der BKK Pflegekasse Mobil Oil beantragen zum Beispiel, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlimmert und der Pflegebedarf erheblich zugenommen hat. Dann wird die Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch einen erneuten Hausbesuch des MDK wiederholt und ein neues Gutachten erstellt. Doch auch ohne einen solchen Antrag wird in angemessenen zeitlichen Abständen die Prüfung wiederholt. Auf diese Weise lässt sich ermitteln, ob und wie die Pflegebedürftigkeit gemindert werden kann oder ob die zuerkannte Pflegestufe noch zutrifft. 6 7 Der Gutachter, meist eine Pflegefachkraft oder ein pflegeerfahrener Arzt, ist auf Ihre Mithilfe angewiesen. Vor dem Besuch ist es sinnvoll, dass Sie alle Hilfen und Pflegeleistungen genau aufzeichnen, die Sie und/oder pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn tagsüber und nachts ausführen. Ihre Notizen sollten einen Zeitraum von acht Tagen erfassen. Diese Aufzeichnungen und eventuelle Bescheinigungen von behandelnden Ärzten erleichtern es dem Gutachter, den individuellen Pflegebedarf korrekt zu ermitteln. So können Sie sicher sein, dass keine Hilfeleistung vergessen wird. In manchen Kommunen gibt es Pflegeberatungsstellen, die Sie auf Ihren Termin mit dem MDK vorbereiten.
5 Häusliche Pflege alles über Sachleistungen und Pflegegeld Menschen, die pflegebedürftig sind, möchten meistens auch weiterhin in ihrer Wohnung leben. Für sie ist es am angenehmsten, wenn sie von einem Angehörigen, Freund oder Nachbarn gepflegt werden. Wichtig für diese Situation ist jedoch eine ausreichende Pflege und Unterstützung. Wir von der BKK Pflegekasse Mobil Oil tragen deshalb dafür Sorge, dass Sie daheim immer die richtige Pflege bekommen. Je nach Bedarf erhalten Sie bei der häuslichen Pflege Sachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungen. Häusliche Betreuung Ab 2013 hat ein Versicherter, sofern er in eine der Pflegestufen I bis III eingestuft ist, sowie Menschen der Pflegestufe unterhalb I Anspruch auf die Leistung häusliche Betreuung. Damit werden von der BKK Pflegekasse Mobil Oil neben den Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nun auch Leistungen für die häusliche Betreuung gezahlt, die als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht werden. Zur häuslichen Betreuung gehören die Unterstützung und die sonstigen Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie. Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind deshalb verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Beratung eines Vertragspflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Dafür kommen Fachpflegekräfte zu Besuch und leisten Hilfestellung bei allen Fragen zur häuslichen Pflege. Die Beratungseinsätze sind für Sie absolut kostenfrei. Wir übernehmen die kompletten Gebühren: für die Pflegestufe I und II bis zu 22,00 Euro (Beratungseinsatz muss einmal je Halbjahr erfolgen) für die Pflegestufe III bis zu 32,00 Euro (Beratungseinsatz muss einmal je Vierteljahr erfolgen) Pflegesachleistungen und Pflegegeld Häusliche Pflege alles über Sachleistungen und Pflegegeld Was sind Pflegesachleistungen? Häusliche Betreuung Was ist Pflegegeld? Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld Ambulant betreute Wohngruppen Urlaubsvertretung für die Pflegeperson Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Auslandsaufenthalt Pflegegeld während Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitation Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Rundum perfekt versorgt die vollstationäre Pflege Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe Betreuungs- und Entlastungsleistungen Kombination mit zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Was sind Pflegesachleistungen? Wenn die tägliche Pflege nicht von freiwilligen Helfern aus dem Familien- oder Bekanntenkreis geleistet werden kann oder diese entlastet werden sollen, können Sie Pflegesachleistungen beantragen. Damit ist der Einsatz von Fachpflegekräften gemeint, die direkt mit der BKK Pflegekasse Mobil Oil abrechnen. Der Pflegebedürftige erhält also kein Geld, sondern den Gegenwert in Form von professioneller Pflege. Dabei können die Einsätze flexibel und in der Anzahl unbegrenzt nach den individuellen Bedürfnissen an gefordert werden. Die BKK Pflegekasse Mobil Oil übernimmt die notwendigen Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in folgender Höhe: Pflegesachleistungen für die Pflegestufe unterhalb I bis zu 231,00 Euro monatlich Pflegesachleistungen für die Pflegestufe I bis zu 468,00 Euro monatlich bis zu 689,00 Euro monatlich (erhöhter Betrag) Pflegesachleistungen für die Pflegestufe II bis zu 1.144,00 Euro monatlich bis zu 1.298,00 Euro monatlich (erhöhter Betrag) Pflegesachleistungen für die Pflegestufe III bis zu 1.612,00 Euro monatlich Pflegesachleistungen für Härtefälle (außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand) bis zu 1.995,00 Euro monatlich Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Pflegedienst ab, der Art, Inhalt, Umfang und Kosten der Einsätze genau festlegt. