Budgetplan und Produkthaushalt - ENTWURF. Stand:

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1 Budgetplan und Produkthaushalt - ENTWURF Stand:

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abkürzungsverzeichnis... 2 Haushaltssatzung... 3 Vorbericht zum Haushaltsplan... 7 Übersicht der Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen haushalt Finanzhaushalt Teilergebnis- / Teilfinanzpläne nach Produktbereichen bzw. gruppen Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Produktbereich Anlagen zum Haushaltsplan Schlussbilanz zum Aufstellung Fraktionszuwendungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten / Entwicklung des Eigenkapitals Übersicht über die Bürgschaften Nachweisung der Dienstwohnungen der Landrat-Lucas-Stiftung Stellenplan und Stellenübersicht Kosten- und Leistungsrechnung Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 1

4 Abkürzungsverzeichnis ABK Amtliche Basiskarte lfd. laufend Abs. Absatz Lkw Lastkraftwagen AfA Absetzung für Abnutzung LNA Leitender Notarzt AG Aktiengesellschaft LVerbO Landschaftsverbandsordnung AK Arbeitskreis LVR Landschaftsverband Rheinland ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem LZ Landeszuweisung B Bundesstraße MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW BA Bauabschnitt MANV Massenanfall von Verletzten BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz max. maximal BauGB Baugesetzbuch MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik BauO Bauordnung Mio. Millionen BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband Mrd. Milliarde BBodschV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung NKF Neues Kommunales Finanzmanagement BeamtVG Beamtenversorgungs-Gesetz NRW Nordrhein-Westfalen BFD Bundesfreiwilligendienst NVR Nahverkehr Rheinland BG Bedarfsgemeinschaft NW Nordrhein-Westfalen BGB Bürgerliches Gesetzbuch o.ä. oder ähnliche(s) BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales o.g. oben genannt BuT Bildung und Teilhabe OBG Ordnungsbehördengesetz CO 2 Kohlendioxid OD Ortsdurchfahrt DV Datenverarbeitung OGS Offene Ganztagsschule e.v. eingetragener Verein ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr EDV Elektronische Datenverarbeitung ÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst eg eingetragene Genossenschaft OWI Ordnungswidrigkeit etc. et cetera p.a. per anno EU Europäische Union PresseG Pressegesetz EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft RAA Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien ff. folgende RAP Rechnungsabgrenzungsposten FFH Fauna-Flora-Habitat RBK Rheinisch-Bergischer Kreis FiBu Finanzbuchhaltung RBS Rheinisch Bergische Siedlungsgesellschaft mbh FöNa Förderrichtlinie Naturschutz RBW Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft FSHG Feuerschutzhilfeleistungsgesetz rd. rund FSJ Freiwilliges soziales Jahr RE Rechnungsergebnis FStrG Fernstraßengesetz RettG Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen g Gramm RSVG Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft gem. gemäß RVK Regionalverkehr Köln GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung RWE Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke GFG Gemeindefinanzierungsgesetz RZVK Rheinische Zusatzversorgungskasse GG Grundgesetz SchFHwG Schornsteinfegerhandwerksgesetz ggmbh Gemeinnützige GmbH SGB Sozialgesetzbuch GIS Geografisches Informations System SOPO Sonderposten GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung StrWG NW Straßen- und Wegegesetz NW GO Gemeindeordnung StuBO Studien- und Berufswahlorientierung der Schulen GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung StVG Straßenverkehrsordnung GPS Global Positioning System StVO Straßenverkehrs-Ordnung GV Gemeindeverbände StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz T Tausend Euro GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter TA Technische Anleitung HJ Haushaltsjahr TEP Teilergebnisplan HSK Haushaltssicherungskonzept TFP Teilfinanzplan i.d.r. in der Regel TK Telekommunikation i.h.v. in Höhe von to Tonne i.v.m. in Verbindung mit TöB Träger öffentlicher Belange IT Informationstechnik u.a. unter anderem K Kreisstraße u.ä. und ähnliche ka / k.a. kreisangehörig, e USG Unterhaltssicherungsgesetz Kfz Kraftfahrzeug v.g. vor genannte KG Kommandit Gesellschaft v.h. vom Hundert KGW Kraftverkehr Gebrüder Wiedenhoff GmbH & Co. KG VBL Verkehrsgesellschaft Bergisches Land KHG Kreishaus Gronau VE Verpflichtungsermächtigung KHH Kreishaus Heidkamp VHS Volkshochschule KiGa Kindergarten VKA Verband der Kommunalen Aktionäre Kita Kindertagesstätte VLVG Versorgungslastenverteilungsgesetz km Kilometer VO Verordnung km² Quadratkilometer VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen KrO Kreisordnung VOF Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen KSB Kreissportbund VOL Verdingungsordnung für Leistungen KSK Kreissparkasse Köln VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg KT Kreistag VV Verwaltungsvorschrift KTW Krankentransportwagen WE Wohneinheiten ku künftig umzuwandeln WEG Wohnungseigentumsgesetz KuLaP Kulturlandschaftsprogramm wg. wegen kw künftig wegfallend z.b. zum Beispiel kwh Kilowattstunde z.zt. zur Zeit KWS Kraftverkehr Wupper-Sieg zdi zukunft durch innovation l Liter ZSKG Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz L Landstraße Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 2

5 Entwurf der Haushaltssatzung des Rheinisch - Bergischen Kreises für das Haushaltsjahr Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 3

6 HAUSHALTSSATZUNG Auf Grund des 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GV.NRW. S. 878) und der 75 ff. der Gemeindeordnung NW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 496) hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises mit Beschluss vom XX.XX.XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 - und Finanzplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird wie folgt festgesetzt: im plan der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 0 3 Verpflichtungsermächtigungen Die investiven Haushaltsansätze der Produktgruppen ; und stellen gemäß 13 GemHVO gleichzeitig Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre dar. Diese werden nicht gesondert ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 4 Ausgleichsrücklage / Allgemeine Rücklage Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des plans wird auf und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des plans wird auf festgesetzt Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 4

