L ohnsteuer-info Januar 2015
|
|
- Adolph Kaufer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 L ohnsteuer-info Januar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung - Zollkodexanpassungsgesetz Gesetzgebungsverfahren Betriebsveranstaltung Gesetzesänderung durch das ZollkodexAnpG Beschlossene Gesetzesänderung Grundsätzliches Begriffsbestimmung: Betriebsveranstaltung Umgestaltung der 110 -Freigrenze in einen Freibetrag Private Begleitpersonen und 110 -Freibetrag Mehrere Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr Aufwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung Betriebsveranstaltungen und Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung Zeitlicher Anwendungsbereich Lohnsteuer / Reisekosten Steuerbroschüre Lohnsteuer/Reisekosten 2015 neu aufgelegt Abkürzungsverzeichnis Aus der Gesetzgebung - Zollkodexanpassungsgesetz 1. Gesetzgebungsverfahren Am 24. September 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) beschlossen 1 und in den Bundestag eingebracht. 2 Umgangssprachlich wird dieses Gesetzgebungsverfahren auch als Jahressteuergesetz 2015 (JStG 2015) bezeichnet. Die Ausschüsse des Bundesrates haben zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. 3 Hierzu hat die Bundesregierung detailliert Stellung genommen. 4 Der Bundestag hat am 04. Dezember 2014 das ZollkodexAnpG unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen und des Berichts des Finanzausschusses verabschiedet. 5 1 BR-Drs. 432/14 v BT-Drs. 18/3017 v BR-Drs. 432/1/14 v BT-Drs. 18/3158 v (zu BT-Drs. 18/3017) 1
2 Der Bundesrat hat diesem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket am 19. Dezember 2014 zugestimmt. 6 Ein Vermittlungsverfahren, wie es noch vom Finanzausschuss des Bundesrates gefordert wurde 7, wurde hierdurch verhindert. Eine Verkündung des Gesetzes erfolgt im BGBl. Das ZollkodexAnpG beinhaltet auch Rechtsänderungen, die einkommensteuer- bzw. lohnsteuerrechtlich bedeutsam sind. Herauszuheben ist dabei eine gesetzliche Festlegung der lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen, auf die nachfolgend näher eingegangen wird. 2. Betriebsveranstaltung 2.1. Gesetzesänderung durch das ZollkodexAnpG Beschlossene Gesetzesänderung Das ZollkodexAnpG beinhaltet u.a. eine Gesetzesänderung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören danach auch 8 1 Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung). 2 Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet. 3 Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger 5 BT-Drs. 18/3441 v BR-Dr. 592/14 v BR-Drs. 592/1/14 v Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG 2
3 Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. 4 Satz 3 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. 5 Die Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind abweichend von 8 Absatz 2 mit den anteilig auf den Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen entfallenden Aufwendungen des Arbeitgebers im Sinne des Satzes 2 anzusetzen Grundsätzliches Der Gesetzgeber bestimmt künftig ausdrücklich im EStG, welche geldwerten Vorteile aus einer Betriebsveranstaltung lohnsteuerpflichtig sind und welche nicht. Durch die Verabschiedung dieser Gesetzesneuerung wird der günstigen BFH- Rechtsprechung mit Wirkung ab 2015 der Boden entzogen. Zwar wurden die LStR 2015 veröffentlicht, die grundsätzlich ab 2015 zur Anwendung kommen. 9 Die Richtlinienregelung zur Betriebsveranstaltung 10 ist aber durch die Gesetzesänderung überholt, da die LStR 2015 diese Rechtsänderung nicht berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hat bereits angekündigt, im Laufe des Jahres 2015 in einem sog. Startschreiben zur Auslegung der lohnsteuerlichen Gesetzesänderungen Stellung zu beziehen Begriffsbestimmung: Betriebsveranstaltung Um eine Betriebsveranstaltung handelt es sich, wenn eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stattfindet (Betriebsveranstaltung). 11 Zudem muss die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen. 12 Mit dem Begriff Offenstehen wird auch zum Ausdruck gebracht, dass alle Arbeitnehmer des Betriebs oder eines Betriebsteils an der Veranstaltung teilnehmen können. Es ist aber nicht zwingende Voraussetzung, dass alle Mitarbeiter an der Veranstaltung auch tatsächlich teilnehmen, was bei Urlaubs- oder Krankheitsfällen nicht erfüllbar wäre. Bei der Erfüllung des Begriffs der Betriebsveranstaltung kommt es nicht darauf an, ob diese innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wird. 9 BStBl I 2014, Siehe R 19.5 LStR Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG 3
