Die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil eine Bestandsaufnahme in baden-württembergischen Justizvollzuganstalten

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1 Die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil eine Bestandsaufnahme in baden-württembergischen Justizvollzuganstalten Zusammenfassung Kinder inhaftierter Eltern stellen eine Hochrisikogruppe dar. Sie wachsen häufig in Multi-Problemmilieus auf und sind dabei diversen Risikofaktoren ausgesetzt. Sie weisen eine erhöhte Lebenszeitprävalenz für psychiatrische Erkrankungen, v.a. von Persönlichkeitsstörungen auf und haben ein erhöhtes Risiko selbst straffällig zu werden. Vor allem internalisierende Verhaltensstörungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Inhaftierung eines Elternteils. Derzeit liegt keine Statistik zur Anzahl der betroffenen Kinder in Deutschland vor. Es wird geschätzt, dass 50 % der Inhaftierten in den USA Kinder unter 18 Jahren haben. Eine von uns durchgeführte Befragung von aus- oder eintretenden Inhaftierten ergab, dass in Baden-Württembergischen Justizvollzugsanstalten circa ein Drittel aller Inhaftierten Kinder unter 18 Jahren hat. Dennoch gibt es bisher im deutsprachigen Raum nur vereinzelte und nicht flächendeckende Angebote für die betroffenen Kinder. In einer Kooperation mit dem Projekt Chance e.v., dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg und der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie wurde unter Förderung der Baden-Württemberg Stiftung das Eltern-Kind- Projekt entwickelt, welches systematische Unterstützungsangebote für Familien mit einem inhaftierten Elternteil beinhaltet. Im Mittelpunkt dieser Angebote stehen die betroffenen Kinder. Schlüsselwörter: Kinder inhaftierter Eltern, Epidemiologie, Eltern- Kind- Projekt Chance The situation of children of incarcerated parents: a baseline study in prisons of southern Germany Abstract Children of incarcerated parents are a high-risk sample. They often grow up in a multiple problem environment and are exposed to miscellaneous risk factors. They are showing an increased lifetime prevalence of psychiatric disorders. The probability of getting arrested is also higher than in a control sample. Especially internalizing behavioural disorders are associated with the incarceration of a parent. So far, there is no epidemiologic study about the number of children affected by parent s incarceration. In the USA, estimated 50 % of the prisoners have children younger than 18 years. In our study we interviewed prisoners at entrance and exit of every unit in the federal state Baden-Württemberg (southern Germany). The study reveals that approximately one third of incarcerated women and men have children up to the age of 18. Nevertheless,, there are only some isolated and not area wide intervention programs for children with an incarcerated parent. The results are discussed with respect to a specialized intervention program in the federal state of Baden-Württemberg, which involves systematic support opportunities for families affected by the incarceration of a parent. The goal of the project is especially the support of their children. Keywords: incarcerated parents, epidemiology, intervention program 1. Die Anzahl der betroffenen Kinder in Deutschland In den letzten Jahren ist die Anzahl wissenschaftlicher Publikationen zur Entwicklung von Kindern mit inhaftiertem Elternteil erheblich angestiegen (Glaze & Marushak 2008), allerdings beziehen sich diese vor allem auf die Situation in den USA, Schweden oder England. Gerade epidemiologische Studien und Schätzungen wurden bisher vor allem in diesen Ländern durchgeführt. Mumola (2000) schätzt, dass 50 % der Inhaftierten in den USA Kinder unter 18 Jahren haben. Bei Frauen liege diese Rate sogar bei bis zu 80 %. In einer deutschen Stichprobe ergab sich ein prozentualer Anteil von 67,8 % Müttern im Frauenstrafvollzugsanstalten (Dünkel, Kestermann & Zolondek, 2005). Bei Männern geht man davon aus, dass ca % der Inhaftierten auch Kinder haben. (Kunz, 2003). Glaze & Marushak (2008) geben an, dass bis zu 2,3 % aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in den USA von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind. Es wären damit 1

