R. Lückel u. Partner KG kel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "R. Lückel u. Partner KG kel"

Transkript

1 Häufig gestellte Fragen zur Rentenbesteuerung Nachflgender Fragen-Antwrt-Katalg enthält eine Zusammenstellung der häufigsten im Rahmen vn Telefnaktinen zur Rentenbesteuerung gestellten Fragen. 1. Fragen rund um die Rentenbezugsmitteilungen 1.1 Für welche Renten/Leistungen werden Rentenbezugsmitteilungen übermittelt? Die Mitteilungspflichtigen (Rentenversicherungsträger und Versicherungsunternehmen) übermitteln seit Herbst 2009 für die Renteneinnahmen ab 2005 auf elektrnischem Weg jährliche Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung. Dieses Mitteilungsverfahren erflgt im Wesentlichen für Renten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versrgungseinrichtungen, Leistungen aus der betrieblichen Altersversrgung, Leistungen aus einem Altersvrsrgevertrag ("Riester-Vertrag"), Renten aus privaten Rentenversicherungen (einschl. Rürup-Verträge). 1.2 Gibt es für Renten aus dem Ausland eine Rentenbezugsmitteilung? Ausländische Versicherungen und Rententräger, die nicht die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland haben, sind nicht verpflichtet, Rentenbezugsmitteilungen zu übermitteln. 1.3 Wie kann ich die Daten aus der Rentenbezugsmitteilung überprüfen, wenn ich vm Finanzamt angeschrieben werde? Sie können die vm Finanzamt mitgeteilten Daten mit den Angaben in Ihrem Rentenbescheid vergleichen. Bitte beachten Sie dabei Änderungen der Rentenhöhe, die im Laufe des Jahres eingetreten sind. Einbehaltene Krankenversicherungsbeiträge mindern die Rente aus steuerlicher Sicht nicht, sndern können bei der Einkmmensteuerveranlagung als Snderausgaben berücksichtigt werden. Für Renten aus betrieblicher Zusatzversrgung der aus geförderter privater Altersvrsrge ("Riester-Renten") erhalten Sie vm Rententräger eine Leistungsmitteilung zu Beginn der Auszahlung und bei jeder Änderung der Rentenhöhe. 1.4 Wies werden die Rentenbezugsmitteilungen für die Jahre erst jetzt ausgewertet? Seite 1 vn 14

2 Vraussetzung für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren war die Vergabe der steuerlichen Identifikatinsnummern (IdNrn.) an die rd. 82 Mi. Bundesbürger. Mithilfe der IdNrn. können die Rentendaten den Rentenempfängern zweifelsfrei persönlich zugerdnet werden. Die IdNrn. wurden - entgegen früheren Planungen - erst im Jahr 2008 eingeführt. Daher knnten die Rentenversicherungsträger erst ab Herbst 2009 die Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung übermitteln, mit der Flge, dass die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008 gesammelt auswerten wird. 1.5 Was passiert, wenn die Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen ergibt, dass ich eine Rente nicht der zu niedrig erklärt habe? Das Finanzamt wird in diesem Fall prüfen, b die rechtlichen Vraussetzungen für eine Änderung der bisherigen Steuerfestsetzung erfüllt sind und sich ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen. Strafrechtliche Knsequenzen können sich nur dann ergeben, wenn Sie vrsätzlich der grb fahrlässig unrichtige Angaben in ihrer Steuererklärung gemacht haben. 1.6 Was passiert, wenn die Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen ergibt, dass ich bisher zu viel Steuern gezahlt habe? Das Finanzamt wird auch in diesem Fall prüfen, b die rechtlichen Vraussetzungen für eine Änderung der bisherigen Steuerfestsetzung - und damit für eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern - erfüllt sind. Die nachträgliche Änderung einer Steuerfestsetzung setzt vraus, dass eine gesetzliche Änderungsvrschrift eingreift. Änderungsvrschriften greifen beispielsweise bei Schreibder Rechenfehlern, aber auch wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, deren Berücksichtigung zu einer niedrigeren Steuer führen würde. Die nachträgliche Berücksichtigung neuer Tatsachen der Beweismittel zu Minderung der festgesetzten Steuer ist nur zulässig, wenn Sie kein grbes Verschulden daran trifft, dass diese Tatsachen der Beweismittel dem Finanzamt bisher nicht bekannt waren ( 173 der Abgabenrdnung). Dabei sind Ihre persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen. Ob ein grbes Verschulden vrliegt, kann daher nur im Einzelfall entschieden werden. Seite 2 vn 14