4 Auch ein Abendessen mit anschließendem geselligem Beisammensein, eine Karnevalsfeier 13, eine Betriebsversammlung auf einem Dampfschiff mit anschließendem Betriebsfest in einem Hotel 14 und ein Theaterbesuch als Programmpunkt eines Betriebsausflugs 15 sind beispielsweise von der bisherigen Rechtsprechung als Betriebsveranstaltungen anerkannt worden. Diese Rechtsprechung dürfte auch im neuen Recht bedeutsam sein. Die bloße Überlassung einer Theaterkarte an einen Arbeitnehmer soll regelmäßig eine durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasste Sonderzuwendung darstellen und ist deshalb als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil anzusehen. Dies gilt auch, wenn vielen oder allen Arbeitnehmern vom Arbeitgeber eine Theaterkarte geschenkt wird, da die spielplanmäßige Theateraufführung dadurch nicht zu einer betrieblichen Veranstaltung des Arbeitgebers wird. 16 Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung ist mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung. 17 Denn eine Betriebsveranstaltung darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen erweisen. 18 Beispiel Eine Beratungsgesellschaft veranstaltet in 2015 ein sog. Partnertreffen mit anschließender Abendveranstaltung. Zu den Veranstaltungen sind die nichtselbständig tätigen Partner einer Beratungskanzlei nebst Begleitung eingeladen. Die Kosten für die Abendveranstaltung betragen je teilnehmender Person 150 (brutto). Es handelt sich nicht um eine Betriebsveranstaltung, weil die Teilnahme an der Veranstaltung nicht allen Mitarbeitern des Betriebs offensteht (sog. vertikale Beteiligung). Der Arbeitnehmer hat die sich ergebenden geldwerten Vorteile selbst zu versteuern. Hierbei wird der Vorteilswert des Partners bzw. der Partnerin dem Arbeitnehmer zugerechnet. Eine Lohnsteuerpauschalierung nach 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit 25 % scheidet mangels Vorliegens einer Betriebsveranstaltung aus. Es kann eine Pauschalierung gem. 37b Abs. 2 EStG in Frage kommen Umgestaltung der 110 -Freigrenze in einen Freibetrag Die Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung müssen nicht zwingend eine Lohnsteuerpflicht auslösen. Der Vorteilswert gehört nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit die dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnenden Aufwendungen 110 (brutto) nicht übersteigen. 13 BFH-Urteil v , VI R 68/00, BStBl II 2006, BFH-Urteil v , VI R 55/07, BStBl II 2009, BFH-Urteil v , VI R 21/84, BStBl II 1986, BFH-Urteil v , VI R 21/84, BStBl II 1986, BFH-Urteil v , BStBl II 2009, 476 (auch im neuen Recht weiterhin anzuwenden) 18 R 19.5 Abs. 2 Satz 3 LStR
5 Der Gesetzgeber hat - an der Höhe von 110 festgehalten, - aber die bisherige Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt. Der Gesetzgeber fingiert damit eine Entlohnung, sofern die Aufwendungen 110 übersteigen. Beispiel Die Bruttogesamtkosten der Betriebsveranstaltung, die im Februar 2015 durchgeführt wurde, beträgt 120 je Teilnehmer. Der Mitarbeiter S nimmt allein an der Betriebsveranstaltung teil. Weitere Betriebsveranstaltungen des Arbeitgebers finden im Laufe des Jahres nicht statt. Geldwerter Vorteil: 120,00 abzüglich Freibetrag: - 110,00 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil: 10,00 Nur der steuerpflichtige geldwerte Vorteil von 10 ist entweder individuell oder pauschal nach 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG lohnzuversteuern. Durch die Lohnsteuerpauschalierung wird eine Sozialversicherungspflicht verhindert. Pauschalierungsbetrag: 25 % v. 10 = 2, Private Begleitpersonen und 110 -Freibetrag Die Kosten für eine private Begleitperson anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Die BFH-Rechtsprechung, 20 wonach der Wertvorteil der an der Betriebsveranstaltung teilnehmenden Begleitperson(en) keinen geldwerten Vorteil beim jeweiligen Arbeitnehmer auslöst, ist durch den neuen Gesetzeswortlaut mit Wirkung ab 2015 überholt. Beispiel Der Arbeitnehmer B nimmt zusammen mit seiner nicht im Unternehmen tätigen Ehefrau an der im Februar 2015 stattfindenden Betriebsveranstaltung teil. Die Bruttogesamtkosten für die Veranstaltung belaufen sich auf Bei der Betriebsveranstaltung sind 100 Personen zugegen. Je teilnehmender Person ergeben sich Kosten in Höhe von /. 100 Personen= 100 (pro Kopf-Anteil) Dem Beschäftigten B sind auch die auf seine Ehefrau entfallenden Kosten als Vorteil zuzurechnen. Der Gesamtvorteil beträgt für B 200, so dass die Kosten für die Betriebsveranstaltung in Höhe von ( =) 90 zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führen. 19 Zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchenlohnsteuer 20 BFH v , VI R 7/11, BFH/NV 2013,
