INFOMAPPE. in Neumarkt-Sankt Veit. zum Baugebiet. Nördlich der Alten Teisinger Straße. Stadtverwaltung Neumarkt-Sankt Veit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INFOMAPPE. in Neumarkt-Sankt Veit. zum Baugebiet. Nördlich der Alten Teisinger Straße. Stadtverwaltung Neumarkt-Sankt Veit"

Transkript

1 INFOMAPPE zum Baugebiet Nördlich der Alten Teisinger Straße in Neumarkt-Sankt Veit Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Neumarkt-Sankt Veit Johannesstraße Neumarkt-Sankt Veit Tel /

2 Neumarkt- Sankt Veit Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Baugrundstück in Neumarkt-Sankt Veit interessieren und sich den Traum von den eigenen vier Wänden in unserem Städtchen an der Rott verwirklichen wollen. Das Baugebiet Nördlich der Alten Teisinger Straße liegt in einem ruhigen Wohngebiet ca. 10 Gehminuten vom Stadtplatz und Bahnhof entfernt im nordwestlichen Teil der Stadt Neumarkt-Sankt Veit. Es ist in 4 Bauabschnitte unterteilt, wobei der 1. und der 2. Abschnitt bereits erschlossen sind. Der III. Bauabschnitt wird demnächst erschlossen, so dass die Reservierung bzw. der Verkauf der freien Parzellen jetzt schon möglich ist. Die noch freien Parzellen der Stadt können mit Einzelhäusern mit Doppelgarage bebaut werden. Je nach Parzelle ist die Bebauung mit Erd-, Ober- und Dachgeschoß (kein Vollgeschoß) oder Erd- und als Vollgeschoß ausgebautes Dachgeschoß möglich. Die derzeit noch freien Bauparzellen der Stadt können Sie in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Johannesstr. 9, Neumarkt- Sankt Veit, Zimmer Nr. 106 im 1. Obergeschoß oder telefonisch bei Herrn Thomas Menzel, 08639/ erfragen.

3 Verkaufsbedingungen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken Die Stadt bietet in diesem Baugebiet eigene Grundstücke zum Verkauf an. Der Kaufpreis der städtischen Grundstücke beträgt hierbei im freien Verkauf ohne Bauverpflichtung 80,00 /m². Für Personen, die unter das Wohnungsbauförderungsprogramm der Stadt fallen, kann sich dieser Kaufpreis auf bis zu 50,00 /m² ermäßigen. Die Bedingungen der Wohnungsbauförderung sind auf der nächsten Seite näher erläutert. Die Größe der Bauparzellen können Sie der beiliegenden Aufstellung entnehmen. Der Bebauungsplan des Baugebietes Nördlich der Alten Teisinger Straße wird zurzeit im Hinblick auf eine bessere energetische Nutzung der Bauparzellen überarbeitet. Dadurch soll eine Änderung der Gebäudeausrichtung erleichtert werden und es sind künftig mehr Dachformen zulässig. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von unseren Kolleginnen und Kollegen vom Bauamt. Das Änderungsverfahren wird voraussichtlich mit Abschluss der Grundstückserschließung rechtskräftig. Neben dem Kaufpreis ist ein Ablösebetrag der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch zu leisten. Dieser beträgt bei den Grundstücken des I. Bauabschnittes 18,36 /m² und bei Grundstücken im III. Bau-abschnitt wird die Ablöse noch ermittelt und ist daher noch nicht in der Aufstellung enthalten. Die genauen Beträge je Parzelle können Sie der beiliegenden Aufstellung entnehmen. Die Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden nach der jeweils geltenden Satzung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit berechnet und gesondert erhoben. Die in der beiliegenden Aufstellung aufgeführten Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal wurden mit der vorläufigen Grundstücksgröße nach den Satzungen vorläufig berechnet. Hierbei handelt es sich nur um eine Vorauszahlung. Da sich die Beträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach der tatsächlichen Bebauung des Grundstückes richten, werden diese erst nach Fertigstellung des Gebäudes nach der jeweils geltenden Satzung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit berechnet. Für das Baugebiet wurde ein Bodengutachten erstellt. Dieses kann auf Wunsch im Rathaus Neumarkt- Sankt Veit bei Herrn Menzel, Zimmer 106 eingesehen werden. Ein kleiner Blick über Neumarkt-Sankt Veit