3 2. Fragen zur Besteuerung 2.1 Waren Renten immer steuerpflichtig? Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten seit jeher grundsätzlich einkmmensteuerpflichtig. Bis 2004 unterlagen beispielsweise Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit einem gewissen Przentsatz - dem sgenannten Ertragsanteil - der Besteuerung. Dieser Besteuerungsanteil war s gering, dass aufgrund vn tariflichen und persönlichen Freibeträgen bislang häufig keine Steuer anfiel. Dies betraf hauptsächlich die Fälle, in denen ausschließlich Renteneinkünfte bezgen wurden. Kamen jedch nch andere - vll steuerpflichtige - Einkünfte (z.b. Arbeitslhn, Versrgungsbezüge, Zinsen, Mieteinnahmen) hinzu, ergab sich u. U. auch bei Rentnern eine Steuerbelastung. Mit dem Alterseinkünftegesetz ist zum der steuerpflichtige Anteil der Rente vn bisher im Schnitt 27% bis 31% auf 50% angestiegen. 2.2 Welche Renten sind steuerfrei? Weiterhin steuerfrei sind u. a. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.b. Berufsgenssenschaftsrenten), gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten/Kriegsbeschädigten, Renten zur Wiedergutmachung natinalszialistischen Unrechts swie Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen bzw. den landwirtschaftlichen Alterskassen. Kinderzuschüsse aus den berufsständischen Versrgungseinrichtungen unterliegen hingegen der Besteuerung. 2.3 Was bedeutet "nachgelagerte Besteuerung"? Hintergrund für die Besteuerung der Renten ist, dass ein Grßteil der erbrachten Versicherungsbeiträge während der Beitragszahlungsdauer steuerfrei gestellt war. S wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich steuerfrei erbracht und hat zur Hälfte zum Erwerb der derzeitigen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen. Mit dem Snderausgabenabzug für Vrsrgeaufwendungen wurden bereits bisher die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Beiträge zu berufsständischen Versrgungswerken in erheblichem Umfang steuerfrei gestellt. Renten werden daher seit 2005 "nachgelagert" besteuert. Nachgelagerte Besteuerung erflgt nach dem Prinzip: Was in der Beitragsphase steuerfrei geblieben ist, wird beim Zufluss der Rente steuerpflichtig. Ob tatsächlich eine Steuerbelastung eintritt, hängt davn ab, b die steuerpflichtigen Einkünfte die allgemeinen und persönlichen Freibeträge, z.b. den Grundfreibetrag zur Steuerfreistellung des persönlichen Existenzminimums übersteigen. Seite 3 vn 14

4 2.4 Welche Renten/Leistungen werden nachgelagert besteuert? Vn der Neuregelung umfasst werden Leibrenten (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Witwen- der Waisenrente) und andere Leistungen (z.b. auch Kapitalauszahlungen) aus den gesetzlichen Rentenversicherungen den landwirtschaftlichen Alterskassen den berufsständischen Versrgungseinrichtungen sg. Basisrenten ("Rürup-Renten"). Die Höhe des Besteuerungsanteils bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bezieht jemand beispielsweise seit 2005 der früher die Rente, beträgt der Besteuerungsanteil 50% der Rente. Ab 2006 steigt dieser Przentsatz für jeden neu hinzukmmenden Rentenjahrgang jährlich um 2 Przentpunkte, sdass bei einem Rentenbeginn im Jahr % der Rente der Besteuerung unterliegen. Vn 2020 bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil dann um jeweils 1 Przentpunkt, sdass bei einem Rentenbeginn im Jahr % der Rente der Besteuerung unterliegt. 2.5 Bleibt der steuerfreie Teil der Rente auf Dauer gleich? Grundsätzlich ja. In dem Jahr, das dem Rentenbeginn flgt, wird ein Rentenfreibetrag ermittelt. Dieser wird für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs beibehalten. Nur bei unregelmäßigen Rentenanpassungen (z.b. bei der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Rente, Wechsel vn einer Teilrente zu einer Vllrente) wird der steuerfreie Teil neu ermittelt. 2.6 Wie werden Rentenerhöhungen (regelmäßige Rentenanpassungen) besteuert? Rentenanpassungsbeträge unterliegen in vllem Umfang der Besteuerung. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres angepasst, seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in 2005 wurden die Renten in 2007, 2008 und 2009 erhöht. Sweit sich durch Rentenerhöhungen seit 2005 der Jahresbetrag ihrer Rente erhöht hat, sind die darauf entfallenden Anpassungsbeträge in vllem Umfang steuerpflichtig. 2.7 Welcher Zeitpunkt ist für die Ermittlung des Besteuerungsanteils maßgebend? Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem die Rente (ggf. durch rückwirkende Zubilligung) erstmals bewilligt wird. Auf den Zeitpunkt des Rentenantrags der der Zahlung der ersten Rente kmmt es nicht an. Steuerlich erfasst wird die Rentenzahlung allerdings erst im Jahr der tatsächlichen Auszahlung. Dies gilt auch für eine eventuelle Rentennachzahlung. Besnderheiten gelten in Fällen, in denen Rentennachzahlungen mit in früheren Jahren gezahlten Szialleistungen verrechnet werden. Seite 4 vn 14