6 Eine Lohnsteuerpauschalierung nach 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem festen Steuersatz von 25 % kann zur Anwendung kommen. Erfolgt diese Pauschalierung, ist der Arbeitslohn nicht sozialversicherungspflichtig. Die Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung müssen nicht zwingend eine Lohnsteuerpflicht auslösen. Der Vorteilswert gehört dann nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit die dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnenden Aufwendungen 110 (brutto) nicht übersteigen. Abwandlung Die Bruttogesamtkosten der Betriebsveranstaltung, die im Februar 2015 durchgeführt wurde, beträgt 50 je Teilnehmer. A nimmt zusammen mit seiner Gattin an der Veranstaltung teil. Geldwerter Vorteil: 50 x 2= 100,00 Bei A wird kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ausgelöst, weil der Freibetrag nicht überschritten wird Mehrere Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr Der 110 -Freibetrag darf maximal für zwei Betriebsveranstaltungen jährlich angewandt werden. Bislang wird eine Steuerpflicht ab der dritten Veranstaltung ausgelöst, wenn der Arbeitgeber pro Kalenderjahr mehr als zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten durchführt. 21 Die Bedingung zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten ergibt sich aus dem neuen Gesetzeswortlaut nicht, so dass es in Bezug auf den jeweiligen Arbeitnehmer m. E. nur noch auf die Anzahl der Betriebsveranstaltungen ankommt, an denen er tatsächlich teilnimmt. Sofern ein Mitarbeiter aber aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers an mehreren Veranstaltungen teilnimmt, dürfte kein Verbrauch eintreten. Nimmt beispielsweise ein Bankvorstand an mehreren Weihnachtsfeiern der Filialen teil, um Mitarbeitern den Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen und bestimmte Mitarbeiter zu ehren, handelt es sich für ihn insoweit nicht um eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Damit besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit, bei zwei Betriebsveranstaltungen den Freibetrag von 110 in Anspruch zu nehmen. Eine Stellungnahme der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten. Bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen jährlich kann der Arbeitgeber die beiden Veranstaltungen auswählen, für die der Freibetrag von 110 zur Anwendung kommt. Der Freibetrag von 110 wird je Betriebsveranstaltung gewährt. D.h. ein nicht ausgeschöpfter Teil des Freibetrags darf nicht auf eine andere Betriebsveranstaltung übertragen werden. 21 H 19.5 LStH 2015 Stichwort Häufigkeit 6
7 7
8 Aufwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer. 22 Dies gilt unabhängig davon, - ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder - ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet. Zu den Kosten für den äußeren Rahmen gehören insbesondere Raumkosten und Kosten für einen Veranstalter ( Eventmanager ). Nach dem Gesetzeswortlaut sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer in die Betriebsveranstaltungskosten einzubeziehen. Nach der Gesetzesbegründung sollen die rechnerischen Selbstkosten des Arbeitgebers für den äußeren Rahmen unberücksichtigt bleiben. 23 Diese Auffassung findet allerdings m. E. im Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag, weil insoweit alle Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen sind. Insoweit kann die Gesetzesinterpretation nur nach dem Willen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung vorgenommen werden, da der Gesetzeswortlaut nur von Kosten für den äußeren Rahmen ausgeht, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten aufwendet. Beispiel Die Bruttokosten für eine Betriebsveranstaltung im Februar 2015 betragen: Musik / Essen Miete Summe Teilnehmer: Kostenanteil je Teilnehmer 100 Mitarbeiter/innen : 100 Arbeitnehmer: 150 Nach der neuen Rechtslage werden auch die Kosten für den äußeren Rahmen einbezogen. Damit sind steuerpflichtig: Kostenanteil je Teilnehmer 150 abzüglich Freibetrag Steuerpflichtig Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG 23 BT-Drs. 18/3441 v (S. 60) 8
