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1 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Averlak am 07. September 2016 um 19:30 Uhr in der Begegnungsstätte in Averlak, Hauptstraße 93 Anwesend: Von der Amtsverwaltung: Entschuldigt fehlt: Bürgermeister Heino Roßmann Gemeindevertreterin Rosemarie Netzeband Gemeindevertreter Olaf Tödheide - " - Volker Schladetsch - " - Reimer Scheff - " - Reimer Kruse - " - Hartmut Dohrn - " - Hermann Litmeyer Dirk Bergfleth als Protokollführer Gemeindevertreter Peter Vehrs Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Vorlage der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen 4. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 5. Bürgerentscheid zur anstehenden Beteiligung der Gemeinde Averlak an der Teilfortschreibung des Regionalplanes Wind hinsichtlich der Abwägungsfläche zwischen der Bahnstrecke St. Michaelisdonn-Brunsbüttel und der Fritz-Staiger-Straße 5.1 Erläuterungen der vertretungsberechtigten Antragsteller zum Bürgerbegehren 5.2 Beschlussfassung über die mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme und ggf. Festlegung der Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid 5.3 Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids 5.4 Wahl der Beisitzer sowie der Stellvertreter des Gemeindeabstimmungsausschusses 6. Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Konzeptes für die touristische Entwicklung des Amtes Burg-St. Michaelisdonn" auf das Amt Burg-St. Michaelisdonn 7. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften gemäß 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) 8. Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Abwasserentsorgung St. Michaelisdonn, Averlak, Dingen, Eddelak GmbH zur langfristigen Finanzierung 9. Nachtragshaushaltsplan I. Nachtragshaushaltsplan 9.2 I. Nachtragshaushaltssatzung 10. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden 11. Verschiedenes 12. Grundstücksangelegenheiten Bürgermeister Heino Roßmann eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr, begrüßt die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht ergangen. Auf Antrag von Bürgermeister Heino Roßmann wird ohne Beratung in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt 12 (Grundstücksangelegenheiten) unter Ausschluss des Öffentlichkeit zu behandeln, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls und das berechtigte Interesse Einzelner dies erfordern. Die Sitzung ist ansonsten öffentlich.

2 2 Zu Tagesordnungspunkt 1: Einwohnerfragestunde Bei Aufruf dieses Tagesordnungspunktes sind ca. 25 Einwohner anwesend. Es werden keine Fragen an die Gemeindevertretung gerichtet. Zu Tagesordnungspunkt 2: Vorlage der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugegangen. Einwände gegen Form und Inhalt liegen bisher nicht vor und werden auch jetzt nicht geäußert. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt. Gemeindevertreterin Rosemarie Netzeband erkundigt sich, ob der Protokollführer entsprechend des unter Tagesordnungspunkt 2 (Vorlage der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am ) gefassten Beschlusses zum seinerzeit protokollierten Satz "Weiter behält sich Frau Netzeband vor, zivilrechtlich gegen diese Rüge vorzugehen und Schadenersatz zu verlangen" befragt worden ist. Vom Protokollführer wird ausgeführt, dass die Befragung des Protokollführers der Sitzung der Gemeindevertretung vom erfolgt sei und dieser bestätigt habe, dass der vorbezeichnete Satz so von ihr gesagt worden ist. Zu Tagesordnungspunkt 3: Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen Bürgermeister Heino Roßmann berichtet über die im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung am gefassten Beschlüsse. Zu Tagesordnungspunkt 4: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen Von der Gemeindevertretung werden folgende Haushaltsüberschreitungen 2016 genehmigt: PSK Bezeichnung genehmigt neue Innere Verwaltungsangelegenheiten Unfallkasse 182,94 0,00 Liegenschaftsverwaltung Sammelposten für Betriebs- u. Geschäftsausst 820,00 0, Bewirtschaftung d. Grundstücke,baul.Anlagen 2.354,80 85,98 Brandschutz Maschinen u. technische Anlagen, Fahrzeuge 773,26 0, Unfallkasse 70,27 0,00 Betrieb einer Kindertageseinrichtung Betriebs- u. Geschäftsausstattung 0,00 194, Sammelposten f. Betriebs- u. Geschäftsausst 530,00 0, Beihilfen u. Unterstützungsleistungen 61,06 0, Aus- und Fortbildung, Umschulung 12,00 0,00 Förderung v. Kindertageseinrichtungen Erst. V. Aufwendungen v. Dritten ,99 0,00 Sportförderung Zuschüsse an übrige Bereiche 0, ,00