2 schätzungsweise 1,75 Millionen Kinder betroffen, Tendenz weiter steigend. Etwa die Hälfte der betroffenen Kinder wurde auf jünger als 10 Jahre geschätzt. Erwiesen ist, dass zwar weniger Frauen inhaftiert werden, allerdings haben sie auch häufiger und mehr Kinder, die von der Inhaftierung außerdem massiver betroffen sind, da sich durch die Inhaftierung der Mutter, die meist die Hauptbezugsperson ist, das alltägliche Leben nachhaltiger verändert. Die Anzahl der betroffenen Kinder mit einer inhaftierten Mutter hat sich in den Jahren von 1991 bis 2007 verdoppelt (Glaze & Marushak 2008). Bisher lag jedoch keine Statistik zur Anzahl der betroffenen Kinder in Deutschland vor. In Deutschland und auch vielen anderen Ländern werden diese Informationen nicht systematisch erfasst, diese sind jedoch dringend notwenig, da die Zahlen aus den USA und anderen (europäischen) Ländern aufgrund von stark divergierenden Justizsystemen nicht vergleichbar sind. Einzelstudien in Deutschland weisen zudem darauf hin, dass die Zahl der betroffenen Kinder nicht unerheblich ist.(kunz, 2003). 1.1 Die Folgen der Inhaftierung eines Elternteils für die Kinder Kinder inhaftierter Eltern sind oft vielfältigen Risikofaktoren ausgesetzt und werden durch die Inhaftierung eines Elternteils noch zusätzlich stark belastet (Myers et al. 1999; Greene, Haney & Hurtado 2000). Sie weisen ein erhöhtes Risiko auf, selbst an einer psychischen Störung v.a. von (antisozialen) Persönlichkeitsstörungen, zu erkranken und haben ein erhöhtes Risiko selbst straffällig und gegebenenfalls selbst inhaftiert zu werden. Des Weiteren ist für sie die Wahrscheinlichkeit größer, eine Suchtmittelabhängigkeit zu entwickeln (Murray & Murray 2010; Murray et al. 2009; Huebner & Gustafson 2007). Für internalisierende Verhaltensstörungen ist der Zusammenhang zur Inhaftierung eines Elternteils besonders deutlich. Für alle anderen damit assoziierten Verhaltensstörungen und negativen Auswirkungen (wie z.b. Persönlichkeitsstörungen, externalisierende psychische Erkrankungen etc.) konnte bisher kein solch unmittelbarer Zusammenhang gezeigt werden (Murray & Farrington 2008). Murray und Farrington (2005) fanden, dass bei Jungen, die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen waren, signifikant mehr Risikofaktoren registriert werden konnten als bei Jungen ohne einen inhaftierten Elternteil (5,4 versus 2,3). Huebner und Gustafson (2007) zeigten zudem, dass gerade die mütterliche Inhaftierung die spätere Inhaftierung des Kindes vorhersagen konnte, auch wenn andere Risikofaktoren wie zum Beispiel ein negatives Umfeld kontrolliert wurden. Darüber hinaus scheinen die psychopathologischen Auswirkungen der sonstigen erlebten traumatischen Erfahrungen durch eine Inhaftierung eines Elternteils noch verschlimmert zu werden. Die Inhaftierung als solches ist daher als ein moderierender Faktor zu werten (Murray & Murray 2010). Zusammenfassend zeigen die bisher vorliegenden Studien also, dass die Inhaftierung eines Elternteils, v.a. die der Mutter, bedeutsame Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kinder hat (Novero et al. 2011). Die Qualität und Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung vor und während des Gefängnisaufenthalts beeinflusst dabei, wie die Inhaftierung von den Kindern, aber auch von den Eltern erlebt wird und wie sich die Beziehung zwischen den Familienmitgliedern entwickelt. Bales und Mears (2008) fanden, dass nur etwa 42 % aller Inhaftierten im Jahr vor ihrer Entlassung Besuch erhielten, jedoch jeder Besuch von Familie und Freunden die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Inhaftierung signifikant reduzierte. Dies galt vor allem, je häufiger diese Besuche stattgefunden hatten. Die Rückfallrate sank dabei unabhängig davon, ob der Besuch von Freunden oder Familienmitgliedern erfolgte. Besuche im Allgemeinen scheinen sich also positiv auf die Rückfallrate auszuwirken und scheinen daher unterstützenswert. Die Anzahl von Besuchen in Haft wird in Deutschland nur grob geregelt. 24 Abs. 1 StVollzG schreibt zwar vor, den Inhaftierten mindestens eine Stunde im Monat für 2