4 Verkaufsbedingungen - Erbbau Bedingungen für den Verkauf im Erbbaurecht Die Stadt bietet für die Bauparzellen des I. und III. Bauabschnitte eine Vergabe im Erbbaurecht an. Das Erbbaurecht wird hierbei auf die Dauer von 99 Jahren bestellt. Der Erbbauzins beträgt 4,5% des Grundstückswertes und ist in 12 Teilbeträgen jeweils am 1. eines Monats zur Zahlung fällig. Der Grundstückswert wird bei einem freien Verkauf mit einem Preis von 80,00 /m² Bauland berechnet. Für Personen, die unter das Wohnungsbauförderungsprogramm der Stadt fallen, kann sich dieser Grundstückswert auf bis zu 50,00 /m² ermäßigen. Die Bedingungen der Wohnungsbauförderung sind auf der vorherigen Seite näher erläutert. Der Erbbauzins erhöht oder ermäßigt sich im gleichen Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005 = 100). Eine Änderung ist erstmals nach Ablauf von drei Jahren oder nach Ablauf von drei Jahren seit der letzten Erhöhung möglich. Mit der Vergabe im Erbbaurecht übernehmen Sie die Erschließung des Grundstücks. Diese beträgt im 1. Bauabschnitt 18,36 je m² Baulandfläche. Für den III. Bauabschnitt wird die Ablöse noch ermittelt und ist daher noch nicht in der Aufstellung enthalten. Über die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch wird eine gesonderte Ablösevereinbarung geschlossen. Die Beiträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden nach der jeweils geltenden Satzung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit berechnet und gesondert erhoben. Sie übernehmen ebenfalls die Verkehrssicherungspflicht, Haftung, Lastentragung, Erschließung und Unterhaltsverpflichtung. Mit der Vergabe verpflichten Sie sich innerhalb von 5 Jahren ab Verbriefung zur Errichtung eines Wohnhauses nach dem Bestimmungen des Bebauungsplanes. Die Baupläne hierfür sind der Stadt Neumarkt-Sankt Veit vor Baubeginn zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Wesentliche bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Eine Belastung des Grundstückes, Änderung des Verwendungszweckes und eine ganz oder teilweise Veräußerung des Erbbaurechts bedarf der schriftlichen Zustimmung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit. In den Kaufvertrag wird eine Option aufgenommen, nach der der Kauf ab Erfüllung der Bauverpflichtung bis zwanzig Jahre nach dem Kauf zum Verkehrswert im Zeitpunkt des gestellten Verlangens möglich ist. Der Kaufpreis errechnet sich hierbei aus den in den letzten drei Jahren durchschnittlich von der Stadt geforderten Kaufpreisen für Wohngrundstücke. Für den Fall, dass eine der übernommenen Verpflichtungen trotz Anmahnung nicht erfüllt wird, hat die Stadt Neumarkt-Sankt Veit einen Heimfallanspruch. Dieser Heimfallanspruch gilt auch, wenn der Erbbauzins rückständig ist, ein Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet wird. Die Entschädigung beträgt in diesem Fall zwei Drittel des gemeinen Wertes des Erbbaurechts. Bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf besteht ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von zwei Drittel des gemeinen Wertes des Gebäudes. Dieser gemeine Wert wird durch einen Sachver-ständigen bestimmt, den beide Vertragsteile einvernehmlich bestellen. Die hierdurch entstehenden Sachverständigenkosten tragen beide Vertragsteile zur Hälfte.

5 Wohnbauförderungsprogramm Bedingungen für das Wohnbauförderungsprogramm der Stadt Neumarkt- Sankt Veit Die Stadt bietet die Bauparzellen des I. und III. Bauabschnittes im Rahmen eines sog. Wohnbauförderungsprogrammes verbilligt für Bauinteressenten an. Damit soll es vorrangig jungen Familien ermöglicht werden, zu tragbaren Bodenpreisen Baugrundstücke zur Eigentumsbildung zu erwerben. Ein Anspruch auf Zuteilung einer Bauparzelle besteht auch bei Erfüllung aller dafür not-wendigen Voraussetzungen aber nicht. Antragsberechtigt für die Wohnbauförderung sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Bewerber dürfen nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte von bewohn- oder bebaubaren Immobilien sein und das zu versteuernde Familieneinkommen darf die Grenze des 9 Wohnraumförderungsgesetz nicht um mehr als das Doppelte übersteigen. Bei Alleinstehenden beträgt diese Einkommensgrenze aktuell und bei Ehepaaren Für ein Ehepaar mit einem Kind sind zulässig, bei zwei Kindern Maßgeblich ist hierbei das durch-schnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre. Für Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird der Kaufpreis je m² von 80,00 auf 70,00 ermäßigt. Je Kind ist eine weitere Ermäßigung um 10 möglich, maximal kann der Kaufpreis auf 50,00 /m² verringert werden. Als Kinder gelten in diesem Fall leibliche Kinder und Adoptivkinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Innerhalb von 4 Jahren ab Beurkundung wird diese Kaufpreisminderung auch nachträglich anerkannt, wenn in dieser Zeit die Bewerber Eltern oder mehrfache Eltern werden. Die Wohnbaugrundstücke werden zweckgebunden zur Errichtung eines Eigenheimes vergeben. Die Erwerber verpflichten sich mit dem Kauf ab Beurkundung innerhalb von 2 Jahren den Rohbau zu errichten

6 freie Grundstücke Verkauf Freie Grundstücke zum Verkauf Freier Verkauf ParzelleNr FlNr. Gem. Wolfsberg 959/7 Größe in ca. m² Kaufpreis 80 /m² , , , , , ,00 Ablösebetrag in nach ca.m² ,24 Erstattung Herstellungs- beitrag Kanal 1.820, , , , , ,29 Erstattung Herstellungs- beitrag Wasser Kaufpreis + Ablöse + Kanal- u. Wasser-VZ = 1.181, , , , , , , , , , , ,71 * * * * * * Straße Notar-Bachmair- Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger -Str. Dr.- Göttinger-Str. Haus-Nr * ohne Ablösebetrag Verkauf im Wohnungsbauförderungsprogramm ParzelleNr FlNr. Gem. Wolfsberg 959/7 Größe in ca. m² Kaufpreis 70 /m² ohne Kinder , , , , , ,00 Kaufpreis 60 /m² miteinem Kind Kaufpreis 50 /m² mit zwei Kindern , , , , , , , , , , , ,00 Ablösebetrag in nach ca.m² ,24 Erstattung Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal 3.001, , , , , ,71 Straße Notar-Bachmair- Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger -Str. Dr.- Göttinger-Str. Haus-Nr