7 6 Kreisumlage 1. Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs wird von den kreisangehörigen Gemeinden gemäß 56 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit dem geltenden Gemeindefinanzierungsgesetz NRW eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz beträgt 38,95 v.h. (davon für Leistungen nach dem SGB II 7,77 v.h. und SGB XII 8,91 v.h.) der für die Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen. Der Rheinisch-Bergische Kreis setzt die Zahlung der Kreisumlage durch die kreisangehörigen Kommunen für die Monate Januar, Februar, März und April aus. Die offenen Forderungen aus den ausgesetzten Kreisumlageraten sind spätestens zum durch die kreisangehörigen Kommunen vollständig auszugleichen. 2. Zur Deckung der dem Kreis entstehenden ungedeckten Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe wird von den kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt gemäß 56 Abs. 5 KrO NRW eine einheitliche Mehrbelastung in Höhe von 22,44 v.h. der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt erhoben. Die Abrechnung der Jugendhilfeumlage erfolgt gemäß 56 Abs. 5 KrO NRW. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der ermittelte Überschuss oder Fehlbetrag den Kommunen ohne eigenes Jugendamt durch Bescheid mitgeteilt und bilanziert. Der Ausgleich der festgesetzten Beträge erfolgt im übernächsten Jahr. 3. Zur Finanzierung der dem Kreis entstehenden Kosten für den Betrieb der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen wird entsprechend der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Mehrbelastung zur Kreisumlage gemäß 56 Abs. 4 KrO NRW erhoben. Die Hebesätze betragen für die der geltenden Umlagegrundlagen. Stadt Bergisch Gladbach Stadt Burscheid Gemeinde Kürten Stadt Leichlingen Gemeinde Odenthal Stadt Overath Stadt Rösrath Stadt Wermelskirchen 0,8730 v.h. 0,7884 v.h. 0,8356 v.h. 0,7001 v.h. 0,6329 v.h. 1,1471 v.h. 1,6628 v.h. 0,8778 v.h. Die Umlagen sind in Monatsbeträgen jeweils zum 15. eines jeden Monats zu zahlen. 7 Stellenplan Die im Stellenplan mit dem Vermerk kw (künftig wegfallend) versehenen Stellen dürfen beim Freiwerden nicht mehr besetzt werden. Die mit dem Vermerk ku (künftig umzuwandeln) versehenen Stellen sind beim Freiwerden in Stellen niedriger Besoldungs-/Entgeltgruppen umzuwandeln. 8 Bewirtschaftungsregeln 1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen bis zu einer Höhe von gelten im Sinne von 83 Abs. 2 GO NRW als unerheblich. Sofern über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen innerhalb der Produktgruppe gedeckt sind, kann die Genehmigung durch das bewirtschaftende Amt erfolgen. 2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Rückstellungen im Sinne von 36 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) gelten als unerheblich. 3. Des Weiteren gelten überplanmäßige Auszahlungen der Finanzrechnung als unerheblich, soweit der entsprechende der planung oder der Investition (Investitions-Nr.) über ausreichende Finanzmittel verfügt. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 5

8 Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 6

9 V O R B E R I C H T ZUM HAUSHALTSPLAN DES RHEINISCH-BERGISCHEN KREISES FÜR DAS HAUSHALTSJAHR Der Vorbericht soll gemäß 7 GemHVO einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der - und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen der ung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der ung sind zu erläutern. I. Eckdaten zum Haushaltsplan 1. Kreisumlage nach 56 KrO NRW Der Kreisumlagesatz von 40,37 % (9,18 % aus SGB II, 8,84 % aus SGB XII) wird im Haushaltsjahr auf 38,95 % (7,77 % aus SGB II, 8,91 % aus SGB XII) gesenkt. Die Bestandteile dieser Absenkung sind im Vorbericht näher erläutert. 2. Jugendhilfeumlage nach 56 Abs. 5 KrO NRW Der Jugendhilfeumlagesatz für die drei Kommunen ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal) wird 22,44 % betragen. In wurde ein Jugendhilfesatz von 25,99 % erhoben. 3. Umlage Mehrbelastung LES-Schule nach 56 Abs. 4 KrO NRW Die Umlagesätze der Mehrbelastung für die Förderschule für Lern- und Entwicklungsstörung werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: Bergisch Gladbach 0,8730 % Burscheid 0,7884 % Kürten 0,8356 % Leichlingen 0,7001 % Odenthal 0,6329 % Overath 1,1471 % Rösrath 1,6628 % Wermelskirchen 0,8778 % 4. Landschaftsumlage nach 22 LVerbO Für das Haushaltsjahr wird mit einem Landschaftsumlagesatz von 16,25 % gerechnet. (HHJ = 16,75 %). Im Vorgriff auf eine erwartete Lösung mit dem Landschaftsverband Rheinland im Streit über die Zuständigkeit bei Integrationshilfen für Kindertagesstätten und Regelschulen und der damit verbundenen Vermeidung einer doppelten Veranschlagung dieser Aufwendungen wird mit einem um 0,5 %-Punkte abgesenkten Umlagesatz gerechnet. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 7