3 Besuche zuzugestehen, weitere Besuche sind jedoch in jeder Justizvollzugsanstalt individuell geregelt. Auch für Baden-Württemberg gibt eine ähnlich lautende Vorgabe ( 12 Abs.4 JVollzBG Baden-Württemberg). Die Besuchsregelungen sind dabei durch die personellen Kapazitäten einer Justizvollzugsanstalt beschränkt. Besuche beim inhaftierten Elternteil können auch auf die Kinder positive Auswirkungen haben, allerdings zeigte sich dieser Effekt nur dann, wenn die Umgebung kindgerecht gestaltet war und eine direkte Interaktion und körperlicher Kontakt möglich waren (Lobaugh 1998; Shlafer & Poehlmann 2010). Generell wird deutlich, dass sich nicht die Frage danach stellt, ob ein Besuch im Gefängnis für ein Kind förderlich ist oder nicht, sondern vielmehr, unter welchen Bedingungen dies möglich ist (Poehlmann et al., 2010). Zu den Bedingungen zählen nicht nur äußere Faktoren wie die Gestaltung der Besucherräume, der Ablauf der Besuchssituation und die Dauer der Haftstrafe sondern auch psychologische Faktoren, wie die Verarbeitung des Erlebten auf Basis der Vorgeschichte der Familie. Eine Abschätzung der Folgen ist also immer nur auf individueller Ebene möglich. Vor allem bei jüngeren Kindern schien die emotionale Vorbereitung auf und Verarbeitung des Besuches wichtig, damit diese das Erlebnis adäquat einordnen konnten (Arditti 2003). Auch zur angemessenen Unterstützung der betroffenen Kinder ist zumindest in Deutschland wenig bekannt, da es bisher kein flächendeckendes Unterstützungsangebot gab. Seit Juli 2011 werden in Baden-Württemberg im Rahmen des so genannten Eltern-Kind-Projekts Chance ( das von der Baden-Württemberg Stiftung gefördert wird, erstmals Kinder von inhaftierten Eltern systematisch unterstützt. Das Ziel des Projektes ist dabei die Förderung der Beziehung zwischen Kindern und dem inhaftierten Elternteil. Die Betreuung und Begleitung der Familien wird von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Straffälligenhilfe durchgeführt. Das Projekt wird durch das Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Im Rahmen der Evaluation des Eltern-Kind-Projektes Chance wurde nun eine erste epidemiologische Erhebung in Baden-Württemberg durchgeführt. 2. Methode Im Zeitraum vom 15. November 2010 bis zum 15. Januar 2011 wurde allen in ein badenwürttembergisches Gefängnis aufgenommenen Insassen bzw. von dort Entlassenen ein von der Universitätsklinik Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie entwickelter Fragebogen von einem der Vollzugsbeamten vorgelegt. Die Untersuchung stellt damit eine regionale Vollerhebung in Baden-Württemberg dar. Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig und die Befragten wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Nicht-Teilnahme keine Nachteile mit sich bringen würde. Das Vorgehen hatte ein positives Votum der Ethikkommission sowie des Datenschutzbeauftragten des Universitätsklinikums Ulm. Die Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg wurden von den jeweiligen Anstaltsleitungen dazu angehalten, die Fragebögen systematisch in das sonst übliche Procedere zu integrieren. Wenn der oder die Inhaftierte nicht an der Untersuchung teilnehmen wollte, wurde der Bogen gekennzeichnet und leer an das Universitätsklinikum Ulm zurückgesendet. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Rücklaufrate aus den einzelnen Justizvollzugsanstalten. Insgesamt wurden N = 2156 Personen angesprochen, dies entspricht etwa einem Viertel aller derzeit in Baden-Württemberg bestehenden Haftplätze ( 3