7 Freie Grundstücke - Erbbau Freie Grundstücke im Erbbaurecht Verkauf im Erbbaurecht ParzelleNr FlNr. Gem. Wolfsberg 959/7 Größe in ca. m² Grundstückswert 80 /m² 52720, , , , , ,00 jährlicher Erbbauzins in 2372, , , , , ,80 monatliche Zinszahlung in 197,70 192,60 191,10 177,60 179,70 192,90 Ablösebetrag in ,24 Erstattung Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal 3.001, , , , , ,71 Straße Notar-Bachm ai r- Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Haus-Nr Verkauf im Erbbaurecht mit Wohnungsbauförderung ParzelleNr FlNr. Gem. Wolfsberg 959/7 Größe in ca. m² Grundstückswert 70 /m² (Förderung ohne Kinder) 46130, , , , , ,00 jährlicher Erbbauzins in 2075, , , , , ,45 Grundstückswert 60 /m² (Förderung mit einem Kind) 39540, , , , , ,00 jährlicher Erbbauzins in 1779, , , , , ,10 Grundstückswert 50 /m² (Förderung mitzwei Kindern) 32950, , , , , ,00 jährlicher Erbbauzins in 1.482, , , , , ,75 Straße Notar-Bachm ai r- Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Dr.-Göttinger-Str. Haus-Nr

8 Lageplan freier Grundstücke Lageplan freier Grundstücke Bauabschnitt III

9 Freie Grundstücke Lageplan Parzelle /43 975/40 Baufenster für Parzelle 50

10 Bebauungsplan Bebauungsplan

11 Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 0.1. BAUWEISE offen nach 22 Abs. 2 BauNVO 0.2. GESTALTUNG DES GELÄNDES Das Gelände darf im wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf auch durch die Errichtung von Bauwerken nicht verändert oder gestört werden, damit ein harmonisches Landschaftsbild erhalten bleibt Das Gelände wird im Nordwesten auf die Höhenkote 456 m. ü. N. N. abgetragen. Im Nordosten wird die temporäre Lehmaufschüttung bis zur Höhe der im Bebauungsplan dargestellten Höhenschichtlinien zurückgenommen EINFRIEDUNGEN Art und Ausführung: Straßenseitige Begrenzung Zulässig sind nur Holzzäune mit senkrechten Latten. Mauern sind unzulässig Höhe ab OK Gehweg bzw. Straße: Gesamthöhe bis max. 1,00 m Sockel: unzulässig 0.4. GARAGEN UND NEBENGEBÄUDE Zwischen Garagentor und öffentlichen Verkehrsflächen muß ein Abstand von mindestens 5, 00 m freigehalten werden. Eine Einzäunung des Stauraumes ist unzulässig Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen. Begrüntes Flachdach ist zulässig Die Garagenvorplätze und Grundstückszufahrten sind wasserdurchlässig zu gestalten (z.b. rasenverfugtespflaster, Rasengittersteine). An der Grundstücksgrenze zusammengebaute Garagen sind einheitlich auszubilden. Der Nachbauende hat sich anzupassen Nebengebäude nach 14 BauNVO sind außerhalb der Bauräume (Baugrenzen) zulässig. Maximale Grundfläche 5,00 m², maximale Firsthöhe 3,00 m GEBÄUDE Zur planlichen Festsetzung der Ziffer 2.1.1: Auf den Parzellen Nr , 56-92: Als Höchstgrenze Erdgeschoß und als Vollgeschoß ausgebautes Dachgeschoß Dachform: Satteldach Dachneigung: 32 º 42 º Dachdeckung: in naturroten Farben Dachgauben: nur zulässig ab 32 º, Dachgauben bis zu einer maximalen B reite von 1,75 m zulässig der Abstand von der Giebelwand muß mindestens 1,5 m betragen. Dachüberstände bei Ortgang und Traufe: max. 1,00 m Balkonüberdachungen: max. 1,50 m Kniestock: max. 1,50 m (gemessen von OK Rohdecke bis OK Dachhaut) Zwerchgiebel: Zwerchgiebel dürfen in der Breite 1/ 3 der Gebäudelänge nicht überschreiten. Wandhöhe: max. 4,80 m (ab Erschließungsstraße, siehe Ziffer 0.6.2) Auf den Parzellen 8-13, 48, 51-55: Als Höchstgrenze Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß (kein Vollgeschoß) Dachform: Satteldach Dachneigung: 22º- 28º Dachdeckung: in naturroten Farben Dachüberstände bei Ortgang und Traufe: max. 1,00 m Balkonüberdachungen: max. 1,50 m Wandhöhe: max. 6,30 m (ab Erschließungsstraße, siehe Ziffer 0.6.2) Zur planlichen Festsetzung Festsetzung der Ziffer Auf den Parzellen 1-7, Zwingend zwei Vollgeschosse in der Form Erdgeschoß, ein Obergeschoß und ein Dachgeschoß (kein Vollgeschoß) Dachform: Satteldach Dachneigung: 22º- 28º Dachdeckung: in naturroten Farben Dachüberstände bei Ortgang und Traufe: max. 1,00 m Balkonüberdachungen: max. 1,50 m Wandhöhe: max. 6,30 m (ab Erschließungsstraße, siehe Ziffer 0.6.2) Das Seitenverhältnis der Hauptgebäude (L:B) darf das Maß 1:1,25 nicht unterschreiten. Der Dachfirst muß in Längsrichtung des Gebäudes verlaufen Bei Doppelhaushälften sind Dachform, Dachneigung, Dachdeckung und Firstrichtung einheitlich auszubilden. Der Nachbauende hat sich am Bestand zu orientieren.

