Was können wir schaffen? Flüchtlingsmigration, Arbeitsmarktintegration und gesamtfiskalische Erfolgsfaktoren
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- Damian Bösch
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1 Was können wir schaffen? Flüchtlingsmigration, Arbeitsmarktintegration und gesamtfiskalische Erfolgsfaktoren Berliner Gespräche, Frühjahrstagung April 2016, Berlin
2 Begrüßung Dr. Knut Bergmann Leiter des Hauptstadtbüros
3 Flüchtlingsmigration: Daten und Fakten Prof. Dr. Axel Plünnecke Leiter des Kompetenzfeldes Bildung, Zuwanderung und Innovation
4 Außenwanderungen Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland, in Saldo Zuzüge Fortzüge Saldo 2015 Ausländer 1,04 Mio. Gesamt: ~ Saldo 2014 Ausländer Gesamt: Anmerkungen: Bis 1956 ohne Saarland, bis 1990 ohne ehemalige DDR, für 2015 geschätzte Werte Quelle: Statistisches Bundesamt Seite 4
5 Top-Herkunftsländer der Zuwanderer Nettozuwanderung von ausländischen Staatsangehörigen Staatsangehörigkeit Nettozuwanderung 2015 Nettozuwanderung 2014 Insgesamt Syrien Rumänien Polen Irak Albanien Bulgarien Kroatien Italien Kosovo Ungarn EU-Staaten zusammen Quelle: Statistisches Bundesamt Seite 5
6 Entwicklung der Flüchtlingszahlen Monatswerte Registrierungen im EASY-System Asylanträge Entscheidungen Jan. 15 Feb. 15 Mrz. 15 Apr. 15 Mai. 15 Jun. 15 Jul. 15 Aug. 15 Sep. 15 Okt. 15 Nov. 15 Dez. 15 Jan. 16 Feb. 16 Mrz. 16 Quellen: BMI; BAMF Seite 6
7 Phasen des Asylverlaufs Schematische Darstellung Entscheidung in Asylverfahren Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (NE) nach 3 Jahren AE Asylberechtigte (2015: 1,4 Prozent) / Anerkannte Flüchtlinge (2015: 95,9 Prozent) Unbefristete NE 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis (AE) Subsidiär Schutzberechtigte (2015: 1,2 Prozent) Erteilung einer NE nach 5 Jahren AE 1 Jahr AE 2 Jahre AE 2 Jahre AE Ausländer, für die ein Abschiebeverbot besteht (2015: 1,4 Prozent) Unbefristete NE Mind. 1 Jahr AE Verlängerung der AE um je mind. ein Jahr Duldung Max. 6 Monate, Verlängerung um 3 bis 6 Monate Erteilung eines Aufenthaltstitels nach 18 Monaten Duldung Aufenthaltserlaubnis AE und Verlängerung für je max. 3 Jahre Erteilung einer NE nach 5 Jahren AE Unbefristete NE Quellen: IW nach Hummel / Thöne, 2016; BAMF Seite 7
8 Entwicklung ausgewählter Aufenthaltstitel Stand jeweils Befristete Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Berliner Gespräche Frühjahrstagung zum Zweck der Ausbildung zum Zweck der Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber Duldungen Quelle: Statistisches Bundesamt Seite 8
9 Flüchtlinge in Deutschland nach Status Stand Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Geduldete Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung Registrierte Personen, die noch keinen Asylantrag gestellt haben (ca ???) Nicht registrierte Personen (???) Quelle: Statistisches Bundesamt Seite 9
10 Bearbeitungsdauer der Asylanträge 15 wichtigste Herkunftsländer, 2015, in Monaten Quelle: Deutscher Bundestag, Drs. 18/7625 Seite 10
11 Asylanträge in Europa Anteil Deutschlands an den Asylanträgen: 36 Prozent Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung: 16 Prozent Quelle: Eurostat Seite 11
