Nicht kapitalmarktorientierte. Unternehmen. IFRS verbindlich 315a I HGB. IFRS Wahlrecht 325 II a HGB
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- Ina Vogel
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1 IFRS 1 für kleine und mittlere Unternehmen Bisher sind IFRS-Konzernabschlüsse lediglich für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben. Daraus leiten viele Mittelständler ab, dass sie von der Internationalisierung der Rechnungslegung nicht betroffen sein werden. Ferner wird die Umstellung oftmals als irrelevant für das eigene Unternehmen angesehen oder der in der Praxis mit dem Umstellungsprozess auf IFRS verbundene Zeitaufwand und die Komplexität der Vorschriften werden als Argumente gegen die IFRS-Anwendung im Mittelstand genannt. Warum aber sollten nicht auch mittelständische Unternehmen freiwillig ihre (Konzern- )Abschlüsse nach IFRS erstellen? Durch das Bilanzrechtsreformgesetz hat die deutsche Bundesregierung auch nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen das Wahlrecht eingeräumt, ab dem Jahr 2005 ihren Konzernabschluss nach IFRS befreiend oder ihren Einzelabschluss zu informatorischen Zwecken nach IFRS zu erstellen (im Rahmen der Offenlegung zum Registergericht): Kapitalmarktorientierte Unternehmen Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen Konzernabschluss IFRS verbindlich 315a I HGB IFRS Wahlrecht 315a III HGB Einzelabschluss IFRS Wahlrecht 325 II a HGB IFRS Wahlrecht 325 II a HGB Damit ist eine mögliche Umstellung auf IFRS für viele deutsche Unternehmen, die nicht unmittelbar von der IAS-Verordnung betroffen sind, in greifbare Nähe gerückt. Die Anzahl derjenigen Unternehmen, die dieses Wahlrecht in Anspruch nehmen können, wird auf ca. 3 Millionen geschätzt. Im Unterschied zu den durch das Vorsichtsprinzip geprägten handelsrechtlichen Vorschriften, die auch Ausschüttungs- und Steuerbemessungsgrundlage sind, steht nach IFRS die Informationsfunktion für den Investor im Mittelpunkt. Der Einsatz der IFRS bringt für alle Marktteilnehmer erhöhte Transparenz, stellt für das einzelne Unternehmen jedoch eine nicht unerhebliche Herausforderung dar. Gilt es doch, das externe Berichtswesen auf das neue Rechnungslegungssystem zu überführen, wobei es nicht mit einer reinen Änderung des Zahlenwerkes durch neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden getan ist. Die Umstellung bedeutet vielmehr ein multidisziplinäres Projekt mit Auswirkungen auf alle wesentlichen Unternehmensbereiche. Dies umfasst neben der Rechnungslegung und dem internen Berichtswesen auch die Kommunikation mit Anteilseignern und Investoren sowie das interne Performancesystem. Für das Standing und das Rating des Bilanzierenden (z. B. gegenüber Kreditgebern aus Basel II) können sich hieraus wichtige Vorteile ergeben, da durch einen IFRS-Abschluss 1 Die bisher unter der Bezeichnung International Accounting Standards (IAS) bekannten Rechnungslegungsstandards werden zukünftig als International Financial Reporting Standards (IFRS) bezeichnet.