12 Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen 0.6. HÖHENLAGE DER BAULICHEN ANLAGEN Gelä ndehöhen Die Geländehöhen sind den Höhen der anschließe nden Verkehrsfläche an zugleichen; Bezugspu nkt ist OK angre nzen de Straßenbegrenzungslinie. Den Antragsunterlage n sind Geländeschnitte mit Angabe der N.N.Höhe be izufügen. In den Schnitte n ist das bestehen de Gelä nde und die neue Geländep rofilierung darzustellen Wandhöhe n Die Wandhöh e wird gem essen von de r OK Ersch ließungsstraße bis zum Schnittp unkt der Dachh aut mit der Außenwa ndfläch e. Lie gt das natürlich e Gelände mehr a ls 0,5 m ü ber de r OK der Erschließung sanlage, erfolgt die Festsetzung nach dem natü rlichen Gelände ZAHL DER WOHNEINHEITEN Bei Einzel- und Doppelhaushälften sin d max. 2 Wohneinheiten zulässig ZAHL DER STELLPLÄTZE Pro Wohn ein heit sind 2 Stellplätze au f dem Grundstück nachzuweisen ABSTANDSFLÄCHENREGELUNG Die Abstandsflä chen regelung gem äß Art. 6 und 7 BayBO ist einzuhalten BEPFLANZUNG Für die Pflanzun g der Einzelbäume und der Ortsrandeingrünu ng sind d ie Arten der Pflanzenliste im Anh ang der Begründ - ung in der vo rgeschlag enen Pflanzg röße und qu alität zu verwenden Pflanzu ng vo n Einzelbäumen p riva t Entlang der Erschließu ngsstraßen werden nach Planzeichen Bäume de r Wuchsklasse 1 festgesetzt. Zusätzlich ist je 300 qm Grun dstü cksgröße mindestens ein Baum der Wu chskla sse 1 ode r 2 zu pflanzen und zu unte rhalten. Vorgärten sind gärtnerisch zu gestalten Pflanzu ng vo n Einzelbäumen ö ffentlich Entlang der Erschließu ngsstraßen un d in den öffentliche n Grünflächen werden nach Planzeichen Bäu me der Wuchsklasse 1 festgesetzt. In d er öffe ntlichen Grünfläche im Norden sind abschn ittsweise nach Pla nzeichen Obstbäume als Halb- oder Hochstamm zu pflanzen Lockere Gehölzpflanzung Als lockere Gehölzp flanzung sind abschnittsweise Grup pen vo n standortg erechten und einh eimischen Sträu chern und Bäumen zu pflanzen Private Grünflächen mit Pflanzb indu ng Es sind lockere Gehölzpflanzungen aus den Arten der Pflanzenliste im Anhang d er Begründung zu anzulegen. Vorzugsweise sollen Obstbäume als Halb- o der Hoch stam m ve rwen det werden WASSERWIRTSCHAFT Beläge Fußwe ge inn erhalb der Grünflächen, Garag enzufahrten und Stellplätze sin d wasserdurchlässig zu gestalten (z.b. wassergeb undene De cke, Schotterrasen, Raseng itte rstein e) Oberflächenwasserrückh altung auf privaten Grun dstücken Auf den privaten Grundstücken sind Regenrückhalteeinrich tungen mit einem Fassungsverm ögen von mind. 5 m³ zu erstellen IMMISSIONSSCHUTZ Zu diesem Beba uungspla n wurde vo n der Firma Bekon Lä rmsch utz & Akustik GmbH eine schalltechn ische Untersuchun g mit der Bezeichnung LA G1 -doc vom angefertigt. Die darin ge forderten Maßnahmen sind Bestandteil der Festsetzu ngen. Textliche Hinweise des Bebauungsplanes A. PFLANZUNGEN IM LEITUNGSBEREICH VON VERSORGUNGSLEITUNGEN Bei Baum- un d Strauchpflanzungen ist ein Abstand von je 2,5 m beiderseits von Erdkabeln fre izuhalten. Läßt sich dieser Abstand nich t einh alte n, sind im Einve rnehmen mit d em zustä ndige n Energ ieversorgungsunternehmen ge eigne te Sch utzmaßnahmen du rchzu führen. B. DENKMALSCHUTZ Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Planung sgeb iet o berirdisch nicht mehr sichtbare und dah er unb ekann te Bodendenkmäler be finde n. Bei Erdarb eiten zutage kommende M etall-, Keramik- ode r Knochenfund e sind um gehend dem