12 Auswirkungen der Schließung der Balkanroute und des EU-Türkei-Paktes Zunächst Lock-In in Griechenland Dann Rückgang der Ankünfte in Griechenland Geringere Wanderungsanreize: höhere Unsicherheit und höhere Kosten Suche nach Ausweichrouten Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Quelle: ORF, , FAS, Seite 12
13 Europäische Asylpolitik Dublin-Verfahren Zuständig für ein Asylverfahren ist das Land, in das der Asylbewerber legal eingereist ist (mit Visum oder visumfrei). in dem der Asylbewerber länger als 5 Monate gelebt hat. in dem der Asylbewerber erstmals illegal den Boden der EU betreten hat. in dem enge Familienangehörige des Asylbewerbers leben. Weiterentwicklungen Gemeinsames Europäisches Asylsystem ( ) Aber: Aufgabe nationaler Souveränität Europäischer Verteilungsmechanismus ( ) Aber: bisher keine Einigung der EU-Länder in Sicht EU-Türkei-Pakt ( ) Rücknahme von illegal nach Europa eingereisten Personen durch die Türkei, Aufnahme syrischer Flüchtlingen durch EU Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 13
14 Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis im Vergleich Zugangsweg Dauer bis zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis Weitere Anforderungen Anerkannte Flüchtlinge (GFK) 3 Jahre Keine Blaue Karte EU Sonstige Erwerbsmigranten in abhängiger Beschäftigung (z.b. über Positiv-Liste) Selbständige Freiberufler Bildungsmigranten 33 Monate (bei Sprachniveau B1: 21 Monate) 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre - Gesicherter Lebensunterhalt - Geleistete Beiträge zur Rentenversicherung - Ausreichende Sprachkenntnisse - Ausreichender Wohnraum Keine direkte Erteilung der Niederlassungserlaubnis Erteilung nach 2 Jahren Erwerbstätigkeit für Hochschulabsolventen bzw. 5 Jahren für Absolventen anderer Bildungsgänge Quelle: IW-Systematik Seite 15
15 Fazit Im Jahr 2015 hat Deutschland eine historisch einmalige Zuwanderung erlebt, die nicht nur von den Flüchtlingen getragen war. In den letzten Monaten sind die Flüchtlingszahlen insbesondere aufgrund der Schließung der Balkanroute deutlich gesunken, so dass sich Deutschland nicht mehr im absoluten Krisenmodus befindet. Dennoch sind weitere Verbesserungen bei der Administration der Asylverfahren, insbesondere bei den Verfahrensdauern, notwendig. Zudem muss die Zusammenarbeit in der EU beim Thema Asyl auf eine neue Basis gestellt werden. Auch sollte der Zugang nach Deutschland für Erwerbsmigranten weiter erleichtert und sichergestellt werden, dass diese gegenüber anerkannten Flüchtlingen nicht schlechter gestellt sind. Seite 16
16 Arbeitsmarktintegration: Erfolgsfaktoren und Handlungsfelder Dr. Hans-Peter Klös Leiter des Wissenschaftsbereichs
17 Altersstruktur der Asylbewerber Anteile in Prozent, Asylbewerber Gesamtjahr 2015, Bevölkerung zum Bevölkerung Asylbewerber 49,6 42,5 23,8 20,3 18,7 21,0 12,2 4,0 7,3 0,6 weniger als 14 Jahre 14 bis 17 Jahre 18 bis 34 Jahre 35 bis 64 Jahre 65 Jahre und mehr Quelle: Eurostat, 2016 Seite 18
18 Schulische Qualifikationsstruktur Herkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka, Syrien; Teilnehmer der BAMF-Flüchtlingsstudie 2014, Angaben in Prozent keine Schule besucht bis zu 4 Jahre Alle sechs HKL 16,4 6,9 Syrien 16,1 6,6 Irak 25,9 10,5 Afghanistan 18,3 7, Quelle: BAMF 2016, n=2.403 Seite 19
19 Prozess der Integration Stilisierte Arbeitsmarktintegration einer Flüchtlingskohorte nach Einreise Dauer 2015 Antrag bis Anhörung: 3,9 Monate Dauer 2015 Anhörung bis Entscheidung: 4,2 Monate Quelle: SVR, JG 2015/2016, S. 14; Deutscher Bundestag, Antwort vom Seite 20
