Kennzeichnung Honig. Musteretikett. Honig. 500 g. Imkerei Muster Musterplatz Musterdorf

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1 Kennzeichnun Honi Musteretikett Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Los / Chare Honi 500 Imkerei Muster Musterplatz Musterdorf Vor Licht und Wärme eschützt laern Mindestens haltbar bis Ende: L Ursprunsland: Österreich Bezeichnun des Lebensmittels Nettofüllmene Laerbedinunen Mindesthaltbarkeitsdatum Ursprunsland Wichtie Tipps. Was muss bei Honi draufstehen? - siehe auch Musteretikett Honi - Bezeichnun des Lebensmittel (Sachbezeichnun), z.b. Honi - Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers - Nettofüllmene - Los (Chare) - Mindesthaltbarkeitsdatum - Laerbedinunen - Herkunft

2 Bezeichnun des Lebensmittels (Sachbezeichnun): die Sachbezeichnun laut Honiverordnun lautet: Honi anstelle der Sachbezeichnun Honi kann verwendet werden - Blütenhoni (oder Nektarhoni) - Honitauhoni (oder Waldhoni) die Sachbezeichnunen - mit Ausnahme von efiltertem Honi und Backhoni können durch Anaben eränzt werden, die sich auf Folendes beziehen: - Herkunft aus Blüten oder Pflanzenteilen (z.b. Sonnenblumenhoni) - Reionale, territoriale, oder toporaphische Herkunft (z.b. Gebirshoni) Honi darf nur als Sortenhoni (z.b. Akazienhoni) auselobt werden, wenn das Produkt vollständi oder überwieend der aneebenen Herkunft ist und die dieser Herkunft entsprechenden oranoleptischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Eienschaften besitzt Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers: Lebensmittelunternehmer ist derjenie, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird (z.b. der Imker, wenn dieser den Honi selbst an den Letztverbraucher verkauft), oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union niederelassen ist, der Importeur, der das Lebensmittel in die Union einführt. Die Anaben müssen eindeuti sein, die postalisch Zustellbarkeit muss ewährleistet sein (auch Straße und Hausnummer aneben). Anabe von -adresse oder Internet-Seite allein ist nicht ausreichend; -adresse oder Internet- Seite können aber zusätzlich zu Name oder Firma und Anschrift aneeben werden. Nettofüllmene: Anabe in oder k Mindestschriftrößen nach Fertipackunsverordnun beachten: bis 50 Mindesthöhe 2 mm über 50 bis 200 Mindesthöhe 3 mm über 200 bis 1000 Mindeströße 4 mm Mindesthaltbarkeitsdatum, Chare: Es ibt prinzipiell 2 korrekte Mölichkeiten der Anabe 1) mindestens haltbar bis: Anabe des Datum selbst in der Form Ta/Monat/Jahr in diesem Fall muss die Anabe der Chare nicht erfolen (kann aber) 2) mindestens haltbar bis Ende : Anabe des Datums in der Form Monat/Jahr oder Jahr in diesem Fall muss zusätzlich die Anabe der Chare (Los) erfolen Wird das Datum selbst nicht unmittelbar nach der Formulierun mindestens haltbar bis: bzw. mindestens haltbar bis Ende: aneeben, muss nach dieser Formulierun die Stelle enannt werden, an der das Datum aneeben ist (z.b. mindestens haltbar bis: siehe Deckel ) Laerbedinunen: Laerbedinunen müssen nur aneeben werden, wenn deren Einhaltun für die Haltbarkeit wesentlich ist. Bei Honi sind Anaben wie vor Wärme eschützt laern üblich. Die Laerbedinunen müssen emeinsam mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum aneeben werden (d.h. vor oder nach der Formulierun mindestens haltbar bis ) In diesem Zusammenhan wird darauf hinewiesen, dass em. dem Österreichischen Lebensmittelbuch, IV. Auflae, Codexkapitel A 5 die Anabe "kühl laern" nicht mehr verwendet werden soll, da dies einer Laerun in einem Temperaturbereich von 9 bis 18 C entspricht, für diesen Temperaturbereich aber keine Kühleinrichtunen üblich sind. Herkunft: Laut Honiverordnun ist das Ursprunsland bzw. sind die Ursprunsländer anzueben. Bei Ursprun in mehr als einem EG-Mitliedstaat oder Drittland kann folende Anabe ewählt werden: - Mischun von Honi aus EG-Ländern - Mischun von Honi aus Nicht-EG-Ländern