10 5. Netto-Personalaufwand Die Netto-Personalaufwendungen werden insgesamt mit (HHJ = ) veranschlagt. 6. Sachaufwendungen Die zentral bewirtschafteten Sachaufwendungen werden auf (HHJ = ) festgesetzt. 7. Öffentlicher Personennahverkehr Die Zuweisungen und Zuschüsse an Verkehrsunternehmen betragen 8.188,00 T (HHJ = 9.200,47 T ). Im Übrigen basiert die bestellte Verkehrsleistung auf dem derzeit gültigen Nahverkehrsplan einschließlich der beschlossenen Linienveränderungen unter Berücksichtigung von Veränderungen im Personal- und Sachkostenbereich. Die derzeit vorliegenden Anträge auf eigenwirtschaftlichen Betrieb einiger Buslinien wurden bei der kalkulation berücksichtigt. 8. Entlastung von 5 Mrd. für die Kommunen ab jährlich Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und chefs der Länder haben am 16. Juni festgelegt, auf welchem Weg die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigte Entlastung in Höhe von 5 Mrd. für die Kommunen ab dem Jahr fließen soll. Danach werden 2,4 Mrd. über die Umsatzsteueranteile den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Kommunen, 1,6 Mrd. über die Bundeszuwendung an den Kosten der Unterkunft nach SGB II den kreisfreien Städten und den Kreisen und 1,0 Mrd. unmittelbar den Ländern zur Verfügung gestellt. Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält über die höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft grundsätzlich rd. 4,8 Mio. pro Jahr. In wird der Bund voraussichtlich nur 50 % davon zur Verfügung stellen, damit die gesamte Bundesbeteiligung nicht über die Förderquote von 49 % hinaus geht und dadurch diese Aufgabe zur Bundesauftragsverwaltung werden würde. Dafür soll in der Umsatzsteueranteil an die ka. Kommunen entsprechend angehoben werden. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt seinen Anteil von 217 Mio. aus der 1,0 Mrd., die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, eins-zu-eins über die Schlüsselmasse des GFG an die Kommunen weiterzugeben. Hieraus ergibt sich für den Rheinisch-Bergischen Kreis ein errechneter Wert in Höhe von zusätzlich ab dem Jahr. 9. Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber durch den Bund Zudem wurde beschlossen, dass die Mehrbelastung im Bereich der Kosten der Unterkunft, die infolge der Anerkennung von Asylbewerbern entstehen, in den Jahren - zu 100 % vom Bund erstattet werden. Nach den Berechnungen des Jobcenters wird der dafür bisher bereit gestellte Betrag nicht ausreichen, um die Aufwendungen gänzlich decken zu können. Dennoch wurde bei der Haushaltsplanung eine vollständige Kostenerstattung berücksichtigt. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Erstattung auch über das Jahr hinaus erfolgen wird. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 8

11 II. Allgemeine Angaben des Rheinisch-Bergischen Kreises (Land Nordrhein-Westfalen / Regierungsbezirk Köln) Stadt Remscheid Kreis Mettmann Stadt Solingen Leichlingen Wermelskirchen RHEINISCH- BERGISCHER KREIS Burscheid Stadt Leverkusen Odenthal Kürten Stadt Köln Bergisch Gladbach Oberbergischer Kreis Overath Kreisgrenze Gemeindegrenze Rösrath Rhein-Sieg-Kreis 1. Geschichte In seinen heutigen Grenzen umfasst der Rheinisch-Bergische Kreis die Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal. Das Bergische Land, wie auch der Rheinisch-Bergische Kreis, verdanken ihre Namen den Grafen von Berg. Dieses, schon um 1100 einflussreiche Geschlecht, residierte bis 1133 in der alten Burg Berge über der Dhünn (heute Odenthal-Altenberg) und später in der größeren Burg an der Wupper (heute: Solingen-Burg). Der Rheinisch-Bergische Kreis wurde im Zuge der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein- Westfalen am 1. Januar 1975 aus den Teilen des ehemaligen Rheinisch-Bergischen Kreises und des früheren Rhein-Wupper Kreises gebildet. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 9

12 2. Bürgerdienste Die Kreisverwaltung unterhält je ein Kreishaus in den Bergisch Gladbacher Stadtteilen Heidkamp und Gronau. Zudem werden Servicebüros in Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie Jugendhilfebüros in Burscheid, Kürten und Odenthal unterhalten. Die Öffnungszeiten der häufig besuchten Dienststellen sind: Straßenverkehrsbehörde Mo., Mi., Do Uhr und Uhr Di Uhr und Uhr Fr Uhr (abweichende Öffnungszeiten in den Servicebüros) Ausländerbehörde Mo. + Mi. 07:30 11:30 Uhr Do. 07:30 11:30 Uhr und 14:00 17:30 Uhr Bauamt Persönliche Beratung: Di. + Fr. 08:30 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Telefonische Beratung: Mo. - Do Uhr Fr Uhr Gesundheitsamt Termine nach telefonischer Vereinbarung Soziales Ausbildungsförderung Mo. - Mi. 08:30 12:00 Uhr und 14:00 16:00 Uhr, Fr. 08:30 12:00 Uhr Do. Termine nur nach Absprache Elterngeld Mo. - Fr Uhr Mo. - Do Uhr und nach Vereinbarung Schwerbehindertenangelegenheiten Mo. Mi. 08:30 12:00 Uhr und 14:00 16:00 Uhr Do. 14:00 16:00 Uhr Fr :00 Uhr und nach Vereinbarung Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 10

13 3. Statistik I. Einwohnerzahl des Rheinisch-Bergischen Kreises am am am II. Flächengröße Gebietsstand 437,3 km 2 Einwohner 646 je km 2 Länge der Kreisgrenze 303 km Nord-Süd-Ausdehnung 33 km Ost-West-Ausdehnung 26 km Höchste Erhebung 348 m kleiner Heckberg (Overath) Tiefste Senke 51 m Wupperniederung (Leichlingen) III. Kommunale Gliederung 6 Städte 2 Gemeinden IV. Straßen Autobahnen Bundesstraßen Landstraßen Kreisstraßen Gemeindestraßen Privatstraßen V. Gewässer Agger Dhünn Sülz Sülzbach Wupper VI. Talsperren 40,2 km 43,5 km 268,1 km 134,2 km 970 km 14,6 km 9 km 26 km 19 km 13 km 18 km Diepental-Talsperre 0,3 Mio. m 3 Große Dhünn-Talsperre 81,0 Mio. m 3 VII. Flächengröße, Einwohnerzahl, Einwohnerdichte (Stand: ) Stadt Bergisch Gladbach 83,1 km Einw Einw. / km² Stadt Burscheid 27,3 km Einw. 669 Einw. / km² Gemeinde Kürten 67,3 km Einw. 295 Einw. / km² Stadt Leichlingen 37,3 km Einw. 750 Einw. / km² Gemeinde Odenthal 39,9 km Einw. 378 Einw. / km² Stadt Overath 68,9 km Einw. 394 Einw. / km² Stadt Rösrath 38,8 km Einw. 733 Einw. / km² Stadt Wermelskirchen 74,8 km Einw. 462 Einw. / km² 437,4 km Einw. 645 Einw. / km² Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 11