20 Ankunft in Deutschland Junge Erwachsene Sprachstandsfeststellung Kompetenzfeststellung Schulabschluss Minderjährige Probebeschäftigung / Arbeitsvermittlung / Erwerbstätigkeit Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Prozesskette der Qualifizierung Integrations- / Förderklassen Regulärer Schulbesuch Begleitende Berufsorientierung Studium / duales Studium Kein Abschluss: Schulische Nachqualifizierung Unterschiedliche Ausbildungsmodelle Schulabschluss vorhanden Teilqualifikationen Beruflicher Abschluss vorhanden Anerkennungsprozess Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 21
21 Beschäftigungsquoten von Zuwanderern nach Zugangsweg, in Prozent nach Jahren seit Zuzug Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Quelle: IAB-Bericht 14/2015 Seite 22
22 Erwerbsbeteiligung anerkannter Flüchtlinge Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Herkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka, Syrien; Erwachsene, 2014, Angaben in Prozent Erwerbstätig Suche nach Arbeit/Ausbildung Sonstiges in Ausbildung Nicht erwerbstätig keine/nicht verwertbare Angabe Syrien 24,7 6,9 26,4 27,8 9,3 4,9 Irak 38,9 6,0 21,5 26,0 4,4 3,2 Afghanistan 29,1 16,3 20,7 19,9 9,9 4,1 Alle sechs HKL 36,5 9,0 23,0 21,9 6,0 3,6 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Quelle: BAMF 2016, n=2.805 Seite 23
23 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Anforderungsniveau Stand: August 2015 Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Helfer Fachkraft Spezialist Experte 8 nicht europäische Asylzugangsländer 45,1 40,2 3,8 10,5 4 Flüchtlingsherkunftsländer 47,6 41,3 2,8 7,8 Syrien 42,9 31,8 3,5 21, Flüchtlingsherkunftsländer: Eritrea, Afghanistan, Irak, Syrien; 8 nicht europäische Asylzugangsländer: Eritrea, Afghanistan, Irak, Syrien, Somalia, Nigeria, Iran, Pakistan Quelle: Bundesagentur für Arbeit Seite 24
24 Einsatzmöglichkeiten für Flüchtlinge Antworten von Unternehmen auf die Frage: Für welche Art von Tätigkeiten sehen Sie Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge?, in Prozent Einfache Arbeit Qualifizierte Beschäftigung Beides Keines von beiden 60,2 49,5 44,7 43,5 46,8 45,0 48,2 44,3 27,4 27,2 28,6 28,3 21,9 22,7 20,6 21,2 78,9 71,4 51,2 53,0 41,4 34,7 12,1 9,6 Gesamt Verarbeitendes Gewerbe Dienstleister + Bau bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter ab 250 Mitarbeiter Quelle: IW-Unternehmensbefragung, Februar 2016, N = 883 Seite 25
25 Handlungsfelder für eine bessere Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Gesetzgeber Spracherwerb Unternehmen Berufsorientierung Arbeitsmarktzugang Anerkennung von Qualifikationen (Nach-) Qualifizierung Staatliche Einrichtungen Berufliche und hochschulische Ausbildung Gesellschaft Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 27
26 Handlungsfeld Spracherwerb und Schule Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Sprachförderung Verpflichtende Sprachstandsfeststellung und frühzeitige Teilnahme an Integrationskursen Stärkung des Angebots an Sprach-,Berufssprach- und Integrationskursen Freiwillige/ehrenamtliche Sprachlernangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen Schulbesuch Bundesweite Schulpflicht spätestens nach 3 Monaten (Berufs-)Schulpflicht bis zum 21. Lebensjahr Flächendeckendes Angebot an Vorbereitungsklassen Ausbau der Willkommensklassen auch an Berufsschulen Nachrichtlich: Weiterbildungsangebote für Lehrer für Deutsch als Fremdsprache Seite 28