3 3 PSK Bezeichnung genehmigt neue Elektrizitätsversorgung Nichtbörsennotierte Aktien 0, , Aufwendungen a.d. Zuführung Rückstellungen 5.730,98 0, Sonstige Finanzaufwendungen 0, ,64 Betrieb einer PVA Vorsteuerforderung 19 % 12,62 0, Umsatzsteuervorauszahlung 361,00 390,26 Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen Gewerbesteuerumlage 1.133, , Allgemeine Umlagen a. Gemeinden 1.396,00 0, Amtsumlage 1.208,15 0,00 Ausgaben , ,60 Gesamtausgaben: ,67 Eine Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gegeben. Der Aktienerwerb (PSK ) wird gedeckt durch Kreditaufnahme (PSK ). Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Zu Tagesordnungspunkt 5: Bürgerentscheid zur anstehenden Beteiligung der Gemeinde Averlak an der Teilfortschreibung des Regionalplanes Wind hinsichtlich der Abwägungsfläche zwischen der Bahnstrecke St. Michaelisdonn-Brunsbüttel und der Fritz-Staiger-Straße Aufgrund eines durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen mit Bescheid vom (eingegangen am ) für zulässig erklärten Bürgerbegehrens wird den Averlaker Bürgerinnen und Bürgern folgende Fragestellung zur Abstimmung gebracht: Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Averlak im Zuge der anstehenden Beteiligung an der Teilfortschreibung des Regionalplanes Wind hinsichtlich der Abwägungsfläche zwischen der Bahnstrecke St. Michaelisdonn - Brunsbüttel und der Fritz-Staiger-Straße eine negative Stellungnahme abgibt? 5.1 Erläuterungen der vertretungsberechtigten Antragsteller zum Bürgerbegehren Den Vertretungsberechtigten eines zulässigen Bürgerbegehrens ist gemäß 16g Abs. 5 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Gemeindevertretung zu erläutern. Die Vertretungsberechtigten Ingeborg Fascher, Monika Meyer und Walter Geisler stellen die Standpunkte und die Begründung des von ihnen initiierten Bürgerbegehrens vor. Sie weisen hierbei auf die aus ihrer Sicht großen Gefahren und erheblichen Beeinträchtigungen hin, die auf die Averlaker zukommen werden, sollten auf dem kaum 1 km vom Siedlungsbereich und nur rd. 400 m von Einzelhäusern entfernten Areal eines Tages Windkraftanlagen gebaut werden. Aufgrund der Geräusch- und Lichtimmissionen sowie dem erdrückenden Anblick der rd. 200 m hohen Anlagen ist mit umfangreichen negativen Folgen für die Gesundheit der Menschen zu rechnen. Darüber hinaus wird der Wert der Immobilien rapide sinken und auch die Averlaker Feuerwehr muss bei einem möglichen Brand der Anlagen mit Einsatzszenarien rechnen, für die sie weder ausgerüstet noch ausgebildet ist.