14 4. Demografische Daten Bevölkerungsentwicklung Bergisch Gladbach Burscheid Kürten Leichlingen Odenthal Overath Rösrath Wermelskirchen Kreis Quelle: IT.NRW Bevölkerungsvorausberechnung 2014 bis 2040 Leichlingen Wermelskirchen Burscheid Odenthal Kürten Bergisch Gladbach Overath Rösrath - Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen sowie Religion Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anzahl Anteil Anzahl Anzahl Alter (7 Altersklassen) unter 6-Jährige ,9 % Jährige ,1 % Jährige ,6 % Jährige ,8 % Jährige ,9 % Jährige ,7 % ab 80-Jährige ,0 % Quelle: IT.NRW Bevölkerungsfortschreibung (Basis 2011) für den Staatsangehörigkeit Deutsche ,5% Ausländer/-innen ,5% Quelle: IT.NRW Bevölkerungsfortschreibung (Basis 2011) für den Familienstand ledig ,6% Verheiratet/Lebenspartnerschaft ,7% Verwitwet/Lebenspartner/-in verstorben ,7% Geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben ,0% Quelle: des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai Religion Römisch-katholische Kirche (öffentlich-rechtlich) ,8% Evangelische Kirche (öffentlich-rechtlich) ,5% Sonstige, keine, ohne Angabe ,7% Quelle: des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai Erwerbsstatus Erwerbspersonen ,8% Erwerbstätige ,7% Erwerbslose ,1% Nichterwerbspersonen ,2% Quelle: Zensus 2011 (Berichtszeitpunkt ); Komb. Registerauszählung u. Hochrechnung aus d. Haushaltsstichprobe Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 12

15 5. Kreisstraßen Kreisstraßen K 1 Leichlingen - Hasenmühle - Kreisgrenze 3,062 km K 24 Obersteeg - Kalkofen 1,475 km K 2 Kreisgrenze - Dierath - Hilgen 7,450 km K 25 Overath - Eulenthal 2,622 km K 3 Wermelskirchen - Mebusmühle - Kreisgrenze 2,428 km K 26 Pistershausen(L296) - Scheuren - Neschen 2,678 km K 4 Flamerscheid - Glüder 1,029 km K 27 Refrath - Bergisch Gladbach 4,851 km K 5 Schildgen - Schlebusch 0,842 km K 28 Odenthal (L296) - Scheuren 4,552 km K 6 Grünscheid - Metzholz - Oberbüscherhof 3,014 km K 29 Odenthal - Blecher 4,041 km K 7 B 51 - Burscheid 1,676 km K 30 Olpe - Kürten - Weiden 4,723 km K 8 Höhrath - Pohlhausen 4,494 km K 31 Kreisgrenze - Unterbersten - L 146 2,921 km K 9 B L294 - Grünscheid 3,459 km K 32 Offermannsheide - Biesfeld - Neuensaal 8,756 km K 10 Oberschmitte - Unterberg (K1) 1,454 km K 33 Herrenstrunden - Eikamp 1,114 km K 11 Käfringhausen - Höferhof (L 101) 1,867 km K 34 Windhausen - Sonne (L312) 2,726 km K 12 L Durholzen - L 80 2,979 km K 35 Eikamp - Scherf 3,497 km K 14 Dhünn - Sonne 2,266 km K 36 Neuensaal - Waldmühle 2,946 km K 15 Dabringhausen - Vorderhufe 4,149 km K 37 Falkemich - Vilkerath - Hohkeppel 10,040 km K 16 Engerfeld - K 18 - Grunewald - Stumpf (L 101) 3,637 km K 38 Steinenbrück - Burghof 7,038 km K 18 Engerfeld (K 18) - Dabringhausen - Hilgen 5,812 km K 39 Menzlingen - Rodderhof 1,564 km K 19 Wermelskirchen - Kenkhausen 2,045 km K 40 Hoffnungsthal - Forsbach 1,436 km K 20 Bechen (L 310) - Hohemühle - Eisenkaul (B 506) 3,382 km K 41 Immekeppel - Moitzfeld 3,829 km K 21 Preyersmühle - Mebusmühle 1,641 km K 42 K 25 - Warth 0,406 km K 22 Buchholzen - Rattenburg (B 51) 1,556 km K 43 Kürten - Grundermühle - Einm. L 304/ L 146 0,038 km K 23 Hoffnungsthal - Schlehecken 3,147 km K 49 Oberschönrath - Wickuhl 1,479 km Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 13

16 6. Kreistag und Ausschüsse Die politische Vertretung des Kreises ist der Kreistag. Er ist das oberste politische Entscheidungsorgan. Seine Entscheidungen bestimmen das Handeln der Verwaltung in vielen Bereichen mit. Der Kreistag besteht aus 64 Mitgliedern. Vorsitzender des Kreistages ist der zeitgleich gewählte hauptamtliche Landrat. Sitzverteilung im Kreistag CDU 27 SPD 16 GRÜNE 9 FDP 4 DIE LINKE 3 ALFA 2 FREIE WÄHLER 2 AFD 1 CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE ALFA FREIE WÄHLER AFD Die Entscheidungen des Kreistags werden in Fachausschüssen vorbereitet. Diese wurden wie folgt gebildet: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Ausschuss für Personal, Organisation und Gleichstellung Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Ausschuss für Umwelt und ung Ausschuss für Verkehr und Bauen Jugendhilfeausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Zukunftsausschuss / RBK Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 14