3 - Mischun von Honi aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern Anmerkun: em. der Änderun der Europäischen Honirichtlinie sind künfti (ab ) folende Formulierunen zu verwenden: - Mischun von Honi aus EU-Ländern - Mischun von Honi aus Nicht-EU-Ländern - Mischun von Honi aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern Anmerkun: die Anabe Österreichischer bei Österreichischer Honi wird als Anabe des Ursprunslandes üblicherweise toleriert allemeine Anforderunen: bis elten noch die Lebensmittelkennzeichnunsverordnun (LMKV) und die Nährwertkennzeichnunsverordnun, ab ilt stattdessen die Lebensmittelinformationsverordnun (LMIV) Alle Informationen über Lebensmittel (auch freiwilli aneführte) müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein. Die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel sind an einer ut sichtbaren Stelle deutlich, ut lesbar und eebenenfalls dauerhaft anzubrinen. Sie dürfen in keiner Weise durch andere Anaben oder Bildzeichen oder sonsties einefütes Material verdeckt, undeutlich emacht oder etrennt werden, und der Blick darf nicht davon abelenkt werden. Vorsicht bei Stempelaufdrucken, die sind oft leicht verwischbar. Sichtfeldreelun beachten: Sichtfeldreelun nach Lebensmittelkennzeichnunsverordnun: Die Sachbezeichnun, die Nettofüllmene und das Mindesthaltbarkeitsdatum (d.h. die Anabe mindestens haltbar bis: bzw. mindestens haltbar bis Ende: ) sind im leichen Sichtfeld anzubrinen (d.h. wenn man auf das Etikett schaut, müssen diese drei Kennzeichnunselemente leichzeiti lesbar sein) Sichtfeldreelun nach der Lebensmittelinformationsverordnun: Die Sachbezeichnun und die Nettofüllmene sind im leichen Sichtfeld anzubrinen (das Mindesthaltbarkeitsdatum muss em. der LMIV nicht im leichen Sichtfeld anebracht werden, kann aber natürlich dort anebracht werden) Weitere Infos zur Honi-Kennzeichnun: Nährwertkennzeichnun: Gem. der Lebensmittelinformationsverordnun ilt ab eine allemeine Verpflichtun zur Anabe einer Nährwertkennzeichnun Honi (Honi selbst, nicht Honi, dem andere Lebensmitteln zuesetzt worden sind) ist von dieser Verpflichtun ausenommen. Bio-Kennzeichnun Gem. der Europäischen Bio-Verordnun muss ein Produkt, das eine Bezeichnun mit Bezu auf die ökoloische/bioloische Produktion trät (z.b. Anabe Bio-Honi ), folende zusätzliche Kennzeichnunselemente aufweisen: - die erteilte Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle - das Gemeinschaftsloo - der Ort der Erzeuun der landwirtschaftlichen Ausansstoffe, aus denen sich das Erzeunis zusammensetzt, und zwar je nach Fall in einer der folenden Formen: -- "EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausansstoffe in der EU erzeut wurden; -- "Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausansstoffe in Drittländern erzeut wurden; -- "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausansstoffe zum Teil in der Gemeinschaft und zum Teil in einem Drittland erzeut wurden. Sind alle landwirtschaftlichen Ausansstoffe, aus denen sich das Erzeunis zusammensetzt, in demselben Land erzeut worden, so kann die enannte Anabe "EU" oder "Nicht-EU" durch die Anabe dieses Landes ersetzt oder um diese eränzt werden (z.b. Österreich Landwirtschaft ). Die Anaben müssen deutlich lesbar und unverwischbar anebracht sein.