4 4 5.2 Beschlussfassung über die mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme und ggf. Festlegung der Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid a) 16g Absatz 5 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sieht vor, dass der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen in unveränderter Form oder in einer Form beschließt, die von den benannten Vertretungsberechtigten gebilligt wird. Durch diese Regelung wird die Möglichkeit zu einer Kompromissfindung zwischen der Gemeinde und den Vertretungsberechtigten geschaffen. So kann möglicherweise ein aufwändiger Bürgerentscheid vermieden werden. Gemeindevertreter Volker Schladetsch teilt mit, dass es mindestens ebenso viele Befürworter wie Gegner der Windkraft in der Gemeinde gibt und verliest eine vorbereitete Erklärung, warum die Gemeinde aus seiner Sicht von der Windkraft profitieren würde. Im Anschluss entwickelt sich eine kontrovers geführte Diskussion über mögliche Vor- und Nachteile der Windkraftnutzung insbesondere auch im Hinblick auf die Abwägungsfläche zwischen der Bahnstrecke St. Michaelisdonn - Brunsbüttel und der Fritz-Staiger-Straße. Die Gemeindevertretung beschließt im Zuge der anstehenden Beteiligung an der Teilfortschreibung des Regionalplanes Wind hinsichtlich der Abwägungsfläche zwischen der Bahnstrecke St. Michaelisdonn - Brunsbüttel und der Fritz-Staiger-Straße eine negative Stellungnahme abzugeben. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen Mit dieser Beschlussfassung kommt es zur Durchführung des Bürgerentscheids. b) 16g Absatz 6 GO verlangt vor der Durchführung eines Bürgerentscheides, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens schriftlich dargelegt werden. Dieses hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Bürger die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung mit einbeziehen können. Bei der Unterrichtung gilt es, polemische und suggestive Formulierungen zu vermeiden. Der Darstellungsraum muss für alle Meinungsführer den gleichen Umfang haben. Außerdem wird den Stimmberechtigten mit der Abstimmungsbenachrichtigung durch den Abstimmungsleiter eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens im gleichen Umfang dargelegt sind. Diese Darlegung kann zusammengefasst dargestellt werden. Bei einer zusammenfassenden Darstellung ist darauf hinzuweisen, dass die vollständige Darlegung zur Einsichtnahme bei der Gemeinde bzw. dem Amt ausliegt. Die Gemeindevertretung muss die Darlegung der Standpunkte und der Begründungen im Grobkonzept beschließen. Soweit anschließend noch Anpassungen in diesem Konzept angebracht sind oder erforderlich werden, können diese unter Beibehaltung des Sinnzweckes dieses GV-Beschlusses durch den Bürgermeister vorgenommen werden. Die Gemeindevertretung beschließt die nachstehende Darstellung ihrer Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zur anstehenden Beteiligung der Gemeinde Averlak an der Teilfortschreibung des Regionalplanes Wind hinsichtlich der Abwägungsfläche zwischen der Bahnstrecke St. Michaelisdonn - Brunsbüttel und der Fritz-Staiger-Straße:

5 5 "Die Planungshoheit für die vorbezeichnete Abwägungsfläche liegt bei der Stadt Brunsbüttel. Eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Wind durch die Gemeinde Averlak würde somit als betroffene benachbarte Gemeinde erfolgen. Die Stadt Brunsbüttel will mit dieser Planung die natürlichen Ressourcen Wind und Fläche nutzen. Die Abwägungsfläche befindet sich in einem windreichen Bereich im nördlichen Teil der Stadt und hat einen Abstand von über 800 m zur Ortslage Averlak. Der Einsatz erneuerbarer Energien als Alternative zur Atomkraft ist zukunftsfähig, der Markt hat seit Jahren in diesem Bereich enorme Zuwachsraten. Die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Verminderung des CO2-Ausstoßes ist besonders für unsere nachfolgenden Generationen wichtig. Nur wenn alle Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger an einem Strang ziehen, kann das gelingen. Bisher werden allein in Schleswig-Holstein über 30% des Energiebedarfes durch Windenergie erzeugt. Arbeitsplätze, auch in unserer Gemeinde, sind abhängig von der Windkraft. In Schleswig-Holstein gibt es direkt oder indirekt über Arbeitsplätze durch Windenergie. Das bietet auch berufliche Perspektiven für unsere nachfolgenden Generationen und kann so der Landflucht der jungen Leute entgegenwirken. Damit schaffen wir Zukunftsperspektiven für unsere Kinder. Fazit: Die Gemeinde Averlak würde aufgrund der folgenden Aspekte durch Windkraft profitieren: Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Förderung der regenerativen Energien Steigerung der Wirtschaftskraft finanzielle Vorteile der Bürgerinnen und Bürger durch Beteiligung an Windkraft Die Energiewende, d. h. der Übergang von der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerbarer Energie (wie z. B. der Windkraft), wird von fast allen Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt und ist daher erklärter politischer Wille auf Bundes- und Landesebene. Die Gemeinde Averlak unterstützt die Ziele der Energiewende ausdrücklich und beabsichtigt daher bei der anstehenden Beteiligung an der Teilfortschreibung des Regionalplanes Wind hinsichtlich der Abwägungsfläche zwischen der Bahnstrecke St. Michaelisdonn - Brunsbüttel und der Fritz-Staiger-Straße eine positive Stellungnahme abzugeben. Mit dieser Entscheidung wird darüber hinaus die Planungshoheit der Stadt Brunsbüttel, mit der man seit Jahrzehnten gute nachbarschaftliche Beziehungen pflegt, respektiert." Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 5.3 Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids Aufgrund eines Bürgerbegehrens und der unter TOP 5.2 der heutigen Sitzung erfolgten Beschlussfassung wird es zur Durchführung des vorbezeichneten Bürgerentscheides kommen. Die Gemeindevertretung hat daher unverzüglich einen Sonntag zu bestimmen, an dem die Abstimmung stattfindet. Unter Berücksichtigung erforderlicher Fristen wird seitens der Verwaltung als Termin vorgeschlagen. Sonntag, ,