17 7. Kreisverwaltung Die vom Landrat geleitete Kreisverwaltung ist in Dezernate und Ämter strukturiert: Büro Landrat / Kreisdirektor Wirtschaft (RBW), Arbeit und Tourismus Bildung (Amt 49) Kulturbüro (Amt 41) Pressereferat (Amt 13) Inklusion (Amt 58) Arbeitsschutz / Gesundheitsmanagement Dezernat I (Innere Verwaltung) Personalbetreuung und verwaltung (Amt 11) IT-Service / Archiv (Amt 16) Zentrale Dienste (Amt 17) Finanzen / Beteiligungen / Wohnungsbauförderung (Amt 20) Dezernat II (Sicherheit / Ordnung) Kommunalaufsicht / Kreistagsbüro (Amt 15) Ordnung / Straßenverkehr (Amt 32 / 36) Feuerschutz / Rettungswesen (Amt 38) Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Amt 39) Dezernat III (Schule / Jugend / Soziales) Schule, Integration und Sport (Amt 40) Schulpsychologischer Dienst (Amt 46) Soziales (Amt 50) Jugend (Amt 51) Gesundheitsdienste (Amt 53) Dezernat IV (Umwelt / ung) Kreisstraßen, ÖPNV, Verkehr (Amt 60) Vermessung und Kataster, Gutachterausschuss (Amt 62) Bauaufsicht (Amt 63) Umweltschutz (Amt 66) ung und Landschaftsschutz (Amt 67) Infrastruktur und regionale Projekte (Amt 84) Kreispolizeibehörde (Amt 31) Rechnungsprüfung / Recht (Amt 14 / 30) Gleichstellungsstelle Schulaufsicht Personalrat Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 15

18 8. Produkte im RBK nach 4 GemHVO Nach 4 GemHVO sind die Teilpläne produktorientiert. Sie werden nach Produktbereichen oder nach Budgets aufgestellt. Hierbei sollen die Ziele und die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben werden. Die Gliederung der Produktbereiche im RBK entspricht den Vorgaben der Anlage 6 VV Muster zur GO und GemHVO. 01 Innere Verwaltung Produktbereich Verwaltungsführung, Gleichstellung, Personalrat, Arbeitsschutz, Produktgruppe Inklusion Verwaltungsführung und deren Unterstützung Produkt Personalrat Gleichstellung von Männern und Frauen Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge und Konfliktmanagement Inklusion, Korruptionsbekämpfung, Einheitlicher Ansprechpartner und D Personalbetreuung und -verwaltung Personalmanagement Berechnung und Auszahlung von Beihilfen und Reisekosten Medien und Öffentlichkeitsarbeit Medien und Öffentlichkeitsarbeit Rechnungsprüfung, Recht und Datenschutz Rechnungsprüfung Rechtsvertretung und -beratung Datenschutz Korruptionsprävention Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro Kommunalaufsicht Sitzungsdienst IT-Service / Archiv Bereitstellung und Betreuung Informationstechnik (IT) Übernahme, Erschließung und Erhaltung von Archiv und Sammelgut Zentrale Dienste / Druckerei Einkauf und Logistik Fahrbereitschaft und Fuhrpark Zentrale Servicedienstleistungen (Druckerei, Poststelle, Telefonzentrale und Information) Gebäudemanagement Finanzen Finanzmanagement Zahlungsabwicklung Forderungsverwaltung Kreispolizeibehörde Leistungen der Kreispolizeibehörde 02 Sicherheit und Ordnung Produktbereich Wahlen Produktgruppe Wahlen Produkt Ordnung / Personenstands- und Ausländerwesen Personenstands- und Ausländerwesen Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 16

19 Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse Zulassung Überwachung Halterhaftung / Ordnungsbehördliche Maßnahmen Fahrerlaubnis, Fahrlehrer- / Fahrschulangelegenheiten Erlaubnisse zur Personen- und Güterbeförderung Ahndung, Bußgeldstelle, Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit Überwachung des fließenden Verkehrs Allgemeine Gefahrenabwehr / Gewerbeangelegenheiten Bekämpfung der Schwarzarbeit Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz Schornsteinfegerwesen Überörtlicher Feuerschutz, Aufsichtsaufgaben nach FSHG Abwehr von Großschadensereignissen, Katastrophenschutz Rettungsdienst (kostenrechnende Einrichtung) Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung Betrieb einer Leitstelle für den Rettungsdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung / Fleischbeschau Lebensmittelüberwachung Veterinärüberwachung einschließlich Jagd- und Fischereiwesen sowie Artenschutz Schlachttier- und Fleischuntersuchung Verkehr Verkehrsregelung und -lenkung Brandschutzverfahren Brandschutzverfahren ung Statistiken 03 Schulträgeraufgaben Produktbereich Schulaufsicht, Schulverwaltung Produktgruppe Leistungen für das Land als Schulaufsicht Produkt Leistungen als Träger und Kostenbeteiligter von Förderschulen Leistungen als Träger von Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen Schulpsychologischer Dienst Beratung und Hilfe bei Schulschwierigkeiten Bildung Bildung 04 Kultur und Wissenschaft Produktbereich Kultur Produktgruppe Allgemeine kulturelle Dienstleistungen Produkt 05 Soziale Leistungen Produktbereich Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Produktgruppe Kommunales Integrationskonzept Produkt Interkulturelle Förderung (RAA) Soziales Hilfen für pflegebedürftige Menschen / Seniorenförderung Betreuungswesen Hilfen für Menschen mit Behinderungen Elterngeld und BAföG Existenzsichernde Sozialhilfe Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 17

