2 Die Unternehmung 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Gewerbefreiheit Freie Berufe
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- Claus Engel
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1 1 2 Die Unternehmung 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Gewerbefreiheit Grundsätzlich kann jedermann ein Gewerbe betreiben Gesetzliche Grundlagen: Gewerbefreiheit ermöglicht freien Wettbewerb, preisgünstige Bedarfsdeckung Zum Schutz der Öffentlichkeit Beschränkungen der Gewerbefreiheit: genehmigungspflichtige Tätigkeiten Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Steuerliche Belastung der gewerblichen Unternehmen (UN): Freie Berufe Nicht zum Gewerbe gehören die Freien Berufe wie Vorteile: Computerfachleute seit ingenieurähnliche Tätigkeiten:
2 Existenzgründungen Beginn einer selbständigen Tätigkeit im Haupt oder Nebenerwerb Anmeldung der Unternehmung: a) Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Ortsbehörde (Ortsamt) b) Eintragung ins Handelsregister bei Kaufleuten c) Meldung beim Betriebsfinanzamt d) Anmeldung zur zuständigen Berufsgenossenschaft e) Meldung an zuständige Industrie und Handelskammer Wichtige Voraussetzungen für eine Existenzgründung: Geschäftsidee Businessplan u. a. für Zuschüsse: Gründungszuschuss Einstiegsgeld Kredite Wahl der Rechtsform Buchführung
3 3 2.2 Kaufmannseigenschaften Seit Neuregelung: Kaufmann ins Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende mit vollkaufmännischer Betriebsführung gelten die Vorschriften des HGB Kaufmannsarten: Option zum Handelsregister beim IstKaufmann: Pflicht (steuerrechtlich) für den Übergang vom Nichtkaufmann zum Kaufmann,wenn a) die Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze mehr als , im Kalenderjahr betragen haben oder b) der Gewinn aus Gewerbebetrieb , im Wirtschaftsjahr überstiegen hat Nichtkaufleute können sich ins Handelsregister eintragen lassen Kaufmann Vorschriften des HGB 2.4 Handelsregister amtliches Verzeichnis der Kaufleute (Registergericht) Tatbestände: Firma (Name) Haftung Geschäftssitz Prokura Inhaber u.ä. Handelsregister Gliederung: Abteilung A Einzelunternehmungen und Personengesellschaften Abteilung B Kapitalgesellschaften
4 4 2.4 Unternehmung Einzelunternehmung Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer Person aufgebracht wird, die das Unternehmen verantwortlich leitet und das Risiko allein trägt Firma Familienname und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen (Übereinstimmung mit bürgerlichen Namen) und Zusatz Vorteile: Nachteile: Personengesellschaften Vertraglicher Zusammenschluss von natürlichen Personen Offene Handelsgesellschaft (OHG) OHG vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen zum Name der Firma : Personen, Sach, Fantasiefirma oder gemischte Firma und Zusatz OHG a) Gesellschaftsvertrag formfrei, Schriftform üblich, b) Beginn der Gesellschaft mit Gesellschaftsvertrag (Innenverhältnis), mit Geschäften im Namen der Firma (Außenverhältnis) Eintragung in das HR c) Gewinnverteilung Gesetzlicher Anspruch auf 4% seines Kapitalanteils Privateinlagen und entnahmen sind zu berücksichtigen. Restgewinn wird nach Köpfen verteilt. Gesellschaftsvertrag kann abweichende Festlegungen treffen
5 5 d) Vertretungsvollmacht der Gesellschafter: Gesetzlich ist jeder Gesellschafter allein zur Vertretung berechtigt Einzelvertretungsmacht Vertraglich gesonderte Festlegungen Vertretungsmacht Prokura e) Haftung: Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner und die OHG mit dem Gesellschaftsvermögen f) Auflösung: auf Beschluss der Gesellschafter nach Ablauf der Vertragsdauer durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch Kündigung oder Tod eines Gesellschafters Kommanditgesellschaft (KG) KG vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet mindestens ein Gesellschafter beschränkt haftet KG auch juristische Personen als Vollhafter möglich Firma der KG kann aus Personen, Sach, Fantasiefirma oder einer gemischten Firma bestehen und muss den Zusatz KG enthalten Rechte und Pflichten des Komplementärs wie bei der OHG
6 6 Eingeschränkte Rechte der Kommanditisten: Widerspruch Kontrolle Gewinnanteil Kündigung Pflichten des Kommanditisten: Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft vertragliche Vereinigung eines Kaufmanns (natürlich oder juristische Person) mit einem Kapitalgeber (natürliche oder juristische Person), dessen Einlagen in das Vermögen des Kaufmanns übergehen. Firma: Rechtsstellung: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ( GbR) GbR vertragliche Vereinigung von Personen, die sich verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zieles in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten. Rechtsverhältnisse: keine Firma nicht im Handelsregister eingetragen endet mit Erfüllung des beabsichtigten Zwecks Beiträge in Geld, Sachen, Forderungen, Rechten und Dienstleistungen durch Gesellschafter und Geschäftsführung gemeinschaftliches Vermögen