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie in unseren Service-Points oder telefonisch unter der kostenlosen Service-Hotline Was ist Pflegegeld? Wenn sich der Pflegebedürftige durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde betreuen lässt, unterstützt die BKK Pflegekasse Mobil Oil diese Hilfen durch ein Pflegegeld. Dem Pflegebedürftigen steht es dabei frei, ob er das Pflegegeld als Anerkennung an die Pflegeperson weitergibt oder nicht. Grundsätzlich ist Pflegegeld, das an einen Familien angehörigen gegeben wird, kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. Die BKK Pflegekasse Mobil Oil zahlt hier: Pflegegeld für die Pflegestufe unterhalb I 123,00 Euro monatlich Pflegegeld für die Pflegestufe I 244,00 Euro monatlich 316,00 Euro monatlich (erhöhter Betrag) Pflegegeld für die Pflegestufe II 458,00 Euro monatlich 545,00 Euro monatlich (erhöhter Betrag) Pflegegeld für die Pflegestufe III 728,00 Euro monatlich Die erhöhten Beträge erhalten Menschen, die zusätzlich zur Pflegestufe eine eingeschränkte Alltagskompetenz bestätigt bekommen haben. Während einer Kurzzeitpflege oder einer Verhinderungspflege wird ab dem 01. Januar 2013 das Pflegegeld grundsätzlich für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte des anteiligen Pflegegeldes gezahlt. Ab dem 29. Tag einer Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld eingestellt. Der Pflegebedürftige hat auch dann Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn er in einer Altenwohnung oder in einem Altenwohnheim in einem Appartement oder in einer Wohnung lebt. Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld Können Sie als private Pflegeperson aus beruflichen oder anderen Gründen nur einen Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, ermöglicht es die BKK Pflegekasse Mobil Oil, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehenden Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, hat er daneben einen Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Der Anteil berechnet sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag. Da in vielen Fällen das Ausmaß der notwendigen Pflegesachleistungen im Voraus nicht feststellbar ist, wird das anteilige Pflegegeld im Nachhinein monatlich ermittelt und ausgezahlt. Die erhöhten Beträge erhalten Menschen, die zusätzlich zur Pflegestufe eine eingeschränkte Alltagskompetenz bestätigt bekommen haben. Wichtig ist, dass die Qualität der häuslichen Pflege, die von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn geleistet wird, sichergestellt ist. 8 9
6 Ambulant betreute Wohngruppen Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, die dort mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben und Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag. Der Wohngruppenzuschlag wird in Höhe von 205,00 Euro monatlich gewährt. Bei ambulant betreuten Wohngruppen handelt es sich um Wohngemeinschaften von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen oder Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, also mit einer festgestellten Pflegestufe unterhalb I, mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Pflegekraft in der Wohngruppe tätig ist, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten übernimmt oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet. Eine ambulant betreute Wohngruppe darf aus maximal 12 Personen bestehen. Wer eine solche Gruppe gründet, erhält dafür eine Förderung in Höhe von 2.500,00 Euro pro Person. Der Gesamtbetrag für eine Wohngemeinschaft ist auf ,00 Euro begrenzt. Die Förderung endet, wenn die zur Verfügung gestellte Summe von 30 Millionen Euro aufgebraucht ist. Weitere zehn Millionen Euro stehen für die wissenschaftlich gestützte Weiterentwicklung neuer Wohnformen zur Verfügung. Gefördert werden Konzepte, die eine bewohnerorientierte individuelle Versorgung außerhalb von vollstationären Einrichtungen anbieten Urlaubsvertretung für die Pflegeperson Können Sie als Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht ausführen, übernimmt die BKK Pflegekasse Mobil Oil für Sie die Kosten der notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung für diese Verhinderungspflege ist, dass Sie als Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner persönlichen Umgebung gepflegt haben. Diese Regelung gilt ab der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1.612,00 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806,00 Euro (50% der Kurzzeitpflege) auf insgesamt 2.418,00 Euro erhöht werden. Diese Möglichkeit besteht, soweit noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Bei einer Ersatzpflege durch Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in einer häuslichen Umgebung leben, sind die Aufwendungen der Pflegekasse auf die Höhe des in der jeweiligen Pflegestufe festgelegten 1,5-Fachen des Pflegegeldbetrages beschränkt. Hinweis Wenn der Pflegebedürftige Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen muss, da die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, wird in diesen Fällen grundsätzlich die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. Ab dem 29. Tag einer Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld eingestellt. Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden und reicht auch eine teilstationäre Pflege nicht aus, besteht ein Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Die sogenannte Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr oder einen Gesamtbetrag von 1.612,00 Euro beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für die Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612,00 Euro auf dann 3.244,00 Euro verdoppelt werden, soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Fall ebenfalls um das Doppelte auf acht Wochen pro Kalenderjahr. Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Handelt es sich um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie zum Beispiel saugende Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe, so können von der BKK Pflegekasse Mobil Oil hierfür monatlich bis zu 40,00 Euro zur Verfügung gestellt werden. Nicht zum Verbrauch bestimmte, meist technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Pflegebetten (die vorrangig leihweise angeboten werden) sowie Hausnotrufanlagen. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung erhalten Sie von den Beratern der BKK Pflegekasse Mobil Oil. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die BKK Pflegekasse Mobil Oil kann finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen der Umgestaltung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Beispielsweise für fest eingebaute technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen Versicherte keinen Eigenanteil leisten. Der Zuschuss der BKK Pflegekasse Mobil Oil beträgt pro Maßnahme maximal 4.000,00 Euro. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung leben und die Wohnumfeldverbesserung mehreren zugutekommt, kann der Zuschuss für jeden Pflegebedürftigen erbracht werden. Hier gilt ein maximaler Leistungsbetrag von ,00 Euro. Auslandsaufenthalt Hat ein Pflegebedürftiger seinen Wohnsitz in einem Land des europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz, besteht grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld. In allen übrigen Staaten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen für die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Lediglich bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland von maximal sechs Wochen wird das Pflegegeld weitergezahlt. Hat ein Pflegebedürftiger vor seinem sechswöchigen Auslandsaufenthalt Pflegesachleistungen bezogen, erhält er diese nur dann im Ausland weiter, wenn ihn seine Pflegeperson begleitet. Pflegegeld während Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitation Für die Dauer einer vollstationären Krankenhausbehandlung beziehungsweise einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen grundsätzlich. Lediglich in den ersten vier Wochen der jeweiligen stationären Behandlung wird das Pflegegeld weitergezahlt. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Können Sie als Pflegeperson die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen, dann hat der Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, damit Sie als Pflegeperson entlastet werden oder wenn sich die Pflegebedürftigkeit kurzfristig erheblich erhöht hat. Auf diese Weise stellen wir eine stetige Betreuung sicher. Die teilstationäre Pflege ist zeitlich unbegrenzt. Außerdem beinhaltet sie die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück. Der Gesamtwert der von der BKK Pflegekasse Mobil Oil zu erbringenden Leistung beträgt im Kalendermonat: für die Pflegestufe unterhalb I (teilstationäre Tages- und Nachtpflege) 231,00 Euro monatlich für die Pflegestufe I (teilstationäre Tages- und Nachtpflege) 468,00 Euro monatlich 689,00 Euro (erhöhter Betrag) für die Pflegestufe II (teilstationäre Tages- und Nachtpflege) 1.144,00 Euro 1.298,00 Euro (erhöhter Betrag) für die Pflegestufe III (teilstationäre Tages- und Nachtpflege) 1.612,00 Euro Die Tages- und Nachtpflege kann mit dem Pflegegeld bzw. den Sachleistungen ohne Anrechnung kombiniert werden. Rundum perfekt versorgt die vollstationäre Pflege Nicht immer ist es möglich, dass pflegebedürftige Menschen ganz oder teilweise zu Hause von einem Familienangehörigen, Freund oder Nachbarn gepflegt werden. Wenn Sie auf eine vollstationäre Versorgung angewiesen sind, erbringt die BKK Pflegekasse Mobil Oil Leistungen, die Ihnen helfen. Zu unseren Leistungen gehören pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung durch das Heimpersonal. Die