1. B-Plan 4 42 Olivaer Platz, Erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ( 4a Abs. 3 BauGB)
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- Johannes Holtzer
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1 Bereich Infrastruktur und Stadtentwicklung Industrie- und Handelskammer zu Berlin Fasanenstraße Berlin Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten Fachbereich Stadtplanung Herrn J. P. Müller Berlin Ihre Zeichen / Nachricht von Stadt II A (IX-55-3B) Ihr Ansprechpartner Silke Robel rob@berlin.ihk.de Telefon +49(0) Fax +49(0) Juli B-Plan 4 42 Olivaer Platz, Erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ( 4a Abs. 3 BauGB) Sehr geehrter Herr Müller, wir bedanken uns für die erneute Einbeziehung in das Beteiligungsverfahren zum o.g. Bebauungsplan/Verkehrsgutachten. Aus Sicht der Wirtschaft erheben wir erhebliche Bedenken gegen die geplanten Festsetzungen einer öffentlichen Parkanlage mit Spielflächen sowie gegen die Festsetzung eines Fußgängerbereiches. Hier unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse des Verkehrsgutachtens (siehe auch Schreiben vom ): Die vorgeschlagene Neuordnung des Olivaer Platzes steht in hohem Maße den Grundsätzen des 1 (6) BauGB entgegen: Die Planung berücksichtigt nicht sachgerecht die Belange der Wirtschaft. Zudem sind durch den Bebauungsplan die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung nicht mehr gegeben und gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt. Die Belange der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung werden nicht ausreichend berücksichtigt. Nähere Erläuterungen und Begründungen finden Sie auch unten stehend in der Auswertung der Befragung von Unternehmen als Einwendung zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB, der wir uns hiermit anschließen. Zudem steht die Einschränkung der Parkmöglichkeiten am Olivaer Platz der Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereiches Kurfürstendamm entgegen, da auch hier Erreichbarkeitsdefizite entstehen. Am Kurfürstendamm wurden mit hohem Einsatz öffentlicher und privater Industrie- und Handelskammer zu Berlin IHK Berlin Fasanenstraße Berlin Tel.: +49(0) Fax: +49(0) service@berlin.ihk.de Internet:
2 2 Mittel Aufwertungsmaßnahmen vorgenommen, dafür wurden Parkplätze reduziert, unter der Voraussetzung, dass am Olivaer Platz Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wir stellen die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens grundlegend in Frage. Aus unserer Sicht liegen hier schwere methodische Fehler bei der Analyse und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen vor: Die langfristigen Auswirkungen werden auf Grundlage der Gesamtverkehrsprognose 2025 ermittelt. Die Gesamtverkehrsprognose entspricht schon jetzt nicht den tatsächlichen Entwicklungen in Berlin und bildet somit keine ausreichende Bewertungsgrundlage für das Verkehrsgutachten: Die GVP 2025 geht von einer schrumpfenden Bevölkerung bis 2025 aus (-0,3%). Schon heute ist klar, Berlin wächst. Bis 2030 werden laut Demografiekonzept zusätzliche Einwohner erwartet (+7%). Für Charlottenburg bedeutet das einen Zuwachs von Einwohnern. Die Verkehrsuntersuchung stellt das zwar auch fest, argumentiert aber weiter mit der GVP Die Straßenverkehrsleistung in Berlin soll bis 2025 um 15 % abnehmen, begründet in der demografischen Entwicklung und einem verbessertem ÖPNV-Angebot (welches nicht teurer wird, bei gleichzeitiger Kostensteigerung des MIV um 74%). Es zeigt sich, dass die Annahme, dass der ÖPNV nicht teurer wird, falsch ist. Allein der Einzelfahrschein des VBB ist bis heute ca. 24 % teurer geworden. Eine Veränderung des Modal-Splits zugunsten des ÖPNV kann also in Frage gestellt werden. Auch eine Verringerung der Straßenverkehrsleistung aufgrund der demografischen Entwicklung muss in Frage gestellt werden (s.o.). Die Verkehrsprognose 2030 des Bundes bescheinigt Berlin ein deutliches Verkehrswachstum bis 2030 (konkrete Regionalzahlen werden erst im Herbst 2014 erwartet). Es ist unter den demografischen Entwicklungen anzunehmen, dass der Bedarf der Bewohner an innerstädtischem Parkraum steigen wird, da alte Menschen bei geringer werdender körperlicher Mobilität auf das Auto angewiesen sein