7 7 Geschäftsführung : Gesellschafter gemeinschaftlich bzw. Übertragung auf einen Gesellschafter Vertretung : mit Vollmacht der Gesellschafter Gesellschafter haften persönlich (auch als Gesamtschuldner) Anteile an Gewinn und Verlust für jeden Gesellschafter gleich. Jeder beliebige Zweck kann Gegenstand des Zusammenschlusses sein: 1. Gelegenheitsgesellschaften von Nichtkaufleuten 2. Zusammenschluss von Kaufleuten und Nichtkaufleuten 3. Kapitalgesellschaften vor Eintragung ins Handelsregister Freiberufliche Partnerschaftsgesellschaft (Part GG) für Angehörige der Freien Berufe (kein Handelsgewerbe) um gemeinsam ihren Beruf auszuüben Eintragung ins Partnerschaftsregister Geschäftsführung und Vertretung ähnlich wie OHG
8 Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Aktiengesellschaft Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind ohne persönlich für die Verbindung der Gesellschaft zu haften Kapital: Mindestgrundkapital (Aktien) + Rücklagen ( 20 % gesetzlich) = Eigenkapital Mindestbetrag einer Aktie: Aktien Urkunden über die Beteiligung an einer AG ( Nennbetragsaktien oder Stückaktien) Aktien dürfen nicht unter dem Nennwert ausgegeben werden. Verkauf über den Nennwert (über pari) mit Aufgeld (Agio) Aufgeld muss in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Firma: Die Firma der AG kann eine Personen, Sach, Fantasiefirma oder gemischte Firma mit der Bezeichnung AG sein Gründung: AG kann von einer oder mehreren Personen, die alle Aktien gegen Einlagen übernehmen müssen gegründet werden Gesellschaftsvertrag Gründungsarten: Aufbau der AG:
9 9 Vorstand = Leitungsorgan Bestellung auf höchstens fünf Jahre Zusammensetzung aus einer oder mehreren Personen Aufgaben: Leitung der Gesellschaft sowie Berichterstattung, Jahresabschluss, Lagebericht, Hauptversammlung einberufen und Gewinnverwendung vorschlagen u.a. Vergütung: Aufsichtsrat = Überwachungsorgan Wahl auf vier Jahre Zusammensetzung: bis 500 Arbeitnehmer: 500 bis 2000 Arbeitnehmer: über 2000 Arbeitnehmer: Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder : Aufgaben des AR: Bestellung, Überwachung und Abberufung des Vorstandes Prüfen des Abschlussberichtes, des Lageberichtes, des Gewinnverwendungsvorschlages Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung Öffentlichkeit: AR Mitglieder müssen dem Registergericht gemeldet, aber nicht ins HR eingetragen werden AR Vorsitzende ist auf Geschäftsbriefen anzugeben Vergütung: Vergütung laut Satzung oder Hauptversammlung u.a. Anteil am Jahresgewinn Hauptversammlung (HV ) = Versammlung der Aktionäre = Beschlussfassungsorgan
10 10 Aufgaben: wählt AR Mitglieder der Anteilseigner mit einfacher Mehrheit kann AR mit Dreiviertelmehrheit vorzeitig abberufen beschließt über Grundfragen der AG wie beschließt die Verwendung des festgestellten Bilanzgewinnes und stellt den Jahresabschluss fest beschließt über die Entlastung der Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder Einberufung jährlich in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres ordentliche HV in besonderen Situationen außerordentliche HV Abstimmung Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen Beschlüsse der HV sind notariell zu beurkunden Pflichten und Rechte des Aktionärs: Pflichten: Leistung der übernommenen Einlagen: Bargründung mind. 25 % des Nennwerts der Aktien und volle Agio Sachgründung Sacheinlagen sind voll einzubringen Rechte :
11 11 AG an der Börse: DAX MDAX TECDAX 30 Euro Stoxx 50 SDAX ÖkoDAX Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA ) KGaA Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter = alle übrigen Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital (ohne persönliche Haftung Kommanditaktionäre ) Satzung Einlagen als Komplementär: Gründung wie bei der AG Firma: wie AG und mit Zusatz KGaA
12 12 Organe: a) Vorstand b) Aufsichtsrat c) Hauptversammlung Kommanditaktionäre beschließen über Gewinnverwendung und Jahresabschluss Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) GmbHGesetz von 1892/ 1980 mit Änderungen GmbH Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital( ohne persönliche Haftung) Stammkapital = Gesamtbetrag aller Stammeinlagen (lt. Satzung) = Firma: Personen, Sach, Fantasiefirma oder eine gemischte Firma mit Zusatz GmbH (...mbh) Errichtung und Entstehung: Gründung Gesellschaftsvertrag Eintragung ins HR Pflichten: a) Leistung der Stammeinlagen vor Anmeldung: ¼ auf jede Stammeinlage insgesamt müssen erreicht werden (Geld u. Sacheinlagen) sonst Verzugszinsen a) Nachschusspflicht