2 entscheidungsnützliche Informationen vermittelt werden und eine verbesserte Risikoeinschätzung des Unternehmens möglich wird. Es ist überdies zu erwarten, dass Rating-, Analyse- und Bewertungssysteme sich mittelfristig auf IFRS ausrichten und die entsprechenden Informationen abfragen werden. International Financial Reporting Standards sind daher weit mehr als nur eine technische Umstellung im Zuge der Neuregelungen ab dem Jahr 2005 was der Markt verlangt: o mehr Informationen o Vergleichbarkeit und Transparenz nicht nur ein Projekt; es ist der Beginn einer fundamentalen Veränderung mit vielen geschäftlichen Herausforderungen und Möglichkeiten bedeutsam für Finanzierungsaspekte Eine Notwendigkeit zur Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für mittelständische Unternehmen wurde mittlerweile erkannt. Für kleine und mittlere Unternehmen (sog. Small and Medium-sized Entities, SME) sollen auf die Bedürfnisse der Adressaten von Jahresabschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen separate Standards bzw. Erleichterungsvorschriften entwickelt werden. In welcher Art und Weise wird Rechnung gelegt nach den IFRS? Das Unternehmen wird durch die IFRS in die Lage versetzt, sich seinen Geschäftspartnern mit einem auf Informationszwecke zugeschnittenen, international "lesbaren" Abschluss zu präsentieren. Was wird sich nicht ändern? Der (handelsrechtliche) Einzelabschluss bleibt (vorerst) unberührt Gewinnverwendungsregeln (Ausschüttungsbemessung) bleiben bestehen Es ergeben sich keine Konsequenzen für die Besteuerung Keine anderen gesellschaftsrechtlichen, zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Regelungen, sofern der Einzelabschluss die Rechtsgrundlage bildet Was wird sich ändern? Die unterschiedlichen Grundprinzipien der Rechnungslegung nach HGB und IFRS haben erhebliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zufolge. Die wesentlichen Veränderungen, die bei einer Umstellung auf IFRS zu erwarten sind, lassen sich am besten verstehen, wenn man sich den grundlegenden Unterschied in der Zielsetzung zwischen deutschem Bilanzrecht und IFRS verdeutlicht. Das deutsche Bilanzrecht ist vom Vorsichtsprinzip geprägt. Im Mittelpunkt stehen die Kapitalerhaltung und der Schutz der Gläubiger. Bei den IFRS dominiert dagegen die Informationsfunktion für Investoren. Dabei steht als Bild des typischen Investors nicht ein Gesellschaftergeschäftsführer einer mittelständischen GmbH im
3 Vordergrund, sondern vielmehr der anonyme Teilnehmer (z.b. als Aktionär oder Anleihegläubiger) der organisierten Kapitalmärkte. Die wesentliche Anforderung an den Jahresabschluss ist daher die Fair Presentation, die nicht durch Aspekte der Vorsicht und der Risikovorsorge eingeschränkt werden soll. Inhaltlich unterscheiden sich die IAS/IFRS vom Handelsrecht durch die geringere Bedeutung des Vorsichtsprinzips, eine stärkere Orientierung an Stichtagszeitwerten (auch soweit die Anschaffungskosten überschritten werden), die Ersetzung von Aktivierungswahlrechten (z. B. Firmenwert oder Disagio) durch Aktivierungsgebote, die Einschränkungen von Passivierungswahlrechten (z. B. Aufwandsrückstellungen), die frühere Gewinnrealisation in bestimmten Fällen (langfristige Auftragsfertigung). Dominierender Zweck des handelsrechtlichen Abschlusses ist die Ermittlung und Begrenzung des ausschüttungsfähigen Gewinns. Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip prägen daher das HGB. Der Kaufmann soll sich eher zu arm als zu reich rechnen. Der Gewinn und damit bei Kapitalgesellschaften der ausschüttungsfähige Betrag soll eher zu niedrig als zu hoch ausgewiesen werden. Ein IFRS-Abschluss nicht börsennotierter Unternehmen besteht aus 5 Elementen: Bilanz (balance sheet), GuV (income statement), Kapitalflussrechnung (cash flow statement), Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) und Anhang (notes). Aus unserer Erfahrung ergeben sich aus der Umstellung häufig Auswirkungen auf nachfolgende Bereiche Gliederung des Konzernabschlusses Zuordnung von Posten zum Eigen- und Fremdkapital Unternehmenszusammenschlüsse Objektgesellschaften und andere Spezialkonstruktionen (Leasing o.ä.) Außerplanmäßige Wertminderung Aktivierung von Entwicklungskosten weil Ansatzverbot nach HGB Trend zur Bewertung zu Zeitwerten (bspw. Neubewertung des Anlagevermögens im Rahmen der Einführung der IFRS aber auch in Bezug auf Finanzinstrumente) Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern (insbesondere auch auf steuerliche Verlustvorträge) aber nach HGB Aktivierungswahlrecht Deutlich ausgedehnte Anhangangaben (inklusive Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, optional Segmentberichterstattung) Wahrscheinliche Abstrahlung auf extern verwandte finanzielle Messgrößen und Kennzahlen ebenso wie auf das interne Steuerungssystem Diese Beispiele zeigen die Tendenz eines höheren Eigenkapitalausweises durch Verhinderung der Bildung von stillen Reserven und durch gegenüber dem deutschen Handelsrecht frühere Gewinnrealisierung.