9 Reisekosten im Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung sollen nach der Gesetzesbegründung steuerfrei bleiben und nicht mit in die Betriebsveranstaltungszuwendungen eingerechnet werden. 24 Der in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung 25 enthaltene Hinweis, dass die 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG nicht anzuwenden sei (steuerfreier Reisekostenersatz), wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens 26 gestrichen. Damit hat die Regelung zur Steuerfreiheit von Reisekosten weiterhin Vorrang vor der Erfassung der Aufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Rahmen der Betriebsveranstaltung nach 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. M. E. gilt dies nicht nur für die Reisekosten, die unmittelbar durch die Betriebsveranstaltung veranlasst sind, sondern auch für Reisekosten, die durch eine zusätzlich zur Betriebsveranstaltung veranlasste berufliche Auswärtstätigkeit begründet sind (z. B. An- und Abreise von Arbeitnehmern aus anderen Zweigstellen zur Betriebsveranstaltung 27 ). Eine Stellungnahme der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten. Bislang werden Aufwendungen für Geschenke, deren Gesamtwert (brutto) nicht übersteigt, in die 110 -Freigrenzenberechnung einbezogen. 29 Ab 2015 wird die bisherige 110 -Freigrenze in einen 110 -Freibetrag umgewandelt. M. E. sind damit sämtliche Kosten für ein anlässlich und nicht nur bei Gelegenheit einer Betriebsveranstaltung ausgegebenes Geschenk in die persönliche Freibetragsberechnung einzubeziehen. Für die 60 -Richtlinienregelung in R 19.5 Abs. 6 Satz 3 LStR 2015 existiert m. E. keine Rechtsgrundlage. Es bleibt die Reaktion der Finanzverwaltung abzuwarten. Beispiel Anlässlich einer Betriebsveranstaltung 2015 erhalten alle teilnehmenden Arbeitnehmer drei DVDs im Werte von insgesamt 65 (brutto). Die übrigen Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung betragen je Arbeitnehmer 90. Die Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung betragen m. E. ( =) 155. Davon bleiben 110 steuerfrei, so dass insgesamt 45 steuerpflichtig sind. Der geldwerte Vorteil in Höhe von 45 kann statt einer individuellen Besteuerung mit pauschal mit 25 % nach 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden. Die Pauschalierung löst eine Sozialversicherungsfreiheit aus. Abzuwarten bleibt, ob sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung anschließen wird. Nach R 19.5 Abs. 6 LStR 2015 sind die unüblichen Aufwendungen für Geschenke (Gesamtwert übersteigt 60 ) nicht in den 110 -Betrag einzubeziehen. Demnach müsste dann der volle Betrag von 60 mit 25 % pauschal nach 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden. 24 BT-Drs. 18/3441 v (S. 60) 25 BT-Drs. 18/3017 v Art. 5 Nr Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des BT, BT-Drs. 18/3441 v Siehe BMF-Schreiben v , BStBl I 2014, 1412, Rz Bis 2014: R 19.5 Abs. 6 Satz 3 LStR
10 Betriebsveranstaltungen und Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung Ein individuell steuerpflichtiger geldwerter Vorteil kann durch die Anwendung einer Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % 30 verhindert werden. 31 Die Lohnsteuerpauschalierung bewirkt, dass keine Sozialversicherungspflicht ausgelöst wird Zeitlicher Anwendungsbereich Die Gesetzesänderung tritt mit Wirkung ab 2015 in Kraft. Da es sich bei den Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung um einen sonstigen Bezug handelt, kommt diese Regelung auf die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2014 zufließenden Vorteile zur Anwendung. Der Gesetzgeber hat sich gegen eine zeitliche Anwendungsregelung für die Jahre 2014 und früher entschieden. Damit können sich die Unternehmen bei der lohnsteuerlichen Würdigung nur für die bis 2014 durchgeführten Betriebsveranstaltungen auf die günstige BFH-Rechtsprechung berufen und die bislang entrichtete pauschale Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Festsetzungsverjährung ganz oder zum Teil zurückfordern, sofern die betreffenden Lohnsteueranmeldungen verfahrensrechtlich noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. 2 Lohnsteuer / Reisekosten Steuerbroschüre Lohnsteuer/Reisekosten 2015 neu aufgelegt Im Lohnbüro müssen Sie sich seit dem Jahresbeginn auf neue Abrechnungsmodalitäten einstellen. Der neue Praxisratgeber Lohnsteuer/Reisekosten 2015" stellt praxisnah, verständlich und an zahlreichen Beispielen die aktuellen Änderungen dar. Der Ratgeber berücksichtigt in seiner 19. Auflage die gesetzlichen Neuerungen im Lohnsteuerrecht sowie bei der Abrechnung von Reisekosten und hilft somit Arbeitgebern bei der haftungssicheren Umsetzung, aber auch bei der Optimierung der lohnsteuerlichen Gestaltungen. Eingegangen wird neben den gesetzlichen Änderungen z. B. zur Betriebsveranstaltung auf die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und auf Detailfragen zur Abrechnung von geldwerten Vorteilen z. B. zur Dienstwagengestellung. 30 Zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchenlohnsteuer Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG 10