13 13 Rechte : a) Gewinnanteile Anspruch auf den Jahresüberschuss im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile b) weitgehendes Mitverwaltungsrecht c) unverzügliches Auskunftsrecht Organe der GmbH a) Geschäftsführer b) Gesellschafterversammlung beschließendes Organ Einberufung durch eingeschriebenen Brief Beschließungen über: Beschlussfassung einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen je 50 eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme c) Aufsichtsrat im GmbHGesetz nicht vorgeschrieben Lt. Betriebsverfassungsgesetz ab 500 AN Lt. Mitbestimmungsgesetz ab 2000 AN Gewinnverwendung: Bedeutung der GmbH:
14 GmbH und Co. KG Kommanditgesellschaft, bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vollhafter ist und die Gesellschafter der GmbH werden zusätzlich KG Teilhafter Firma: Name des Komplementärs mit Zusatz & Co.KG Bedeutung: Steuerrechtlich Vorteile Haftungsbeschränkung Nachfolgeregelung Kapitalbeschaffung Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) Form der GmbH ( Mini GmbH) Gründungsunterlagen: Inhalt: Stammkapital: Gesetzliche Rücklage: Gesellschafter:
15 Kooperation und Konzentration von Unternehmungen Ziele und Merkmale Ziele von Zusammenschlüssen: Formen von Unternehmenszusammenschlüssen: Kooperation Konzentration Arten der Unternehmenszusammenschlüsse nach Beschränkung der Selbständigkeit Arten der Unternehmenszusammenschlüsse nach Integrationsrichtungen 2.6 Konzern und andere verbundene Unternehmen Konzern AktG 15 ff horizontaler, vertikaler oder diagonaler Zusammenschluss von UN, die Entstehung durch:
16 16 gegenseitige Beteiligung Erwerb von Majoritäten anderer UN Arten der Konzerne: 1.a) Ein führendes Unternehmen hat die Mehrheit der Aktien der übrigen UN erworben und beherrscht diese dadurch Aktienmajorität Unterordnungskonzern ( Beteiligungskonzern) Dachgesellschaft oder Holding: Obergesellschaft oder Muttergesellschaft Tochtergesellschaften b) Ein UN unterstellt die Leitung einem anderen UN durch Beherrschungs vertrag. Eine kapitalmäßige Verflechtung braucht dabei nicht zu bestehen. 2. Die UN tauschen ihre Aktien gleichmäßig aus und haben dadurch gegenseitigen Einfluss auf die Geschäftsführung Schwestergesellschaften Gleichordnungskonzerne Wechselseitig beteiligte UN Schwesterngesellschaften
17 Vereinigte Unternehmen Trust Trust Zusammenschluss von UN, die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit (Verschmelzung oder Fusion) aufgeben. Entstehung durch: a) Verschmelzung durch Aufnahme Vermögen der übertragenden Gesellschaft (B) geht als Ganzes auf die übernehmende Gesellschaft (A) über B erlischt b) Verschmelzung durch Neubildung Es wird eine neue Gesellschaft ( C ) gegründet auf die das Vermögen der sich vereinigenden Gesellschaften ( A, B ) übergeht A und B erlöschen 2.8 Kartell und Kartellgesetz Kartell horizontaler Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen, die zum Teil ihre wirtschaftliche Selbständigkeit aufgeben Bsp.: Vereinigte Stahlwerke AG trifft mit Metallwerke AG die Abrede sich bei der Herstellung auf bestimmte Produkte zu spezialisieren Nach dem Kartellgesetz (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB von 1957/1990) sind Kartelle grundsätzlich verboten, wenn sie nicht durch Anmeldung oder Genehmigung erlaubt sind. Kartellbehörden: Bundeskartellamt in Berlin Bundeswirtschaftsministerium Kartellämter der Länder
18 Krise und Auflösung der Unternehmung In den Unternehmen können u.a. folgende Probleme auftreten: Insolvenz = Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners Zahlungsschwierigkeiten Zahlungsunfähigkeit Krise der Unternehmung Sanierung Insolvenzplan Insolvenzverfahren Liquidation
19 19 Restschuldbefreiung Schuldner (natürliche Person) kann auf Antrag vom Insolvenzgericht von der Restschuld befreit werden. für 6 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens pfändbare Forderungen an Treuhänder abtreten keine Zwangsvollstreckung zulässig Schuldner ist verpflichtet: Ziel: Befreiung wird versagt wenn Bankrott Bankrott liegt vor, wenn der Schuldner die Insolvenz verschuldet hat. 3 Stufen: Fahrlässigkeit Vorsatz Vorsatz und Gewinnsucht
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