27 Handlungsfeld Berufs- und Hochschulausbildung Sicherung Ausbildungsaufenthalt Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung mit Verlängerungsmöglichkeit Duldung für anschließende Arbeitssuche Keine Altersgrenze Kompetenzfeststellung/ Anerkennung früherer Kompetenzen Tätigkeit im Herkunftsland Berufs-,akad. Abschluss Sprache Rascher und unkonditionierter Zugang zu BA-Förderleistungen Einstiegsqualifizierung/ Einstiegsqualifizierung Plus ausbildungsbegleitenden Hilfen Berufsausbildungsbeihilfen Assistierte Ausbildung Förderung von Studierwilligen Aufbau von Vorbereitungskursen für Ausbildungen Ausbau der Studienkollegs Ausbau offener Online-Kurse Seite 29
28 Handlungsfeld Arbeitsmarktzugang Abbau rechtlicher Restriktionen Vorrangprüfung Zeitarbeitsverbot Aufenthaltsgestattung nach Ankunftsnachweis Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt Einstieg in Helferpositionen Ambivalente Arbeitsgelegenheiten ( Ein-Euro-Jobs ) Mindestlohnfreie Praktika Zugang zu Förderleistungen für Langzeitarbeitslose Einrichtung von Integrationspunkten Ausländerbehörden Bundesagentur für Arbeit Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen Regionale Verteilung nach Arbeitsmarktgesichtspunkten Engpassrelationen Ausbildungsstellenmarkt Seite 30
29 Fazit Die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge stellt eine große Herausforderung dar, da viele von ihnen nur ein geringes Qualifikationsniveau mitbringen. Allerdings sind sie zu großen Teilen sehr jung und damit noch ausbildungsfähig. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist ein zügiger Erwerb der deutschen Sprache, daher kommt einer verpflichtenden Sprachförderung und Teilnahme an Integrationskursen große Bedeutung zu. Flüchtlingen muss der Zugang zu betrieblichen und hochschulischen Ausbildungen erleichtert werden. Die berufliche Bildung bedarf der besonderen Unterstützung, bietet aber auch die größten Chancen. Bei Asylbewerbern mit Bleibeperspektiven sollte schnell die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert und gefordert werden. Seite 31
30 Fiskalbilanz: Erfolgsfaktoren in mittelfristiger Perspektive Prof. Dr. Michael Hüther Direktor
31 Fiskalischer Effekt einer besseren Arbeitsmarktintegration Gelingende Arbeitsmarktintegration Höhere Steuer- und Sozialabgaben Beitrag zur Fachkräftesicherung / Wachstum Geringerer Bezug von Transferleistungen Geringerer weiterer Unterstützungsbedarf (Sozialarbeit, Justiz...) Höhere Einnahmen Niedrigere Ausgaben Seite 33
32 Treiber der Fiskalbilanz der Flüchtlingsaufnahme Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge Gesamtfiskalische Bilanz Arbeitsmarktintegration Zusammenarbeit Bund, Länder, Gem. Regionale Verteilung Steuern und Sozialbeiträge der Flüchtlinge Zivilgesellschaft Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 34
33 Fiskalische Effekte der Flüchtlingszuwanderung Ifo München: Kosten von 21,1 Mrd. Euro für 2015 bei 1,1 Millionen Flüchtlingen FIFO Köln: Jährliche Kosten von rund Euro je Asylbewerber IfW Kiel: jährliche Kosten von 26 Mrd. Euro bis 2018 DIW Berlin: Gesamtfiskalische Überschüsse ab 2021, da starker Nachfrageeffekt der Flüchtlinge IW Köln: Durchschnittliche jährliche Kosten von 25 Mrd. Euro bis 2017 Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 35