11 Außerdem werden die aktuellen Entwicklungen im steuerlichen Reisekostenrechts dargestellt und beschrieben, welche neuen Abrechnungsgrundsätze die die Finanzverwaltung aufgestellt hat und welche Folgen in den Unternehmen hieraus zu ziehen sind. Die Publikation "Lohnsteuer/Reisekosten 2015" (A5, 207 Seiten) ist zum Preis von 17,50 zu beziehen beim Verlag Forum, Mühlenstraße 19a, Niederkassel, per Fax: / Abkürzungsverzeichnis AEAO Anwendungserlass Abgabenordnung AO Abgabenordnung ArEV Arbeitsentgeltverordnung BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BFH Bundesfinanzhof BFH/NV Nichtveröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofes, Zeitschrift (Haufe-Verlag) BMF Bundesfinanzministerium BStBl Bundessteuerblatt DB Der Betrieb (Zeitschrift) DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) DStRE Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (Zeitschrift) EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift, Stollfuss-Verlag) EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuer-Richtlinien EuGH Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften FG Finanzgericht FinMin Finanzministerium FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift) GStB Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift) HFR Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Zeitschrift) LSt Lohnsteuer LStDV Lohnsteuer-Durchführungsverordnung LStR Lohnsteuer-Richtlinien OFD Oberfinanzdirektion SGB Sozialgesetzbuch UR Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift) UStG Umsatzsteuergesetz UStR Umsatzsteuer-Richtlinien Vfg Verfügung 11
L ohnsteuer-info Oktober 2015
L ohnsteuer-info Oktober 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Amtliche Sachbezugswerte 2016...
MehrL o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )
L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien
Mehr1 Aus der Gesetzgebung
L ohnsteuer-info April 2017 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz...
Mehr1 Aus der Gesetzgebung
Einkommensteuer -Info April 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Alleinerziehende: Entlastungsbetrag
Mehr1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung
Lohnsteuer-Info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung... 1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz:
MehrLohnsteuer-Info Februar 2015
Lohnsteuer-Info Februar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung - Zollkodexanpassungsgesetz... 1 1. Gesetzgebungsverfahren...
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1.1 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz und Auswirkungen auf Gewinneinkünfte... 1 2 Aus der Finanzverwaltung...
MehrE i n kommensteuer - Info ( 4 / )
E i n kommensteuer - Info ( 4 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Anschaffungsnahe Aufwendungen und wirtschaftsgutbezogene Betrachtungsweise... 1 2 Aus der Rechtsprechung...
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1.1 Dienstwagen: Eigenleistungen des Arbeitnehmers und Arbeitslohnkürzung in der Einkommensteuer-Erklärung...
MehrL ohns t e u e r - Info ( 2 8 / )
L ohns t e u e r - Info ( 2 8 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen... 1 2 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Auslandsreisekosten 2018
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016
Newsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Steuerfreiheit der BahnCard und Kostenerstattung für öffentliche Verkehrsträger 1 - Überlassung der BahnCard 50 durch den
Mehr1 Aus der Rechtsprechung
Einkommensteuer -Info November 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Duales Studium und Kindergeld...1
MehrLohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab
Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015 Monika Bohlen Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Betriebsveranstaltungen ab 2015 Inhalt Folie 1. Rechtslage
MehrWie man ein elektrisches Fahrrad besteuert
L ohnsteuer-info Oktober 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. JStG 2018: Bundesrat fordert weitere
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1.1 Anhebung der GWG-Grenze ab 2018 geplant... 1 2 Aus der Rechtsprechung... 2 2.1 Private PKW-Nutzung:
MehrLohns t e u e r - Info ( 5 2 / )
Lohns t e u e r - Info ( 5 2 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Überblick über den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes... 1 1.1. Grundfreibetrag... 1 1.2. Unterhaltsabzugshöchstbetrag...
MehrL o h n s t e u e r - Info ( 5 / )
L o h n s t e u e r - Info ( 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagen: Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer und Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil... 1 2. Vergütungen
MehrLohns t e u e r - Info ( 4 6 / )
Lohns t e u e r - Info ( 4 6 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer: Neues zur Erfassung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte...