5 2.8 Wie wird meine Rente/Leistung aus einer privaten Rentenversicherung besteuert? Bei einer lebenslangen Leibrente aus einer privaten Rentenversicherung (kein Rürup- Vertrag) richtet sich die Besteuerung nach dem bei Beginn der Rente vllendeten Lebensjahr. Diese Rente wird weiterhin mit dem sg. Ertragsanteil besteuert. Die Ertragsanteile sind im Vergleich zum bis 2004 geltenden Recht niedriger. Beginnt die Auszahlung der Rente beispielsweise mit dem 65. Lebensjahr, beträgt der Ertragsanteil 18%. Wenn statt einer Rente nach Ablauf einer Vertragslaufzeit vn 12 Jahren die Kapitalauszahlung gewählt wird, unterliegt diese grundsätzlich nicht der Besteuerung. Für ab dem Jahr 2005 neu abgeschlssene Versicherungsverträge gilt dies nicht mehr. Steuerpflichtiger Ertrag ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge. Der Unterschiedsbetrag wird nur zur Hälfte der Besteuerung unterwrfen, wenn der Vertrag eine Laufzeit vn mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vllendung des 60. Lebensjahres erflgt. 2.9 Wie werden Erwerbsminderungsrenten besteuert? Seit 2005 richtet sich der Besteuerungsanteil der Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen der einer berufsständischen Versrgungseinrichtung nach denselben Grundsätzen, wie sie bei Altersrenten gelten. Da alle diese Renten auf denselben, teils steuerunbelasteten Beiträgen beruhen, unterliegen sie zu mindestens 50% (s. a. FAQ 2.4) der Besteuerung. Erwerbsminderungsrenten aus privaten Versicherungsverträgen sind - wie bisher - weiterhin nur mit einem besnderen Ertragsanteil zu versteuern, der sich nach der vraussichtlichen Laufzeit der Rente richtet Wie werden Renten aus der betrieblichen Altersversrgung besteuert? Zusatzrenten aus der betrieblichen Altersversrgung werden teilweise nicht durch den Arbeitgeber selbst gewährt und damit nicht auf der Lhnsteuerbescheinigung ausgewiesen, sndern durch Pensinskassen, Pensinsfnds der ein Versicherungsunternehmen, mit dem der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers einen Direktversicherungsvertrag abgeschlssen hat, geleistet. Die Besteuerung der Leistungen erflgt stets nach 22 Nr. 5 EStG. Sweit die Beiträge zur Altersversrgung in der Ansparphase (ggf. durch Riester-Förderung) steuerfrei gestellt wurden, unterliegen die Leistungen in der Auszahlungsphase in vllem Umfang der Besteuerung. Leistungen, die auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, werden in der Regel mit dem s genannten Ertragsanteil steuerpflichtig, dessen Höhe sich nach dem bei Beginn der Rente vllendeten Lebensjahr richtet. Der Versrgungsträger bescheinigt die Leistungen und deren steuerliche Behandlung zu Beginn der Auszahlung der bei einer Änderung der Leistungshöhe in einer Leistungsmitteilung. Seite 5 vn 14