20 Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung für Arbeitsuchende Heimaufsicht Heimaufsicht Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegepflichtversicherungsgesetz Unterhaltssicherung 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktbereich Jugend Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder Produkt Kinder-, Jugend- und Familienförderung Hilfen und Maßnahmen für junge Menschen Unterstützende Hilfen für Eltern und Kinder 07 Gesundheitsdienste Produktbereich Gesundheitsdienste Produktgruppe Ärztliche Leistungen Produkt ung und Koordination Infektionsschutz Medizinalaufsicht Schwerbehindertenausweise 08 Sportförderung Produktbereich Sport Produktgruppe Sportveranstaltungen und Sportfördermaßnahmen Produkt 09 Räumliche ung und Entwicklung, Geoinformationen Produktbereich Vermessung und Kataster, Gutachterausschuss Produktgruppe Geodätischer Raumbezug nach Lage und Höhe Produkt Vermessungen Nachweis grundstücksbezogener Basisinformationen Informationen zu grundstücksbezogenen Basisdaten Raumbezogenes Informationssystem Thematische Karten und Pläne Grundstückswertermittlung durch Gutachterausschuss ung Kreisentwicklungsplanung Infrastruktur und regionale Projekte Kreis- und Regionalentwicklung 10 Bauen und Wohnen Produktbereich Wohnungsbauförderung Produktgruppe Maßnahmen der Wohnraumversorgung Produkt Bauaufsicht Untere Bauaufsicht Fachaufsicht 11 Ver- und Entsorgung Produktbereich beim RBK nicht vorhanden Produktbereich 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produktbereich Kreisstraßen, ÖPNV Produktgruppe Straßenbau Produkt Straßenunterhaltung Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 18

21 Straßenverwaltung Winterdienst Nahverkehrsplan, Verkehrsunternehmen Sonstige öffentliche Verkehrsleistungen (Freizeitverkehr, Nachtbus usw.) 13 Natur- und Landschaftspflege Produktbereich ung und Landschaftsschutz Produktgruppe Umsetzung der Landschaftspläne / Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Produkt Aufstellung und Fortschreibung der Landschaftspläne Genehmigung und Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft 14 Umweltschutz Produktbereich Wasser- und Abfallwirtschaft, Boden und Immissionsschutz Produktgruppe Zulassungsverfahren und Gewässerbewirtschaftung Produkt Technischer Umweltschutz, Anlagen- und Abfallüberwachung Bodenschutz, Grundwasserbewirtschaftung und Landwirtschaft 15 Wirtschaft und Tourismus Produktbereich Beteiligungsmanagement Produktgruppe Beteiligungsmanagement Produkt 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich Finanzmanagement Produktgruppe Externe / Zentrale Finanzdienstleistungen Produkt 17 Stiftungen* Produktbereich beim RBK nicht vorhanden Produktbereich * Unter diesem Produktbereich werden unselbständige Stiftungen der Kommune dargestellt. Die einzige Stiftung des Kreises ist die Landrat-Lucas-Stiftung, welche allerdings als selbständige Stiftung geführt wird. Deren Haushaltsplan ist als Anlage dem Haushaltsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises beigefügt. Es ergeben sich folgende Änderungen der Produkte und Produktgruppen gegenüber dem Vorjahr: Bis Haushaltsjahr Ab Haushaltsjahr Korruptionsprävention Feuerschutz, Abwehr von Großschadenereignissen, Katastrophenschutz Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz Kreis- und Regionalentwicklung Infrastruktur und regionale Projekte Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 19

22 9. Kreis- und Regionalprojekte Aus den Projekten der Regionale 2010 befindet sich lediglich das Projekt :aqualon noch in der Umsetzung und geht voraussichtlich im Jahr in eine Bauphase. Das vom Kreistag beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept wird schrittweise umgesetzt und fortgeschrieben. Die Projekte aus dem Strategieprozess RBK + werden fortgeführt und mit zusätzlichen Projekten unterlegt. Einen Schwerpunkt nehmen dabei die Themen Radfahren, Mobilität und Breitbandversorgung ein. Die Geschäftsstelle RBK + wurde abgegeben in den Bereich LR/KD. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 20

23 III. Der kommunale Haushalt im NKF Seit dem ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) die Grundlage für die kommunale Haushaltsführung. Das NKF ist angelehnt an das Handelsgesetzbuch und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Der wesentliche Bestandteil des NKF ist das 3-Komponenten-System mit den Bereichen plan / -rechnung, Finanzplan / -rechnung und Bilanz. plan Der plan ist das ungsinstrument für den Haushalt und somit wichtigster Bestandteil. In ihm werden die Erträge und Aufwendungen vom des Vorvorjahres bis zum des Haushaltsjahres + 3 Jahre dargestellt. rechnung Die rechnung wird über das ganze Haushaltsjahr stetig fortgeführt. Die Erträge und Aufwendungen werden zunächst auf Konten gebucht und dann den entsprechenden Zeilen der rechnung zugeführt. In der rechnung ist das des Vorjahres, der (fortgeschriebene) des Haushaltsjahres, das Ist- des Haushaltsjahres sowie der Soll-Ist-Vergleich abgebildet. Der saldo fließt unmittelbar in die Position Eigenkapital in die Bilanz ein. Aus dem plan bzw. der rechnung lässt sich u.a. entnehmen, für welche Anschaffungen, Sach- oder Dienstleistungen die Haushaltsmittel verwendet werden sollen bzw. verwendet wurden. Finanzplan Der Finanzplan stellt die Ein- und Auszahlungen vom des Vorvorjahres bis zum des Haushaltsjahres + 3 Jahre dar. Eine Besonderheit am Finanzplan ist, dass insbesondere geplante Investitionen und deren Finanzierung ersichtlich werden. Finanzrechnung Die Finanzrechnung wird wie die rechnung über das ganze Haushaltsjahr stetig fortgeführt. Die Ein- und Auszahlungen werden ebenfalls auf Konten gebucht und dann den entsprechenden Zeilen der Finanzrechnung zugeführt. Auch in der Finanzrechnung werden das des Vorjahres, der (fortgeschriebene) des Haushaltsjahres, das Ist- des Haushaltsjahres sowie der Soll-Ist-Vergleich abgebildet. Der Finanzsaldo fließt unmittelbar in die Position Liquide Mittel der Bilanz ein. Der Finanzplan bzw. die Finanzrechnung gibt Auskunft darüber, woher die Mittel stammen, über die die Kommune zur Begleichung ihrer Zahlungen verfügt. Bilanz Die Bilanz gliedert sich in die beiden Spalten Aktiva und Passiva. In der Aktiva-Spalte werden das Vermögen und die Liquiden Mittel, also die Mittelverwendung, dargestellt, in der Passiva- Spalte das Eigen- bzw. Fremdkapital, also die Mittelherkunft. Zum Anfang eines Haushaltsjahres wird eine Eröffnungsbilanz, zum Schluss eines Haushaltsjahres wird eine Schlussbilanz aufgestellt. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 21