4 Das Gemeinschaftsloo (EU-Bio-Loo) muss dem nachstehenden Muster (und Farbe) entsprechen u.a. eine Mindesthöhe von 9 mm und eine Mindestbreite von 13.5 mm haben. Die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle und der Ort der Erzeuun der landwirtschaftlichen Ausansstoffe müssen untereinander aneführt sein und sich im selben Sichtfeld befinden wie das EU-Bio-Loo : AT-BIO-xxx Österreich Landwirtschaft Was darf nicht draufstehen? Werbunen mit Selbstverständlichkeiten: Gem. LMSVG ist es verboten, Lebensmittel mit zur Irreführun eeineten Anaben in Verkehr zu brinen. Das sind beispielsweise Anaben, durch die zu verstehen eeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eienschaften besitzt, obwohl alle verleichbaren Lebensmittel dieselben Eienschaften besitzen ( Werbun mit Selbstverständlichkeiten ) Beispiel: die Anabe nicht efiltert auf einem Honietikett laut Honiverordnun muss efilterter Honi als solcher bezeichnet werden umekehrt bedeutet das aber, dass jeder als Honi bezeichnete Honi nicht efiltert ist die Anabe nicht efiltert stellt somit eine Werbun mit Selbstverständlichkeiten dar, weil alle verleichbaren Produkte die selben Eienschaften besitzen zur Täuschun eeinete Anaben über die Eienschaften eines Lebensmittels: irreführende Anaben em. LMSVG sind beispielsweise auch zur Täuschun eeinete Anaben über die Eienschaften eines Lebensmittels, wie Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzun, Mene, Haltbarkeit, Ursprun oder Herkunft und Herstelluns- und Gewinnunsart Beispiel: mit wertvollen Vitaminen Honi weist nur erine Menen an Vitaminen auf, es sind keine sinifikanten Menen im Sinn der Nährwertkennzeichnunsverordnun bzw. der Lebensmittelinformationsverordnun enthalten die Anabe mit wertvollen Vitaminen ist daher für den Verbraucher irreführend, weil diese Anabe sueriert, dass das Produkt einen wesentlichen Beitra zur Aufnahme der tälich benötien Vitaminmene beiträt, obwohl dies nicht der Fall ist Krankheitsbezoene Anaben: Gem. LMSVG ist es verboten, einem Lebensmittel Eienschaften der Vorbeuun, Behandlun, oder Heilun einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eienschaften entstehen zu lassen ( krankheitsbezoene Anaben ) Beispiel: Honi hat Heilwirkun Nährwert- und esundheitsbezoene Anaben: Es dürfen prinzipiell nur anz bestimmte derartie Anaben und das nur unter bestimmten Voraussetzunen emacht werden. Hier ist v.a. die so enannte Health-Claims-Verordnun zu beachten. Es wird aneraten, auf derartien Anaben zu verzichten. Wer derartie Anaben trotzdem verwenden will, soll dies bitte nur in Rücksprache mit einem Fachexperten machen (es würde hier zu weit führen, sämtliche Vorschriften, Voraussetzunen, Ausnahmereelunen, etc. aufzulisten). Vorsicht: was nicht draufstehen darf ilt auch für die Werbun bzw. Anaben im Internet (Homepae)

5 Kennzeichnun Honi mit Zutaten Musteretikett Honi mit Nussmischun 500 Bezeichnun des Lebensmittels Nettofüllmene Zutatenverzeichnis Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Los / Chare Zutaten: Honi, 10 % Nussmischun (HASELNÜSSE, WALNÜSSE) Imkerei Muster Musterplatz Musterdorf Vor Licht und Wärme eschützt laern Mindestens haltbar bis Ende: L Ursprunsland: Österreich QUID Laerbedinunen Mindesthaltbarkeitsdatum Ursprunsland Durchschnittliche Nährwert je 100 Enerie Fett davon esättite Fettsäuren Kohlenhydrate davon Zucker Eiweiß Salz kj/kcal Allerenkennzeichnun Nährwertkennzeichnun