6 2.11 Werden Renten aus der EU der einem Drittland in Deutschland besteuert? Ob Renten aus der EU der einem Drittland bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Rentner in Deutschland zu versteuern sind der ggf. bei der Bemessung des Einkmmensteuersatzes (sg. Prgressinsvrbehalt) zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem entsprechenden Dppelbesteuerungsabkmmen. Stammt die Rente aus einem Staat, mit dem Deutschland kein Dppelbesteuerungsabkmmen abgeschlssen hat, ist die Rente in Deutschland zu versteuern. Ausführliche Infrmatinen zur Zuweisung des Besteuerungsrechtes und zur Anrechnung ausländischer Steuern erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt Wie werden Beamtenpensinen und Betriebsrenten (Werkspensinen) seit dem Jahr 2005 besteuert? Bei der Besteuerung vn Versrgungsbezügen (Beamtenpensinen, Betriebsrenten, Werkspensinen), die auf der Lhnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, ändert sich für die meisten Versrgungsempfänger im Ergebnis kaum etwas. Die Versrgungsbezüge unterliegen seit jeher dem Lhnsteuerabzug, der bereits beim Lhnsteuerabzug berücksichtigte Versrgungsfreibetrag beträgt für Versrgungsempfänger mit Versrgungsbeginn bis zum Jahr 2005 weiterhin 40% der Versrgungsbezüge und wird auf begrenzt. Anstelle des Arbeitnehmer- Pauschbetrags wird seit 2005 ein Zuschlag zum Versrgungsfreibetrag vn 900 und ein Werbungsksten-Pauschbetrag vn 102 berücksichtigt. Der einmal ermittelte Versrgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versrgungsfreibetrag werden festgeschrieben und gelten grundsätzlich für die flgenden Jahre in gleicher Höhe weiter. Seite 6 vn 14

7 Für Versrgungsbezüge, die in späteren Jahren beginnen, werden der Versrgungsfreibetrag (hinsichtlich Przentsatz und Höchstbetrag) und der Zuschlag zum Versrgungsfreibetrag schrittweise abgeschmlzen, je später die Versrgung beginnt: Jahr des Versrgungsbeginns Versrgungsfreibetrag Zuschlag zum Versrgungsfreibetrag in % der Versrgungsbezüge Höchstbetrag in Eur bis , ab , , , , , Muss ich die Einkünfte aus meinem Minijb neben der Rente versteuern? Bei einem Minijb zahlt der Arbeitgeber i. d. R neben den Szialversicherungsabgaben auch die pauschale Lhnsteuer (in Höhe vn 2 % bzw. 20 %). In diesem Fall müssen die Einnahmen aus dem Minijb bei der Steuererklärung nicht angegeben werden. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber individuell über die Lhnsteuerkarte abrechnet. Dann fällt zwar je nach Steuerklasse ggf. mnatlich keine Lhnsteuer an, die Einnahmen sind aber bei der Steuererklärung in der Anlage N anzugeben. Sie führen zusammen mit Renteneinkünften ggf. zu einer Besteuerung. Seite 7 vn 14

8 3. Fragen zur Steuererklärung 3.1 Muss ich als Rentner zwingend eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich muss jeder Steuerbürger, der mit seinen steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag vn (bis 2008) bzw (2009) liegt der vm FA dazu aufgefrdert wird, eine Steuererklärung abgeben. Bei einem Rentenempfänger ergibt sich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn er mit dem steuerpflichtigen Teil seiner Rente zzgl. ggf. weiterer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Weitere Einkünfte sind z.b. Pensinen, Mieteinkünfte der Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.b. Zinsen), sweit sie nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Wurde vn den Einnahmen Lhnsteuer einbehalten (z.b. Beamten- der Werkspensin), ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn daneben weitere Einkünfte erzielt wurden, die 410 jährlich übersteigen. Erflgte ein Lhnsteuerabzug nach Steuerklasse V der VI der wurde auf der Lhnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen, besteht ebenfalls die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Das bisherige Verfahren zur Ausstellung vn Nichtveranlagungsbescheinigungen bleibt weiterhin bestehen. 3.2 Ab welcher Rentenhöhe sind Steuern zu zahlen? Sie beziehen nur Ihre gesetzliche Rente Nach einer vereinfachten Mdellrechnung bleiben in Deutschland ansässige Rentenempfänger mit Rentenbeginn im Jahr 2005 der früher steuerunbelastet, wenn sie ausschließlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte der berufsständischen Versrgungseinrichtungen bis zu einer Höhe vn rund /Jahr (rund /Mnat) bei Alleinstehenden beziehen. Seite 8 vn 14