13 Bebauungsplan - Planliche Festsetzungen Planliche Festsetzungen

14 Bebauungsplan - Planliche Festsetzungen

15 Bebauungsplan - Planliche Hinweise Planliche Hinweise Ein Blick auf den Neumarkter Stadtplatz

16 Neumarkt-Sankt Veit Neumarkt-Sankt Veit ein reizendes Städtchen an der Rott, das alles zu bieten hat, was man zum Leben braucht. Neumarkt-Sankt Veit liegt auf 450 m Höhe im Regierungsbezirk Oberbayern im Norden des Landkreises Mühldorf a. Inn. Der höchste Punkt ist der Geisberg mit 499 m NN. Durch Neumarkt fließt die Rott, die im nahegelegenen Wurmsham entspringt. Unser Ort bezeichnet sich daher auch als Eingangstor zum Rottal. Im Jahr 1956 wurde Neumarkt-Sankt Veit zur Stadt erhoben. Die Ortsbezeichnung "Neumarkt-Sankt Veit" besteht seit der Zusammenlegung der Gemeinden Neumarkt a. Rott und Wolfsberg/St. Veit im Jahr Durch weitere Eingemeindungen in den Jahren 1972 und 1978 wurde Neumarkt-Sankt Veit mit 61 km² zur flächenmäßig größten Gemeinde im Landkreis. Neumarkt-Sankt Veit liegt in einer reizvollen Hügellandschaft im südöstlichen Oberbayern. Im Norden des Landkreises Mühldorf a. Inn gelegen, grenzt die Stadt an die niederbayerischen Landkreise Rottal- Inn und Landshut. Die Region wird von den Fernstraßen B 12 in West-Ost-Richtung -künftig von der Autobahn A94 - und der B 299 in Nord-Süd-Richtung erschlossen. Die B299 führt derzeit noch durch das Stadtgebiet. Neumarkt-Sankt Veit ist auch sehr gut mit der Bahn erreichbar. In Neumarkt zweigt von der Verbindung Mühldorf - Landshut die Strecke nach Passau ab, die auch als Rotttalbahn bekannt ist. Der Flughafen München Erding liegt ca. 1 Fahrstunde entfernt, zum Flughafen Salzburg ist die Fahrzeit nur wenig länger. 15 km entfernt liegt der Flugplatz Mühldorf für Flugzeuge bis 5,7 Tonnen. Entfernungen (verkehrsgünstigste Strecken) von Neumarkt-Sankt Veit nach: Vilsbiburg: 15 km Mühldorf a. Inn: 17 km Eggenfelden: 22 km Landshut: 36 km Chiemsee (Seebruck): 60 km München: 89 km Passau: 90 km Salzburg: 90 km Regensburg: 112 km Neumarkt-Sankt Veit präsentiert sich als attraktive Wohn- und Einkaufsstadt mit vielen interessanten Freizeitmöglichkeiten. Eine Reihe von historisch bedeutsamen Gebäuden wurde durch die Stadt, aber auch durch private Inhaber, originalgetreu restauriert. Der Herzogliche Kasten bietet während des ganzen Jahres zahlreiche Ausstellungen und Kulturveranstaltungen sowie eine modernst ausgestattete Bücherei. Das ehemalige Pflegschloss Adlstein wurde vollständig restauriert und ist seit 2001 Rathaus und Sitz der Verwaltungs-gemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit. Gut beschilderte Rad- und Wanderwege ermöglichen ausgedehnte Ausflüge in die landschaftlich wunderschöne Umgebung und zahlreiche Vereine und Verbände bieten für alle Interessensgruppen eine große Anzahl von Aktivitäten.

WBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung)

WBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung) Verkaufsbedingungen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken Die Stadt bietet in diesem Baugebiet nur eigene Grundstücke zum Verkauf an. Die Größe der Bauparzellen können Sie der beiliegenden Aufstellung

Mehr

Bebauungsplan. Unteres Feld III. Deckblatt Nr. 4

Bebauungsplan. Unteres Feld III. Deckblatt Nr. 4 Bebauungsplan Unteres Feld III Deckblatt Nr. 4 Gemeinde: Landkreis: Regierungsbezirk: Zangberg Mühldorf a. Inn Oberbayern P R Ä A M B E L: Die Gemeinde Zangberg erlässt gem. 2 Abs. 1, 9, 10, 13 des Baugesetzbuches

Mehr

Stadt Neumarkt-Sankt Veit

Stadt Neumarkt-Sankt Veit Stadt Baugebiet Am Galgenberg Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Johannesstraße 9 84494 Tel. 08639/98 88 41 www.vgnsv.de Neumarkt- Sankt Veit Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Baugrundstück

Mehr

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene

Mehr

Gemeinde Leinburg. Exposé. Verkauf eines Wohnbaugrundstücks im Baugebiet Föhrenhölzle der Gemeinde Leinburg, Gemeindeteil Unterhaidelbach

