Betriebliche Altersversorgung ein Buch mit fünf Siegeln? Teil 2
|
|
- Elly Gehrig
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dipl.-Kaufm. (FH) Michael Oliver Skudlarek* Betriebliche Altersversorgung ein Buch mit fünf Siegeln? Teil 2, und als Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Von den drei Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, die nachfolgend vorgestellt werden, ist die am häufigsten im Wirtschaftsleben vertreten. Knapp 90% aller GmbH-Geschäftsführer profitieren davon. Während n im Anschluss an das Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 an Attraktivität gewonnen haben, lässt die Akzeptanz der relativ jungen noch zu wünschen übrig. Überblick: 1. als Versorgungsträger 2. als Instrument der betrieblichen Altersversorgung 3. als Versorgungsträger 4. Wichtige Auswahl-Kriterien 5. Vergleichende Übersichten 1. als Versorgungsträger Die Versorgung der Arbeitnehmer über eine ist ein externer und versicherungsförmiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Eine ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Sie wird meistens als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geführt. Die Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die leistet, sind mit gewissen Einschränkungen nach 4c EStG als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Die wird, anders als die Unterstützungskasse (vgl. dazu GmbH-Stpr. 6/2012 S. 174 ff.), immer ausfinanziert. Der Arbeitgeber ist bei n in Form der Aktiengesellschaft Versicherungsnehmer und Prämienzahler. Bei n in Form des Versicherungsverein wird der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer. Dies ergibt sich zwingend aus dem Versicherungsaufsichtsrecht, wonach die Mitglieder auch die Versicherungsnehmerstellung haben müssen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung. n in Form des Versicherungsvereins sind nur ihren Mitgliedern verpflichtet; deshalb verbleiben alle Überschüsse im Unternehmen. Es fließen also keine Dividenden an die Mitglieder. * Der Autor ist als Leiter Produktmarketing bei der Kölner VVaG tätig und auf Fragen der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert. Abb. 1: Rechtsbeziehungen bei einer Arbeitgeber Beiträge Rechtsanspruch Unwiderrufliches Bezugsrecht Arbeitsvertrag Leistungen Arbeitnehmer þ Sicherheit der Ansprüche gegen n Alle Lebensversicherer sowie alle n unterliegen der Kontrolle der Versicherungsaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Durch diese Kontrolle wird gewährleistet, dass Lebensversicherer und n ihre Garantieversprechen an die Kunden jederzeit erfüllen können ( 53 c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)). Um die dauernde Erfüllbarkeit der Zusagen sicherzustellen, führt die BaFin laufend Prüfungen bei den Versicherungsunternehmen durch und unterzieht diese so genannten Stresstests. Mit einem Stresstest macht die BaFin sichtbar, ob das Versicherungsunternehmen (die ) in einer konstruierten Krisensituation die Vertragsverpflichtungen erfüllen kann. Unterstützend wirken in diesem Zusammenhang die in den geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen enthaltenen Sicherungsmaßnahmen ebenso wie die nach dem VAG vorgeschriebenen strengen Anlagevorschriften. Das Entstehen bilanzieller Fehlbeträge sollte daher weder bei einem Lebensversicherungsunternehmen oder dessen, noch bei einer klassischen zu befürchten sein. Trotzdem kann in einer wirtschaftlichen Notlage niemals ausgeschlossen werden, dass ein Versicherungsunternehmen in Schieflage gerät. In einer solchen Situation zeigen sich die unterschiedlichen Konzepte der einzelnen Anbieter. Ein Versicherungsverein Seite 200 GmbH-Steuerpraxis 7/2012