Pflegekasse übernimmt einen Betrag in Höhe von 75 % des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, maximal jedoch den Betrag, der abhängig von der Pflegestufe ist. Ein eventueller Restbetrag ist von den Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Außerdem kann das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen Investitionskosten in Rechnung stellen, soweit sie nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden. Wie bei den Leistungen im Rahmen der ambulanten Pflege ist die Höhe der Zahlungen auch hier abhängig vom Grad der Pflegestufe: für die Pflegestufe I bei vollstationärer Pflege 1.064,00 Euro für die Pflegestufe II bei vollstationärer Pflege 1.330,00 Euro für die Pflegestufe III bei vollstationärer Pflege 1.612,00 Euro Achtung Vollstationäre Pflege ist erst eine Alternative, wenn weder häusliche noch teilstationäre, also ambulante Pflege möglich ist. In der Pflegeversicherung gilt grundsätzlich: ambulant vor stationär. Pflegebedürftige der Pflegestufe III, bei denen ein außergewöhnlich hoher beziehungsweise intensiver Pflegeaufwand vorliegt, können als Härtefälle anerkannt werden. Für solche Pflegefälle werden unter besonderen Bedingungen monatlich bis zu 1.995,00 Euro gezahlt. Reicht das Einkommen eines Pflegebedürftigen nicht aus, die von ihm zu tragenden Kosten zu decken, so ist ein Antrag auf Übernahme dieses Kostenan teils beim zuständigen Sozialhilfeträger möglich. Dabei wird nach Bedürftigkeit und Angemessenheit entschieden. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe Für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft oder die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund stehen, übernehmen wir bis zu 266,00 Euro im Monat, aber höchstens 10 % des Heimentgelts. Wird der pflegebedürftige Behinderte regelmäßig auch zu Hause gepflegt, hat er für die Tage in der häuslichen Umgebung Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld. Betreuungs- und Entlastungsleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen I, II und III sowie Menschen, bei denen keine Pflegestufe, aber eine Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde (Pflegestufe unterhalb I). Die Höhe des monatlichen Anspruchs beträgt ab dem für diesen Personenkreis 104,00 Euro, also 1.248,00 Euro im Jahr. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren Betreuungsbedarf erhalten ab dem den erhöhten Betrag von 208,00 Euro monatlich, also 2.496,00 Euro im Jahr. In den Pflegegutachten nimmt der MDK Stellung zu der Frage, ob eine Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt und ob ein erheblicher oder erhöhter Betreuungsbedarf besteht. Diese Beträge sind zweckgebunden und für zugelassene und qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsangebote einzusetzen. Entsprechende Angebote dienen der allgemeinen Anleitung und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Kombination mit zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Mit dem können Sie 40 % Ihrer zustehenden Sachleistungsbeträge auch als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um Angebote, die auf die Entlastung der/des pflegenden Angehörigen/Lebenspartners bzw. der Pflegeperson ausgerichtet sind. Dies gilt zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Ansprüchen von 104,00 Euro bzw. 208,00 Euro. Die Vergütung für ambulante Pflegesachleistungen ist dabei vorrangig abzurechnen. Im Rahmen der Kombinationsleistung gilt die Erstattung der Aufwendungen als Inanspruchnahme der Sachleistung. Insofern dürfen Sachleistungen und die weitergehenden niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote bei der Kombinationsleistung gemeinsam dem Pflegegeld gegenübergestellt werden
7 Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen Rentenversicherung für ehrenamtliche Pflegepersonen Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Pflegeunterstützungsgeld) Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit Reduzierte Arbeitszeit reduziertes Gehalt Beiträge zur Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Freiwillige Arbeitslosenversicherung Hilfe für Helfer kostenfreie Kurse und kostenfreie Beratung Pflegekurse Kompetente Beratung für private Helfer Rentenversicherung für ehrenamtliche Pflegepersonen Ob Nachbar, Freund oder Angehöriger, auch für die privaten freiwilligen Helfer sind wir da. Pflegepersonen sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Für diese freiwilligen Helfer, die sogenannten Pflegepersonen, ist es wichtig und unerlässlich, sozial abgesichert zu sein, die Pflegeleistungen honoriert zu bekommen sowie beraten und geschult zu werden. Mit den nachfolgenden Hilfen leistet die BKK Pflegekasse Mobil Oil einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Pflegepersonen. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Pflegeunterstützungsgeld) In einem akuten Pflegefall haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine gute Pflege zu organisieren. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der Beschäftigte dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorzulegen. Die kurzzeitige Freistellung können alle Arbeitnehmer unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße in Anspruch nehmen. Während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben pflegende Angehörige in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt (Pflegeunterstützungsgeld) für bis zu zehn Arbeitstage. Dies gilt, wenn sie für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes beanspruchen können. Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegezeit. Die Pflegezeit ist eine unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, haben einen Anspruch auf bis zu sechs Monate Freistellung von der Arbeit. Voraussetzungen dafür sind: Die zu pflegende Person ist mindestens in die Pflegestufe I eingestuft Der Arbeitgeber hat mehr als 15 Beschäftigte Die Pflegezeit muss gegenüber dem Arbeitgeber zehn Tage vor Inanspruchnahme schriftlich angekündigt wer den. Dabei sind Zeitraum und zeitlicher Umfang (volle oder teilweise Freistellung) der Pflegezeit mitzuteilen. Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK nachgewiesen werden. Reduzierte Arbeitszeit reduziertes Gehalt Im Familienpflegezeitgesetz steht, dass Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden vereinbaren können, um in dieser Zeit einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen insgesamt 24 Monate nicht überschreiten (Gesamtdauer). Für die Dauer der Freistellung gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Beschäftigten auf Antrag ein in monatlichen Raten zu tilgendes zinsloses Darlehen. Die Familienpflegezeit bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Unterschied zu den Regelungen im Pflegezeitgesetz ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen solchen Familienpflegezeitvertrag abzuschließen. In versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht sind durch das Familienpflegezeitgesetz keine besonderen Regelungen geschaffen worden
8 Beiträge zur Rentenversicherung Wenn Sie Pflegebedürftige betreuen und dabei einem Familienmitglied oder Freund ermöglichen, in der eigenen Wohnung bleiben zu können, müssen Sie zwangsläufig ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten. Das hat zur Folge, dass Sie sich nicht um die eigene Altersvorsorge kümmern können. Wir von der BKK Pflegekasse Mobil Oil sind für Sie da. Wir zahlen für Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren. Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach Pflegeeinstufung und tatsächlichem Pflegeaufwand. Gesetzliche Unfallversicherung Die BKK Pflegekasse Mobil Oil sorgt dafür, dass Sie als Pflegeperson gesetzlich unfallversichert sind. Damit gewährleisten wir wie bei Arbeitnehmern, dass Sie bei Unfällen im Zusammenhang mit Ihrer Pflegetätigkeit und Ihren damit verbundenen Fahrten abgesichert sind. Freiwillige Arbeitslosenversicherung Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen wenigstens 14 Stunden pro Woche versorgen, haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Ihren Antrag reichen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Er ist innerhalb von einem Monat nach Aufnahme Ihrer Pflegetätigkeit zu stellen. Die genauen Voraussetzungen zur freiwilligen Weiterversicherung erfragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit. Hilfe für Helfer kostenfreie Kurse und kostenfreie Beratung Wenn pflegebedürftige Personen auf die Versorgung durch andere angewiesen sind, brauchen sie Menschen, auf die sie sich verlassen können. Die Motivation, einander zu helfen, ist bei einer Pflege durch freiwillige Betreuer meist sind es Angehörige allein schon durch das besondere persönliche Verhältnis zueinander groß. Hilfe benötigen jedoch auch die Pflegepersonen selbst. Denn nicht selten ist eine solche Situation, in der Pflegende unter großer Selbstaufgabe jahrelang einen Angehörigen intensiv betreuen, enorm belastend. Die Pflegenden sind überfordert, vernachlässigen ihre eigenen sozialen Kontakte und sind in den meisten Fällen weder auf die neue Herausforderung vorbereitet noch für sie ausgebildet. Deshalb unterstützt die BKK Pflegekasse Mobil Oil vor allem auch die privaten Pflegepersonen, die die häusliche Pflege überhaupt erst möglich machen. Wir sind für Sie da! Pflegekurse Die BKK Pflegekasse Mobil Oil bietet professionelle Schulungen und Betreuungsgespräche für private Pflegepersonen an. In den Kursen werden alle wichtigen Themen der häuslichen Pflege behandelt. Hier können Sie Kenntnisse erwerben oder vertiefen, die zur ambulanten Pflege in der Um gebung des Pflegebedürftigen notwendig sind. In praktischen Übungen trainieren Sie Pflegehandlungen für die unterschiedlichsten Situationen. Auch die Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen, der Erfahrungsaustausch mit Menschen in ähnlicher Situation sowie die Beratung über Hilfsmittel und Rehabilitationsleistungen sind Bestandteil unserer Kurse. Alle Seminare werden von erfahrenen Pflegefachkräften durchgeführt. Kompetente Beratung für private Helfer Die Beratungsgespräche finden in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt. Sie werden von pflegeerfahrenen Fachkräften durchgeführt. Als Pflegeperson haben Sie hierbei die Gelegenheit, alle Fragen und Probleme zu erörtern, die die Pflege zu Hause mit sich bringt