Gemeinde Leinburg. Exposé. Verkauf eines Wohnbaugrundstücks im Baugebiet Föhrenhölzle der Gemeinde Leinburg, Gemeindeteil Unterhaidelbach Gemeinde Leinburg Landkreis Nürnberger Land Exposé Verkauf eines Wohnbaugrundstücks im Baugebiet Föhrenhölzle der Gemeinde Leinburg, Gemeindeteil Unterhaidelbach Exposé Wohnbaugrundstück Föhrenhölzle Unterhaidelbach

Mehr

Gemeinde Obertaufkirchen

Gemeinde Obertaufkirchen Gemeinde Obertaufkirchen RICHTLINIEN FÜR GRUNDSTÜCKSVERGABE UND WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG 1. Präambel Die Veräußerung von kommunalem Vermögen ist nach Art. 75 GO nur zum vollen Wert zulässig. Ausnahmen von

Mehr

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in

Mehr

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1

Mehr

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig Bebauungsplan " Höhberg Nord" Gunzenhausen, Stadtteil Höhberg A. Planzeichen als Festsetzung --TFrS_ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen Textliche Festsetzungen: (rechtsverbindlich seit 23.06.1998) 1 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücke Abs. 1: Die Mindestgröße der Baugrundstücke

Mehr

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG .... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE --- ~ BESTEHENDE GRUNDSTÜCKSGRENZEN 2 3 L. F L U R S T Ü C K S N U M ME RN ~ BESTEHENDES HAUPTGEBÄUDE 11 1111111111111111111 11111111 BE STEH ENDES NEBENGEBÄUDE GARAGEN

Mehr

Flächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand

Flächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand 40 Wohnbaugrundstücke in 48356 Grundstücke bebaubar mit Preis wo bebaubar 450 bis 700 m 2 für Einzelhäuser 300 bis 400 m 2 für Doppelhaushälften Einzelhäusern und Doppelhäusern 132 Euro/m 2 (WA), erschlossen

Mehr

Verkauf von Baugrundstücken

Verkauf von Baugrundstücken Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend den Festsetzungen des B-Planes,

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km

Mehr

Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West

Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West 10. November 2016 Gemeindesaal Hallbergmoos Inhalt der Veranstaltung 1. Bebauungsplanverfahren und Erschließung 2. Grundstücke 3. Maß der baulichen

Mehr

Exposé zum Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet Hm01 Dechant-Blum-Straße / Am Aegidiushäuschen

Exposé zum Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet Hm01 Dechant-Blum-Straße / Am Aegidiushäuschen Exposé zum Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet Hm01 Dechant-Blum-Straße / Am Aegidiushäuschen Stand 16.07.2010 (01/2008) Seite 1 von 5 Lage Die Baugrundstücke liegen in einer ruhigen Wohngegend

Mehr

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes I. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 1.822,83 m2 A. Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu : Bebauungsplan. m 1:1000 Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44 Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis

Mehr

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich

Mehr

Ausschreibung Verkauf von Baugrundstücken

Ausschreibung Verkauf von Baugrundstücken Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Ausschreibung Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von derzeit noch 2 Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten.

1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten. I. Mindestfestsetzung 30 BBauG 1. Geltungsbereich 9/5 BBauG 1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten. 1.2 Abgrenzung unterschiedlicher Art der baulichen

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point A1 Bebauungsplan B1 Festsetzungen durch Zeichen B2 Festsetzungen durch Text C1 Hinweise durch Zeichen C2 Hinweise durch Text Begründung

Mehr

Baugebiet "Wohn- u. Gewerbepark EG-Nord" BA III (Landrat-Ostermeier-Straße)

Baugebiet Wohn- u. Gewerbepark EG-Nord BA III (Landrat-Ostermeier-Straße) Baugebiet "Wohn- u. Gewerbepark EG-Nord" BA III (Landrat-Ostermeier-Straße) Kaufpreis und Kaufkonditionen für die Grundstücke an der Landrat-Ostermeier-Straße (Wohn- und Gewerbepark Eg-Nord, Bauabschnitt

Mehr

"Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung

Allgemeines Wohngebiet Altenfeld 1. Änderung Planbezeichnung: Markt Manching Bebauungsplan "Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung Planfertiger: Böhm Glaab Sandler & Partner Weißenburger Platz 4 81667 München Tel. 089-447712-3 Fax. 089-447712-40

Mehr

BEBAUUNGSPLAN SCHINDGRABEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

BEBAUUNGSPLAN SCHINDGRABEN GEMARKUNG REITERSWIESEN S T A D T B A D K I S S I N E N BEBAUUNSPLAN SCHINDRABEN EMARKUN REITERSWIESEN 3. ÄNDERUN M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINEN AUFESTELLT: 22.04.2014 EÄNDERT: 08.10.2014

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Stand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx

Stand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx Stand: Februar 2013 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Stand: 18.02.2013 Bebauungsplan Nr. 26 Am Maierfeld Präambel: Die Gemeinde Hitzhofen erlässt aufgrund 2 Abs. 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Ortsbeschreibung: zum haben Die Gemeinde Langballig hat sich zunehmend Zentrum des Amtes Langballig entwickelt.