24 Kosten- und Leistungsrechnung Durch die interne Verrechnung der Gemeinkosten auf verschiedene Kostenträger durch Verrechnungsschlüssel sowie die Aufstellung der Einzelkosten soll gewährleistet werden, dass alle Aufwendungen verursachungsgerecht abgebildet werden. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt auf ein Produkt umgelegt werden können, wie z.b. Kosten für die Reinigung eines Gebäudes. Im Gegensatz dazu können die Einzelkosten direkt verursachungsgerecht zugeordnet werden. Verteilungsschlüssel der Kosten- und Leistungsrechnung beim Rheinisch-Bergischen Kreis Produkt / Produktgruppe Bezeichnung Schlüssel Verwaltungsführung, Gleichstellung, Personalrat, Arbeitsschutz, Inklusion Verwaltungsführung und deren Unterstützung Nach Vollzeit verrechneten Stellen , 03, 04, 05 Personalrat, Gleichstellung von Männern und Frauen Nach Mitarbeitenden Personalbetreuung und verwaltung Nach Mitarbeitenden Medien, Öffentlichkeitsarbeit und Kreistagsbüro Nach Produkten Rechnungsprüfung, Recht und Datenschutz Nach Vollzeit verrechneten Stellen IT-Service / Archiv IT-Service Nach Anzahl der Arbeitsplätze Archiv Nach Vollzeit verrechneten Stellen Zentrale Dienste / Druckerei Nach Mitarbeitenden Finanzen Finanzmanagement Nach der Anzahl der Budgets Zahlungsabwicklung / Forderungsverwaltung Nach Anzahl der Buchungen Ziele und Kennzahlen Nach 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der ung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 22

25 IV. Entwicklung des Kreises Jahresabschlüsse : rechnung Gesamtbetrag der Erträge* Gesamtbetrag der Aufwendungen* Fehlbetrag / Überschuss Finanzrechnung Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Inv.tätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Inv.tätigkeit Fehlbetrag *ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Haushaltssatzungen -: plan Gesamtbetrag der Erträge* Gesamtbetrag der Aufwendungen* Fehlbedarf Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Inv.tätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Inv.tätigkeit Fehlbedarf *ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 23

26 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Jahresergebnis * ** , Ausgleichsrücklage Anfangsbestand , , , , , ,15 Verringerung (-) , , , , , ,00 Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlussbestand , , , , , ,15 Allgemeine Rücklage Anfangsbestand , , , , , ,43 Verringerung (-) ,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlussbestand , , , , , ,43 Eigenkapital gesamt Anfangsbestand , , , , , ,58 Verringerung (-) , , , , , ,00 Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlussbestand , , , , , ,58 * Der Jahresabschluss ist noch nicht bestätigt. ** : , voraussichtlich Verbesserung um 3,7 Mio. laut Controlling-Bericht Der Haushalt muss gem. 75 Abs. 2 GO NRW in jedem Jahr in ung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrags der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im plan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Der Haushaltsausgleich wird in den Jahren - erreicht. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 24