9 Unsere Entscheidungshilfe für eine gute Wahl Viele Aspekte sind zu beachten, um grundlegende Entscheidungen zu treffen. Ganz besonders wichtig sind Entscheidungen, die Ihre Zukunft betreffen. Daher bieten wir Ihnen anhand unserer Checklisten die Möglichkeit, wichtige Fragen rund um Ihre Pflege und die Wahl eines geeigneten Pflegeheims aufzustellen und nach Wichtigkeit zu beantworten. Beantworten Sie die Fragen per Kreuz mit Ja oder Nein. Bedenken Sie dabei: Nicht alle Aspekte sind gleich wichtig. Kreuzen Sie deshalb in der dritten Spalte die Fragestellungen an, die Ihnen persönlich besonders am Herzen liegen. Der Pflegedienst, der in den für Sie wichtigen Kriterien am besten abgeschnitten hat, könnte Sie künftig pflegen. Thema: Beratung und Information Ja Nein Wichtig Werden Sie vor Vertragsvorlage umfassend und kostenlos zu Hause beraten? Fragt der Anbieter ausreichend nach Ihren persönlichen Wünschen, Ihrer individuellen Situation und den notwendigen Leistungen? Berücksichtigt der Anbieter dabei auch genügend Ihre Vorgeschichte wie etwa Unfall, Krankheiten oder Therapien? Beantwortet der Pflegedienst alle Ihre Fragen ausführlich und geduldig? Erhalten Sie ausführliche und verständliche Informationen über die Finanzierung der Pflege sowie einen schriftlichen Überblick über Leistungen und Preise? Ratgeber und Checklisten Erklärt der Pflegedienst das Abrechnungsverfahren verständlich und erläutert er auch, welche der Hilfen die Pflegekasse trägt und welche Sie bezahlen müssen? Ist der Anbieter rund um die Uhr erreichbar? Wie finde ich den richtigen Pflegedienst? Unsere Entscheidungshilfe für eine gute Wahl Pflegedokumentation Wie finde ich das richtige Heim? Checkliste als Entscheidungshilfe Thema: Leistungsangebot Ja Nein Wichtig Ist der Pflegedienst außer für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für die medizinische Behandlungspflege zugelassen? Wie finde ich den richtigen Pflegedienst? Sind Sie alters- oder krankheitsbedingt als Pflegebedürftiger auf die Hilfe anderer angewiesen, kommt ein Pflegedienst in Betracht. Die Auswahl ist hier nicht ganz leicht. Und vor allem: Nicht jeder Pflegedienst entspricht den üblichen Qualitätsanforderungen. Deshalb ist es wichtig, bei der Auswahl sorgfältig und strukturiert vorzugehen. Unsere Checkliste soll Ihnen helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Die Überprüfung ist auch dafür geeignet, ein bereits bestehendes Pflegeverhältnis noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Wir empfehlen, zwei bis drei Pflegedienste um ein kostenloses Beratungsgespräch zu bitten. Ziehen Sie Angehörige oder Freunde hinzu, sie können Ihnen bei der Beurteilung des Pflegedienstes zur Seite stehen. Dieses Erstgespräch findet am besten dort statt, wo der Pflegebedürftige auch betreut wird. Es soll Ihnen helfen, sich über das Angebot und die Qualität umfassend zu informieren. Nicht jeder Anbieter ist auf alle Patientengruppen ausgerichtet. Fragen Sie deshalb nach Erfahrungen und Qualifikationen des Personals hinsichtlich Ihrer persönlichen Anforderungen. Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck und achten Sie dabei auch auf Ihr Bauchgefühl. Bitten Sie um ein kostenloses schriftliches Angebot für die von Ihnen gewünschten Leistungen. Bietet der Pflegedienst Service- oder Zusatzleistungen wie Menübringdienst oder Fußpflege zu akzeptablen Konditionen an? Bietet der Pflegedienst die für Sie notwendigen technischen Hilfsmittel oder Möglichkeiten der Wohnraumanpassung wie höhenverstellbares Bett, Badezimmerumbauten oder Hausnotrufgerät in ausreichendem Maße an? Sind alle für Sie notwendigen Leistungen im Programm des Anbieters enthalten oder vermittelbar? Wird die Betreuung auch kurzfristig übernommen? Hat der Anbieter einen 24-Stunden-Dienst für Notfälle, kommt er auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen? Können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel schnell und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden? 16 17