4 Tabelle 1 Anzahl der Befragten je Justizvollzugsanstalt JVA Häufigkeit Prozent JVA Heimsheim 113 5,3 JVA Karlsruhe 82 3,8 JVA Bruchsal 130 6,0 JVA Freiburg 73 3,4 JVA Waldshut-Tiengen 37 1,7 JVA Schwäbisch Hall 95 4,4 JVA Ulm 82 3,8 JVA Stuttgart 128 5,9 JVA Adelsheim 138 6,4 JVA Konstanz 35 1,6 JVA Offenburg ,7 JVA Mannheim ,7 JVA Rottenburg ,0 JVA Schwäbisch Gmünd 40 1,9 JVA Rottweil 63 2,9 JVA Heilbronn 50 2,3 JVA Ravensburg 197 9,1 Gesamt ,0 Jede der 17 Justizvollzugsanstalten hatte erfreulicherweise an der Erhebung teilgenommen. Es handelt sich also um eine Vollerhebung. N = 605 (28,1 %) der Befragten lehnten eine Teilnahme am Projekt ab, zwei Personen gaben an, schon in einer anderen Haftanstalt befragt worden zu sein. Die weiteren Berechnungen erfolgten anhand der verbleibenden Stichprobe von N = 1551 (71,9 %). Tabelle 2 Anzahl der Befragten und Stichprobengröße N Befragte 2156 (100 %) N verweigerte Teilnahme 605 (28,1 %) N Auswertung 1551 (71,9 %) Der von uns entwickelte Fragebogen bestand neben der Angabe zur Justizvollzugsanstalt (JVA) sowie der Angabe, ob es sich um eine Aufnahme oder um eine Entlassung handelte, aus insgesamt neun Fragen, die folgenden Kategorien zuzuordnen sind: Geschlecht, Vorhandensein eigener Kinder, Anzahl eigener Kinder, Alter der Kinder, Interesse an Hilfsangeboten sowie Lebensbereiche, in denen die Inhaftierten sich Unterstützung wünschen. 3. Ergebnisse Von den 1551 Personen, die in die Auswertung eingingen waren 58 (3,7%) weiblich, 1457 (93,9 %) männlich. 36 Personen (2,3 %) machten keine Angaben zu ihrem Geschlecht. 487 der Befragten (31,4%) gaben an, selbst Kinder unter 18 Jahren zu haben. Es handelte sich dabei um 32 Mütter (6,6%) und 445 Väter (91,4%). Zehn der befragten Personen (2,0%) machten keine Angaben zu ihrem Geschlecht. Demnach hatten 43,1 % aller befragten weiblichen Inhaftierten Kinder, bei den männlichen Inhaftierten ergab sich eine Rate von 27,1 %. Im Durchschnitt hatten die inhaftierten Eltern 1,8 Kinder (N=487, SD=1,0, Min=1, Max=7). Das mittlere Alter der Kinder betrug 8,0 Jahre (N=596, SD=5,0, Min=0,08, Max=17,00). Das Alter der Kinder verteilte sich dabei relativ gleichmäßig über die verschiedenen Altersbereiche. Einen Überblick hierzu gibt Tabelle 3. 4

5 Tabelle 3 Verteilung der Altersbereiche der Kinder Altersbereich Anzahl Prozent 0-3 Jahre ,7 % 4-8 Jahre ,7 % 9-12 Jahre ,3 % Jahre ,3 % gesamt ,00% In Baden-Württemberg könnten damit schätzungsweise bis zu Kinder jährlich von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sein. Diese Zahl ergibt sich, wenn die Ergebnisse auf die ca Haftplätze in Baden-Württemberg bezogen werden. Es ist daher davon auszugehen, dass derzeit Inhaftierte minderjährige Kinder haben. Relativ zur Anzahl der jährlichen Inhaftierungen (ca ) und der durchschnittliche Kinderrate (1,8) dürften damit circa Kinder in Baden-Württemberg von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sein. Auf die Frage hin, ob derzeit Interesse von Seiten des Inhaftierten an Hilfsangeboten für sich und ihre Kinder bestehe, zeigte sich, dass 26,4% (N=114) angaben, gerne Hilfsangebote nutzen zu wollen. 230 Personen (53,5%) gaben hingegen an, keine Unterstützung zu benötigen. 86 (20%) machten hierzu keine Angaben. Zusammengefasst wurden von 89 Personen (18,3 %) folgende Bereiche genannt, in denen Unterstützung benötigt werden könnte (Anzahl der Nennungen in Klammern): - Besuchsregelung/Kontakte (21) - finanzielle Unterstützung (18) - Umgang/Sorgerecht (12) - Betreuung/Unterstützung der Familie in Freiheit (10) - Erziehung/Familienberatung (8) - allgemein/im Alltag (7) - Wiedereingliederung (7) - (psycho-)soziale Unterstützungsangebote (5) - Änderungen der Haftbedingungen, damit Kontakt weiter besteht (3) - Vaterschaftsanerkennung (1) 4. Diskussion Die von uns durchgeführte Befragung aller gerade Inhaftierten und gerade entlassenen Inhaftierten ergab, dass in baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten circa ein Drittel der Inhaftierten Kinder unter 18 Jahren haben. Die ermittelte Geburtenrate liegt mit 1,8 deutlich über der durchschnittlichen Geburtenrate in Baden-Württemberg, welche im Jahre 2010 mit 1,4 angegeben wird (BW Statistik, 2010). Die Hochrechnungen ergaben, dass damit schätzungsweise jährlich fast Kinder in Baden- Württemberg von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind. Es wird daher deutlich, dass in Deutschland zwar vermutlich prozentual zur Bevölkerung weniger Kinder von einer Inhaftierung betroffen sind als in den USA, diese bisher in Forschung und Praxis vernachlässigte Gruppe jedoch dringend flächendeckende Beachtung und Unterstützung benötigt. Viele der betroffenen Familien sind von vielfältigen Belastungen betroffen, durch die Inhaftierung eines Elternteils werden diese meist noch verschlimmert. Es gab zwar nur ein Drittel der Befragten an, derzeit Hilfe zu benötigen, allerdings kann dies in einigen Fällen sicher auch auf die schwierige Situation der Inhaftierten zurückgeführt 5