9 Beispiel: Bei einer Jahresbruttrente vn eines allein stehenden Rentners hne andere Einkünfte ergibt sich flgende Berechnung des zu versteuernden Einkmmens: Brutt-Rente Davn steuerpflichtiger Anteil 50% abzüglich Werbungsksten-Pauschbetrag 102 abzüglich Snderausgaben für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ca. 8,95% der Rente abzüglich Snderausgaben-Pauschbetrag 36 ergibt zu versteuerndes Einkmmen Da der Grundfreibetrag im Jahr 2005 genau beträgt, ist keine Einkmmensteuer festzusetzen. Für Verheiratete verdppeln sich die.g. Beträge. Bei späterem Rentenbeginn steigt der steuerpflichtige Teil der Rente an, daher tritt bereits bei etwas niedrigeren Renteneinnahmen eine Steuerbelastung ein: Jahr des Rentenbeginns Steuerunbelastete Rentenzahlungen bei allein stehenden Rentnern in EUR Steuerunbelastete Rentenzahlungen bei verheirateten Rentnern in EUR 2006 ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. Wegen der Besteuerung vn im Ausland ansässigen Rentnern wird auf die Ausführungen zu FAQ 5.3 hingewiesen. Seite 9 vn 14

10 3.2.2 Sie der Ihr Ehegatte erzielen neben Ihrer Rente weitere Einkünfte Wenn Sie der Ihr Ehegatte zusätzlich zur Rente z.b. Lhneinkünfte, Beamtenpensinen, Betriebsrenten (Werkspensinen), Mieteinkünfte der Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.b. Zinsen) - sweit sie nicht ab 2009 der Abgeltungsteuer unterlegen haben - beziehen, können Steuern auch dann anfallen, wenn die Rente niedriger ist als die im Absatz zuvr genannten Beträge. Da es auf die Höhe Ihrer Einkünfte insgesamt ankmmt und die Ermittlung dieser Einkünfte - je nach Einkunftsart - sehr unterschiedlich ist, kann diese Frage nicht pauschal beantwrtet werden. Bei Zweifelsfragen sllten Sie weitere Infrmatinen einhlen (z.b. beim Finanzamt, der einem steuerlichen Berater). 3.3 Ich bin mir nicht sicher, b ich Steuern zahlen muss. Was kann ich tun? Auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektin Frankfurt am Main steht Ihnen unter "Steuerberechnung" ein Alterseinkünfte-Rechner des Bayrischen Landesamtes für Steuern zur Verfügung. Damit können Sie Ihre Einkmmensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 überschlägig ermitteln und sich s einen Überblick über Ihre steuerliche Situatin verschaffen. Diese Berechnungshilfe kann im Einzelfall allerdings eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen. Sllten nch Fragen ffen bleiben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt der einen steuerlichen Berater. 3.4 Ich habe für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung abgegeben, bwhl ich hierzu verpflichtet gewesen wäre. Was muss ich tun? Wenn Sie erkennen, dass Sie für die Vergangenheit Einkmmensteuererklärungen hätten abgeben müssen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nachzuhlen. Das zuständige Finanzamt kann Ihnen mitteilen, für welche zurückliegenden Kalenderjahre Sie ggf. weitere Steuererklärungen abzugeben haben. Sllten Sie vrsätzlich die erfrderlichen Steuererklärungen nicht abgegeben haben, gehen Sie straffrei aus, wenn Sie für die zurückliegenden Jahre die Steuererklärungen nachreichen und die festgesetzte Steuer entrichten. Eine vrherige Kntaktaufnahme mit einem steuerlichen Berater wäre in diesem Fall allerdings zu empfehlen. 3.5 W muss ich meine Rente auf der Anlage R eintragen? Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versrgungseinrichtungen und sg. Basisrenten sind auf der Anlage R auf der Vrderseite, berer Teil (Zeile 5) einzutragen. Für Leistungen aus Lhneinkünften, Beamtenpensinen, Betriebsrenten (Werkspensinen) und andere Versrgungsbezüge wird eine Lhnsteuerbescheinigung ausgestellt. Die Beträge sind auf der Anlage N einzutragen. Leistungen aus privaten Rentenversicherungen (hne Basisrenten) sind auf der Anlage R, Vrderseite, unterer Teil einzutragen. Seite 10 vn 14