4 In einer 2004 durchgeführten Untersuchung bei deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen haben sich die beschriebenen Auswirkungen der Umstellung bestätigt: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen IFRS und HGB Die Einführung von IFRS in Ihrem Unternehmen Die Umstellung auf IFRS funktioniert nicht von heute auf morgen: Wie das HGB schreiben auch die IFRS Vorjahreszahlen zwingend vor. Soll z.b. erstmals zum 31. Dezember 2006 ein IFRS- Abschluss erstellt werden, benötigt man Vergleichszahlen für 2005, ergo Saldenvorträge für den 1. Januar 2005, ergo Abschlusszahlen 2004 diese zweijährige Rückwirkung ist bei der Planung der Umstellung zu berücksichtigen / Erste IFRS- (Eröffnungs-)Bilanz Vorjahresvergleichszeitraum Erstes IFRS- Berichtsjahr Erster IFRS- Abschluss Die Umstellung auf IFRS hat naturgemäß auch Auswirkungen auf Bilanz- und Erfolgskennzahlen. Oft ist dies ein wichtiges Motiv der Umstellung. Um aber vor bösen Überraschungen sicher zu
5 sein, müssen diese Auswirkungen analysiert werden und Anpassungsmaßnahmen eingeplant werden. Die Anforderungen an das Datenmaterial zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses sind regelmäßig höher als nach HGB, das gilt besonders für die komplexen Anhangangaben. Der dafür erforderliche Ermittlungsaufwand wird häufig unterschätzt, weil die notwendigen Informationsprozesse erst geschaffen werden müssen. Die Einführung von IAS als Bilanz- und Konzernreportingformat bedarf somit sorgfältiger Planung. U.a. geht es um folgende Phasen und Aufgaben: Problemformulierung + Grundentscheidung: Defizite des handelsrechtlichen Berichtswesen in Innenkommunikation (sog. Reporting) und Außendarstellung. Projektinitiierung: Personen (intern und extern), Anbindung Projekt an Geschäftsführung. Projektplanung: Sachliche, personelle, zeitliche und budgetmäßige Festlegungen (was, von wem, wann, mit welchem Aufwand zu erledigen). Realisation: Erarbeitung IFRS-Eröffnungsbilanz sowie IFRS-Bilanzierungsrichtlinie für konzerneinheitliche Kontierung usw. Validierung: Bewertung und evt. Korrektur Eröffnungsbilanz und Richtlinie. Implementierung: Vollständige Umstellung jährliches und unterjähriges (Konzern- )Reporting. Die erfolgreiche Gestaltung des Umstellungsprozesses und die spätere Bilanzierung nach IFRS setzt entsprechendes fachliches Know-how der Mitarbeiter voraus. Schließlich soll die Umstellung in einem vernünftigen Kosten- Nutzen- Verhältnis stehen und das Unternehmen sowie die Mitarbeiter nicht überfordern. Sorgfältig geplante und maßgeschneiderte Lösungsansätze sind Voraussetzung für eine erfolgreiche und kostenadäquate Umstellung. Wie das Team von Laufenberg & Dr. Michels helfen kann Der IFRS-Umstellungsprozess kann nur in Projektform bewältigt werden. Ein erster Schritt wäre die Bildung eines Projektteams unter Einbindung der betroffenen Unternehmensbereiche, der Unternehmensleitung und von externen Beratern. Hierfür steht Ihnen das Team von Laufenberg & Dr. Michels zur Seite. Unser Angebot umfasst das vollständige Spektrum an Aufgaben, die sich im Rahmen der Einführung von IFRS und in der Zeit danach ergeben: Durchführung der Diagnose wesentlicher Auswirkungen der IFRS auf das Unternehmen Gestaltung und Planung des IFRS Umstellungsprozesses Entwicklung und Umsetzung von Lösungen, um wesentliche von der Umstellung betroffene Sachverhalte zu adressieren Durchführung von Mitarbeiterschulungen Unterstützung bei der Ermittlung der Eröffnungsbilanz- und Vorjahresvergleichswerte nach IFRS Hierzu haben wir folgende Phasen definiert: Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5 Diagnose Gestaltung und Planung Entwicklung einer maßge schneiderten Lösung Umsetzung Durchsicht nach der Umsetzung