34 Fiskalischer Effekt von Zuwanderung Langfristige Effekte bei einer Nettozuwanderung von Personen im Jahr, Werte pro Kopf und Jahr in Euro Wie Ausländer im Jahr Wie Gesamtbevölkerung im Jahr % niedrig, 50% mittel, 30% hoch 406 Einheitlich hohe Qualifikation 1062 Einheitlich mittlere Qualifikation Quelle: Bonn, 2014 Seite 36
35 Erwerbsfähige Personen aus Asyl-Herkunftsländern Erwerbsfähige Personen aus acht nichteuropäischen Asyl- Herkunftsländern, die bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter gemeldet sind, Stand Oktober 2015 Regionale Schwerpunkte der wichtigsten Herkunftsländer: Gesamt Regionale Schwerpunkte Syrien Berlin: Region-Hannover: Irak München: Köln: Afghanistan Hamburg: München: Iran Hamburg: Köln: Pakistan Groß-Gerau: Frankfurt a.m.: 727 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2015 Seite 38
36 Regelkreise für Asylbewerber und Geduldete Bereich Administration Finanzierung Registrierung Bund Länder Verteilung auf die Länder (Koordination der Reise Bearbeitung des Asylantrags Bund Bund Berliner Gespräche Frühjahrstagung 2016 Bereich Bereitstellung u. Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen Versorgung Finanzierung Bund Länder Unterbringung nach der Erstaufnahme Bund Länder Kreise Gemeinden Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Bund Länder Kreise Gemeinden Quelle: Hummel/Thöne, 2016 Seite 39
37 Regelkreise für anerkannte Flüchtlinge Sozialtransfers Finanzierung Leistungen nach SGB II (ALG II) Bund Kreise Leistungen nach SGB III (ALG I) Bund Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) Bund Länder Kreise Bildung Finanzierung Integrationskurse Bund Betreuungseinrichtungen Bund Länder Kreise Gemeinden Schule Länder Kreise Gemeinden Studium Bund Länder Kreise BaföG Bund Weitere Leistungen Finanzierung Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld) Bund Allgemeine öffentliche Leistungen Bund Länder Kreise Gemeinden Quelle: Hummel/Thöne, 2016 Seite 40
38 Handlungsfeld Fiskalföderalismus Und: Etablierung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Flüchtlinge Direkte Finanzierung vom Bund an die Kommunen und Kreise Finanzierungsgrundsatz: Geld folgt Flüchtlingen Anreize zur Flüchtlingsaufnahme für demografieschwache Kommunen und Regionen durch Pauschalzahlungen Weiterentwicklung Königsteiner Schlüssel Konzertierte Aktion in der Flüchtlingspolitik Einladung an den Tisch der gesellschaftlichen Vernunft (Karl Schiller) Abstimmung der laufenden Handlungen auf der Basis grundsätzlicher und langfristiger Festlegungen Bund, Länder, Kommunen, Sozialwirtschaft und Zivilgesellschaft Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 41
39 Handlungsfeld regionale Erstverteilung Erstaufnahme Skalierbarkeit der Kapazitäten Verteilung auf Kommunen erst nach Antragsstellung und mit genügend Vorlauf Verteilung auf die Bundesländer Neuer Verteilungsmechanismus Nutzung von gesetzlichen Handlungsspielräumen Verteilung auf die Kommunen Gleiche Kriterien für die Verteilung in den Ländern Berücksichtigung von Wohnraum- und Integrationskapazitäten Verteilung besonderer Flüchtlingsgruppen Unterbringung von Flüchtlingen mit Hochschulzugangsberechtigung in Hochschulstandorten Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 42