2 (klassische ) löst die Probleme anders als die Lebensversicherer oder die n nach Art der Lebensversicherung. Während die Sanierungskeiten der Lebensversicherer und ihrer n außerhalb des Unternehmens liegen, helfen sich die klassischen n selbst, und zwar mit Hilfe der so genannten Sanierungsklausel. Sie ist ein Instrument zur Vermeidung der Insolvenz der und somit eine Schutzvorrichtung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Sie ermächtigt das oberste Organ der Kasse im Falle eines bilanziellen Fehlbetrags die Beiträge anzuheben, die Leistungen zu senken, die Beitragszahlungsdauer zu verlängern oder Änderungen der genannten Art gleichzeitig durchzuführen. Solche Beschlüsse sind selbstverständlich nur in enger Abstimmung mit der Versicherungsaufsichtsbehörde durchzusetzen. Sie können auch Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse entfalten, z.b. eine Herabsetzung der Leistung für Rentenbezieher. Die Sanierungsklausel ert es, bei wirtschaftlicher Notlage auf die Durchführung eines kostenintensiven Insolvenzverfahrens zu verzichten. Für die Versicherten besteht darüber hinaus die Chance, im Anschluss an eine wirtschaftliche Erholung ihre vollen Versicherungsansprüche wieder zu erlangen. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens schließt diese Option aus. Infolgedessen bedeutet die versicherte Leistung eines Unternehmens ohne Sanierungsklausel für den Vertragspartner keine höhere Sicherheit. Die Sanierungsklausel ist eine Besonderheit der betrieblichen : Sie vermeidet die Insolvenz und sichert so den Fortbestand der Kasse sowie der Leistungen. Bei einer Versicherungsgesellschaft, die eine derartige Sanierungsklausel nicht kennt, und das sind alle klassischen Lebensversicherer sowie die neugegründeten n nach Art der Lebensversicherung, liegen die Sanierungskeiten außerhalb des Unternehmens. Für diese hat ein Fehlbetrag in der Bilanz unter Umständen die Insolvenz zur Folge, d.h., die Versicherten verlieren ihren Geschäftspartner. In der Praxis wird die BaFin ein Versicherungsunternehmen aber nicht in die Insolvenz entlassen. Sie ist nämlich berechtigt, im Falle eines Bilanzdefizits die Leistungskürzung anzuordnen ( 89 VAG). Die ist der einzige Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ohne Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an den PSV. Der Grund ist die Beaufsichtigung durch die BaFin. þ Entgeltumwandlung Über den Durchführungsweg der können alle Arbeitnehmer abgesichert werden. Aufgrund der begrenzten Beitragshöhe eignet sich dieser Durchführungsweg in der Regel nicht allenfalls ergänzend für die Absicherung von Personen mit erhöhtem Versorgungsbedarf. þ Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer Die Beiträge an eine sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2012: ) steuer- und sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus ist ein Festbetrag von jährlich Euro steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Vertrag nach 40 b EStG (mit Pauschalbesteuerung) in dem Kalenderjahr bespart wird. Dies ist unabhängig davon, wer die Beiträge zahlt. Zu berücksichtigen ist aber, dass arbeitgeberfinanzierte Beiträge Vorrang haben. Sollten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge die Höchstgrenzen überschreiten, kann es sinnvoll sein, die Arbeitgeberbeiträge für den Durchführungsweg der Unterstützungskasse zu verwenden. Sonst wird der übersteigende Beitrag aus versteuertem Lohn finanziert. Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, können im Rahmen der Entgeltumwandlung bzw. ÿ Arbeitgeberfinanzierung sowohl 4% der Beitragsbemessungsgrenze in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg als auch in eine Unterstützungskasse eingezahlt werden. Der Höchstbetrag gilt also zweimal. Da die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, sind die Leistungen hieraus nach 22 Nr. 5 EStG voll zu versteuern (sog. nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase). Dies gilt nicht für die den Höchstbetrag übersteigenden Beiträge, da es in Deutschland ein Doppelbesteuerungsverbot gibt. Hier greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Die Leistungen aus einer unterliegen immer voll der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. þ Anpassungsprüfungspflicht Auch bei einer Altersversorgung der Arbeitnehmer über eine ist der Arbeitgeber nach 16 BetrAVG verpflichtet, alle drei Jahre die laufenden Rentenzahlungen zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Erhöhung zu entscheiden. Der Arbeitgeber kann die Prüfungspflicht umgehen, wenn ý die betriebliche Altersversorgung über eine im Sinne des 1b Abs. 3 BetrAVG durchgeführt und ý ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden und ý zur Berechnung der garantierten Leistung der nach 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten wird ( 16 Abs. 3 BetrAVG). GmbH-Steuerpraxis 7/2012 Seite 201