werden. Die Gesamtverkehrsprognose 2025 geht von einem Rückgang der Beschäftigung in Berlin aus. So wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Beschäftigten in der Handelsbranche um 20% und in der Industriebranche sogar um 43% zurückgehen wird. Diese Entwicklung kann schon heute widerlegt werden. Berlin ist mittlerweile Spitzenreiter im Beschäftigungswachstum (Veränderung 01/2014 ggü. 01/ ,2 Prozent). Eine weitere Fehlwertung im Gutachten betrifft aus unserer Sicht den Parkraumbedarf. Wir widersprechen der Annahme, dass für die Anwohner genügend Parkraum zur Verfügung steht. Der Ortsteil Charlottenburg hat eine Bevölkerungsdichte von Einwohner/km². Das Untersuchungsgebiet ist 0,4 km² groß und hat umgerechnet ca Einwohner. Bei 342 Kfz/1000 Einwohner (Verkehr in Zahlen 2013) ergibt das Kfz im Untersuchungs-
3 3 gebiet. Bezogen auf die erfassten Parkstände ergibt sich somit allein durch die Bewohner eine Parkraumauslastung von fast 98 %. Hier eingerechnet ist nicht, dass allein für Charlottenburg ein Anstieg von Einwohnern prognostiziert wird. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass die durchschnittliche Parkraumauslastung von 83 % in den Nachtstunden das Resultat einer Verdrängung des Bewohnerparkens in die nähere Umgebung ist. Durch eine hohe Auslastung durch den Kundenverkehr ist der Zielverkehr nach Feierabend gezwungen, in der weiteren Umgebung nach freien Parkständen zu suchen. Diese Vermutung wird durch die Anlagen 5 und 6 (Stellplatzauslastung 21 und 02 Uhr) gestützt. Dort zeigt sich eine starke Parkraumüberlastung der umliegenden Straßenzüge. Leider berücksichtigt die Verkehrsuntersuchung auch nicht, wie viele Parkplätze durch die aktuell vorgesehene Umgestaltung des Straßenraums wegfallen werden, bzw. ob durch evtl. Neuordnung des Parkraums (sog. Querparken) zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Ebenso bleibt unklar, woraus geschlossen wird, dass der maßgebliche Anteil der Parkraumbelegung am Tag durch den Beschäftigtenverkehr entsteht. Die unterschiedlichen Belegungsergebnisse um 11 Uhr und um 16 Uhr und die Tatsache, dass es sich beim Untersuchungsgebiet um bewirtschafteten Parkraum handelt, lassen vermuten, dass es sich um Kurzparker (Kundenverkehr, Lade-/Lieferverkehr) handelt. Trotz dieser aus unserer Sicht zu optimistischen Annahmen bezüglich der Entwicklung des MIV im Untersuchungsgebiet, attestiert die vorliegende Verkehrsuntersuchung bei Umgestaltung und Wegfall der Parkstände negative Auswirkungen. So wird zunehmender Parksuchverkehr im Umfeld des Olivaer Platzes (für 3 6 Monate) prognostiziert. Die schon jetzt festgestellten Überlastungen werden in der räumlichen Ausdehnung zunehmen. Daraus resultiert eine Zunahme des regelwidrigen Parkens (Parken in 2. Reihe, Parken im Ein- und Ausfahrbereich von Knotenpunkten), wodurch zusätzliche Einschränkungen für den fließenden Verkehr entstehen können. Letztlich werden mit dem Wegfall der Parkplätze auf dem Olivaer Platz diese Probleme ins umliegende Straßennetz und auch in angrenzende Bezirke verlagert und dort verschärft (insbesondere westlich des Olivaer Platzes: keine Parkraumbewirtschaftung). Fazit: Die im Verkehrsgutachten beschriebene bereits existierende hohe Auslastung sowie die weitere Zunahme des Parksuchverkehrs sind ein großes Problem. Wenn der bestehende Parkdruck weiter zunimmt, wird es zur Verdrängung von Gewerbebetrieben rund um den Olivaer Platz und in den angrenzenden Straßen kommen, da bereits existierende Standortnachteile in der Erreichbarkeit (für Kunden, Geschäftsverkehr und Beschäftigte) verschärft werden. Wenn wachsender Parkraumbedarf nicht abgedeckt werden kann, entstehen Verkehrsprobleme mit unerwünschten Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (Zufahrt Rettungsdienste, Feuerwehr, Übersichtlichkeit für Kinder etc.), das Straßenbild sowie auf die Wohnqualität und Attraktivität des Quartiers. Das Problem des Park-
4 4 drucks wird unseres Erachtens erhöht und zusätzlich auf andere Bereiche ausgeweitet. Die o.g. Grundsätze des BauGB sind nicht ausreichend berücksichtigt. Zu erwartende Folgen sind Funktionsverluste, Leerstände und städtebauliche Missstände sowie sich langfristig verschärfende Verkehrskonflikte. Die Sicherheit der Wohnbevölkerung, der Beschäftigten und Kunden sowie gesunde Wohnverhältnisse können somit nicht gewahrt werden. Aufgrund der nicht ausreichenden Grundlagenbewertung auf Basis der Verkehrsprognose 2025 muss das Verkehrsgutachten unter Einbeziehung der o.g. Daten überarbeitet werden. Dies betrifft ebenso die Erhebung der Parkraumauslastung. Zudem sollten die Regionalzahlen der Bundesverkehrsprognose als Grundlage herangezogen werden. Die tatsächlichen Korrelationen zwischen verkehrlichen und wirtschaftlichen Belange können so nicht abgebildet werden. Um die Effekte des Bebauungsplans auf die wirtschaftlichen Belange und die verkehrlichen Folgen abschätzen zu können (bzw. ebenso im umgekehrten Verhältnis), muss aus unserer Sicht die gutachterliche Untersuchung durch eine Befragung der ansässigen Unternehmen im engeren und weiteren Umfeld des Olivaer Platzes ergänzt werden. 2. B-Plan 4 42 Olivaer Platz, Auswertung der Befragung von Unternehmen als Einwendungen zur öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) Bereits im Jahr 2010 hatten wir angemerkt, dass der Wegfall der Parkplätze eine erhebliche Einschränkung für die rund um den Olivaer Platz ansässige Wirtschaft bedeuten würde, in vielen Fällen sogar die Existenz der Unternehmen in Frage stellt. Nachdem eine Umfrage unter unserer Mitgliedsunternehmen zu Ergebnis hatte, dass die Stellplätze dringend benötigt werden, haben wir im Rahmen der TÖB-Beteiligung uns erneut ein Meinungsbild zum vorgelegten Bebauungsplan eingeholt und rund 350 Unternehmen befragt. Aus Sicht der Unternehmen sind folgende Einschränkungen der wirtschaftlichen Belange bei Realisierung des Bebauungsplans zu erwarten: Der Wegfall von mindestens 123 Parkplätzen sowie die ungelöste Verkehrssituation in den angrenzenden Straßen werden unzumutbare Einschränkungen der Erreichbarkeit und der Ausübung der Geschäftstätigkeit der Unternehmen zur Folge haben und den Standort für Mitarbeiter und Kunden unattraktiv machen. Daraus ergeben sich Umsatzrückgänge, Probleme bei der Mitarbeiter- und Fachkräftegewinnung, Verluste an Kundenfrequenz. Städtebauliche Auswirkungen sind Funktionsverluste sowie sich zunehmend verschärfende Verkehrskonflikte. Erste Unternehmen überlegen insbesondere aufgrund dieser Tatsache den Standort zu verlassen. Durch Ausweitung der derzeitigen Parkanlage, die bereits jetzt stark vernachlässigt ist, werden sich städtebauliche Missstände verschärfen. Es wird in Frage gestellt, dass eine Pflege dauerhaft gesichert werden kann. Aus Sicht der Unternehmen ist dies wie folgt begründet, bzw. wird durch die vorliegende Planung noch verstärkt:
5 5 Bereits in den letzten 5 Jahren wurden zahlreiche Brachen und viele kleine Flächen in der unmittelbaren Umgebung bebaut oder der Nutzung als Parkraum entzogen. Zum einen entfielen dadurch Parkplätze, die vor allem durch Anwohner genutzt wurden, die nun im öffentlichen Straßenland Parkmöglichkeiten suchen, zum anderen beanspruchen die neuen Einwohner zusätzlich Parkmöglichkeiten. Eine Verschärfung der Parksituation ist deutlich spürbar. Zusätzlich werden durch die jüngst realisierten oder geplanten Verdichtungen in unmittelbarer Nachbarschaft (Neubauvorhaben Rosengärten, Haus Cumberland, Charlottenhöfe, Pariser Straße) bis zu Menschen zusätzlich im Gebiet wohnen, die nur zum Teil auf dem eigenen Grundstück ein Parkangebot finden. Dies wird die o.g. Konflikte noch verschärfen. Durch die Vielzahl der Gewerberäume und den Einzugsbereich des Kurfürstendamms übersteigt am Vormittag der Bedarf an Parkflächen das Angebot bei weitem. Es wird regelmäßig in Halteverbotsbereichen und in 2. Reihe geparkt, was z.t. auch den Fahrradverkehr erheblich gefährdet. Die Unternehmen sind in einer solch hochwertigen Lage auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen. Den Mitarbeitern, die auf die Nutzung des PKW angewiesen sind, müssen Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können. Bereits jetzt stellt die Stellplatzsituation für Unternehmensmitarbeiter ein Problem dar, besonders, da der Parkplatzmangel im öffentlichen Raum nicht mehr durch Anmietung privater Parkplätze aufgefangen werden kann. Für Unternehmen mit Außendiensttätigkeiten (beispielsweise ein Pflegedienst mit 15 Mitarbeitern im Kundendienst) stellt das zunehmende Parksucherfordernis der Mitarbeiter eine deutliche wirtschaftliche Belastung dar. Hier fallen täglich bis zu 2 Arbeitsstunden zusätzlich an, um den Unternehmensstandort nach der Außendiensttätigkeit wieder anzufahren. Viele Unternehmen sind auf Liefer- und Ladevorgänge, besonders aus der Industrie oder auch Warentransporte zu Zweigstellen, angewiesen. Sollten diese nicht mehr möglich oder stark behindert sein, ist auch eine Ausübung der Geschäftstätigkeit stark beeinträchtigt. Besonders Unternehmen, die Sortimente, Leistungen oder Produkte anbieten, die von Kunden aus ganz Berlin und dem Umland nachgefragt werden, sind auf Parkmöglichkeiten angewiesen. Die Lage in der Nähe des Kurfürstendamms zieht nach sich, dass hier in besonderem Maße Sortimente und Leistungen mit überbezirklicher Ausstrahlung angeboten werden. Von Unternehmen wird ein Umsatzrückgang von 30% durch den Wegfall der Parkplätze, der dann grundlegend Existenzbedrohend ist und die Schädigung weiterer Wirtschaftsrelationen (z.b. Lieferverträge, Untermietverträge) nach sich zieht. Bei Wegfall der Taxistände sind weitere Einbußen zu erwarten. In den Nebenstraßen wird sich der Parksuchverkehr deutlich erhöhen, es wird zu erheblichen Engpässen im Parkangebot und Konflikten zwischen Einwohnern und Gewerbetreibenden kommen. Besonders Familien mit Kindern werden Einschränkungen erfahren.
6 6 Durch den zunehmenden Parksuchverkehr werden ökologische Belange stark beeinträchtigt und es werden negative Auswirkungen auf das Stadtklima erzeugt. Die Dimensionierung der derzeitigen (bereits stark vernachlässigten) Parkanlage wird als ausreichend betrachtet. Der bestehende Park könnte mit einem geringen Aufwand wieder attraktiv hergerichtet werden. Auf der Fläche lassen sich kreative und intelligente Lösungen finden, die beide Nutzungsansprüche (Park und Parken) vereinbaren. Auch eine Tiefgarage sollte als alternative geprüft werden. Andere Metropolen machen dies vor (Lyon, Düsseldorf). Auch in Berlin gibt es vergleichbare Lösungen (z.b. Bebelplatz). Eine Umgestaltung des Platzes mit der Einbeziehung von Stellplätzen könnte alle Belange berücksichtigen. Für einen breiten Fußgängerbereich im südlichen Bereich des Platzes ist kein Bedarf vorhanden, da direkt am Platz sich nur wenig Gastronomie befindet und keine Lauflage existiert. Einzelne Unternehmer haben sich positiv für eine Umgestaltung ausgesprochen: In seinem jetzigen Zustand ist der Platz ein Schandfleck und offenbar auch ein Ort der Kriminalität. Der Wegfall der Parkflächen trägt gleichfalls voraussichtlich zur Verschönerung und Aufwertung des Platzes bei. Die Parksituation ist zu bestimmten Zeiten ohnehin schwierig, zu anderen nicht, die Anlieger sind aufgefordert, sich in ihrem Verkehrsverhalten anzupassen. Sehr geehrter Herr Müller, aus der durchaus überwiegend ablehnenden Haltung der um den Olivaer Platz tätigen Gewerbetreibenden und der oben geschilderten zusätzlich von der IHK getragenen fachlichen Belange liegt aus unserer Sicht kein ausreichender partizipativer Konsens vor, der eine Realisierung des Wettbewerbsergebnisses in dem vorgesehenen Umfang einer kompletten Platzumgestaltung unter Wegfall der Parkplätze rechtfertigen würde. Damit sollte sich auch erneut die Bezirksverordnetenversammlung auseinandersetzen. Aus unserer Sicht lässt der Olivaer Platz genügend Spielraum für eine von allen Seiten getragene (auch kostengünstigere und weniger pflegeintensivere) Kompromisslösung. Außer Frage steht der Umgestaltungsbedarf des derzeitigen (ungepflegten und wenig attraktiven) Zustandes. Auch die Parkplatzflächen bedürfen einer Reorganisation und Neugestaltung, wodurch auch bestehende Parkplätze erhalten werden können. Die Verbesserungspotenziale müssen in einem neuen Beteiligungsverfahren ausgelotet und eine konsensfähige Neugestaltungsvariante entwickelt werden. Gerne bieten wir unsere Unterstützung bei der Auswahl und Durchführung eines geeigneten Verfahrens zur Entwicklung einer Konsenslösung mit den Gewerbetreibenden/Anrainern an. Bitte informieren Sie uns über den Fortgang des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen Silke Robel
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