6 Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine erste Vorstellung von möglichen Abweichungen für Ihr Unternehmen. Und wenn weitere Details gewünscht sind: Wir analysieren vorab Checklisten-basiert mögliche Abweichungen zwischen IFRS und HGB für Ihr Unternehmen. Wir nennen das unseren Quick-Check. Nutzen Sie diesen kostengünstigen Einstieg, um sich über Vor- und Nachteile einer Bilanzierung nach IFRS sowie die Organisation der Umstellung zu informieren. Wenn Sie sich bereits entschlossen haben, in Ihrem Unternehmen einen Jahresabschluss nach IFRS aufzustellen, testen Sie sich selber anhand des Fragenkataloges! Kennen Sie wirklich die Umstellungseffekte für Ihr Unternehmen? Haben Sie eine Umstellungsstrategie? Wie ist der Prozess organisiert? Gibt es einen Projekt Sponsor, ein Projekt Management Team und einen Lenkungsausschuss? Welche Teilprojekte der Abweichungsanalyse wurden bereits absolviert, um die Abweichungseffekte aus der IFRS Einführung abzuschätzen? Welche Ressourcen stehen für die IFRS Einführung zur Verfügung personelle und finanzielle Ressourcen? Wie wurde sichergestellt, dass die Ressourcen zutreffend bestimmt wurden? In welchem Umfang ist der Abschlussprüfer/ sind andere Berater in das Einführungsprojekt einbezogen? Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der IFRS Einführung? Ist eine Budgetüberwachung eingerichtet? Existiert ein Arbeitsplan? Wie sieht der Zeitplan für die IFRS Einführung aus? Was sind voraussichtlich die wesentlichen HGB/ IFRS Abweichungen in der Eröffnungsbilanz? Was ist der voraussichtliche Einfluss auf das Eigenkapital und den Jahreserfolg? Besteht die Notwendigkeit zu erheblichen Abwertungen im Rahmen der IFRS Einführung? Was sind voraussichtlich die wesentlichsten Änderungen der angewandten Bilanzierungsmethoden? Müssen außerhalb der Bilanz abgebildete Konstruktionen in die Bilanz aufgenommen werden? Werden in schriftlicher Form (Konzern-)Richtlinien erlassen werden? Welcher Einfluss ergibt sich auf wesentliche Kennzahlen? Wie wirkt sich die IFRS Einführung auf die covenants aus? Welchen Einfluss hat die IFRS Einführung auf Vergütungsmodelle, die an die Unternehmensleistung geknüpft sind? In welcher Weise müssen Vergütungsmodelle neu strukturiert werden? Welcher Einfluss ergibt sich auf die Incentivierung in den Geschäftsbereichen? Sind die EDV Systeme und Strukturen in der Lage die Umstellung zu meistern? In welchem Umfang können die bestehenden Systeme für ein stabiles, dauerhaftes IFRS Berichtswesen genutzt werden? Sofern die Systeme nicht vollständig verwendbar sind, wie werden sie angepasst und welche Kosten gehen mit der Anpassung einher?
7 Wurden Testläufe definiert? Kann ein sog. Hedge Accounting unter IFRS fortgeführt werden und welches sind die korrespondierenden System-Implikationen?
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