6 6 Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sind gemäß 16g Abs. 6 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) bei der Terminfestsetzung zu hören. Von den anwesenden Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wird der vorstehende Termin kritisiert, weil dieser in den Herbstferien liegt. Vom Protokollführer wird ergänzend ausgeführt, dass entsprechend des 16g Abs. 6 Satz 3 GO der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stattfindet. Eine Verlängerung dieser Frist auf längstens sechs Monate kann bei einer Einigung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens erfolgen. Die anwesenden Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Ingeborg Fascher, Monika Meyer und Walter Geisler beantragen, den Bürgerentscheid am Sonntag, 06. November 2016 durchzuführen. Für die Verlängerung der Frist über drei Monate hinaus wird von ihnen das Einvernehmen erteilt. Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend des Antrages der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zur Terminfestsetzung, dass die Abstimmung am Sonntag, 06. November 2016 stattfindet. 5.4 Wahl der Beisitzer sowie der Stellvertreter des Gemeindeabstimmungsausschusses Für die ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheides am ist es notwendig, dass die Gemeinde Beisitzer sowie deren Stellvertreter für den Gemeindeabstimmungsausschuss wählt. Gemäß 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bilden der Abstimmungsleiter (Bürgermeister gemäß 12 Abs. 1 GKWG) als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer den Gemeindeabstimmungsausschuss; die Gemeindevertretung wählt diese sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor der Abstimmung aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Abstimmungsgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. In Gemeinden, die nur einen Abstimmungsbezirk bilden und nicht die Aufgaben nach 13 Abs. 2 GKWG übertragen haben, nimmt der Gemeindeabstimmungsausschuss die Aufgaben des Abstimmungsvorstandes und der Abstimmungsleiter die Aufgaben des Abstimmungsvorstehers wahr. Es werden folgende Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Gemeindeabstimmungsausschusses gewählt: Beisitzer/-innen: Sönke Maaßen, Hauptstraße 88 Ingeborg Fascher, Zum Kudensee 6 Talea Roespel, Hauptstraße 107 Monika Meyer, Hauptstraße 77 Karl Wittrock, Schedenweg 4 Alexander Seidler, Hauptstraße 89 Hartmut Dohrn, Hauptstraße 119 Volker Schladetsch, Hauptstraße 39d Stellvertreter/-innen: Reinhard Meyer, Hauptstraße 77 Horst-Werner Fascher, Zum Kudensee 6

7 7 Zu Tagesordnungspunkt 6: Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Konzeptes für die touristische Entwicklung des Amtes Burg-St. Michaelisdonn" auf das Amt Burg-St. Michaelisdonn Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt allen Gemeindevertretern eine ausführliche Beratungsunterlage der Verwaltung vor, deren Inhalt von Bürgermeister Heino Roßmann erläutert wird. Die Gemeindevertretung beschließt, aus dem Aufgabenkatalog des 5 Abs. 1 Satz 1 die Teilaufgabe "Erstellung eines Konzeptes für die touristische Entwicklung des Amtes Burg-St. Michaelisdonn" der Selbstverwaltungsaufgabe Nr. 11 "Förderung des Tourimus" auf das Amt Burg-St. Michaelisdonn zu übertragen. Zu Tagesordnungspunkt 7: Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften gemäß 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Bürgermeister Heino Roßmann erläutert den Sachverhalt anhand der allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugegangenen Beschlussvorlage der Verwaltung. Nachfragen werden durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses Olaf Tödheide und den Protokollführer beantwortet. Die Gemeindevertretung beschließt vor dem Hintergrund, dass eine kurzfristige Umstellung der Anwendung der Umsatzbesteuerung praktisch nicht vorbereitbar ist, durch einmalige gegenüber dem Finanzamt bis zum abzugebende Erklärung zu erklären, dass die bisherigen Regelungen des 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung für sämtliche vor dem ausgeführte Leistungen weiterhin gelten. Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, einen externen Fachkundigen hinzuzuziehen, um eine steuerrechtlich einwandfreie Bestandsanalyse des maßgeblichen Leistungsbereiches der Gemeinde vorzunehmen und gemeinsam mit der Gemeinde vor dem Hintergrund von Investitionsvorhaben das Vorsteuerabzugspotential abzustimmen, sodass ggf. eine frühere Anwendung des 2b UStG, frühestens aber zum , erfolgt. Hierüber bedarf es dann aber eines neuen gesonderten Beschlusses des zuständigen Gremiums. Zu Tagesordnungspunkt 8: Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Abwasserentsorgung St. Michaelisdonn, Averlak, Dingen, Eddelak GmbH zur langfristigen Finanzierung Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt allen Gemeindevertretern eine ausführliche Beratungsunterlage der Verwaltung vor, deren Inhalt von Bürgermeister Heino Roßmann erläutert wird. Die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgschaftserklärung über ,00 zugunsten der Abwasserentsorgung St. Michaelisdonn, Averlak, Dingen, Eddelak GmbH abzugeben. Die Bürgschaft steht als Ausfallbürgschaft für das zwischen der Abwasserentsorgung St. Michaelisdonn, Averlak, Dingen, Eddelak GmbH und der Sparkasse Mittelholstein AG vereinbarte Darlehen über ,00 gemäß Darlehensvertrag vom Die Dauer des finanziellen Risikos beläuft sich zunächst gemäß Darlehensvertrag auf einen Zeitraum von 10 Jahren, wobei dann der Restbetrag in Höhe von ,00 neu zu konditionieren ist und die Laufzeit zurzeit nicht endgültig feststeht, derzeit aber von einem Zeitraum von weiteren 40 Jahren ausgegangen wird bei gleichbleibender Tilgungsleistung. Eine Bürgschaftsprovision wird nicht fällig.

