Erläuterungen des Kreiskämmerers Klaus Eckl zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015 des Rheinisch Bergischen Kreises am
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- Kerstin Zimmermann
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1 Erläuterungen des Kreiskämmerers Klaus Eckl zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015 des Rheinisch Bergischen Kreises am (es gilt das gesprochene Wort) Sehr geehrter Herr Landrat, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Vergangenheit haben meine Vorgänger immer die erste Haushaltseinbringung nach der Kommunalwahl genutzt, neben der allgemeinen Finanzsituation auch die Aufgabenstruktur des Kreises darzustellen, um insbesondere den neuen Kreistagsabgeordneten den Einstieg zu erleichtern. Diesen Brauch möchte ich gerne fortsetzen. Daher habe ich Ihnen in der heutigen Präsentation zur Einbringung des Kreishaushaltes 2015 zusätzlich zur Bewertung der finanziellen Lage des Kreises einige allgemeine Informationen zur Lesbarkeit des Ihnen vorliegenden Haushaltsplans sowie zu Aufgaben des Kreises hinzugefügt. Dennoch werde ich mich bemühen, den Faktor Zeit nicht unnötig zu strapazieren. Seite 1
2 Folie 2 Produktbereiche Produktbereiche 01. Innere Verwaltung 02. Sicherheit und Ordnung 03. Schulträgeraufgaben 04. Kultur und Wissenschaft 05. Soziale Leistungen 06. Kinder, Jugend und Familienhilfe 07. Gesundheitsdienste 08. Sportförderung 09. Räumliche Planung und Entwickl., Geoinformationen 10. Bauen und Wohnen 12. Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV 13. Natur und Landschaftspflege 14. Umweltschutz 15. Wirtschaft und Tourismus 16. Allgemeine Finanzwirtschaft Folie 2 Der ihnen vorliegende Haushaltsplan orientiert sich, wie sie auf der Leinwand sehen, an einer klaren Produktbereichsstruktur. Diese Struktur ist durch den Gesetzgeber festgelegt worden und findet sich somit in jedem kommunalen Haushalt wieder. Diese Auflistung vermittelt aber auch einen Eindruck über die Aufgabenvielfalt der Kommunen. Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Mindestanforderung ist der Haushaltsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises in eine zweite Ebene, die sog. Produktgruppe, untergliedert. Die Produktgruppen entsprechen den Aufgaben der Ämter innerhalb des Produktbereiches. Auf dieser Ebene enthalten die 42 Produktgruppen des Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurfes die Aufgabenbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen sowie die Teilergebnispläne und Investitionen mit weiteren Erläuterungen. Seite 2
3 Folie 3 NKF Neues kommunales Finanzmanagement (NKF) Finanzplan Aktiva Bilanz Passiva Ergebnisplan Einzahlungen./. Auszahlungen Vermögen Eigenkapital (A. IV) Erträge./. Aufwendungen Änderung Finanzmittel Finanzmittel (C. IV) Fremdkapital Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Folie 3 Seit dem Haushaltsjahr 2008 wird der Kreishaushalt nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (kurz: NKF) geplant und bewirtschaftet. Dabei orientiert sich das NKF an den doppischen Regeln, wie sie auch in der freien Wirtschaft zur Anwendung kommen, aber es enthält auch einige spezifische Änderungen, die auf die besondere Struktur der Kommunen abgestimmt wurden. Die Grundstruktur des Ihnen vorliegenden Haushaltsplans stimmt wie Sie auf dieser Folie sehen mit den Elementen der Doppik überein, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung in der kommunalen Welt je nachdem Ergebnisplan oder Ergebnisrechnung heißt und die Darstellung des Cash Flow unter dem Begriff Finanzplanung oder Finanzrechnung firmiert. Nur der Begriff der Bilanz wurde in das NKF unverändert übernommen. Dabei steht der Ergebnisplan bei der Haushaltsberatung in einem besonderen Fokus, da anhand des Gesamtsaldos festgestellt werden kann, ob der Haushalt ausgeglichen oder defizitär ist. Deshalb sehen sie in der folgenden Folie das Gesamtsaldo des Ergebnisplans des vorliegenden Haushalts-Entwurfs 2015: Seite 3