Mehr

Gewerbeflächen. in Uttenreuth - Weiher. nicht maßstabsgerecht

Gewerbeflächen. in Uttenreuth - Weiher. nicht maßstabsgerecht Gewerbeflächen in Uttenreuth - Weiher Seite 2 Lage: Das Gewerbegebiet liegt im Ortsteil Weiher der Gemeinde Uttenreuth, direkt an der Staatsstraße 2240 Erlangen-Eschenau. Zur Bundesautobahn A 3 Nürnberg

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg

Mehr

3. Festsetzungen durch Text

3. Festsetzungen durch Text .... Änderung des Bebauungsplanes "Mühlfeld" der Gemeinde Petting im Bereich der Bauparzelle 8 1. Festsetzungen durch Planzeichen. Festsetzungen durch Text.1 Für Parzelle 8 wird die Grundflächenzahl (GRZ)

Mehr

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS GEMARKUNG BAD KISSINGEN 2. ÄNDERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: 12.04.2005

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE BEBAUUNGSPLAN IG 12.1 - BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE Planzeichnung M 1: 500 Seite 2/9 SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Die Stadt Lauf a.d.pegnitz verkauft: 1 Baugrundstück an der Ahornstrasse Im Baugebiet Eschenauer Str.-Nordring (im Lageplan gelb schraffiert)

Die Stadt Lauf a.d.pegnitz verkauft: 1 Baugrundstück an der Ahornstrasse Im Baugebiet Eschenauer Str.-Nordring (im Lageplan gelb schraffiert) 22 21 21 21 21 21 222 1 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz verkauft: 1 Baugrundstück an der Ahornstrasse Im Baugebiet Eschenauer Str.-Nordring (im Lageplan gelb schraffiert) 1460/5 666 1460/6 1477 1476/3 5454

Mehr

Kurzexposé über Bauflächen im Wohngebiet Weilheimer Straße in Tübingen Kilchberg

Kurzexposé über Bauflächen im Wohngebiet Weilheimer Straße in Tübingen Kilchberg Kurzexposé über Bauflächen im Wohngebiet Weilheimer Straße in Tübingen Kilchberg Bauplätze Flst. 1684/1 Weilheimer Straße Grundstücksbeschreibung Vergabekriterien Lageplan mit Gestaltungsentwurf Lageplan

Mehr

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes Gemeinde Mauerstetten LANDKREIS OSTALLGÄU Die Gemeinde Mauerstetten erläßt aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 der Baunutzungsverordnung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

Gestaltungssatzung Lamersdorf

Gestaltungssatzung Lamersdorf Gestaltungssatzung Lamersdorf Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Neubiberg Lkr. München

Neubiberg Lkr. München Gemeinde Neubiberg Lkr. München Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 Nachverdichtung südlich der Hauptstraße, Anzengruber- und Waldschmidtstraße Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum

Mehr

Informationsblatt. zum neuen Wohnbaugebiet Winkel-Süd Bauabschnitt II in Treuchtlingen

Informationsblatt. zum neuen Wohnbaugebiet Winkel-Süd Bauabschnitt II in Treuchtlingen Informationsblatt zum neuen Wohnbaugebiet Winkel-Süd Bauabschnitt II in Treuchtlingen Der obenstehende Übersichtsplan zeigt das Wohnbaugebiet Winkel Süd. Die Erschließung des Baugebiets erfolgt über die

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 09.12.2015 Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 18:40 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche

Mehr

BEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS

BEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS BEBAUUNGSPLAN GRÜNDLEN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M : 000 0 5 0 0 0 0 50 00 STADTBAUAMT REF. - BAD KSSNGEN AUFGESTELLT:.05.0 GEÄNDERT: 0.06.06 05.0.06 STAND: SATZUNGSBESCHLUSS FESTSETZUNGEN. GRENZEN.. Grenze

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße TEIL C BEGRÜNDUNG in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom ++++++.. Fassung vom 28.02.2019

Mehr

A) Planungsrechtliche Festsetzungen

A) Planungsrechtliche Festsetzungen A) Planungsrechtliche Festsetzungen (gem.9 Abs. 1 BauGB und 8,12 sowie 14-23 BauNVO) 1. Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1 Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet (GE) gem. 8 BauNVO ausgewiesen. Ausnahmen

Mehr

Willkommen zur Informationsveranstaltung für das Baugebiet. Dammoos

Willkommen zur Informationsveranstaltung für das Baugebiet. Dammoos Willkommen zur Informationsveranstaltung für das Baugebiet Dammoos Dammoos Schule Bürgerhaus Marktplatz Unter Verwendung von Geodaten des Landesvermessungsamtes Neues Foto vom Baugebiet einsetzen Blick

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen GE Steinbuchse", Gemeinde Nittendorf Textliche Festsetzungen "Gewerbegebiet Steinbuchse" 1. Ä n d e r u n g Gemeinde Nittendorf Lkr. Regensburg Textliche Festsetzungen INHALT 1 Festsetzungen nach 9 Abs.1

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

Stadt Landau in der Pfalz

Stadt Landau in der Pfalz Stadt Landau in der Pfalz S t a d t v e r w a l t u n g Verkaufsbedingungen für die städtischen Grundstücke im Baugebiet Im Dorf im Stadtteil Queichheim 1. Verkaufspreis und sonstige Kosten 1.1 Der Verkaufspreis

Mehr

Attraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe

Attraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe Attraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe In der Siedlung Dezernat für Bauen und Stadtentwicklung Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften Rathaus Rathausplatz 1 59192 Bergkamen

Mehr

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting

Mehr

FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,

FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu

Mehr

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan

Mehr

1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Auszug aus der Niederschrift über die 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04. Februar 2016 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung 1.