10 Thema: Pflegepersonal Ja Nein Wichtig Thema: Pflegevertrag, -plan und -dokumentation Ja Nein Wichtig Ist Ihnen das Personal sympathisch? Werden Sie sich mit der Pflegekraft wohlfühlen und gut mit ihr zurechtkommen? Achten die Pflegekräfte ausreichend auf Sauberkeit und Hygiene, wie zum Beispiel saubere Arbeitskleidung und Handschuhe während der Pflege? Beschäftigt der Anbieter genügend Fachkräfte wie examinierte Krankenschwestern und -pfleger oder Altenpfleger? Finden zwischen Pflegebedürftigem, Pflegekraft, Angehörigen und Ärzten regelmäßige Besprechungen statt, um einen guten Austausch und die Anleitung in der Pflege sicherzustellen? Arbeitet der Pflegedienst gut mit Ihrem Hausarzt zusammen? Werden die wichtigen, zum Beispiel medizinischen Pflegetätigkeiten von den Fachkräften geleistet? Übernimmt bei Ausfall Ihrer Pflegekraft eine gleich qualifizierte Fachkraft Ihre Pflege? Bilden sich die Pflegekräfte genügend weiter und bringen sie so ihr Fachwissen auf den neuesten Stand? Wird die Pflege in konstant guter Qualität und möglichst immer von der gleichen Pflegekraft geleistet? Wird ein schriftlicher Pflegevertrag mit Ihnen abgeschlossen, in dem Leistungen, Pflegezeiten und Kosten zufriedenstellend und verbindlich festgelegt sind? Sind alle Kosten, die nicht von der Pflegekasse getragen werden können, explizit ausgewiesen? (Eigenanteile) Sind Vorauszahlungen im Vertrag definitiv ausgeschlossen? Ermöglicht Ihnen die Kündigungsfrist des Pflegevertrags einen kurzfristigen Wechsel? (Ihre Kündigungsfrist sollte maximal zwei Wochen betragen.) Werden Art und Umfang der Pflege in ausreichendem Maße gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen geplant und fortlaufend abgestimmt? Richtet sich dieser Pflegeplan angemessen an Ihrem Tagesablauf aus? Wird die schriftliche Pflegedokumentation regelmäßig, gut und übersichtlich geführt? Erhalten Sie einmal monatlich die Unterlagen über die erbrachten Leistungen zum Gegenzeichnen? Erklärt Ihnen der Pflegedienst nachvollziehbar den Leistungsnachweis? Gibt er Ihnen ausreichend Gelegenheit, die Auflistung in Ruhe zu überprüfen? Ist die Pflegedokumentation in Ihrer Wohnung für alle an der Pflege Beteiligten einsehbar hinterlegt? Können Sie Ihre Pflegekraft frei wählen, zum Beispiel wenn Sie nur von einer männlichen/weiblichen Pflegekraft betreut werden möchten? Haben Sie eine kompetente und zuverlässige Pflegedienstleitung als Ansprechpartner, die bei Beschwerden oder Änderungswünschen für Sie da ist? Thema: Sicherheit Ja Nein Wichtig Werden Ihre Wohnungsschlüssel sicher vor Dritten aufbewahrt? Ist gewährleistet, dass allein die zuständige Pflegekraft Zugang zu Ihrer Wohnung hat? Ist der Anbieter ausreichend gegen Schäden versichert, die möglicherweise durch ihn an Ihrem Privateigentum verursacht werden? Pflegedokumentation Die Pflegedokumentationsmappe besteht aus der Pflegeplanung und Formblättern für die tägliche Eintragung über die erbrachten Leistungen sowie aus Informationen, die für Ihre Pflege von Bedeutung sind, wie zum Beispiel Medikamentengabe oder Hausarztbesuche. Anhand der regelmäßigen Einträge werden der Pflegeverlauf und alle Veränderungen der Pflegesituation dokumentiert. Sie sind sich beim Vertrag nicht sicher? Dann unterschreiben Sie nicht gleich, sondern lesen Sie alles nochmals in Ruhe durch oder sprechen Sie mit einem Freund oder Angehörigen. Natürlich helfen wir Ihnen auch weiter nutzen Sie unsere kostenlose Service-Hotline unter
11 Ihre persönliche Checkliste für den Erstbesuch in einem Heim Einrichtung: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Datum: Ansprechpartner: Telefon: Ja Nein Wichtig Hat das Heim eine akzeptable Entfernung zur derzeitigen Wohnung, zu Angehörigen, Freunden, Nachbarn? Ist das Heim mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar? Liegen Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken, Geschäfte, Post, Bank, Restaurants und Frisör in annehmbarer Entfernung? Sind Lage und Umgebung des Heims akzeptabel? Sind Größe und Platzanzahl der Einrichtung annehmbar beziehungsweise überschaubar? Ist die Heimpforte rund um die Uhr, also auch nachts, besetzt? Ist das Heim hinreichend barrierefrei, alters- und rollstuhlgerecht ausgestattet? Sind ansprechende Grün-, Garten- oder Hofanlagen vorhanden? Wie finde ich das richtige Heim? Wenn es notwendig ist, einen Menschen in einem Heim zu pflegen, wird das oft als ein Schicksalsschlag empfunden. Für die Betroffenen selbst zählt der Umzug ins Heim zu den gravierendsten Einschnitten im Alter. Sie verlieren auf einen Schlag ihre vertraute Umgebung, büßen Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit ein. Auch wenn bisweilen Jüngere durch schwere Erkrankungen oder Unfälle zu einem Pflegeaufenthalt im Heim gezwungen sind in der Regel sind es alte Menschen, die auf Dauer ihr Zuhause gegen eine Heimunterbringung tauschen. Es ist wichtig, dass Sie sich als Pflegebedürftiger in der ausgewählten Einrichtung wohlfühlen und Sie dort optimal versorgt werden. Checkliste als Entscheidungshilfe Ob Sie sich in einem Heim wohlfühlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wohlfühlen im Heim hat viele Aspekte. Es hängt von vielen individuellen Anforderungen ab. Für die einen ist die