6 werden. Sie sind mit einer großen Unsicherheit konfrontiert und können die Tragweite ihrer Aussagen oft nicht einschätzen und erwarten unerwünschte Konsequenzen. Weiterhin kann auch die Befragungssituation eine Rolle gespielt haben. Die Aufnahmesituation in einer Justizvollzugsanstalt ist sicherlich belastend. Auch Aspekte sozialer Erwünschtheit und Selbstschutzmechanismen könnten einen Einfluss auf das Antwortverhalten gehabt haben. Und selbst wenn man davon ausgehen würde, dass nur ein Viertel aller inhaftierten Eltern Hilfen in Anspruch nehmen würde, wäre die absolute Zahl dieser Familien durch die derzeitig vorherrschenden Hilfsangebote kaum zu bewältigen. Einige wenige der Inhaftierten, die angaben, Hilfe zu benötigen, machten außerdem Aussagen darüber, in welchen Bereichen sie sich spezielle Unterstützung wünschen würden. Am häufigsten wurde dabei die Veränderung bzw. Optimierung der Art und der Anzahl der Besuchskontakte genannt. Auch die finanzielle Unterstützung der Familie war ein wichtiges Anliegen. Ebenso häufig wurden Unterstützung bei der Erlangung oder Erhaltung des Umgangs- und Sorgerechts genannt. Die inhaftierten Elternteile fühlten sich in diesem Bereich zum Teil stark benachteiligt und wünschten sich Unterstützung, um den Kontakt mit ihren Kindern nicht zu verlieren. Dies wird auch noch einmal in einigen wenigen Aussagen verdeutlicht, die eine Änderung in den Haftbedingungen, z.b. Freigang oder eine Art Hausarrest für wünschenswert erachten. Dieses wird in einigen anderen europäischen Staaten (z.b. Italien) für straffällige Eltern bereits vorgehalten. In Deutschland gibt es bisher nur die Möglichkeit, Mütter mit Säuglingen oder Kleinstkindern in einer Mutter-Kind-Einrichtung innerhalb einer Justizvollzugsanstalt aufzunehmen. Die Plätze sind jedoch begrenzt. Aktuell gib es deutschlandweit sieben solcher Einrichtungen, eine davon befindet sich in Baden- Württemberg (Zolondek, 2008). Hilfebedarf wird allerdings nicht nur bei sich selbst, sondern auch bei den Angehörigen gesehen: Viele Inhaftierte gaben an, dass sie sich Unterstützung für ihre Familie in Freiheit wünschten, einige konkretisierten diese Hilfe in Form von Erziehungs- und Familienberatung. Weitere genannte Hilfebedarfe waren (psycho-) soziale Unterstützungsangebote, Hilfen im Alltag, Hilfen bei der Wiedereingliederung und die Vaterschaftsanerkennung. Es zeigte sich also, dass die betroffenen Familien, zu Beginn, während und nach der Inhaftierung in verschiedenen Bereichen Hilfe benötigen. Dennoch gibt es bisher im deutsprachigen Raum nur vereinzelte und nicht flächendeckende Angebote für die betroffenen Kinder. Es gibt einige auf die Arbeit mit Angehörigen spezialisierte Beratungsangebote, diese sind jedoch auf der Initiative einzelner begründet und nicht flächendeckend. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung und Zusammenstellung der Arbeitsgruppe für psychiatrische Versorgungsforschung der Universitätsklinik Dresden (2012). Ein weiteres Problem ist, dass bei der Wahl der Justizvollzugsanstalt oft keine wohnortnahe Unterbringung des Elternteils berücksichtigt werden kann und es gerade finanziell schwach gestellten Familien schwer fällt, in Anbetracht des langen Anfahrtsweges regelmäßigen Kontakt zu halten. Auf Grundlage der hier vorgestellten Ergebnisse wurden daher in Kooperation mit dem Projekt Chance e.v. ( und mit Förderung der Baden-Württemberg Stiftung ( Interventionsmaßnahmen entwickelt. Die Unterstützungsleistungen werden von den Mitabeitern der Vereine der freien Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg erbracht. Insgesamt bieten 22 Vereine in Baden- Württemberg Hilfen im Rahmen des Eltern-Kind-Projektes an. Sie sind über ganz Baden- Württemberg verteilt und können eine flächendeckende Versorgung garantieren. Die Kontaktherstellung erfolgt entweder über den inhaftierten Elternteil in der JVA oder über die in Freiheit lebende Familie. 6