4 Folie 4 Gesamtergebnisplan Gesamtergebnisplan 2015 Fehlbeträge / Fehlbedarfe in T Pos. Name = Ergebnis (26, 27, 28) Kreisumlage 2014: 40,50 % (7,95 % SGB II, 8,76 % SGB XII) 2015: 40,50 % (8,16 % SGB II, 8,62 % SGB XII) Landschaftsumlage 2014: 16,3734 % 2015: 16,70 % Folie 4 Der Haushalts-Entwurf 2015 weist einen Fehlbedarf von rd. 2,7 Mio. aus. Dies ist auch ein Ausdruck der seit Jahren schwierigen kommunalen Finanzsituation, der sich kaum eine Kommune entziehen kann. Dabei hat der Rheinisch-Bergische Kreis als Umlageverband den dadurch entstandenen Zwiespalt aufzulösen, einerseits umfangreiche Pflichtaufgaben wie zum Beispiel im Sozialbereich oder ÖPNV erfüllen zu müssen und andererseits seiner Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber den kreisangehörigen Kommunen bei der Gestaltung der Kreisumlage gerecht zu werden. Zur Finanzierung dieser Aufgaben hat der Gesetzgeber dem Kreis kein eigenes Steuererhebungsrecht zugestanden. Alle Aufwendungen, die nicht durch Gebühren, Zuwendungen oder sonstige Kostenerstattungen gedeckt werden können, sollen nach Möglichkeit durch die Kreisumlage finanziert werden. Hierbei hat der Kreis in den beiden vergangenen Haushaltsjahren besonderes Augenmaß bewiesen, indem der Kreisumlagesatz in 2013 um 2%-Punkte und in 2014 nochmals um 1,5 %-Punkte auf letztendlich 40,5 %-Punkte abgesenkt wurde, mit der Maßgabe die Ausgleichsrücklage den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung zu stellen, um den Kommunen hierdurch größtmögliche Entlastung zukommen zu lassen. Nach derzeitigem Stand gehe ich davon aus, dass die Ausgleichsrücklage bei un- Seite 4
5 verändertem Kreisumlagesatz bis 2017 reicht. Die durch den Bund in Aussicht gestellte weitere Entlastung, die durch ein neues Bundesteilhabegesetz entstehen soll, ist in den Finanzplanungsdaten noch nicht enthalten, da die Auswirkungen auf den Kreishaushalt erst mit der Verabschiedung des Gesetzes erkennbar werden. Die sog. Übergangsmilliarde, die der Bund im Vorfeld dieses Bundesteilhabegesetzes als Sofortwirkung zur Verfügung stellt, ist mit 1,5 Mio. in diesem Entwurf berücksichtigt. Nun komme ich zu den weiteren Details des Haushalts. Folie 5 Erträge nach Produktbereichen Erträge nach Produktbereichen (ohne Kreisumlage) Jugend 12.3 % Sicherheit und Ordnung 15.3 % Soziales 57.1 % 01 - Innere Verwaltung 02 - Sicherheit und Ordnung 03 - Schule 04 - Kultur 05 - Soziales 06 - Jugend 07 - Gesundheit 08 - Sport 09 - Planung 10 - Bauen und Wohnen 12 - Verkehr, ÖPNV 13 - Natur- und Landschaftspflege 14 - Umweltschutz 15 - Wirtschaft Folie 5 Anhand dieser Grafik sehen sie die Erträge nach Produktbereichen ohne Berücksichtigung der Kreisumlage, auf die ich gleich gesondert noch eingehe. Durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund, sowie der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach SGB II und der Landeszuwendung aus der Wohngeldersparnis verzeichnet der Sozialbereich mit rund 57 % die höchsten Erträge. Danach folgt der Produktbereich Sicherheit und Ordnung mit der Geschwindigkeitsüberwachung, den Gebühren im Seite 5
6 Straßenverkehrsamt und der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit 15,3 % sowie die Jugendhilfe mit 12,3 %. Folie 6 Aufwendungen nach Produktbereichen Aufwendungen nach Produktbereichen Innere Verwaltung 7.0 % Sicherheit und Allg. Finanzwirtschaft Ordnung 6.2 % 25.3 % Verkehr. ÖPNV % Jugend 9.1 % Soziales 38.7 % 01 - Innere Verwaltung 02 - Sicherheit und Ordnung 03 - Schule 04 - Kultur 05 - Soziales 06 - Jugend 07 - Gesundheit 08 - Sport 09 - Planung 10 - Bauen und Wohnen 12 - Verkehr, ÖPNV 13 - Natur- und Landschaftspflege 14 - Umweltschutz 15 - Wirtschaft 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft Folie 6 Auf dieser Folie sehen sie, meine Damen und Herren, wofür die Erträge des Kreises verwendet werden. Auch bei den Aufwendungen fällt der größte Anteil auf den Sozialbereich mit 38,7 %. Hierzu gehören alle Leistungen im Rahmen des SGB II (besser bekannt als Hartz IV) und des SGB XII, im Wesentlichen also die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsgeminderte, die stationären und ambulanten Pflegekosten sowie die Eingliederungshilfe für Behinderte. Der zweitgrößte Aufwandsblock ist die allgemeine Finanzwirtschaft mit 25,3 %. Hierin ist u.a. die Landschaftsumlage mit rd. 58,9 Mio. enthalten. Da mit der Landschaftsumlage überwiegend Sozialleistungen finanziert werden, erhöht sich unter Berücksichtigung der Jugendhilfeleistungen damit der Anteil der Sozialaufwendungen im Kreishaushalt auf über 70 %. Daher folgt nun ein gesonderter Blick auf die Sozialaufwendungen. Seite 6