MehrLohnsteuer-Info Juni 2013
Lohnsteuer-Info Juni 2013 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 1 - Grundsätzliches 1 - BFH-Urteile vom 19. September 2012 2 - BMF-Schreiben
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info April 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info April 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 - Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz 1 - Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum 1 - Kurzfristig Beschäftigte 2 Anhebung
MehrLohns t e u e r - Info ( 1 9 / )
Lohns t e u e r - Info ( 1 9 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Kostenübernahme für einen Deutschkurs: Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor?.. 1 2 Aus der Rechtsprechung...
Mehr5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze
TK Lexikon Sozialversicherung Betriebsveranstaltung 5 Prüfung der 110--Freibetragsgrenze 5.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage HI2761932 HI7634887 Für Betriebsveranstaltungen wurde die steuerfreie Obergrenze
MehrL ohnsteuer-info November 2015
L ohnsteuer-info November 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Betriebsveranstaltungen und
MehrLohns t e u e r - Info ( 13/ )
Lohns t e u e r - Info ( 13/ 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Lohnoptimierung: Neues zur Abrechnung und Gestaltung bei sog. Jobbikes... 1 2 Abkürzungsverzeichnis... 8 Aus
MehrLohns t e u e r - Info ( 4 3 / )
Lohns t e u e r - Info ( 4 3 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung 1. Lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagengestellung... 1 2 Aus der Rechtsprechung 2. Dienstwagenüberlassung und
MehrLohns t e u e r - Info ( 6 4 / )
Lohns t e u e r - Info ( 6 4 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Gesetzesänderungsvorschlag: Dynamisierung der Einkommensgrenzen für Minijobber... 1 1. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
MehrL o h n s t e u e r - Info ( 3 / )
L o h n s t e u e r - Info ( 3 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Inländischer Listenpreis und Fahrzeugerwerb im Ausland... 1 2. Verwarnungsgeld und Arbeitslohn... 4 2
MehrEin k o m m e n s t e u e r - Info ( 20/ )
Ein k o m m e n s t e u e r - Info ( 20/ 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1.1 Mehrere Geschäftswagen und Einsatz eines Wechselkennzeichens... 1 1.2 Ehegattenveranlagung und Wahlrechtsausübung...
MehrLohnsteuer-Info 03/2018
Lohnsteuer-Info 03/2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de Aus der Finanzverwaltung Brennstoffzellenfahrzeuge und Kürzung des inländischen Listenpreises
Mehr1 Aus der Finanzverwaltung
L ohnsteuer-info März 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Brennstoffzellenfahrzeuge und Kürzung
MehrL ohns t e u e r - Info ( 40/ )
L ohns t e u e r - Info ( 40/ 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Brennstoffzellenfahrzeuge und Kürzung des inländischen Listenpreises (Nachteilsausgleich)... 1 2. Amtlicher
Mehr1 Aus der Finanzverwaltung
L ohnsteuer-info Juni 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Lohnsteuer-Handbuch in digitaler
MehrBetriebsveranstaltungen welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt?
Betriebsveranstaltungen welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt? Diplom-Betriebswirt Uwe Albert - ALBERTAKADEMIE Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2015 das Einkommensteuergesetz betreffend die
MehrLohns t e u e r - Info (2 5 / )
Lohns t e u e r - Info (2 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Sozialversicherungsrechnungsgrößen 2018 beschlossen... 1 2 Aus der Finanzverwaltung... 3 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1.1 Alleinerziehende und Splittingtarif: BVerfG hat das letzte Wort!... 1 1.2 Nichteheliche verschiedengeschlechtliche
Mehr1 Aus der Rechtsprechung
Lohnsteuer-Info Mai 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagengestellung: 1 % - Regelung
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016
Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 1 Aus der Rechtsprechung 1 Verzugsschadenspauschale bei verspäteter Arbeitslohnzahlung
MehrSteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Ein Merkblatt Ihrer IHK Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen 1. Allgemeines 2. Begriff der Betriebsveranstaltung 3. Üblichkeit der Betriebsveranstaltung (Häufigkeit) 4. Übliche Zuwendungen
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrLohns t e u e r - Info ( 3 4 / )
Lohns t e u e r - Info ( 3 4 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung... 1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neuer Förderbetrag bei Geringverdienern... 1 1.1. Gesetzgebung...