27 Vorjahre Auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und den damit verbundenen Steuereinbrüchen und den parallel stark steigenden Sozialaufwendungen ergab sich bei der ung des Haushaltsentwurfes 2010 die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen zu müssen, weil nach den Kalkulationen der Finanzplanung ein mehr als 5 %-iger Verbrauch der allgemeinen Rücklage über zwei Jahre drohte. Das daraufhin erstellte Haushaltssicherungskonzept sah insbesondere im freiwilligen Aufgabenbereich Einsparungen vor, die allerdings in Summe nicht ausreichten, um einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt erzielen zu können. Aus diesem Grunde sah das HSK notwendige Kreisumlagesatzerhöhungen vor, wonach am Ende des HSK-Zeitraums in der Umlagesatz 49 % betragen sollte. Die Aufsichtsbehörde hat schließlich den Haushalt 2010 und das dazugehörige HSK mit der Bedingung genehmigt, dass der Kreis die notwendige Umlageerhöhung wie geplant hinausschieben dürfe, wenn er gleichzeitig eigene Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 25 % der ausgewiesenen Fehlbedarfe beisteuert. Dabei sollen insbesondere auch die pflichtigen Leistungen einbezogen werden. Daraufhin hat die Verwaltung eine umfassende Produktkritik durchgeführt und die darin beschriebenen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreistag umgesetzt. Zuletzt ergab sich hieraus im Jahr eine Einsparung in Höhe von ca. 6,3 Mio.. Die beschlossenen Einsparmaßnahmen führen auch über das Jahr hinaus weiterhin zu einer Entlastung des Kreishaushalts. Haushaltsjahr Pos. Nam e = Jahresergebnis (22+25) Das Haushaltsjahr ist mit einem Fehlbedarf von rd. 3,1 Mio. und einer Beibehaltung der Kreisumlage von 40,5 % verabschiedet worden. Die Beibehaltung des Kreisumlagesatzes ist trotz der weiterhin steigenden Sozialhilfeaufwendungen nur aufgrund der anhaltenden positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich geworden. Seit dem starken Steuereinbruch in den Jahren 2010/11 sind die Umlagegrundlagen (= entspricht der Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen) Jahr für Jahr angestiegen. Betrugen die Umlagegrundlagen im Haushaltsjahr 2011 nur noch 269,7 Mio., so haben sich diese im Haushaltsjahr auf insgesamt 322,9 Mio. erhöht. Der Kreishaushalt weist dennoch weiterhin einen Fehlbedarf aus, um die Ausgleichsrücklage zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunalhaushalte einzusetzen. Für die Finanzierung der Aufgaben nach SGB II überweist das Land eine Zuwendung aus eingespartem Wohngeld. Betrug diese Zuwendung im Jahr 2013 noch rund 10,7 Mio., so ist im Haushaltsjahr voraussichtlich nur noch mit einem Betrag von rd. 8,4 Mio. zu rechnen. Diese enormen Ertragseinbußen erhöhen die Netto-Belastungen in diesem Aufgabenbereich. Im Vorfeld des zu erwartenden Bundesteilhabegesetzes schüttet der Bund bereits vorab eine Zuwendung von insgesamt 1 Mrd. aus. Diese wird zur einen Hälfte durch Erhöhung der Bundeszuwendung zu den Kosten der Unterkunft nach SGB II und zur anderen Hälfte durch Erhöhung der Umsatzsteueranteile an die kreisangehörigen Kommunen ausgeschüttet. Die Hälfte, die im Kreishaushalt zu veranschlagen ist, beträgt rd. 1,5 Mio.. Bedingt durch die Ertragseinbußen bei der Zuwendung aus der Wohngeldersparnis ergibt sich faktisch keine zusätzliche Entlastung für diesen Haushalt. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 25

28 Haushaltsjahr Pos. Nam e = Jahresergebnis (22+25) Das Haushaltsjahr ist mit einem Fehlbedarf von rd. 8,2 Mio. und einer Senkung der Kreisumlage auf 40,37 % verabschiedet worden. Neben der Kreisumlage wird von den kreisangehörigen Kommunen ab diesem Haushaltsjahr eine Umlage für die Mehrbelastung durch die Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen, die ab dem in Kreisträgerschaft übergegangen ist, erhoben. Die damit verbundenen Aufwendungen werden zunächst zu 50 % über eine Mehrbelastung und zu 50 % über eine Kostenerstattung finanziert. Da im Kreishaushalt bereits für die bislang eigenen Förderschüler Aufwendungen in Höhe von rd. 1,3 Mio. enthalten waren, wurde im entsprechenden Umfang die Kreisumlage gesenkt. Bedingt durch die Flüchtlingssituation steigt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften an. Es wurde damit gerechnet, dass Ende zusätzlich Bedarfsgemeinschaften zu finanzieren sind. Bei durchschnittlichen Unterkunftskosten von derzeit rd. 250 für die Flüchtlingsunterbringung ergeben sich rd. 1,5 Mio. (kalkuliert wurden im Jahresdurchschnitt nur 500 Bedarfsgemeinschaften, da die Zahl aufwachsend ist). Der Bund beteiligt sich mit 26,4 %, so dass die zusätzliche Nettobelastung für den Kreishaushalt rd. 1,1 Mio. beträgt. Die zentralen Sachaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,6 Mio. gestiegen. Hiermit sollen u.a. die beabsichtigten Optimierungen des Bestandsgebäudes im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kreishauses erfolgen. Des Weiteren wurden sonstige Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie Aufwendungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeplant. Insbesondere die Transferaufwendungen im Sozialbereich erfahren Jahr für Jahr überdurchschnittliche Steigerungsraten, die aufgrund der Altersstruktur der Gesellschaft auch in den kommenden Jahren weiter zu verzeichnen sein werden. So wurden für die SGB XII Aufwendungen eine zusätzliche Nettobelastung von rd. 2 Mio. im Haushalt eingeplant. Im Vorfeld des zu erwartenden Bundesteilhabegesetzes schüttet der Bund eine Zuwendung von 1 Mrd. aus. Diese wird zur einen Hälfte durch Erhöhung der Bundeszuwendung zu den Kosten der Unterkunft nach SGB II und zur anderen Hälfte durch Erhöhung der Umsatzsteueranteile an die kreisangehörigen Kommunen ausgeschüttet. Die Hälfte, die im Kreishaushalt zu veranschlagen ist, beträgt rd. 1,5 Mio.. Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 26

29 V. Gesamtergebnisplan 10 = Ordentliche Erträge = Ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 26 Jahresergebnis Für das Haushaltsjahr beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf Demgegenüber steht der Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von Somit entsteht ein Jahresfehlbedarf in Höhe von In der nachfolgenden Tabelle werden nur die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen ohne Finanzerträge und aufwendungen sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen dargestellt. Betrag in Mio. Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Haushaltsjahr Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 27

30 1. Erträge / Aufwendungen - Erträge nach Produktbereichen Produktbereich 01 Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Sportförderung Räumliche ung und Entwicklung, Geoinformationen Bauen und Wohnen Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Summe in Mio Produktbereich Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 28

31 Aufwendungen nach Produktbereichen Produktbereich 01 Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Sportförderung Räumliche ung und Entwicklung, Geoinformationen Bauen und Wohnen Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Summe in Mio Produktbereich Haushaltsentwurf, Rheinisch-Bergischer Kreis - Seite 29

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