40 Handlungsfeld Wohnsitzzuweisung Mögliches Vorbild: Wohnortzuweisung für (Spät-) Aussiedler In Kraft von 1989 bis 2009, sanktioniert ab 1996 Gültigkeitsdauer drei Jahre (bis 1999: zwei Jahre) Festlegung, in welcher Kommune die (Spät-) Aussiedler wohnen sollten, aber nicht der konkreten Wohnung. Keine Beschränkung des Aufenthaltsorts. Gültig nur für Personen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, nicht für Erwerbstätige und Personen in Ausbildung. Bei Missachtung konnten Sozialleistungen gekürzt werden, weitere Sanktionen waren nicht vorgesehen. Vorteile Starke Konzentration der Flüchtlinge auf einzelne Städte wird vermieden Gefahr der Überforderung der betroffenen Städte und der Bildung von Parallelgesellschaften sinkt Nachteile Flüchtlinge werden in Regionen gehalten, die ihnen wenig (Arbeitsmarkt-) Chancen bieten (Lock-In-Effekt) Gefahr der Unterschichtung in wirtschaftsschwächeren Regionen, da vorwiegend die Flüchtlinge, denen die Integration am Arbeitsmarkt nicht gelingt, bleiben Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 43
41 Handlungsfeld Integrationsgesetz Wichtigste Fortschritte im Eckpunktepapier: Aussetzen Vorrangprüfung Rechtssicherer Aufenthalt während Ausbildung Zugang Bewerber und Geduldete zu BA-Förderleistungen Mitwirkungspflichten Integrationsmaßnahmen Verbleibende Fehlstellen: Integrationsplan, der zwischen den beteiligten Administrationen abgestimmt ist Einheitliche Anforderungen an eine Niederlassungserlaubnis Klärung, ggfs. Neufassung des Duldungsstatus Integrationsgesetz als Einstieg in ein Einwanderungsgesetz: Klärung der Zugangswege (Angebots- und Nachfrageorientierung) Klärung der Integrationsperspektiven und -bedingungen Grundlagen für die Konzertierte Aktion in der Flüchtlingspolitik Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 44
42 Unterschiede zwischen Flüchtlingsaufnahme und gesteuerter Zuwanderung Flüchtlingsaufnahme Gesteuerte Zuwanderung Motiv Humanitäre Aufgabe Fachkräftesicherung Auswahl der Zuwanderer Vorbereitung der Zuwanderer auf die Wanderung Lebensunterhalt in Deutschland Verbleib der Zuwanderer in Deutschland Nach humanitären Gesichtspunkten Nicht möglich Wird durch staatliche Leistungen gesichert. In der Regel bis zur Normalisierung der Lage im Heimatland Nach Arbeitsmarktgesichtspunkten Spracherwerb usw. im Heimatland kann gefordert werden Gesicherte Lebensunterhalt als Voraussetzung für den Verbleib in Deutschland. Auf Dauer oder für einen Karriere- / Ausbildungsabschnitt Quelle: Eigene Zusammenstellung Seite 45
43 Fazit Die Aufnahme der Flüchtlinge führt zu zusätzlichen Ausgaben für den deutschen Staat und insbesondere die Kommunen. Die regionale Verteilung der Flüchtlinge sollte gleichmäßiger erfolgen und sich stärker an der regionalen Integrationsperspektive orientieren. Die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sollte etwa durch eine Gemeinschaftsaufgabe - neu justiert werden. Grundsätzlich sollten die Mittel immer direkt den Menschen folgen. Eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt hilft, die Belastungen für die öffentlichen Haushalte zu minimieren. Zur Bewältigung der demografischen Herausforderung ist unter anderem eine Stärkung der gesteuerten Fachkräftezuwanderung erforderlich. Seite 46
44 Diskussion
45 Imbiss
46 Auf Wiedersehen! Bei den Berliner Gesprächen Herbsttagung am 13. Oktober 2016
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