Mehr1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung
L ohnsteuer-info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung...1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz:
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017
Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017 Inhaltsverzeichnis: Aus der Finanzverwaltung 1 Betriebsveranstaltungen / Jubiläumsfeiern und Umsatzsteuer 1 Aus der Rechtsprechung 4 Vorsteuerabzug bei rückwirkender
MehrRechtslage nach dem "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften"
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrBETRIEBSVERANSTALTUNGEN: VORSICHT STEUERN!
BETRIEBSVERANSTALTUNGEN: VORSICHT STEUERN! STEUERLICHE FALLSTRICKE BEACHTEN! Sommerfest, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Firmenjubiläum: Als Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter, zur Teilhabe
MehrEinkommensteuer-Info Mai 2017
Einkommensteuer-Info Mai 2017 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1.1 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz:
MehrLGP Löhne und Gehälter professionell
1 von 6 08.07.2015 13:56 LGP Löhne und Gehälter professionell Aktuelle Informationen und Praxisempfehlungen zu Lohnsteuer und Sozialversicherung 23.01.2015 BETRIEBSVERANSTALTUNG Betriebsveranstaltungen
Mehr1. Definition von Betriebsveranstaltungen
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, wurde die Steuerfreiheit von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von neu
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info September 2018
Newsletter Umsatzsteuer-Info September 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug aus der Überlassung eines Kfz 1 Aus der Rechtsprechung 2 Betriebsveranstaltung
Mehr1. Definition von Betriebsveranstaltungen
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, wurde die Steuerfreiheit von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von neu
Mehr1 Aus der Finanzverwaltung
L ohnsteuer-info Februar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Arbeitgeber-Sammelpunkt: Wann
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2015
Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2015 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Amtliche Sachbezugswerte 2016 1 - Amtliche Sachbezugswerte 2016 - Unterkunft 1 - Amtliche Sachbezugswerte 2016 - Mahlzeiten
MehrBetriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflug) fördern das Betriebsklima; sie sollen aber möglichst weder Arbeitgeber
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info August 2016
Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Entgeltvereinnahmung nach Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Ist-Versteuerung 1 Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 5 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 5 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Jahressteuergesetz 2018... 1 1.1. Gesetzgebungsverfahren... 1 1.2. Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info November 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info November 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen 1 Aus der Finanzverwaltung 1 Auslandsreisekosten 2018 neu festgelegt
MehrL ohns t e u e r - Info ( 3 7 / )
L ohns t e u e r - Info ( 3 7 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Arbeitgeber-Sammelpunkt: Wann ist ein Aufsuchen typischerweise arbeitstäglich?... 1 2. Arbeitnehmereigenschaft
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info April 2019
Newsletter Lohnsteuer-Info April 2019 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Neues zur steuerlichen Behandlung von (Elektro-) Fahrrädern 1 - Grundsätzliches 1 - Arbeitnehmereigenschaft 2 - Welche
MehrU m s a t z s t e u e r - Info ( 21/ )
U m s a t z s t e u e r - Info ( 21/ 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Einbehaltene Kaution für Mietausfall kann Schadensersatz sein... 1 2 Aus der Finanzverwaltung... 2 1. Umsatzsteuerliche
MehrBetriebsveranstaltungen ab VZ Lexikon des Steuerrechts
Dok.-Nr.: 0631186 Jauch, David Themenlexikon vom 01.04.2016 Betriebsveranstaltungen ab VZ 2015 - Lexikon des Steuerrechts 1 Allgemeiner Überblick 2 Übersicht über die Neuerungen 3 Begriff der Betriebsveranstaltung
MehrL ohnsteuer-info September 2015
L ohnsteuer-info September 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetz zur Elektromobilität: Bundesrat
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2018
Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Vorsteuerabzug und Repräsentationsaufwand 1 Geschäftswagen und Vorsteuerabzug 2 Aus der Finanzverwaltung 3 Angabe
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2018
Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Jahressteuergesetz 2018 verabschiedet 1 - Gesetzgebungsverfahren 1 - Erhöhung der GWG-Grenze 1 - Übungsleiterfreibetrag
MehrEinkommensteuer-Info Februar 2015
Einkommensteuer-Info Februar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen:
MehrLohnsteuer-Info September 2012
Lohnsteuer-Info September 2012 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Ausblick auf die Reform des steuerlichen
MehrU m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / )
U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Kleinunternehmerschaft eines Online-Händlers... 1 2. Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info März 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info März 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Dienstwagen: Individuelle Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer und Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil 1 Vergütungen
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2018
Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 JStG 2018: Bundesrat fordert weitere Gesetzesänderungen 1 - Elektrofahrzeuge / Jobbikes 1 - Job-Tickets und Steuerfreiheit
MehrLohns t e u e r - Info ( 5 5 / )
Lohns t e u e r - Info ( 5 5 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Elektrofahrzeuge: Neues zum geldwerten Vorteil... 1 1.1. Grundsätzliches... 1 1.2. Neues zur Abrechnung von Elektrofahrzeugen...