11 Für Leistungen aus Direktversicherungen, Pensinskassen, Pensinsfnds im Rahmen der betrieblichen Altersversrgung und Auszahlungen aus einem privaten Riester-Vertrag erhalten Sie zu Beginn des Leistungsbezugs der bei Änderung der Leistungshöhe eine Leistungsmitteilung. Die Beträge sind auf der Rückseite der Anlage R einzutragen. 3.6 Welchen Betrag aus dem Rentenbescheid muss ich in die Anlage R eintragen? Es ist stets der aus der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers zu errechnende Jahresbruttbetrag der Rente einzutragen, der in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist. Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören zum einzutragenden Jahresbruttbetrag. Diese können aber in der Anlage Vrsrgeaufwand steuermindernd als Snderausgaben geltend gemacht werden. Da es schwierig sein kann, allein aus den jährlichen Anpassungsmitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger die zum Ausfüllen der Erklärung ntwendigen Daten zu ermitteln, stellen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke über die jährlich erhaltenen Rentenbeträge aus. 3.7 Bis wann muss jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden? Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, ist diese grundsätzlich bis zum 31. Mai des Flgejahres (als für 2009 bis zum ) beim FA einzureichen. Sllten Sie Ihre Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters der eines Lhnsteuerhilfevereines erstellen, ist Abgabetermin der des Flgejahres. 3.8 Welche Steuervergünstigungen gibt es? Bestimmte Ksten der privaten Lebensführung können als Snderausgaben der außergewöhnliche Belastungen abgezgen werden. Als Snderausgaben sind - im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge - zum Beispiel abziehbar der Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur Haftpflichtversicherung die gezahlte Kirchensteuer/das gezahlte Kirchgeld Zuwendungen (Spenden) für steuerbegünstigte Zwecke Beiträge an plitische Parteien. Als außergewöhnliche Belastungen werden zum Beispiel berücksichtigt Pauschbetrag für behinderte Menschen ab einem Behinderungsgrad vn 50% (unter bestimmten Vraussetzungen bereits ab 30%) Aufwendungen für eine Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit Seite 11 vn 14

12 Krankheitsksten, sweit eine ärztliche Verrdnung vrliegt Beerdigungsksten, sweit der Nachlass nicht ausreicht, die Aufwendungen zu bezahlen, wenn diese Aufwendungen nicht durch Leistungen Dritter, z. B. eine Versicherung, ersetzt werden und sweit sie einen bestimmten Przentsatz der eigenen Einkünfte - die zumutbare Belastung - übersteigen. Darüber hinaus kmmen Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Betracht, sweit sie in Ihrem eigenen Haushalt ausgeübt werden. Nähere Erläuterungen können Sie der Brschüre "Steuerwegweiser für den Ruhestand" (s. FAQ 5.1) und der Anleitung zur Steuererklärung entnehmen. 4. Der Steuerbescheid ist da, was nun? 4.1 Ich habe einen (geänderten) Steuerbescheid erhalten und bin damit nicht einverstanden? Was kann ich tun? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Mnats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides schriftlich Einspruch gegen die Steuerfestsetzung einzulegen. Bitte beachten Sie: Durch einen Einspruch ergibt sich kein Zahlungsaufschub. Im Einspruchsverfahren können Sie für strittige Steuerbeträge die Aussetzung der Vllziehung beantragen, damit die Fälligkeit der Steuernachfrderung ausgesetzt wird. 5. Hilfestellung / Tipps 5.1 W erhalte ich weitere Infrmatinen zum Thema Besteuerung vn Renten? Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen sehr gerne an: Telefn Kanzlei Bad Berleburg: Telefn Kanzlei Bad Laasphe: inf@lueckel-partner-stb.de Hmepage. Seite 12 vn 14

13 Ausführliche Infrmatinen zum Thema finden Sie außerdem in den Brschüren: Steuerwegweiser für den Ruhestand herausgegeben vm Hessischen Ministerium der Finanzen, erhältlich bei Ihrem Finanzamt und im Internet abrufbar unter Versicherte und Rentner: Infrmatinen zum Steuerrecht herausgegeben vn den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, erhältlich bei ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger swie unter swie im Internetangebt des Bundesministeriums der Finanzen Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung, verliert diese nun ihre Gültigkeit? Nein. Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung ist grundsätzlich weiterhin gütig. Sllte nach erneuter Überprüfung des Finanzamtes eine Veranlagung zur Einkmmensteuer erfrderlich sein, wird das FA die Nichtveranlagungsbescheinigung widerrufen und Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffrdern. Sfern Sie selbst feststellen, dass durch eine Änderung der Einkmmensverhältnisse die Vraussetzungen für die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung nachträglich entfallen sind, geben Sie bitte die Bescheinigung an das zuständige Finanzamt zurück. 5.3 Welches FA ist für beschränkt steuerpflichtige Rentenempfänger zuständig? Das Finanzamt Neubrandenburg ist seit dem für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger zuständig, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind. Beschränkt einkmmensteuerpflichtig sind Sie, wenn Sie in Deutschland weder einen Whnsitz nch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit Ihren inländischen Einkünften, die vn der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versrgungseinrichtungen geleistet werden, swie mit Renten, die vn inländischen Versicherungsunternehmen der Zahlstellen gewährt werden. Seit 2009 erstreckt sich die beschränkte Steuerpflicht auch auf Leistungen aus inländischen Pensinsfnds, Pensinskassen und Direktversicherungen, sweit diese auf steuerfreien Beiträgen der Leistungen beruhen. Daneben können auch weitere inländische Einkünfte aus anderen Einkunftsarten der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Seite 13 vn 14

14 Auch wenn eine beschränkte Einkmmensteuerpflicht dem Grunde nach besteht, bedeutet dies nicht, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen müssen. Es hängt vn den zwischenstaatlichen Vereinbarungen (sg. Dppelbesteuerungsabkmmen) ab, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Im Zweifelsfall sllten Sie sich beim Finanzamt Neubrandenburg erkundigen, b Sie eine Einkmmensteuererklärung abgeben müssen. Schriftverkehr richten Sie bitte an das: Finanzamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Str. 120, Neubrandenburg, telefnische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefnnummer 0395/ beim FA Neubrandenburg. Seite 14 vn 14

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zwölf Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung?

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

BESTEUERUNG VON RENTEN

BESTEUERUNG VON RENTEN BESTEUERUNG VON RENTEN Muss ich für meine Rente Steuern zahlen? Klaus-Robert Braus Finanzamt Trier, 10. September 2012 Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern Inhalt Vorwort... 3 1. Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für mich?.. 4 2. Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen?... 6

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Fragen und Antworten zur jährlichen Steuerbescheinigung* für Empfänger von Leistungen (Renten) der ZVK-KVBW

Fragen und Antworten zur jährlichen Steuerbescheinigung* für Empfänger von Leistungen (Renten) der ZVK-KVBW Fragen und Antworten zur jährlichen Steuerbescheinigung* für Empfänger von Leistungen (Renten) der ZVK-KVBW (*Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG)) Seite 1. Warum habe

Mehr

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr. Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 72 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005

Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 1 ANLAGE 2 Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 EStG 3 Nr. 63, Fassung ab 1.1.2005 63. Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse

Mehr

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT

Mehr

Informationen zur Rentenbesteuerung in Verbindung mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005

Informationen zur Rentenbesteuerung in Verbindung mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 Informationen zur Rentenbesteuerung in Verbindung mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 (basierend auf Ausführungen der Finanzverwaltung Baden-Württemberg und der Deutschen Rentenberatung Baden-Württemberg)

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat. Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches

Mehr

Gesetzliche Änderungen bei sogenannten Ghettorenten der deutschen Rentenversicherung (ZRBG-Änderungsgesetz)

Gesetzliche Änderungen bei sogenannten Ghettorenten der deutschen Rentenversicherung (ZRBG-Änderungsgesetz) Gesetzliche Änderungen bei sogenannten Ghettorenten der deutschen Rentenversicherung (ZRBG-Änderungsgesetz) Frequently asked questions 1. Wer ist von den Änderungen beim ZRBG (Ghettorentengesetz) betroffen?

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)

Mehr

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn ** ) beziehen, können

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Die private SofortRente: Lebenslang versorgt.

Die private SofortRente: Lebenslang versorgt. Die private SofortRente: Lebenslang versorgt. Vererbbar. Steueroptimiert. Verfügbar. Top-Platzierung bei der Auszahlung der Rente! Map-Report Nr. 865-866 (Juli 2014) Langes Leben lebenslange Rente. Unsere

Mehr

Mitglieds-Nr.:, geb. am:

Mitglieds-Nr.:, geb. am: ANTRAG AUF ALTERSRENTE An: Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Stadthausbrücke 12, 20355 Hamburg Telefon: 040 / 22 71 96-0 Mitglieds-Nr.:, geb. am: ( ) Ich beantrage die Regelaltersrente. ( ) Ich

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

Die optimale ALTERSVORSORGE

Die optimale ALTERSVORSORGE Eberhard Abelein Die optimale ALTERSVORSORGE Für jede Lebenslage das richtige Konzept FinanzBuch Verlag 1. GESETZLICHE RENTE UND BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Die Bevölkerung nimmt zwar mehr und mehr zur

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Skifreizeit 2013 Bad Gastein

Skifreizeit 2013 Bad Gastein 2012 Liebe Eltern, Okt. wie in jedem Jahr fahren wir auch in diesem Schuljahr, und zwar im Rahmen unserer Prjektwche vm 01.02.2013 bis zum 09.02.2013, zum Ski- und Snwbardfahren nach Bad Gastein in Österreich.