7 Folie 7 Soziales SGB II Soziales SGB II E A (in T ) RE 2013 Ansatz Ansatz Bundesbeteiligung Kosten d. Unterkunft Wohngelderstattung Land Unterhalt Summe Erträge Kosten der Unterkunft und Heizung Einmalige Leistungen Kostenerstattungen Bund Summe Aufwendungen Netto Verschlechterung Folie 7 In den Leistungsbereichen des SGB II sind die kommunalen Aufgabenträger insbesondere für die Kosten der Unterkunft zuständig. Anteilig beteiligt sich der Bund mit 27,4 % an diesen Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist zum Einen von den Fallzahlen und zum Anderen von dem jeweiligen Mietmarktniveau abhängig. Tendenziell ergibt sich trotz positiver konjunktureller Rahmenbedingungen ein Anstieg dieser Kennzahlen. Dies spiegelt sich auch in der gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegenen Arbeitslosenquote wider. Mögliche Auswirkungen des ab 2015 gültigen Mindestlohns auf die SGB II-Aufwendungen sind noch nicht verifizierbar und deshalb noch nicht eingeplant. Seite 7
8 Folie 8 Soziales SGB XII E A Soziales SGB XII (Angaben in T ) Ist 2013 Plan 2014 Plan Hilfen für pflegebedürftige Menschen Betreuungsw esen Hilfen für Menschen mit Behinderungen Elterngeld und BAföG Existenzsichernde Sozialhilfe Summe Erträge Hilfen für pflegebedürftige Menschen Betreuungsw esen Hilfen für Menschen mit Behinderungen Elterngeld und BAföG Existenzsichernde Sozialhilfe Summe Aufwendungen Nettobelastung Folie 8 Im Aufgabenbereich der sozialen Sicherung nach SGB XII sieht der Haushaltsplan- Entwurf für 2015 eine gleich hohe Nettobelastung wie im Vorjahr vor. Seit dem Haushaltsjahr 2014 übernimmt der Bund vollständig die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die hieraus durch die demografische Entwicklung entstehenden zukünftigen finanziellen Belastungen gehen somit nicht mehr zu Lasten der Kommunen. Alle übrigen Aufgaben nach SGB XII wie die Hilfe zur Pflege oder für Menschen mit Behinderungen verbleiben in der Zuständigkeit der Kommunen. Auch hier ist für die Zukunft mit weiter steigenden Fallzahlen und somit Aufwendungen zu rechnen. Eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes ist wie eben erwähnt mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes an der Eingliederungshilfe für Behinderte beabsichtigt. Seite 8
9 Folie 9 ÖPNV ÖPNV (in T ) RE 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Betrauungen interlokale Linien bedarfsgesteuerter ÖPNV Nachtbus / Freizeitverkehre Umlage VRS Ausbildungsverkehrspauschale Transferaufwendungen insgesamt Kostenerstattungen für interlokale Verkehre Zuweisungen des Landes Erträge insgesamt Zuschussbedarf Folie 9 Die ÖPNV-Aufwendungen sehen im Haushaltsjahr 2015 einen um rd. 400 T niedrigeren Zuschussbedarf vor. Dies ist eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung, da die Treibstoffpreise relativ moderat ausfallen und die Verkehrsunternehmen weiterhin Optimierungsansätze verfolgen, um Leistungen noch marktgerechter anbieten zu können. Dagegen ist die Einnahmeaufteilung der Fahrgelderlöse im VRS-Gebiet nach wie vor ungeklärt. Da insbesondere die Ballungszentren deutliche Fahrgastzuwächse erzielt haben, dürfte sich hierdurch die Finanzierungsverteilung verschlechtern. Auch wenn die Verkehrsunternehmen selbst hierfür entsprechende Rückstellungen gebildet haben, besteht für die Kommunen dennoch ein Kalkulationsrisiko, da die möglichen Auswirkungen einer neuen Einnahmeverteilung noch nicht greifbar sind. Seite 9