3 þ Vor- und Nachteile auf einen Blick Vorteile der : geringer Verwaltungsaufwand Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt Versorgung der Arbeitnehmer unabhängig vom Alter kein Bilanzausweis private Weiterführung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers 10a EStG-Förderung (Riesterrente) einziger Durchführungsweg ohne PSV-Pflicht versicherungsvertragliches Verfahren in der Regel keine Anpassungsprüfungspflicht keine zusätzlichen Verwaltungskosten Ersparnis der Lohnnebenkosten Direkter Anspruch der Arbeitnehmer gegen die Fortführung durch den neuen Arbeitgeber Nachteile der : Einschränkung der Beitragshöhe 2. als Instrument der betrieblichen Altersversorgung Die ist ein externer und versicherungsförmiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem auf das Leben des Arbeitnehmers eine Versicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen wird. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber. Die vom Arbeitgeber gezahlten Prämien sind nach 4 b EStG als Betriebsausgaben absetzbar. Die ist auch in der Anwartschaftsphase voll ausfinanzierbar. Wie bei der wird durch den Abschluss einer die Bilanz des Arbeitgebers nicht berührt. Abb. 2: Rechtsbeziehungen bei einer Arbeitgeber Beiträge Rechtsanspruch Bezugsrecht? Arbeitsvertrag Leistungen Arbeitnehmer þ Entgeltumwandlung Über den Durchführungsweg der können alle Arbeitnehmer abgesichert werden. Aufgrund der begrenzten Beitragshöhe eignet sich dieser Durchführungsweg in der Regel nicht allenfalls ergänzend für die Absicherung von Personen mit erhöhtem Versorgungsbedarf. þ Insolvenzversicherung Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss einer zugunsten eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber den PSV darüber zu informieren ( 11 Abs. 1 BetrAVG). Da jedoch nur laufende Leistungen und unverfallbare Versorgungsanwartschaften insolvenzgesichert sind, verlangt der PSV entgegen der gesetzlichen Regelung bei Anwartschaften erst dann eine Meldung, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind, wenn also der begünstigte Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat ( 1 b BetrAVG). Das Bezugsrecht aus einer kann widerruflich oder unwiderruflich sein. Ist nichts ausdrücklich vereinbart, ist das Bezugsrecht immer widerruflich. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer vor Eintritt des Leistungsfalls die Rechte aus dem Vertrag beleihen, abtreten und den Bezugsberechtigten ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht erhält die bezugsberechtigte Person immer die Leistungen. Der Vertrag ist nicht beleihbar oder abtretbar. Wie die unterliegt auch die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. þ Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer Die Beiträge zu einer sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West steuer- und sozialversicherungsfrei (in 2012: ). Darüber hinaus ist ein Festbetrag von jährlich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Beiträge und der steuerlichen Behandlung der Leistungen aus einer gelten die Ausführungen zur entsprechend (vgl. oben Seite 201). þ Anpassungsprüfungspflicht Wie bei allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeber nach 16 BetrAVG verpflichtet, alle drei Jahre die laufenden Rentenzahlungen zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Erhöhung zu entscheiden. Wie bei der kann der Arbeitgeber die Anpassungsprüfungspflicht umgehen, wenn alle Überschüsse ab Rentenbeginn zur Leistungserhöhung verwendet werden und der vom Versicherungsaufsichtsgesetz festgesetz- Seite 202 GmbH-Steuerpraxis 7/2012
4 te Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten wird. þ Vor- und Nachteile auf einen Blick Vorteile der : geringer Verwaltungsaufwand Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt Versorgung der Arbeitnehmer unabhängig vom Alter kein Bilanzausweis private Weiterführung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers 10a EStG-Förderung (Riesterrente) versicherungsvertragliches Verfahren Beleihung durch den Arbeitgeber in der Regel keine Anpassungsprüfungspflicht Fortführung für den neuen Arbeitgeber keine zusätzlichen Verwaltungskosten Ersparnis der Lohnnebenkosten Direkter Anspruch der Arbeitnehmer gegen die Nachteile der : Einschränkung der Beitragshöhe unter Umständen