6 Was muss bei Honi mit Zutaten draufstehen? - siehe auch Musteretikett - Bezeichnun des Lebensmittel (Sachbezeichnun), z.b. Honi mit Nussmischun - Zutatenverzeichnis - Allerenkennzeichnun - menenmäßie Anabe bestimmter Zutaten oder Zutatenklassen ( QUID ) - Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers - Nettofüllmene - Los (Chare) - Mindesthaltbarkeitsdatum - Laerbedinunen - (Herkunft) - Nährwertkennzeichnun (ab ) Was ist bei Honi mit Zutaten anders als bei Honi? Bezeichnun des Lebensmittels (Sachbezeichnun): Die Bezeichnunen Honi, Blütenhoni, Waldhoni oder Anabe von Sortenhoni wie z.b. Sonnenblumenhoni können wie bei Honi selbst entsprechend der Honiverordnun verwendet werden. Diese Bezeichnunen bezülich Honi sind so zu eränzen, dass aus der Gesamtbezeichnun klar und eindeuti die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen ist, z.b. Honi mit Nussmischun oder Blütenhoni mit Früchten, Waldhoni mit Zimt etc. Verzeichnis der Zutaten: Aufzählun aller Zutaten eines Lebensmittels in absteiender Reihenfole ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendun bei der Herstellun. Dieser Aufzählun ist eine Bezeichnun voranzustellen, in der das Wort Zutaten erscheint (üblicherweise wird dafür nur das Wort Zutaten verwendet). Die Anabe des Zutatenverzeichnisses ist bei Honi selbst nicht notwendi, bei Honi mit Zutaten aber schon. Laut LMKV besteht die Ausnahmereelun, dass ein Zutatenverzeichnis nicht erforderlich ist, wenn aus der Sachbezeichnun alle Zutaten hervorehen eine derartie Ausnahmereelun ist in der LMIV jedoch nicht enthalten Allerenkennzeichnun: Stoffe oder Erzeunisse, die Allerien oder Unverträlichkeiten auslösen können (diese sind in Anhan II der LMIV aufelistet) müssen im Verzeichnis der Zutaten durch einen Schriftsatz hervorehoben werden, durch den sie sich eindeuti vom Rest des Zutatenverzeichnisses abheben (z.b. fett edruckt) derartie Stoffe oder Erzeunisse sind z.b. Mandeln, Walnüsse, Haselnüsse, Erdnüsse, Sesamsamen etc. menenmäßie Anabe bestimmter Zutaten oder Zutatenklassen ( QUID -Anabe): Die menenmäßie Anabe einer Zutat oder Zutatenklasse ist u.a. notwendi, wenn diese in der Bezeichnun des Lebensmittels enannt werden oder durch Worte, Bilder oder eine raphische Darstellun hervorehoben werden. Beispiele: Bezeichnun Honi mit Nussmischun menenmäßier Anteil der Nussmischun muss aneeben werden Bezeichnun Honi mit Walnüssen menenmäßier Anteil der Walnüsse muss aneeben werden Bezeichnun Honi mit Nussmischun und zusätzlich Abbildun von Walnüssen - menenmäßier Anteil der Nussmischun und menenmäßier Anteil der Walnüsse müssen aneeben werden Die QUID-Anabe erfolt als Prozentsatz ( xy % ) entweder in der Bezeichnun des Lebensmittels selbst oder in ihrer unmittelbaren Nähe oder im Zutatenverzeichnis

7 Herkunft: Die Anabe des Ursprunslandes / Herkunftsortes ist bei zusammenesetzten Lebensmitteln wie Honi mit Zutaten nur notwendi, wenn ohne diese Anabe eine Irreführun des Verbrauchers notwendi wäre (z.b. am Produkt sind nur Name und Anschrift eines österreichischen Imkers aneführt, zur Herstellun des Produktes wurde aber Honi aus Nicht-EG-Ländern/Nicht-EU-Ländern verwendet) Nährwertkennzeichnun: Gem. der Lebensmittelinformationsverordnun ilt ab eine allemeine Verpflichtun zur Anabe einer Nährwertkennzeichnun Honi selbst ist von dieser Verpflichtun ausenommen, für Honi, dem andere Lebensmitteln zuesetzt worden sind, besteht jedoch die Verpflichtun zur Nährwertkennzeichnun. Umfan und Inhalt dieser Kennzeichnun sind in der LMIV enau ereelt. Die Kennzeichnun muss auf 100 bezoen aneeben werden und umfasst mindestens die Anaben, die am Musteretikett aneführt sind (Enerie, Gehalt an Fett, esättite Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz). Es sind jeweils durchschnittliche Werte anzueben, die entweder durch Analyse des Lebensmittels ( Gesamtprodukt ) festestellt werden oder auf Basis der Rezeptur, wenn für die einzelnen Zutaten entsprechende Daten zur Verfüun stehen, berechnet werden können. Im Übrien elten die bei Honi aneführten Anforderunen Rechtliche Vorschriften, die für die Kennzeichnun bei Honi und Honi mit Zutaten zu berücksichtien sind: Anmerkun: alle Österreichischen und Europäischen Verordnunen bzw. Richtlinien sind unter frei verfübar Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 idf (LMSVG) Lebensmittelkennzeichnunsverordnun, BGBl. Nr. 72/1993 idf (LMKV) ülti bis Nährwertkennzeichnunsverordnun, BGBl. Nr. 896/1995 idf (NWKV) ülti bis Verordnun (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnun / LMIV) - ülti ab Richtlinie 2011/91/EU über Anaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel ehört, feststellen lässt Verordnun über Honi, BGBl. II Nr. 40/2004 (Honiverordnun) Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honi und Richtlinie 2014/63/EU zur Änderun der Richtlinie 2001/110/EG Verordnun (EG) Nr. 834/2007 über die ökoloische/bioloische Produktion und die Kennzeichnun von ökoloischen/bioloischen Erzeunissen Verordnun (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführunsvorschriften zur Verordnun (EG) Nr. 834/2007 hinsichtlich der ökoloischen/bioloischen Produktion, Kennzeichnun und Kontrolle Verordnun (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und esundheitsbezoene Anaben über Lebensmittel (EG-ClaimsV) Fertipackunsverordnun, BGBl. Nr. 867/1993 idf

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