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Juli 2018
Newsletter Lohnsteuer-Info Juli 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Überblick über den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes 1 - Grundfreibetrag 1 - Unterhaltsabzugshöchstbetrag 2 - Tarifänderung
MehrBetriebsveranstaltungen und Sachgeschenke
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 106535 Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke Spätestens zur Adventszeit, wenn in vielen Unternehmen Weihnachtsfeiern stattfinden,
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info August 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info August 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Kostenübernahme für einen Deutschkurs: Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor? 1 Aus der Rechtsprechung 2 Neues zum Rabattfreibetrag:
MehrÄnderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015
Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2018
Newsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung Abschläge in der Pharmaindustrie
MehrBetriebsveranstaltungen und Sachgeschenke
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 106535 Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke Spätestens zur Adventszeit, wenn in vielen Unternehmen Weihnachtsfeiern stattfinden,
MehrMerkblatt der Albertakademie
Merkblatt der Albertakademie Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert 1. Was sind Sachzuwendungen Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht
MehrAktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht. Herzlich willkommen!
Lohnsteuer / Reisekosten Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht Schnittpunkt zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung Herzlich willkommen! 1 Grundfreibetrag & Co. Gesetzesänderung
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info August 2018
Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Bundeskabinett beschließt das sog. Jahressteuergesetz 2018 1 Aus der Rechtsprechung 2 BFH erleichtert formellen Vorsteuerabzug
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2018
Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Sind Gebrauchtwagenhändler Kleinunternehmer? 1 Rechnungsformalitäten und Vorsteuerabzug 2 Abkürzungsverzeichnis 5 Veranstaltungshinweise
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 8 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 8 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Erste Tätigkeitsstätte und Auslandsstudium... 1 2 Abkürzungsverzeichnis... 8 1 Aus der Rechtsprechung
MehrEinkommensteuer-Info 03/2018
Einkommensteuer-Info 03/2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de Aus der Rechtsprechung Verzinsung von Steuernachforderungen Aufwandsentschädigung
MehrNewsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2019
Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2019 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 BFH zum Rechnungsmerkmal vollständige Anschrift bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug 1 Billigkeitserlass
MehrEinkommensteuer-Info März 2018
Einkommensteuer-Info März 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung...1 1. Verzinsung von Steuernachforderungen...
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info September 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info September 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Aus der Finanzverwaltung 2 Lohnsteuer-Anmeldung 2018 bekanntgegeben 2 Private E-Bikes: Führt das Aufladen im Betrieb
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info August 2016
Newsletter Lohnsteuer-Info August 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens 1 - Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts für die Arbeitgeberverpflichtungen
MehrEinkommensteuer-Info April 2018
Einkommensteuer-Info April 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung...1 1. Übungsleiter und Kostenabzug...
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Amtliche Sachbezugswerte 2018 beschlossen 1 Rentenversicherungssatz verringert sich 2018 - Folgewirkung auch auf die Abrechnung
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Inländischer Listenpreis und Fahrzeugerwerb im Ausland 1 Verwarnungsgeld und Arbeitslohn 3 Abkürzungsverzeichnis 4 Veranstaltungshinweis
MehrGunter Schmid Steuerberater
Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke
MehrPraxis-Tipps. Steuergestaltungen 2015 Betriebsveranstaltungen. st 07
2015 st 07 markt intern Europas größter Brancheninformationsbrief-Verlag aktuell kritisch unabhängig anzeigenfrei international Praxis-Tipps Steuergestaltungen 2015 Betriebsveranstaltungen markt intern:
MehrEin k o m m e n s t e u e r - Info ( 4 4 / )
Ein k o m m e n s t e u e r - Info ( 4 4 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Übungsleiter und Kostenabzug... 1 1.1. Vorbemerkung... 1 1.2. Sitzort der begünstigten Einrichtung...
MehrNewsletter Lohnsteuer-Info Juni 2017
Newsletter Lohnsteuer-Info Juni 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Lohnoptimierung: Neues zur Abrechnung und Gestaltung bei sogenannten Jobbikes 1 Abkürzungsverzeichnis 6 Veranstaltungshinweise
MehrEinkommensteuer-Info Januar 2018
Einkommensteuer-Info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Vorsorgeaufwendungen und steuerfreie
Mehr