8 8 Zu Tagesordnungspunkt 9: Nachtragshaushaltsplan I. Nachtragshaushaltsplan und 9.2 I. Nachtragshaushaltssatzung Mit der Einladung zur heutigen Sitzung ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung der Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes und der I. Nachtragshaushaltssatzung zugegangen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Olaf Tödheide erläutert, dass diese Nachtragshaushaltsplanung zur Umsetzung des durch die Gemeinde in der Sitzung am unter TOP 6 (Erwerb von SH-Netz AG-Aktien) gefassten Beschlusses im Hinblick auf die beabsichtigte Kreditaufnahme erforderlich ist. Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtragshaushaltsplan und die I. Nachtragshaushaltssatzung in der vorgelegten Fassung. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Zu Tagesordnungspunkt 10: Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden 10.1 Bürgermeister Heino Roßmann berichtet ausführlich über seine Tätigkeiten und Aufgaben seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses Volker Schladetsch berichtet, dass der Ausschuss nicht getagt hat. Er teilt mit, dass der Gehweg an der Straße "Taterpfahl" sowie die Verschleißdecke der Straße "Am Donndiek" zwischenzeitlich fertiggestellt worden sind. Ferner wurden mehrere Schadstellen im Gehwegbereich (Westseite) entlang der Hauptstraße behoben. Bezüglich des Rückbaus des Spielplatzes am Kudensee wird kurzfristig Kontakt mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt in Brunsbüttel aufgenommen. Auf Nachfrage der Gemeindevertreterin Rosemarie Netzeband bezüglich der Sanierung des Gehweges (Ostseite) an der Hauptstraße teilt der Bau- und Wegeausschussvorsitzende Volker Schladetsch mit, dass diese nur im Zuge einer gemeinsamen Baumaßnahme zusammen mit der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein verwirklicht werden kann. Die Gemeindevertretung sieht aufgrund des aktuellen baulichen Zustandes der Hauptstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt (Fahrbahn und Gehwege) einen dringenden Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird beauftragt, den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein entsprechend anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass bei einem Nichttätigwerden mit weiteren Schäden im Winterhalbjahr zu rechnen ist Der Vorsitzende des Finanzausschusses Olaf Tödheide teilt mit, dass der Finanzausschuss nicht getagt hat Der Vorsitzende des Sport-, Kultur- und Sozialausschusses Volker Schladetsch berichtet, dass der Sportplatz zwischenzeitlich saniert worden ist. Die Verwaltung wird gebeten, einen Termin für die Abnahme dieser Sanierungsarbeiten mit den Sportvereinen und der Gemeinde festzulegen. Zu Tagesordnungspunkt 11: Verschiedenes Unter diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortbeiträge.

9 9 Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung nicht öffentlich behandelt. Zu Tagesordnungspunkt 12: Grundstücksangelegenheiten Nach diesem Tagesordnungspunkt wird die Öffentlichkeit der Sitzung wiederhergestellt. Ende der Sitzung: 21:25 Uhr Bürgermeister Protokollführer

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