Gewissheit der schnellen Hilfe in Notsituationen entscheidend, für andere ist das Zwischenmenschliche das Hauptkriterium und wiederum anderen ist der Wohnkomfort besonders wichtig. Unsere Checkliste hilft Ihnen, das richtige Heim zu finden. Vor der Überprüfung ist es jedoch sinnvoll, sich beraten zu lassen. Durch den jahrelangen Kontakt kann der Hausarzt die gesundheitliche Situation am besten einschätzen. Er kann beurteilen, ob eine häusliche Pflege noch möglich oder eine Heimunterkunft unausweichlich ist. Wenn eine stationäre Pflege erforder lich ist, sollten Sie Kontakt mit der BKK Pflegekasse Mobil Oil aufnehmen. Wir informieren und beraten Sie gern! Einrichtungen finden Sie auf der Website Telefonische Auskünfte Möchten Sie weitere Informationen über stationäre Pflege einholen? Telefonische Auskünfte erhalten Sie auch bei Sozialämtern, den Altenhilfe-Abteilungen der Kommunen, Seniorenbüros, Wohlfahrtsverbänden oder Seniorenbeiräten der Gemeinden. Ist eine besonders schnelle Heim auf nahme notwendig, jedoch noch kein Platz in dem ausge wählten Heim vorhanden, können Sie möglicherweise die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Informationen dazu erhalten Sie unter unserer kostenlosen Service-Hotline Beide Leistungen sind übrigens miteinander kombinierbar. Sind die öffentlichen Räumlichkeiten des Heims wie Speiseraum, Wohnzimmer, TV-Raum, Cafeteria und Kiosk ansprechend und in ausreichendem Maße geöffnet oder zugänglich? Gibt es annehmbare Gästezimmer für Angehörige und/oder eine akzeptable Teeküche, die das Zubereiten und Aufbewahren eigener Getränke und Speisen ermöglicht? Sind alle wichtigen Dienstleister wie Frisör, Fußpflege und Therapiezentrum im Heim vorhanden? Hat das Heim mehr Wohn- als Krankenhauscharakter? Hat die Einrichtung eine angenehme, freundliche und ruhige Atmosphäre? Wird mit allen Heimbewohnern respektvoll umgegangen und die Privatsphäre genügend geachtet? Wirken die Heimbewohner präsent, zufrieden, gepflegt, aktiv? Sind in dem Heim auch attraktive Einzelzimmer verfügbar? Ist das Zimmer alters-/behindertengerecht ausgestattet? Hat das Zimmer ein eigenes und annehmbares Bad/WC? Sind die Zimmer abschließbar? Wird Ihnen ein Hausschlüssel ausgehändigt? Sind Zimmergröße und -ausstattung annehmbar, wirken die Zimmer hell und freundlich? Ist Ihnen die Mitnahme eigener Möbel und Teppiche oder Gardinen erlaubt? Dürfen Sie Ihr Haustier in das Heim mitnehmen? 20 21
12 Ja Nein Wichtig Ist die Betreuung durch Ärzte rund um die Uhr, an Wochenenden und feiertags ausreichend gewährleistet? Können Sie Ihren Arzt frei wählen? Ist die Betreuung durch Pflegefachkräfte auch rund um die Uhr, an Wochenenden und feiertags sichergestellt? Wird Ihr individueller Pflegeplan gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen erstellt und genügend auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt? Sind die Mitarbeiteranzahl und der Anteil an Fachkräften im Heim angemessen? Verfügt das Heim über einen Sozialdienst, einen Fahrdienst und eine seelsorgerische Betreuung? Bietet das Heim den Bewohnern in ausreichendem Maße Feiern, Ausflugsangebote, Freizeitund Kulturangebote? Gibt es die Möglichkeit, im Haus zum Gottesdienst zu gehen? Sind die Mahlzeiten, ihre Anzahl und die Essenszeiten akzeptabel? Gibt es im Heim eine freie Menüauswahl? Sind in der Einrichtung Diäten, Schonkost und vegetarische Kost möglich? Ist es möglich, auf die Menügestaltung Einfluss zu nehmen? Können sich die Bewohner im Heim auch selbst versorgen? Ist es möglich, sich das Essen auf das Zimmer bringen zu lassen? Werden die Zimmer regelmäßig und ausreichend gereinigt? Bietet die Einrichtung die Reinigung der persönlichen Wäsche und auch spezielle Reinigungen (chemische Reinigung) an? Sind die Besuchs-, Ruhe- und Weckzeiten annehmbar und flexibel? Wurde Ihnen ein schriftliches Pflege- und Betreuungskonzept ausgehändigt und erklärt? Haben Sie genügend Informationen und/oder einen Hausprospekt über die Leistungen erhalten? Ermöglicht Ihnen das Heim vorab ein Probewohnen? Sind die Aufnahmebedingungen für Sie akzeptabel? Sind die Anmelde- oder Wartezeiten des Heims für Sie annehmbar? Sind die Anmeldegebühren, Einmalzahlungen, Kautionen und Sonderkosten angemessen? Sind alle Kosten hinreichend aufgeschlüsselt und nachvollziehbar? Gibt es einen Heimbeirat oder Heimfürsprecher, der Ihre Interessen vertritt? 22 23
13 Freiwillig getestet Celle Service-Point: Burggrafstraße Celle Mehr Service 9 x in Folge Hamburg Service-Point: Hühnerposten Hamburg Heusenstamm Service-Point: Am Lindenbaum Heusenstamm München Service-Point: Friedenheimer Brücke München Geöffnet montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr Weitere Informationen: Krankenkassen im Test Leistungen für Gesundheitsbewusste sehr gut Ausgabe 11/2014; Im Test: 83 Krankenkassen Stand: Januar 2015
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