PSV-Beiträge 3. als Versorgungsträger Ein ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber erbringt. Der räumt den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf seine Leistungen ein. Dabei muss es sich um einen lebenslangen Versorgungsanspruch handeln; die Zusage einmaliger Leistungen ist ausgeschlossen. Der ist somit ein externer und versicherungsförmiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Er ist erst 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich verankert worden, und zwar im Versicherungsaufsichtsgesetz ( 112 VAG). Ein ist freier in der Kapitalanlage als eine und ein Direktversicherer. Damit hat er die Möglichkeit, höhere Erträge zu erzielen, was freilich auch mit höheren Risiken verbunden ist. Deshalb unterliegt er auch der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und muss Beiträge zum PSV entrichten. Eine wesentliche Funktion eines ist es, Unternehmen von bestehenden Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften (z.b. aus Pensionszusagen) ganz oder teilweise zu entlasten. Die dafür erforderlichen Zahlungen des Arbeitgebers an den können auf Antrag in jeweils gleichen Beiträgen in den auf die Übertragung folgenden zehn Wirtschaftsjahren als Betriebsausgaben abgezogen werden ( 4 e Abs. 3 EStG). Alternativ kann die Leistung an den im Jahr der Übertragung in einer Summe als Aufwand verrechnet werden und so den Ertrag aus der Auflösung der Pensionsrückstellung neutralisieren. Reichen die eingezahlten Beiträge nicht aus, um die Leistungen des zu finanzieren, trifft den Arbeitgeber eine Nachschusspflicht. Die vom Arbeitgeber gezahlten Prämien sind nach 4 e Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, soweit sie auf einer festgelegten Verpflichtung beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen beim Fonds dienen. Der ist auch in der Anwartschaftsphase voll ausfinanzierbar. Abb. 3: Rechtsbeziehungen bei einem Arbeitgeber Beiträge Rechtsanspruch Arbeitsvertrag Leistungen Arbeitnehmer Wie bei der wird die Bilanz des Arbeitgebers durch seine Rechtsbeziehungen zum nicht berührt. þ Entgeltumwandlung Über den Durchführungsweg des können alle Arbeitnehmer abgesichert werden. Aufgrund der begrenzten Beitragshöhe eignet sich dieser Durchführungsweg in der Regel nicht allenfalls ergänzend für die Absicherung von Personen mit erhöhtem Versorgungsbedarf. þ Anpassungsprüfungspflicht Wie bei allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeber nach 16 BetrAVG verpflichtet, alle drei Jahre die laufenden Rentenzahlungen zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Erhöhung zu entscheiden. Bei Erteilung einer Beitragszusage mit Mindestleistung entfällt die Anpassungsprüfungspflicht. þ Insolvenzsicherung Für den Durchführungsweg sind Beiträge an den PSV zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 20% der Rückstellung einer vergleichbaren Pensionszusage. GmbH-Steuerpraxis 7/2012 Seite 203
5 þ Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer Die Beiträge an einen sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West steuer- und sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus ist ein Festbetrag von jährlich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Vertrag nach 40 b EStG im selben Kalenderjahr bespart wird. Im Übrigen gelten die gleichen Ausführungen wie oben zur (Seite 201). Die steuerliche Behandlung der Leistungen aus einem entspricht jener von Leistungen aus einer (vgl. oben). þ Vor- und Nachteile auf einen Blick Vorteile des : geringer Verwaltungsaufwand Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besteht Versorgung der Arbeitnehmer unabhängig vom Alter kein Bilanzausweis private Weiterführung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers 10a EStG-Förderung (Riesterrente) teilweise Kapitalzahlungen (30%) keine zusätzlichen Verwaltungskosten Fortführung durch den neuen Arbeitgeber Ersparnis der Lohnnebenkosten Nachteile des : Einschränkung der Beitragshöhe kein versicherungsvertragliches Verfahren Beitragspflicht zum PSV 4. Wichtige Auswahl-Kriterien Grundsätzlich ist es sehr schwierig eine allgemein verbindliche Empfehlung zu erteilen, welchen Durchführungsweg der Arbeitgeber wählen sollte. Anhand folgender Auswahl-Kriterien kann man sich aber dem persönlich sinnvollsten Durchführungsweg annähern: Bilanzberührung erwünscht? Innenfinanzierung gewollt? Absicherung von hohem Versorgungsbedarf nötig? Absicherungen im Rahmen des 3 Nr. 63 EStG? PSV-Kosten? Freiere Kapitalanlagevorschriften? 