10 Folie 10 Personal- und Versorgungsaufwand Personal- und Versorgungsaufwand (in T ) RE 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Besoldung und Entgelte Rückstellungen Personalaufwand Erstattungen Saldo Versorgungsaufwand Personalnebenaufwand Ergebnis Folie 10 Ein weiterer wesentlicher Aufwandsblock stellen die Personal- und Versorgungsaufwendungen dar, weil die Erbringung kommunaler Dienstleistungen gegenüber dem Bürger naturgemäß personalintensiv ist. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sehen gegenüber dem Vorjahr saldiert nur eine geringfügige Steigerung vor. Die Gesamtstellenzahl des Stellenplans ist gegenüber dem Vorjahr um weitere 2,5 Stellen reduziert und enthält somit insgesamt rd. 641 Stellen. Darin sind natürlich noch nicht die heute neu beschlossenen Stellen berücksichtigt, die noch in den endgültigen Stellenplan aufzunehmen sind. Die Kalkulation der Bezüge der tariflich Beschäftigten berücksichtigt die Tarifeinigung in Höhe von 2,4 % ab Für die Beamten, für die es in 2015 noch keine Regelung gibt, und auch für alle weiteren Finanzplanungsjahre wurden Erhöhungen von 2 % vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Besoldungsanpassung der Jahre 2013 und 2014 sind in Form von Rückstellungen berücksichtigt. Seite 10
11 Folie 11 GFG 2015 GFG 2015 Zahlungen nach dem GFG in Mio. Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz / - Umlagegrundlagen 292,9 315,4 322,4 + 7,0 Kreisumlagesatz 42,00 % 40,50 % 40,50 % 0,00 % Kreisumlage 123,0 127,7 130,6 + 2,9 Schlüsselzuweisung 28,7 32,8 32,6-0,2 Landschaftsumlage 53,6 57,0 58,9-1,9 Saldo 98,1 103,5 104,3 + 0,8 Jugendhilfeumlage 12,7 14,0 14,2 + 0,2 Folie 11 Nun folgt noch ein Blick auf die Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Die hier ausgewiesenen Ansätze des Haushaltsjahres 2015 basieren auf der 1. Proberechnung des Landes. Allerdings wurden für diese Berechnung die Steuererträge des Landes für die Monate Mai bis September 2014 also insgesamt für 5 Monate geschätzt. Erst mit der nächsten Berechnung der 2. Proberechnung, die im Laufe des kommenden Monats bekannt gegeben werden soll, werden wir Klarheit über die genauen Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten. Nach den vorliegenden Daten werden die Umlagegrundlagen das sind die Gemeindesteuern sowie die Gemeindeschlüsselzuweisungen voraussichtlich um rd. 7 Mio. steigen. Unter Berücksichtigung von Kreisumlage, Kreisschlüsselzuweisung und Landschaftsumlage verbleibt dem Rheinisch-Bergischen Kreis saldiert eine Ertragsverbesserung von rd. 800 T. Seite 11
12 Folie 12 Investitionen Investitionen 2015 Wesentliche Maßnahmen Investive Anschaffungen im Bereich Zentrale Dienste 6,5 Mio. Kreisstraßenbau 3,7 Mio. Investive Anschaffungen im Bereich Rettungsdienst 2,1 Mio. Investive Anschaffungen im Bereich Feuerschutz und Katastrophenschutz 0,8 Mio. Investive Anschaffungen im IT-Bereich 0,4 Mio. Investive Maßnahmen im Bereich Jugend 0,5 Mio. Folie 12 Zum Schluss folgt noch ein Blick auf die geplanten Investitionen im Haushaltsjahr Hier sehen sie die üblichen Investitionen, die zur Erhaltung der Infrastruktur des Kreises notwendig sind. Die einzige Besonderheit ist die mit 6,5 Mio. ausgewiesene Investition für den Aufgabenbereich der zentralen Dienste. Hierin ist mit rd. 6 Mio. ein Teilbetrag für den geplanten Erweiterungsbau des Kreishauses Heidkamp enthalten. Ich hoffe, dass Sie einen ersten Eindruck über die Inhalte des Haushaltsplan- Entwurfes 2015 erhalten haben. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Verwaltung für ihre Mithilfe bei der Erstellung dieses Haushaltsplanes bedanken. Denn ohne ihre tatkräftige Unterstützung lassen sich Aufgaben und die dazugehörigen Finanzen nicht planen. Für die anstehenden Haushaltsberatungen bietet Ihnen die Verwaltung wie gewohnt ihre Unterstützung an. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine erfolgreiche Haushaltsberatung. Seite 12
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