Mehr

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Stufenmodell für Herrn Mustermann Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Mehr

AktivRENTE und AktivLEBEN

AktivRENTE und AktivLEBEN Flexibel für Ihr Alter AktivRENTE und AktivLEBEN klassische Renten- und Lebensversicherung Sicher wissen Sie, dass wir in Deutschland ein großes Renten-Problem haben! Und was ist, wenn Ihnen plötzlich

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Fact Sheet 2 Personalkosten

Fact Sheet 2 Personalkosten Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche

Mehr

Muss ich meine Rente versteuern?

Muss ich meine Rente versteuern? Muss ich meine Rente versteuern? Referentinnen: Christina Lauterbach, Steuerberaterin Silke Lebert,, Steuerfachwirtin Aschaffenburg, 08. Februar 2011 2 Was passiert aktuell! => Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Mehr

Hohenau/Rathausstraße T2

Hohenau/Rathausstraße T2 Hhenau/Rathausstraße T2 4 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsptin HWB 28,3 fgee 0,62 Baubeginn: Smmer 2015 Vraussichtliche Fertigstellung: Winter 2016 Hhenau/Rathausstraße T2 Beratung und Verkauf SÜDRAUM

Mehr

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 3. Wahltarife Krankentagegeld Teilnahme 1. Die Bertelsmann BKK bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-

Mehr

Nagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand

Nagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele

Mehr

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

Antragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen

Antragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Merkblatt Rentenversicherung

Merkblatt Rentenversicherung Merkblatt Rentenversicherung Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen,

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich zur

Mehr

Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Informationen für Existenzgründer oder? Ausgabe 1 Juli 2003 Mit diesem Faltblatt geben wir Ihnen Informationen zur sogenannten. In der Tabelle auf dieser Seite werden und direkt miteinander verglichen.

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087. 1 von 5 15.03.2013 10:28 Präsentiert von Drucken http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087.html Steuererklärungen,

Mehr

OFD Verfügung S 227/5/16 St 224 vom 19.09.2005 Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten hier: Schweizer Pensionskassen

OFD Verfügung S 227/5/16 St 224 vom 19.09.2005 Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten hier: Schweizer Pensionskassen Hubert Hintzen Ingelheim, 21.März 2007 Dipl Finanzwirt Selztalstrasse 82 55218 Ingelheim, 21. März 2007 E-Mail: huberthintzen@aol.com Tel. 0172 677 1041 Fax: 0611 770 230 246 An Fax 0721 / 926-2725 E-

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Informationen zu Steuern und Sozial versicherung

Informationen zu Steuern und Sozial versicherung Informationen zu Steuern und Sozial versicherung INHALT Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk für Mitgliedschaften seit 2005 im Lebenspartnertarif Steuern und sbeiträge bezogen

Mehr

Antrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Antrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Postanschrift: 10868 Berlin Hotline 03381 21222324 Telefax 03381 21223300 zulagenstelle@drv-bund.de www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Mehr

Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung Versorgungsverband Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter (VBLU) Geschäftsstelle: Gotenstraße 163, 53175 Bonn Vorstandsvorsitzender:

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Sehr geehrter Landwirt, das Hochwasser 2013 hat in zahlreichen landwirtschaftlichen Unternehmen Schäden hinterlassen.

Sehr geehrter Landwirt, das Hochwasser 2013 hat in zahlreichen landwirtschaftlichen Unternehmen Schäden hinterlassen. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben Ritterstr. 17-19 39164 Stadt Wanzleben - Börde Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte An die vom Elbhochwasser

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Einführung Wie hat sich das Rentensystem in Deutschland entwickelt?. 14 Welche Renten gibt es?... 16 Was unterscheidet die verschiedenen Rentenarten?... 18 Kapitel 2 Gesetzliche

Mehr

Seite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz

Seite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm

Mehr