Mehr

Exposé. Wohnbaugrundstück in verkehrsgünstiger, aber ruhiger Wohnlage Ansbach Meinhardswindener Straße 4-10

Exposé. Wohnbaugrundstück in verkehrsgünstiger, aber ruhiger Wohnlage Ansbach Meinhardswindener Straße 4-10 Exposé Wohnbaugrundstück in verkehrsgünstiger, aber ruhiger Wohnlage 91522 Ansbach Meinhardswindener Straße 4-10 Kontakt: Stadt Ansbach, Sachgebiet Liegenschaften Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach Frau

Mehr

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

Exposé. Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet die nachfolgend beschriebenen Grundstücke an: Baugrundstück mit großem Gartengrundstück im Wohngebiet

Exposé. Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet die nachfolgend beschriebenen Grundstücke an: Baugrundstück mit großem Gartengrundstück im Wohngebiet Exposé Lageplan: der Grundstücke (unmaßstäblich): Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet die nachfolgend beschriebenen Grundstücke an: Baugrundstück mit großem Gartengrundstück im Wohngebiet Lage: Friedrich-Naumann-Straße

Mehr

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung Zwfe*e( Öffentliche Ausschreibung Grundstücksverkauf Gewerbe- und Industriegebiet Fürhaupten-Nord Die Stadt Zwiesel, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel beabsichtigt, mehrere Grundstücke mit einer Gesamtfläche

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 003a Am Sandhügel Teilbebauungsplan Efeuweg der Stadt Speyer

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 003a Am Sandhügel Teilbebauungsplan Efeuweg der Stadt Speyer Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 003a Am Sandhügel Teilbebauungsplan Efeuweg der Stadt Speyer Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.speyer.de/standort/bauen/bebauungspläne Textliche

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Quartier III Quartier III Rahmenplan Hubland (Sep. 2014) Quartier III Luftbild Hubland April 2016 Quartier III

Quartier III Quartier III Rahmenplan Hubland (Sep. 2014) Quartier III Luftbild Hubland April 2016 Quartier III Quartier III Quartier III Rahmenplan Hubland (Sep. 2014) Quartier III Luftbild Hubland April 2016 Quartier III Vermarktungskonzept Quartier III (Teil C) Direktvergabe an private Bauwillige EFH = 16 Einzelhausgrundstücke

Mehr

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN 5. Änderung: Seite 2-6 Grünordnungsplan: Seite 7-12 STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I Ortsgemeinde Einselthum Bebauungsplan Burgstraße Änderung I GEMEINDE EINSELTHUM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES BURGSTRASSE ÄNDERUNGSPLAN I (O.M.) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Burgstraße

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats 27.09.2016 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 1 2 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 3 Ausgangssituation 4 Ausgangssituation

Mehr

Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Grundlage: Beschluss des Magistrates vom 26. Februar 1979 (Teil 1) in Verbindung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Februar

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB 1 GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM 11. Änderung des Bebauungsplans Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Gemarkung Surheim Ortsteil Surheim SATZUNG Stand

Mehr

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 20.09. 2012 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

Bebauungsplan "Auf dem Treppchen"

Bebauungsplan Auf dem Treppchen Ortsgemeinde Kettenhausen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Treppchen" Textfestsetzungen (Stand: 09.06.2003) Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Kettenhausen Friedrich Hachenberg

Mehr

Textliche Festsetzungen (Planteil B)

Textliche Festsetzungen (Planteil B) Textliche Festsetzungen (Planteil B) BAUPLANUNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (BauGB und BauNVO) 1. Art der bauliche Nutzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet in dörflicher Lage Hinweis:

Mehr

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / / Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010

Mehr

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Gemeinde Anzing Seite 276 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.12.2017 2. Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Rosenheim; Errichtung

Mehr

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:

Mehr

Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 22.07.2011 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

Wir haben PLATZ für Ihr TraumHAUS.

Wir haben PLATZ für Ihr TraumHAUS. Wir haben PLATZ für Ihr TraumHAUS. BAUPLÄTZE in der W. MARKGRAF GMBH & CO KG BAUUNTERNEHMUNG Gemeinde Kümmersbruck INHALT 03 Beschreibung 04 Infrastruktur Kümmersbruck 05 Lage und Ausstattung Baugebiet

Mehr

Utting. Satzung. 22. Änderung. Lkr. Landsberg am Lech. Gemeinde. Bebauungsplan

Utting. Satzung. 22. Änderung. Lkr. Landsberg am Lech. Gemeinde. Bebauungsplan / / Utting / / Lkr. Landsberg am Lech / / Utting Süd /. Änderung a Bebauungsplan / Gemeinde / / Holzhauser Straße Plandatum.0.0 (Entwurf) / / / / /0 / Schönbachstraße / / / / 0 / Bearbeiter: Schaser/ Krimbacher

Mehr

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr