E-Bilanz. Info-Veranstaltung der IHK Braunschweig
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- Rudolf Egger
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1 E-Bilanz Info-Veranstaltung der IHK Braunschweig
2 E-Bilanz Ausgangslage Daten des Jahresabschlusses Unternehmen (elektronisch) Papier Finanzamt (elektronisch) Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
3 E-Bilanz Geplante Lösung 5b EStG Unternehmen (elektronisch) Bilanz GuV Überleitung Finanzamt (elektronisch) Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
4 E-Bilanz Steuerbürokratieabbaugesetz b EStG elektronische Übermittlung der Bilanzen und GuV ans Finanzamt Motto: "Elektronik statt Papier" Ermächtigung an BMF zur Bestimmung von Umfang und Gliederung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
5 E-Bilanz: Ermächtigung BMF Mindestumfang der elektronisch zu übermittelnden Bilanz und GuV Ziele: möglichst geringe Änderungen in bisherige Übermittlungspraxis HB + Überleitung oder Steuerbilanz kein Eingriff in Buchführungspraxis keine Größenklassenunterschiede Berücksichtigung spezifischer Kontenrahmen bestehender Branchen (Banken, Versicherungen, Krankenhäuser) Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
6 E-Bilanz 2009/2010: Arbeitsgruppe NRW/Bayern 31. August 2010: Entwurf des BMF-Schreibens zu 5b EStG 11. Oktober 2010: Verbändeanhörung im BMF (Verschiebung der Anwendung um ein Jahr) Bis Ende April/Juni 2011: Pilotphase 1. Juli 2011: Zweiter Entwurf des BMF-Schreibens zu 5b EStG 28. Juli 2011: 8er-Stellungnahme zum zweiten Entwurf des BMF-Schreibens 4. August 2011: Bericht BMF zur Pilotphase 8. August 2011: Ankündigung BMF weiterer Erleichterungen 16. August 2011: Zweite Anhörung BMF 25. August 2011: Bericht BMF über zweite Anhörung sowie Ankündigung weiterer Erleichterungen/Konkretisierungen 28. September 2011: Endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens zu 5b EStG Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
7 E-Bilanz: Aufbau Taxonomie GCD-Modul GAAP-Modul = Grunddaten = eigentliche Taxonomie HGB-Taxonomie + steuerliche Positionen Mussfelder übrige Pflichtfelder Kann-Felder Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
8 E-Bilanz: Mehraufwand für Unternehmen Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
9 Beispiel: Sonstige betr. Aufw. Nachrichtlich: sonstige betriebliche Aufwendungen (entsprechend GKV) Summenmussfeld Miet- und Pachtaufwendungen für unbewegliche Wirtschaftsgüter (entsprechend GKV; nachrichtlich) Summenmussfeld Übrige / nicht zuordenbare Miete und Pacht für unbewegliche Wirtschaftsgüter (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Aufwand für Fremdreparaturen und Instandhaltung für Grundstücke und Gebäude (entsprechend GKV; nachrichtlich) Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Aufwendungen für Energie (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Miet- und Pachtaufwendungen für bewegliche Wirtschaftsgüter (entsprechend GKV; nachrichtlich) Summenmussfeld Übrige / nicht zuordenbare Miete und Pacht für bewegliche Wirtschaftsgüter (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Aufwendungen für Leasing (entsprechend GKV; nachrichtlich) Summenmussfeld Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld übrige Leasingaufwendungen Mussfeld Aufwand für Fremdreparaturen und Instandhaltung (ohne Grundstücke) Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Versicherungsprämien, Gebühren und Beiträge (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Aufwendungen für den Fuhrpark (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Werbeaufwand (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (entsprechend GKV; nachrichtlich) Summenmussfeld Geschenke abziehbar (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Geschenke nicht abziehbar (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Bewirtungskosten (gesamt) (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Reisekosten Unternehmer (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Frachten / Verpackung (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Provisionen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Aufwendungen für Konzessionen und Lizenzen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Aufwendungen für Kommunikation (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Rechts- und Beratungskosten (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Fortbildungskosten (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld sonstige Aufwendungen für Personal (entsprechend GKV; nachrichtlich) Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Einstellung in steuerliche Rücklagen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Summenmussfeld 6b Abs. 10 EStG (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld 6b Abs. 3 EStG (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Rücklage für Ersatzbeschaffung, R 6.6 EStR (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld 4g EStG (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld übrige / nicht zuordenbare Einstellung in steuerliche Rücklagen Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Herabsetzungsbetrag nach 7g Abs. 2 EStG (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Aufwand aus Wertberichtigungen des lfd. Jahres (entsprechend GKV; nachrichtlich) Summenmussfeld Einzelwertberichtigungen des lfd. Jahres (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Pauschalwertberichtigungen des lfd. Jahres (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld nicht PWB / EWB zuordenbare Wertberichtigung Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden übliche Abschreibungen auf Forderungen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (entsprechend GKV; nachrichtlich) Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden sonstige Steuern, soweit in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Zuführungen zu Aufwandsrückstellungen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Kurs- / Währungsverluste (entsprechend GKV; nachrichtlich) Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden andere ordentliche sonstige betriebliche Aufwendungen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden andere sonstige betriebliche Aufwendungen (entsprechend GKV; nachrichtlich) Mussfeld Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
10 E-Bilanz Problemfelder Anzahl der Mussfelder (ca. 300 für Einzelunternehmen) Rechtsnatur der Mussfelder resp. des "NIL-Wertes" Erfüllungs-/Umstellungsaufwand Wird HR-Buchhaltung steuerlicher Stempel aufgedrückt? Branchen/Unternehmensgröße unterschiedlich betroffen? XBRL-Standard unproblematisch? Wem nützt die E-Bilanz in ihrer vorgeschlagenen Form? Anwendungszeitpunkt? Praxisbeispiele für politische Ansprache! Beteiligung an Pilotphase Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
11 E-Bilanz: Auffangpositionen Urspr. Entwurf BMF-Schreiben, Tz. 12: Die Übermittlung aller als Mussfeld gekennzeichneten Positionen ist (unabhängig von Rechtsform, Sparten o. ä.) als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes im Sinne des 5b EStG zwingend. Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder im Datensatz enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, z. B. weil aufgrund der Rechtsform des Unternehmens kein dem Mussfeld entsprechendes Buchungskonto geführt wird, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position leer (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. Tz. 16 (Auffangposition): Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchhaltung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung diese Auffangpositionen nutzen. Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
12 E-Bilanz: Auffangpositionen Geplantes BMF-Schreiben: Tz. 16 (Auffangposition): Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der individuellen Buchführung nicht geführt wird oder nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position leer (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
13 E-Bilanz Ausblick Fach-AG Taxonomie wird weiter arbeiten und Taxonomie aktualisieren Auffangpositionen werden in 5 bis 6 Jahren verringert E-Bilanz bleibt Dauerthema! Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
14 Vielen Dank. Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
15 E-Bilanz DATEV Umsetzung in der Software Stand:
16 Themen XBRL und Taxonomie Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz DATEV-Erkenntnisse aus der Pilotphase Handlungsempfehlungen
17 XBRL und Taxonomie
18 XBRL Was ist das? XBRL = extensible Business Reporting Language Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat, etc.) XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen PDF-, Word-, HTML-, etc.-dokumente sind optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können
19 Daten-Schema Bilanz Meta-Postenplan Bilanz Wie sieht eine XBRL-Taxonomie aus? Strukturierung
20 XBRL - Wie sieht das aus? <t:bs.ass.currass.inventory contextref="31dec2010" > </t:bs.ass.currass.inventory> <t:bs.ass.currass.inventory contextref ="31DEC2009" > </t:bs.ass.currass.inventory>
21 Wie sieht eine XBRL-Taxonomie aus? name = eindeutige Bezeichnung darf innerhalb einer Taxonomie nur einmal vorkommen id = zusätzlicher Identifier periodtype = Zeitpunkt- oder Zeitraumangabe? instand vs. duration balance = Hilfestellung für den Nutzer bei der Interpretation der Daten debit vs. credit type = möglicher Wertebereich monetary vs. string vs. date
22 Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz
23 Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz Pflicht zur elektron. Abgabe von Handelsbilanz + GuV (mit Überleitungsrechnung) oder Steuerbilanz! Vorsysteme z.b. WaWi/Kost Finanzbuchführung Jahresabschluss Steuerdeklaration und wg. BilMoG latente Steuern
24 Aktuelle Entwicklungen 2011! : finales BMF-Schreiben zur E-Bilanz (inkl. Taxonomien für 2012) und DATEV-Info zu E-Bilanzkonten (Basis Taxonomie ) Ende Pilotphase Finanzverwaltung Entwicklung Branchentaxonomien Mitte 2011 (ggf. bei Bedarf: Update der Taxonomien für 2012 wirkt auf SKR 2012)? 9/ Auslieferung von SKR s mit E-Bilanzkonten
25 DATEV-Erkenntnisse aus der Pilotphase positives Feedback zum DATEV-Workflow bei der Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz Datensätze via E-Bilanz-Assistent weiterhin Kritik am verpflichtenden Mindestumfang der zu übermittelnden Informationen Mindestumfang hat unmittelbare Auswirkung auf das Buchungsverhalten aber: für KMU nur geringer Mehraufwand soweit Standardkontenrahmen und Auffangpositionen genutzt werden größerer Aufwand bei Unternehmen mit: heterogener IT-Infrastruktur, Datensammlung u. Kontenrahmen komplex strukturierten Personengesellschaften IFRS bzw. US-GAAP Jahresabschlussersteller
26 Auswirkungen auf die DATEV-Kontenrahmen Zusätzliche Konten (> 100) werden nach aktuellem Stand u.a. in folgenden Bereichen notwendig: Differenzierung der Umsatzerlöse, des Materialauwand, der Roh- Hilfs- Betriebsstoffe und Waren, nach umsatzsteuerlichen Tatbeständen Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Stärkere Differenzierung bei den steuerlichen Rücklagen (vormals SoPo) und nach Auslösungsgründen sowie jeweils mit Auflösung/Einstellung Gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung) Stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen), z.b. davon Sacheinlagen zum Buchwert, davon übrige Sacheinlagen (pro Gesellschafter!) Unsystematische Einzelfälle
27 Auswirkungen auf den DATEV-SKR03/
28 neueste Erkenntnisse der Verbandsanhörung vom Nachbesserung aufgrund der Pilotphasenerkenntnisse Streichung von 13 Muss-Feldern zusätzlich 32 neue Auffangposten Auffangposten bleiben mind. 4-5 Jahre bestehen Nichtbeanstandungsregelung nur für 2012 nicht für 2013 ggf. weite Auslegung der Härtefallregelung Übergangsregelungen für bestimmte Konstellationen Betriebsstätten, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Betriebe gewerblicher Art, steuerbegünstigte Körperschaften Zielsetzung auf Redundanzen zu Deklarationsformularen zumindest mittelfristig zu verzichten offen bleibt, ob E-Bilanz dadurch auf steuerliche Gewinnermittlung begrenzt wird/bleibt
29 neueste Erkenntnisse der Verbandsanhörung vom Zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden unter folgenden Voraussetzungen Nutzung aller (auch jetzt neu diskutierten) Auffangposten Entsprechende Festlegungen seitens BMF zur Befüllung von Nullwerten in Pflichtfeldern Zu bedenken hierbei ist: Auffangposten bleiben ca. 4-5 Jahre bestehen Endgültige Festlegungen des BMF stehen noch aus Nutzung von Auffangposten in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen
30 Pilottaxonomie E-Bilanz Auswirkungen auf Buchungsverhalten
31 Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Mussfeld NIL xyz Mussfeld Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja SV differenziert auf eig. Konto verbucht? ja Mussfeld gefüllt mit Kontenwert ja Mussfeld NIL; SV landet im Auffangposten nein Auffangposition vorhanden? nein Mussfeld ist zu füllen; entw. manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten 31
32 Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Rückdeckungsanspruch aus LV (kurzfristiger Verbleib) Taxonomie- Position xyz Pflichtfeld- Status Mussfeld Auswirkung auf Buchungsverhalten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung vorhanden? nein ja automatischer Eintrag von NIL differenziert auf: Konto 1378 SKR04 bzw. Konto 1355 SKR03 (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung) gebucht? ja nein Konto wird mit Wert gefüllt ja Auffangposition vorhanden? gebucht auf (z.b.) Konto 1300 SKR04 Konto 1500 SKR03 (sonstige Vermögensgegenstände) Nil im Mussfeld und Wert landet im Auffangposten
33 Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Pflichtfeld leer xyz rechnerisch notwendig, soweit vorhanden ja SV differenziert auf eig. Konto verbucht? ja nein Pflichtfeld gefüllt mit Kontenwert ja Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? Auffangposition vorhanden? nein Pflichtfeld leer; SV landet im Auffangposten Pflichtfeld ist zu füllen; entw. manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten 33
34 Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Neues Konto Genussrechte Taxonomie- Position xyz Pflichtfeld- Status rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Pflichtfeld leer Genussrechte differenziert auf: Konto 1393 SKR04 ja bzw. Konto 1522 SKR03 gebucht? ja nein Konto wird mit Wert gefüllt ja Auffangposition vorhanden? gebucht auf (z.b.) Konto 1300 SKR04 Konto 1500 SKR03 (sonstige Vermögensgegenstände) Nil im Mussfeld und Wert landet im Auffangposten 34
35 Exkurs Materialaufwand Materialaufwand (GKV) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwand zum Regelsteuersatz Aufwand zum ermäßigtem Steuersatz Innergemeinschaftliche Erwerbe Übrige Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Bestandsveränderungen Aufwendungen für bezogene Waren Anschaffungsnebenkosten Summenmussfeld Gegenwärtig Summenmussfeld Mussfeld keine Auffangpositionen Mussfeld in diesem Mussfeld Bereich vorgesehen! rechn. notwendig falls vorhanden Mussfeld Summenmussfeld Buchungsverhalten Summenmussfeld
36 Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Mussfeld ohne Auffangposten Taxonomie- Position Pflichtfeld- Status Auswirkung auf Buchungsverhalten nein Mussfeld NIL xyz Mussfeld Sachverhalt (SV) xyz vorhanden? ja SV differenziert auf eig. Konto verbucht? ja Mussfeld gefüllt mit Kontenwert nein Auffangposition vorhanden? nein Mussfeld ist zu füllen; entw. manuell oder Eingriff ins Buchungsverhalten 36
37 Pflichtfelder lt. Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ohne Auffangposten) Taxonomie- Position xyz Pflichtfeld- Status Mussfeld Auswirkung auf Buchungsverhalten Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % vorhanden? nein ja automatischer Eintrag von NIL differenziert auf: Konto 5130 SKR04 bebucht? ja nein gebucht auf (z.b.) Konto 5000 SKR04 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Mussfeld gefüllt mit Kontenwert Auffangposition vorhanden? entweder: Konto buchen oder: manuell füllen (im Assistenten) nein
38 FIBU/JA Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) Einrichten eines Zwei-Kreis-Systems schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; bei Ein-Kreis-System : eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch
39 ESt-/KSt- Deklaration ebilanz Empfehlung: 2-Bereich-Bilanzierung Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz XBRL-Datei Finanzamt Ermittlung Latente Steuern
40 ESt-/KSt- Deklaration ebilanz Bei 1-Bereich-Bilanzierung Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung XBRL-Datei Finanzamt Ermittlung Latente Steuern
41 Exkurs: JA-Auswertung auf Basis E-Bilanz-ZOT HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT Jahresabschluss-Auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT
42 Finanzverwaltung Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall E-Bilanz-Assistent FIBU/JA (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum ! Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: ggf. drei) schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV Plausibilitätsprüfungen in DATEV Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung DATEV- Rechenzentrum! Vorschau ebilanz erwsctsds aerascs seracvaes aersc Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, )
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44 E-Bilanz rechtliche Basis Stand:
45 Themen Ausgangssituation Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Regelung Taxonomie
46 Bisheriger Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz zum Bilanz zum Kanzlei Finanzamt Stand:
47 Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz elektronisch Bilanz Basis: Daten- Standard XBRL Kanzlei Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) vom Motto: Elektronik statt Papier! Stand:
48 Überblick E-Bilanz Was? Wie? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Elektronisch auf Basis von XBRL analog EHUG Wer? Alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede 1,35 Mio. Unternehmen! Wann? Status? Analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012) Taxonomie verabschiedet; Endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom Stand:
49 Exkurs: Analogien zwischen E-Bilanz und EHUG-Offenlegung EHUG-Offenlegung E-Bilanz Rechtliche Grundlage Betroffene Umfang größenabh. Zugeständnisse Adressat der Offenlegung elektr. Offenlegung auf Basis von inhaltliche Anforderungen Handelsrecht: 325 HGB Kapitalgesellschaften; KapCo-Gesellschaften; handelsrechtlicher Jahresabschluss Ja! Öffentlichkeit; Interessierte Dritte XBRL (= kostengünstigste Formatalternative) vgl. 266, 275 HGB Steuerrecht: 5b EStG alle Bilanzierungspflichtigen, d.h. auch EU, PersGes (1) Steuerbilanz oder (2) Handelsbilanz inkl. GuV und Überleitungsrechnung Nein! Finanzverwaltung XBRL amtlich vorgegebener Datensatz
50 Rechtliche Rahmenbedingungen
51 Gesetzliche Regelung E-Bilanz 5b EStG Gewinneinkunftsarten Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] Inhaltsbestimmung E-Bilanz elektronische Einreichung
52 Gesetzliche Regelung E-Bilanz 52 EStG (15a) 5b in der Fassung des [SteuBAG] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. für Wirtschaftsjahre 2011 ff. ABER: 51 Abs. 4 EStG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; 1c) durch Rechtsverordnung Vorschriften über einen abweichenden späteren Anwendungszeitpunkt zu erlassen, wenn bis zum 31. Dezember 2010 erkennbar ist, dass die technischen oder organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung nicht ausreichen
53 Faktische Verschiebung durch Nichtbeanstandungsregelung? : BMF-Anwendungsschreibens zu 5b EStG (Veröffentlichung der Taxonomie) Wichtigste Botschaft: Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für 2012 Dies bedeutet: E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen Stand:
54 BMF-Schreiben vom weitere Erleichterungen zeitliche Umsetzung Wirtschaftsjahr 2012* (d.h. Übermittlung Anfang 2013) Nichtbeanstandungsregelung : Jahresabschluss kann wie bisher in Form und Gliederung beim Finanzamt eingereicht werden. Wirtschaftsjahr 2013* (d.h. Übermittlung Anfang 2014) E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle Wirtschaftsjahr 2015* (d.h. Übermittlung Anfang 2016): E-Bilanz erstmals verpflichtend bei Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten bzw. inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen Steuerbefreiten Körperschaften Juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art * Wirtschaftsjahre, die nach dem des Vorjahres beginnen. Stand:
55 Anforderungen XBRL Finanzverwaltung hat sich im Frühjahr 2009 nach sondierenden Gesprächen (Berufsstand, Softwareanbieter, XBRL Deutschland e.v.) für XBRL als Format für die Übertragung und Darstellung von (Jahres-)Abschlüssen entschieden. Auf Ebene des XBRL Deutschland e.v. wurde Anfang 2009 eine Kern-AG Taxonomie Steuern (BWL + TEC) eingerichtet : BMF-Schreiben mit Veröffentlichung des für die Übermittlung amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (Taxonomie), der Basis für die Pilotierung im 1. Halbjahr 2011 war
56 Was ist eine Taxonomie? Taxonomie Komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz )
57 Taxonomie-Arten Haupttaxonomie Spezieltaxonomien Ersetzen Haupttaxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungstaxonomien Ergänzen Haupttaxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV) Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o.ä.)
58 mögliche Berichtsbestandteile Aufbau Taxonomie Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/der SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul GAAP-Modul Stammdaten- Modul Jahresabschluss- Modul Erstellungsdatum Art des Berichts Berichtsbestandteile Bilanzart Bilanzierungsstandard GuV-Format Angaben zur Berichtsperiode Name des Unternehmens Rechtsform Unternehmenskennnummern Gesellschafter Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE stl. Gewinnermittlung (für EU/PersGes) EK-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel div. Felder zur Aufnahme von Informationen stl. Modifikationen (insbes. Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile 58
59 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. Stand:
60 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU! Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. Stand:
61 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Neue Konten im SKR 2012! Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. Stand:
62 Taxonomie und 5b EStG 5b EStG Taxonomie Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] 51 Abs. 4 EStG Mussfelder Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen;
63 Pflichtangaben in der Steuer-Taxonomie (Bilanz) Status: Pilottaxonomie! Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5
64 Pflichtangaben in der Steuer-Taxonomie (GuV) Status: Pilottaxonomie! Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr
65 Entwurf des BMF-Schreibens Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Mussfeld vgl. BMF-Schreiben (Entwurf) vom
66 Entwurf des BMF-Schreibens Beispiel für Mussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten jeweils Mussfeld
67 Entwurf des BMF-Schreibens Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen vgl. BMF-Schreiben (Entwurf) vom
68 Entwurf des BMF-Schreibens Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen vgl. BMF-Schreiben (Entwurf) vom
69 Entwurf des BMF-Schreibens Beispiel für Mussfeld und Summenmussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen hinterlegte Rechenregel: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen) + sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens. = Wertpapiere des Umlaufverm. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten d.h. Oberposition, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern steht Summenmussfeld jeweils Mussfeld
70 Entwurf des BMF-Schreibens Beispiel für Rechnerisch notwendige Positionen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Schecks Kasse Bundesbankguthaben Guthaben bei Kreditinstituten hinterlegte Rechenregel: Schecks + Kasse + Bundesbankguthaben + Guthaben bei Kreditinstituten. = Kassenbestand, Bundesbank... Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Summenmussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht d.h. diese Positionen sind zwingend mit Werten zu übermitteln, damit die Summe der Positionen auf dieser Ebene dem Wert der Oberposition (hier Kassenbestand ) entspricht
71 Entwurf des BMF-Schreibens Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen vgl. BMF-Schreiben (Entwurf) vom
72 BMF-Schreiben mit Pilottaxonomie Anforderungen Pilot-Taxonomie E-Bilanz Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wenn sich die vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchhaltung ableiten lässt, kann die Auffangposition genutzt werden. Damit ist die rechnerische Richtigkeit für die Übermittlung sichergestellt (vgl. die hinterlegte Rechenregel im übergeordneten Summenmussfeld). 72 sonstige Vermögensgegenstände Genussrechte Einzahlungsansprüche zu zu Nebenleistungen oder Zuzahlungen Genossenschaftsanteile (kurzfristiger Verbleib) Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen (kurzfristiger Verbleib) Umsatzsteuerforderungen sonstige Vermögensgegenstände, gegenüber Gesellschafter übrige sonstige Vermögensgegenstände/nicht zuordenbare sonstige Verm. Wertpapiere des Umlaufvermögens hinterlegte Rechenregel: Genussrechte + Einzahlungsansprüche zu + Genossenschaftsanteile (kurzfristiger ) + + übrige sonstige Verm./nicht zuordenb. = sonstige Vermögensgegenstände Summenmussfeld Auffangposition Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Mussfeld
73
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