5. Vergleichende Übersichten þ Sozialversicherung in der Beitragsphase (für Versorgungszusagen ab ) Durchführungsweg Pensionszusage Unterstützungskasse BBG = Beitragsbemessungsgrenze 1. Arbeitgeberfinanziert 2. Entgeltumwandlung 1. unbegrenzt beitragsfrei 2. bis zu 4% der BBG beitragsfrei 1. unbegrenzt beitragsfrei 2. bis zu 4% der BBG beitragsfrei 1. und 2. bis zu 4% der BBG beitragsfrei wie bei wie bei þ Einkommensteuer in der Beitragsphase (für Versorgungszusagen ab ) Durchführungsweg Pensionszusage Unterstützungskasse Arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung unbegrenzt steuerfrei unbegrenzt steuerfrei, aber Beachtung von 3 KStDV bis zu 4% der BBG steuerfrei nach 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der BBG steuerfrei nach 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der BBG steuerfrei nach 3 Nr. 63 EStG Seite 204 GmbH-Steuerpraxis 7/2012
6 GmbH-Telegramm þ Einkommensteuer in der Leistungsphase (für Versorgungszusagen ab ) Durchführungsweg Pensionszusage Unterstützungskasse Arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung volle Besteuerung nach 19 EStG Versorgungsfreibetrag (in 2012: 28,8% der Versorgungsbezüge, max ) Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (in 2012: 648 ) Werbungskosten (in 2012: ) volle Besteuerung nach 19 EStG Versorgungsfreibetrag (in 2012: 28,8% der Versorgungsbezüge, max ) Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (in 2012: 648 ) Werbungskosten (in 2012: ) volle Besteuerung nach 22 Nr. 5 EStG Werbungskosten (in 2012: 102 ) volle Besteuerung nach 22 Nr. 5 EStG Werbungskosten (in 2012: 102 ) volle Besteuerung nach 22 Nr. 5 EStG Werbungskosten (in 2012: 102 ) þ Bemessungsgrundlagen für die Beiträge an den PSVaG Pensionszusage Höhe der Pensionsrückstellungen (1,9 in 2012) Pauschaldotierte Unterstützungskassenzusage Rückgedeckte Unterstützungskassenzusage nzusage szusage zusage 20-fache der Zuwendungen für Anwärter Deckungskapital für Rentner Fünffache Jahresrente für Anwärter Deckungskapital für Rentner Grundsätzlich keine Beitragspflicht Höhe des Beleihungswerts 20% der Deckungsrückstellungen Weiterführende Quellen: Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 5. Aufl Doetsch/Oecking/Rath u.a., Betriebliche Altersversorgung, 2. Auflage 2009 Skudlarek, Die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Teil I: Pensionszusage und Unterstützungskasse, GmbH-Stpr. 6/2012, S. 170 ff. Gebauer, Steuerliche Besonderheiten bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH-Stpr. 2/2012, S. 37 GmbH-Telegramm Steuerrecht ý Fahrtenbuch eines Geschäftsführers: Das vom Geschäftsführer einer GmbH zur Abwendung der 1%-Methode geführte Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß, wenn es Datum und konkretes Ziel jeder einzelnen Fahrt ausweist. Nach dem Urteil des BFH vom (Az. VI R 33/10) genügt es nicht, im Fahrtenbuch als Fahrtziele nur Straßennamen anzugeben und diese Angaben durch nachträgliche zusätzliche Aufzeichnungen zu präzisieren. Vielmehr muss das Fahrtenbuch die konkrete Zielanschrift und gegebenenfalls den Namen des Kunden bzw. den Reisegrund enthalten. Die Angabe von Ort und Kunde genügt nur dann, wenn das Fahrtziel dadurch eindeutig identifizierbar ist. Zudem hatte der Geschäftsführer nur den Kilometerstand sowie die zurückgelegte Fahrtstrecke nach Abschluss der Fahrten, nicht aber den Kilometerstand zu Beginn jeder Fahrt festgehalten. Best.-Nr. G7/12-1 ý Überversorgung bei reduzierten Bezügen: Der BFH hält im Urteil vom (Az. I R 56/11) daran fest, dass der Geschäftsführer eine Überversorgung erhält, wenn seine Versorgungsanwartschaften aus Pensionszusagen der GmbH sowie aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als 75% der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge betragen. Das gilt auch dann, wenn die Bezüge des Geschäftsführers aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft GmbH-Steuerpraxis 7/2012 Seite 205
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
MehrVergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrPensionLine Direktversicherung.
PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur
Mehrin der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung
A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar
MehrOhne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln!
Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! BAV statt Vermögenswirksamer Leistungen VL-Sparform Nettoaufwand Ergebnis Rendite pro Jahr Beispiel: 35 jähriger Mann 30 Jahre Laufzeit Bausparvertrag 14.400
MehrKurzbeschreibung zur Pensionskasse
Kurzbeschreibung zur Pensinskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Beiträge
MehrQuerverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)
Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der
MehrKurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse
Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckte) Unterstützungskasse 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckten) Unterstützungskasse?
MehrVorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber PENSIONSKASSE Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Mit der Pensionskasse bewahren Sie Ihren unternehmerischen Spielraum.
MehrDirektversicherung. arbeitgeberfinanziert
Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
Mehr2 Änderungen im Einkommensteuergesetz
2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte
MehrZusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse
2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte
MehrVergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse
Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: April 2010 BA823_201004 O201 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters
Mehr2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse
2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse Pensionskassen sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die den Arbeitnehmern gegen Beitragszahlung einen Rechtsanspruch
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrAktiv gestalten und gewinnen. Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber
Aktiv gestalten und gewinnen Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber Die betriebliche Altersversorgung gewinnt weiter an Bedeutung Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche
MehrFragen und Antworten zur Entgeltumwandlung
1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrDie betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden
MehrDürenhofstraße4,90402
Dürenhofstraße4,90402 Stellen Sie die Weichen für die Zukunft Die Zeiten sind härter geworden: Basel II, Produkt-Ratings, EU-Erweiterung, um nur einige Schlagworte zu nennen. Hinzu kommt eine Vielzahl
MehrDas Alterseinkünftegesetz
Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrDoppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber DIREKTVERSICHERUNG Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! So einfach motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Keine Zauberei:
MehrBetriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Die Stützen der Altersvorsorge Die Altersvorsorge in Deutschland wird von 3 wesentlichen Säulen getragen. Rente Gesetzliche Rente Private Rente Betriebliche
MehrMut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung.
Mut?»Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.«helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Entgeltumwandlung ist attraktiv für Ihr Unternehmen. Steuern
MehrDIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE
DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE DIREKTVERSICHERUNG des s sehr geringer Verwaltungsaufwand kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche des s bzw. seiner Angehörigen unmittelbar
MehrBetriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Eine Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens VERSICHERUNGEN Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bietet
MehrInformation betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe
Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrBetriebliche Altersvorsorge optimal gestalten Pensionskasse Informationen für Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten Pensionskasse Informationen für Arbeitgeber Mit der Pensionskasse die Altersversorgung individuell gestalten Mit der staatlich geförderten Pensionskasse als
MehrDie steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG
Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrBetriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011
Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030
MehrAltersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung
MehrRürup-Rente Informationen
Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit
MehrGeprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag
MehrHaufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München
Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrInformationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009
Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage
MehrMitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus
MehrBetriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.
Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrLVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus!
LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus! Übertragung von Pensionsverpflichtungen die Vorteile im Überblick
MehrVergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse
Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: Juli 2015 BA823_201507 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters 1
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
MehrKurzbeschreibung zur Direktversicherung. Inhalt. I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 2. Auswirkung beim Arbeitnehmer a) in der
MehrMehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen
MehrUnabhängige GruppenUnterstützungsKasse für den Mittelstand e.v.
Unabhängige GruppenUnterstützungsKasse für den Mittelstand e.v. Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung Die Unterstützungskasse erfreut sich als ein Durchführungsweg
MehrDas weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -
Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrSofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang
Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,
MehrNÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz
NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz Grenzgänger: Tendenz steigend Arbeitsverhältnisse über Ländergrenzen hinweg sind heute keine Seltenheit mehr.