7 Die Leistungen des Eltern-Kind-Projektes Chance umfassen verschiedene Hilfsangebote, die dazu dienen sollen, den Kindern und den Familien zu helfen, mit der Inhaftierung des Elternteils besser umgehen zu können. Im Fokus steht immer die Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung. Dabei stellen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Eltern-Kind- Projektes eine wichtige Brückenfunktion zwischen Inhaftiertem/r und der Restfamilie dar. Die Unterstützungsangebote wurden in einem Qualitätskonzept verankert. Dazu gehören neben den Leistungen zur Unterstützung bei der Sicherung der Lebenssituation, auch Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen, der Wohnungssicherung und rechtliche Beratung. Auch Familiengespräche mit den verschiedenen Familienmitgliedern sowie begleitete Besuche in Haft sind Teil des Angebotes. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eltern-Kind-Projektes jahrelange Erfahrung in der Betreuung Straffälliger haben, können Sie die Familie auf diese Besuche vorbereiten. Auch bei einer bevorstehenden Entlassung aus der Haft können sie stabilisierende Hilfestellung bieten. Wenn ein weitergehender Hilfebedarf besteht vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eltern-Kind-Projektes auch an passgenaue Hilfsangebote anderer Anbieter, z.b. der Jugendhilfe weiter. Sie sind über regionale Hilfen und Unterstützungsangeboten informiert und darin geschult worden, den Hilfebedarf einer Familie einzuschätzen sowie Übergänge zu schaffen Weitere Leistungen sind vereinsabhängig unterschiedlich. Beispielsweise gibt es Vereine, die auch familientherapeutische Angebote machen. In anderen Regionen werden Maßnahmen in Haft angeboten, beispielsweise Vater-Kind-Gruppen oder ähnliches. Seit Juli 2011 werden im Rahmen des Eltern-Kind-Projekts Chance die ersten Familien betreut. Mittlerweile wurden fast 200 Fälle registriert, die das Angebot in Anspruch genommen. Das Projekt wird durch das Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die wissenschaftliche Begleitung besteht vor allem in der Schulung der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter der Vereine der freien Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, welche sich im Netzwerk Straffälligenhilfe organisiert haben und zuvor überwiegend in der Erwachsenenstraffälligenhilfe gearbeitet haben, wurden daher zur Sensibilisierung für die Belange von Kindern in Themen wie Bindungsforschung, Entwicklungspsychologie, Frühe Hilfen und Kinderschutz geschult. Dazu wurde ein Curriculum entwickelt. Inzwischen haben mehr als 50 Fallmanager an den für die Teilnahme am Eltern-Kind-Projekt obligatorischen Schulungen teilgenommen. Die Schulungen finden bei ausreichender Nachfrage seit 2011 einmal pro Jahr statt und dauern zwei Tage. Bei den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Treffen aller am Projekt Beteiligten werden diese Inhalte vertieft bzw. nach Bedarf ergänzt. Die Evaluation beinhaltet eine quantitative und qualitative Ebene. Ziel der quantitativen Untersuchung ist die systematische Untersuchung und Beschreibung der betroffenen Kinder und deren Eltern. Darauf folgend wird es eine qualitative Untersuchung geben, in der Eltern, Kinder und Fallmanager um ihre Einschätzung des Projektes gebeten werden. Die hier vorgestellten Ergebnisse als erster Pilotversuch einer epidemiologischen Erhebung sind einschränkend als nicht repräsentativ zu bewerten, sollten jedoch als eine erste Abschätzung eines Dunkelfeldes begriffen werden. Es wäre daher die Einführung einer systematischen Erfassung der Prävalenzrate von Kindern Inhaftierter in der gesamten Bundesrepublik sinnvoll und wünschenswert. Dies wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.v. (2012) in ihrem Empfehlungsschreiben für einen familienfreundlicheren Straffvollzug Family Mainstreaming: Wir dürfen nicht die Kinder strafen betont. Die Ergebnisse der hier vorgestellten Untersuchung verdeutlichen zudem den dringenden Bedarf an deutschsprachiger Grundlagenforschung zur Situation von Kindern Inhaftierter, die vor allem den vermutlich großen Unterschied zwischen der Situation von Kindern inhaftierter 7

8 Mütter im Gegensatz zu inhaftierten Vätern herausarbeitet, ebenso wie gut evaluierte Interventionsprogramme für diese Hochrisikogruppe.. 8

9 Literatur: Arditti, J.A., Lambert-Shute, J., Joest, K. (2003). Saturday morning at the jail: Implications of incarceration for families and children. Family relations, 52, Bales, W.D. & Mears, D.P. (2008). Inmate social ties and the transition to society: does visitation reduce recidivism? Journal of research in crime and delinquency, 45, Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (2012), ( Download Dünkel, F., Kestermann, C. & Zolondek, J. (2005). Internationale Studie zum Frauenstrafvollzug. Bestandsaufnahme, Bedarfsanalyse und "best practice". Projektbericht an der Universität Greifswald, Kriminologisches Institut. - Greene, S., Haney, C. & Hurtado, A. (2000). Cycles of pain: Risk factors in the lives of incarcerated mothers and their children. The prison journal (3), Glaze, L.E. & Marushak, L.M. (2008). Parents in prison and their minor children. Bureau of Justice Statistics Special Report (NCJ 22984), Washington DC: BJS. - Huebner, B.M. & Gustafson, R. (2007). The effect of maternal incarceration on adult offspring involvement in the criminal justice system. Journal of Criminal justice, 35, Kunz, C. (2003) Auswirkungen von Freiheitsentzug in einer Zeit des Umbruchs Zugleich eine Bestandsaufnahme des Männererwachsenenvollzugs in Mecklenburg-Vorpommern und in der JVA Brandenburg/Havel, Forum VerlagGodesberg. - Landreth, G.L. & Lobaugh, A.F. (1998). Filial therapy with incarcerated fathers: Effects on parental acceptance of child, parental stress and child adjustment. Journal of Counseling & Development, Vol. 76(2), Myers, B.J., Smarsh, T.M., Amlund-Hagen, K., Kennon, S. (1999). Children of incarcerated mothers. Journal of Child and Family Studies, Vol. 8, No.1, Mumola, C.J. (2000). Incarcerated Parents and their children. Bureau of Justice Statistics Special Report (NCJ ). Washington DC: BJS. - Murray, J. & Farrington, D.P. (2005). Parental imprisonment: effects on boys antisocial behaviour and delinquency through the life course. Journal of child psychology and psychiatry, 46 (12), Murray, J., Farrington, D.P., Sekol, I., Olsen, R.F. (2009). Effects of parental imprisonment on child antisocial behaviour and mental health: A systematic review. Campbell Systematic Reviews, 4, Murray, J. & Murray, L. (2010). Parental incarceration, attachment, and child psychopathology. Attachment & Human development, 12, Murray, J. & Farrington, D.P. (2008). Parental imprisonment: Long-Lasting effects on boys internalizing problems through the life-course. Development and Psychopathology 20, Novero, C.M., Booker Loper, A., Warren, J.I. (2011). Second-generation prisoners: adjustment patterns for inmates with a history of parental incarceration. Criminal justice and behaviour, 38, Poehlmann, J., Dallaire, D., Loper, A.B., Shear, L.D. (2010). Childrens contact with their incarcerated parents. Research findings and recommendations. American psychologist association, Vol. 65, No. 6, Shlafer, R.J. & Poehlmann, J. (2010). Attachment and caregiving relationships in families affected by parental incarceration. Attachment & Human development, 12, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2010). ( Download am Universitätsklinikum Dresden (2012). Download am Zolondek, J. (2008). Aktuelle Daten zum Frauenstrafvollzug in Deutschland. Forum Strafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug undstraffälligenhilfe (57) S

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