MehrDie betriebliche Altersversorgung (bav)
Pferdemarkt 4 45127 Essen T 0201 810 999-0 F 0201 810 999-90 email info@fairrat.de Die betriebliche Altersversorgung (bav) Jeder Arbeitnehmer hat nun einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung
MehrAuf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke!
Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Ohne zusätzliche Vorsorge geht es nicht, die Rente reicht nicht aus, um im Alter ohne finanzielle Not leben zu können. Selbst die
MehrLVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff!
LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff! Die Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf den LVM-Pensionsfonds
MehrErläuterung zum Formular. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Erläuterung zum Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung In dem nachfolgenden Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
MehrBetriebliche Altersvorsorge muss sich für alle rechnen Individuelle Konzepte für Unternehmen und Mitarbeiter.
Vorsorge Betriebliche Altersvorsorge muss sich für alle rechnen Individuelle Konzepte für Unternehmen und Mitarbeiter. Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge, die sich für alle rechnet.
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrKleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung
Kleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung Nachfolgende Informationen dürfen nur für interne Schulungszwecke der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) sowie
MehrDie flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen
Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen PensionLine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung www.continentale.de So funktioniert die Pensionszusage Bei einer Pensionszusage verspricht der
MehrBesondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung
Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrBetriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse
Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse Einleitung Der Arbeitgeber kann die Betriebsrente entweder im Rahmen einer Direktzusage selbst organisieren oder sich einer Unterstützungskasse bedienen
MehrAuch im Alter sorgenfrei leben mit der Unterstützungskasse.
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber UNTERSTÜTZUNGSKASSE Auch im Alter sorgenfrei leben mit der Unterstützungskasse. Offen für alle. Verdiente Mitarbeiter verdienen Anerkennung.
MehrDie Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice
Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die
MehrLassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer
Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrAnwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG
Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel
MehrWenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl.
Betriebliche Altersversorgung Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Arbeitnehmerinformation Nutzen Sie Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht
MehrIch will weniger Steuern. Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung der Bayerischen.
Ich will weniger Steuern. Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung der Bayerischen. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Nina Langscheid Bremen Im Alter eine ansprechende Rente erhalten. Arbeitnehmerfinanzierte
MehrWir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.
Mein Chef denkt auch an meine Vorsorge! Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre FirmenRente durch Entgeltumwandlung Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Ihre Versorgung ist
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrAltersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrVorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse
Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse oder auch: bav einfach André Loibl winsecura Pensionskasse DBV-winterthur Kirchstraße 14 53840
MehrEine Information für Arbeitnehmer. Betriebliche Altersversorgung mit dem LVM-Pensionsfonds
Eine Information für Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung mit dem LVM-Pensionsfonds Unverzichtbar und äußerst lohnend die betriebliche Altersversorgung Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrAktivRENTE und AktivLEBEN
Flexibel für Ihr Alter AktivRENTE und AktivLEBEN klassische Renten- und Lebensversicherung Sicher wissen Sie, dass wir in Deutschland ein großes Renten-Problem haben! Und was ist, wenn Ihnen plötzlich
Mehrvvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz
Andreas Buttler Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage vvw T KARLSRUHE Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrInformationen zu Steuern und Sozial versicherung
Informationen zu Steuern und Sozial versicherung INHALT Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk für Mitgliedschaften seit 2005 im Lebenspartnertarif Steuern und sbeiträge bezogen
MehrGestalten Sie mit dem Zwei-Stufen-Modell Ihre optimale Altersversorgung. Immer da, immer nah.
Betriebliche Altersversorgung Gesellschafter-Geschäftsführer Gestalten Sie mit dem Zwei-Stufen-Modell Ihre optimale Altersversorgung Immer da, immer nah. Gestalten Sie Ihre Versorgung Ausgangspunkt für
MehrGENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN
GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!
MehrIhr neuer Mitarbeiter bringt eine BVV-Versorgung mit
Ihr neuer Mitarbeiter bringt eine BVV-Versorgung mit Das sind Ihre Möglichkeiten BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v., Berlin BVV Pensionsfonds
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrBetriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG
nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann
Mehr